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Die Gegenstandsbeschreibungen der Sozialen Arbeit

©2012 Hausarbeit 32 Seiten

Zusammenfassung

Eine Erläuterung sowie ein kommentierender Vergleich der 4 großen Gegenstandsbeschreibnungen der Sozialen Arbeit.

- Soziale Arbeit als Inklusionsvermittlung, Exklusionsvermeidung,und Exklusionsverwaltung

- Soziale Arbeit als Bearbeitung sozialer Probleme (Menschenrechtsprofession)

- Lebensweltorientierte Soziale Arbeit

- Soziale Arbeit als Dienstleistung

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Soziale Arbeit als Inklusionsvermittlung, Exklusionsvermeidung, und Exklusionsverwaltung
2.1 Soziale Arbeit als Bearbeitung sozialer Probleme
2.2 Lebensweltorientierte Soziale Arbeit
2.3 Soziale Arbeit als Dienstleistung

3 Vergleich der Theorien

4 Fazit

5 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Zahlreiche Wissenschaftler des sozialen Tätigkeitsfeldes bemühten sich über Jahre hinweg, Theorien aufzustellen, mithilfe derer der Gegenstand Sozialer Arbeit manifestiert werden soll.

Der Gegenstand, das Ziel aller Mühen der sozialen Disziplin, welcher diese von allen weiteren Professionen abhebt (Spiegel 2011, S.252).

Doch ist es tatsächlich möglich, einem so umfangreichen Aufgabenfeld wie der Sozialarbeit, welchem es teilweise immer noch an Profil mangelt, ein in wenigen Worten zusammengefasstes „Erkenntnisobjekt“ zu verschaffen (Spiegel 2011, S.23)? Und das, zumal jeder Praktizierende eine andere Auffassung vom Sinn seiner Tätigkeit besitzt?

Die Menschen, könnte man meinen, die hilfsbedürftigen Menschen seien der Gegenstand Sozialer Arbeit, sind sie doch das, was alle sozialen Handlungsfelder, so verschieden sie doch sind, eint.

Doch scheint dies zu ungenau für Theoretiker wie Bommes/Scherr, Staub-Bernasconi, Thiersch und Otto. Ihre jeweiligen Ansätze finden sowohl Zuspruch als auch Ablehnung unter Praktizierenden und Wissenschaftlern.

Inwieweit sind sie praktisch relevant? Die oft kritisierte Lücke, die zwischen Theorie und Praxis klafft, können die Gegenstandsbestimmungen dort ein Verbindungsglied darstellen?

Sind sie universell anwendbar oder bedient sich jeder der Theorieverfechter nur an dem ihm vertrauten Arbeitsbereich?

Und nicht zuletzt: Schaffen sie es, einen Gegenstand Sozialer Arbeit zu finden, über welchem Einigkeit herrscht?

2 Soziale Arbeit als Inklusionsvermittlung, Exklusionsvermeidung, und Exklusionsverwaltung

Über die Jahre erfolgt ein stetiges Wachsen der so genannten sozialen Risiken in Deutschland, beispielsweise der Gefahr, auf Grund der momentanen Marktsituation den Arbeitsplatz zu verlieren. Während dessen zieht sich der Sozialstaat aus vielen Tätigkeitsfeldern zurück; Gelder für soziale Projekte werden gekürzt oder letztere werden gar nicht erst verwirklicht (Heiner 2004, S.33).

Hier setzt die wissenschaftliche Theorie zur Gegenstandsbestimmung von Michael Bommes und Albert Scherr an. Sie ist von zentraler Bedeutung für die Arbeit mit Migranten sowie Menschen aus so genannten bildungsfernen Milieus.

Zahlreiche Prognosen über die gesellschaftliche Entwicklung sagen Krisen voraus. Es muss sich erneut mit der Frage nach der genauen Funktion beziehungsweise Aufgabe der Sozialarbeit auseinander gesetzt werden (Scherr in: Treptow/Hörster 1999, S.39; Spiegel 2011, S.24).

