Schulabsentismus - Ursachen, Folgewirkungen und Interventionsmöglichkeiten von Schulabsentismus
Zusammenfassung
„Nee heute habe ich keinen Bock!“ Wer kennt diese Einstellung nicht aus seiner Schulzeit? Mal einen Tag „blau machen“ oder vielleicht zwei oder sogar drei Tage. Ohne eine ausreichende Begründung zu Hause bleiben – wahrscheinlich hat dies jeder schon einmal gemacht. Wenn nicht, dann fällt einem sicherlich jemand ein, der das eine oder andere Mal im Unterricht gefehlt hat.
Laut der Berteslmann Stiftung und der Gemeinnützigen Hertie- Stiftung bleiben rund 500.000 Schüler in Deutschland der Schule fern und immer mehr gewinnt diese Thematik in den öffentlichen Medien sowie in der Wissenschaft an Relevanz (vgl. Sibbe, 2007, S.1). Schulabsentismus ist ein gesellschaftliches Problem, dem wir uns
stellen müssen und dem konsequent entgegen gearbeitet werden muss. Ob es nur einige Fehlstunden sind, einige Fehltage, das dauerhafte Schwänzen über Tage hinweg bis zu einigen Wochen oder sogar das vorzeitige Abbrechen der Schulkarriere. Die versäumte Schulbildung bringt erhebliche Folgen für die berufliche Zukunft mit sich und erschwert erheblich den Einstieg in die Arbeitswelt. Das dauerhafte Schwänzen „kann dazu führen, dass Jugendliche nicht in der Lage sind, grundlegende Kenntnisse und Kompetenzen sowie kulturelle Identität [zu erwerben], welche es ihnen erlauben,lebenslang zu lernen und ihren Platz in der Gesellschaft und Berufsleben zu
finden“( Sälzer, 2010, S.10 zitiert nach EDK. 2007, Art. 3, Abs. 1).
Demzufolge ist es bedeutsam herauszufinden, weshalb Schüler andere Aufenthaltsorte der Schule bevorzugen bzw. welche Ursachen dazu führen, dass Kinder und Jugendliche die Schule unregelmäßig besuchen oder sogar vollständig verweigern. Wenn die Ursachen bekannt sind, kann auf verschiedenen Ebenen interveniert werden.
In der vorliegenden Arbeit liegt der Schwerpunkt in der Erörterung der Ursachen, die daraus resultierenden Folgen von Schulabsentismus und den zugrunde liegenden Interventionsmaßnahmen.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Schulverweigerung, Schulschwänzen und Schulentzug Drei Varianten, ein Phänomen
3. Die Schulpflicht in Deutschland
3.1. Historischer Abriss
3.2. Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht
4. Ursachen für Schulabsentismus
4.1. Gesellschaftliche Faktoren
4.2. Familiäre Faktoren
4.3. Schulische Faktoren
4.4. Peer Group
5. Folgen von Schulverweigerung
6. Pädagogische interventive Maßnahmen an Schulen
6.1. Interventionen auf schulischer Ebene
6.1.1. Interventionen auf Schüler Ebene
6.1.2. Interventionen auf elterlicher Ebene
6.2. Interventionen auf außerschulischer Ebene
7. Resümee
8. Literatur und Quellenverzeichnis
9. Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
„Nee heute habe ich keinen Bock!“ Wer kennt diese Einstellung nicht aus seiner Schulzeit? Mal einen Tag „blau machen“ oder vielleicht zwei oder sogar drei Tage. Ohne eine ausreichende Begründung zu Hause bleiben - wahrscheinlich hat dies jeder schon einmal gemacht. Wenn nicht, dann fällt einem sicherlich jemand ein, der das eine oder andere Mal im Unterricht gefehlt hat.
