Geschichte der Kriminologie
Zusammenfassung
1.Einleitung
2. Geschichte der Kriminologie
2.1.Vorläufer und empirische Ansätze
2.2 Erste theoretischen Impulse der klassische Schule der Kriminologie
2.2.1 Cesare Beccaria als Begründer der klassischen Kriminologie
2.2.2 Weitere Vertreter der klassischen Schule
2.2.3 Auswirkungen der klassischen Schule
2.3 Die positivistische Kriminologie
2.3.1 Ursprung der anthropologischen Schule
2.3.2 Italienisch- krimalanthropologische Schule
2.3.2.1 Cesare Lombroso: Begründer der empirischen Kriminologie
2.3.2.2 Weitere Vertreter der italienischen Schule
2.3.2.3 Relevanz der italienischen Schule für die Kriminologie
2.3.3 Französisch- kriminalsoziologische Schule
2.3.3.1 Vorläufer der Kriminalsoziologie
2.3.3.2 Kriminalsoziologische Ansätze von Tarde, Lacassagne und Durkheim
2.3.3.3Auswirkungen der französischen Schule auf die Kriminologie
2.3.4 Vereinigungslehre Franz von Liszt
2.4 Nordamerikanische Kriminologie gegen Ende des 19. bis zur Mitte des 20.Jahrhunderts
2.4.1 Kinderretterbewegung
2.4.2 Ansätze einer klinischen Kriminologie
2.4.3 Empirisch ausgerichteter Mehrfaktorenansatz Glueck
2.4.4 Entwicklung der Kriminalökologie in Chicago Shaw/McKay
2.4.5 Organisierten Kriminalität Thrasher
2.4.6 Die Wurzeln der „radikalen Kriminologie“ (Labeling Approach)
2.4.7 Frauenkriminalität (Parmelee)
2.4.8 Anfänge einer Viktimologie von Hentig
2.4.9 Anfänge einer vergleichenden Kriminologie Reckless
2.4.10 Sutherlands Einfluss auf die Kriminologie
2.5 Kriminologische Entwicklung in Deutschland
2.5.1 Deutsche Entwicklung am Anfang des 20. Jahrhunderts bis in die 30er Jahre
2.5.2 Kriminologie im „Dritten Reich“
2.5.3 Kriminologie in der ehemaligen DDR
2.5.4 Die deutsche Kriminologie nach dem 2. Weltkrieg in den alten Bundesländern
2.6 Die amerikanische Kriminologie nach dem 2. Weltkrieg
2.6.1 Paradigmawechsel der Kriminologie "Labeling Approach“
2.6.1.1 Labeling Approach
2.6.1.2 Relevanz und Kritik des Labeling Approach
2.6.1.3 Auswirkungen des Labeling Ansatzes auf die deutsche Kriminologie
3. Zusammenfassung und Ausblick
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1.Einleitung
2. Geschichte der Kriminologie
2.1.Vorläufer und empirische Ansätze
2.2 Erste theoretischen Impulse der klassische Schule der Kriminologie
2.2.1 Cesare Beccaria als Begründer der klassischen Kriminologie
2.2.2 Weitere Vertreter der klassischen Schule
2.2.3 Auswirkungen der klassischen Schule
2.3 Die positivistische Kriminologie
2.3.1 Ursprung der anthropologischen Schule
2.3.2 Italienisch- krimalanthropologische Schule
2.3.2.1 Cesare Lombroso: Begründer der empirischen Kriminologie
2.3.2.2 Weitere Vertreter der italienischen Schule
2.3.2.3 Relevanz der italienischen Schule für die Kriminologie
2.3.3 Französisch- kriminalsoziologische Schule
2.3.3.1 Vorläufer der Kriminalsoziologie
2.3.3.2 Kriminalsoziologische Ansätze von Tarde, Lacassagne und Durkheim
2.3.3.3Auswirkungen der französischen Schule auf die Kriminologie
2.3.4 Vereinigungslehre Franz von Liszt
2.4 Nordamerikanische Kriminologie gegen Ende des 19. bis zur Mitte des 20.Jahrhunderts
2.4.1 Kinderretterbewegung
2.4.2 Ansätze einer klinischen Kriminologie
2.4.3 Empirisch ausgerichteter Mehrfaktorenansatz Glueck
2.4.4 Entwicklung der Kriminalökologie in Chicago Shaw/McKay
2.4.5 Organisierten Kriminalität Thrasher
2.4.6 Die Wurzeln der „radikalen Kriminologie“ (Labeling Approach)
2.4.7 Frauenkriminalität (Parmelee)
2.4.8 Anfänge einer Viktimologie von Hentig
2.4.9 Anfänge einer vergleichenden Kriminologie Reckless
2.4.10 Sutherlands Einfluss auf die Kriminologie
2.5 Kriminologische Entwicklung in Deutschland
2.5.1 Deutsche Entwicklung am Anfang des 20. Jahrhunderts bis in die 30er Jahre
2.5.2 Kriminologie im „Dritten Reich“
2.5.3 Kriminologie in der ehemaligen DDR
2.5.4 Die deutsche Kriminologie nach dem 2. Weltkrieg in den alten Bundesländern
2.6 Die amerikanische Kriminologie nach dem 2. Weltkrieg
2.6.1 Paradigmawechsel der Kriminologie "Labeling Approach“
2.6.1.1 Labeling Approach
2.6.1.2 Relevanz und Kritik des Labeling Approach
2.6.1.3 Auswirkungen des Labeling Ansatzes auf die deutsche Kriminologie
3. Zusammenfassung und Ausblick
Literaturverzeichnis
1.Einleitung
