Aktuelle Entwicklungen im internationalen Recht des Klimaschutzes
Zusammenfassung
des internationalen und nationalen Klimaschutz(recht)es 3
II. Internationales, regionales und nationales Recht des Klimaschutzes
1. Die Grundlagen für die Entwicklung des Klimaschutz(recht)es
a. Ursachen aufgrund naturwissenschaftlicher Gegebenheiten 4
b. Der Treibhauseffekt und seine Auswirkungen 6
c. Reduktionsziele als Vorgaben für die Gesetzgebung 8
2. Internationales Recht und Völkerrecht
a. Historie des internationalen Klimaschutzrechtes 9
b. Der aktuelle Stand im internationalen Klimaschutzrecht 14
3. Regionales Recht (Europarecht)
a. Historie des europäischen Klimaschutzrechtes 16
b. Der aktuelle Stand im europäischen Klimaschutzrecht 19
4. Nationales Klimaschutzrecht der Bundesrepublik Deutschland
und der VR China
a. Die Bundesrepublik Deutschland 23
b. Die Volksrepublik China 25
III. Fazit 29
IV. Literaturverzeichnis 31
V. Abbildungsverzeichnis/Tabellenverzeichnis 33
VI. Abkürzungsverzeichnis 33
VII. Verzeichnis der wichtigsten chinesischen Vokabeln 34
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
I. Einführung in die Seminararbeit und in die Thematik des internationalen und nationalen Klimaschutz(recht)es
II. Internationales, regionales und nationales Recht des Klimaschutzes
1. Die Grundlagen für die Entwicklung des Klimaschutz(recht)es
a. Ursachen aufgrund naturwissenschaftlicher Gegebenheiten
b. Der Treibhauseffekt und seine Auswirkungen
c. Reduktionsziele als Vorgaben für die Gesetzgebung
2. Internationales Recht und Völkerrecht
a. Historie des internationalen Klimaschutzrechtes
b. Der aktuelle Stand im internationalen Klimaschutzrecht
3. Regionales Recht (Europarecht)
a. Historie des europäischen Klimaschutzrechtes
b. Der aktuelle Stand im europäischen Klimaschutzrecht
4. Nationales Klimaschutzrecht der Bundesrepublik Deutschland und der VR China
a. Die Bundesrepublik Deutschland
b. Die Volksrepublik China
III. Fazit
IV. Literaturverzeichnis
V. Abbildungsverzeichnis/Tabellenverzeichnis
VI. Abkürzungsverzeichnis
VII. Verzeichnis der wichtigsten chinesischen Vokabeln
I. Einführung in die Seminararbeit und in die Thematik
des internationalen und nationalen Klimaschutz(recht)es
Die vorliegende Seminararbeit behandelt das Thema „Die aktuellen Entwicklungen im internationalen Recht des Klimaschutzes“.
Diese Arbeit ist in ihrem Kern (Kapitel II) in vier Abschnitte unterteilt. In Kapitel II 1. erfolgt eine Erläuterung der wichtigsten naturwissenschaftlichen und klimabedingten Gegebenheiten und Auswirkungen auf die Ziele im internationalen Klimaschutz. Des Weiteren erfolgt eine Benennung von Reduktionszielen als Vorgabe für die internationale Gesetzgebung im Klimaschutzrecht.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben werden in den folgenden Unterkapiteln II 2. und II 3. jeweils die internationalen (Völkerrecht) und regionalen Rechte (Europarecht) bezüglich des Klimaschutzes eingehender betrachtet. In Kapitel II 4. erfolgt eine weitergehende Differenzierung in Form von nationalen Betrachtungen des Klimaschutzrechtes, zum einem der der Bundesrepublik Deutschland und zum anderen der der Volksrepublik China (中華人民共和國). Den Schluss dieser Hausarbeit bildet das Kapitel III mit einem persönlichen Fazit des Autors.
Ziel dieser Seminararbeit ist es, dem Leser aufzuzeigen wie sich internationale Klimaschutzvereinbarungen und –abkommen auf das internationale, regionale und nationale Klimaschutzrecht auswirken. Hierzu lässt sich folgende These aufstellen: Je mehr international (verbindliche) Vereinbarungen bezüglich des Klimaschutzes getroffen und ratifiziert werden, desto mehr kommt es zu Angleichungen im internationalen, regionalen und nationalen Klimaschutzrecht.