Laut der Berteslmann Stiftung1 und der Gemeinnützigen Hertie- Stiftung2 bleiben rund 500.000 Schüler in Deutschland der Schule fern und immer mehr gewinnt diese Thematik in den öffentlichen Medien sowie in der Wissenschaft an Relevanz (vgl. Sibbe, 2007, S.1). Schulabsentismus ist ein gesellschaftliches Problem, dem wir uns stellen müssen und dem konsequent entgegen gearbeitet werden muss. Ob es nur einige Fehlstunden sind, einige Fehltage, das dauerhafte Schwänzen über Tage hinweg bis hin zu einigen Wochen oder sogar das vorzeitige Abbrechen der Schulkarriere. Die versäumte Schulbildung bringt erhebliche Folgen für die berufliche Zukunft mit sich und erschwert erheblich den Einstieg in die Arbeitswelt. Das dauerhafte Schwänzen „kann dazu führen, dass Jugendliche nicht in der Lage sind, grundlegende Kenntnisse und Kompetenzen sowie kulturelle Identität [zu erwerben], welche es ihnen erlauben, lebenslang zu lernen und ihren Platz in der Gesellschaft und im Berufsleben zu finden“ (Sälzer, 2010, S.10 zitiert nach EDK. 2007, Art. 3, Abs. 1). In den allgemeinen Medien, wie z.B. im Fernsehen, wird die Problematik immer wieder thematisiert und die Gesellschaft wird für eine gewisse Zeit sensibilisiert. Jedoch ist bis heute nicht bekannt, warum so viele Schüler3 der Schule fernbleiben. Trotz Registrierung der Abwesenheit in Klassenbüchern und der schriftlichen Entschuldigungen der Erziehungsberichtigen oder dem Attest des Hausarztes, liegen von der Forschung bisher keine erhobenen Statistiken vor. Dies liegt u.a. am strengen Datenschutz und der mangelnden Dokumentation oder scheitert Letzt endlich an der Schulleitung (vgl. Sälzer, 2010, S.9).
Demzufolge ist es bedeutsam herauszufinden, weshalb Schüler andere Aufenthaltsorte der Schule bevorzugen bzw. welche Ursachen dazu führen, dass Kinder und Jugendliche die Schule unregelmäßig besuchen oder sogar vollständig verweigern. Wenn die Ursachen bekannt sind, kann auf verschiedenen Ebenen interveniert werden.
In dieser Arbeit liegt der Schwerpunkt in der Erörterung der Ursachen, den daraus resultierenden Folgen von Schulabsentismus und den zu Grunde liegenden Interventionsmaßnahmen.
Der Begriff Schulabsentismus ist in der Fachliteratur ein Oberbegriff, der vielerlei Bezeichnungen des unerlaubten Fernbleibens der Schule umfasst. Diese werden aufgriffen und voneinander abgegrenzt. Zudem erhält der Leser einen historischen Abriss der Schulpflicht in Deutschland. Wird diese Schulpflicht verletzt, ist die Schule befugt, disziplinäre, staatliche und pädagogische Maßnahmen einzuleiten, um den regelmäßigen Schulbesuch durchzusetzen. Diese Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht werden im Laufe dieser Arbeit vorgestellt und diskutiert.
Darüber hinaus ist es von großer Bedeutung heraus zu finden, welche ursächliche Faktoren den Schüler dazu verleiten, die Schule unregelmäßig zu besuchen oder sie sogar vollständig zu verweigern. In Folge dessen werden die familiären, schulischen, gesellschaftlichen und die Peer Group Faktoren näher beleuchtet.
Der Schulabsentismus hat zudem erhebliche Folgen für die zukünftige Biografie des Individuums. Doch nicht nur der Schüler hat mit Folgen zu kämpfen, sondern auch die Gesellschaft. Somit wird im Verlauf Ausarbeitung beantwortet, mit welchen langfristigen und kurzfristigen Folgen bei Schulabsentismus zu rechnen ist.
Abschließend werden vier Interventionsebenen vorgestellt, auf denen die Schule bzw. der Schulsozialpädagoge bei Schulverweigerung agieren kann.