Durch neuzeitliche Effekte wie die Globalisierung sowie den stetigen Drill nach Leistung von Kleinkindtagen an, wächst die Zahl derjenigen Bürger, welche teilweise unfreiwillig, größtenteils resignierend, ein Leben im Außenseitertum zubringen. Jene Menschen werden in einem Staat, der, wie bereits aufgeführt, immer mehr sozialstaatliche Leistungen abzubauen weiß, zunehmend überflüssig und von der Politik als „hilfebedürftig“ deklariert (Scherr in: Treptow/Hörster 1999, S.39; Spiegel 2011, S.24). Dadurch wird eine neue Definition von dem geschaffen, was Normalität darstellen soll (Spiegel 2011, S.24f).

In einem Land, in dem über die letzen Jahrzehnte eine Pluralisierung der Lebensformen stattfand, das Normale bestimmen und als einen Richtwert hinsichtlich dem Abweichenden gebrauchen, erscheint anmaßend. Durch die „Instanzen des politischen Systems“ wird ein abwertendes Bild von Menschen mit „mangelnde[r] Ausstattung“ geschaffen, eine Stigmatisierung, die durch die Definition des Normalen entsteht (Spiegel zitiert Bommes/Scherr 1996, S. 96f). Der darauf folgende Gesichtspunkt, dass sich erst in sozialen Konflikten zeigt, welche Menschen fähig sind, vernünftige, rationale Entscheidungen zu treffen, mag logisch erscheinen. Dennoch kann nicht von wenigen Reaktionen einzelner Individuen auf deren Gesamtzustand hinsichtlich der hier geschaffenen Normalitäts-Definition geschlossen werden.

In Anbetracht der beschriebenen Lage lässt sich beobachten, dass die Möglichkeiten, in der sozialen Arbeit „Inklusionsvermittlung und Exklusionsvermeidung [zu] betreiben“, zunehmend geringer werden (Heiner 2004, S.33). Vielmehr entwickelt sich das soziale Tätigsein in die Richtung der Exklusionsverwaltung (Heiner 2004, S.33). Auch Scherr selbst ist der Auffassung, dass Exklusionsverwaltung die entsprechende „Aufgabenzuweisung“ an die Sozialarbeiter sei, anstelle der Zielsetzung, allen Bürgern „Chancen der umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe“ zu gewährleisten, wie dies beispielsweise in der Theorie der Sozialen Arbeit als Dienstleistung der Fall ist (Scherr in: Treptow/Hörster 1999, S.42). So kann auch die Zielsetzung der Inklusion durch jene der Exklusionsverwaltung ersetzt werden, dazu später mehr (Scherr in: Treptow/Hörster 1999, S.52).

Bereits seit den 1980er Jahren entwickelt sich besagte Exklusionsverwaltung zu einer „gesellschaftlichen Funktion Sozialer Arbeit“. Somit ist dies ein besser gewählter Ausdruck als „soziale Integrationsarbeit“, wie es von anderen fachkundigen Autoren zu nennen bevorzugt wird, um die Aufgaben im praktischen Bereich zu beschreiben.

Jenes bessere Zutreffen belegt Scherr an den Arbeitsfeldern im Gemeinwesen, sprich dem Engagement in Problemvierteln, und der offenen Arbeit mit Jugendlichen. Die Soziale Arbeit ist nahezu machtlos, Migrantenkindern Möglichkeiten beruflicher sowie gesellschaftlicher Eingliederung eröffnen und darlegen zu können. Auch die Versuche der Stadtteilarbeit, bessere Lebensbedingungen für Menschen in bildungsfernen Schichten zu schaffen, scheitern zumeist (Scherr in: Treptow/Hörster 1999, S.52).

Die Arbeit in diesen Feldern erscheint oft besonders unfruchtbar. Meist sind die Menschen in diesen Umfeldern nicht Willens, etwas zu ändern und/oder geben sich mit ihrer Lage zufrieden, weil sie es, wie beispielsweise die Kinder, die in Migranten- oder Problemvierteln aufwuchsen, nicht anders kennen.

