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Deutschland ein Integrationsmärchen

Probleme und Barrieren von MigrantInnen auf dem deutschen Arbeitsmarkt

©2010 Seminararbeit 25 Seiten

Zusammenfassung

1. Einleitung

Derzeit leben 15,4 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Davon sind etwa 8,1 Millionen Deutsche und 7,3 Millionen Ausländer. Das sind 9,9% Deutsche mit Migrationshintergrund und 8,9% Ausländer, gemessen an der deutschen Gesamtbevölkerung (vgl. Mikrozensus 2008).
Bei der Betrachtung des historischen Kontextes ist ersichtlich, dass seit dem die Menschheit existiert, Migration über Kontinente und Staatsgrenzen hinweg eine Bewegungs- und Gestaltungskraft der Weltgeschichte war. Migration ist somit ein natürlicher Vorgang, eine Bewegungskraft der Menschengeschichte. Mit der Staatengründung und das ziehen von Staatsgrenzen, objektiv wie subjektiv, wurde in das Wanderverhalten interveniert. Bis zur heutigen Zeit, in der die Integration von Menschen gesetzlich geregelt und durch die gefassten gesetzlichen Regelungen bestimmt, beschränkt und exekutiert wird und sich MigrantInnen in Prozesse der In – und Exklusion wiederfinden, sind Menschen nach wie vor aus den verschiedensten Intensionen bereit Ihre Heimat zu verlassen.

Diese Darlegung bezieht sich auf die in Deutschland lebenden MigrantInnen beziehungsweise ArbeitsmigrantInnen, verbunden mit deren Hoffnung auf eine bessere Lebensbedingung und eine Chance auf Teilhabe am Arbeitsprozess. Die Potenziale dieser MigrantInnen sind für die deutsche Industriegesellschaft von immanenter Bedeutung. Ein Land wie Deutschland ist darauf bedacht, seinen Wohlstand zu sichern und zu mehren und das nicht nur im Kontext des „Zeitalters der Globalisierung“, sondern auch des „Zeitalters des demographischen Wandels“. Dieser Wandel stellt für Deutschland einen Veränderungsprozess dar, der sich soziostrukturell auf die deutsche Gesellschaft auswirken wird. Eine Herausforderung für die Politik in allen Bereichen, die aber unter einem Aspekt einer gestaltbaren, steuerungspolitischen Dimension steht. Erfreulich ist, dass gerade die politischen Handlungsfelder „Migration, Integration und Arbeitsmarkt“ in den letzten Jahren vermehrt politische Aufmerksamkeit erfuhren. Wobei angemerkt werden muss, dass die Prozesse und Projekte die derzeit auf den Weg gebracht werden, gute Integrationspolitik inne haben, davon jedoch nur die zweite Generation bzw. die Neuzuwanderer faktisch partizipieren.
[...]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsexplikation
2.1 Integration
2.2 Deutscher Arbeitsmarkt
2.3 ArbeitsmigrantInnen

3. Rechtliche, politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen
3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
3.1.1 Zuzug und Aufenthalt von Migranten
3.1.2 Zugang zum Arbeitsmarkt
3.2 Politische Rahmenbedingungen – Einbürgerung und Staatsangehörigkeit
3.3. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Folgen

4. Sozioökonomische Bedingungen
4.1 Schule und Bildung
4.2 Kindertagesstätte: Weichenstellung für den Übergang in das Schulsystem
4.3 berufliche Bildung und Ausbildung
4.4 Arbeit und Integration
4.5 Weiterbildung
4.6 Brain Waste: Anerkennung der Qualifikationen von MigrantInnen

5. Zukunftsmusik deutsche Volkswirtschaft oder Perspektiven

6. Zusammenfassung und Fazit

Schlussbemerkung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Derzeit leben 15,4 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Davon sind etwa 8,1 Millionen Deutsche und 7,3 Millionen Ausländer. Das sind 9,9% Deutsche mit Migrationshintergrund und 8,9% Ausländer, gemessen an der deutschen Gesamtbevölkerung (vgl. Mikrozensus 2008).