2. Schulverweigerung, Schulschwänzen und Schulentzug - Drei Varianten, ein Phänomen
Das Fernbleiben vom Unterricht ohne einen belangvollen Grund, ist in Deutschland eine Verletzung der gesetzlichen Schulpflicht, die immer mehr in den Informationsmedien und in wissenschaftlichen Publikationen an Stellenwert und Aufmerksamkeit gewinnt (vgl. Sibbe, 2007, S. 1). Bislang gibt es keine einheitliche Definition für dieses Phänomen. Somit wurde die Problematik im Laufe der Zeit mit verschiedenen Begriffen umschrieben, wie z.B. „Schulverweigerung, Schulschwänzen, Schulabgewandtheit, Schuldistanzierung, Schulverdrossenheit, Schulphobie, Schulunlust, Schulaversion“ (Sälzer, 2010, S. 14). Alle diese Begrifflichkeiten werden in einem bestimmten Kontext gebraucht und umschreiben eine Verletzung der Schulpflicht. Diese Begriffe beinhalten jedoch unterschiedliche Bedeutungen (vgl. Sibbe, 2007, S. 22).
Im Bereich der Fachsprache hat sich der Begriff „Schulabsentismus“ etabliert. Dieser gilt als der Oberbegriff aller anderweitigen Bezeichnungen (vgl. Sälzer, 2010. S. 14).
Der Begriff „Schulabsentismus“ wurde aus der englischsprachigen Forschung von Ricking4 (1999) eingeführt (vgl. Schulze, 2007, S. 52).
Ricking definiert Schulabsentismus als „das dauerhafte und wiederkehrende Versäumen des Unterrichts von Schülern ohne ausreichende Begründung“ (Ricking, 1999, S. 2 zitiert in Sälzer, 2010, S. 14).
Zudem unterscheidet er zwischen drei weiteren verwandten Begriffen: Dem Schulschwänzen, der Schulverweigerung und dem elterlichem Zurückhalten, auch Schulentzug genannt (vgl. Sälzer, 2010, S. 14 ff.). Im Folgenden werden diese drei Begriffe näher erläutert und voneinander abgegrenzt.
Schulschwänzen:
„Mit Schwänzen verbindet sich nach dieser Tradition bis heute die Vorstellung, dass der Schwänzer […] die gewonnene Zeit, am besten in Geselligkeit, mit (studentischen) Freunden und Späßen zu füllen weiß“ (Ehemann & Rademacker, 2003, S. 23ff. zitiert in Sälzer, 2010, S. 15). Der Begriff „Schwänzen“ ist somit eher positiv als negativ besetzt und bezeichnet einen angenehmen Zeitvertreib außerhalb der Schule. Bei Schulschwänzern überwiegt jedoch die Schulanwesenheit gegenüber der Schulabwesenheit (Sälzer, 2010, S. 15).
Zum Schulschwänzen gehört nicht nur das Meiden der Schule für einen kompletten Schultag, sondern gehört auch das vorzeitige Nachhause Gehen, wie auch das Zu-Spät Kommen zum Unterricht oder die in die Länge gezogenen Toilettengänge, durch die Unterrichtsinhalte versäumt werden. Dieses Verhalten ist bislang nicht als potenzielles Risiko einzustufen, dennoch nicht zu ignorieren. Falls sich diese Verhaltensweisen in einer bestimmten Zeitspanne wiederholen und bei dem Jugendlichen eine gewisse Routine vorherzusehen ist, zudem noch abfallende schulische Leistungen erkennbar sind, sind diese mit einem Risiko zu betrachten und als gefährdend einzustufen (Ricking, Schulze, Wittrock, 2009, S. 19 f.). Hierbei bezieht sich die Gefährdung auf die schulische Karriere des Schülers mit seinen absteigenden schulischen Leistungen und seiner darauffolgenden erschwerten Teilhabe an der Gesellschaft, sowie dem Einstieg in die Berufswelt (Sälzer, 2010, S. 15). Auf weitere Gefahren bzw. Folgen wird im Laufe der Arbeit noch näher eingegangen.