Der Ursprung kriminellen Verhaltens ist so alt wie die Menschheit selbst und losgelöst von der jeweiligen gesellschaftlichen Struktur und Epoche. Schon im Alten, als auch im Neuen Testament findet man Berichte über schwere Straftaten, gefolgt von Strafen1. Der Begriff Kriminologie wird aus dem lateinischen Wort „crimen“ (Verbrechen) und dem griechischen Wort „logos“ (Wissenschaft) abgeleitet und bedeutet die Wissenschaft des Verbrechens und wird dem französischen Anthropologen Paul Topinard zugeschrieben2. Das sagt jedoch noch nichts über den Inhalt der Kriminologie aus. Nach dem modernen Verständnis versteht man unter Kriminologie eine empirische, interdisziplinär ausgerichtete Wissenschaft, die sich mit dem Verbrecher, dem Verbrechen und dem Verbrechensopfer beschäftigt3. Sie ist eine Wissenschaft, die sich mit den Hintergründen insbesondere den Ursachen von Straftaten beschäftigt, aber auch die Folgen untersucht, die sich aus dem Verhalten für das Opfer und die Gesellschaft ergeben4. Anknüpfungspunkt bei allen Fragen ist stets das Verbrechen5. Aber auch andere Wissenschaften beschäftigen sich mit dem Verbrechen und der Kriminalität. Kriminologie ist insbesondere nicht mit der Kriminalistik zu verwechseln. Die Kriminalistik beschäftigt sich primär mit der Aufklärung von Straftaten, während die Kriminologie vor allem die Ursachen eines kriminellen Verhaltens versucht zu erklären6. Wie aber kam es zur Kriminologie als empirisch, interdisziplinär ausgerichtete Wissenschaft mit all ihren Betätigungsfeldern? Dies wird im Rahmen dieser Arbeit erläutert.
2. Geschichte der Kriminologie
Zunächst kann man konstatieren, dass andere Wissenschaften im Vergleich zur Kriminologie eine große Tradition aufweisen, da sich an diesen Wissenschaften eine große Anzahl von Wissenschaftlern und Forschungsgruppen beteiligten und somit den historischen Werdegang prägten. Die Historie der Kriminologie zeichnet sich im Gegensatz dazu durch ihre Einzelpersönlichkeiten aus.
2.1.Vorläufer und empirische Ansätze
Bereits Plato und Aristoteles befassten sich mit den Gründen des straffälligen Verhaltens7. Plato sah den Verbrecher als einen aus der Genusssucht, Dummheit oder Leidenschaft zum Geisteskranken gewordenen Menschen8. Nach Plato sind biologische Faktoren strafschärfend zu berücksichtigen, während Aristoteles angeborene Faktoren wie „Schwachsinn“ oder Geisteskrankheit als legale Entschuldigungsgründe ansah. Obwohl er erkannte, dass der Mensch durch Veranlagung und Umwelteinflüsse zum Verbrecher wird, wollte er sie dennoch als Feinde der Gesellschaft hart bestrafen9. Das zeigt, dass sich Personen schon Jahrhunderte vor der Zeitrechnung mit Verbrechen und deren möglichen Ursachen beschäftigten. Die wissenschaftlichen Anfänge der Geschichte der Kriminologie gehen bis in das frühe Mittelalter zurück10. Für den Umgang mit Verbrechen gab es zu dieser Zeit nur religiöse Erklärungsversuche11. Mit Beginn der Rechtsmedizin im 15. Jahrhundert, beginnen auch die ersten kriminologischen Ansätze12. Grundlage dafür waren die im 13. Jahrhundert erlassenen normannischen Gesetze. In diesen Gesetzen wurde erstmals ein Obduktionszwang eingeführt. Dies führte 1302 zur ersten richterlich angeordneten Leichenöffnung13. Anstöße wurden zu dieser Zeit aber vor allem durch die stetige Umgestaltung des mittelalterlichen Beweis- und Prozessrechts erreicht. Die Beweisführung im Strafverfahren wurde versucht auf erfahrungswissenschaftliche Beweismittel umzustellen z.B. durch Gutachten, die sich aus den angeordneten Leichenöffnungen ergaben14. Es entstand somit eine Abkehr vom „Gottesurteil“, hin zum Rationalismus und der materiellen Wahrheit. Die entscheidende Wende und ersten theoretischen Impulse erfolgte jedoch erst im Zeitalter der Aufklärung. Einen ersten Ausdruck der aufkommenden Neuzeit sind in den Halsgerichtsordnungen des 15. und des 16. Jahrhunderts zu erblicken. So führt die Peinliche Gerichtsordnung von 1532 die „Wundärzt“ und „Sachverstendig“ ein. Nach Art. 36 sind Hebammen bei Kindstötungen zu hören. Bei Totschlag sind nach Art.147 die Wundärzte zu hören. In Art. 149 wurde festgelegt, dass bei einer Leichenbesichtigung ein Protokoll anzufertigen ist. Kriminologische Überlegungen werden demnach durch die Suche nach der materiellen Wahrheit, durch Suche nach Erkenntnis angeregt15.