Bei der Betrachtung des historischen Kontextes ist ersichtlich, dass seit dem die Menschheit existiert, Migration über Kontinente und Staatsgrenzen hinweg eine Bewegungs- und Gestaltungskraft der Weltgeschichte war. Migration ist somit ein natürlicher Vorgang, eine Bewegungskraft der Menschengeschichte. Mit der Staatengründung und das ziehen von Staatsgrenzen, objektiv wie subjektiv, wurde in das Wanderverhalten interveniert. Bis zur heutigen Zeit, in der die Integration von Menschen gesetzlich geregelt und durch die gefassten gesetzlichen Regelungen bestimmt, beschränkt und exekutiert wird und sich MigrantInnen in Prozesse der In – und Exklusion wiederfinden, sind Menschen nach wie vor aus den verschiedensten Intensionen bereit Ihre Heimat zu verlassen.

Diese Darlegung bezieht sich auf die in Deutschland lebenden MigrantInnen beziehungsweise ArbeitsmigrantInnen, verbunden mit deren Hoffnung auf eine bessere Lebensbedingung und eine Chance auf Teilhabe am Arbeitsprozess. Die Potenziale dieser MigrantInnen sind für die deutsche Industriegesellschaft von immanenter Bedeutung. Ein Land wie Deutschland ist darauf bedacht, seinen Wohlstand zu sichern und zu mehren und das nicht nur im Kontext des „Zeitalters der Globalisierung“, sondern auch des „Zeitalters des demographischen Wandels“. Dieser Wandel stellt für Deutschland einen Veränderungsprozess dar, der sich soziostrukturell auf die deutsche Gesellschaft auswirken wird. Eine Herausforderung für die Politik in allen Bereichen, die aber unter einem Aspekt einer gestaltbaren, steuerungspolitischen Dimension steht. Erfreulich ist, dass gerade die politischen Handlungsfelder „Migration, Integration und Arbeitsmarkt“ in den letzten Jahren vermehrt politische Aufmerksamkeit erfuhren. Wobei angemerkt werden muss, dass die Prozesse und Projekte die derzeit auf den Weg gebracht werden, gute Integrationspolitik inne haben, davon jedoch nur die zweite Generation bzw. die Neuzuwanderer faktisch partizipieren.

Es wird keine neue „Geschichte“ erzählt, wenn behauptet wird, dass gerade eine Teilhabe am Arbeitsmarkt die Grundvoraussetzung für eine Integration (sozial, strukturell und kulturell, siehe Abschnitt 2.1) der in Deutschland lebenden MigrantInnen ist und die damit verbundene gesellschaftliche Integration. Gesellschaftliche Integration spiegelt den Zugang zur Arbeit, Erziehung, Bildung, Ausbildung, Wohnung, Gesundheit, Politik, Recht, Massenmedien und Religion wieder.

Geringe schulische Erfolge, geringe Teilhabe an Weiterbildungsmaßnahmen, hohe Arbeitslosenzahlen, geringe Beschäftigungsstabilität, berufliche Tätigkeiten ganz unten auf der Arbeitsmarktleiter (selbst bei höheren Qualifikationen) und geringe politische Partizipationen eröffnen uns einen Blick, dass die Integration auf dem deutschen Arbeitsmarkt für MigrantInnen nicht oder nicht ausreichend wirkt.

Viele MigrantInnen erfahren oftmals verschiedene Dimensionen von Diskriminierungen[1], obwohl das Grundgesetz in Art.3 Abs.3 verbietet, dass Benachteiligung oder Bevorzugung von jedermann aufgrund „seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen der politischen Anschauungen“ erfährt.

Aktuelle Integrationsberichte und Statistiken werden behilflich sein ein Bild von der Integration auf dem deutschen Arbeitsmarkt inklusive Bildungsmarkt[2] zu erhalten, um folgende Fragen zu klären:

Wie werden Kinder der MigrantInnen in das Bildungssystem integriert, um eine erfolgreiche Berufskarriere zu starten? Dabei werden die Übergänge und Aufenthalte im Kindergarten, in der Schule und in der Ausbildung betrachtet.

Wie werden MigrantInnen auf dem deutschen Arbeitsmarkt integriert?

Gibt es Chancengleichheiten auf dem Arbeitsmarkt zwischen Anne und Ayse oder Karsten und Kemal bei äquivalenter, beruflicher Qualifikation?