Der Begriff „Klimaschutz“ ist ein Sammelsurium verschiedenster Maßnahmen, die einen weiteren Anstieg der globalen Erwärmung und deren Folgen verhindern, verlangsamen oder abmildern sollen. Beginnend bei der Vorsorge(-technik) zur Verringerung der Treibhausgase (Beispielsweise Schwefeldioxidfilter und Kohlendioxidverminderungs-Techniken), bis zu Maßnahmen die bereits in der Atmosphäre vorhandenes und/oder zukünftig ausgestoßenes Kohlendioxid (CO2) binden sollen (sogenannte CO2-Senken). In dieser Arbeit soll das Augenmerk vor allem auf die internationale Klimaschutzpolitik und die Gesetzgebung gelegt werden, und weniger auf die technischen Möglichkeiten die zur Erreichung dieses Zieles nötig sind, wie beispielsweise der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien oder die Betrachtung internationaler Großprojekte und Fördermaßnahmen (z.B. Förderunge thermischer Solarkraftwerke in Nord-Afrika).
Klimaschutzpolitik als Teil der Umweltpolitik besitzt die Besonderheit der „lokalen Wirkungslosigkeit“, sprich Klimaschutzpolitik ist nur wirksam, wenn sie international und weltweit betrieben und möglichst auf einander abgestimmt wird. Klimaschutz und Emissionen machen nicht an Ländergrenzen oder Kontinenten halt, demnach wäre es nicht sonderlich effektiv, wenn sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet den Ausstoß von Treibhausgasen (THG) bis zum Jahr 2020 um 40 % (zum Vergleichsjahr 1990) zu verringern, und gleichzeitig andere große THG-Emittenten (USA, VR China, etc.) entweder die THG nicht reduzieren oder deren Ausstoß sogar vergrößern würden. Diese und ähnliche Argumente machen internationale Abkommen nicht nur plausibel sondern dringend nötig.
Welche Rechte sich aus diesen internationalen Klimaschutzabkommen (Völkerrecht) für das supranationale Recht und das nationale Recht ableiten lassen, wird im Verlauf dieser Seminararbeit am Beispiel des Emissionsrechtshandels eingehender betrachtet.
II. Internationales, regionales und nationales Recht des Klimaschutzes
1. Die Grundlagen für die Entwicklung des Klimaschutz(recht)es
Schlägt man morgens die Zeitung auf, so ist es sehr gut möglich das der geneigte Leser mit einer der folgenden Überschriften konfrontiert wird: „Bäume sterben aus, Wasser wird knapp“[1] , „Ist der Klimawandel nichts als Schwindel?“[2] , „Globaler Warnsinn - Die Szenarien von der Klimaapokalypse sind auch dann richtig wenn sie sich s päter als übertrieben erweisen.“[3] In dieser und ähnlicher Weise könnte man diese Aufzählung problemlos fortführen. Alle Artikel beschreiben einen Zustand oder besser gesagt einen vermeintlichen Zustand, der (möglicherweise) eintreffen wird. Aber welche belegten und wissenschaftlich fundierten Grundlagen sind entscheidend für die Maßnahmen im internationalen und nationalen Klimaschutz, und den sich draus ergebenden Rechtsvorschriften und Gesetzen? Diese Frage soll in den drei folgenden Abschnitten (a. bis c.) untersucht werden:
a. Ursachen aufgrund naturwissenschaftlicher Gegebenheiten:
Der für den Klimawandel verantwortliche „Treibhauseffekt (TEF)“ hat nach Meinung anerkannter Klimaexperten, seine Hauptursachen vor allem in dem sich weiter vergrößernden Ozonloch am Süd- und Nordpol, sowie dem Ausstoß chemischer Verbindungen (Spurengase).
