Alliierte Bildungspolitik und Politikunterricht
Auswirkungen der britischen Re-Education auf den politischen Unterricht in Nordrhein-Westfalen
Zusammenfassung
Zunächst muss dazu die Policy der britischen Militärregierung im Bereich der Bildung untersucht werden, wobei ich mich auf die Schaffung der strukturellen Rahmenbedingungen des Politikunterrichts konzentrieren werde. Nach einer kurzen Kontextualisierung stehen insbesondere das Potsdamer Abkommen, die Beschlüsse des Alliierten Kontrollrates und die Maßnahmen der britischen Militärregierung im Bereich der Bildung im Zentrum der Betrachtung.
In einem nächsten Schritt ist zu prüfen, inwiefern sich die britischen Ansätze und Ziele in der politischen Bildung und in den Rahmenbedingungen des Politikunterrichts in NRW wiederfinden. Dazu werden einerseits Gesetzestexte, wie das Grundgesetz, die Landesverfassung von NRW und dessen Schulgesetz zur Analyse herangezogen. Andererseits eignen sich insbesondere die Richtlinien, weniger jedoch die Lehrpläne für die politische Bildung, dazu, etwaige Traditionen, die sich auf die britische Besatzungspolitik gründen, aufzuspüren...
Leseprobe
Inhalt
1. Einleitung
2. Kernpunkte der britischen Re-Education
3. Rahmenbedingungen politischen Unterrichts in Nordrhein-Westfalen
4. Auswertung und Diskussion
5. Literatur
1. Einleitung
„In allen Schulen ist Staatsbürgerkunde Lehrgegenstand und staatsbürgerliche Erziehung verpflichtende Aufgabe“[1] lautet der elfte Artikel der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). Handelt es sich dabei um ein historisches Fragment der Re-Education-Politik der Besatzungsmächte und wenn dem so ist, inwiefern sind die Auswirkungen der Besatzungspolitik heute noch zu erkennen? Dieser Frage soll im Kleinen mit Fokus auf den Politikunterricht in Nordrhein-Westfalen nachgegangen werden.
Zunächst muss dazu die Policy der britischen Militärregierung im Bereich der Bildung untersucht werden, wobei ich mich auf die Schaffung der strukturellen Rahmenbedingungen des Politikunterrichts konzentrieren werde. Nach einer kurzen Kontextualisierung stehen insbesondere das Potsdamer Abkommen, die Beschlüsse des Alliierten Kontrollrates und die Maßnahmen der britischen Militärregierung im Bereich der Bildung im Zentrum der Betrachtung.
In einem nächsten Schritt ist zu prüfen, inwiefern sich die britischen Ansätze und Ziele in der politischen Bildung und in den Rahmenbedingungen des Politikunterrichts in NRW wiederfinden. Dazu werden einerseits Gesetzestexte, wie das Grundgesetz, die Landesverfassung von NRW und dessen Schulgesetz zur Analyse herangezogen. Andererseits eignen sich insbesondere die Richtlinien, weniger jedoch die Lehrpläne für die politische Bildung, dazu, etwaige Traditionen, die sich auf die britische Besatzungspolitik gründen, aufzuspüren.
Aufgrund des begrenzten Umfangs der Arbeit müssen diverse Eingrenzungen vorgenommen werden. Räumlich beschränke ich mich auf das Land NRW, weshalb dazu korrespondierend nur die britische Besatzungspolitik von Interesse ist. Thematisch werden besonders allgemeine Prinzipien der politischen Bildung und lediglich am Rande konkrete Unterrichtsmethoden und -inhalte untersucht. Zu allgemeine Forderungen, wie beispielsweise nach Schulgeldfreiheit und sechsjähriger Grundschulzeit, sowie die Positionierung zur Privatschulfrage[2], werden nicht behandelt, da sie nicht die Ausrichtung des Politikunterrichts betreffen. Dadurch ergibt sich gleichsam die zeitliche Einteilung des Themas. Im ersten Teil wird die zweite und dritte Phase der britischen Bildungspolitik relevant[3]. Diese umfassen zum einen den Abschnitt von der Konferenz in Potsdam bis zur Übergabe legislativer Befugnisse an das Land NRW und zum anderen den daran anknüpfenden Zeitraum bis zur Verabschiedung des Grundgesetzes. Der zweite Teil versucht, in einem exemplarischen Längsschnitt von 1949 bis 2007 einzelne Zäsuren herauszupicken. Dabei wird sich zunächst auf die übergeordneten konstitutiven Äußerungen im Grundgesetz, der Landesverfassung und des Schulgesetzes konzentriert. Anschließend werden exemplarisch die Richtlinien für die Sekundarstufe I und II an höheren Schulen beziehungsweise Gymnasien aus den Jahren 1956, 1974, 1987, 1993, sowie die Lehrpläne von 1993 und 2007 auf etwaige Traditionen oder Überreste untersucht.[4]
Im Anschluss an die Analyse werden die gewonnen Ergebnisse ausgewertet und diskutiert, inwiefern die von den Briten gelegten Weichenstellungen auf die heutige Konzeption politischer Bildung Auswirkungen haben.