Wie werden Weiterbildungsmaßnahmen für MigrantInnen umgesetzt bzw. gibt es überhaupt Weiterbildungsangebote für diese Bevölkerungsgruppe?

Werden ausländische AkademikerInnen entsprechend ihrer Qualifikation auf dem deutschen Arbeitsmarkt eingesetzt?

2. Begriffsexplikation

2.1 Integration

Unter dem Begriff der Integration versteht man im allgemeinen die Verbindung von Personen oder Gruppen zur einer gesellschaftlichen Einheit, unter der Anerkennung und Akzeptanz der verschiedenen Kulturen (vgl. Beger, 2000: 10). Sie ist ein Prozess, der weit über Generationen hinaus vollzogen wird und zur Konvergenz der Disparitäten in den Lebensgewohnheiten, -stilen und –umständen der MigrantInnen und Einheimischen führt. Die Integration umfasst vier Dimensionen:

1. Strukturelle Integration (Akkomodation): Die MigrantInnen sowie ihre Kinder werden als Mitglieder der Aufnahmegesellschaft anerkannt. Sie erhalten Zugang zu gesellschaftlichen Positionen und erreichen gleichberechtigte Chancen in der Gesellschaft, vorausgesetzt sie sprechen die deutsche Sprache und haben Kenntnissen über soziale Regeln des Zuwanderungslandes.
2. Kulturelle Integration (Akkulturation): Durch die Kenntnis kulturspezifischer Normen und ihre Verinnerlichung ist eine Teilnahme und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich. Der kognitiv-kulturelle Lernprozess führt zu einer Veränderung von Werten, Normen und Einstellungen der MigrantInnen.
3. Soziale Integration: Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft bedeutet im privaten Bereich die Teilnahme und Akzeptanz bei sozialen Aktivitäten als auch Vereinstätigkeiten in der Aufnahmegesellschaft.
4. Identifikatorische Integration: MigrantInnen und ihre Kinder entwickeln ein neues persönliches Zugehörigkeitsgefühl zur Aufnahmegesellschaft.

2.2 Deutscher Arbeitsmarkt

Der deutsche Arbeitsmarkt umfasst die gesamte Bundesrepublik. Der deutsche Arbeitsmarkt teilt sich in die Wirtschaftbereiche: Land- und Forstwirtschaft, produzierendes Gewerbe, Handel, Gastgewerbe und Verkehr und sonstige Dienstleistungen. Laut dem Mikrozensus von 2008 beträgt die Erwerbsquote[3] bei Personen ohne Migrationshintergrund 79,7% und die Erwerbslosenquote[4] beträgt 9,2%. Personen mit Migrationshintergrund, zum Beispiel aus der Türkei, hatten zur selben Zeit eine Erwerbsquote von 66,1% und eine Erwerbslosenquote von 21,8%.

Die Problematik, dass viele hochqualifizierte Deutsche das Land verlassen, um in einem anderen Land zu arbeiten und hingegen weniger hochqualifizierte MigrantInnen nach Deutschland einwandern, sollte bei der Arbeitsmarktbetrachtung nicht außer Acht gelassen werden. Laut einem Bericht der FAZ vom 22.01.2010 sind „[...]im vergangenem Jahr weniger Menschen nach Deutschland eingewandert als fortgezogen. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden geht ersten Schätzungen zufolge von einem Minus von 20.000 bis 70.000 Personen aus.“ (FAZ, 22.01.2010)

2.3 ArbeitsmigrantInnen

Arbeitsmigration nach Deutschland fand schon weit vor der Gründung der Bundesrepublik im großen Umfang statt. Es gab immer wieder Saisonarbeiter in der Landwirtschaft und Schwermetallindustrie. 1910 ergab die Volkzählung 1,3 Millionen ausländische Staatsangehörige. Im zweiten Weltkrieg wurden 8 Millionen sogenannte „Fremdarbeiter“ zur Erhaltung der reichsdeutschen Kriegswirtschaft zur Arbeit gezwungen (vgl. Beger, 2000: 27). Nach dem zweiten Weltkrieg kam es durch Flüchtlinge und Vertriebene zu einer hohen Nettomigration. Da in einigen westdeutschen Branchen keine Arbeitkräfte vorhanden waren, wurden Mitte der 50er-Jahre „Gastarbeiter“ in das Land geholt[5]. Im Jahr 1973 lebten circa 4 Millionen ausländische Staatsangehörige in der Bundesrepublik.