Schulverweigerung:
Während beim Schulschwänzen der Unterricht mit physischer Abwesenheit gemieden wird, kann er bei der Schulverweigerung auch durch psychische Abwesenheit verweigert werden (vgl. Sälzer, 2010, S. 16). Dies kann sowohl durch Störungen im Unterricht als auch durch Leistungsverweigerung erfolgen. Der Schüler bringt hierbei eine erhebliche Passivität gegenüber der Schule bzw. dem Schulunterricht zum Ausdruck. Im Gegensatz zu Schulschwänzern weisen die Schulverweigerer mehr Abwesenheitsstunden als Anwesenheitsstunden auf. Meist leiden diese Schüler unter Leistungsversagen und konnten zudem kein besonders positives Verhältnis zu ihren Lehrenden, wie auch zu ihren Schülern, aufbauen.
Aus diesen Gründen resultiert, dass betroffenen Schüler bevorzugen die Schule zu verweigern, sprich ihr fernzubleiben, anstatt sich diesen für sie möglicherweise stark belastenden Faktoren auszusetzen. Der langfristig freiwillige Entzug der Schule bringt in den meisten Fällen einen Identifikationsverlust zum Ort Schule mit sich, der dem wiederkehrenden Schüler die Integration in den Raum Schule erschwert (vgl. ebd).
Schreiber- Kittl und Schröpfer5 (2002) unterteilen hinzukommenden die Schulverweigerung in aktive und passive Schulverweigerung (vgl. Sibbe, 2007, S. 24). Die Eigenschaften der aktiven und der passiven Schulverweigerung machen sie anhand einer Tabelle deutlich:
Tab. 1: „Eigenschaften aktiver und passiver Schulverweigerung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(Schreiber- Kittl/ Schröpfer 2002, S. 38f. zitiert in Sibbe, 2007, S. 24).
Im Gegensatz zur passiven Schulverweigerung gibt es zur aktiven Schulverweigerung bereits viele Untersuchungen, da diese meist im Mittelpunkt des Phänomens „Schulabsentismus“ stehen (vgl. Sibbe, 2007, S. 25).
Elterliches Zurückhalten/ Schulentzug
Ricking (2006) beschreibt die dritte Form von Schulabsentismus als ein Fernbleiben vom Raum Schule, das nicht auf die Eigeninitiative des Kindes bzw. des Jugendlichen zurückzuführen ist (vgl. Sälzer, 2010, S. 17). Vielmehr sind es die Erziehungsberechtigten, die das Schulkind zurückhalten die Schule zu besuchen.
Das elterliche Zurückhalten ist für Ganter- Bührer6 (1991) der Schulentzug. Es gibt viele Gründe, weshalb einige Erziehungsberechtigte ihr Kind vom Schulbesuch abhalten: Zum Einem kann es daran liegen, dass Eltern die Unterstützung ihres Kindes im Haushalt oder im eigenem Betrieb benötigen. Zum Anderen kann es auch daran liegen, dass ein Elternteil krank und somit auf Hilfe ihres Kindes angewiesen ist oder in dieser Krankheit nicht alleine gelassen werden möchte. Problematisch wird es, wenn diese Kinder ihr Elternhaus nicht verlassen dürfen, da hier die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass jemand die Verletzung der Schulpflicht bemerkt. Jedoch ist dies von den Eltern beabsichtigt und somit übergehen sie bewusst die Schulpflicht - sie sind sich demnach über die Konsequenzen bewusst. Tragisch dabei ist allerdings, dass das Kind das Fernbleiben der Schule und das Zuhause bleiben nicht als unrechtmäßig empfindet. Aus psychologischer Sicht kann das Kind eine Trennungsangst entwickeln. Dies bedeutet, dass wenn sich das Kind an einem anderen Ort als seine Eltern befindet, es große Schuldgefühle entwickelt, da es nicht weiß wie es seiner Mutter oder seinem Vater ohne ihn ergeht. Somit fühlen sich diese Kinder unwohl, wenn sie die Schule besuchen und ihr Elternteil alleine zurücklassen (vgl. ebd.).
Ricking teilt mit Neukäter den drei beschriebenen Kategorien bestimmte Merkmale zu, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind.
