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Wahrung eines bürgerlichen Weiblichkeitsideals. Die "Ventilfunktion" der Prostitution im 19. Jahrhundert

©2012 Hausarbeit (Hauptseminar) 21 Seiten

Zusammenfassung

Wenn man sich mit der Prostitution im 19. Jahrhundert beschäftigt sieht man sich einer Reihe angrenzender Problemfelder gegenüber. Neben den sozialen Fragen, welche unter anderem den Wohnungs- und Städtebau, sowie die dazugehörigen hygienischen Umstände betreffen, sowie auch die Thematik der Arbeits- und Lohnverhältnisse in den Fabriken dieser Zeit. Dazu kommen juristische und medizinische Fragen, die vor allem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts kontrovers diskutiert wurden. Einig war man sich fast immer darüber, dass es sich bei der Prostitution um ein gesellschaftliches Übel handelte, welches man beseitigen müsse. Über die Frage des „Wie?“ herrschte allerdings Uneinigkeit.
Neben den eben angesprochenen Thematiken wirft die Auseinandersetzung mit der Prostitution jener Zeit aber auch einen erhellenden Blick auf das herrschenden Bild die Frauen betreffend. Die Klasse des Bürgertums hatte einen Moralkodex und ein Geschlechterbild, mit denen sie sich nach oben und unten hin abzugrenzen versuchte. In diesen Vorstellungen war die Differenzierung von Mann und Frau mit den dazugehörigen Fähigkeiten und Pflichten eine gesellschaftstragende. Der bürgerlichen Vorstellung, wie eine Frau zu sein hatte, stand die Prostituierte als Gegensatz gegenüber. Sie verkörperte alles, was einer tugendhaften Frau schadete.
Schon allein die Tatsache, dass es vor allem Männer eben jener Klasse waren, welche sich moralisch über die Prostituierten stellte, die deren Dienste in Anspruch nahmen, zeigt diese Lücke. Mit den Vorstellungen über Moral wird auch ein Blick auf die bürgerlichen Vorstellungen geworfen, wie eine bürgerliche Frau zu sein hat und wie eben jene Moral das Geschlechterverhältnis bestimmte.
Der erste und zweite Punkt dieser Arbeit beschäftigt sich mit dem Bürgertum und seiner Moralvorstellung, sowie mit dem Bild der Frau, welches man zu dieser Zeit hatte. Gemeint ist das Bild der bürgerlichen Frau. Anschließend wird die Prostitution zu dieser Zeit untersucht. Woher kamen die Prostituierten, welche Rechte hatten sie, sind Punkte, die nur umrissartig behandelt werden können. Der Hauptteil beschäftigt sich mit den vorherrschenden Moralvorstellungen, die mit dem Problem der Prostitution einhergingen. Hier wird vor allem auf die Doppelmoral sowie die Ventilfunktion der Prostitution zur Wahrung bürgerlicher Moral und bürgerlicher Weiblichkeitsvorstellung hingewiesen werden.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Bürgertum und bürgerliche Moral des 19. Jahrhunderts

3. Die Frau in der bürgerlichen Gesellschaft

4. Die „Antifrau“ - Die Prostituierte in der bürgerlichen Gesellschaft
4.1 Gründe für Prostitution
4.2 Die Rechte der Prostituierten
4.3 Bürgerliche Sexualmoral und Prostitution

5. Doppelmoral und Ventilfunktion

6. Fazit

7. Quellen

8. Literatur

1. Einleitung

Wenn man sich mit der Prostitution im 19. Jahrhundert beschäftigt sieht man sich einer Reihe angrenzender Problemfelder gegenüber. Neben den sozialen Fragen, welche unter anderem den Wohnungs- und Städtebau, sowie die dazugehörigen hygienischen Umstände betreffen, sowie auch die Thematik der Arbeits- und Lohnverhältnisse in den Fabriken dieser Zeit. Dazu kommen juristische und medizinische Fragen, die vor allem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts kontrovers diskutiert wurden. Einig war man sich fast immer darüber, dass es sich bei der Prostitution um ein gesellschaftliches Übel handelte, welches man beseitigen müsse. Über die Frage des „Wie?“ herrschte allerdings Uneinigkeit.

