Lade Inhalt...

Chronik einer Hausbeschlagnahmung durch Deutsche Wehrmacht und Alliierte im Zweiten Weltkrieg

Am Beispiel Krottenseeweg 706 in Sulzbach-Rosenberg

©2012 Facharbeit (Schule) 81 Seiten

Zusammenfassung

Meine Generation erfährt die Realität des Zweiten Weltkrieges oft zunächst aus Berichten der Eltern, meist aber aus denen der Groß- und Urgroßeltern. So wurde auch mir schon von früher Kindheit an berichtet, wie in den letzten Jahren des Zweiten Weltkrieges im Haus meiner Urgroßeltern Else und Karl Rollbach ein gewisser Oberst Strandes von der Deutschen Wehrmacht einquartiert wurde. Daraufhin gab es in der Besatzungszeit in eben diesem Haus Plünderungen von großem Ausmaß, da es fortan als „Kommandantenhaus“ gewertet wurde.
In der vorliegenden Arbeit soll auf eben diese Jahre eingegangen werden, auf die Chronik des Anwesens Rollbach in der Stadt Sulzbach-Rosenberg nahe Amberg zwischen 1943 und den ersten
Nachkriegswochen 1945. Hierfür soll zunächst auf die Nutzung des Hauses vor 1943 eingegangen werden. Anschließend werden rechtliche Aspekte in Betracht gezogen und analysiert, um zu einem möglichst umfangreichen und fundierten Ergebnis zu kommen. Zusätzlich zu dieser eher sachlichen Aufarbeitung soll aber auch das private Schicksal der Betroffenen nicht außer Acht gelassen werden. Daher wird im Darauffolgenden der Vorgang der Beschlagnahmung dargestellt, ebenso die Plünderungen nach dem Kriegsende.
Als Hauptquelle werden Aussagen von vier Zeitzeugen in Form von Interviews und weiteren mündlichen Auskünften an mich dienen, die direkt oder auch indirekt mit den Geschehnissen im Anwesen Karl Rollbach in Verbindung stehen. Als Zeitzeugen standen mir die Töchter von Else und Karl Rollbach – meine Großmutter Hannelore Herkert und deren Schwester Ingeborg Scharrer – sowie Frau Scharrers Ehemann Gerhard und ein Freund der Familie, Folker Adrion zur Verfügung. Diese konnten mir nicht nur über das Kriegsende in Sulzbach-Rosenberg allgemein einige wesentliche Fakten aufzeigen, sondern – vor allem Frau Scharrer und Frau Herkert – lieferten detaillierte Auskünfte über den Hergang der Beschlagnahmung zwischen 1943 und 1945 sowie über die anschließenden Plünderungen in ihrem Elternhaus.
Allerdings – und darauf möchte ich hinweisen – haben die hier verwendeten Berichte einen subjektiven Charakter und können daher keineswegs verallgemeinert und auf ähnliche Situationen übertragen werden.

Leseprobe

INHALTSVERZEICHNIS

A) Einleitung und Bearbeitungsweise der Arbeit
I) Ursprung der Idee dieser Arbeit
II) Verwendete Materialien

B) Chronik einer Hausbesetzung mit anschließenden Plünderungen am Beispiel Krottenseeweg 706 in Sulzbach-Rosenberg
I) Nutzung des Hauses vor und in dem Zweiten Weltkrieg
II) Bedingungen, die an einen Kommandantensitz gestellt wurden
III) Juristische Hintergründe und Grundlagen der Enteignung
1) Die Weimarer Verfassung im Dritten Reich
2) Unterscheidung „Enteignung“ und „Eigentumsbeschränkung“
3) Das Schutzbereichgesetz vom 24. Januar 1935
4) Die rechtliche Lage im Fall des Anwesens Rollbach
IV) Grund für den Aufenthalt des Oberst in Sulzbach-Rosenberg
V) Deutsche Beschlagnahmung durch Oberst Strandes
1) Die Wohnung im Hause Rollbach
2) Chronik der Beschlagnahmung
3) Die Flucht des Oberst Strandes
VI) Plünderung durch amerikanische Truppen, polnische Gefangene und deutsche Zivilisten
1) Einnahme Sulzbach-Rosenbergs durch amerikanische Infanterie
2) Hintergründe der Plünderungen
3) Flucht in das Haus von Johann Fleck in Sulzbach-Rosenberg
4) Das Plünderungsrecht für ehemalige Kriegsgefangene
5) Plünderungen durch zivile, vorwiegend deutsche Personen und amerikanische Truppen
6) Rückgabe des Hauses an Familie Rollbach
VII) Die Zeit nach Rückerhalt des Gebäudes
1) Schäden
2) Eventuelle Wiedergutmachungen, Reparationen, Zahlungen; Restaurationen

C) Schluss

A) Einleitung und Bearbeitungsweise der Arbeit

Meine Generation erfährt die Realität des Zweiten Weltkrieges oft zunächst aus Berichten der Eltern, meist aber aus denen der Groß- und Urgroßeltern. So wurde auch mir schon von früher Kindheit an berichtet, wie in den letzten Jahren des Zweiten Weltkrieges im Haus meiner Urgroßeltern Else und Karl Rollbach ein gewisser Oberst Strandes von der Deutschen Wehrmacht einquartiert wurde. Daraufhin gab es in der Besatzungszeit in eben diesem Haus Plünderungen von großem Ausmaß, da es fortan als „ Kommandantenhaus1 gewertet wurde.

Meine leider seit 2003 verstorbene Urgroßmutter Else Rollbach erzählte oft von dieser Zeit, in der es für sie so etwas wie Recht nicht mehr gegeben hat, in der man alles hinnahm in der Hoffnung, noch Schlimmeres vermeiden zu können. Die Berichte reichten von der Familie des Oberst bis hin zu gewalttätigen und rücksichtslosen Kriegsgefangenen, die in besagtem Haus einige Tage wüteten.

Auch die Töchter Hannelore Herkert und Ingeborg Scharrer mussten diese Jahre in ihrer frühen Kindheit miterleben; Und doch war es für sie ein Erlebnis ganz anderer Art. Während Frau Else Rollbach um ihre Existenz und um die ihrer Familie fürchtete, war es für die Schwestern oft eher ein Abenteuer. Erschwerend kam für die Familie hinzu, dass Herr Karl Rollbach in dem vergleichsweise sehr strengen, kalten Winter 1942/43 nicht bei seiner Familie oder in seinem Geschäft sein konnte, da er als Soldat an die Westfront beordert worden war. Er konnte aber auf Grund seiner Position als Lagerhalter und Dank der Fürbitten seiner Ehefrau Else vergleichsweise früh zurück. Lange Kriegsjahre, Gefangenschaft, Invalidität oder gar Tod blieben ihm erspart.

In der vorliegenden Arbeit soll auf eben diese Jahre eingegangen werden, auf die Chronik des Anwesens Rollbach in der Stadt Sulzbach-Rosenberg nahe Amberg zwischen 1943 und den ersten Nachkriegswochen 1945. Hierfür soll zunächst auf die Nutzung des Hauses vor 1943 eingegangen werden. Anschließend werden rechtliche Aspekte in Betracht gezogen und analysiert, um zu einem möglichst umfangreichen und fundierten Ergebnis zu kommen. Zusätzlich zu dieser eher sachlichen Aufarbeitung soll aber auch das private Schicksal der Betroffenen nicht außer Acht gelassen werden. Daher wird im Darauffolgenden der Vorgang der Beschlagnahmung dargestellt, ebenso die Plünderungen nach dem Kriegsende.