Die britische Bildungspolitik im besetzten Deutschland wurde größtenteils bereits aufgearbeitet. Herauszuheben sind besonders die Monographien von Pakschies[5], Halbritter[6] und Lutzebäck[7]. Zudem gibt der resümierende Essay von Robert Birley[8], seit 1947 Educational Adviser[9], Einblicke in Arbeitsweise der Education Branch der britischen Militärregierung. Neuere Darstellungen hingegen, wie etwa Gagels Geschichte der politischen Bildung[10] oder Politische Bildung in Deutschland[11] von Kuhn, Massing und Skuhr beziehen sich im Wesentlichen auf diese Quellen und liefern deshalb kaum neue Ergebnisse.
2. Kernpunkte der britischen Re-Education
Nach der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands im Mai 1945 standen die alliierten Siegermächte vor der Aufgabe, die Restituierung des unterworfenen Landes zu organisieren. Nach den Konferenzen von Teheran und Jalta, auf der die Einteilung Deutschlands in Besatzungszonen beschlossen worden war, kamen die Staatschefs der Sowjetunion, Englands und den Vereinigten Staaten Amerikas im Juli desselben Jahres in Potsdam zusammen, um über die Neuordnung zu beraten. Neben dem Aspekt der Dezentralisierung wurden die Demilitarisierung, Denazifizierung und Demokratisierung Deutschlands als Ziele formuliert, wobei vor allem die Letzteren für die vorliegende Arbeit von Relevanz sein werden.
Das Potsdamer Abkommen fällt in die zweite Phase der britischen Bildungspolitik, wenn man der Einteilung nach Lutzebäck folgt. Er unterscheidet:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Phasierung der britischen Bildungspolitik nach Lutzebäck[12] und grundlegende Dokumente
Demnach wird das Ende der dritten Phase durch die Ordinance 57 der britischen Militärregierung[13], welche eingeschränkte Legislativrechte an die besetzen Bundesländer und somit auch die Kulturhoheit zurückgab, markiert. Die indirekte Kontrolle der Briten endet entsprechend mit der Verabschiedung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Weitere wichtige Zäsuren für die Arbeit stellen die Einrichtung einer ‚Staatsbürgerlichen Bildungsstelle‘[14], als Vorläufer der Landeszentrale für politische Bildung NRW, im Jahr 1946 und die Einführung des politischen Unterrichtsfachs ab Ostern 1956[15] dar.
Zur Charakterisierung der Kernpunkte der britischen Bildungspolitik sind einerseits die überzonalen Vereinbarungen im Potsdamer Abkommen und die Direktive 54 des Alliierten Kontrollrates sowie die Entscheidungen der britischen Militärregierung von Bedeutung.
Im Potsdamer Abkommen zeigt sich besonders der in Teil III Abschnitt A formulierte siebte Punkt relevant. Hier heißt es:
„Das Erziehungswesen in Deutschland muß so überwacht werden, daß die nazistischen und militaristischen Lehren völlig entfernt werden und eine erfolgreiche Entwicklung der demokratischen Ideen möglich gemacht wird.“[16]
Das Erziehungswesen soll also im Sinne der beschlossenen Maßnahmen Denazifizierung, Demilitarisierung und Demokratisierung umstrukturiert werden. Diese Vorgabe ist als direkte Kontrolle und daher als Re-Education-Maßnahme zu bezeichnen.