2.2 Erste theoretischen Impulse der klassische Schule der Kriminologie
Die wesentlichen und ersten theoretischen Impulse der Kriminologie, welche die Kriminologie erst zu einem eigenständigen Wissenschaftszweig herausbildete, entstand jedoch erst später als Ausfluss der Aufklärung durch die „klassischen Schule“ der Kriminologie16. Kennzeichnend für die klassische Schule war, dass der Mensch als rational, vernünftig und eigenverantwortlich handelndes Wesen angesehen wurde und Kriminalität als die Ausübung einer freien Willensentscheidung betrachtet wurde17. Der Mensch ist somit indeterminiert. Das Verbrechen wird in der klassischen Kriminologie als Ergebnis einer an der Verfolgung der eigenen Bedürfnisse gesehen18. Der Täter begeht dann Verbrechen, wenn aus seiner Sicht der Nutzen, der aus der Tat gezogen werden kann, höher ist, als die zu erwartenden Konsequenzen, die bei der Entdeckung des Unrechts folgen19.
2.2.1 Cesare Beccaria als Begründer der klassischen Kriminologie
Mit der klassischen Schule der Kriminologie lässt sich vor allem der Name Cesare Beccaria verbinden, der 1764 das Werk „Dei Deletti e delle Pene“ („Über die Verbrechen und Strafen“) veröffentlichte und als Begründer der klassischen Schule gilt. Beccaria war von dem Zeitgeist der Aufklärung beeinflusst, dass alle Menschen gleich und frei sind20. In seinem Werk kritisierte er das in seiner Zeit unmenschliche Rechts- und Gerichtwesen21. Die Strafgerichtspraxis des 18. Jahrhunderts war geprägt von Korruption, Folter und Todestrafen. Es gab keine Gleichheit vor dem Gesetz. So wurden Angeklagte gleich einem Verurteilten behandelt22. Beccarias Buch enthielt wesentliche Reformvorschläge für das Strafrechtssystem der damaligen Zeit. Beccaria forderte in seinem Werk unter anderem die Abschaffung der Todesstrafe, die Abschaffung der Folter und die Abhängigkeit des Richters vom Gesetz und den Vorrang der Kriminalprävention und die allein an die Schwere der Tat zu bemessene Strafe23. Er forderte ein für alle gleiches gesetzlich bestimmtes Strafrecht, welches sich an der Sozialschädlichkeit unter Strafe gestellter Handlungen ausrichtet und von einem unabhängigen Richter vollzogen werden soll24. Er ging davon aus, dass die Abschaffung der grausamen Strafen dazu beitragen wird, dass die Menschen humaner werden und weniger Straftaten begehen. Die Wirkungen seiner Forderungen waren enorm. So weigerten sich Richter auf Grundlage der Schrift Beccarias nach den alten Gesetzen zu betrafen. Die Kaiserin Maria Theresa ließ auf Grundlage der Schrift Beccarias die Folter abschaffen und ihr Sohn Kaiser Joseph II im Jahr 1788 die Todesstrafe25.
2.2.2 Weitere Vertreter der klassischen Schule
Die Entwicklung der klassischen Schule wird insbesondere in England durch Jeremy Bentham und John Howard weiterverfolgt. Nach Bentham sind menschliche Handlungen motiviert vom Streben nach Wohlergehen und der Vermeidung von Leid. Das Strafrecht erschöpft sich nach Bentham darin, dass das durch Strafe angedrohte Leid den Nutzen übersteigt und somit den potenziell geneigten Täter abhält26. Dieser Nützlichkeitsgedanke wird von Howard weiter konkretisiert. Howard veröffentlichte 1777 und 1784 kritische Berichte über das Gefängnissystem und deren Vollzugswirklichkeit einhergehend mit Verbessungsvorschlägen. Mit Howards Berichten werden empirische Untersuchungen zum Strafvollzug auf den Weg gebracht und erste Gefängnisreformen werden verabschiedet27. Auf deutscher Seite war es von Wagnitz, der sich für Reformen im Strafvollzug einsetzte. John Howard kann somit als Begründer einer empirischen Strafvollzugsforschung angesehen werden. Auch in der modernen Kriminologie bildet die Strafvollzugsforschung einen Schwerpunkt der Forschungstätigkeit28. In der Folge kam es zur Verabschiedung von Strafvollzugsgesetzen in den Jahren 1778 und 1782. Howard setzte sich für die Trennung von Geschlecht, nach Alter ein, sowie für bessere Haft- und Arbeitsbedingungen. Neben von Wagnitz war es in Deutschland auch Johann Anselm von Feuerbach, der sich gegen die Todesstrafe aussprach. Feuerbach erarbeitete bis 1813 das bayerische Strafgesetzbuch Dort wurde durch Feuerbach eine neue Straftheorie integriert. Diese Straftheorie beruht auf der Annahme, dass der Verbrecher nur mit Furcht vor der Strafe von weiteren Verbrechen abgehalten kann. Der Nachteil einer Strafe, müsse den Vorteil einer begangenen Straftat überwiegen29. Damit erhielt die Theorie der negativen Generalprävention Einzug in die Strafrechtswissenschaft. Der potenziell geneigte Verbrecher sollte aufgrund der Strafandrohung durch einen „psychologischen Zwang“ davon abgehalten werden, weitere Straftaten zu begehen30. Für eine solche abschreckende Wirkung ist es nach Feuerbach jedoch erforderlich, dass der potenziell geneigte Täter Kenntnis von der Strafe hat. Demnach muss die Strafe genau definiert sein, damit jeder die Folgen abschätzen kann. In diesem Zusammenhang entstand der Satz „nullum crimen, nulla poena sine lege" (kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz), welcher für alle späteren Strafgesetzbücher verbindlich geworden ist und in Art.103 II GG verankert wurde31.
