Grundlagen der Bilanzpolitik - Begriff, Arten, Bedeutung und Ziele
Inklusive eines Ausblicks in Anbetracht der Rechnungslegungsnormen
Zusammenfassung
„Hätte es noch eines Beweises bedurft, dass man mit Bilanzen so ziemlich alles machen kann, die Commerzbank hat ihn nun geliefert. Sie meldet für 2011 sowohl einen Gewinn von 638 Millionen Euro als auch einen Verlust von 3,6 Milliarden Euro – was stimmt denn nun? Beides. Alles eine Frage der Methode. Der Gewinn steht unter dem Strich jener Bilanz, die die Bank nach den internationalen Bilanzierungsvorschriften IFRS aufgestellt hat. Der Multimilliardenverlust ergibt sich in einer zweiten Bilanz nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB).“ Gründe für diese Bilanzgestaltungen können zum einen die Koppelung der zu zahlenden Zinsen an das Ergebnis nach HGB sein. Hierbei muss die Commerzbank für die Inanspruchnahmen staatlicher Hilfen nur Zinsen zahlen wenn Gewinn erwirtschaftet wird. Zum anderen plant der Vorstandsvorsitzende der Commerzbank, Martin Blessing, eine Kapitalerhöhung und möchte in diesem Zusammenhang im internationalen Licht, nach IFRS, gut dastehen. „Schöner kann man es gar nicht zeigen, wie man … Bilanzpolitik machen kann.“
Man erkennt, dass Bilanzpolitik dem Unternehmen gewisse Freiheiten und Möglichkeiten gewährt. Im Rahmen der vorliegenden Seminararbeit soll ein grundlegender und wissenschaftlich basierter Überblick des Themenbereichs Bilanzpolitik gegeben werden. Dabei wird im folgenden Kapitel erläutert, was unter dem Begriff der Bilanzpolitik zu verstehen ist und woraus er abgeleitet wurde. Im darauf folgenden Kapitel wird beschrieben warum Bilanzpolitik betrieben wird und welche Bedeutung ihr zuzurechnen ist. Des Weiteren werden in diesem Kapitel kurz die bilanzpolitischen Ziele und mögliche Zielkonflikte zusammengefasst. In Kapitel vier erfolgt ein systematischer Überblick der Arten bilanzpolitischer Instrumente und ihre Wirkungsweise. Zum Abschluss dieser Arbeit folgt ein Fazit mit den wesentlichen Erkenntnissen und einem Ausblick bezogen auf die Wahl der Rechnungslegungsnorm und die Änderungen für die Bilanzpolitik durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG).
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Anhangsverzeichnis
Darstellungsverzeichnis
1 Aktueller Bezug und Abgrenzung der Thematik
2 Der Begriff der Bilanzpolitik
3 Bedeutung und Ziele
4 Arten bilanzpolitischer Instrumente
4.1 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
4.2 Sachverhaltsabbildende Maßnahmen
4.2.1 Materielle bilanzpolitische Instrumente
4.2.2 Formelle bilanzpolitische Instrumente
5 Fazit und Ausblick
Anhang
Literaturverzeichnis
Elektronische Quellen
Quellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Symbolverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Anhangsverzeichnis
ATypisches Bilanzierungsverhalten deutscher Unternehmen
BAusgewählte Instrumente der materiellen Bilanzpolitik
CAusgewählte Instrumente der formellen Bilanzpolitik
Darstellungsverzeichnis
Abbildung 1: Bilanzpolitische Ziele
Abbildung 2: Instrumente der Bilanzpolitik
Abbildung 3: Typisches Bilanzierungsverhalten deutscher Unternehmen
Abbildung 4: Materielle bilanzpolitische Instrumente nach HGB
Abbildung 5: Formelle bilanzpolitische Instrumente nach HGB
1 Aktueller Bezug und Abgrenzung der Thematik