ArbeitsmigrantInnen finden nicht nur in Unternehmen Beschäftigung. Viele von ihnen gehen den Weg der Selbstständigkeit, da die erstgenannte Variante oftmals mit unüberbrückbaren Barrieren verbunden ist. Die Selbstständigenquote der MigrantInnen hat sich mittlerweile an die der deutschen Bevölkerung angenähert (vgl. Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), 2010: 180).

Die Mehrzahl der MigrantInnen sind überwiegend im produzierenden Gewerbe (z.B. als Schweißer, Mechaniker etc.) und im Bereich der sonstigen Dienstleistungen (z.B. Pflegepersonal, haushaltsbezogene Dienste) tätig (vgl. Mikrozensus 2008: 30, Granato, 2004: 42ff. und Seifert, 2007: 12).

3. Rechtliche, politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen

3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen

3.1.1 Zuzug und Aufenthalt von Migranten

In Deutschland gilt für Nichtdeutsche und Nicht-EU-Staatler das Ausländergesetz. Danach erfordert die Einreise eines jeden davon betroffenen Ausländers eine Aufenthaltsgenehmigung, die befristet ist und regelmäßig erneuert werden muss. Jede Aufenthaltsgenehmigung ist an einen Zweck für den Aufenthalt gebunden: Erwerbstätigkeit, Studium etc..

Eine Aufenthaltsbewilligung andererseits ist zeitlich begrenzt, sozusagen für einen Besuch der Kinder, der Eltern oder des Ehepartners. Die Bewilligung ist zweckgebunden und kann bis zu zwei Jahre dauern.

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel der an bestimmte Zwecke gebunden ist. Zur Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung (§§4 und 7 AufenthG) muss ein gesicherter Lebensunterhalt, Wohnraum und unter Umständen eine eheliche Lebensgemeinschaft vorliegen.

Die neuen Entwicklungen in der rechtlichen Gestaltung von Migration und Integration sind nunmehr beschränkter und führten zu einer stärkeren Rechtsposition von MigrantInnen in Europa. Die Europäisierung und Subjektivierung des Migrationsrechts sind Gründe für die Entwicklung, wobei diese neue Probleme hervorbringen, wie unter anderem die Umsetzung von europarechtlichen Standards. Demnach genießen Zuwanderer aus den EU-Mitgliedsstaaten und den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes das Recht der Freizügigkeit, dass heißt sie können sich ohne Aufenthaltsgenehmigung innerhalb der EU zum Zwecke der Einreise bewegen. Migrationsteuerungen gelten nur noch für Bürger aus Nicht-EU-Staaten (Drittstaatenangehörige) die in EU-Mitgliedsstaaten einreisen möchten. Bislang sieht der europäische Gesetzgeber für die beiden Gruppen keine Gleichstellung vor. Um Zuwanderungen zu Erwerbs- und Ausbildungszwecken umzusetzen, wurden nachfolgende fünf Richtlinien verabschiedet: „die Studentenrichtlinie, die Forscherrichtlinie, die Familienzusammenführungsrichtlinie, die Hochqualifiziertenrichtlinie und die Daueraufenthaltrichtlinie “ (vgl. SVR, 2010: 68 und Beger, 2000: 45), die Regelungen beinhalten, die Bürger aus Drittstaaten einen langfristigen bzw. dauerhaften Aufenthalt ermöglichen.

Angesichts der Kontroversen über die rechtlichen Neuerungen stand die Frage über das erforderliche Maß an Zuwanderung. Das heißt, wie viel Zuwanderer benötigt Deutschland im Kontext auf den demographischen Wandel, um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben, soziale Sicherungssysteme zu finanzieren und eine Wohlstandsicherung zu erlangen.