2.2.3 Auswirkungen der klassischen Schule
Betrachtet man die moderne Kriminologie und die Kriminalpolitik aus heutiger Sicht, wird man feststellen können, dass die klassische Schule in vielen Bereichen ihren Ausdruck gefunden hat. Insbesondere in der moderne Kriminalprävention in Form der sekundären Prävention, also das Erschweren von Tatgelegenheiten finden sich die Forderungen Beccarias wieder, die dann Gegenstand kriminologischer Untersuchungen wurden. Auch die §§ 73 ff. des StGB zum Verfall und erweiterten Verfall sind Ausfluss der klassischen Schule und der Forderungen Beccarias. Es fällt zwar auf, dass Beccarias Forderungen mehr kriminalpolitisch, als kriminologisch sind, gleichwohl muss man Beccaria als Wegbereiter der Kriminologie ansehen, da mit dem Hinweis auf das hinter dem Verbrechen stehende Eigeninteresse des Täters eine wesentliche Voraussetzung für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Kriminalität und Strafe geschaffen wurde32. Aus dem Kosten- Nutzen- Ansatz entwickelten sich dann die Kriminalökologischen Theorien wie z.B. die „Theorie der rationalen Wahl“ von Becker33. Auch Feuerbachs Theorie der Generalprävention wurde Forschungsgegenstand der modernen Kriminologie. So wurden in den 1980er Jahren eine Reihe von Untersuchungen zur generalpräventiven Wirkung in Deutschland angestellt34.
2.3 Die positivistische Kriminologie
Die moderne Kriminologie verdankt zwar ihre rechtstaatliche Orientierung der klassischen Kriminologie, die Konstituierung der Kriminologie zu einer eigenständigen empirischen Wissenschaft verdankt sie jedoch dem Positivismus im 19. Jahrhundert35. Unter Positivismus wird das auf Auguste Comte zurückgehende Verständnis von Wissenschaft bezeichnet, welches als Basis für Erkenntnisse aus der Wissenschaft nur Tatsachen zulässt36. Bei der positiven Wissenschaft handelt es sich um eine exakte Wissenschaft, die methodisch durch Experimente und empirische Beobachtungen abgesichert ist37. Der Positivismus ist dadurch geprägt, dass sich die Gründe menschlichen Handelns nicht aus der Willensfreiheit ableiten lassen. Das menschliche Verhalten folgt vielmehr allgemeinen Gesetzen, welche mit wissenschaftlichen Methoden sichtbar gemacht werden können. Der Mensch ist somit nach der positivistischen Schule im Vergleich zur klassischen Schule determiniert. Wenn menschliches Verhalten nicht dem freien Willen unterworfen ist, dann gilt dies auch für Verbrechen. Ein Verbrechen ist nach dem Positivismus somit in den Ursachen zu sehen, die der Kontrolle des Einzelnen entzogen sind38. Im Positivismus standen sich die italienisch- kriminalanthropologische Schule und die französisch kriminal- soziologische Schule gegenüber. Als dritte Richtung des Positivismus ist die durch Franz von Liszt geprägte Marburger Schule zu nennen, welche eine Verbindung zwischen italienischer und französischer Schule erreichen wollte39.
2.3.1 Ursprung der anthropologischen Schule
Die Anfänge anthropologischer Untersuchungen finden sich bereits im 18 Jahrhundert. So untersuchte bereits Johann Caspar Lavater Gesichtszüge toter Menschen, vertrat dabei allerdings nicht die Auffassung, dass man aus einer biologischen Anlage zum Verbrecher wird, jedoch die Möglichkeit besteht40. Anfang des 19. Jahrhunderts ist es auch der badische Arzt Franz Josef Gall der aufgrund der Schädelform auf Anlagen, Fähigkeiten und Eigenschaften des Menschen schloss. Er vertrat die Auffassung, dass bestimmte Teile des Schädels und des Gehirns für bestimmte Deliktstypen zuständig sind, glaubte demnach aufgrund seiner Vermessungen Rückschlüsse auf kriminelle Anlagen ziehen zu können. So wird Gall teilweise als Mitbegründer der empirischen Kriminologie gesehen.
2.3.2 Italienisch- krimalanthropologische Schule
Aus diesen Vorläufern entwickelte sich im Positivismus die italienisch- kriminalanthropologische Schule. Die kriminalanthropologische Schule sucht die Ursachen für kriminelles Verhalten in den anthropologischen Besonderheiten des Täters. Sie geht davon aus, dass der Mensch durch biologische Anlagen in seinem Handeln beeinflusst wird. Der Mensch wird nach der italienischen Schule aufgrund seiner körperlichen und seelischen Anomalien zum Verbrecher geboren41. Mit dieser Schule lassen sich vor allem die Namen Cesare Lombroso, Enrico Ferri und Raffaele Garofalo verbinden.
