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Das Verhältnis von Religion und Migration bei der katholischen Kirche in der SBZ/DDR

©2010 Seminararbeit 15 Seiten

Zusammenfassung

Warum beschäftigen sich Theologen, Soziologen, Philosophen und weitere Wissenschaftler
aus den unterschiedlichsten Disziplinen mit dem Phänomen von Migration und Religion. Die
Antwort auf diese Frage ist an sich einfach, aber gerade in dieser Einfachheit unheimlich
komplex und vielgestaltig. Die Basis der hier vorliegenden wissenschaftlichen Seminararbeit
im Rahmen des Seminars im Studium Fundamentale „Fremde Heimat“ ist die Annahme, dass
sich Religion und Migration wechselseitig beeinflussen. Um diese Annahme zu entfalten und
zu verdeutlichen geht die Arbeit in zwei Schritten vor. Im ersten Teil werden Begriffe für
dieses Thema geklärt und insbesondere in Bezug auf die These der wechselseitigen
Beeinflussung beleuchtet. Dem schließen sich systematische Betrachtungsweisen an, wobei
hier bereits erste Zwischenergebnisse festgehalten werden, welche die These verdeutlichen
und stützen sollen.
Der zweite Teil der Arbeit ist praktischer orientiert. Am Fallbeispiel der Katholischen Kirche
in der ehemaligen SBZ bzw. der ehemaligen DDR soll der Versuch unternommen werden,
den wechselseitigen Einfluss von Migration und Religion festzustellen und deutlich zu
machen. Ein Blick, inwieweit dieser Umstand, die historischen Gegebenheiten den
Katholizismus in den heutigen Neuen Bundesländern und darüber hinaus den Katholizismus
im gesamten Bundesgebiet prägt und beeinflusst nimmt einen kleineren aber nicht minder
wichtigen Raum ein.
Die Seminararbeit wird durch zusammenfassende Sätze und weiteren Gedanken, welche nur
genannt, aber nicht entfaltet werden können, abgeschlossen.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begrifflichkeiten
2.1 Migration
2.2 Flüchtlinge
2.3 Vertriebene
2.4 Umsiedler
2.5 Minderheit

3. Migration und Religion – ein wechselseitiges Beeinflussungsverhältnis
3.1 Allgemeine Überlegungen

4. Die katholische Kirche in der SBZ / DDR als Fallbeispiel
4.1 Statistische und historische Anmerkungen
4.2 Besonderheit der Migration in der SBZ / DDR
4.3 Bedeutung und Auswirkungen auf den Katholizismus
4.3.1 Der Aufbau einer Seelsorge
4.3.2 Schaffung von kirchlichen Strukturen
4.4 Der Umgang der Kirchenleitung mit diesem Phänomen
4.4.1 Otto Spülbeck und das „Leben im fremden Haus“
4.4.2 Weihbischof Freusberg und die „alternativen sozialistischen Feierformen“
4.4.3 Joachim Kardinal Meisner und „der Stern von Bethlehem“

5. Zusammenfassung

6. Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung / Vorbemerkung

Warum beschäftigen sich Theologen, Soziologen, Philosophen und weitere Wissenschaftler aus den unterschiedlichsten Disziplinen mit dem Phänomen von Migration und Religion. Die Antwort auf diese Frage ist an sich einfach, aber gerade in dieser Einfachheit unheimlich komplex und vielgestaltig. Die Basis der hier vorliegenden wissenschaftlichen Seminararbeit im Rahmen des Seminars im Studium Fundamentale „Fremde Heimat“ ist die Annahme, dass sich Religion und Migration wechselseitig beeinflussen. Um diese Annahme zu entfalten und zu verdeutlichen geht die Arbeit in zwei Schritten vor. Im ersten Teil werden Begriffe für dieses Thema geklärt und insbesondere in Bezug auf die These der wechselseitigen Beeinflussung beleuchtet. Dem schließen sich systematische Betrachtungsweisen an, wobei hier bereits erste Zwischenergebnisse festgehalten werden, welche die These verdeutlichen und stützen sollen.

Der zweite Teil der Arbeit ist praktischer orientiert. Am Fallbeispiel der Katholischen Kirche in der ehemaligen SBZ bzw. der ehemaligen DDR soll der Versuch unternommen werden, den wechselseitigen Einfluss von Migration und Religion festzustellen und deutlich zu machen. Ein Blick, inwieweit dieser Umstand, die historischen Gegebenheiten den Katholizismus in den heutigen Neuen Bundesländern und darüber hinaus den Katholizismus im gesamten Bundesgebiet prägt und beeinflusst nimmt einen kleineren aber nicht minder wichtigen Raum ein.