Rund zwei Jahre später verabschiedet der Alliierte Kontrollrat am 25. Juni 1947 die Direktive 54, die in Punkt fünf ebenfalls Richtlinien für die politische Bildung in Deutschland gibt:
„5. All schools should lay emphasis upon education for civic responsibility and a democratic way of life, by means of the content of the curriculum, textbooks and materials of instruction, and by the organization of the school itself.”[17]
Hier zeigt sich die Forderung nach politischer Bildung in der Schule. Ob es sich dabei um ein Unterrichtsfach oder Unterrichtsprinzip handeln soll, bleibt allerdings offen, sodass es in weiten Teilen Deutschlands zunächst lediglich als Unterrichtsprinzip verstanden wird, was durch das im Allgemeinen erst in den 50er-Jahren eingeführte Unterrichtsfach Politik in den verschiedenen Ländern deutlich wird.[18]
Generell zeugt die Bildungspolitik der britischen Militärregierung von einer starken Zurückhaltung, sodass weniger von Re-Education als von einer Re-Orientation oder Reconstruction des deutschen Bildungssektors gesprochen werden kann.[19] Diese Zurückhaltung wurde dadurch deutlich, dass die Briten weniger auf direkte Maßnahmen zur Veränderung setzten, sondern vor allem den persönlichen Kontakt zu den Deutschen suchten, um so die Neustrukturierungen, die von den Besetzten beschlossen werden sollten, positiv zu beeinflussen: „This informality was the hallmark of the British approach to educational reconstruction”[20]. So wurden demokratische Gruppen unterstützt, Gesprächskreise gegründet und Deutsche nach Großbritannien, auch in Form eines Dozentenaustausches, eingeladen.[21]
Die allgemeine Ausrichtung der britischen Bildungspolitik wird im zusammen mit den Amerikanern erarbeiteten S.H.A.E.F.-Handbuch[22] sowie dem Technical Manual on Education and Religious Affairs[23], der Directive on Education, Youth Activities and German Church Affairs[24] und der darauf aufbauenden Weisung Recommended Policy for Re-education in Germany[25] deutlich.
Das Handbuch der Supreme Headquarters der Allied Expeditionary Force vom Dezember 1944 konzentriert sich im Kapitel 10 auf drei grundlegende Kernpunkte: Die Demilitarisierung, Denazifizierung und Demokratisierung des Schulwesens in Bezug auf Personal, Lehrpläne, Lehrbücher und Lernmittel.[26]
Bezüglich der personellen Umstrukturierung wurden die Forderungen im Technical Manual on Education and Religious Affairs vom Februar 1945 konkretisiert, indem das verfügbare Personal in verschiede Kategorien eingestuft wurde, die den Grad der ‚Nazifizierung‘ und somit die Möglichkeit zur Einstellung dieser Beamten anzeigten. Die Bereinigung der Lehrpläne sollte durch eine Veränderung der in den einzelnen Fächern behandelten Themen geschehen, sodass beispielsweise die Herrenrasse-Ideologie aus dem Erdkunde-, Geschichts- und Deutschunterricht gestrichen werden sollte.[27] Diese Veränderungen sollten jedoch, gemäß der britischen Ausrichtung ihrer Bildungspolitik, von den Deutschen selbstständig eingeleitet werden. Die britischen Erziehungsoffiziere kontrollierten lediglich die Deutschen und legten die Rahmenbedingungen fest, indem sie militaristische und nationalsozialistische Inhalte im Vorfeld ausschlossen.[28]
Diese indirekte Einflussnahme auf das deutsche Bildungswesen wird auch in der britischen Directive on Education, Youth Activities and German Church Affairs vom 22. November 1945 noch einmal deutlich.[29] Neben der allgemeinen Vorgabe der Denazifizierung und Demilitarisierung werden hier konkrete Langzeitziele für die Demokratisierung der deutschen Bevölkerung genannt. Es wird angestrebt, dass die Deutschen ein Verantwortungsgefühl gegenüber ihren Mitmenschen aufbauen, objektive Fakten und Meinungs-, Rede-, Presse- und Religionsfreiheit respektieren sowie Interesse an der Idee einer repräsentativen und verantwortungsvollen Regierung haben.[30]