3.1.2 Zugang zum Arbeitsmarkt

Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist gesetzlich geregelt, unter anderem in den §§284 bis 288 SGB III und in den §§18 bis 21 AufenthG. Ein egalitärer Zugang zum Arbeitsmarkt ist Vorraussetzung für volle ökonomische und soziale Integration. Problematisch ist dieser Aspekt für Personen, die keine Aufenthaltserlaubnis besitzen (§60 AufenthG), die sogenannten Geduldeten[6]. Bei einer Kettenduldung[7] oder bei Unverantwortbarkeit der Abschiebung aus humanitären Gründen ist es umso bedeutender, dass diese Personen schnellstmöglich einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, um sich sozial und ökonomisch integrieren zu können und sich ihren eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Im Allgemeinen genießen EU-Bürger eine uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit und benötigen daher zur Arbeitsaufnahme keine Arbeitserlaubnis. EU-Bürger aus Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn unterliegen aufgrund von vereinbarten Übergangsfristen der Arbeitsgenehmigungspflicht. Diese wird von der Agentur für Arbeit bewilligt. Eine Erteilung der Arbeitserlaubnis setzt eine Arbeitsmarktprüfung voraus. Damit soll verhindert werden, dass sich keine „nachteiligen“ Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt für deutsche Beschäftigte ergeben (vgl. Beger, 2000: 54). Andere Staatsangehörige[8] benötigen vor der Einreise prinzipiell einen Aufenthaltstitel, der bei der zuständigen deutschen Auslandsbehörde beantragt werden muss. Durch den Anwerbestop von 1973 ist der Zugang zum Arbeitsmarkt nur auf bestimmt Berufsgruppen beschränkt. Das Sezieren der Zuwanderer in differente Gruppen, ist für die nicht „Bevorrechtigten“ eine einschneidende Integrationsbarriere.

3.2 Politische Rahmenbedingungen – Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

Die Einbürgerung ist ein wichtiges Integrationsinstrument. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist für ausländische Staatsbürger nur durch Einbürgerung erhältlich. Deutschland war bislang am ius sanguinis orientiert, dass heißt die deutsche Staatsbürgerschaft erhält der, der eine deutsche Abstammung hat. Die rechtliche Grundlage bietet das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Danach erhalten Ehegatten Deutscher nach fünf Jahren, davon zwei Jahre nach Eheschließung, die Aussicht zur Einbürgerung (§9 StAG). Durch die gesetzlichen Veränderungen im Jahr 2000 wurde erstmals eine Prise des sogenannte ius soli[9] versprüht. Es bietet die Aussicht, dass Kinder von zwei ausländischen Elternteilen bei Geburt in Deutschland automatisch die deutsche Staatsanghörigkeit erhalten (§4 Abs.3 StAG). Ein weiterer Aspekt ist, dass Zuwanderer die bereits lange in Deutschland leben, einen Anspruch auf Einbürgerung nach acht Jahren erhalten (§10 StAG). Durch diese Veränderungen wird den Zuwanderern die Möglichkeit zur vollen politischen Partizipation geboten. Außerdem wurden die rechtlichen Regelungen denen der europäischen Nachbarn angenähert.

Durch das Zuwanderungsgesetz von 2005 wurden weitere Möglichkeiten geboten die Integrationsförderung nachzuholen. Dieses Gesetz richtet sich explizit an Neuzuwanderer. Demnach werden die Neuzuwanderer durch ein bundesweites Integrationsprogramm „Fördern und Fordern“ begleitet. Derjenige ist berechtigt bzw. in vielen Fällen verpflichtet einen Sprachkurs zu besuchen, dem eine Aufenthaltsgenehmigung von mehr als einem Jahr gewährt wurde. Bei Hochqualifizierten bedarf es lediglich einer Niederlassungserlaubnis. Dieses beruht auf den Mangel an hochqualifizierten Personen die besonders stark nachgefragt werden hinsichtlich der demographischen Entwicklung. Diese Selektion und die ungleichen Zugangsmöglichkeiten von Zuwanderern schaffen weitere Beschränkungen für Geringqualifizierte und soziale Ungleichheiten. Geringqualifizierten Ausländern wird damit eine Abwehr dargestellt, die sich beispielsweise durch eine „[...] Prüfung im Ausgangszeitraum nachzuweisende sprachliche Mindestkenntnisse als Voraussetzung für den Familiennachzug aus bestimmten Ländern, darunter der Türkei.“ (SVR, 2010: 78) zeigt. Dazu sind die bereits im Land lebenden MigrantInnen einschließlich deren Nachfahren bis zur dritten Generation von den neuen Förderprogrammen ausgeschlossen, obwohl die Zahl der Neuzuwanderer minimal ist gegenüber der bereits im Land lebenden MigrantInnen (vgl. SVR, 2010: 179)

