Angestrebtes Wirtschaftswachstum ist in der Vergangenheit ausschließlich quantitativ betrachtet und wahrgenommen worden. Dadurch entstand der heutige Zustand einer weltweit zunehmenden Umweltverschmutzung, welche aktuell insbesondere durch die aufstrebenden Schwellenländer wie China und Indien, aber auch durch entwickelte Industrienationen wie Deutschland oder den USA verursacht wird. Umweltschutz spielte in den Überlegungen von Öffentlichkeit sowie Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft eine untergeordnete Rolle. Mit zunehmendem Bewusstsein von endlichen Ressourcen und dem sich vollziehenden Klimawandel ist ein verstärktes Umweltbewusstsein gewachsen. Seitdem wird Wirtschaftswachstum zunehmend unter qualitativen Aspekten betrachtet und die Frage gestellt, wie Umweltverträglichkeit und betriebswirtschaftlich sinnvolles Wirtschaften vereinbart werden können. Politik sowie öffentliche und privatwirtschaftliche Unternehmen sind gleichermaßen in der Pflicht, Antworten und Lösungen auszuarbeiten.
Vor diesem Hintergrund befasst sich folgende Arbeit mit der Thematik einer geschlossenen Kreislaufwirtschaft, die für die genannten Probleme eine Lösungsmöglichkeit bietet. Aufgezeigt werden in diesem Zusammenhang Bedeutung, Ziele und Zweck des Konzepts einer Kreislaufwirtschaft sowie Vorgehensweise und Entwicklungen auf gesetzlicher Ebene. Reflektiert wird die Thematik anhand des produzierenden Gewerbes. Die Arbeit hat zum Ziel, einen Überblick über das Gedankengut, die bisherige Entwicklung und den aktuellen Stand der Kreislaufwirtschaft zu geben. Das Aufzeigen von Perspektiven komplettiert die thematische Behandlung der Ausarbeitung.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Vorstellung der Arbeit
1.1 Gegenstand und Ziel
1.2 Aufbau
2 Begriffsbestimmung, Abgrenzung, Inhalt
2.1 Produzierendes Gewerbe
2.2 Kreislaufwirtschaft
3 Grundlagen der Kreislaufwirtschaft
3.1 Kreislaufwirtschaftsgesetz – Entwicklung, Zweck, Ziele, wichtige Eckpunkte
3.2 Weitere wichtige Gesetze und Verordnungen für die Kreislaufwirtschaft
4 Kreislaufwirtschaft im produzierenden Gewerbe
4.1 Auswirkungen auf Unternehmen, Entwicklung, aktueller Stand
4.2 Perspektiven, Möglichkeiten, Prognosen
5 Fazit
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Abfallhierarchie nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
Abbildung 2: Prinzip des Emissionshandels
1 Vorstellung der Arbeit
Angestrebtes Wirtschaftswachstum ist in der Vergangenheit ausschließlich quantitativ betrachtet und wahrgenommen worden. Dadurch entstand der heutige Zustand einer weltweit zunehmenden Umweltverschmutzung, welche aktuell insbesondere durch die aufstrebenden Schwellenländer wie China und Indien, aber auch durch entwickelte Industrienationen wie Deutschland oder den USA verursacht wird. Umweltschutz spielte in den Überlegungen von Öffentlichkeit sowie Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft eine untergeordnete Rolle. Mit zunehmendem Bewusstsein von endlichen Ressourcen und dem sich vollziehenden Klimawandel ist ein verstärktes Umweltbewusstsein gewachsen (vgl. Ernst & Young 2011, S. 18). Seitdem wird Wirtschaftswachstum zunehmend unter qualitativen Aspekten betrachtet und die Frage gestellt, wie Umweltverträglichkeit und betriebswirtschaftlich sinnvolles Wirtschaften vereinbart werden können. Politik sowie öffentliche und privatwirtschaftliche Unternehmen sind gleichermaßen in der Pflicht, Antworten und Lösungen auszuarbeiten.