- Chemische Verbindungen :
Wie der Begriff (Spurengase) schon vermuten lässt handelt es sich bei diesen Substanzen, auch Treibhausgase genannt, um gasförmige chemische Verbindungen. Zu diesen Verbindungen gehört nicht nur das derzeitig in aller Munde befindliche Kohlendioxid (CO2), sondern auch Fluorchlorkohlen-wasserstoffe (FCKW), Methan (CH4), Wasserdampf (H2O), Ozon (O3), Distickstoffoxid (N2O), perfluorierte Fluorkohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6). Wie aber können (zu) große Mengen dieser Gase zu dem Treibhauseffekt beitragen? Alle diese genannten Verbindungen wirken direkt, indem sie die langwellige Sonnenstrahlung reflektieren, welche in Normalfall wieder ins Weltall entweichen würde, und somit die Temperatur über das natürliche Maß auf der Erde erhöhen. Zusätzlich werden immer mehr indirekt wirkende Gase in die Atmosphäre entlassen wie z. B. Kohlenmonoxid (CO). Diese dienen als Katalysator für die direkten THG, und haben eine verstärkende Wirkung auf die direkt wirkenden Gase haben.[4]
- Das Ozonloch:
Die Wirkung des Ozonloches auf den Treibhauseffekt ist in knapper Form folgendermaßen zu erklären: FCKW´s zersetzen in der Atmosphäre (obere Regionen) Ozon (O3). Mit Hilfe der folgenden Reaktionsformel kann man den Vorgang für ein Radikal (hier X genannt) folgendermaßen beschreiben:[5]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Durch das Fehlen der zersetzten Ozonmolekühle gelangt nun mehr ultraviolette Strahlung durch die Atmosphäre zur Erdoberfläche. Diese „Überdosis“ an UV-Strahlung ist vor allem für das Phytoplankton in den Weltmeeren schädlich, welches durch die zu hohe Strahlung empfindlich beeinträchtigt wird. Weniger Phytoplankton bedeutet letztendlich mehr CO2 in der Atmosphäre, da Phytoplankton genau wie Pflanzen und Bäume CO2 bindet. Mehr CO2 führt wiederum zu einer Erhöhung der Temperatur (s.o.). Auf diesem Weg führt eine Vergrößerung des Ozonloches zu einer Erhöhung des Temperatur auf der Erde, und damit zu einer weiteren Intensivierung des Treibhauseffektes.[6]
b. Der Treibhauseffekt und seine Auswirkungen:
Die Auswirkungen des Treibhauseffektes sind sehr unterschiedlich und können im Rahmen dieser Arbeit unmöglich alle genannt und erläutert werden, weshalb hier nur vier Punkte bearbeitet werden sollen:
- Auswirkungen auf das Klima[7]
Der Begriff „Klima“ wird als ein Durchschnittswert von Wetterdaten über einen bestimmten Zeitraum in einer bestimmten Region definiert. Bei genauer Betrachtung wird jedoch ersichtlich dass diese Definition zu kurz gefasst ist.
Beobachtete Änderungen des Klimas der letzten Jahrzehnte und Extremwetter-situationen können nicht ohne weiteres getrennt von einander, und als Indiz einer vom Menschen erzeugen Klimaveränderung, gesehen werden, da es im Laufe der Erdgeschichte auch immer wieder zu natürlichen Klimaveränderungen kam, und wohl auch weiterhin kommen wird. Erst eine genaue Untersuchung über Ursachen und Zusammenhänge kann klären, ob die Änderungen des Klimas natürlichen Ursprunges sind oder nicht. Einige mögliche Anhaltspunkte können sein:
- Eine Verschiebung der Klimazonen polwärts, bedingt durch eine höhere Erderwärmung. Möglich wäre eine Verschiebung der gemäßigten Zone in Richtung Norden (Skandinavien).
- Änderung der regionalen Niederschläge, so kam es während des 20. Jahrhunderts in Nordeuropa zu einer Steigerung der jährlichen Niederschläge um bis zu vierzig Prozent, während in Südeuropa die Niederschläge um ca. zwanzig Prozent sanken.
- Zunahme von Wetterextremen, wie Stürme, Wirbelstürme, Sturmfluten, Orkantiefs und dem El-Nino-Phänomen.
- Auswirkungen auf das Ökosystem[8]
Eine mögliche Verschiebung der Klimazonen und damit auch der Niederschlagssituation hat einen direkten Einfluss auf die Vegetation also auf die Flora und letztlich auch auf die Fauna der betroffenen Gebiete. Besonders Gebiete welche sich nur langsam an Änderungen anpassen wie z.B. Waldgebiete könnten durch zu viele und zu lange Trockenheitsphasen große Schäden nehmen. Ein Aussterben von Pflanzen und Tieren bzw. ein Zuzug neuer Arten ist sehr wahrscheinlich. So kann bereits ein Temperaturanstieg von mehr als 2 °C zu einem Aussterben von bis zu fünfunddreißig Prozent aller Arten führen.
- Auswirkungen auf den Menschen[9]
Das eine Veränderung der Klimazonen und damit der Vegetationszonen auch indirekt Auswirkungen auf den Menschen hat, dürfte wohl jedem einleuchten. Vor allem eine Gefährdung durch Krankheitserreger in Kombination mit Parasiten und Ungeziefer, die bislang nicht in den heimischen Regionen beheimatet waren, beinhalten eine große Gefahr für die menschliche Gesundheit. Auch die Ausweitung durch im Wasser befindliche Erreger stellt insbesondere in warmen, dicht besiedelten und von Umweltverschmutzung betroffenen Gebieten ein erhöhtes Risiko dar.