Als Hauptquelle werden Aussagen von vier Zeitzeugen in Form von Interviews und weiteren mündlichen Auskünften an mich dienen, die direkt oder auch indirekt mit den Geschehnissen im Anwesen Karl Rollbach in Verbindung stehen. Als Zeitzeugen standen mir die Töchter von Else und Karl Rollbach - meine Großmutter Hannelore Herkert und deren Schwester Ingeborg Scharrer - sowie Frau Scharrers Ehemann Gerhard und ein Freund der Familie, Folker Adrion zur Verfügung. Diese konnten mir nicht nur über das Kriegsende in Sulzbach-Rosenberg allgemein einige wesentliche Fakten aufzeigen, sondern - vor allem Frau Scharrer und Frau Herkert - lieferten detaillierte Auskünfte über den Hergang der Beschlagnahmung zwischen 1943 und 1945 sowie über die anschließenden Plünderungen in ihrem Elternhaus.

Allerdings - und darauf möchte ich hinweisen - haben die hier verwendeten Berichte einen subjektiven Charakter und können daher keineswegs verallgemeinert und auf ähnliche Situationen übertragen werden.

B) Chronik einer Hausbeschlagnahmung

I ) Nutzung des Hauses vor und in dem Zweiten Weltkrieg

Im Folgenden soll nun auf die Nutzung des Anwesens vor besagtem Weltkrieg eingegangen werden. Herr Karl Rollbach erwarb im Jahre 1930, also noch vor der Machtergreifung des nationalsozialistischen Regimes, ein Gelände von ca. 11.000 m². Damals befand sich darauf ein Kleineisenwerk mit einem etwa 650 m² großen Hauptgebäude, einer etwa 1200 m² messenden Lagerhalle und einigen kleineren Gebäuden2. Im Laufe der Jahre baute Herr Rollbach dann das Hauptgebäude nach und nach zu einem Wohnhaus um, lediglich die Lagerhalle blieb in ihrem alten Zustand. Der Haupttrakt des alten Kleineisenwerkes wurde also zu einem respektablen Domizil umfunktioniert, die Lagerhalle wurde von Karl Rollbach als Großlagerist betrieblich genutzt; in den folgenden Jahren wurde hier vorwiegend Getreide gelagert. Als Ergänzung zu dieser Lagerfläche in Sulzbach-Rosenberg mietete er zusätzliche Lagerhallen in Lauf und Amberg an. Mit dem Näherrücken des Krieges wurden in diesen Hallen dann vermehrt Zucker, Mehl, Konserven und andere Nahrungsmittelvorräte der Wehrmacht gelagert. Dieses „Volksgut“ wurde von der „ Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse3 mit ihrem Sitz in Berlin, heute die Einfuhr- und Vorratsstelle mit Sitz in Frankfurt am Main, eingelagert; das bedeutet, dass Karl Rollbach diese Güter als Lagerhalter eingelagert hatte, dass ihm dies von der Regierung aufoktroyiert worden ist.

Das Hauptgebäude bewohnte also zunächst das Ehepaar Rollbach, ab dem 21. Mai 1935 dann die erste Tochter Hannelore und seit dem 08. Juni 1938 die zweite Tochter Ingeborg. Außerdem wohnten seit 1938 das Kindermädchen Anni Kreil und zeitweise zusätzliche Hausgehilfen im Erdgeschoss. Weitere Wohnungen wurden vermietet an die Eltern Karl Rollbachs, an seine Schwester, deren Ehemann und Sohn und an eine Familie namens Tennison4

Außerdem befand sich im zweiten Obergeschoss des Hauses eine ausgebaute und teilweise möblierte Wohnung, die jedoch bis in den Zweiten Weltkrieg hinein meist unbewohnt war und leerstand.

II ) Bedingungen, die an einen Kommandantensitz gestellt wurden

Die Wohnung im Hause Rollbach muss also durchaus Eindruck gemacht haben, auch auf einen Oberst der Deutschen Wehrmacht. Es bleibt die Frage, warum sich Herr Oberst Strandes von den damals wohl weit über 1500 Häusern in Sulzbach-Rosenberg gerade das Gebäude Karl Rollbachs aussuchte. Zunächst gehörte es schon alleine durch seine Wohnfläche und das eingezäunte Areal mit einem kleinen Wald zu einem der größten Anwesen im Raum Sulzbach-Rosenberg. Zum anderen lag es am Stadtrand, hatte also eine ruhige Lage, ohne jedoch zu weit vom Kriegsgefangenen- Stammlager in Sulzbach-Rosenberg entfernt zu sein5. Darüber hinaus war es äußerlich wie auch in der Inneneinrichtung zur damaligen Zeit als eindrucksvoll zu bezeichnen, wenn nicht gar als luxuriös.

Ein weiterer Grund könnte der Bekanntheitsgrad Karl Rollbachs sein. Diesen erwarb er sich nicht nur durch seine Begeisterung für Sport; so unterstützte er finanziell zusammen mit seinem Freund Friedrich Flick den Umbau und die Vergrößerung des Rosenberger Fußballstadions, des Karl-Friedrich-Flick-Stadions und war lange Jahre Vorstand des Turn- und Sportvereins Rosenberg6. Er war auch durch sein öffentliches und soziales Engagement bekannt, welches 1945 seinen Höhepunkt fand, als er sich gegen den Befehl der SS stellte7, alle Nahrungsmittel in seinen Lagerhallen zu vernichten, bevor die Us-amerikanischen Truppen Sulzbach-Rosenberg oder Amberg erreichten8

Vor allem das äußerlich in Größe und Umfang repräsentative Anwesen als auch die Beliebtheit des Besitzers könnten demnach zu dem Entschluss beigetragen haben, gerade dieses Gebäude als zukünftigen Kommandantensitz zu bestimmen.

Einen weiteren Aspekt legte der Zeitzeuge Herr Gerhard Scharrer dar. So könnte man auch geplant haben, den Oberst bei jemandem einzuquartieren, der auf dem Handelssektor ein höheres Amt bekleidete, denn „was der Oberst Strandes auf militärischem Gebiet war, war er [Herr Rollbach, Anm. d. Verf.] eben auf dem Versorgungsbereich.9

III ) Juristische Hintergründe und Grundlagen der Enteignung

Ein anderer, wesentlicher Gesichtspunkt stellt die rechtliche Lage dar. Dafür soll zunächst die Rechtslage einer solchen Teilbeschlagnahmung im Dritten Reich geklärt werden, um danach auf eventuelle Rechtswege einzugehen.

1) Die Weimarer Verfassung im Dritten Reich

Hier muss angemerkt werden, dass während der gesamten Zeit des Dritten Reiches die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 ausschlaggebend war und ihre Gültigkeit in Rechtsfragen Grundwert besaß, auch wenn das nationalsozialistische Regime durch Notverordnungen einige Artikel außer Kraft setzte, diverse Bestimmungen und Gesetze erließ und dadurch nicht selten mit den Artikeln und den Prinzipien der Weimarer Verfassung kollidierte.

Der Artikel 153 der Weimarer Verfassung befasst sich ausschließlich mit Eigentums- und Enteignungsrechten und ist in Wortlaut und Sachlage dem § 1 des preußischen Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 ähnlich.

