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Der Mensch als handelndes Wesen in der Kritik der praktischen Vernunft bei Immanuel Kant

©2003 Seminararbeit 13 Seiten

Zusammenfassung

Wie frei ist der Mensch in seinem Handeln? - Kann er sich überhaupt als frei handelndes Wesen erfahren? - Ist er vielmehr abhängig von determinierten Bedingungen? - Welche Beweggründe liegen seinen Taten zugrunde? - Wonach richtet sich der handelnde Mensch bzw. worauf basieren seine Aktionen?

Diese Fragen sollen in der vorliegenden Arbeit unter Rückgriff auf Immanuel Kants kategorischen Imperativ der praktischen Vernunft im wesentlichen eine Antwort finden.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Der Mensch als Vernunftwesen

II. Über den Willen

III. Der Begriff der Freiheit

IV. Zum Grundsatz der reinen praktischen Vernunft

Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

Der Mensch existiert in der Welt als bedürftiges Wesen. Um leben zu können benötigt er Nahrung, Schlaf, Gesellschaft, Zuwendung, Liebe, etc. Doch darüber hinaus strebt er danach, sein eigenes Selbst zu finden und zu verwirklichen, um zu einem ganzheitlichen Wesen zu werden. Dieses Streben und seine zugrunde liegenden unterschiedlichen Motive fordern den einzelnen zu aktivem Handeln heraus. So versucht der Mensch, seinen Zielvorstellungen näherzukommen.

Doch wie frei ist das Individuum in seinem Handeln? Kann es sich überhaupt als frei handelndes Wesen erfahren? Oder ist es vielmehr abhängig von determinierten Bedingungen? Und welche Beweggründe liegen seinen Taten zugrunde? Wonach richtet sich der handelnde Mensch bzw. worauf basieren seine Aktionen?

Auf diese Fragen versucht die vorliegende Arbeit im wesentlichen eine Antwort zu geben. Inhaltlich beziehe ich mich ausschließlich auf Immanuel Kants Kritik der praktischen Vernunft. Biographische Hintergründe des Philosophen wurden hier nicht berücksichtigt. So soll im folgenden unter Rückgriff auf Kants zentrale Begriffe von Vernunft, Wille, Freiheit sowie der Bedeutung des kategorischen Imperativs der praktischen Vernunft der Mensch als handelndes Wesen in den Blick genommen werden.

I. Der Mensch als Vernunftswesen

Immanuel Kant begreift den Menschen als Vernunftswesen. D.h. er setzt Vernunft als eine jedem menschlichen Wesen innewohnende Größe voraus, welche aus sich heraus ursprünglich - d.h. a priori - und nicht mehr zerteilbar ist. Praktische Vernunft an sich ist autonom; sie bezieht sich in ihrer Erkenntnis auf eine intelligible - d.h. durch Vernunft einsehbare, jedoch nicht durch Empirie erfassbare - Welt.1 Die Vernunft versetzt den Menschen in die Lage, sich selbst Regeln, Vorschriften oder Gesetze zu geben, an welchen er sein Handeln ausrichten kann. Kant drückt das wie folgt aus:

„ Reine Vernunft ist f ü r sich allein praktisch und gibt (dem Menschen) ein allgemeines Gesetz, welches wir Sittengesetz nennen. “ 2

Kant differenziert hier noch genauer. Einerseits kann sich ein Individuum an subjektiven Grundsätzen oder Prinzipien orientieren. Kant spricht dann von so genannten Maximen. Als objektiv bezeichnet er jene praktischen Grundsätze, die auch für andere Individuen an Gültigkeit besitzen und von allgemeiner Bedeutung (für eine Gesellschaft) sein können. Vgl. nachfolgende Definition:

„ Praktische Grunds ä tze sind S ä tze, welche eine allgemeine Bestimmung des Willens enthalten, die mehrere praktische Regeln unter sich hat. Sie sind subjektiv oder Maximen, wenn die Bedingung nur als f ü r den Willen des Subjekts g ü ltig von ihm angesehen wird; objektiv aber oder praktische Gesetze, wenn jene als objektiv, d. i. f ü r den Willen jedes vern ü nftigen Wesens g ü ltig erkannt wird. “ 3

Zur Verdeutlichung wären folgende Beispiele vorstellbar:

a) Subjektiver Grundsatz:

Ein Aktionär investiert sein Geld in neue Wertpapiere, weil er sich davon einen höheren Gewinn verspricht.

b) Objektiver Grundsatz:

Raub und Diebstahl sind gesetzlich verboten; denn wenn sich jeder nach Belieben am Besitz des anderen bedienen würde, herrschte Chaos in einer Gesellschaft. Achtung und Wertschätzung des anderen gingen verloren, womit letztlich niemand wirkliche Glückseligkeit für sich erreichen würde.

II. Über den Willen

Neben der Vernunft spricht Kant von einem a priorischen Willen, über welchen jedes Individuum verfügt. Herbert Meyer zufolge wird er als Instanz transzendentaler Freiheit angesehen und kann daher nicht erkannt werden.4 Der Wille gilt als autonom und frei. D.h. er existiert unabhängig von empirischen und naturgesetzlichen Erscheinungen und gibt sich seine Gesetze selbst.5 Nur so kann sein unbedingter Anspruch garantiert werden.6 Der Bestimmungsgrund seiner selbst findet sich nicht in Objekten der Materie, sondern liegt ausschließlich in der bloßen gesetzgebenden (vernunftmäßig gedachten) Form einer Maxime.7 An anderer Stelle äußert sich Kant dazu wie folgt:

„ Die Vernunft bestimmt in einem praktischen Gesetze unmittelbar den Willen, nicht vermittelst eines dazwischenkommenden Gef ü hls der Lust und Unlust, (...). “ 8

Wie Herbert Meyer anführt, ist der Wille nicht in einer konkreten oder theoretischen Betrachtung einer Handlung faßbar, sondern kann erst im Nachhinein, d.h. durch Reflexion des Handelns unter sittlicher Perspektive erkannt werden.9

Der Wille beinhaltet nach Kant unterschiedliche Bestimmungsgründe bzw. Begehrungsvermögen. Sie lassen den Menschen nach bestimmten Gegenständen, Zielvorstellungen oder Zuständen streben. Durch den Gegenstand des jeweiligen Begehrungsvermögens wird der Mensch zum Handeln bewegt. Charakteristisch für jeden Menschen ist nach Kant das Streben nach (persönlichem) Glück, Glückseligkeit und Zufriedenheit. Diese sinnliche Komponente folgt dem (persönlichen) Lust- / Unlustprinzip und bestimmt daher das so genannte untere Begehrungsvermögen des Willens. Von Materie abhängige Bestimmungsgründe des Willens können Kant zufolge nicht gesetzgebend sein, da sie lediglich subjektiven Beweggründen entspringen.10

[...]


1 vgl. Volpi 1999, S. 799

2 Kant 1990, S.37

3 Kant 1990, S. 21

4 vgl. Meyer 1996, S. 68

5 vgl. Kant 1990, S. 33 / Höffe 2002, S. 73

6 vgl. Meyer 1996, S. 75

7 vgl. Kant 1990, S. 33 f.

8 Kant 1990, S. 28

9 vgl. Meyer 1996, S. 70

10 vgl. Kant 1990, S. 28

Details

Seiten
Jahr
2003
ISBN (eBook)
9783656127857
ISBN (Buch)
9783656128243
DOI
10.3239/9783656127857
Dateigröße
570 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Erscheinungsdatum
2012 (Februar)
Note
2,0
Schlagworte
immanuel kant kritik praktische Vernunft mensch wille freiheit gesellschaft individuum handeln sollen kategorischer imperativ gesetze regeln vorschriften
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