- Auswirkungen auf die Volkswirtschaft(en)
Eine Änderung der klimatischen Verhältnisse bekommt mit großer Sicherheit als einer der ersten Wirtschaftszweige die Landwirtschaft zu spüren. Auch wenn die Landwirtschaft in den modernen Industriestaaten nur durchschnittlich drei Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) ausmacht, ist sie jedoch Essensziel für die restlichen siebenundneunzig Prozent des BIP. Angrenzende Bereiche wie die Forstwirtschaft, der Tourismus, die Nahrungsmittelindustrie, und die Fischerei werden gleichfalls unmittelbar betroffen werden. Eine Erhöhung der Wassertemperatur oder verminderte Niederschlagsmengen könnten weiterhin zu Problemen bei der Sicherstellung der Energieversorgung führen, da vor allem Kraftwerke auf große Mengen Kühlwassers angewiesen sind.[10]
Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) könnte eine Erhöhung der Temperatur um 1 °C über einen Zeitraum von 50 Jahren weltweite Schäden von bis zu zweihundertvierzehn Billionen US-$ verursachen.[11]
Diese Ausgaben für Umweltschäden verringern das volkswirtschaftliche Wachstum und damit den Wohlstand einer Volkswirtschaft. Ein gutes Beispiel für die Folgen von Kosten der Umweltschäden (im allgemeinen, nicht nur klimabedingte Umweltschäden) lässt sich anhand der Volksrepublik China (VRC) zeigen. Im Jahr 2005 betrugen die Kosten der Umweltschäden bereits ca. zweihundert Milliarden US-$, was ungefähr dem Wirtschaftswachstum (ca. einhundertneunzig bis zweihundert Milliarden US-$) im gleichen Zeitraum entspricht.[12]
c. Reduktionsziele als Vorgaben für die Gesetzgebung
Bei der Frage, ob Klimaschutz oder ob nicht, und wenn ja wie viel Klimaschutz soll
bzw. darf es sein, sind Politiker, Ökonomen und Juristen auf die Ergebnisse und Daten aus der Klimaforschung angewiesen. Problematisch wird es wie meist, wenn eine Gewichtung oder Bewertung der vorliegenden Erkenntnisse stattfindet und sich hieraus verschiedene Handlungsalternativen ergeben (können). Aus Sicht der Klima- und Naturwissenschaften kann man grob drei verschiedene Handlungsalternativen benennen:[13]
- Alternative 1: Die Emission von THG wird auf ein Maximum reduziert, bei Berücksichtigung der Verweildauern von THG in der Atmosphäre würde dies zu einer sehr kurzfristigen Reduktion auf annähernd Null führen.
- Alternative 2: Die Emission von THG wird soweit reduziert das eine weitere Erwärmung der Erde zum stillstand kommt.
- Alternative 3: Die Emission von THG wird auf einen Teil reduziert der als nicht mehr Gefährlich eingestuft wird. Nach Auffassung des wissenschaftlichen Beirates der Bundesregierung für Globale Umweltveränderungen (WBGU) würde dies einer Erwärmung von 0,2 °C pro Dekade (maximal 2 °C) entsprechen.
Der aktuellste Vorschlag der Europäischen Kommission in Ihrem Energie-Strategie-Vorschlag vom Januar 2007 besagt, dass die Europäische Union (EU) ihre THG bis zum Jahr 2020 um zwanzig Prozent unkoordiniert senken will und darüber hinaus eine dreißig Prozentige Verminderung anbietet, wenn die übrigen Industriestaaten mitziehen. Die Bundesrepublik Deutschland bietet eine Senkung der THG-Emissionen bis zum Jahr 2020 von vierzig Prozent an, wenn sich die EU verpflichtet die THG um dreißig Prozent zu senken.[14] Großbritannien kündigte im März 2007 an, den Ausstoß von CO2 bis zum Jahr 2020 um sechsundzwanzig bis dreißig Prozent senken zu wollen.[15] Es wird ersichtlich, dass nicht nur die politische Führung der BRD und der EU die Notwendigkeit zum handeln erkannt hat. Ob sich aber eine Art Dominoeffekt entwickelt, das kann zur Zeit noch niemand beurteilen. Jedoch ist eine Annäherung der nationalen Umsetzungen, insbesondere der Kyoto-Staaten[16] , zu erwarten. Innerhalb der EU sorgt zusätzlich das EU-Recht für ein einheitliches Klimaschutzrecht.
