Die Entscheidung eines Staates, bereitzustellende Kollektivgüter überwiegend per „Zwangsabgaben ohne spezielle Gegenleistungen“ (Steuern) zu finanzieren, führt per Definition zu getrennten Einnahme- und Ausgabeentscheidungen, was organisatorische und wohlfahrtsöko-nomische Folgen hat. Richtlinien für Einnahmeentscheidungen bilden sich vorwiegend in ei-ner Steuergesetzgebung und für Ausgabeentscheidungen in einer Haushalts- und Leistungsgesetzgebung heraus. Diese Gegebenheit führt einerseits zu einem Verstoß gegen die Empfeh-lungsgrundsätze des Kongruenzprinzips und andererseits zeitgleich zu der Erfordernis, Auf-gaben und Steuereinnahmen öffentlicher Verbände oder Haushalte anhand anderer, korrigierender Maßstäbe zuzuweisen, wenn an der suboptimalen Lösung der Steuerfinanzierung festgehalten wird. Dies geschieht zumeist durch Richtlinien im Rahmen einer Finanzverfassung im weiteren Sinne (i. w. S.), die einen Finanzausgleich reglementieren. Ein Finanzausgleich stellt Handlungen zur Verringerung von Diskrepanzen „zwischen den Aufgaben und den davon abhängigen Ausgaben [gegenüber den Einnahmen; Anm. d. Verfassers (Verf.)] eines öffentlichen Verbandes oder Haushalts“ dar, die durch unausgewogene Zuordnungen begründet sind.
Die Handlungsansätze solcher Maßnahmen werden nach Ursprung der Diskrepanzen in aktiven und passiven Finanzausgleich diversifiziert: Da der passive Finanzausgleich, der sich mit der Korrektur unausgewogener Aufgabenverteilungen befasst, sich zumeist diffizil und transaktionskostenlastig gestaltet, beschäftigt sich diese Seminararbeit vorrangig mit der korrigierenden Zuweisung öffentlicher Einnahmen, dem aktiven Finanzausgleich. Dies erfolgt zu-nächst in Kapitel 2 mit der Abgrenzung des Problemkreises, der durch einen aktiven Bund-Länder-Finanzausgleich (BLFA) zu lösen ist. Dabei werden über Ziele die Aufgaben eines BLFAs konkretisiert. Daraufhin wird im dritten Kapitel aufgezeigt, wie der aktuelle BLFA in Bezug auf diese Probleme geartet ist. Im Anschluss erfolgt in Kapitel 4 eine kritische Bewertung der Problembewältigung durch den aktuellen BLFA. Abschließend werden in Kapitel 5 Optimierungsvorschläge für den BLFA der BRD gegeben und die Erkenntnisse der Seminararbeit mit einem Fazit in Kapitel 6 verdeutlicht.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Symbolverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1. Einleitung
2. Normative Analyse - Problemkreis des Bund-Länder-Finanzausgleichs
2.1 Legitimationspostulat und Kongruenzprinzip
2.2 Ziele und Aufgaben eines Bund-Länder-Finanzausgleichs
3. Positive Analyse - Status Quo des Bund-Länder-Finanzausgleichs der BRD
3.1 Die vier Stufen des BLFA
4. Kritische Bewertung der Problembewältigung durch den Bund-Länder- Finanzausgleich der BRD im Status Quo
5. Optimierungsvorschläge für den Bund-Länder-Finanzausgleich der BRD
5.1 Effizienter Steuerverbund in Anlehnung an van Suntum/Hafemann (2007)
5.2 Das Konzept der Sanierungsinsolvenz in Anlehnung an Konrad (2008)
6. Fazit
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Symbolverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 3.1.1 Zweite Stufe d. BLFAs - Aufteilung des Länderanteils am USt-Aufkommen