1.1 Gegenstand und Ziel
Vor diesem Hintergrund befasst sich folgende Arbeit mit der Thematik einer geschlossenen Kreislaufwirtschaft, die für die genannten Probleme eine Lösungsmöglichkeit bietet. Aufgezeigt werden in diesem Zusammenhang Bedeutung, Ziele und Zweck des Konzepts einer Kreislaufwirtschaft sowie Vorgehensweise und Entwicklungen auf gesetzlicher Ebene. Reflektiert wird die Thematik anhand des produzierenden Gewerbes. Die Arbeit hat zum Ziel, einen Überblick über das Gedankengut, die bisherige Entwicklung und den aktuellen Stand der Kreislaufwirtschaft zu geben. Das Aufzeigen von Perspektiven komplettiert die thematische Behandlung der Ausarbeitung.
1.2 Aufbau
Die Arbeit beginnt mit der Definition, Abgrenzung und Kurzeinführung zum Inhalt der relevanten Themengebiete. In diesem einführenden Abschnitt sollen Verständnis und die Grundlage geschaffen werden, auf denen alle weiteren Abschnitte aufbauen. Dem Überblick über Rahmenbedingungen schließt sich im vierten Abschnitt eine Reflexion des Themas auf das produzierende Gewerbe an. Hier werden Entwicklung, aktueller Stand und Auswirkungen gesetzlicher Vorgaben aufgezeigt. Daran anschließend befasst sich die Arbeit mit den Perspektiven der Kreislaufwirtschaft im produzierenden Gewerbe. Abschließend wird ein Fazit zur Thematik und den erläuterten Inhalten gegeben.
2 Begriffsbestimmung, Abgrenzung, Inhalt
2.1 Produzierendes Gewerbe
Für die Definition des produzierenden Gewerbes wird auf die vorherigen Arbeiten und Vorträge im Modul „Industry Sector“ verwiesen. Dennoch sei an dieser Stelle auf die Wichtigkeit des im statistischen Jahrbuch vom Statistischen Bundesamt (vgl. Stat. Bundesamt 2008a, S. 367) erwähnten und in der Klassifikation der Wirtschaftszweige von 2008 definierten Zweiges der „Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen“ in Abschnitt E (vgl. Stat. Bundesamt 2008b, S. 337) verwiesen, welche für die Thematik der Kreislaufwirtschaft eine besondere Rolle einnimmt.
2.2 Kreislaufwirtschaft
Das Prinzip der Kreislaufwirtschaft basiert auf dem Gedanken einer dauerhaften Nutzung natürlicher Ressourcen, das heißt Boden, Wasser und Luft. Hierzu ist es notwendig, die verwendeten Ressourcen in Unternehmensprozessen nach Durchlauf eines kompletten Produktlebenszyklus mit größtmöglichem Anteil wieder neuen Produktionsprozessen der Wirtschaft zuzuführen. Im Optimalfall soll eine immerwährende Wiederverwendung erreicht werden. Dies bedeutet, dass Unternehmen Maßnahmen zu ergreifen haben. Exemplarisch sollen hier Vermeidung beziehungsweise Reduzierung von Abfällen und Emissionen, Aufbau von geschlossenen Kreislaufsystemen sowie Erhöhung der Produktnutzungsdauer und Austausch nicht regenerativer gegen regenerative Rohstoffe genannt sein (vgl. Kirchgeorg 1998, S. 6 f.; vgl. Siestrup 1999, S. 3 ff.). Unternehmen haben auf eine hohe Ressourcenproduktivität zu achten, um dem Ziel einer Kreislaufwirtschaft gerecht zu werden. Hierzu müssen von staatlich hoheitlicher Ebene Vorschriften und Anreize geschaffen werden (vgl. Siestrup 1999, S. 2 f.).
3 Grundlagen der Kreislaufwirtschaft
In diesem Abschnitt wird auf Rahmenbedingungen und wichtige Grundlagen der Kreislaufwirtschaft eingegangen, anhand derer auch die bisherige Entwicklung geschildert wird.