Neben den eben angesprochenen Thematiken wirft die Auseinandersetzung mit der Prostitution jener Zeit aber auch einen erhellenden Blick auf das herrschenden Bild die Frauen betreffend. Die Klasse des Bürgertums hatte einen Moralkodex und ein Geschlechterbild, mit denen sie sich nach oben und unten hin abzugrenzen versuchte. In diesen Vorstellungen war die Differenzierung von Mann und Frau mit den dazugehörigen Fähigkeiten und Pflichten eine gesellschaftstragende. Der bürgerlichen Vorstellung, wie eine Frau zu sein hatte, stand die Prostituierte als Gegensatz gegenüber. Sie verkörperte alles, was einer tugendhaften Frau schadete.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Prostitution des ausgehenden 19. Jahrhunderts und der Frage, inwiefern die bürgerliche Moral sich ihr gegenüber behauptete. Es soll gezeigt werden, dass es eine unüberbrückbare Diskrepanz zwischen der theoretischen Klassenmoral und den real existierenden gesellschaftlichen Bedingungen gegeben hatte. Schon allein die Tatsache, dass es vor allem Männer eben jener Klasse waren, welche sich moralisch über die Prostituierten stellte, die deren Dienste in Anspruch nahmen, zeigt diese Lücke. Mit den Vorstellungen über Moral wird auch ein Blick auf die bürgerlichen Vorstellungen geworfen, wie eine bürgerliche Frau zu sein hat und wie eben jene Moral das Geschlechterverhältnis bestimmte.

Der erste und zweite Punkt dieser Arbeit beschäftigt sich mit dem Bürgertum und seiner Moralvorstellung, sowie mit dem Bild der Frau, welches man zu dieser Zeit hatte. Gemeint ist das Bild der bürgerlichen Frau. Anschließend wird die Prostitution zu dieser Zeit untersucht. Woher kamen die Prostituierten, welche Rechte hatten sie, sind Punkte, die nur umrissartig behandelt werden können. Der Hauptteil beschäftigt sich mit den vorherrschenden Moralvorstellungen, die mit dem Problem der Prostitution einhergingen. Hier wird vor allem auf die Doppelmoral sowie die Ventilfunktion der Prostitution zur Wahrung bürgerlicher Moral und bürgerlicher Weiblichkeitsvorstellung hingewiesen werden. Als Hauptzeugnis jener Zeit dient eine Schrift von Ludwig Heinrich1, die er 1894 veröffentlichte. In ihr wird sichtbar, dass diese Doppelmoral Ende des 19. Jahrhunderts ein großes Problem war und sich langsam aber sicher ein Überdenken der vorherrschenden bürgerlichen Moralvorstellungen abzeichnete.

Die Prostitution als Gegenspielerin bestehender bürgerlicher Institutionen und Moralvorstellungen wirft also einen Blick auf das gesellschaftliche Gefüge jener Zeit und macht die Eigenarten einer Klasse, sowie die Stellung der Frau in der gesamten Gesellschaft sichtbar.