„(1) Das Eigentum wird von der Verfassung gewährleistet. Sein Inhalt und seine Schranken ergeben sich aus den Gesetzen.
(2) Eine Enteignung kann nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlicher Grundlage vorgenommen werden. Sie erfolgt gegen angemessene Entschädigung, soweit nicht ein Reichsgesetz etwas anderes bestimmt. Wegen der Höhe der Entschädigung ist im Streitfalle der Rechtsweg bei den ordentlichen Gerichten offen zu halten, soweit Reichsgesetze nichts anderes bestimmen. Enteignung durch das Reich gegenüber Ländern, Gemeinden und gemeinnützigen Verbänden kann nur gegen Entschädigung erfolgen.
(3) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich Dienst sein für das Gemeine Beste.10

Im Unterschied zum preußischen Enteignungsgesetz ist das Eigentum aber von nun an nicht mehr nur materiellen Ursprungs, sondern bezieht sich ebenso auf das Recht und die Pflichten eines Individuums, welche nun auch als enteignungsfähig anzusehen sind11. Das nationalsozialistische Regime verstärkte diesen Umstand. Es hob aber nicht etwa die Eigentumsgarantie auf, sondern stellte in erhöhtem Maße die Pflicht- und Gemeinschaftsgebundenheit des Eigentums in den Vordergrund. Des Weiteren findet sich eine Differenzierung im Bemessungsfaktor der Entschädigung. Im preußischen Gesetz sprach man nach § 8 von einer „ Bemessung der Entschädigung nach dem vollen Werte des entzogenen Grundstücks, einschließlich seiner Zubehörungen [sic!] und Früchte.12 Dagegen ist nun in der Weimarer Verfassung von einer „ angemessenen Entschädigung “ die Rede, weshalb es zu massiven Problemen und Diskussionen um den Begriff der Angemessenheit kommen sollte.

Darüber hinaus müssen zwei wichtige Arten der Enteignung unterschieden werden. Hier gab es zum einen die Enteignung als ein staatsrechtlich geregeltes Verfahren, also die klassische, schon im Kaiserreich im preußischen Gesetz dargelegte Enteignung, welche als ein Verwaltungsakt auf Grund eines Gesetzes zustande kam. Zum anderen gab es auch diverse Einzeleingriffe, welche nicht nur auf Grund, sondern auch durch Gesetz, also als immediaten Akt der gesetzgebenden Gewalt, der Legislative, zustande kamen13. Jedoch war auch hier der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten jederzeit offen gehalten worden, solange es um die Entschädigung für das enteignete Gut ging. Dafür wurde in § 3 des Gesetzes vom 30. März 193514, ergänzt durch eine Durchführungsverordnung vom 21. August 193515, ein Sondergericht eingerichtet.

2) Unterscheidung „Enteignung“ und „Eigentumsbeschränkung“

Einen völlig neuen Aspekt lieferte das nationalsozialistische Regime durch die Unterscheidung zwischen einer Eigentumsbeschränkung und einer Enteignung. Bei einer Enteignung wird der „ Eigentümer an der pflichtm äß igen Erfüllung seiner Rechtsmacht ganz oder teilweise verhindert16. Dagegen ist die Eigentumsbeschränkung lediglich eine „ bloße Gestaltung des Eigentums17. Sie sind „Eingriffe, die im Rahmen der dem Eigentum innewohnenden Elastizität gegenüber der politischen Führung liegen“18 ; für sie bestand in der Regel kein Recht auf Entschädigung19. Dies stellte für das nationalsozialistische Regime den Hauptgrund dar, zwischen einer Enteignung und einer Eigentumsbeschränkung zu differenzieren20

3) Das Schutzbereichgesetz vom 24. Januar 1935

Im Dritten Reich wurden dann, als Ergänzung zur Weimarer Verfassung, diverse im Reichsgesetzblatt veröffentlichte Vorschriften erlassen. So auch das Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum aus Gründen der Reichsverteidigung vom 24. Januar 193521

Diesem Gesetz, auch Schutzbereichgesetz genannt, geht das Rayongesetz vom 21. Dezember 1871 voraus, welches festsetzte, dass in der Nähe von Festungen Verteidigungsstreifen - sogenannte Rayons - anzulegen seien und welches die Enteignung diverser in diesem Gebiet liegender Grundstücke regelte.

Das Schutzbereichgesetz befasste sich zwar nicht mehr mit Festungsanlagen, aber es gab weiterhin Schutzbereiche, welche von Schutzbereichämtern überwacht wurden und in welchen es aus Gründen der Reichsverteidigung zu etlichen Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen gekommen ist. Hier ist jedoch anzumerken, dass dieses Gesetz nach § 7 auch außerhalb dieser Schutzbereiche Gültigkeit besaß. Etwaige Bestimmungen hierzu wurden nach § 1 dieses Gesetzes direkt vom Führer oder Reichskanzler oder - im Auftrag des Führers - vom Reichswehrminister angeordnet. Nach § 7 des Schutzbereichgesetzes ist der Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks dazu aufgefordert, nach Anweisung Anlagen herzustellen und zu pflegen oder bereits vorhandene Anlagen instandzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen drohten nach § 11 Geldstrafen oder Gefängnis. Beschwerde konnte eingereicht werden, wurde jedoch wohl nur äußerst selten beachtet. Eine angemessene Entschädigung wurde bei vollständiger Enteignung gewährt, bei einer Eigentumsbeschränkung allerdings nur, „ wenn ein Wirtschaftsbetrieb durch die Beschränkungen unwirtschaftlich wird22

4) Die rechtliche Lage im Fall des Anwesens Rollbach

Es wurde also aufgezeigt, dass im vorliegenden Fall eine Enteignung mit der Grundlage der Weimarer Verfassung und des Schutzbereichgesetzes zwar vorgelegen hat, eine Entschädigung jedoch nicht gewährt wurde. Dies kann einerseits zurückzuführen sein auf die neue Interpretation des Eigentums als „ der Vorbehalt allgemeiner Planung der Eigentumsentziehung durch den Führerwillen23. Andererseits aber sind Rückschlüsse möglich auf die besondere Hervorhebung der Pflichten des Eigentümers im Dritten Reich, aber auch auf die soziale Betrachtungsweise des Eigentums24, also auf die Verwendung des Gutes für das „ Gemeine Beste25. Unter der sozialen Seite verstand man die Hilfe des Eigentümers, durch seine Enteignung am Erhalt des Staates mitzuwirken. Herr Karl Rollbach wirkte durch die Abtretung eines Teils seines Anwesens an die Deutsche Wehrmacht natürlich mit, das Wohl des Deutschen Reiches zu erhalten. Eine Entschädigung wurde ihm daher nie gewährt.

IV ) Grund für den Aufenthalt des Oberst in Sulzbach-Rosenberg

Wie gesagt, gehörte das Anwesen von Herrn Karl Rollbach zu einem der größeren und schöneren in Sulzbach-Rosenberg. Dennoch bleibt die Frage, warum ein Oberst der Wehrmacht in das eher verschlafen wirkende Sulzbach-Rosenberg kam, beziehungsweise warum die deutsche Heeresleitung einen Oberst gerade nach Sulzbach-Rosenberg beorderte.

Seit der Machterlangung der Nationalsozialisten 1933 gab es deutschlandweit erhebliche Veränderungen in der Organisation und auch in der territorialen Gliederung des Landes. Deutschland wurde nun in sogenannte Wehrkreise eingeteilt, von denen es zunächst 13, nach der Angliederung Österreichs (1938) und der Niederlage Polens (1939) deren 19 gab. Bayern wurde aufgeteilt in die Wehrkreise VII (Südbayern, Sitz München) und XIII (Nord-Bayern, Sitz Nürnberg). Diese Wehrkreise hatten die Aufgabe Rekrutierungen vorzunehmen, Soldaten auszubilden und somit die Ernährung und Versorgung der Wehrmacht sicherzustellen. Innerhalb dieser Wehrkreise gab es meistens verschiedene Interniertenlager, sogenannte Kriegsgefangenen- Stammlager, oder kurz Stalags. Der Wehrkreis XIII erhielt am 29. September 1939 sein erstes Stalag, das „Stalag XIII A“ mit seinem Sitz in Sulzbach-Rosenberg. Zunächst bestand dieses nur aus wenigen kleinen Baracken, wuchs jedoch sehr rasant an. Eben diesem Umstand ist zuzurechnen, dass Herr Oberst Strandes die Weisung erhielt, nach Sulzbach-Rosenberg zu ziehen. Auch wenn diese Tatsache heute nur schwer zu rekonstruieren ist und lediglich auf mündlicher Überlieferung basiert, war er seit etwa 1943 der Oberst des Kriegsgefangenenstammlagers und behielt diesen Posten bis zum Kriegsende. Auf die Frage, was besagter Oberst denn in Sulzbach beruflich machte, antwortete die Zeitzeugin Ingeborg Scharrer: „ Er war Kommandant!26 Herr Oberst Strandes war daher Befehlshaber der im Stalag XIII A stationierten Einheit, ein Landesschützen-Bataillon, über das ebenfalls nichts Genaues bekannt ist.