3.1 Kreislaufwirtschaftsgesetz – Entwicklung, Zweck, Ziele, wichtige Eckpunkte
Ursprung des heutigen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bildet das am 07. Juni 1972 in Kraft getretene Abfallbeseitigungsgesetz (AbfG 1972). Das Gesetz zielte auf eine verringerte Abfalllagerung durch Reduzierung von Deponien ab und wollte eine Ordnung für die Abfallbeseitigung als Rahmen vorgeben. Nach Inkrafttreten des Gesetzes wurden in der Folgezeit circa 40.000 bis 45.000 Deponien geschlossen (vgl. Meyer 2010, S. 63 ff.).
Mit der 4. Novellierung des Gesetzes vom 27. August 1986 (AbfG 1986) implementierte der Gesetzgeber das Entsorgungsverantwortungsprinzip. Es galt hauptsächlich für den Staat und private Verbraucher. Die Wirtschaft mit ihren Unternehmenserzeugnissen wurde hingegen nur leicht tangiert. Abfallrechtliche Pflichten blieben ansatzweise ausgearbeitet. Die Ausnahme bildete der Erlass einer Verpackungsverordnung, welche einen Ausfluss aus diesem Gesetz darstellt (vgl. Fischer, S. 21 ff.). Im Gesetz ebenfalls verankert wurden die drei Ziele Vermeidung, Verwertung und Abfallbeseitigung, wobei der Schwerpunkt auf letzterem Ziel lag. Vermeidung im Sinne des Gesetzes wird definiert als vorbeugende Maßnahmen, die ergriffen werden, bevor Stoffe, Materialien oder Erzeugnisse sich in Abfall transformiert haben. Es unterstützt die Verringerung der Abfallgesamtmenge und somit die schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Zudem trägt es dazu bei, den Gehalt an schädlichen Stoffen in Materialien und Erzeugnissen zu verringern. Verwertung bedeutet, dass Materialien nach Gebrauch einem sinnvollen Zweck zugeführt werden. Hierunter ist die Substitution anderer, insbesondere umweltschädigender Materialien zu verstehen, die erst neu zu erstellen wären. Unter Abfallbeseitigung werden alle Maßnahmen verstanden, die nicht Verwertung darstellen. Deponien stellen das klassische Abfallbeseitigungsverfahren dar. Eine hierarchische Priorisierung wurde explizit nicht eindeutig festgelegt.
Durch die Einführung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (KrW-/AbfG 1994) stellte sich eine veränderte Situation dar. So wurde die Verantwortung verstärkt auf Verbraucher übertragen. Zudem wurde die abfallrechtliche Produktverantwortung im Gesetz aufgenommen, welche die Grundlage für eine Inanspruchnahme der Wirtschaft und deren produktionsbedingte Abfälle bildete. Voraussetzung dafür war jedoch eine gesetzlich zu verordnende Vorschrift von Produktrücknahme- und -pfandrechten. Aufgrund dessen musste eine grundsätzliche abfallrechtliche Produktverantwortung erst von Staats wegen auf Erzeugnisse ausgeweitet werden. Dieses Recht behielt sich der Gesetzgeber durch die Paragrafen 23 und 24 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vor (vgl. Fischer, S. 26).
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 (vgl. KrWG 2012) trat am 01. Juni 2012 in Kraft und hat die Förderung der Kreislaufwirtschaft zum Zweck. Darunter werden Schonung natürlicher Ressourcen und Schutz für Umwelt und Mensch bei Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen verstanden (vgl. § 1 KrWG 2012). Als Weiterentwicklung und entscheidende Änderung kann die im Paragrafen 6 erstmalig definierte hierarchische Rangfolge der Abfallbewirtschaftung angesehen werden. Diese wird in Abbildung 1 dargestellt. An erster Stelle steht nun die Abfallvermeidung. Es schließen sich drei Verwertungsstufen an. Diese lauten Wiederverwendungsvorbereitung, Recycling und sonstige Verwertung, wobei energetischer Verwertung der Vorrang vor stofflicher zugesprochen wird. An letzter Stelle steht die Abfallbeseitigung.
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