„Hätte es noch eines Beweises bedurft, dass man mit Bilanzen so ziemlich alles machen kann, die Commerzbank hat ihn nun geliefert. Sie meldet für 2011 sowohl einen Gewinn von 638 Millionen Euro als auch einen Verlust von 3,6 Milliarden Euro – was stimmt denn nun? Beides. Alles eine Frage der Methode. Der Gewinn steht unter dem Strich jener Bilanz, die die Bank nach den internationalen Bilanzierungsvorschriften IFRS aufgestellt hat. Der Multimilliardenverlust ergibt sich in einer zweiten Bilanz nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB).“[1]Gründe für diese Bilanzgestaltungen können zum einen die Koppelung der zu zahlenden Zinsen an das Ergebnis nach HGB sein.[2]Hierbei muss die Commerzbank für die Inanspruchnahmen staatlicher Hilfen nur Zinsen zahlen wenn Gewinn erwirtschaftet wird.[3]Zum anderen plant der Vorstandsvorsitzende der Commerzbank, Martin Blessing, eine Kapitalerhöhung und möchte in diesem Zusammenhang im internationalen Licht, nach IFRS, gut dastehen.[4]„Schöner kann man es gar nicht zeigen, wie man … Bilanzpolitik machen kann.“[5]
Man erkennt, dass Bilanzpolitik dem Unternehmen gewisse Freiheiten und Möglichkeiten gewährt. Im Rahmen der vorliegenden Seminararbeit soll ein grundlegender und wissenschaftlich basierter Überblick des Themenbereichs Bilanzpolitik gegeben werden. Dabei wird im folgenden Kapitel erläutert, was unter dem Begriff der Bilanzpolitik zu verstehen ist und woraus er abgeleitet wurde. Im darauf folgenden Kapitel wird beschrieben warum Bilanzpolitik betrieben wird und welche Bedeutung ihr zuzurechnen ist. Des Weiteren werden in diesem Kapitel kurz die bilanzpolitischen Ziele und mögliche Zielkonflikte zusammengefasst. In Kapitel vier erfolgt ein systematischer Überblick der Arten bilanzpolitischer Instrumente und ihre Wirkungsweise. Zum Abschluss dieser Arbeit folgt ein Fazit mit den wesentlichen Erkenntnissen und einem Ausblick bezogen auf die Wahl der Rechnungslegungsnorm und die Änderungen für die Bilanzpolitik durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG).
2 Der Begriff der Bilanzpolitik
Der Begriff Bilanzpolitik nimmt mit seinem Wortlaut explizit nur Bezug auf die Ausgestaltung der Bilanz eines Unternehmens.[6]Da aber definitionsgemäß die „willentliche und hinsichtlich der Unternehmensziele zweckorientierte Einflussnahme auf Form, Inhalt und Berichtserstattung des handelsbilanziellen und steuerrechtlichen Jahresabschlusses im Rahmen der durch die Rechtsordnung gezogenen Grenzen“[7]und „nicht normierte Medien“[8]als Bilanzpolitik subsumiert werden, zeigt das der Ausdruck zu eng gefasst ist. Denn ein Jahresabschluss besteht, je nach Rechtsform und Größenklasse des Unternehmens, nicht nur aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung, sondern auch aus einem Anhang[9], einem Lagebericht[10]und ggf. einem Eigenkapitalspiegel mit Kapitalflussrechnung.[11]Informationsinstrumente außerhalb des Jahresabschlusses, sogenannte nicht normierte Medien, können Umweltberichte, Aktionärsbriefe, Ad-hoc-Mitteilungen, Sozialbilanzen oder Zwischenabschlüsse sein.[12]Deshalb werden in der betriebswirtschaftlichen Literatur der TerminusJahresabschlusspolitik[13]oderRechnungslegungspolitik[14]als präziser oder sinnvoller empfunden. Dennoch sind diese Begrifflichkeiten nicht übergreifend in den Sprachgebrauch eingegangen, weil weiterhin der traditionelle Begriff Bilanzpolitik[15]verwendet wird.[16]Unter der zweiten Begriffskomponente „Politik“ versteht man in der Betriebswirtschaftslehre lautWöhe, G./Döring U.„ein zielgerichtetes Handeln und Gestalten“[17]. Im internationalen Sprachgebrauch bzw. in englischsprachiger Fachliteratur ist die Rede von creative accounting[18]oder earnings management[19], die im Wesentlichen dem Begriff der Bilanzpolitik entsprechen. Werden die Grenzen der Rechtsordnung überschritten, wie in bekannten Fällen von Merck, Enron oder WorlCom[20], spricht man von Bilanzmanipulation, -fälschung bzw. -betrug.[21]Diese Vorgehensweisen werden unter dem Begriff der illegalen Bilanzpolitik zusammengefasst. Die Rechtsvorschriften[22](Rechtsordnung) der Rechnungslegung können grundsätzlich in nationale (in Deutschland das HGB) und internationale (IAS/IFRS) eingeteilt werden.
