Die Beteiligung Deutschlands am Irakkrieg und der Verstoß gegen das Völkerrecht
Zusammenfassung
Noch vor und während der Bundestagswahlen im Jahre 2002 wurde von der „rot-grünen“ Regierung der Standpunkt der Kriegsablehnung kompromisslos vertreten, jedoch nach dem knappen Wahlerfolg, nach und nach relativiert (vgl. Jesse 2002: 46). Obwohl im Rahmen der Operation Iraqi Freedom keine deutschen Soldaten auf irakischem Boden eingesetzt wurden, gab es eine umfangreiche Beteiligung, die hier aufgezeigt werde soll, um das Ausmaß der Unterstützung seitens der Bundesregierung zu klären.
Leseprobe
Inhaltverzeichnis
1 Einleitung
2 Die Legitimation der Intervention im Irak
2.1 Die politische Vorgeschichte
2.2 Die tatsächlichen Kriegsgründe und Motive der USA
3 Die Rolle der Bundesrepublik Deutschland
3.1 Die ablehnende Haltung der Bundesregierung gegen den Irakkrieg
3.2 Deutschlands Beteiligung am Irakkrieg
3.3 Verletzungen des Völkerrechts
4 Fazit
5. Literaturverzeichnis
5.1 Internetquellen:
1 Einleitung
„Es bleibt dabei: Unter meiner Führung wird sich Deutschland an einer Intervention im Irak nicht beteiligen“ (vgl. Handlsbatt 2003: o.S.). Mit diesen Worten erklärte Bundeskanzler Gerhard Schröder den Bundesbürgern, dass Deutschland sich an einer Intervention im Irak nicht beteiligen werde. In der bis heute andauernden Debatte über den Irakkrieg steht zur Diskussion, inwieweit sich Deutschland am Irakkrieg beteiligt hat und ob die Unterstützung aktiv erfolgte. In dieser Arbeit soll u.a. der Frage nachgegangen werden, in welchem Umfang die USA die Beschlüsse des Sicherheitsrates ignoriert haben könnten und ob die angegebenen Gründe der Intervention wirklich die Ausschlaggebenden waren. Warum hat die rot-grüne Bundesregierung anfänglich den Krieg abgelehnt und die USA trotzdem umfangreich im Krieg gegen den Irak unterstützt? Spielte der Wahlkampf eine Rolle oder sind es die globalen Interessen, um Macht und Ressourcen, die eine übergeordnete Rolle spielten? Warum wurde das Völkerrecht durch die Bundesregierung verletzt, obwohl keine deutschen Soldaten in aktiven Kampfhandlungen verwickelt waren? Diese und viele andere Fragen stellen sich, wenn man sich mit der deutschen Beteiligung am Irakkrieg beschäftigt. Aus dem Zusammenhang, dass die BRD sich nicht an einem Krieg gegen den Irak beteiligen werde, ergibt sich meine These, dass trotz offizieller Ablehnung zur Unterstützung der USA im Krieg gegen den Irak, die BRD bei einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg mitgewirkt hat und somit gegen das Völkerrecht verstoßen wurde.
Noch vor und während der Bundestagswahlen im Jahre 2002 wurde von der „rot-grünen“ Regierung der Standpunkt der Kriegsablehnung kompromisslos vertreten, jedoch nach dem knappen Wahlerfolg, nach und nach relativiert (vgl. Jesse 2002: 46). Obwohl im Rahmen der Operation Iraqi Freedom keine deutschen Soldaten auf irakischem Boden eingesetzt wurden, gab es eine umfangreiche Beteiligung, die hier aufgezeigt werde soll, um das Ausmaß der Unterstützung seitens der Bundesregierung zu klären. Im ersten Schritt dieser Arbeit wird die Legitimation der Intervention behandelt und dem Leser einen Einblick in die politische Vorgeschichte gegeben. Anschließend wird dargestellt, wie der Krieg gegen den Irak seitens der USA, England und der Koalition der Willigen[1] begründet wurde. Der Hauptteil dieser Hausarbeit handelt von der Rolle der Bundesrepublik im Irakkrieg und beschäftigt sich mit der anfänglichen Ablehnung der Bundesrepublik gegen eine Intervention im Irak. Nachfolgend wird auf die Problematik, ob die BRD sich aktiv am Irakkrieg beteiligte und die Bundesregierung gegen das Völkerrecht verstoßen hat, eingegangen. Im letzten Teil der Arbeit soll ein Fazit zur Klärung dieser Fragestellung gezogen werden, indem die verwendete Argumentation nochmals kurz resümiert und im Hinblick auf die These ausgewertet wird. Die verwendete Literatur ist zum Teil sehr beschränkt, da es im Kern dieser Arbeit nur schwer möglich ist, auf Monographien zurückzugreifen, die sich mit der deutschen Rolle beschäftigen.