2. Internationales Recht und Völkerrecht
In diesem Abschnitt wird der Verlauf und der aktuelle Stand der internationalen Vereinbarungen bezüglich des Klimaschutzes (z.B. Kyoto Protokoll) betrachtet, sowie deren Auswirkungen auf die Gestaltung des internationalen Rechtes des Klimaschutzes.
a. Historie des internationalen Klimaschutzrechtes:
- UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro, 1992:
Die UN-Konferenz (UNCED) von Rio de Janeiro, war die erste UN-Konferenz zu den Themen Umwelt, Umweltschutz, Klima und Entwicklung. Ziel dieser Konferenz war es einen Rahmenplan zu entwickeln und zu verabschieden, der es auf internationaler Ebene ermöglichen sollte, gegen die Konzentration von CO2 und anderen Treibhausgasen vorzugehen. Diese „Klimarahmenkonvention“ wurde von 158 Staaten unterzeichnet und dient seit ihrem in Kraft treten 1994 als die völkerrechtliche Vertragsgrundlage des internationalen Klimaschutzes.[17]
- Erste Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP I) in Berlin, 1995:
Auf der ersten Vertragsstaatenkonferenz nach der UN-Konferenz von Rio de Janeiro und dem Inkrafttreten der Klimarahmenkonvention wurde keine Einigung auf konkrete Ziele, Fristen oder Reduktionsmengen erzielt. Es konnte jedoch vereinbart werden, dass bis zur dritten COP (Conference of the Parties) in Kyoto ein verbindliches Protokoll erstellt werden sollte welches festgesetzte Reduktionsmengen und – Ziele vor allem für die Industrienationen zu enthalten hatte. Diese Mengen und Fristen sollten von einer Arbeitsgruppe, der „Ac Hoc Group on the Berlin Mandate“ (AGBM) ermittelt werden.
[...]
[1] u. A.: Bäume sterben aus, Wasser wird knapp, in FAZ, Frankfurt a.M., 21.03.07
[2] Schwägerl, Christian: Ist der Klimaschutz schwindel?, in FAZ, Frankfurt a.M., 23.03.07
[3] Ehrlich, Peter: Globaler Warnsinn, in FTD, Hamburg, 29.03.07
[4] u. A.: Treibhausgas, in: Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Treibhausgas, 04.04.07, 15:23 Uhr
[5] Vollhardt, K. Peter C.; Schore Neil E.: Ozon-Sauerstoff-Zyklus, in: Organische Chemie, VCH-Verlag, Weinheim 1995, S. 103
[6] Campbell, Neil A.: Klimatische und andere abiotische Faktoren, in: Biologie, Spekturm-Verlag, Heidelberg 1997, S. 1160 ff.
[7] Winkler, Martin: Klimaschutzrecht, Lit-Verlag, Münster 2005, S. 20ff.
[8] Pounds; Puschendorf: Nature Vol. 427, Macmillan Publishers Ltd, London, 22.01.2004
[9] Pimentel, David: Death by global warming?, in: Cornel News - College of Agriculture and Life Sciences - Cornell Univers., http://www.news.cornell.edu/releases/Feb00/AAAS.Pimentel.hrs.html, 05.04.07, 15:55 Uhr
[10] Winkler, Martin: Klimaschutzrecht, Lit-Verlag, Münster 2005, S. 28
[11] Kemfert, Claudia: Die ökonomischen Kosten des Klimawandels, in: Wochenbericht 42 des DIW Berlin, http://www.diw.de/deutsch/produkte/publikationen/wochenberichte/docs/04-42-1.html, 05.04.07, 16:35 Uhr
[12] u. A.: Chinas Umweltschäden fressen Wachstum auf, in: FTD, 06.06.06, S. 16
[13] Graßl, H; Kokott J.; Kulessa M.; Luther, J: Über Kioto hinaus denken – Umweltschutzstrategien für das 21 Jahrhundert, in: WBGU-Sondergutachten , Berlin, 2003, S. 25 ff.
[14] Luhmann, Jochen: Klimaschutzziel für Deutschland – Kurzstudie für Greenpeace, Wuppertaler Institut für Klima, Umwelt und Energie, Februar 2007, S. 2
[15] Schneider, Christoph: Großbritannien will im Klimaschutz vorpreschen, in: Umweltschutz-News, http://www.umweltschutz-news.de/302artikel1699.html, 06.04.07, 15:27 Uhr
[16] Kyoto-Staaten: Staaten die das Kyoto Protokoll ratifiziert haben
[17] vgl.: COP – Conference of the Parties, in: http://www.accc.gv.at/cop.htm, 13.04.2007, 14:52 Uhr