2. Bürgertum und bürgerliche Moral des 19. Jahrhunderts

In Abgrenzung an die absolutistische Herrschaft hatte sich Ende des 18. Jahrhunderts eine neue gesellschaftliche Klasse herausgebildet, die sich aus einem breiten Spektrum von Berufsgruppen zusammensetzte und deren Ziel darin bestand, sich gegen den bis dahin herrschenden Geburtsadel und dessen Machtansprüche zu stellen. Stattdessen galt es aus eigener Kraft, mit eigenem Talent in einer freien2 und von Gleichberechtigung geprägten Gesellschaft zu Erfolg zu gelangen.3 Das „Bürgertum“ rekrutierte sich aus den Berufsständen der gebildeten Schicht, wie zum Beispiel Professoren, Ärzte, Juristen, aber auch Künstlern und Wirtschaftsunternehmern.4 Es kann allerdings nicht gesagt werden, dass es sich beim Bürgertum um eine einheitliche Sozialstruktur handelte5, denn es gab keine wirklichen klaren Grenzen zwischen den einzelnen Berufsständen. Der Begriff des Bürgertums bezeichnete vielmehr eine Fülle an sozialen, kulturellen und ästhetischen Handlungsweisen, die, in der Praxis gelebt, eine gewisse Zugehörigkeit zu einem gewissen Kreis darstellten.6 Obwohl es keine einheitliche Trägergruppe für diese neue Klasse gab, fand auch sie Formen von sozialen „Zugehörigkeits- und Abgrenzungsritualen“7, die mit gewissen Regeln verbunden waren und bei Nichtbeherrschen dieser Regeln zu einem Ausschluss aus der Gruppe führten. Auch wenn sich das Bürgertum mit einer einheitlichen Lebenspraxis unter seinesgleichen zu etablieren suchte, war es doch nur eine „Kopfgeburt“8 die von den verschiedenen Denkern aus der Philosophie, Theologie und der Kunst konzipiert worden war.9 Mit der Bildung eines bestimmten Selbstverständnisses davon wie der Mensch zu sein hat und mit der Erziehung der Kinder in eben diesem Sinne, wurden ab Ende des 18. Jahrhunderts bereits die Kinder erzogen und auf ihre Rolle die sie im Leben zu spielen hatten vorbereitet.10 Kaschuba ist der Auffassung, dass aber eben genau dieses Bildungsideal als Standrad erhoben wurde und sich daraus eine „goldene Mittelmäßigkeit“11 herausgebildet hatte, die eben nicht das Individuum präsentierte, sondern in gewissen Kreisen alle auf den gleichen Stand gebracht hatte. Das war nicht unwichtig, denn dadurch wurde der Anschluss an eben diese Kreise gewährleistet, wenn Mann nach der schulischen Ausbildung sich aus dem familiären Haus in die Welt verabschiedetet um ein Studium oder eine Ausbildung anzutreten. Hier zeigte sich ganz klar, dass das Bürgertum dadurch bestand, dass es einem klar formulierten „sozial bestimmte[n] und kulturell geformte[n] Habitus“12 folgte. Diese Ausbildungspraxis war demnach der Forderung nach Freiheit des Individuums, welche das Hauptanliegen des Bürgertums war13, gegenläufig und hier zeigt sich bereits wie Theorie und Praxis divergierten.

Das sich die bürgerliche Idee stark von der real existierenden Situation unterschied wird ganz besonders deutlich wenn man sich ansieht wie die Rollenverteilung der Geschlechter gedacht und gelebt wurde. Hatte man sich zwar einem Ideal der Individualität und Gleichheit verschrieben, so wurden doch von Anbeginn enorme Unterschiede in der Geschlechterwahrnehmung theoretisch manifestiert und praktisch auch vollzogen.

3. Die Frau in der bürgerlichen Gesellschaft

Auf den „Reißbrettern des Bürgertums“ wurde eine Gesellschaft konstruiert, welche sich neben der individuellen Freiheit und dem sozialen Aufstieg eines jeden ungeachtet seiner Herkunft auch mit der Gleichheit aller Menschen zu schmücken versuchte. In der Realität sah das aber anders aus, denn die Ungleichheit von Männern und Frauen war ein fester Bestandteil in dieser Gesellschaft.14 In einem Dualismus in dem die Frau einerseits als Unterwürfige, dem Mann Gehorsam Schuldende auftrat und andererseits eine „Erhöhung“ der Frau stattfand.15 Dieses Defizit wurde damit erklärt und auch manifestiert, das man dem Mann eine „natürliche Überlegenheit“16 zusprach und die Frau sich selbstverständlich diesem unterzuordnen hatte.

