Arbeitsbedingungen in der ambulanten Pflege
Zusammenfassung
2 Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege für die Beschäftigten
2.1 Arbeitsbedingungen und das Einkommen in der ambulanten Pflege
2.2 Arbeitszeiten
2.3 Eigengefährdung durch Dienst- und Wegunfälle
2.4 Psychische und physische Belastungen in der ambulanten Pflege und Berufskrankheiten
2.5 Der Patient als Motivation und als Belastung
3 Was bedeutet gute Pflege?
3.1 Pflegequalität aus Sicht der Sozialen Pflegeversicherung
3.2 Pflege- und Arbeitsqualität aus der Sicht der Beschäftigten
4 Fazit
5 Quellenverzeichnis
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege für die Beschäftigten
2.1 Arbeitsbedingungen und das Einkommen in der ambulanten Pflege
2.2 Arbeitszeiten
2.3 Eigengefährdung durch Dienst- und Wegunfälle
2.4 Psychische und physische Belastungen in der ambulanten Pflege und Berufskrankheiten
2.5 Der Patient als Motivation und als Belastung
3 Was bedeutet gute Pflege?
3.1 Pflegequalität aus Sicht der Sozialen Pflegeversicherung
3.2 Pflege- und Arbeitsqualität aus der Sicht der Beschäftigten
4 Fazit
5 Quellenverzeichnis
1 Einleitung
Vorliegende Arbeit befasst sich mit den Arbeitsbedingungen in der ambulanten Pflege und deren Auswirkungen auf die zu Pflegenden. Ihre Leitfrage ist, ob die Arbeitsbedingungen einer guten Pflege im Wege stehen.
Zunächst werden die Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege, zu denen Einkommen und Arbeitszeiten, Eigengefährdung und Berufskrankheiten gehören, dargestellt. Darauf soll der Punkt Motivation der Beschäftigten erläutert werden. Schließlich soll darauf eingegangen werden, was gute Pflege eigentlich ausmacht, und zwar aus Sicht des Gesetzes und aus Sicht der Beschäftigten.
In der ambulanten Pflege gibt es mehrere Berufsgruppen: Altenpfleger/innen, Altenpflegehelfer/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Krankenpflegehelfer/innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen, Heilerziehungspfleger/innen, Heilerziehungspflegehelfer/innen, Heilpädagoginnen, Heilpädagogen, Physio- und Ergotherapeut(en)/innen und andere (Statistisches Bundesamt 2011, 13). Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden im Folgenden meist die Begriffe „Pflegende“ bzw. „in der Pflege Beschäftigte“ oder „Pflegefachkräfte“ verwendet, die aber die oben genannten Berufsgruppen einschließen sollen.
2 Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege für die Beschäftigten
Menschen, die in der ambulanten Pflege tätig sind, leisten eine aufreibende, anspruchs- und verantwortungsvolle Arbeit, die gerade im Blick auf den demographischen Wandel von enormer gesellschaftlicher Bedeutung ist. Dennoch haben die pflegenden Berufe kein besonders gutes Image in Deutschland. Sie gelten als wenig attraktiv. Dies dürfte auch mit allgemeinen Vorurteilen und Stereotypen über das Alter und das Altern zu tun haben, gerade in einer Gesellschaft, in der der Jugendwahn grassiert.
Außerdem spielen wohl psychologische Aspekte eine Rolle. Themen wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Sterben lösen Angst und Abwehr aus. Pflegekritiker Claus Fussek sagt dazu: „Obwohl jeder Mensch, jede Familie davon betroffen werden kann, werden offensichtlich die Themen 'Behinderung, Alter, Pflegebedürftigkeit' nach wie vor kollektiv verdrängt. Was der Mensch nicht sehen will, nimmt er nicht zur Kenntnis!“ (Fussek 2010, 2)
Vor allem sind es die Rahmenbedingungen in der Pflege, die junge Menschen bei der Berufswahl vor diesem Bereich oft abschrecken. Die Rahmenbedingungen wie etwa Einkommen, Arbeitszeiten oder auch die psychischen und physischen Belastungen erscheinen schwierig, gerade weil von den Beschäftigen wie selbstverständlich erwartet wird, zugleich gute Arbeit zu leisten. Inzwischen mehren sich die Stimmen, die vor einem Pflegenotstand warnen. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe kritisiert, dass es immer weniger Ausbildung und Berufsnachwuchs gibt und zunehmend qualifizierte Pflegekräfte fehlen, und führt dies auf die schlechten Arbeitsbedingungen in der Pflege zurück (DBfK 2010). Diese Problematik soll im Folgenden näher beleuchtet werden.