3 Bedeutung und Ziele
Die Finanzbuchhaltung oder die Rechnungslegung als Grundlage für bilanzpolitische Maßnahmen bietet im Rahmen des gesetzlich zulässigen gewisse Wahlrechte und Ermessensspielräume.[23]Wahlrechte sind Wahlmöglichkeiten die ausdrücklich im Gesetz oder in Verwaltungsanweisungen[24]verankert sind.[25]Dagegen sind Ermessenspielräume nicht gesetzlich geregelt.[26]Durch diese vom Gesetzgeber eingeräumten Freiheiten versucht die Unternehmensführung durch gezielte Maßnahmen die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage inhaltlich und formal so zu gestalten, dass bei den Anspruchsgruppen verschieden Reaktionen vermieden oder hervorgerufen werden.[27]Diese Reaktionen sollen dazu beitragen, dass die Ziele der Unternehmung erreicht werden. Deshalb sollte die Bedeutung der Bilanzpolitik „…nicht hochgenug eingeschätzt werden.“[28]Denn sie ist die zentrale Gestaltungsmaske für maßgebliche Informationsinstrumente an die Anspruchsgruppen.[29]Solche Anspruchsgruppen eines Unternehmens sind breit gefächert und haben unterschiedliche Präferenzen. Der Fiskus ist bspw. am ausgewiesenen Gewinn interessiert (Steuerbilanz), Arbeitnehmer interessieren sich für die Fähigkeit des Unternehmens Löhne und Gehälter zu zahlen, Banken sind an der Rückführung des Kredites oder der Bonität interessiert, Lieferanten oder Geschäftspartner sind an der finanziellen Lage interessiert.[30]Dabei kann die Rolle der Bilanzpolitik je nach Größenklasse unterschiedlich sein. Bei mittelständischen Unternehmen wird oft versucht den Gewinn zu drücken um so keine Begehrlichkeit oder hohe Steuerzahlungen zu verursachen.[31]Bei Konzernen ist das oftmals anders. „Getrieben von den Märkten und den Investoren, müssen sie Quartal für Quartal neue Rekordgewinne präsentieren.“[32]Dennoch Art und Umfang der bilanzpolitischen Maßnahmen, zur Erfüllung der Interessen der Anspruchsgruppen, hängt von der individuellen Zielsetzung des Unternehmens ab.[33]
Bilanzpolitische Zielsetzungen, die sich an den Bezugsgruppen orientieren, sind grundsätzlich den unternehmerischen Zielen untergeordnet, wie folgende Darstellung veranschaulicht und systematisiert:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung1: Bilanzpolitische Ziele
Quelle: Modifiziert entnommen aus Küting, K. u. a., Saarbrücker Handbuch, 2008, S. 754
Bilanzpolitische Ziele könnenmonetärerodernicht-monetärerNatur sein.[34]Die monetären Zielen, auch quantitative oder finanzpolitische Ziele genannt[35], beziehen sich auf den finanziellen Bereich des Unternehmens. “Die Finanzpolitik zielt darauf ab, die Zahlungsfähigkeit der Unternehmung in jeder Situation sicherzustellen.“[36]Bei den nicht-monetären Zielen, auch qualitative oder informationspolitische Ziele genannt, geht es um die Informations- bzw. Publikationsfunktion.[37]Hierbei soll der Erhalt oder die Verbesserung von unternehmerischen Erfolgsfaktoren wie Reputation, Mitarbeitermoral oder Geschäftsbeziehungen gewährleistet werden.[38]Es steht dabei das Meinungsbild der Bilanzadressaten im Vordergrund.