Ein Jahr später, Ende 1946, wird in dem Dokument Recommended Policy for Re-education in Germany berichtet, dass die kurzfristigen Ziele der Denazifizierung und Demilitarisierung des Bildungssektors überwiegend abgeschlossen seien und mit der Umsetzung der langfristigen Ziele begonnen wurde.[31] Zudem werden Perspektiven für das Kalenderjahr 1947 aufgezeigt, wobei die meisten Anliegen in den Bereichen Infrastruktur, Personal und Verwaltung einzuordnen sind. Ein Abschnitt befasst sich allerdings auch mit den Lehrplänen.[32] Hier wird zum ersten Mal von einem Lehrinhalt namens Civics, was mit Bürgerkunde übersetzt werden kann, gesprochen. Auch wenn es sich dabei nicht um ein einzelnes Unterrichtsfach handeln muss – „whether regarded as a separate subject or not“[33] –, so werden trotzdem konkrete Inhalte vorgeschlagen. Jüngere Schülerinnen und Schüler sollen sich mit Institutionen auf kommunaler Ebene durch möglichst praxisnahe Annäherung befassen, wohingegen sich fortgeschrittene Lerner mit nationalen und internationalen Institutionen, auch in vergleichender Perspektive, auseinandersetzen sollen. Deutlich wird daran auch die Unzufriedenheit der Education Branch darüber, dass mit Inkrafttreten der Ordinance 57 nur noch eine indirekte Kontrolle über die deutsche Bildungspolitik möglich ist und impliziert gewissermaßen den Wunsch, nach der Schaffung der strukturellen Rahmenbedingungen, nun auch inhaltlich Umstrukturierungen vorzunehmen.[34]
Insgesamt zeigt sich, dass die inhaltlichen Vorgaben der britischen Besatzungspolitik sehr gering sind. Vielmehr ging es darum, die strukturellen Rahmenbedingungen zu schaffen und eine grundlegende Richtung für die Entwicklung des Bildungswesens vorzugeben. So war es oberstes Ziel der ersten zwei Jahre, einen geregelten Schulbetrieb zu ermöglichen,[35] was vor dem Hintergrund der Demilitarisierung, Denazifizierung und Demokratisierung geschehen und inhaltlich von den Deutschen selbst initiiert werden sollte.
Mit der Ordinance 57 der britischen Militärregierung war es den Besatzern nur noch indirekt möglich, in das Bildungswesen einzugreifen. Dazu verfügten sie über ein Vetorecht im Bereich der Legislative, von dem sie allerdings keinen Gebrauch machten.[36]
Daher erscheint die Direktive 54 des Alliierten Kontrollrates vom Juni 1947 aus britischer Sicht eher als ein symbolischer Akt[37], da eine konkrete Umsetzung der Vorgaben staatsrechtlich nicht mehr möglich war. Nichtsdestotrotz stellt sie eine Einflussnahme der Besatzer auf die deutsche Bildungspolitik dar, wodurch sie, besonders in Hinblick auf die britische Auslegung des Dokuments, ihre Relevanz für die vorliegende Arbeit erhält. Die britischen Erläuterungen[38] dazu konkretisieren den fünften Punkt der Kontrollratsdirektive[39] jedoch kaum. Allgemein versteht die Militärregierung unter der Direktive, dass die einzelnen Schulen in Bezug auf Organisation, Inhalte und Methoden eine größtmögliche Entscheidungsfreiheit haben sollen. Die Schulatmosphäre soll grundsätzlich demokratisch sein, was bedeutet, dass eine streng hierarchisch gegliederte Organisationsstruktur mit dem Schulleiter an der Spitze aufgebrochen werden und ein offener Dialog zwischen allen Akteuren eröffnet werden sollte. Im Mittelpunkt des Lehrens und Lernens stehen dabei Neugier, Freude und kritisches Denken. Die Umsetzung sieht aufgrund der Abtretung der Legislativgewalt durch die Ordinance 57 vor, dass diese Reformen durch die britischen Erziehungsoffiziere im Gespräch mit den deutschen Verantwortlichen eingeleitet werden.