Den theoretischen Unterbau zu dieser Ungleichheit hatte man mit den „Geschlechtscharakteren“ geschaffen. Diese Merkmale sind die Korrespondenz von psychologischen und physiologischen Merkmalen eines Menschen.17 Das meint in der Praxis nichts anderes, als das von körperlichen Merkmalen eines Menschen auf seine innere Verfassung und seine Fähigkeiten geschlossen wurde. In diesem Konzept wurden Männer mit Attributen der Stärke und Aktivität besetzt und den Frauen wurde das Gegenteil, Schwäche und Passivität, zugesprochen.18 Mit diesen Zuteilungen bestimmter Eigenschaften wurden auch politische sowie gesellschaftliche Theorien begründet. Der kantianische „citoyen“, der zur Mitgestaltung des Staates bestimmt war19, musste die Fähigkeit besitzen sein eigener Herr zu sein und diese wurde dem weiblichen Geschlecht von Kant abgesprochen.20 Diese Vorstellungen sollten dann auch erklären warum der Mann in der Öffentlichkeit auftrat, während die Frau in das Private zurückgedrängt wurde. Nur die Männer hatten demnach die Fähigkeiten in der Gesellschaft zu produzieren, zu gestalten, während die Rolle der Frau auf die Reproduktion beschränkt war.21 Auch wenn die philosophisch-theoretischen Überlegungen zum Beispiel von Kant, Fichte und Rousseau22, eine Gleichwertigkeit der Geschlechter betonten und immer wieder darauf verwiesen wurde, dass nur die Verschmelzung von Mann und Frau in der Ehe jemanden zu einem ganzen Menschen mache23, muss gesehen werden, dass die Entfaltung der Individualität in der Realität immer wieder durch den Anspruch des Mannes, als oberste Gewalt in der Familie und Ehe gesehen zu werden, relativiert wurde. Der Kunstgriff um diese Diskrepanz zu überwinden bestand darin, dass man Mann und Frau von vornherein mit den geschlechtsspezifischen Merkmalen und damit auch Fähigkeiten ausstattete. So wurde das Wesen der Männer als das Wesen der Welt, dem Schaffen in der Gesellschaft zugesprochen und die Frau als Wesen an sich wurde in die Sphäre der Familie gelegt, weil ihre biologischen und psychologischen Fähigkeiten nur dazu reichten.24 Hier zeigt sich auch, dass die Versuche der Abgrenzung des Bürgertums zur alten Ständegesellschaft nicht völlig geglückt waren. Denn die alten Rollenmuster vom Mann als uneingeschränktes Familienoberhaupt und der Frau als ihm unterstehende und gehorchende Gattin galten auch in dieser Gesellschaftsform.25

[...]


1 HEINRICH, Ludwig: Der ehrbare Mann und die prostituierte Frau. Ein Zeitgemälde. Leipzig. 1894. Über den Autor der Schrift sind keine biographischen Fakten bekannt. Weder über den Verlag, über Personenlexika noch über Internetlexika konnte etwas über die Person herausgefunden werden. An einigen Stellen der Schrift kann man vermuten, dass er aus dem Kreis der Theologie stammte, da er dreimal den Pastor Isermeyer-Hildesheim erwähnt (S. 6, 10 und 15) sowie bei einer Gegenüberstellung des bürgerlichen und religiösen Codex eindeutig Partei für den religiösen ergreift (S. 11).

2 „Am Anfang aller bürgerlichen politischen Theorie stand die Idee der Freiheit: die Freiheit des Individuums, jedem Menschen als vernunftbegabtem Wesen unveräußerlich eigen.“ FREVERT, Ute: Bürgerliche Meisterdenker und das Geschlechterverhältnis. Konzepte, Erfahrungen, Visionen an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert. In: FREVERT, Ute (Hrsg.): Bürgerinnen und Bürger. Geschlechterverhältnisse im 19. Jahrhundert. Göttingen. 1988. S. 17 - 48. Hier S. 20.

3 Vgl. FREVERT, Ute: Frauen-Geschichte. Zwischen Bürgerlicher Verbesserung und Neuer Weiblichkeit. Frankfurt/Main. 1986. S. 16.

4 Ebd. Sowie KOCKA, Jürgen: Bürgertum und Bürgerlichkeit als Problem der deutschen Geschichte vom späten 18. zum frühen 20. Jahrhundert. In: Ders. (Hrsg.): Bürger und Bürgerlichkeit im 19. Jahrhundert. Göttingen. 1987. S. 21 - 63. Hier S. 24.

5 siehe KASCHUBA, Wolfgang: Deutsche Bürgerlichkeit nach 1800. Kultur als symbolische Praxis. In: KOCKA, Jürgen (Hrsg.): Bürgertum im 19. Jahrhundert. Band II. Wirtschaftsbürger und Bildungsbürger. Göttingen. 1995. S. 92 - 127. Hier S. 93.