Das exklusionsverwaltende Arbeiten lässt sich unterteilen, in eine Politik der Integration und der Eingliederung (Heiner 2004, S.33). Erstere umfasst sämtliche Maßnahmen, welche an die Gesamtbevölkerung gerichtet werden. Heiner nennt als Beispiele hierfür die „Schulpolitik“ und die „Gesundheitspolitik“ (Heiner 2004, S.33). Dies sind ebenso Exempel für Funktionssysteme, auf welche später eingegangen wird.

Die Eingliederungspolitik befasst sich mit „spezifischen Problemgruppen“, unter anderem mit „Schulverweigerer[n]“ und „Langzeitdrogenabhängige[n]“ (Heiner 2004, S.33). Man unterstellt ihnen, dass sie das standardisierte, gesellschaftliche Niveau höchstwahrscheinlich nicht (mehr) erreichen werden, dass sie nicht das sind, was die Politik als normal ansieht (Heiner 2004, S.33, Spiegel 2011, S.24f). Diese ohnehin an den Rand der Gesellschaft gedrängten Individuen sollen dadurch Hilfe erlangen, dass man um sie ein „Netz von Aktivitäten, Initiativen und Projekten“ schafft (Heiner 2004, S.33).

Zwar wird oft gefordert, dass den „ökonomisch Randständigen“ respektive „überflüssige Gewordenen“ durch Soziale Arbeit eine selbstbestimmt Teilhabe am Leben als Mitbürger unserer Gesellschaft möglich gemacht werden soll, doch gibt es zahlreiche Nachweise dafür, dass dies nicht realisiert werden kann (vom mutmaßlichen Widerstand besagter Zielgruppe gegenüber solchen Maßnahmen einmal abgesehen) (Scherr in: Treptow/Hörster 1999, S.52).

Stattdessen sollen die Sozialarbeiter im Sinne der Exklusionsverwaltung den Klienten, welche nicht oder nicht mehr vollständig inkludiert werden können, Möglichkeiten aufzeigen, mit denen sie die Qualität ihres Daseins am Rande der Gesellschaft verbessern können (Scherr in: Treptow/Hörster 1999, S.52). Wie bereits erwähnt: Nicht mehr die Inklusion wird zur Programmatik, sondern die Verwaltung der Exklusion. Man lässt dadurch Karrieren Einzelner und sozialer Gruppen, wie deren Familien, im Bereich der Exklusion weitgehend zu und bekämpft derartige Effekte nicht mehr. Dies geschieht auf Grund der Tatsache, dass Exklusion stets zu noch mehr ebensolcher führt und das, je länger diese andauert, sich das Unterfangen der Reinklusion zunehmend diffiziler gestaltet (Scherr in: Treptow/Hörster 1999, S.52).

Hier erweist sich die Theorie von Bommes und Scherr als sehr realitätsnah. Es ist einfach nicht möglich, gewissen exkludierten Menschengruppen, ein vollständig reinkludiertes Leben aufzubereiten. Schwer vermittelbare Arbeitslose, delinquente Heranwachsende ohne Schulabschluss oder durch einen Unfall mehrfach schwerstbehinderte Menschen sollen hierfür als Beispiele stehen. Bereits aufgeführte „Aktivitäten, Initiativen und Projekte[…]“ sollen, genauso wie andere Maßnahmen sozialer Arbeit, dafür sorgen, dass diese Personen ein, gemäß ihres Status als Mitglied einer Randgruppe, qualitatives Dasein fristen können. Diesen Menschen ist zumeist ohnehin bewusst, dass sie es nicht (zurück) in die gesellschaftliche Mitte schaffen können. Auch haben sie dieses Vorhaben zum Großteil aufgegeben und verlernt, wie sie sich in einer inkludierten Position adäquat zu verhalten hätten.

Ein weiterer zentraler Punkt dieser Theorie ist die Annahme von Luhmann, dass sich das gemeinschaftliche Leben in so genannten Funktionssystemen abspielt (Bommes/Scherr 2000, S.105; Internetquelle 1; Spiegel 2011, S. 25).

Als Beispiel hierfür können die Peergroup, die Arbeitsstelle respektive die Schule, aber auch das Rechtssytem, Religionen oder Massenmedien stehen (Internetquelle 1; Spiegel 2011, S.35). Während Spiegel die Familie ebenfalls als ein Funktionssystem ansieht, dementieren Bommes und Scherr, dass es sich bei dieser um ein solches handelt (Bommes/Scherr 2000, S.157).