In Bezug auf die politische Bildung knüpft die Auslegung der Kontrollratsdirektive an die Empfehlungen der Education Branch in der Recommended Policy for Re-education in Germany an: Die Schülerinnen und Schüler sollen ermutigt werden, sich mit demokratischen Institutionen vor allem auf praktische Weise – Simulation von Debatten und Parlamentssitzungen – beschäftigen, wobei darüber hinausgehend auch die theoretische Annäherung an den Begriff Demokratie angedacht ist.[40]
Zwar liest sich bei Detjen, dass sich in den britisch besetzten Bundesländern die Schulen zur politischen Bildung verpflichteten[41], was jedoch nicht mit der Einführung eines neuen Unterrichtsfachs gleichzusetzen ist. Vielmehr wurde politische Bildung als Unterrichtsprinzip verstanden und besonders in den Fächern Geschichte und Erdkunde integriert. Von politischer Bildung in den Schulen NRWs kann frühestens – wenn überhaupt – ab Ostern 1956 gesprochen werden.[42]
Zusammenfassend zeigt sich, dass die Ausrichtung der britischen Bildungspolitik bis zur Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 bezogen auf die politische Bildung sehr allgemein gehalten war. Zentrale Punkte der Policy waren, wie transzonal im Potsdamer Abkommen formuliert, die Demilitarisierung, Denazifizierung und Demokratisierung.[43] Diese konnten jedoch oftmals nur als allgemeine Richtlinie gelesen werden und eröffneten einen großen Interpretationsspielraum. So bezieht sich beispielsweise der Aspekt der Denazifizierung nicht nur auf die Entlassung nationalsozialistisch gesinnter Lehrer, sondern auch auf den Bereich der Unterrichtsinhalte: Es handelt sich daher bei allen drei Kernpunkten und allgemeine Prinzipien, die jedoch das gesamte Bildungswesen zu durchdringen haben.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2: Ausrichtung britischer und alliierter Bildungspolitik 1945-1949
Im weiteren Verlauf kann also lediglich geprüft werden, ob und inwiefern sich die politische Bildung in den Gymnasien NRWs in der Zeit nach der britischen Besatzung anhand dieser Kernpunkte ausgerichtet hat. Hinzu kommt noch die Forderung nach einer praktischen Ausrichtung des politischen Unterrichts in den jüngeren Jahrgangsstufen besonders bezogen auf das Kennenlernen von Institutionen und die theoretische Auseinandersetzung mit dem Demokratiebegriff in den höheren Jahrgangsstufen, wie sie in den britischen Erläuterungen zur Kontrollratsdirektive 54 und im Recommended Policy for Re-education formuliert wurden.
[...]
[1] Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen [Hgg.], Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Düsseldorf 2009, S. 31.
[2] Vgl. u.a. Fuchs, Hans-Werner, Klaus-Peter Pöschel, Reform oder Restauration? Eine vergleichende Analyse der schulpolitischen Konzepte und Maßnahmen der Besatzungsmächte 1945 – 1949, München 1986, S. 120 f. oder Halbritter, Maria, Schulreformpolitik in der britischen Zone von 1945-1949, Weinheim 1979., S. 27. oder auch Birley, Robert, Education in the British Zone of Germany, in: International Affairs 26 (1950), S. 33 und 38 f.
[3] Vgl. das Phasenmodell von Lutzebäck. Siehe S. 5.
[4] Für eine weitergehende Untersuchung eignen sich besonders die im folgenden Band zusammengestellten Dokumente: Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen [Hgg.], Politische Bildung in den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen. Richtlinien – Leitsätze – Erlasse, Ratingen bei Düsseldorf 1957.
[5] Pakschies, Günter, Umerziehung in der Britischen Zone 1945-1949. Untersuchungen zur britischen Re-education-Politik, Weinheim 1979.
[6] Halbritter, Schulreformpolitik.
[7] Lutzebäck, Rolf, Die Bildungspolitik der Britischen Militärregierung im Spannungsfeld zwischen ‘education‘ und ‘reeducation‘ in ihrer Besatzungszone, insbesondere in Schleswig-Holstein und Hamburg in den Jahren 1945-47. Teil 1, Frankfurt am Main 1991.
[8] Birley, Robert, Education in the British Zone of Germany, in: International Affairs 26 (1950), S. 32-44.
[9] Pakschies, Günter, Umerziehung, S. 140.
[10] Gagel, Walter, Geschichte der politischen Bildung in der Bundesrepublik Deutschland 1945-1989/1990, Wiesbaden 32005.
[11] Kuhn, Hans-Werner, Peter Massing, Werner Skuhr, Politische Bildung in Deutschland. Entwicklung – Stand – Perspektiven, Opladen 21993.
[12] Lutzebäck, Rolf, Die Bildungspolitik der Britischen Militärregierung, S. 34. Vgl. für andere Vorschläge auch Pakschies, Umerziehung in der Britischen Zone und Halbritter, Maria, Schulreformpoliti, S. 19 und 39.
[13] Vgl. British Military Government [Hg.], Ordinance No. 57. Powers of Länder in the British Zone, in: Military Government Gazette Germany British Zone of Control 15 (1946), S. 344-346.
[14] Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen [Hgg.], Wir. Geschichte der Landeszentrale für politische Bildung NRW,
http://www.politische-bildung.nrw.de/wir/ueberuns/geschichte/index.html,
Letzter Zugriff: 09.03.2012.