Das Sulzbach-Rosenberger Stalag bestand aus zwei getrennten Lagerkomplexen. Einer dieser Komplexe lag direkt am Schlackenberg des Eisenwerkes Maxhütte, wo auch ein Großteil der Kriegsgefangenen zum Arbeitsdienst eingeteilt war. Der zweite Komplex befand sich am Loderhof, wenige Kilometer entfernt27. Beide Lager bestanden vorwiegend aus sehr einheitlich gehaltenen Baracken, welche von einem hohen Zaun eingefasst wurden. Über die Umstände in diesen Lagern ist nur Spärliches bekannt. Überliefert ist jedoch, dass zum einen die Uniform eines Gefangenen entscheidend für seine Behandlung war; Offiziere wurden bevorzugt behandelt. Zum anderen spielte auch die Rassenideologie der Nationalsozialisten sowie die Hoffnung auf eine Aussöhnung mit den angelsächsischen Feinden, den USA und Großbritannien, in diesen Lagern eine tiefgreifende Rolle. Daher wurden britische oder US-amerikanische Kriegsgefangene den Umständen entsprechend gut behandelt, ebenso Gefangene mit „germanischer“ Herkunft (Norwegen, Niederlande). Am unteren Ende der Gefangenenhierarchie, noch weiter unten als serbische und polnische Gefangene, lagen die italienischen Gefangenen. Französische und belgische Internierte befanden sich etwa im Mittelfeld der Stufenfolge28

Aus einer Aufstellung des Chefs des Kriegsgefangenenwesens der Wehrmacht vom 1. Dezember 1944 geht hervor, dass das Stalag XIII A zu diesem Zeitpunkt 21.367 Kriegsgefangene zählte, von denen 17.010 Zwangsarbeit leisten mussten. Unter den Kriegsgefangenen befand sich ein großer Teil Franzosen (10.253 Gefangene), aber auch Belgier (1.659 Gefangene), Polen (2 Gefangene), Serben (1.288 Gefangene), Sowjetbürger (7.344 Gefangene) und Italiener (821 Gefangene). Die höchste Zahl an Einquartierten hatte das Lager zum 1. April 1942, also kurz vor dem Eintreffen des Oberst Strandes in Sulzbach-Rosenberg, mit 36.639 Gefangenen, wobei sich das Verhältnis nationaler Herkunft kaum änderte. Die Anzahl einquartierter Kriegsgefangener nahm dann zum Kriegsende hin rapide ab. Bis zum Einmarsch der 71. US-Infanterie am 22. April 1945 waren nur noch 650 Kriegsgefangene vorzufinden29

Oberst Strandes hatte durch dieses Repertoire an Kriegsgefangenen Befehlsgewalt über etliche Außen- und Arbeitskommandos.

Angemerkt werden soll, dass im Stalag XIII A keine Exekutionen vorgenommen wurden. Hinrichtungsbefehle für dieses Lager bestanden dennoch, wurden aber in Lagern bei Regensburg oder Dachau ausgeführt30. Wie viele solcher Befehle es genau gab und wie viele Gefangene wegen zu harter Bedingungen das Lager nicht lebend verlassen konnten, ist bis heute ungeklärt. Ebenfalls unklar bleibt wie viele Kriegsgefangene bei der Evakuierung des Lagers kurz vor dem Einmarsch der amerikanischen Truppen umkamen31

V ) Die Beschlagnahmung durch Oberst Strandes

Auf rechtliche und faktische Hintergründe wurde bereits eingegangen. Wie man sich nun eine Einquartierung einer Familie des hohen Militärs vorzustellen hat geht aus verschiedenen Berichten von Zeitzeugen hervor und soll im Folgenden dargelegt werden.

1) Die Wohnung im Hause Rollbach

Zu der betreffenden Wohnung gelangte man über einen eigenen Eingang vom Hof an der Südseite des Seitenflügels, in dem sich auch die Lagerhalle befand. Dieser Eingang führte zunächst zu einer langen, marmorverkleideten Diele, welche in eine große Eingangshalle mündete. Von dort aus erreichte man über eine seitlich gelegene, geschwungene Treppe in das erste Obergeschoss, von dem man über eine weitere Treppe das zweite Obergeschoss. Hier befanden sich ein Vorraum, eine Küche mit Abstellraum sowie ein Bad und eine separate Toilette, ein Wohnzimmer und zwei weitere Zimmer. Außerdem gab es einen großen ausgebauten Dachboden, der ebenfalls genutzt wurde. Auch eine Dachterrasse gehörte zu diesem Domizil - insgesamt also eine repräsentative Wohnung32.

2) Chronik der Beschlagnahmung

Noch bevor Oberst Strandes selbst bei Familie Rollbach vorstellig wurde, erschien 194333 seine Familie, bestehend aus seiner Ehefrau Ruth Strandes, geborene von Dormming, geboren am 26. Juli 1907 in Charlottenburg, seinen Töchtern Edith (geboren am 17. April 1930) und Karin (geboren am 16. März 1939) und seinem Sohn Hubertus (geboren am 7. Dezember 1932)34. Diese Familie wurde vorher schriftlich angekündigt mit der Weisung, man hätte nun das gesamte zweite Obergeschoss zu räumen und wohnlich zu möblieren für insgesamt fünf Personen. Familie Rollbach konnte sich nicht etwa aussuchen, was man der fremden Familie an Einrichtungsgegenständen überließ, vielmehr wurden diese Gegenstände ausgesucht und mussten in das zweite Obergeschoss transportiert und dort aufgestellt werden. So auch eine vierteilige und eine dreiteilige Biedermeiergarnitur35 aus dem Sulzbacher Schloss, welche sich seit etwa 1930 im Besitz Karl Rollbachs befanden. Diese und weitere Möbel, sowie eine Küche und ein Bad - für die damalige Zeit keineswegs selbstverständlich - befanden sich von nun an im Besitz der Familie Strandes. Man kann sich den Vorgang der Beschlagnahmung nicht so vorstellen wie es in Filmen wie Lord Richard Attenborough`s „ Die Brücke von Arnheim “, dargestellt wird: ein wilder, unzivilisierter und rücksichtsloser Einfall eines rauen Militärs. Es ging durchaus gesittet zu, wie die Zeitzeugin Hannelore Herkert berichtet36. Es war also beinahe wie ein normaler Umzug, mit der Ausnahme, dass die Familie die Einrichtung gestellt bekam und die „Ehre“, einen Oberst im Hause zu haben, Bezahlung genug war; weitere Mieteinnahmen entfielen demnach.