Abbildung 3.1.2 Dritte Stufe des BLFAs – Determinierung der Aus- gleichszahlungen im LFA
Abbildung 3.1.3 Geber- und Nehmerländer des LFA in 2005
Tabellenverzeichnis
Tabelle 2.2.1 Instrumentalziele des Optimalzustandes ohne Bund-Länder- Finanzausgleich
Tabelle 2.2.2 Internalisierungsmaßnahmen und –instrumente nach Arten externer Effekte
Tabelle 2.2.3 Aufgaben im Rahmen eines Regelwerks für den Bund-Län- der-Finanzausgleich
Tabelle 3.1.1 Stufenweise Darstellung des Bund-Länder-Finanzausgleichs nach dem GG
Tabelle 3.1.2 Vierte Stufe des BLFAs – Anlässe für Bundesergänzungs- zuweisungen
Tabelle 3.1.3 Vierte Stufe des BLFAs – Empfängerländer v. SEZ nach Erteilungsanlässen
1. Einleitung
Die Entscheidung eines Staates, bereitzustellende Kollektivgüter überwiegend per „Zwangs-abgaben ohne spezielle Gegenleistungen“[1] (Steuern) zu finanzieren, führt per Definition zu getrennten Einnahme- und Ausgabeentscheidungen, was organisatorische und wohlfahrtsöko-nomische Folgen hat.[2] Richtlinien für Einnahmeentscheidungen bilden sich vorwiegend in ei-ner Steuergesetzgebung und für Ausgabeentscheidungen in einer Haushalts- und Leistungsge-setzgebung heraus. Diese Gegebenheit führt einerseits zu einem Verstoß gegen die Empfeh-lungsgrundsätze des Kongruenzprinzips[3] und andererseits zeitgleich zu der Erfordernis, Auf-gaben und Steuereinnahmen öffentlicher Verbände oder Haushalte anhand anderer, korrigie-render Maßstäbe zuzuweisen, wenn an der suboptimalen Lösung der Steuerfinanzierung fest-gehalten wird. Dies geschieht zumeist durch Richtlinien im Rahmen einer Finanzverfassung im weiteren Sinne[4] (i. w. S.), die einen Finanzausgleich reglementieren. Ein Finanzausgleich stellt Handlungen zur Verringerung von Diskrepanzen „zwischen den Aufgaben und den davon abhängigen Ausgaben [gegenüber den Einnahmen; Anm. d. Verfassers (Verf.)] eines öffentlichen Verbandes oder Haushalts“[5] dar, die durch unausgewogene Zuordnungen begrün-det sind.
Die Handlungsansätze solcher Maßnahmen werden nach Ursprung der Diskrepanzen in akti-ven und passiven Finanzausgleich diversifiziert:[6] Da der passive Finanzausgleich, der sich mit der Korrektur unausgewogener Aufgabenverteilungen befasst, sich zumeist diffizil und trans-aktionskostenlastig gestaltet, beschäftigt sich diese Seminararbeit vorrangig mit der korrigie-renden Zuweisung öffentlicher Einnahmen, dem aktiven Finanzausgleich. Dies erfolgt zu-nächst in Kapitel 2 mit der Abgrenzung des Problemkreises, der durch einen aktiven Bund-Länder-Finanzausgleich (BLFA) zu lösen ist. Dabei werden über Ziele die Aufgaben eines BLFAs konkretisiert. Daraufhin wird im dritten Kapitel aufgezeigt, wie der aktuelle BLFA in Bezug auf diese Probleme geartet ist. Im Anschluss erfolgt in Kapitel 4 eine kritische Bewertung der Problembewältigung durch den aktuellen BLFA. Abschließend werden in Kapitel 5 Optimierungsvorschläge für den BLFA der BRD gegeben und die Erkenntnisse der Seminararbeit mit einem Fazit in Kapitel 6 verdeutlicht.
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[1] Siehe Grossekettler (2007, S. 567).
[2] Vgl. Grossekettler (2007, S. 614 f.)
[3] Vgl. Grossekettler (1993, S. 93).
[4] Vgl. Grossekettler (2007, S. 563).
[5] Siehe Grossekettler (2007, S. 615).
[6] Vgl. Grossekettler (2007, S. 615 f.)