Das moderne Leitbild der Arzt/Patienten-Beziehung folgt einem partnerschaftlichen-kommunikativen Modell, in dem sich Arzt und Patient als gleichberechtigte Partner über die Krankheit und ihre Behandlung verständigen1.
Auf der rechtlichen Ebene wird diese Anforderung durch das Erfordernis der Einwilligung und der Verpflichtung des Arztes zur vollständigen Aufklärung gewährleistet. Die Aufklärung des Patienten und die daraufhin erteilte Einwilligung können als die tragenden Säulen im Verhältnis zwischen Arzt und Patienten angesehen werden2.
Die unterschiedliche Rollenverteilung zwischen Arzt und medizinischem Laien erschweren jedoch die geforderte Kommunikation. Der Arzt muss dem Hilfesuchenden komplexe medizinische Sachverhalte verständlich vermitteln. Die Anforderungen an den Arzt steigen, wenn dieser mit einem minderjährigen Patienten konfrontiert wird. Die Herausforderung besteht darin, die an sich schon schwierige Kommunikation zwischen Arzt und Patient dem Niveau eines Minderjährigen anzupassen.
Darüber hinaus wird das Arzt/Patienten-Verhältnis um die Partei der Sorgeberechtigten erweitert3.
Konflikte in diesem Dreiecksverhältnis sind angesichts der herausragenden Rechtsgüter (Leben und Gesundheit) des betroffenen Minderjährigen vorbestimmt.
Die Urteils- und Einsichtsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen ist altersbedingt nur eingeschränkt und die Personensorgeberechtigten tragen für sie die Verantwortung. Diese Fremdbestimmung kann unter Umständen für den Minderjährigen jahrelange Folgen haben4.
Wie sich der Arzt bei Streitfragen zwischen Minderjährigen und Sorgeberechtigten über die Bewertung einer Krankheit und die Therapie verhalten soll und welche Entscheidungsbefugnisse der Minderjährige hat ist nicht abschließend geklärt5.
[...]
1 Francke, Hart, Ärztliche Verantwortung und Patienteninformation, S. 16.
2 Sobota in FS f. Martin Kriele 1998 S. 368.
3 Wölk, Der minderjährige Patient in der ärztlichen Behandlung, MedR 2001 S. 80.
4 Diederichsen in FS f. Günter Hirsch S. 355.
5 Wölk, Der minderjährige Patient in der ärztlichen Behandlung, MedR 2001 S. 80.
Gliederung
A. Einleitung
В. Der Grundsatz von Aufklärung und Einwilligung
C. Rechtsprechung zur Einwilligung
D. Feststellung der Einwilligungsfähigkeit aufgrund des Alters des Minderjährigen
I. Gesetzesgrundlagen
II. Rechtsprechung
1. Feste Altersgrenzen
2. Einzelfall abhängige Prüfung der Einwilligungsfähigkeit
3. Stellungnahme
E. Kriterien für die einzelfallabhängige Prüfung der Einwilligungsfähigkeit
I. Vernunft der Entscheidung
II. Stellungnahme
III. Dringlichkeit des Eingriff
IV. Stellungnahme
v. Schwere des Eingriffs
1. Schwere des Eingriff in Bezug auf die befürchteten Folgen des Eingriffs
2. Stellungnahme
3. Schwere des Eingriffs in Bezug auf komplexe Behandlung
F. Entscheidungskompetenz für den Heileingriff
I. Betroffene Rechtspositionen
1. Das elterliche Sorgerecht
2. Das Selbstbestimmungsrecht des Minderjährigen
II. Varianten der Zuständigkeit bzgl. der Einwilligung
1. Alleinzuständigkeit der Eltern
2. Stellungnahme
3. Alleinzuständigkeit des Minderjährigen
4. Stellungnahme
5. Informationsrecht der Eltern
6. Stellungnahme
7. Der Behandlungsvertrag
8. Stellungnahme
9. Doppelzuständigkeit
10. Stellungnahme
11. Besondere Abwägung zwischen Personensorge und Selbstbestimmungsrecht
12. Problematik derärztlichenSchweigepflicht
G. SchwangerschaftsabbruchbeiMinderjährigen
I. AlleinzuständigkeitderminderjährigenMutter
II. Doppelzuständigkeitzwischen minderjähriger Mutterund Sorgeberechtigen