[15] Mickel, Wolfgang, Zwanzig Jahre politische Bildung in der Bundesrepublik. Konzeptionen und Thematik des politischen Unterrichts 1945-1965, in: APuZ 51-52/15 (1965) , S. 5.
[16] Politische und wirtschaftliche Grundsätze für die alliierte Verwaltung Deutschlands nach dem Potsdamer Abkommen (1945), in: Michael, Berthold, Heinz-Hermann Schepp, Die Schule in Staat und Gesellschaft. Dokumente zur deutschen Schulgeschichte im 19. und 20. Jahrhundert, Göttingen 1993, S. 329-331. Eine ausführlichere Fassung der Potsdamer Beschlüsse findet sich bei Benz, Wolfgang, Potsdam 1945. Besatzungsherrschaft und Neuaufbau im Vier-Zonen-Deutschland, München 1986, S. 207 ff.
[17] Explanatory Memorandum to Control Council Directive No. 54, o.O., 1947, in: Pakschies, Günter, Umerziehung in der Britischen Zone 1945-1949. Untersuchungen zur britischen Re-education-Politik, Weinheim 1979, S. 385.
[18] Vgl. Mickel, Wolfgang, Zwanzig Jahre politische Bildung, S. 5.
[19] Vgl. u.a. Kleßmann, Christoph, Die doppelte Staatsgründung. Deutsche Geschichte 1945-1955, Göttingen 51991, S. 94; Packschies, Umerziehung; Halbritter, Schulreformpolitik; Detjen, Joachim, Politische Bildung. Geschichte und Gegenwart in Deutschland, München 2007, S. 106 und Jürgensen, Kurt, Zum Problem der „Political Re-education“, in: Heinemann, Manfred [Hg.], Umerziehung und Wiederaufbau. Die Bildungspolitik der Besatzungsmächte in Deutschland und Österreich, Stuttgart 1981, S. 124 ff.
[20] Hearnden, Arthtur, Education in the British Zone, in: Ders. [Hg.], The British in Germany. Educational Reconstruction after 1945, London 1978, S. 13.
[21] Vgl. Detjen, Politische Bildung, S. 106.
[22] Supreme Headquarter, Allied Expeditionary Force, Office of the Chief of Staff [Hg.] Handbook for Military Government in Germany, Prior to Defeat or Surrender, o.O. Dezember 1944, in: Pakschies Pakschies, Günter, Umerziehung in der Britischen Zone 1945-1949. Untersuchungen zur britischen Re-education-Politik, Weinheim 1979, S. 341-343.
[23] Technical Manual on Education and Religous Affairs, o.O. 1945, in: Pakschies, Günter, Umerziehung in der Britischen Zone 1945-1949. Untersuchungen zur britischen Re-education-Politik, Weinheim 1979, S. 348-352.
[24] Directive on Education, Youth Activities and German Church Affairs, Bünde 1945, in: Pakschies, Günter, Umerziehung in der Britischen Zone 1945-1949. Untersuchungen zur britischen Re-education-Politik, Weinheim 1979, S. 356-365.
[25] Recommended Policy for Reeducation in Germany, o. O., o.J., in: Halbritter, Maria, Schulreformpolitik in der britischen Zone von 1945-1949, Weinheim 1979, S. 368-388.
[26] Vgl. Pakschies, Umerziehung, S. 146 ff.
[27] Vgl. ebd, S. 153 und 169 ff.
[28] Vgl. ebd., S. 172.
[29] Vgl. Directive on Education, S. 358.
[30] Vgl. ebd., S. 357.
[31] Vgl. Recommended Policy, S. 368 f.
[32] Vgl. ebd., S. 371 f.
[33] Ebd., S. 385.
[34] Vgl. Halbritter, Schulreformpolitik, S. 43.
[35] Vgl. ebd., S. 37 f.
[36] Vgl. Hearnden, Arthtur, Education in the British Zone, S. 15 und Birley, Robert, Education in the
British Zone, S. 32.
[37] Halbritter sieht es als „deklamatorischen Wert“. Halbritter, Schulreformpolitik, S. 46.
[38] Explanatory Memorandum to Control Council Directive No. 54, S. 385 f.
[39] Siehe S. 6.
[40] Vgl. dazu auch Pakschies, Umerziehung, S. 228 f.
[41] Vgl. Detjen, Politische Bildung, S. 109.
[42] Mickel, Zwanzig Jahre politische Bildung, S. 5.
[43] Siehe Tabelle 2.