2.1 Arbeitsbedingungen und das Einkommen in der ambulanten Pflege
Ambulante Pflege geschieht nicht wie die stationäre Pflege in dafür vorgesehenen Pflegeeinrichtungen, sondern in den Privathaushalten der pflegebedürftigen Personen (vgl. § 71 Absatz 1 Sozialgesetzbuch XI, im Folgenden: SGB XI). Für die meisten Menschen ist es eine sehr unangenehme Vorstellung eines Tages in ein Pflegeheim zu ziehen, um dort fremdbestimmt und ohne Privatsphäre zu leben, spätestens seitdem Fussek und Schober (2008) den erschreckenden Zustand von sehr vielen Pflegeeinrichtungen öffentlich gemacht haben.
Oft entscheiden die Kinder über die pflegebedürftigen Eltern, wenn diese nicht mehr in der Lage dazu sind. Dies ist eine Frage des Geldes, des persönlichen Engagements und letztlich des Gewissens: werden die Eltern ins Heim „abgeschoben“ oder doch zu Hause gepflegt? § 3 SGB XI sieht vor, die Pflege zu Hause so lange wie möglich aufrecht zu erhalten, durch Unterstützung von Angehörigen oder auch durch professionelle Hilfe von Pflegediensten. Somit sind viele Menschen auf die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst angewiesen, der sie (mehr oder weniger) je nach Bedarf zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung versorgt und sich dann aber auch wieder zurückzieht. Dadurch sollen Privat- und Intimsphäre sowie ein menschenwürdiges Leben erhalten bleiben, wie es auch § 2 SGB XI vorsieht, der auf die Selbstbestimmung des Pflegebedürftigen hinweist.
Die Pflege in Privathaushalten wird von der Sozialen Pflegeversicherung als Teil der Sozialversicherung über Beiträge der Mitglieder teilfinanziert (vgl. § 1 SGB XI). Die Unterstützung der Pflegeversicherung gliedert sich in Dienst-, Sach- und Geldleistungen für den Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung (vgl. § 4 SGB XI). Die Leistungen variieren je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit. Doch so oder so kommt es bei den Betroffenen häufig zu finanziellen Engpässen. Derzeit erhält eine pflegebedürftige Person mit Pflegestufe I 440€ monatlich. Diese Summe wird als Pflegesachleistung bezeichnet, von der entweder ein ambulanter Pflegedienst oder eine Einzelperson, in der Regel Angehörige, bezahlt werden müssen (vgl. § 36 SGB XI). Allerdings kommt man mit 440€ für einen ambulanten Pflegedienst nicht sonderlich weit: Für die Beschäftigung einer legalen Pflegefachkraft muss man monatlich etwa 3000 bis 5000€ aufwenden, während man für eine illegal beschäftige Pflegeperson, beispielsweise aus Polen, mit lediglich 500 bis 800€, zuzüglich Kost und Logis pro Monat rechnen muss (Gerlinger & Röber 2009, 67 f.). Demzufolge herrscht auf dem „Pflegemarkt“ eine starke Konkurrenz. Es ist nicht verwunderlich, dass sich viele Haushalte für eine so viel billigere Pflegekraft entscheiden (müssen), zumal diese dann auch rund um die Uhr einsetzbar ist. Fraglich ist allerdings, ob damit eine vergleichbare Qualität der Pflege gewährleistet werden kann, da illegal Beschäftige aus dem osteuropäischen Raum meist keine in Deutschland anerkannte Ausbildung haben. Zugleich wird es ab dem 1. Mai 2011 Freizügigkeit für Pflegekräfte aus den EU-Beitrittsländern geben. Deutschen Pflege-Unternehmen wird es dann möglich sein, diese ehemals schwarz Arbeitenden einzustellen. Ob es allerdings genügend ausgebildete Kräfte mit in Deutschland anerkannten Abschlüssen geben wird, ist zweifelhaft (Van Dyk & Thiel 2011).