Als Herr Oberst Strandes dann erschien, war die Wohnung bereits vollständig eingerichtet und von seiner Familie bewohnt. Frau Scharrer und Frau Herkert erinnern sich an ihn als einen etwas dickeren Mann, der stets mit Zigarre auftrat, jedoch schwer einzuschätzen war37. Ansonsten hinterließ er bei allen Beteiligten weder positive noch negative Erinnerungen. „ Das war eben Oberst Strandes, aus.38, charakterisiert ihn Ingeborg Scharrer; und weiter: „ Er war vorhanden, man hat gr üß en müssen39

Etwas mehr konnte über seine Familie berichtet werden. Seine drei Kinder waren etwa im gleichen Alter wie die Kinder Rollbach, daher spielte man zusammen; man verstand sich also. Die älteste Tochter Edith war später Dolmetscherin für die amerikanischen Truppen40. Auch mit Frau Strandes pflegte man einen freundlichen Umgang. „ Die konnten ja nichts dafür, dass die nun hier waren!41 meint dazu Hannelore Herkert.

Doch hätte Karl Rollbach überhaupt die Möglichkeit gehabt, der Beschlagnahmung dieser Wohnung zu entgehen? Wie oben bereits dargelegt, hätte man zumindest das Recht gehabt, Beschwerde einzureichen. Dass damit jedoch nur ein rein formaler Akt ausgeführt worden wäre, war wohl auch zur damaligen Zeit bekannt. Sich gegen das Naziregime zu wenden, wäre ein großer Fehler gewesen, was viele andere Situationen zur Zeit des Dritten Reiches beweisen. „ Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Stiefel!42 bemerkt hier der Zeitzeuge Folker Adrion, der sich eingehend mit der Geschichte Sulzbach-Rosenbergs und seiner nationalsozialistischen Vergangenheit auseinander setzte. Darüber hinaus war man durchaus froh, dass die Heeresleitung „nur“ besagtes Stockwerk für die Familie Strandes beanspruchte, dass man also die eigene Wohnung weiterhin behalten durfte43

Hier kam Herrn Rollbach sicher seine gesellschaftliche und berufliche Stellung zugute, denn er gehörte zu den Personen in einer sogenannten „UK-Stellung“. Die Abkürzung „UK“ bedeutet „unabkömmlich“ für die Versorgung der Wehrmacht und der Bevölkerung. „ Rollbach war Lagerhalter für die Deutsche Wehrmacht, [ … ] den schmeißt man nicht so einfach raus!44 begründet Gerhard Scharrer - ebenfalls ein Zeitzeuge und Schwiegersohn von Karl Rollbach - die in der Relation zu anderen Berichten glimpflich abgelaufene und eher klein gehaltene Beschlagnahmung im Hause Rollbach.

Deshalb wagte es Herr Rollbach zu keinem Zeitpunkt, über die Art und den Umfang der Beschlagnahmung zu verhandeln oder sie gar zu verhindern; dazu wäre er trotz seiner hohen Position nicht in der Lage gewesen. Außerdem war er selbst zu keinem Zeitpunkt der NSDAP beigetreten, was seine Lage in solchen Angelegenheiten schmälerte, ihn jedoch als Menschen auszeichnet.

Neben seiner Ehefrau und ihren drei Kindern brachte der Oberst auch seinen Leibburschen mit, der ihm von der Wehrmacht in seiner Position beigestellt wurde. Außer diesem Leibburschen hatte die Familie Strandes kein Personal. Das Kindermädchen Anni Kreil wurde dazu angehalten, den Leibburschen mit Kaffee und Frühstück zu versorgen45

Während des Aufenthalts der Familie Strandes im Hause Rollbach pflegte man einen freundlichen Umgang miteinander, wenngleich Oberst Strandes wegen seiner Tätigkeit nur selten zugegen war. Im Haus lief man sich nicht oft über den Weg, was auf die gesonderten Eingänge zurückzuführen ist46. Auf meine Frage, ob man die Familie als Last empfunden hätte, verneinten dies Hannelore Herkert und Ingeborg Scharrer47

Dennoch blieb die ursprünglich der Familie Rollbach gehörende Einrichtung nicht unbeschädigt. Der Bezug einer Biedermeiercouch wurde durch den unsachgemäßen Umgang mit einem Bügeleisen zerstört, die Garnitur musste neu bezogen werden48. „ Die Frau war nicht gewohnt, zu arbeiten49 meint dazu Ingeborg Scharrer. Dies jedoch war der einzige größere Schaden, der an den abgegebenen Möbeln zu verzeichnen war. Ansonsten gab es nur kleinere Beschädigungen, denn „ mit drei Kindern in einer relativ kleinen Wohnung, da wird eben manches mehr strapaziert, als wenn [ … ] mehr Platz zur Verfügung50 ist. klärt Hannelore Herkert auf.

Kurz vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges - US-amerikanische Truppen erreichten am 21. April 1945 die Stadt Sulzbach-Rosenberg und nahmen diese am Folgetag ein - bekam Oberst Strandes noch eine größere Weinlieferung. Auch diesem zunächst unspektakulär wirkenden Umstand ist es zu verdanken, dass das Haus Rollbach in den folgenden Wochen Schauplatz großer Plünderungen werden sollte. Besagte Weinlieferung wurde von Gefangenen des Stalag XIII A zur Unterkunft der Familie Strandes gebracht, wodurch nun die Kriegsgefangenen über den Wohnort ihres jahrelangen Gefangenenkommandanten Bescheid wussten.

3) Die Flucht des Oberst Strandes

Als sich die ersten Truppenteile der Stadt näherten - bis dahin war noch nicht bekannt, ob russische oder die US-amerikanische Truppen die Stadt Sulzbach-Rosenberg belagern - flüchtete der Oberst mit seiner Familie. Die Familie Rollbach bekam davon jedoch nichts mit, woraus man schließen kann, dass Oberst Strandes heimlich verschwand. Tatsache ist, dass Karl Rollbach weder seinen privaten PKW noch seine beruflich genutzten Zugmaschinen für ihn bereitstellen musste51

Wohin die Familie Strandes geflohen ist, ist heute nicht mehr nachzuvollziehen. Aus Archivunterlagen52 geht jedoch hervor, dass die Familie nach Kriegsende wieder nach Sulzbach- Rosenberg zurückkehrte. Der Oberst wohnte laut Einwohnerkartei vom 23. Juni 1945 bis zum 1. August 1945 wieder in der Wohnung im Hause Rollbach und zog dann nach München weiter. Seine Frau wohnte zusammen mit ihren Kindern - glaubt man der Einwohnerkartei - genau ein Jahr, vom 5. September 1944 bis zum 6. September 1945 in der Wohnung im Hause Rollbach und zog dann ebenfalls nach München.

Entgegen diesen Angaben berichten die Zeitzeugen Ingeborg Scharrer und Hannelore Herkert, dass die Familie des Oberst nach dem Weltkrieg nicht wieder bei ihnen wohnte. Die unterschiedlichen Darlegungen könnten darauf zurückzuführen sein, dass gerade in den ersten Monaten nach dem Zweiten Weltkrieg viele Ämter wegen Entnazifizierungsmaßnahmen unterbesetzt und überlastet waren und sich dadurch Fehler häuften. Gerhard Scharrer meint, dass Oberst Strandes „ ja auch nicht de facto hier gewesen sein53 muss, er also lediglich hier wohnhaft gemeldet war. Inwieweit nun die Aufzeichnungen des Einwohnermeldeamtes von 1945 richtig sind, bleibt dahingestellt.