Zu beachten ist, dass es auch bei bilanzpolitischen Zielsetzungen zu Konflikten kommen kann.[39]Diese können einerseits durch die Verkettung der Handelsbilanz mit der Steuerbilanz[40]aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzip (gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 EStG[41]) entstehen.[42]So könnte für die Handelsbilanz ein möglichst hoher Gewinnausweis vorgesehen sein und bei der Steuerbilanz wiederum das Gegenteil. Anderseits können generell Konflikte aus den verschiedenen Zielvorstellungen der Bilanzadressaten entstehen – Das Dilemma der Bilanzpolitik.[43]Hierbei muss ein Kompromiss zwischen den Zielen gefunden werden.[44]Um diese Konflikte zu lösen, bieten sich Strategien[45]wie Präferenzbildung, Durchschnittsbildung, Gewinnglättung, Objektivierungsthese, Doppelstrategie, Nichterkennbarkeit bilanzpolitischer Maßnahmen oder Konzernabschluss an.[46]
4 Arten bilanzpolitischer Instrumente
Die Bilanzpolitik und die mit ihr verbundenen Ziele werden eingesetzt, um die Oberziele und Strategie eines Unternehmens zu unterstützen.[47]“Hierfür steht einem Bilanzierenden eine Vielzahl an bilanzpolitischen Instrumenten zur Verfügung, die sich hinsichtlich ihres zeitlichen Bezugs und im Falle von stichtagsnachgelagerten Instrumenten hinsichtlich ihres materiellen oder formellen Charakters unterscheiden.“[48]In zeitlicher Hinsicht sind Maßnahmen zu unterscheiden, die vor dem Bilanzstichtag (Sachverhaltsgestaltung) und solchen die nach dem Bilanzstichtag (Sachverhaltsabbildung) erfolgen.[49]Die sachverhaltsabbildenden Maßnahmen können wiederum in zwei Formen der Bilanzpolitik eingeteilt werden.[50]Zum einen die materielle Bilanzpolitik, die grundlegend die Höhe der ausgewiesenen Abschlussdaten steuert und zum anderen befasst sich die formelle Bilanzpolitik mit der Form und Darstellung des Jahresabschlusses.[51]
Nachfolgende Abbildung veranschaulicht das Instrumentarium der Bilanzpolitik:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung2: Instrumente der Bilanzpolitik
Quelle: Modifieziert übernommenWagenhofer, A./Ewert, R., Unternehmensrechnung, 2007, S.239
[...]
[1]Jungbluth, R., Gewinn oder Verlust, 2012, S. 26
[2]Vgl. ebenda
[3]Vgl. ebenda
[4]Vgl. ebenda
[5]Kütting, K., in:Jungbluth, R., Gewinn oder Verlust, 2012, S. 26
[6]Vgl. Coenenberg, A./Haller, A./Schultze, W., Jahresabschluss, 2009, S. 997
[7]Küting, K. u. a., Saarbrücker Handbuch, 2008, S. 750
[8]Vgl. Freidank, C.-C./Velte, P., Rechnungslegung, 2007, S. 11
[9]Kapitalgesellschaften oder haftungsbeschränkte Personengesellschaften müssen den Jahresabschluss um einen Anhang erweitern (Siehe § 264 Abs. 1, 264a Abs. 1 HGB)
[10]Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen einen Lagebericht aufstellen (Siehe § 264
Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 264 Abs. 1 Satz 4, 267 HGB).