Bei der Differenzierung anhand ihres Zwecks handelt es sich laut Bommes und Scherr um „eine spezifische Form der Sinndifferenzierung“ (Bommes/Scherr 2000, S.105). Weiterhin definieren die Autoren diese funktionellen Gefüge als einen Kommunikationsmodus, welcher innerhalb eines großen sozialen Systems kleinere Exemplare ebensolcher erschafft. Diese vielen Systeme sozialer Art werden des Weiteren durch bereits erwähnten Kommunikationsmodus von einander abgegrenzt sowie „gegenüber der gesellschaftlichen Umwelt“ geschlossen (Bommes/Scherr 2000, S.105).

Funktionssysteme bilden sich anlässlich von Problematiken, welche für die gesamte Gesellschaft, partiell für die ganze Welt, relevant sind. Sie müssen gegenüber anderen Problematiken, wie bereits erwähnt, klar abgrenzen und in sich geschlossen sein (Bommes/Scherr 2000, S.105).

Durch den Vorreiter Luhmann wurden Begrifflichkeiten zur Erläuterung der Dynamik innerhalb dieser Systeme geprägt (Bommes Scherr 2000, S.105; Internetquelle 1).

So soll das Ziel desjenigen Systems durch ein „Programm“ erreicht werden (Internetquelle 1). Ausserdem wird „Programmierung als Öffnung auf der Grundlage von Geschlossenheit“ gesehen (Internetquelle 1). Der Oberbegriff „Codierung“ steht stellvertretend für die „Form der Schließung“, während „Funktion“ den Bezug darstellt (Bommes/Scherr 2000, S.105).

Stellvertretend für die Erläuterung der Begriffe soll das Funktionssystem „religiöse Sekte“ stehen. Ihr Programm ist zumeist Öffentlichkeitsarbeit, Neugier bei potentiellen Zielobjekten erwecken. Für letztere wird die Funktion der Gemeinschaft verdeutlicht: Die Splittergruppe zeigt ihre offiziellen Interessen. Sie möchte Hoffnung, ein Zugehörigkeitsgefühl der Menschen, die resignieren oder ihren Platz im Leben noch nicht gefunden zu haben glauben, vermitteln. Ein Vorgeschmack des exklusiven Inneren der Sekte wird geliefert, der meist nur entfernt an die eigentlichen, internen Vorgehensweisen erinnert und insgeheim mit vielen Pflichten, welche im Propagieren zunächst ausgespart werden, verbunden ist. So stellt sich die bereits erwähnte „Programmierung als Öffnung auf der Grundlage von Geschlossenheit“ dar. Codierung bei einer Sekte bedeutet, dass nichts streng Vertrauliches, die Eigeninteressen der Anführer oder die inoffiziellen Beweggründe des Sektierbundes betreffend, zu Nicht-Mitgliedern vordringen kann.

Der exkludierende Charakter der funktionalen Gefüge dürfte somit verdeutlicht sein.

Wie Spiegel vermerkt, steht jedes Individuum zunächst abseits jeglicher Funktionssysteme. Möchte es in eines aufgenommen werden, so muss es sich nach den „Zugangsbedingungen“ desjenigen Gefüges richten. Steht der Mensch dem System ablehnend gegenüber, reicht es zumeist, wenn er sich nicht an diese Bedingungen hält (Spiegel 2011, S. 25).

