Die folgende Seminararbeit beschäftigt sich mit dem Thema „Burkaverbot“. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Europa, da in vielen europäischen Ländern ein Burkaverbot diskutiert und in einigen Ländern sogar durchgesetzt wurde. Die Fragestellung welche diese Arbeit zu beantworten versucht, richtet sich auf die möglichen Vor- und Nachteile eines Burkaverbotes und wie ein solches rechtlich begründet werden kann. Etwas genauer formuliert, stellt sich die Frage, ob ein Burkaverbot auf rechtlicher Ebene zu rechtfertigen ist, oder ob ein solches vielmehr als ein politisches Instrument zu sehen ist, welches mit der Angst vor einer Islamisierung Europas in Zusammenhang gebracht werden muss.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Burka – Definition und Ursprung
3. Die Beziehung zwischen Religion und Staat
4. Ein Burkaverbot in Europa
4.1. Frankreich und Belgien als Vorreiter
4.2. Spanien und Deutschland – Gegenbeispiele?
5. Ein Burkaverbot und die Europäische Menschenrechtskonvention
6. Österreich – Der Fall Mona S
7. Ein gesetzliches Verbot - Pro und Contra
8. Die Angst vor einer Islamisierung Europas?
9. Fazit
10. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die folgende Seminararbeit beschäftigt sich mit dem Thema „Burkaverbot“. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Europa, da in vielen europäischen Ländern ein Burkaverbot diskutiert und in einigen Ländern sogar durchgesetzt wurde. Die Fragestellung welche diese Arbeit zu beantworten versucht, richtet sich auf die möglichen Vor- und Nachteile eines Burkaverbotes und wie ein solches rechtlich begründet werden kann. Etwas genauer formuliert, stellt sich die Frage, ob ein Burkaverbot auf rechtlicher Ebene zu rechtfertigen ist, oder ob ein solches vielmehr als ein politisches Instrument zu sehen ist, welches mit der Angst vor einer Islamisierung Europas in Zusammenhang gebracht werden muss.
Um diese Frage zu beantworten wird zunächst der Begriff der Burka näher erläutert, da es häufig zu Verwechselungen, bezüglich der verschiedenen Verschleierungen im Islam kommt. In diesem Kontext wird ebenfalls auf die Rolle der Verschleierung im Koran Bezug genommen.
Nach diesen einleitenden Erklärungen folgt eine Analyse der sogenannten Debatte, um die Vollverschleierung im öffentlichen Raum, welche das Tragen der Burka einschließt und sich zudem mit der allgemeinen Frage des Verhältnisses von Religion und Staat befasst.
Im folgenden Abschnitt wird auf ein mögliches Burkaverbot in Europa und verschiedenen europäischen Ländern eingegangen. Zu Beginn wird das damit verknüpfte Recht der positiven und negativen Religionsfreiheit erklärt und bereits auf mögliche Vor- und Nachteile eines Verbots eingegangen, wobei hierbei zunächst auf die Auswirkungen auf muslimischen Frauen und deren Menschenwürde Bezug genommen wird. Des weiteren wird die Meinung des Europarates zu einem Verbot erläutert, bevor die Rechtslage in einzelnen Ländern analysiert wird. Dabei stehen sowohl Belgien und Frankreich, die als erste europäische Staaten die Burka gesetzlich verboten haben, als auch Deutschland und Spanien, als Gegenbeispiele zu Belgien und Frankreich im Vordergrund.
Im nächsten Schritt kommt die Europäische Menschenrechtskonvention zum Tragen. Dabei kommt Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention eine besondere Bedeutung zu, da dieser Artikel das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit schützt. Hierbei steht im Bezug auf das Verbot der Vollverschleierung, besonders die Schrankenregelung in Paragraph 2 des Artikels 9 im Vordergrund und die Frage, ob ein Verbot gesetzlich vorgesehen ist, einen legitimen Schutzzweck verfolgt und als notwendig in einer demokratischen Gesellschaft interpretiert wird.
Nach dieser theoretischen Analyse folgt die Erläuterung eines Konfliktes in der Praxis, nämlich der Fall Mona S., der vor den Obersten Gerichtshof in Österreich kam. Dieser beschäftigte sich unter anderem mit der Fragestellung, ob die Angeklagte berechtigt war, sich im Gerichtssaal bei einer Hauptverhandlung in einem Strafverfahren zu verschleiern.
Die letzten beiden Abschnitte dieser Seminararbeit beschäftigen sich zum einen mit den pro und contra eines Verbotes der Burka im öffentlichen Raum, und zum anderen mit der Frage, inwiefern diese Debatte eine politische ist und mit der Angst vor einer Islamisierung Europas in Zusammenhang gebracht werden kann.