Die Seminararbeit wird durch zusammenfassende Sätze und weiteren Gedanken, welche nur genannt, aber nicht entfaltet werden können, abgeschlossen.

2. Begrifflichkeiten

Wir müssen, um das Thema ordentlich betrachten und erarbeiten zu können, uns zunächst an einige Begriffe herantasten und diese systematisch entwickeln. Dies ist grundlegende Voraussetzung, um im zweiten Teil der wissenschaftlichen Hausarbeit das Fallbeispiel „Katholische Kirche in der SBZ / DDR“ unter dem Gesichtspunkt der wechselseitigen Beeinflussung von Migration und Religion entfalten zu können.

2.1 Migration

Die[1] Soziologie definiert als Migration zunächst den dauerhaften Wechsel des Lebensumfeldes, des Wohnortes, einer Person oder einer Gruppe oder einer Gesellschaft in Bezug auf den geografischen und sozialen Raum, wobei verschiedene Unterarten der Migration unterschieden und unterschiedlich akzentuiert und beurteilt werden (etwa selektive Migration, Fluchtmigration usw.). Damit einher gehen verschiedene Begründungen dieser Verlagerung einher, beispielsweise Gründe der Verfolgung aus politischen, rassischen, familiären oder religiösen Gründen, hier spricht man dann von „Flüchtlingen“, wobei dieser Begriff wiederum von den Begriffen Einwanderer, Umsiedler usw. zu trennen und klar zu definieren ist. Innerhalb des Migrationbegriffs typologisiert man des Weiteren nach den Herkunfts- und Zielgebieten, so beispielsweise Land-Land-Migration, meist unter dem Paradigma einer erhofften Verbesserung der Lebensumstände und Lebensqualität, ferner auch Land-Stadt-Migration (heute vorwiegend in Entwicklungsländern als „Verstädterung“ bezeichnet), Stadt-Stadt-Migration (vorzugsweise von mittelgroßen Städten in größere Städte oder Ballungszentren, was teilweise als ein spezifischer Aspekt des Verstädterungsprozesses angesehen wird) sowie der internationalen Migration, also einer Wohnsitzverlagerung ins Ausland.

2.2 Flüchtlinge

Flüchtlinge stellen eine Sonderform von Migranten dar, teilweise werden gar die Begriffe Migranten und Flüchtlinge strikt voneinander getrennt. Zunächst versteht man unter dem Begriff „Flüchtling“ eine Person, welche aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen gezwungen ist, seinen Heimatort bzw. sein Heimatland zu verlassen, die Verlagerung des Wohnsitzes also gegen den Willen der Betroffenen erzwungen wird.

Eine nähere Umschreibung des Begriffes nimmt das Abkommen über die Rechtsstellung von Flüchtlingen, gemeinhin auch als „Genfer Flüchtlingskonvention“ bezeichnet, der Vereinten Nationen von 1954 vor. Gemäß dem Abkommen gilt als Flüchtling, wer „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder der sich als staatenlos infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.“[2]. Diese Definition der UN ist heute weitgehend völkerrechtlich am weitesten verbreitet, blieb und bleibt jedoch nicht ohne Kritik und Probleme. Neben dieser Beschreibung bestehen noch weitere Kategorien bzw. Definitionen, so wären weiterhin die so genannten Binnenflüchtlinge zu nennen, also jene Flüchtlinge, welche nicht ins Ausland, sondern nur an einen anderen Ort, eine andere Region innerhalb ihres Landes / Staates fliehen. Oftmals werden jene Personen auch Vertriebene genannt, was jedoch ebenfalls nicht unumstritten ist, insbesondere auch in Deutschland. Des Weiteren werden auch Umwelt- und Klimaflüchtlinge, sowie Wirtschaftsflüchtlinge genannt, wobei in nicht wenigen Ländern der Umgang mit diesen Flüchtlingen vor allen von Menschenrechtsorganisationen kritisch gesehen wird, insbesondere in Bezug auf das Asylrecht.