An dieser Stelle wäre es wichtig, dass sich die Wissenschaftler darüber einigen, ob es sich bei der Familie um ein solches funktionales Gefüge handelt. Wenn dies der Fall wäre (Luhmanns Termini zur Erklärung der internen Dynamik lässt sich auch auf die Familie anwenden), dann stellte das Familiäre ein Funktionssystem dar, welches eine Ausnahme bildet. Das Hineingeborenwerden im wahrsten Sinn inkludiert das Kind automatisch durch seine Verwandtschaft in dieses System. Es kommt nun zwar auf die Erziehung und andere emotionale Faktoren wie das Vermitteln von Liebe und Geborgenheit an, ob sich das Kind zugehörig fühlt, doch ist durch die Blutsverwandtschaft und das lange Zusammenleben eine Bindung sondergleichen entstanden. Das erschwert auch den Austritt mittels abweichenden Verhalten. Der Nachwuchs kann sich weigern am Familienleben teilzunehmen (oder wird infolge von Strafe kurzzeitig oder ganz von diesem exkludiert), kann den Familienhaushalt mit Eintreten des Erwachsenenalters (oder früher) verlassen. Aber ob dies wirklich eine komplette Abspaltung von diesem Gefüge mit sich zieht, ist fraglich.

Einen weiterer Eckpfeiler dieses Gegenstandbestimmungsversuches bilden Luhmanns Annahmen über Selbstsozialisation (Spiegel 2011, S. 25; Erath 2006, S.14).

Der Mensch kommuniziert persistent und trifft unentwegt Entscheidungen, welche seine Stellung innerhalb eines Funktionssystems und die Art, wie andere Mitgleider ihn wahrnehmen, beeinflussen. So kann es dazu kommen, dass er sich selbst exkludiert (Spiegel 2011, S. 25; Erath 2006, S.14).

Jene Selbstexklusion hat den Ausschluss aus einem Funktionssystem zur Folge. Beispielhaft hierfür: Ein Arbeiter gibt firmeninterne Geheimnisse an unbefugte Dritte weiter, woraufhin er entlassen wird. Er hat durch ein vermeidbares Verhalten seine Exklusion herbeigeführt. Solcher Probleme muss sich die Soziale Arbeit laut der hiesigen Gegenstandstheorie annehmen.

Es ist die Aufgabe des Staates, „Exklusionsrisiken […] durch generalisierte Sicherungspotentiale“ zu bearbeiten (Erath 2006, S.14). „Im Rahmen von Sozialversicherungen“ wird der Gebrauch von „Hilfemaßnahmen“ geregelt (Erath 2006, S.14).

Dem gegenüber stehen die Soziale Arbeit und die Sozialhilfe als Formen von Zweitsicherung für all diejenigen, welche exkludiert sind und nicht mehr allein durch die staatliche Erstsicherung aufgefangen werden können (Spiegel 2011, S. 25f; Erath 2006, S.14).

Diese gut durchdachte Theorie zeigt auf, dass sich überall Gefahren von Exklusion befinden. Das eigene Verschulden, aber auch die gesellschaftliche Entwicklung mit ihrer politisch geprägten Normalitätsvorstellung sorgen für den Ausschluss vieler Menschen aus der Mitte der Gesellschaft, lassen sie zu Randgruppen verkommen.

Die abwertende Diktion, mit welcher solche Menschen als überflüssig stigmatisiert werden, zeigt, mit unverklärtem Blick auf die Realität, dass man sie, die sich teils fernab von jeglichen Funktionssystemen befinden und grundsätzlich am Rand der Gesellschaft stehen, nicht durch zwecksoptimistische Maßnahmen reinkludieren kann. Vielmehr plädieren Bommes und Scherr für Exklusionsverwaltung, also Hilfe innerhalb der von Exklusion durchzogenen Lebenswelt. Auch soll Soziale Arbeit als zweitsichernde Maßnahme eine Stütze für Menschen zu werden, welche, auf Grund ihrer fortgeschrittenen Exklusion, vom Staat fallen gelassen wurden.

[...]

Details

Seiten
Jahr
2012
ISBN (eBook)
9783656321835
ISBN (Paperback)
9783656327578
DOI
10.3239/9783656321835
Dateigröße
583 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Lausitz in Cottbus
Erscheinungsdatum
2012 (November)
Note
1,0
Schlagworte
Soziale Arbeit Thiersch Staub-Bernasconi Inklusion Exklusion Methoden Gegenstandsbestimmung Dienstleistung Menschenrechtsprofession Bommes/Scherr lebensweltorientiert Vergleich Exklusionsvermeidung Spiegel Theorien Gegenstandsbeschreibung
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Titel: Die Gegenstandsbeschreibungen der Sozialen Arbeit