Zum Schluss wird ein Fazit gezogen, welches zum einen die Frage, ob ein Burkaverbot auf rechtlicher Ebene zu rechtfertigen ist oder als ein politisches Instrument zu sehen ist, die zu Beginn in der Einleitung formuliert worden ist, beantworten soll, und zum anderen meine eigene Meinung zu diesem Thema reflektiert.
2. Die Burka – Definition und Ursprung
Um die Diskussionen über ein Verbot der Burka richtig verstehen zu können, ist es von Bedeutung den Unterschied zwischen einer Burka und einem Niqab zu kennen. Bei einer Burka handelt es sich um ein großes, nicht unterbrochenes Stofftuch, welches im Kopfbereich ein abgeflachtes Sichtfeld mit eingenähten Gitterschlitzen vorsieht.[1]
Bei einem Niqab hingegen handelt es sich meistens um einen schwarzen Gesichtsschleier, der nur einen kleinen Seeschlitz besitzt.[2] In der Regel wird der Niqab, besonders in Europa viel häufiger als die Burka getragen und daher oft mit ihr verwechselt.[3] Daher ist das Tragen eines Niqab ebenfalls in der Debatte um ein Burkaverbot eingeschlossen.[4]
Es ist von großer Bedeutung zu erwähnen, dass im Koran selbst keine Vorschrift enthalten ist, welche eine Vollverschleierung der Frauen vorsieht.[5] Allein die Verhüllung der Kopf(haare) kann in Bezugnahme auf Sure 33, Vers 59, durch den Koran begründet werden.[6] Dieser liest sich wie folgt: „Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie (dann) erkannt und nicht belästigt werden.“[7]
3. Die Beziehung zwischen Religion und Staat
Die Debatte um das Tragen der Burka kann auch als eine Debatte um die islamische Symbolik im öffentlichen Raum verallgemeinert werden.[8] Diese Debatte beschäftigt sich nicht nur mit der Trennung zwischen Staat und Religion, sondern auch mit der Trennung des öffentlichen vom privaten Leben.[9] Nicht nur die Diskussionen um die Burka, sondern auch die Debatten über den Bau von Moscheen, das Tragen eines Kopftuches im Religionsunterricht und das religiöse Schächten zeigen, dass die säkulare staatliche Ordnung und die Neutralität des Staates gegenüber Religionen immer mehr herausgefordert werden.[10]
Die Debatte um das Tragen der Burka ist auch mit der Unterscheidung zwischen positiver und negativer Religionsfreiheit in Zusammenhang zu bringen, da diese besonders im Bezug auf das Tragen islamischer Gewänder häufig kollidieren.[11] Dies kann somit erklärt werden, dass die negative Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit keine Religion zu haben und nicht an religiösen Handlungen und Aktivitäten teilnehmen zu müssen, schützt, sondern auch das Recht beschützt direkte oder indirekte religiöse Bekenntnisse nicht darlegen zu müssen, beziehungsweise mit religiösen Ausdrucksformen nicht konfrontiert werden zu müssen.[12]
Kommt es tatsächlich zu einer Kollision der beiden Rechtspositionen, so muss diese unter Rücksichtnahme auf die spezifischen Sachverhalte und den Charakter der einzelnen Konflikte gelöst werden.[13] Aber nicht nur das Tragen der Burka, sondern auch das Anbringen des christlichen Kreuzes in Gerichtssälen und Klassenzimmern, sowie das Tragen des Turbans der Sikhs, werden derzeit in Europa diskutiert.[14]
Auch wenn in der Burkadebatte immer wieder die Rechte und Würde der Frauen, die eine solche Verschleierung tragen hervorgerbacht werden, so erscheint diese Argumentation aus rechtlicher Sicht wenig sinnvoll.[15] Zum einen trifft ein solches Argument nicht auf die Frauen zu, die sich freiwillig verschleiern und zum anderen ist es im Falle eines Zwanges fraglich, ob ein Burkaverbot die Situation der Frauen überhaupt verbessern und nicht verschlechtern würde.[16]
Ein Verbot der Verschleierung im öffentlichen Raum, könnte daher vielmehr aus Gründen der öffentlichen Sicherheit gerechtfertigt werden.[17] Um ein solches Verbot durchzusetzen, ist es allerdings entscheidend, dass entsprechende Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit nachgewiesen werden können und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip Achtung geschenkt wird.[18]