2.3.2.1 Cesare Lombroso: Begründer der empirischen Kriminologie
Bedeutendster Vertreter war Cesare Lombroso. Cesare Lombroso war Psychiater und Gefängnisarzt in Turin und untersuchte die Gefangenen mittels körperlicher Vermessungen. 1878 veröffentlichte Lombroso sein bedeutendstes Werk „Lùomo delinguente“ („Der Verbrecher“) in der zweiten Auflage und erregte damit großes Aufsehen. Lombroso vertrat in seinem Buch die Ansicht, dass man einen Verbrecher schon an äußerlichen körperlichen Merkmalen erkennen kann42. Nach Lombroso unterscheidet sich der Verbrecher vom Nichtkriminellen durch physische und psychische Anomalien43. Diese Annahme ging auf seine vergleichenden anthropologischen Untersuchungen von Gefängnisinsassen, Geisteskranken und Gruppen der „Normalbevölkerung“ zurück. In seinem Buch konnte er die Daten von 3839 Verbrechern mit Proben aus der Normalbevölkerung vergleichen44. „Die Diebe haben im Allgemeinen sehr bewegliche Gesichtszüge und Hände; ihr Auge ist klein, unruhig, oft schielend. Die Mörder haben einen glasigen, eisigen, starren Blick, ihr Auge ist bisweilen blutunterlaufen“45. Der Verbrecher ist für Lombroso eine Spielart der menschlichen Gattung, mithin eine anthropologische Entartung. Der Verbrecher wird von Lombroso als „Avatismus“ beschrieben. Dabei handelt es sich um eine „Rückartung“ auf einen primitiven untermenschlichen Typ eines Menschen46. Zudem vertrat er die Auffassung, dass das Verbrechen vererbt wird, mithin aus einer kriminellen Anlage entsteht47. Bei diesen Aussagen ist der Einfluss von Darwin zu erkennen. Auch Darwin vertrat die These, dass sich manche Menschen ihren primitiven Ahnen mehr ähneln als andere. Lombroso stieß mit seiner Ansicht schnell auf Kritik. So wurde die These Lombrosos bereits 1896 vom Berliner Gefängnisarzt Baer widerlegt48. Aufgrund der zunehmenden Kritik, beschränkte er seine Ansicht im Folgenden auf etwa Eindrittel der kriminellen Personen.
2.3.2.2 Weitere Vertreter der italienischen Schule
Weitere Vertreter der italienischen Schule sind Ferri und Garofalo. Garofalo trug mit seinem im Jahr 1885 erschienenen Buch „Criminologia“ zur Namensgebung der Kriminologie bei, welche auch heute noch gilt. In seinem Werk entwickelte er das Konzept des „natürlichen Verbrechens“49. Garofalo war der Ansicht, dass es einen Kernbestand an Kriminalität gäbe, der sich auch bei unterschiedlichen Epochen und Gesellschaften nicht ändert, also Handlungen die zu allen Zeiten und in allen Kulturen als verwerflich anzusehen sind und somit nicht einer gesetzgeberischen Wertung unterworfen sind50. Dazu zählen insbesondere Mord, Raub und Vergewaltigung. Der strafrechtliche Verbrechensbegriff bestimmt demnach nur ein Teilbereich des kriminellen Handelns51. Sein Verbrechensbegriff hat sich in der weiteren Entwicklung der Kriminologie jedoch nicht durchgesetzt. Der Tod eines Menschen kann nämlich durch die gleiche Handlung einmal legitim sein und einmal nicht. So ist der Tod durch die Giftspritze in einigen Teilen der USA legitim. Im Vergleich dazu wäre dieser Tod in Deutschland als Mord oder Totschlag zu qualifizieren. Die Handlung als solche, sagt über deren Qualifizierung somit nichts aus. Vielmehr muss auf die Umstände abgestellt werden und gegebenenfalls auf deren normative Bewertung52. Der Anknüpfungspunkt kriminologischer Forschungen blieb daher der strafrechtliche Verbrechensbegriff. Ein weiterer Anhänger Lombrosos war Ferri. Er war jedoch in seiner Ansicht nicht so beschränkt wie Lombroso. Ferri unterschied zwischen sozialen, psychischen und körperlichen Faktoren, die auf kriminelle Verhaltensweisen Einflüsse ausüben können, lehnte aber gleichzeitig eine monokausale Erklärung basierend auf soziologische Umstände ab. Es gab für Ferri somit nicht nur das Prinzip des „entweder oder“, sondern auch das des „sowohl als auch“.