VI ) Plünderung durch amerikanische Truppen, ehemalige Kriegsgefangene und deutsche Zivilisten

1) Einnahme Sulzbach-Rosenbergs durch amerikanische Infanterie

Wie bereits erwähnt, erreichten erste Truppenteile bereits am 21. April 1945 gegen Abend die Stadt Sulzbach-Rosenberg und belagerten sie. Später stellte sich heraus, dass es sich um Teile der 71. US- Infanterie handelte54

Unklar war zunächst, ob die Stadt aufgegeben oder verteidigt werden sollte. Der Kreisleiter Dr. Kolb in Amberg verkündete, dass er den Befehl Heinrich Himmlers, die Stadt bis zum letzten Mann zu verteidigen, genauestens ausführen wolle und befahl ebenfalls, dem Feind nichts zurückzulassen55. So wurde auch Herr Karl Rollbach dazu aufgefordert, die Nahrungsmittel aus den Lagerhallen Sulzbach-Rosenberg, Lauf und Amberg der SS zur Vernichtung zu übergeben. Diesem Befehl allerdings konnte Herr Rollbach erfolgreich entgehen und schaffte es, seine Lagerhallen vor der Zerstörungswut der SS zu bewahren. Die dort gelagerten Nahrungsmittel wurden später an die Not leidende Bevölkerung verteilt56

Auch Kolbs Vorhaben, die Stadt Amberg und die Stadt Sulzbach-Rosenberg trotz der amerikanischen Übermacht in einem Volkssturm zu verteidigen, konnte nicht durchgesetzt werden. Kolb selbst wurde zuvor von US-amerikanischen Soldaten festgenommen und in Hirschau am 25. April 1945 erschossen57 ; ein Volkssturm kam in Sulzbach-Rosenberg nicht mehr zum Einsatz58

Am Sonntag, den 22. April 1945, rückten dann gegen 8:30 Uhr US-amerikanische Truppen von Norden, Westen und Süden an die Stadt heran. Der Regierungsinspektor Richard Ludwig beim Landratsamt Sulzbach-Rosenberg erinnert sich an „ einzelne Schüsse [ … ], die sich im Laufe der Zeit vermehrten und mit MG-Salven vermischten.59 Er berichtet weiter, dass nach einigen Stunden des Artilleriebeschusses um etwa 14:30 Uhr desselben Tages die ersten US-amerikanischen Soldaten in die Stadt einrückten. Dennoch blieben größere Schäden in der Stadt aus, die Zahl der Todesopfer durch US-amerikanischen Beschuss war dementsprechend gering.

An diesem Nachmittag läuteten US-amerikanische Soldaten beim Hauseingang der Familie Rollbach und forderten sie auf, das Haus zu verlassen. „ Mit Gewehrkolben [sic!] im Anschlag60 wurde dann ein großer Teil der Siedlungsbevölkerung um das Stalag XIII A am Loderhof - unter ihnen auch die Familie Rollbach - zu besagtem Gefangenenlager geführt. Die Angst verbreitete sich, dass man nun erschossen werde, doch später wurde den Beteiligten klar, dass man „nur“ als Kugelfang diente. Die US-amerikanischen Truppen befürchteten, von der SS-Truppe im Lager Loderhof beschossen zu werden. Erst als man weiße Fahnen sichtete, durfte die Bevölkerung wieder zurück.

In der Regel führten die Besatzungstruppen direkt nach Einnahme einer Stadt die Bevölkerung im wehrfähigen Alter, also zwischen 15 und etwa 50 Jahren zusammen, um sie zu entwaffnen und zur NSDAP, zur SS und SA zu befragen. Davon war die Familie Rollbach nicht betroffen. Die Eheleute Rollbach wurden aufgefordert, alle Waffen, auch eine Sammlung alter Jagdgewehre, abzugeben. Diese wurden dann vor dem Haus unter einer Eisenbahnbrücke unbrauchbar gemacht61

Vor weiteren Befragungen bleib man verschont. Folker Adrion begründet dies damit, dass von derartigen Maßnahmen nur der engere Stadtkreis, nicht aber der Landkreis betroffen war. Im Gegenzug dazu war die Stadtbevölkerung ja auch nicht angehalten worden, zum Gefangenenlager am Loderhof zu gehen62

Seit den späten Nachmittagsstunden des 22. April 1945 war Sulzbach-Rosenberg schließlich fest in US-amerikanischer Hand.

2) Hintergründe der Plünderungen

Wie bereits erwähnt, wussten die Insassen des Stalag XIII A über den Wohnort ihres verhassten Kommandanten Oberst Standes bescheid. Die Truppen der USA erfuhren ebenfalls von dem Wohnort des Oberst Strandes - vielleicht durch die ansässige Bevölkerung, vielleicht durch Kriegsgefangene, vielleicht auch durch gefangen genommene deutsche Soldaten. Von nun an galt das Anwesen Rollbach offiziell nicht mehr als dessen eigenes Anwesen, sondern als „ Kommandantenhaus63. Dieser Umstand verbreitete sich nicht nur unter der Besatzungsmacht, sondern auch unter allen befreiten Gefangenen des Stalag XIII A, später auch unter der zivilen Bevölkerung, soweit es nicht schon bekannt war.

3) Flucht in das Haus von Johann Fleck in Sulzbach-Rosenberg

Das Ehepaar Rollbach wurde noch am Tag der Einnahme der Stadt aufgefordert, innerhalb von nur 30 Minuten Hab und Gut zusammenzupacken und das Haus zu verlassen. Zu diesem Zeitpunkt mussten also fünf Personen - das Ehepaar Rollbach, deren zwei Töchter und das Kindermädchen Anni Kreil - vorübergehend eine neue Bleibe finden. Aber auch die anderen in diesem Gebäude befindlichen Wohnungen mussten geräumt werden.

Karl Rollbach bat daher um die Hilfe seines langjährigen Sportkammeraden und Freundes Johann Fleck. Dieser bot an, die Familie in zwei kleinen Zimmern in seinem Siedlungshaus in der Tilsitstraße 8 in Sulzbach-Rosenberg unterzubringen64. Da dieses Haus nur unweit vom Anwesen Karl Rollbach entfernt war, nahm er das Angebot dankend an. So wurde schnellstens ein Handwagen mit dem Nötigsten gepackt, die Mädchen Ingeborg und Hannelore holten ihre Puppen und dann musste man auch schon aus dem Haus heraus. Bei der Familie Fleck angekommen wurde man gut und freundlich aufgenommen. Wichtiger für die Familie Karl Rollbachs jedoch war, dass man „ ü berhaupt eine Möglichkeit zu nächtigen gehabt65 hatte. In den zwei für sie bereitgestellten Zimmern richtete man sich nach den gegebenen Möglichkeiten wohnlich ein, in einem Bett schliefen Frau Else Rollbach und ihre Tochter Ingeborg, auf dem Boden fanden Karl Rollbach und die Tochter Hannelore einen Schlafplatz. In dem zweiten Zimmer schliefen die Großmutter und das Kindermädchen.

In diesem Haus musste man dann acht bis zwölf Tage verbringen, ehe man die Erlaubnis bekam, in das Haus am Krottenseeweg 706 zurückzukehren.

4) Das Plünderungsrecht für ehemalige Kriegsgefangene

Da auch die Besatzungsmacht unter der Leitung des Resident-Officers Bernard McMahon vom Wohnort des Oberst erfahren hatte, wurde in der Zeit der Abwesenheit der Familie Rollbach den ehemaligen Kriegsgefangenen ein zweitägiges Plünderungsrecht zugesprochen66, eine keineswegs unübliche Geste. „ Das war meistens sogar offiziell!67 kommentiert Folker Adrion das Plünderungsrecht.