[11]Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erweitern (Siehe § 264 Abs. 1 Satz 2)
[12]Vgl. Freidank, C.-C./Velte, P., Rechnungslegung, 2007, S. 11
[13]Vgl. Wöhe, G./Döring, U., Betriebswirtschaftslehre, 2010, S. 891; vgl. dazu auchBitz, M./Schneeloch, D./Wittstock, W., Jahresabschluss, 2011, S. 677; vgl. dazuauch Wohlgemuth, F./Küting, K./Weber, C.-P./Kußmaul, H., Bilanzpolitik, 2007, S. 50
[14]Vgl. Freidank, C.-C./Velte, P., Rechnungslegung, 2007, S. 11; vgl. dazu auchPackmohr, A., Bilanzmanagement, 1984, S. 2; vgl. dazu auchWöltje, J./Lingenfelder, M./Präg, L./Müller, C., Bilanzen, 2011, S. 121; vgl. dazu auchBauer, J., Rechnungspolitik, 1981, S. 2
[15]Aufgrund der Aufgabenstellung und der weiten Verbreitung wird im Rahmen dieser Seminararbeit der Begriff beibehalten
[16]VglBitz, M./Schneeloch, D./Wittstock, W., Jahresabschluss, 2011, S. 678
[17]Wöhe, G./Döring, U., Bilanzpoitik, 1997, S. 50
[18]Vgl. Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S., Bilanzanalyse, 2004, S. 153
[19]Vgl. Tanski, J., Bilanpolitik, 2006, S. 8
[20]Vgl. Griga, M./Krauleidis, R., Bilanzen, 2009, S. 375 – 382 mit ausführlicher Beschreibung der Fälle
[21]Vgl. Coenenberg, A./Haller, A./Schultze, W., Jahresabschluss, 2009, S. 997
[22]Im Rahmen dieser Arbeit wird von der nationalen Rechnungslegung ausgegangen.
[23]Vgl. Bitz, M./Schneeloch, D./Wittstock, W., Jahresabschluss, 2011, S. 677
[24]Von übergeordneten Finanzbehörden erlassene Vorschriften wie bspw. Einkommensteuer-Richtlinien, Körperschaftssteuer-Richtlinien, Gewerbesteuer-Richtlinien oder Umsatzsteuer-Richtlinien
[25]Vgl. Bitz, M./Schneeloch, D./Wittstock, W., Jahresabschluss, 2011, S. 677
[26]Vgl. ebenda
[27]Vgl. Coenenberg, A./Haller, A./Schultze, W., Jahresabschluss, 2009, S. 998
[28]Gosch, D., GmbH-Beratung, 2011, S. 70
[29]Vgl. etwa ebenda
[30]Vgl. Peemöller, V., Bilanzanalyse, 2003, S. 172
[31]Vgl. Rose, A., Wie gewonnen, 2012, S. 44
[32]Ebenda
[33]Vgl. Hilke, W., Bilanzpolitik, 2002, S. 12
[34]Vgl. Petersen, K./Zwirner, C./Künkele, K., Bilanzanalyse, 2009, S. 3
[35]Vgl. ebenda
[36]Freidank, C.-C./Velte, P., Rechnungslegung, 2007, S. 660
[37]Vgl. Petersen, K./Zwirner, C./Künkele, K., Bilanzanalyse, 2009, S. 3
[38]Vgl. ebenda
[39]Vgl. Hilke, W., Bilanzpolitik, 2002, S. 12; Vgl. auch
[40]Durch das BilMoG ist die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz zum Teil weggefallen.
[41]Hierin heißt es, dass Gewerbetreibende, die dazu verpflichtet sind Bücher zu führen oder regelmäßige Abschlüsse zu erstellen, für den Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen - Ausnahme steuerliche Wahlrechte
[42]Vgl. Hilke, W., Bilanzpolitik, 2002, S. 12
[43]Vgl. Peemöller, V., Bilanzanalyse, 2003, S. 175
[44]Vgl. ebenda
[45]Im Rahmen dieser Arbeit werden die Strategien nicht weiter erläutert, siehe ausführlich inKüting, K. u. a., Saarbrücker Handbuch, 2008, S. 757 oderKüting, K./Weber, C.-P., Bilanzanalyse, 2009, S. 37
[46]Vgl. Küting, K. u. a., Saarbrücker Handbuch, 2008, S. 758
[47]Vgl. Peemöller, V., Bilanzanalyse, 2003, S. 172
[48]Küting, K./Weber, C.-P./Kußmaul, H., Bilanzpolitik, 2007, S. 63
[49]Vgl. Küting, K. u. a., Saarbrücker Handbuch, 2008, S. 758
[50]Vgl. Küting, K./Weber, C.-P., Bilanzanalyse, 2009, S. 39
[51]Vgl. Wöhe, G./Döring, U., Betriebswirtschaftslehre 2011, S. 896