6 Vgl. KASCHUBA, Deutsche Bürgerlichkeit, S. 93f.

7 Ebd. S. 99f.

8 FREVERT, Meisterdenker, S. 17.

9 Ebd.

10 KASCHUBA, Deutsche Bürgerlichkeit, S. 112ff.

11 Ebd. S. 119.

12 Ebd., S. 101. Sowie FREVERT, Frauen-Geschichte, S. 35.

13 FREVERT, Meisterdenker, S. 20.

14 FREVERT, Meisterdenker, S. 18.

15 Ebd., S. 36.

16 Ebd., S. 24.

17 Siehe HAUSEN, Karin: Die Polarisierung der „Geschlechtscharaktere“ - Eine Spiegelung der Dissoziation von Erwerbs- und Familienleben. in: Werner Conze (Hrsg.), Sozialgeschichte der Familie in der Neuzeit Europas. Neue Forschungen, Stuttgart 1976, S. 363-393. Hier S. 363.

18 Ebd., S. 367.

19 Kant unterschied in seinen Ausführungen drei verschiedene Formen „sozialer Existenz“. Den Menschen, mit seinem Recht auf Freiheit, der Untertan, der in einer Gesellschaft gleichberechtigt konsumierte und produzierte und den Bürger, den „citoyen“, der die höchste Form sozialer Existenz erreicht hatte, da er befähigt war, das gesellschaftliche Zusammenleben zu gestalten und zu lenken. Siehe FREVERT, Meisterdenker, S. 21.

20 Siehe FREVERT, Meisterdenker, S. 21f.

21 Ebd.

22 Beispiel der Denkmuster dieser Philosophen finden sich im Aufsatz von HAUSEN, Geschlechtscharaktere. Zu Der Auffassung Rousseaus bemerkt Marianne Weber an, dass er eine „eigentümliche Kombination pathetischer Gleichheits- und Freiheitsideale mit einem, in naiver Unverhohlenheit zum Ausdruck gebrachten, Geschlechtsegoismus [vertrat], welcher die Frau bewußt und ausdrücklich auf den Boden der Ueberlieferung zurückweist.“ WEBER, Marianne: Ehefrau und Mutter in der Rechtsentwicklung. Eine Einführung. Tübingen. 1907. Hier S. 298.

23 Ebd., S. 373.

24 Siehe HAUSEN, Geschlechtscharaktere, S. 369. Auch wenn FREVERT in ihrem Aufsatz große Denker dieser Zeit zu Wort kommen lässt, die von sich behaupteten das ihre Idealfrau gebildet und wortgewandt sein müsste und damit die Frau nicht reduziert wurde (zum Beispiel Schlegel, der in Frauen „Poesie“ sah oder Schleiermacher und Wilhelm von Humboldt sowie Hegel; S. 26/28/30) so blieb doch auch in diesen Denkern die Meinung bestehen, dass Frauen vom Geschlecht her andere Fähigkeiten als Männer besitzen und es blieb bei „zwei faktisch und idealisch getrennten Wirkungsbereichen der Geschlechter durch die theoretischen Entwürfe bürgerlicher Gesellschaft.“ FREVERT, Meisterdenker, S. 30.

25 Das die Idee der Geschlechtscharaktere nicht eine Erfindung des Bürgertums war, sondern nur „neu gedacht“ wurde, darauf verweist EDER, Franz X.: „Durchtränktsein mit Geschlechtlichkeit“. Zur Konstruktion der bürgerlichen Geschlechterdifferenz im wissenschaftlichen Diskurs über die „Sexualität“ (18. - 19. Jahrhundert). In: FRIEDRICH, Margret; URBANITSCH, Peter (Hrsg.): Von Bürgern und ihren Frauen. Wien; Köln; Weimar; Böhlau. 1996. S. 25 - 47. Hier S. 26.

Details

Seiten
Jahr
2012
ISBN (eBook)
9783656372585
ISBN (Paperback)
9783656373544
DOI
10.3239/9783656372585
Dateigröße
559 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Technische Universität Dresden
Erscheinungsdatum
2013 (Februar)
Note
1,0
Schlagworte
Prostitution Bürgertum 19.Jahrhundert Moral Frauengeschichte Weiblichkeit Geschlechtergeschichte
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Titel: Wahrung eines bürgerlichen Weiblichkeitsideals. Die "Ventilfunktion" der Prostitution im 19. Jahrhundert
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