Die Rolle der Bildung als Bürgerrecht nach Dahrendorf
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Wer war Ralf Gustav Dahrendorf?
3 Problematik
4 Aspekte des Bürgerrechts auf Bildung
4.1 Soziales Grundrecht aller Bürger
4.2 Chancengleichheit
4.3 Notwendigkeit auf dem Zerbrechen von traditionellen Bedingungen
5 Aktive Bildungspolitik
6 Bildungsrecht vs. Bildungspflicht
7 Verknüpfung mit anderen Bildungstheorien
7.1 Aufklärungspädagogik
7.2 Neuhumanismus
7.3 Reformpädagogik
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Gegenstand dieser Ausarbeitung ist die Rolle der Bildung als Bürgerrecht nach Dahrendorf. Vorab wird in Abschnitt 2 auf den Bildungstheoretiker Gustav Dahrendorf und dessen Lebenslauf eingegangen. Dies soll seinen politischen Werdegang hervorheben.
Im nachstehenden Abschnitt 3 soll die Problematik der Bildungsabschlüsse auf dem Arbeitsmarkt zum Ausdruck gebracht werden, die den Ausgangspunkt der Diskussion Dahrendorfs beschreibt.
Zur Verdeutlichung der Grundlagen werden ferner in Abschnitt 4 die unterschiedlichen Aspekte des Bürgerrechts auf Bildung voneinander abgegrenzt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Erläuterungen einzelner Textpassagen aus Dahrendorfs Schrift „Bildung ist Bürgerrecht“.
Darauf aufbauend beschäftigt sich Abschnitt 5 mit Dahrendorfs Forderung nach einer aktiven Bildungspolitik. Dabei wird insbesondere auf die Aufgaben einer aktiven Bildungspolitik eingegangen.
Im darauffolgenden Abschnitt 6 wird vorwiegend das Bildungsrecht der Bildungspflicht gegenübergestellt und diskutiert.
Abschließend werden in Abschnitt 7 die Ansichten Dahrendorfs mit anderen Bildungstheorien verknüpft. Diese werden zunächst jeweils definiert und im Anschluss daran unter Einbeziehung verschiedener Bildungstheoretiker Parallelen und Schnittstellen aufgezeigt.
2 Wer war Ralf Gustav Dahrendorf?
Ralf Gustav Dahrendorf wurde am 1. Mai 1929 geboren.
Ralf Dahrendorf war ein deutsch-britischer Sozialwissenschaftler, Professor der Soziologie, Politiker und Publizist. Dahrendorf galt als „wichtigste intellektuelle Stimme des politischen Liberalismus in Deutschland und einer der wichtigsten Vertreter einer liberalen Gesellschafts- und Staatstheorie.“[1] Er war als Vordenker liberaler Gesellschaften bekannt.
Dahrendorf war in vielen wissenschaftlichen und politischen Ämtern tätig. Zum einen war er Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, Mitglied des Deutschen Bundestages, parlamentarischer Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Mitglied der Europäischen Kommission als auch Direktor der London School of Economics and Political Science.
Dahrendorf starb am 17. Juni 2009 im Alter von 80 Jahren nach langer Krankheit.[2]
3 Problematik
Die Problematik, die Dahrendorf in seiner Schrift „Bildung ist Bürgerrecht“ anspricht, besteht darin, dass auf dem Arbeitsmarkt immer höhere Bildungsabschlüsse verlangt werden.
Somit ist ein guter Bildungsabschluss nur noch notwendig für einen erfolgsversprechenden Eintritt in den Arbeitsmarkt, aber nicht mehr hinreichend.
Darum fordert Dahrendorf: Bürgerrecht auf Bildung.
„Es gibt einen Bedarf an wohlausgebildeten Menschen für alle Berufe, an hochqualifizierten Menschen für viele Berufe. Manches spricht dafür, daß der Bedarf der letzteren zunimmt: auch Eick berichtet, daß sämtliche von ihm befragten Unternehmen mit einem allmählich steigenden Akademikerbedarf rechnen. Da die Frage, in welche Berufe denn Menschen mit höherer Schul- und Hochschulbildung gehen, was sie also mit ihrer Bildung anfangen können, nicht nur für die Betroffenen wichtig ist, haben diese Bedarfserwägungen ohne Frage ihre Bedeutung.“[3]
4 Aspekte des Bürgerrechts auf Bildung
Das Bürgerrecht auf Bildung umfasst nach Dahrendorf drei unerlässliche Aspekte, die von den Postulaten einer aktiven Bildungspolitik[4] ausgehen sollten:
1. Soziales Grundrecht aller Bürger
2. Chancengleichheit
3. Notwendigkeit auf dem Zerbrechen von traditionellen Bedingungen
Diese Aspekte lassen sich zwar nicht in eine eindeutige Formel fassen, entspringen aber alle demselben Prinzip.
[...]
[1] Weiser, J. (o.J.)
[2] vgl. ebd.
[3] Dahrendorf, R. (2001), S. 228.
[4] Weitere Ausführungen dazu siehe Abschnitt 5.