Zum größten Teil handelt diese Literatur vom Irakkrieg selbst und der Rolle der USA. Für die Erarbeitung des zweiten Kapitels werden unterschiedliche Monographien hinzugezogen, jedoch wird für das Kapitel drei und somit den Kern dieser Hausarbeit auf Zeitschriften, Expertisen, Internetquellen sowie offiziellen Veröffentlichungen der Bundesregierung zurückgegriffen.
2 Die Legitimation der Intervention im Irak
2.1 Die politische Vorgeschichte
Der Irakkrieg 2003 umfasst eine Invasion des Iraks durch die Streitkräfte der Vereinigten Staaten, Englands und verbündeter Staaten in der Koalition der Willigen. Durch den Anschlag am 11.September 2001 in New York wurde die amerikanische Außenpolitik neu positioniert und dem Ziel der Bekämpfung des internationalen Terrorismus untergeordnet (vgl. Bierling 2003: 239). Der 11.September 2001 wurde seitens der USA als Vorwand für den Krieg gegen den Irak genutzt. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass bereits seit Dezember 1998 manifeste militärische Gewalt gegen den Irak angewandt wurde, um die Befolgung des amerikanischen Willens zu erzwingen (vgl. Münkler 2003: 24f). Obwohl der Irak nicht im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11.September 2001 gebracht werden kann, sind die sogenannten Schurkenstaaten[2], vor allem der Irak, durch die neue nationale Sicherheitsstrategie der USA, ins Fadenkreuz der Militärstrategen geraten. Ferner kam es innerhalb der US-Administration zu unterschiedlichen Auffassungen bezüglich der beabsichtigten Maßnahmen für eine Kriegslegitimation im Irak. Im Vergleich zum US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld wollte US-Außenminister Powell eine Entscheidung nur unter der Einbeziehung der UNO. In seiner Haltung fand dieser Rückenstärkung beim britischen Premier Blair (vgl. Brinkbäumer/Buse/El Difraoui 2003: 50). Am 08. November 2002 wurde die Resolution 1441[3] einstimmig beschlossen (ebd.: 38). Jedoch berechtigt diese Resolution noch nicht zum Krieg, da eine zweite Resolution verabschiedet werden müsste, die über den Krieg entscheidet (ebd.: 36). Eine internationale unabhängige Waffeninspektion wurde unter der Leitung von Hans Blix zusammengestellt, die prüfen sollte, ob der Irak seinen Abrüstungspflichten nachkomme. Wie vom Sicherheitsrat gefordert wurde in einem ersten Zwischenbericht vom 09.01.2003 und in der Präsentation vom 27. 01. 2003 bekannt, dass es keine Beweise dafür gäbe, dass im Irak Massenvernichtungswaffen existierten (vgl. Blix 2004: 180). Die USA legte daraufhin eigene Beweise vor, die jedoch nicht bestätigt werden konnten bzw. sich als Fälschung erwiesen. Es hieß unter anderem, der Irak kaufe zur Produktion von Massenvernichtungswaffen Uran im Niger (vgl. Blix 2004: 176). Trotz Ankündigung des Vetos am 10.03.2003 durch Frankreich und Russlands gegen den zweiten und somit kriegslegitimierenden amerikanisch-britischen Resolutionsentwurf wurde im Irak interveniert (vgl. Deutsche Welle 2003: o.S.). In dem Entwurf wird begründet, dass der Irak die bisherigen Resolutionen erheblich verletzt habe und es jetzt an der Zeit sei, militärisch zu handeln (vgl. Blix 2004: 300). Die diplomatischen Versuche unter dem Dach der UNO scheiterten. Die USA und England kündigten an, Saddam Hussein zusammen mit einer Koalition der Willigen zu entwaffnen (vgl. Brinkbäumer/Buse/El Difraoui 2003: 102). George W. Bush stellte Hussein ein Ultimatum, das Land innerhalb von 48 Stunden zu verlassen, sonst würde nach eigenem Ermessen der USA angegriffen werden. Die irakische Regierung weigerte sich, dieser Aufforderung nachzukommen (vgl. Spiegel Online 2003: o.S.). Die Invasion im Irak beginnt am 19.März 2003.
[...]
[1] Die Koalition der Willigen ist eine Allianz von Staaten, die den Angriff der USA auf den Irak im Dritten Golfkrieg unterstützt hat.
[2] Mit dem Schlagwort Schurkenstaaten bezeichnete die ehemalige US-Regierung eine Gruppe diktatorisch regierter Staaten, wie der Iran, Irak und Nordkorea.
[3] Sie fordert den Irak auf, die bisherigen Resolutionen des Sicherheitsrats bedingungslos zu akzeptieren, und gibt ihm die letzte Gelegenheit, seinen Verpflichtungen bezüglich einer Entwaffnung von biologischen und/oder biochemischen Waffen nachzukommen..