Was genau die ehemaligen Kriegsgefangenen entwendeten oder zerstörten, kann im Detail nicht vollständig nachgewiesen werden. Doch Fakt bleibt, dass etliche Gegenstände im Hause Rollbach beschädigt, zerstört oder gestohlen wurde. Diese Plünderungen und mutwilligen Zerstörungen galten Oberst Strandes, der bei den ehemaligen Gefangenen des Stalag XIII A „ aufs Äußerste verhasst“ 68 war. „ Das war Rache! [ … ] Ich denke, einen Gobelin zerschlitzt man dann, wenn man eine Wut, einen Hass auf den Menschen hat, dem er gehört.69 denkt Ingeborg Scharrer, die darauf anspielt, dass nicht etwa die Zivilbevölkerung die Einrichtung zerstörte, sondern die ehemaligen Kriegsgefangenen. Andererseits kann sie die Gefangenen auch verstehen: „ Sie haben es in Unkenntnis, dass es unser Haus war, [ … ] beschädigt.70

5) Plünderungen durch zivile, vorwiegend deutsche Personen

Ingeborg Scharrer und ihre Schwester Hannelore Herkert ordnen die vielen fehlenden Gegenstände den Plünderungen durch die eigene Bevölkerung zu. „ Freilich, [ … ] die haben halt nichts mehr gehabt und haben sich eben hier was genommen!71 verteidigt Ingeborg Scharrer die wohl aus Not zustande gekommene Plünderung der Zivilisten. Jedoch berichtet Folker Adrion, dass Frau Else Rollbach ihm einmal mitteilte, „ sie habe sich schon gemerkt, wer dort dabei war72

Man nahm es der Bevölkerung also auch teilweise übel, dass man sich hier derartig am Eigentum anderer bereicherte. Dennoch brachte Karl Rollbach keinen der vielen Diebstähle zur Anzeige, auch wenn die Besatzungsmacht gerade des entwendeten Zuckers wegen nach Plünderern fahndete.

Zuletzt gab es sogar Plünderungen durch ganze Gruppen von Kindern, wie sich die Zeitzeugin Siegrid Maria Größing in ihrem unveröffentlichten Buch „ Kindersommer. Geschichten aus der Nachkriegszeit “ erinnert73. Hier taten sich Kinder zusammen und plünderten, durch die Erwachsenen inspiriert, im gesamten Stadtkreis.

Auch US-amerikanische Soldaten konnten der Versuchung nicht wiederstehen, sich an der Einrichtung diverser Häuser zu vergehen und Gegenstände zu entwenden. Sie wurden zwar nicht im Hause Rollbach gesehen und doch liegt es nahe, dass sie ebenfalls hier waren. Denn der zerschlitzte Gobelin, wie auch das zerschnittene Portrait von Else Rollbach deuten auf Säbelschnitte hin und es war nur den Besatzungstruppen erlaubt, solche zu besitzen. Auch aus etlichen anderen Gebäuden entwendeten sie Gegenstände, so auch im Haus von Folker Adrion. Hier nahmen sie einen alten Offiziersdolch seines Mitte April 1945 gefallenen Vaters an sich. Jedoch - und das soll hier nicht unerwähnt bleiben - zeigten die US-amerikanischen Soldaten durchaus Ehrerbietung, wenn sie ein Haus betraten, in dem offensichtlich ein gefallener Soldat gelebt hatte. Folker Adrion berichtet weiter: „ Bei einer der vielen Hausdurchsuchungen der Amerikaner nach dem Einmarsch haben sie in meinem Schrank die Luftwaffenoffiziersuniform meines Vaters entdeckt und dort stand auf der Kommode nebenan das Bild meines Vaters mit dem Trauerband. Und das haben sie dann gesehen, haben das dann in Verbindung gebracht mit der Uniform [ … ]74. Somit blieben er und seine Mutter von weiteren Plünderungen verschont.

6) Rückgabe des Hauses an Familie Rollbach

Es dürfte also etwa der 2. Mai 1945 gewesen sein, als Karl Rollbach und seine Familie nach etwa 1½ wöchiger Absenz das Haus wieder betraten. Dieses fand man in einem chaotischen Zustand. „ Man ist gewatet in Morast.75 erinnert sich Hannelore Herkert, welche zu diesem Zeitpunkt gerade einmal zehn Jahre jung war. Ein Großteil des Mobiliars war zerstört und zerschlagen, die Betten aufgeschlitzt, Wäsche war entwendet worden. Aus dem privaten Keller wurden zahlreiche eingeweckte Nahrungsmittel gestohlen, „ vom Lager Rollbach wurde Zucker nur sackweise weggefahren“ 76. Zucker, der dann „ ins Klo [sic!] geschüttet77 wurde, als US-amerikanische Soldaten danach gefahndet haben. Ein sehr wertvoller alter Gobelin war mit einem Säbel zerschlitzt worden, ebenso ein Ölgemälde. Kostbare, alte Porzellanfiguren waren nicht mehr auffindbar, Geschirr wurde zerbrochen, Schränke durchwühlt.

VII ) Die Zeit nach Rückerhalt des Gebäudes

1) Schäden

Wie schon angesprochen, ist die Liste beschädigter oder entwendeter Gegenstände endlos. Beinahe das gesamte Mobiliar des Hauses wurde zertrümmert. Die Betten wurden aufgeschlitzt, so dass die Daunen sich im gesamten Haus verteilten. Was vorher in den Schränken lag, wurde herausgerissen oder ebenfalls zerstört. Mit der eigenen Bettwäsche wurde der Zucker aus dem Lager fortgeschafft; auch private Lebensmittelvorräte wurden entwendet, was angesichts der prekären Lage der Nahrungsmittelversorgung zu dieser Zeit verständlich ist.

Weithin unversehrt blieb dagegen die eigentliche Wohnung des Oberst Strandes im zweiten Obergeschoss des Gebäudes. Dies empfand man als großes Glück, da sich hier zwei Biedermeiergarnituren befanden, die noch heute im Besitz der Familie sind.

Ein großes Ölgemälde von Frau Else Rollbach wurde mit einem Dolch derartig beschädigt, dass eine Wiederherstellung unmöglich war78. Der Gobelin aus dem 19. Jahrhundert wies nach der Plünderung ebenfalls Säbelschlitze auf79 ; einige Bilder wurden von der Wand gerissen, wobei die Rahmen beschädigt wurden80. Zwei Porzellanfiguren waren nach der Plünderung nicht mehr aufzufinden; ob sie zerbrochen oder gestohlen worden waren, konnte nicht geklärt werden. Eine dritte, vergleichbar wertvolle Porzellanfigur -„ Die Demaskierung81 - wurde nur leicht beschädigt, blieb aber als solche erhalten.

Unversehrt blieben ein großer Flügel der Firma Bösendorfer82 und wertvolles Geschirr. Diese Gegenstände hatte Karl Rollbach vor Ende des Zweiten Weltkrieges ausgelagert; wohl in Erwartung dessen, was dann auch tatsächlich eintrat - eine Plünderung von gewaltigen Ausmaßen!

2) Wiedergutmachungen, Reparationen und Restaurierungen

Auf die Frage, ob man eine Wiedergutmachung von irgendeiner Seite bekommen hätte, lachten die Zeitzeugen Ingeborg Scharrer und Hannelore Herkert lediglich und antworteten: „ Nein, niemals. [ … ] das wäre ja lächerlich gewesen, [ … ] die hätten uns ja ausgelacht!83 Ebenso konnte - weil monogrammiert - ein Teil der entwendeten Wäsche später bei Nachbarn abgeholt werden.

Auch einige andere Gegenstände konnten nachträglich wiederhergestellt werden. So wurden etliche Möbel nach und nach repariert, der zerschlitzte Gobelin wurde sogar erst im April/Mai 2004 restauriert84

Insgesamt war der Schaden an der Einrichtung beträchtlich und musste aus eigenen Mitteln bestritten werden, was die Familie Rollbach nach und nach auch schaffte. Und anders als heute war man weniger materiell eingestellt. Was zerstört oder entwendet wurde und man aus heutiger Sicht bedauern mag, wurde zur damaligen Zeit eben als gegeben hingenommen.