Tab. 2: „Merkmale der drei Kategorien von Schulabsentismus
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Zum Einem unterscheiden sich alle drei Varianten, zum Anderen sind sie ein Phänomen, da sie alle gleichermaßen gegen die Schulpflicht verstoßen. Doch wie die Schulpflicht in Deutschland überhaupt geregelt ist und welche Maßnahmen bei der Schulpflicht- Verletzung durchgesetzt werden, wird im folgendem Kapitel erörtert.
3. Die Schulpflicht in Deutschland
3.1 Historischer Abriss
Die Schulpflicht wurde in der Weimarer Republik eingeführt und 1919 in der Reichsverfassung gesetzlich besiegelt. Es bestand seither für die Schüler eine Teilnahmepflicht am Unterricht, jedoch keinerlei Zwang. Zu dieser Zeit gab es keine offiziellen Bestrafungen und Durchsetzungsmaßnahmen, es existierten lediglich schulinterne Strafen (vgl. Sibbe, 2007, S. 4). In der Zeit des Nationalsozialismus wurden die bislang geltenden Gesetze zur Schulpflicht und „die Ansätze [..] zur Demokratisierung und Mitbestimmung von Schülern und Eltern“ (Sibbe, 2007, S. 4) abgeschafft. Zudem wurde die schulische Ausbildung durch eine außerschulische Mitwirkung in „der Hitlerjugend, dem Bund der Deutschen Mädel, dem Jungvolk und den Jungmädel“ erweitert (Sibbe, 2007, S. 4). Hinzu kam die Berufsschule, die während einer drei Jahre andauernden Ausbildung besucht werden musste. Diese neuen Schulpflichtgesetze galten seit dem 6. Juli 1938 und waren im Reichsschulpflichtgesetz niedergeschrieben. Zu den Strafen bei Widersetzung bzw. nicht Einhaltung der zu Hitler geltenden Schulgesetze wurden Bußgelder verordnet oder Haftstrafen angeordnet.
Nach Ende des II. Weltkrieg entstanden neue Schulgesetze, die jedoch die bislang geltenden Strafen und die Pflicht zum Besuch der Berufsschule beibehielten (vgl. Sibbe, 2007, S.4 f.). Des Weiteren beschloss die DDR „1959 den verpflichtenden Besuch der zehnjährigen allgemein bildenden Polytechnischen Oberschule“ und den Besuch der Berufsschule in der Zeit einer zweijährigen Ausbildung (Sibbe, 2009, S.4).
An den geltenden Strafen hatte sich in den siebziger Jahren ebenfalls nichts geändert, es blieb bei Geldstrafen oder dem drohenden Freiheitsentzug (vgl. Sibbe, 2009, S. 4 f.). Ab dem Jahre 1995 galten Schulpflichtverletzungen als eine Ordnungswidrigkeit, zudem wurde die Schulpflicht auf neun bis zehn Jahre angehoben. Es standen Strafen für Erziehungsberechtigte und Ausbilder an, die sich nicht bemühten dafür zu sorgen, dass ihre Kinder bzw. Auszubildenden die Schule kontinuierlich besuchen.
Die Schulgesetze dienen seit ihrer Existenz im Interesse und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Bis heute ist die Schulpflicht in Deutschland gesetzlich geregelt, mit dem Unterschied, dass die einzelnen Bundesländerländer eigene Schulgesetze birgen
[...]
1 Bertelsmann Stiftung - Tragen konkrete Beiträge zur Lösung aktueller gesellschaftlicher Probleme bei.
2 Hertie- Stiftung - Fördert Vorschulen und Schulen, Hochschulen und Neurowissenschaften, Stipendienprogramme, Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
3 In dieser Arbeit werde ich auf eine „weibliche Grammatik“ aus Gründen des besseren Leseflusses verzichten. Jedoch sind auch weibliche Personen bei einer „männlichen Bezeichnung“ gemeint.
4 Heinrich Ricking: Förderschullehrer und Autor
5 Schreiber- Kittl, Maria und Schröpfer, Haike - Pädagoginnen und Autorinnen
6 Ganter-Bührer, Gerda - Autor.