3.3. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Folgen

Der Arbeitsmarkt ist die wichtigste Integrationsschiene für MigrantInnen, nicht nur auf ökonomisch und soziale Ebene, sondern er bietet Zugang zu sozialen Sicherungssystemen bei Krankheit, Unfall, Alter, Arbeitslosigkeit etc.. Wiederum ist ein Zugang zum Arbeitsmarkt und zu bestimmten Berufen an den Aufenthaltsstatus und an die Staatsbürgerschaft gebunden.

In der Zeit der „Gastarbeiter“ war der Anteil der Beschäftigten gemessen an der Ausländergesamtheit sehr hoch, sogar über dem Anteil der deutschen Bevölkerung (vgl. Beger, 2000, S 64 und SVR, 2010: 86). Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten Ausländer hatte zu Beginn der 70er Jahre den Höchststand erreicht, fiel dann extrem in den Jahren 1974 bis 1975, zu Zeiten der Ölkrise und stieg dann bis zur Wiedervereinigung stetig an. Im Jahr 1996 waren etwa 2,1 Millionen Ausländer in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen.

Nachdem Mitte der 70er Jahre der Dienstleistungssektor für die Wirtschaft bedeutender wurde, verdrängte das den sekundären (produzierendes Gewerbe) und den primären (Land- und Forstwirtschaft) Wirtschaftssektor. Folglich gerieten die niedrig Qualifizierten unter Druck und wurden arbeitslos. Das Risiko wegen unzureichender (bzw. nicht anerkannter) Qualifikation arbeitslos zu werden, trifft und traf die MigrantInnen im besonderen hohen Maße (vgl. Nuscheler, 2004: 166, Sezer, 2009 und SVR, 2010: 89).

[...]


[1] Diskriminierung sind vielfältig im Alltag wiederzufinden: auf dem Arbeitsmarkt und Wohnungsmarkt, in der Schule und Vereinen, in der Exklusion von gesellschaftlichem und kulturellem Leben etc..

[2] Denn schließlich schafft der Bildungsmarkt die Grundbausteine für die berufliche Entwicklung bzw. den Arbeitsmarkt.

[3] Die Erwerbsquote ist der prozentuale Anteil der Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) an der Gesamtbevölkerung.

[4] Die Erwerbslosenquote stellt den prozentualen Anteil Erwerbsloser an allen Erwerbspersonen (Erwerbstätigen und Erwerbslosen) dar.

[5] Wie in der BRD gab es dieses Phänomen auch in der DDR. Hier wurden Arbeiter aus sozialistischen Ländern rekrutiert.

[6] Eine Duldung ist kein legaler Aufenthaltstitel. Zudem ist sie temporär begrenzt und es besteht kein Recht auf Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Geduldeten kann nach einem Jahr Aufenthalt mit Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit die Ausführung einer Beschäftigung bewilligt werden. Wenn Sie seit vier Jahren ununterbrochen hier leben, wird eine Zustimmung der BA ohne Prüfung erteilt.

[7] Wenn sich die Ausreise ohne jegliches Eigenverschulden immer wieder verhindert wird und sich dadurch die Duldung stetig verlängert.

[8] Eine Ausnahme bilden Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika. Sie können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einholen.

[9] Das ius soli ist das Geburtstortprinzip.

Details

Seiten
Jahr
2010
ISBN (eBook)
9783656089674
ISBN (Paperback)
9783656089629
DOI
10.3239/9783656089674
Dateigröße
537 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Rostock
Erscheinungsdatum
2011 (Dezember)
Note
1,0
Schlagworte
Migration Migartionspolitik deutscher Arbeitsmarkt Integration Integrationstheorien soziale Ungleichheit
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Titel: Deutschland ein Integrationsmärchen