Obwohl die Pflege derart teuer ist, verdienen die Beschäftigen sehr wenig. Ihr Einkommen liegt all zu oft im Niedriglohnbereich[1] . In den Jahren 2007/2008 führten die DGB-Gewerkschaften eine repräsentative Befragung von insgesamt 13.807 abhängig Beschäftigten, darunter 476 Krankenpfleger/innen (Fuchs 2008, 2) bzw. 166 Altenpfleger/innen (Fuchs 2008a, 2) durch.
Die Befragung thematisiert die Arbeitsbedingungen aus der Perspektive der Beschäftigten in Deutschland. Vornehmlich gibt sie darüber Aufschluss, wie Beschäftigte ihre Arbeit unter dem Gesichtspunkt Qualität beurteilen bzw. wie sie die Bedingungen empfinden, unter denen sie ihre Arbeit zu leisten haben. Ein wichtiger Aspekt dabei ist das Einkommen: von den 476 befragten Krankenpfleger/innen verdienen 20% unter 1500€ bzw. 20% zwischen 1500 und 2000€ Brutto. Diese Zahlen beziehen sich auf eine Vollzeittätigkeit. Somit sind es 40% der Befragten, die unter 2000€ Brutto verdienen, was einem Netto von ca. 1260€ entspricht (Fuchs 2008, 10).
48% der Beschäftigten verdienen zwischen 2000 und 3000€, 13% 3000€ und mehr.
Bei den Altenpfleger/innen fallen die Zahlen noch deutlicher aus: von den 166 Befragten verdienen 48% unter 1500€ bzw. 24% zwischen 1500 und 2000€ Brutto. Daraus ergeben sich 72%, die unter 2000€ verdienen. Lediglich 24% verdienen zwischen 2000 und 3000€ und gerade 5% verdienen 3000€ und mehr (Fuchs 2008a, 10).
Im nationalen Vergleich des durchschnittlichen Brutto-Vollzeiteinkommens wird deutlich, wie gering die finanziellen Mittel sind, die Kranken- bzw. Altenpfleger/innen zur Verfügung stehen. Laut dem Statistischen Bundesamt verdiente ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2010 durchschnittlich 42.535 Euro brutto (Statistisches Bundesamt 2011a). Eine Altenpflegerin verdiente im Vergleich dazu lediglich 24.000€ im Jahr bei einem Monatsbruttogehalt von 2000€.
Immerhin gibt es seit August 2010 den Mindestlohn von 8,50€, was aber nach Ansicht des DbfK nicht genug ist, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Denn nicht allein die schlechte Bezahlung, sondern auch die chronische Unterbesetzung und Fachkräftemangel beeinflussen die Arbeitsbedingungen maßgeblich (DBfK 2010).
Darüber hinaus gelten Bruttoeinkommen von unter 2000€ nach Richtlinien der europäischen Sozialcharta als Armuts- oder Prekär-Löhne (Fuchs 2008, 10).
Zudem betont der DGB-Bericht die Wichtigkeit von einem gesicherten Einkommen für die psychische und soziale Gesundheit (Fuchs 2008, 10). Es wird in diesem Zusammenhang auf Untersuchungen von J. Siegrist verwiesen. Diese haben ergeben, dass dauerhaftes Stresserleben aufgrund von zu wenig Einkommen und der damit einhergehenden mangelhaften Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, das Risiko, an depressiven Symptomen zu erkranken, um das sechsfache erhöht.
Wenig Geld zu haben bedeutet Sorgen und psychische Belastung, im schlimmsten Fall Depression oder emotionale Erschöpfung und Burnout. Dennoch haben die Pflegefachkräfte ihre Arbeit Tag für Tag zu leisten. Sie müssen täglich die Balance zwischen der Pflegebedürftigkeit der zu Pflegenden und ihren eigenen Bedürfnissen und denen ihrer Familien neu finden. Dies ist nicht leicht, wenn zu Hause Kinder zu versorgen sind und zugleich manchmal das Geld für die kommende Miete fehlt. Oft reicht das Einkommen gerade für das Nötigste. Anschaffungen außer der Reihe und die notwendige Altersvorsorge können damit nur selten bestritten werden (Fuchs 2008, 10).
[...]
[1] Seit 01.08.10 gilt der Mindestlohn im Pflegebereich. In den alten Bundesländern ist dies ein Stundenlohn in Höhe von 8,50€, in den neuen sind es nur 7,50€ (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2010).