2.3 Vertriebene

Wie bereits in 2.2 erwähnt ist die Stellung und Verwendung des Begriffs „Vertriebene“ schwierig und nicht unumstritten, was auch und vor allem damit zusammenhängt, das der Begriff weder juristisch noch völkerrechtlich klar umschrieben und definiert wurde und eher ein politischer Terminus ist, welcher in der Alltagssprache jedoch weit verbreitet ist. Oftmals werden Alternativbegriffe versucht zu verwenden, welche aber größtenteils ebenfalls problematisch sind und oftmals nur einen Teilaspekt vom Gesamt des Phänomens aufgreifen und umfassen.

In Deutschland versteht man unter Vertreibung heute vor allen dingen die von den politischen Kräften erzwungene Flucht von Deutschen bzw. Deutschstämmigen aus den ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches, also beispielsweise Ostpreußen, Schlesien, Böhmen und Mähren usw. und dem Sudetenland. Jene Gebiete wurden dann wieder Teil von Polen und der Sowjetunion bzw. der Tschechoslowakei.

2.4 Umsiedler

Der Gebrauch des Begriffes „Vertriebene“ konnte für die Regierung der ehemaligen DDR nicht kompatibel mit der ideologischen Abhängigkeit und Solidarität mit der Sowjetunion sein, weshalb in der DDR von den sogenannten Umsiedlern aus den ehemaligen Ostgebieten gesprochen wurde. Der Begriff „Flüchtling“ oder „Vertriebene“ wurde offiziell nicht verwendet. Akzeptanz fand diese Bezeichnung weder bei den Betroffenen selbst noch bei der Bevölkerung der DDR. Im Sprachgebrau7ch der DDR-Führung trat neben diesen Begriff noch der Terminus „Neubürger“[3]. Ab den 1950er Jahren betrachtete die DDR die Umsiedler bzw. Neubürger als in die Gesellschaft der DDR integriert und erfassten diese Personen nicht mehr in den Akten und Statistiken (vgl. ebd.).

2.5 Minderheit

Der Begriff[4] Minderheit wird in zwei Unterarten unterschieden, nämlich dem sozialwissenschaftlichen Minderheitenbegriff und dem juristischen Minderheitenbegriff.

Der sozialwissenschaftliche Minderheitenbegriff definiert als Minderheit entweder eine zahlenmäßig unterlegene oder eine zahlen- und machtmäßig unterlegene oder eine machtmäßig unterlegene aber zahlenmäßig größere Gruppe innerhalb eines Sozialgebildes. Hierbei ist in der Regel eine durch entsprechende Merkmale deutliche Verschiedenheit gegenüber der Majorität gegeben.

In seinem Definitionsraum enger ist hingegeben der juristische Minderheitenbegriff gefasst. Er bezieht sich vor allen Dingen auf so genannte Volksgruppen, welche natürliche, kulturelle, sprachliche und religiöse Gruppen sind. Hierbei bildet jedoch die Herausbildung eines festen Gruppenbewusstseins in verschiedenen Richtungen einen wichtigen Aspekt, insbesondere müssen hier die besondere Wertschätzung und Pflege von bestimmten kulturellen, sprachlichen bzw. religiösen Traditionen Aspekten genannt werden.

[...]


[1] Vgl. Georg Cremer, Migration. in: Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. 7, 31998, 248f. Alle Angaben beziehen sich auf diesen Artikel.

[2] Vgl. Abkommen über die Rechtsstellung von Flüchtlingen der Vereinten Nationen Nr. 2, http://www.unhcr.de/fileadmin/unhcr_data/pdfs/rechtsinformationen/45.pdf, aufgerufen am 08.08.2010 um 16:24 Uhr

[3] Vgl. Josef Pilvousek / Elisabeth Preuß, Katholische Flüchtlinge und Vertriebene in der SBZ / DDR. Eine Bestandsaufnahme, in: Rainer Bendel (hrsg.), Vertriebene finden Heimat in der Kirche. Integrationsprozesse im geteilten Deutschland nach 1945, Köln 2008, 15)

[4] Vgl. Claudia Martini, Minderheiten. Minderheitenschutz, in: Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. 7, 31998, 268f. Alle Angaben beziehen sich auf diesen Artikel.

Details

Seiten
Jahr
2010
ISBN (eBook)
9783656406792
ISBN (Buch)
9783656407355
DOI
10.3239/9783656406792
Dateigröße
462 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Erfurt – Katholisch-Theologische Fakultät
Erscheinungsdatum
2013 (April)
Note
2,3
Schlagworte
beeinflussung religion migration eine darstellung beispiel kirche sbz/ddr
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