2.3.2.3 Relevanz der italienischen Schule für die Kriminologie
Lombrosos Leistungen sind darin zu erblicken, dass er versuchte einen empirischen Zugang zur Ursachlichkeit der Kriminalität zu bekommen. Lombroso bediente sich erstmals empirischer Methoden zur Ursachenklärung der Kriminalität. Jedoch bleibt festzuhalten, dass er Kriminelle lediglich maß und wog und daraus Interpretationen anstellte. Er hatte keine Vergleichsgruppen von Nichtkriminellen mit ähnlichen Anomalien. Deswegen konnte Lombroso nicht wissen, wie häufig diese Merkmale auch in der Bevölkerung vorkamen53. Durch die Beobachtungen von Anomalitäten konnte lediglich eine einseitige statische Aussage über den individuellen Straftäter getroffen werden, nicht aber über die Kriminalität als solche. Gleichwohl war Lombroso der erste, der versuchte, mit empirischen Methoden die Ursachen des Verbrechens zu erklären. Man kann ihn somit als Begründer der Kriminologie als empirische Wissenschaft ansehen und auch als Urvater der kriminalbiologischen Theorien, welche insbesondere in Deutschland von Anfang bis Mitte des 20. Jahrhunderts vertreten wurden. So kam es auf der Grundlage Lombrosos zu Zwillingsforschungen, Adoptionsstudien bis hin zu der Behauptung, dass ein überzähliges Y- Chromosom für kriminelles Verhalten verantwortlich sei54. Auch die moderne Kriminalbiologie beschäftigt sich weiter mit der Frage von erbbiologischen Einflüssen. Allerdings werden heute zusätzlich Hormone und neurochemische Einflussfaktoren mit einbezogen55. Ferri war der Erste, der einen Mehrfaktorenansatz für die Ursachenklärung des Verbrechens zugrunde legte. Er wird dementsprechend auch als Begründer dessen angesehen. Daraus entwickelten sich in der Kriminologie aufbauend auf von Liszt sowohl theoretische Mehrfaktorenansätze in Form von Kriminalitätstheorien, als auch zahlreiche Prognoseforschungen über die Ursachen kriminellen Verhaltens.
2.3.3 Französisch- kriminalsoziologische Schule
Die Gegenseite zur italienischen Schule bildete die französisch- kriminalsoziologische Schule. Sie war im Gegensatz zur klassischen Schule nicht auf die Vergangenheit und Schuld ausgerichtet, sondern richtete ihre Aufmerksamkeit auf den Täter, seine Zukunft und Gefährlichkeit. Sie war somit nicht tatsachenorientiert, sondern behandlungsorientiert. Die französische Schule lehnte den anthropologischen Ansatz Lombrosos ab und stellte die gesellschaftlichen Enstehungsbedingungen von Kriminalität in den Mittelpunkt56. Die französische Schule entwickelte sich unter dem Einfluss von Montesquieu, Locke und Rousseau. So vertrat bereits Locke in seinem Werk „Some thoughts concerning education” die These, dass die soziale Entwicklung des Menschen von seiner Erziehung abhängt57.
2.3.3.1 Vorläufer der Kriminalsoziologie
Vorläufer der französischen kriminalsoziologischen Schule bilden die Moral- und Sozialstatistiker. Namentlich zu erwähnen sind als solche Guerry und Quetelet. Guerry erstellte in Frankreich 1833 eine „Moralstatistik“, die den Beginn der Veröffentlichung einer umfangreichen Datensammlung von Kriminalität darstellte58. So veröffentlichte er auf Karten im Jahr 1833 die in Frankreich verübten Delikte zwischen 1825 und 1830. Er war der Erste, der die Kriminalitätsraten kartographisch darstellte. Er erkannte als Erster die Grundzüge der Altersverteilung von Kriminalität. So stellte er fest, dass die höchste Kriminalitätsrate im Alter zwischen 25 und 30 Jahren liegt. Aufgrund seiner Statistik, war Guerry auch der Erste, der feststellen konnte, dass Armut auf Kriminalität eine eher untergeordnete Rolle hat, denn aus seiner Statistik ergab sich, dass in den ärmeren Vierteln Vermögensstraftaten am seltensten vorkamen59. Schließlich führte er die ersten internationalen Vergleiche auf empirische Basis durch, indem er 1864 aufgrund seiner Statistik die Kriminalität Frankreichs mit der Englands verglich. Aufgrund dieser Untersuchung wurde ein Nord- Südgefälle festgestellt. Sowohl Quetelet, als auch Guerry versuchten die Abhängigkeit der Kriminalität vom Raum darzulegen, wobei allerdings auch das Alter, die soziale Schicht und das Geschlecht untersucht worden sind. Nach Quetelet ist Kriminalität ein gesellschaftliches Erscheinungsbild. Ihm zufolge ist der Mensch das Produkt aus seiner physischen und sozialen Umwelt, sowie seiner individuellen Eigenart60. Insbesondere trägt aber die Gesellschaft wesentlich für die Entstehung des Verbrechens bei61. Aufgrund dieser gewonnenen Erkenntnisse, kann man Guerry und Quetelet als Urväter der Kriminalstatistik und Kriminalgeographie ansehen, die auch heute noch auf kommunaler Ebene einer großen Bedeutung zukommt, insbesondere bei der kommunalen Kriminalprävention62. Auch die moderne Kriminologie knüpft daran an. Mithilfe der Statistiken werden auch heute noch kriminologische Untersuchungen zur Kriminalitätsverteilung nach Alter, Geschlecht, Deliktsstruktur und Region angestellt.