C) Schluss

Es wurde aufgezeigt, dass im vorliegenden Fall eine Rechtsgrundlage zwar vorhanden war, diese jedoch gerade in der Art der Eigentumsbeschränkung beziehungsweise der Enteignung ausführungsbedürftig ist. Wie angesprochen, kann man das Dritte Reich nicht wirklich als Rechtsstaat sehen, da es schwer war gegen einen Befehl „von Oben“ etwas auszurichten. „ Recht haben und Recht bekommen “ waren eben „ zweierlei Stiefel85. Man versuchte das Beste daraus zu machen und arrangierte sich in den folgenden Jahren. Dass das Anwesen Rollbach jedoch nach Kriegsende erheblichen Schaden erfuhr, ist auf die Deklaration „ Kommandantenhaus86 zurückzuführen und auf die Wut vieler ehemaliger Kriegsgefangener des Stammlagers auf ihren Peiniger Oberst Strandes.

Wie ich am Anfang erwähnte, ist die Geschichte dieses Anwesens wohl einzigartig und doch wiederum vielen anderen ähnlich. Ausschließen kann man aber letzten Endes, dass sich Enteignungen während des Krieges immer so abgespielt haben wie oft durch die Medien dargestellt wird.

Die Beschlagnahmung des Hauses mit den daraus resultierenden unangenehmen Folgen wurde hingenommen in dankbarem Bewusstsein, dass die Familie und das Kindermädchen Anni Kreil unversehrt blieben.

Allein diese Tatsache war Entschädigung genug.

[...]


1 Scharrer, Ingeborg: Interview I, S. XII

2 Kat. Nr. 5; 6; 7

3 Kat. Nr. 3a

4 Kat. Nr. 9

5 Kat. Nr. 11; 12

6 URL: http://www.bayerngrounds.de/Rosenberg.htm , vgl. Kat. Nr. 3b:

7 Stein, Jakob: Erinnerungen des Luftschutzbeauftragten Jakob Stein, S. 14

8 Kat. Nr. 3b, 3c, 3d, 3e:

9 Scharrer, Gerhard: Interview I, S. V

10 Artikel 153 der Weimarer Verfassung

11 Vgl. Brahm, Garcia: Eigentum und Enteignung im Dritten Reich, S. 36 ff

12 § 8 des preußischen Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874

13 Vgl. RGBl I, S. 649

14 Vgl. RGBl I, S. 467

15 Vgl. RGBl I, S. 1097

16 Reintges, Heinz: Die angemessene Entschädigung, S. 37

17 Enzinger, Alfred: das Enteignungsrecht im nationalsozialistischen Staat, S. 38

18 Ebd., S. 39

19 Vgl. Weber, Werner / Wieacker, Franz: Beschlüsse des Kongresses der Reichsfachgruppe Hochschullehrer des BNSDJüber Eigentum und Enteignung am 15.-16.6.1935, S. 6 ff

20 Brahm, Garcia: Eigentum und Enteignung im Dritten Reich, S. 39

21 Vgl. RGBl I, S. 429

22 § 10 des Schutzbereichgesetztes

23 Brahm, Garcia: Eigentum und Enteignung im Dritten Reich, S. 43

24 Vgl. Brahm, Garcia: Eigentum und Enteignung im Dritten Reich, S. 45

25 Art. 153 (3) der Weimarer Verfassung

26 Scharrer, Ingeborg: Interview I, S. XII

27 Kat. Nr. 11; 12

28 Vgl. Ehm, Reiner: Das Kriegsende in Sulzbach-Rosenberg. 22. April 1945, S. 47 ff

29 Vgl. Ehm, Rainer: Das Kriegsende in Sulzbach-Rosenberg. 22. April 1945, S. 49

30 Ebd., S. 51 f

31 Vgl. ebd.

32 Kat. Nr. 8; 9

33 Genaues Datum nicht mehr zu rekonstruieren

34 Kat. Nr. 1; 2

35 Kat. Nr. 18

36 Vgl. Herkert, Hannelore: Interview I, S. IV

37 Herkert, Hannelore: Interview I, S. V

38 Scharrer, Ingeborg: Interview I, S. V

39 Ebd.

40 Vgl. Herkert, Hannelore: Interview I, S. VI

41 Herkert, Hannelore: Interview I, S. VII

42 Adrion, Folker: Interview I, S. II

43 Herkert, Hannelore: Interview I, S. IV

44 Scharrer, Gerhard: Interview I, S. V

45 Vgl. Scharrer, Ingeborg: Interview I, S VI

46 Kat. Nr. 9

47 Vgl. Herkert, Hannelore / Scharrer, Ingeborg: Interview I, S. IV; vgl. Herkert, Hannelore: Interview I, S. VII

48 Kat. Nr.18

49 Scharrer, Ingeborg: Interview I, S. VI

50 Herkert, Hannelore: Interview I, S. VII

51 Vgl. Herkert, Hannelore / Scharrer, Ingeborg: Interview I, S. VIII

52 Kat. Nr. 1; 2

53 Scharrer, Gerhard: Interview I, S. IX

54 Vgl. Ehm, Rainer: Das Kriegsende in Sulzbach-Rosenberg. 22. April 1945, S. 53

55 Stein, Jakob: Erinnerungen des Luftschutzbeauftragten Jakob Stein, S. 14

56 Kat. Nr. 3b, 3c, 3d, 3e

57 Vgl. Flach, Norbert: Spurensicherung S. 134 f

58 Vgl. Adrion, Folker: Interview I, S. X

59 Ludwig, Richard: Memoiren des Regierungsinspektors Richard Ludwig beim Landratsamt Sulzbach-Rosenberg, S. 29 f

60 Scharrer, Ingeborg: Interview I, S.X

61 Vgl. Herkert, Hannelore / Scharrer, Ingeborg: Interview I, S. XII f

62 Vgl. Scharrer, Ingeborg / Adrion, Folker: Interview I, S. X f

63 Scharrer, Ingeborg: Interview I, S. XII

64 Kat. Nr. 11; 12

65 Scharrer, Ingeborg: Interview I, S. XI

66 Vgl. Herkert, Hannelore / Scharrer, Ingeborg: Interview I, S. XI

67 Adrion, Folker: Interview I, S. XI

68 Scharrer, Ingeborg: Interview I, S. VI

69 Scharrer, Ingeborg: Interview I, S. XII

70 Ebd.

71 Scharrer, Ingeborg: Interview I, S. XII

72 Adrion, Folker: Interview I, S. XII

73 Vgl. Gr öß ing, Siegrid Maria: Kindersommer. Geschichten aus der Nachkriegszeit, ohne Seite

74 Adrion, Folker: Interview I, S XIV

75 Herkert, Hannelore: Interview I, S. XIII

76 Ludwig, Richard: Memoiren des Regierungsinspektors Richard Ludwig beim Landratsamt Sulzbach-Rosenberg, S. 29 f

77 Scharrer, Ingeborg: Interview I, S. XII

78 Kat. Nr. 4; 4a

79 Kat. Nr. 20; 21

80 Kat. Nr. 19

81 Kat. Nr. 14; 15; 16

82 Kat. Nr. 17

83 Herkert, Hannelore: Interview I, S. XIV

84 Kat. Nr. 21

85 Adrion, Folker: Interview I, S. II

86 Scharrer, Ingeborg: Interview I, S. XII

Details

Seiten
81
Jahr
2012
ISBN (eBook)
9783656226611
ISBN (Paperback)
9783656226864
DOI
10.3239/9783656226611
Dateigröße
13.4 MB
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2012 (Juni)
Note
1,3
Schlagworte
Facharbeit Geschichte Leistungskurs Pindl Eigentum Hausbeschlagnahmung Chronik Alliierte Weltkrieg WWII Sulzbach Rosenberg Wehrmacht
Zurück

Titel: Chronik einer Hausbeschlagnahmung durch Deutsche Wehrmacht und Alliierte im Zweiten Weltkrieg