Unter Kindestötung versteht man die schuldhafte, meist vorsätzliche Tötung eines Kindes durch die Mutter, den Vater oder beide Eltern. Sie kann gewaltsam geschehen oder aber durch Vernachlässigung bzw. Aussetzen des Neugeborenen. In der Regel wird damit in Europa jedoch besonders die Tötung eines neugeborenen unehelichen Kindes bei oder sofort nach der Geburt durch seine Mutter bezeichnet.
Kindstötung – ein Delikt, das vom Ende des 17. bis tief ins 18. Jahrhundert zu den schwersten, von Frauen tatsächlich begangenen Verbrechen gehörte und daher in dieser Zeit als häufigster Hinrichtungsgrund gilt. Die überführten Täterinnen waren meist ledige Dienstmägde, die vom Kindsvater, oft unter Bruch eines Eheversprechens, verlassen worden waren und dann aus Verzweiflung und aus Angst vor sozialer Schmach ihr Kind umbrachten.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Kindstötung als Delikt der frühen Neuzeit
III. Die Täterinnen
IV. Abtreibung als Mittel zum Zweck
V. Strafen für Kindstötung
1.) Der Kindsmord in der Constitutio Criminalis Carolina
2.) Maßnahmen zur Verhütung von Kindstötung
VI. Strategien der Kindsmörderinnen vor Gericht
VII. Im Dienste der Justiz Die Hebammen
VIII. Ein Fallbeispie l Die Kindsmörderin Susanna Margaretha Brandt
IX. Schluss
X. Literatur