2.3.3.2 Kriminalsoziologische Ansätze von Tarde, Lacassagne und Durkheim
Aufbauend auf Guerry und Quetelet, entwickelten Tarde, Lacassagne und Durkheim die Grundlagen der ersten kriminalsoziologischen Theorien. So entstand zunächst die „Milieu- Theorie“. Die „Milieu- Theorie“ geht davon aus, dass die Eigenart des Menschen allein auf die äußeren Gegebenheiten zurück geführt werden muss63. Der Mensch ist somit das Produkt seiner sozialen Umwelt und wird quasi zum Verbrechen gezwungen. Alexander Lacassagne (1843-1909) formulierte aufgrund dieser Auffassung den Satz: „Jede Gesellschaft hat die Verbrecher, die sie verdient“ und Gabriel Tarde (1843-1904) vertrat die Theorie des „kriminellen Berufstyps und der kriminellen Nachahmung“. Nach Tarde ist das Verbrechen ein Handwerk mit speziellen Techniken, einer eigenen Sprache und einem eigenen Verhaltenskodex64. Tarde führte als wesentliche Ursache des Verbrechens vor allem nachgeahmtes Verhalten an und gebrauchte den Satz: „Jedermann ist schuldig, mit Ausnahme des Kriminellen“65. Man kann Tarde aufgrund seiner These als Begründer der Lerntheorien ansehen, die dann zu weiteren Lerntheorien von Sutherland; Akers; Sykes/Matza führten66. Ein weiterer Vertreter der französischen Schule ist Emile Durkheim. Durkheim nimmt jedoch eine besondere Rolle ein, da er am Ende des 19.Jahrhunderts die Grundlagen für die moderne Kriminalsoziologie legt. Anders als Lacassagne und Tarde fragt Durkheim nicht nach den Ursachen des Verbrechens, sondern nach der Funktion des Verbrechens in der Gesellschaft und den Umständen die die Entwicklung der gesellschaftlichen Kriminalitätsrate beeinflussen67. Durkheim entwickelte in seinem Werk „Die Regeln der soziologischen Methode“ die Ansicht, dass das Verbrechen eine normale und gleichzeitig notwendige Erscheinung jeder Gesellschaft ist68. Eine Gesellschaft ohne Verbrechen kann sich nach Durkheim nicht weiterentwickeln. Es gäbe keinen sozialen Wandel69. Deshalb erachtet er Kriminalität als notwendig und auch als nützlich, da das Verbrechen mit den Grundbedingungen des sozialen Lebens verbunden ist. 70. Die positiven Funktionen sieht Durkheim darin, dass es durch entsprechende Strafen die Normen in Erinnerung gerufen werden und die Gesellschaft dadurch fortwährend erneuert und gestärkt wird71. So kann heutige Kriminalität morgen bereits eine soziale oder moralische Norm sein. Es gibt zum Beispiel heute keine strafrechtliche Verfolgung bei Homosexualität72. Abnorm wäre es nach Durkheim nur, wenn das Verbrechen in erhöhter Menge vorkäme. Den Grund für ein drastisches Ansteigen sieht Durkheim in der Nichtbeachtung der sozialen Regeln oder des Anstiegs der menschlichen Triebe. Infolge dessen kommt es nach Durkheim zu einer Anomie. Anomie bedeutet „Abwesenheit von Normen“. Sie entsteht nach Durkheim, wenn soziale Normen nicht mehr respektiert und befolgt werden und deren Kontrolle nicht mehr funktioniert. Der Mensch wird dann in der Verwirklichung seiner Ansprüche und Ziele nicht mehr durch die Regeln der Gesellschaft kontrolliert. Seine Ansprüche werden immer größer, was dann Kriminalität zur Folge hat73. Diese Umbrüche der Nichtbeachtung der sozialen Normen stellt sich nach Durkheim insbesondere dann ein, wenn es zu sozialen Umbrüchen in der Gesellschaft kommt, wie eine rasche Industrialisierung oder Arbeitslosigkeit74. Ausgangspunkt für Durkheims Entwicklung des Anomiebegriffs ist die Überlegung, dass gesellschaftliche Integration nur über ein die prinzipiell unbegrenzten Triebe und Bedürfnisse der Individuen in Zaum haltendes Gemeinsames möglich sei. Dieses Kollektivbewusstsein vermittelt den Mitgliedern der Gesellschaft einerseits Orientierungssicherheit und erzeuge andererseits ein Gefühl der Solidarität. Verbrechen ist nach Durkheim gesellschaftsbezogen. Das bedeutet, dass sich Art und Umfang der Kriminalität ändert, wenn sich die sozialen und wirtschaftlichen Faktoren ändern75. Durkheim beschreibt, dass die Gesellschaft ohne ein gewisses Maß an Kriminalität nicht intakt zu halten ist.
[...]
1 Vgl. Kury, Internationales Handbuch der Kriminologie Bd.1, S. 55.
2 Vgl. Kaiser, Kriminologie 1993, S.1.
3 Vgl. Kaiser, Kriminologie 1993, S.1.
4 Vgl. Meier, Kriminologie 2007, S.2.
5 Vgl. Meier, Kriminologie 2007, S.2.
6 Vgl. Schwind, Kriminologie 2009, S.10.
7 Vgl. Kunz, Kriminologie 2004, S.33; Mergen, Kriminolgie1995, S.5.
8 Vgl. Mergen, Kriminologie 1995, S.5.
9 Vgl. Mergen, Kriminologie 1995, S.5.
10 Vgl. Albrecht, Ein kriminologisches Wörterbuch 1993, S.309.
11 Vgl. Meier, Kriminologie 2007, S.13.
12 Vgl. Kaiser, Kriminologie 1993, S.64.
13 Vgl. Kaiser, Kriminologie 1993, S.64.
14 Vgl. Meier, Kriminologie 2007; S.13.
15 Vgl. Kaiser, Kriminologie: eine Einführung in die Grundlagen, 1993, S.65.
16 Vgl. Lamnek, Theorien abweichenden Verhaltens 1999;S.61ff.
17 Vgl. Meier, Kriminologie 2007; S.14.
18 Vgl. Meier, Kriminologie 2007; S.14.
19 Vgl. Meier, Kriminologie 2007; S.14.
20 Vgl. Kury ,Internationales Handbuch der Kriminologie Bd.1, S.60.
21 Vgl. Schwind, Kriminologie 2009, S.90.
22 Vgl. Schneider, Kriminologie 1987, S.90.
23 Vgl. Schmoeckel, Humanität und Staatsräson 2000; S.182; Meier, Kriminologie 2007, S.14; Schwind, Kriminologie 2007, S.90.
24 Vgl. Breuer, Kriminologie 1998, S.87.
25 Vgl. Schwind, Kriminologie 2009; S.92.
26 Vgl. Breuer, Kriminologie 1998, S.89.
27 Vgl. Breuer, Kriminologie 1998; S.89.
28 Vgl. Kury, Internationales Handbuch der Kriminologie Bd.1;S.62
29 Vgl. Kerner, Kriminologie Lexikon 1991; S.116.
30 Vgl. Kerner, Kriminologie Lexikon 1991; S.116.
31 Vgl. http://www.weltchronik.de/bio/cethegus/f/feuerbachpj.html
32 Vgl. Meier, Kriminologie 2007, S.14.
33 Vgl. Meier, Kriminologie 2007, S.36.
34 Vgl. Meier, Kriminologie 2007, S.263.
35 Vgl. Meier, Kriminologie 2007; S.15; Kaiser, Kriminologie: Eine Einführung in die Grundlagen, 1993; S.66; Schneider, Einführung in die Kriminologie 1993; S.13.
36 Vgl. Meier, Kriminolgie 2007; S.15.
37 Vgl. Schneider, Einführung in die Kriminologie1993; S.13.
38 Vgl. Meier, Kriminologie 2007; S.15.
39 Vgl. Meier, Kriminologie 2007; S.18.
40 Vgl. Kury, Internationales Handbuch der Kriminologie Bd.1;S.68.
41 Vgl. Meier, Kriminologie 2007; S.16.
42 Vgl. Schwind, Kriminologie 2009; S.94.
43 Vgl. Schneider, Kriminologie 1987, S.105.
44 Vgl. Albrecht, Kriminologie 2010; S.12.
45 Vgl. Albrecht, Kriminologie 2010; S.12.
46 Vgl. Schneider, Kriminologie 1987; S.105.
47 Vgl. Schneider, Kriminologie 1987;S.105.
48 Vgl. Schwind, Kriminologie 2009; S.96.
49 Vgl. Schneider, Kriminologie 1987; S.108; Kerner, Kriminologie Lexikon 1991, S.353.
50 Vgl. Kerner, Kriminologie Lexikon 1991, S.354.
51 Vgl. Schwind, Kriminologie 2009; S.5.
52 Vgl. Kürzinger, Kriminologie 1982;S.16.
53 Vgl. Schneider, Kriminologie 1987, S.105.
54 Vgl. Schwind, Kriminologie 2009, S.105ff.
55 Vgl. Schwind, Kriminologie 2009, S.107ff.
56 Vgl. Meier, Kriminologie 2007, S.16.
57 Vgl. Schwind, Kriminologie 2009, S.100.
58 Vgl. Kury, Internationales Handbuch der Kriminologie Bd.1, S.66.
59 Vgl. Schneider, Kriminologie 1987, S.97.
60 Vgl. Schneider, Kriminologie 1987; S.98.
61 Vgl. Kury, Internationales Handbuch der Kriminologie Bd.1, S.67.
62 Vgl. Schwind, Kriminologie 2009;S.142; 311ff.
63 Vgl. Schwind, Kriminologie 2009; S.100.
64 Vgl. Kury, Internationales Handbuch der Kriminologie Bd.1, S.67.
65 Vgl. Kury, Internationales Handbuch der Kriminologie Bd.1, S.67.
66 Vgl. Meier, Kriminologie 2007; S.65ff.
67 Vgl. Meier, Kriminologie 2007; S.17.
68 Vgl. Meier, Kriminologie 2007; S.17.
69 Vgl. Schneider, Kriminologie 1987, S.99.
70 Vgl. Theile, www.krimlex.de/artikel-php?buchstabe=A&KL_ID=13
71 Vgl. Schwind, Kriminologie 2009;S138.
72 Vgl. Mergen, Kriminologie 1995;S.115,116.
73 Vgl. Mergen, Kriminologie 1995,S.115.
74 Vgl. Schwind, Kriminologie 2009;S.137.
75 Vgl. Schneider, Kriminologie 1993;S.166.