4. Ein Burkaverbot in Europa
In der Diskussion um ein geplantes Burkaverbot in mehreren europäischen Ländern, ist auch der Europarat zu Wort gekommen. Dieser entschied sich in einem eindeutigen Entschluss im Juni 2010, gegen ein solches Verbot und bezog sich dabei nicht nur auf die Burka, sondern auch auf das Tragen einer Niqab oder anderer religiöser Bekleidung.[19] Diese Entscheidung wurde mit der Problematik begründet, dass ein Verbot auch die Frauen betreffe, die die Burka aus freiem Willen tragen und somit deren Recht zu einer Gesichtsbedeckung einschränke.[20] Trotz dieser Entscheidung betonte der Europarat, dass eine solche Einschränkung aus bestimmten Gründen durchaus gerechtfertigt werden könne, wie zum Beispiel aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, oder der religiösen Neutralität im öffentlichen und beruflichen Raum.[21] Zudem sei zu beachten, dass jeder Zwang eine Burka tragen zu müssen, genau wie Gewalt und Unterdrückung gegenüber der muslimischen Frau, ein Verbrechen darstelle.[22] Deshalb rief der Europarat die Regierungen der Mitgliedstaaten dazu auf, muslimische Frauen und deren Familien über Ihre Rechte aufzuklären, damit diese besser in die Gesellschaft integriert werden können.[23]
4.1. Frankreich und Belgien als Vorreiter
Frankreich hat als erstes europäisches Land das Tragen der Burka gesetzlich verboten.[24] Unter der Regierung von Nicolas Sarkozy wurde ein Burkaverbot bereits 2010 vom französischen Parlament erlassen.[25] Zufolge des damaligen Präsidenten Nicolas Sarkozy sei die Burka ein Zeichen der Unterwerfung und könne nicht als ein religiöses Symbol betrachtet werden. Er betonte, dass diese Einstellung keinen falls mangelnden Respekt vor dem Islam ausdrücke.[26]
In Kraft getreten ist das Gesetz im April 2011.[27] Es sieht eine Geldstrafe von bis zu 150 Euro vor und verpflichtet zudem an einem Kurs in Staatsbürgerkunde falls das Gesicht in der Öffentlichkeit verhüllt wird.[28] Außerdem sieht das Gesetz besonders harte Strafen für diejenigen Männer vor, die Ihre Frauen zwingen sich in der Öffentlichkeit zu verschleiern. Dies kann mit bis zu einem Jahr Haft und einer Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro sanktioniert werden.[29] Kann die Nötigung Minderjähriger festgestellt werden, so kann sich die oben genannte Strafe sogar verdoppeln.[30]
Auch in Belgien ist es seit Juli 2011 Frauen gesetzlich untersagt einen Vollschleier in der Öffentlichkeit zu tragen.[31] Statistiken zufolge tragen in Belgien ungefähr 270 Frauen eine Burka.[32] Nach Frankreich war Belgien das zweite europäische Land das diese Entscheidung getroffen hat.[33] Das gesetzliche Verbot, welchem mit deutlicher Mehrheit zugestimmt wurde, verbietet jegliche Verhüllungen einer Person die dafür sorgen, dass diese Person nicht mehr erkannt beziehungsweise identifiziert werden kann.[34] Helme, die für die Ausübung eines Berufes oder für das Motorradfahren getragen werden müssen sind vom Gesetz ausgeschlossen.[35] Belgischen Medien zufolge, wird die Nichteinhaltung des Verhüllungsverbotes mit einer Geldstrafe von circa 140 Euro bestraft.[36]
[...]
[1] Mölzer, S.1.
[2] Ibid.
[3] Mölzer, S.1.
[4] Ibid.
[5] Ibid.
[6] Ibid.
[7] Ibid., S.2.
[8] Rosenberger und Sauer, S. 390.
[9] Ibid.
[10] Ibid.
[11] Schinkele, Kap 7 I, S. 6.
[12] Schinkele, Kap 6, S. 4.
[13] Ibid., Kap 7 I, S. 6.
[14] Ibid.
[15] Ibid.
[16] Ibid.
[17] Ibid.
[18] Ibid.
[19] Bühlmann, S. 22.
[20] Ibid.
[21] Ibid.
[22] Ibid.
[23] Ibid.
[24] DW Burkaverbot in Frankreich in Kraft getreten. http://www.dw.de/burkaverbot-in-frankreich-in-kraft-getreten/a-14982007.
[25] EurActiv Burkaverbot in Belgien nächste Woche in Kraft. http://www.euractiv.de/soziales-europa/artikel/burka-verbot-in-belgien-nachste-woche-in-kraft-005092.
[26] DW Burkaverbot in Frankreich in Kraft getreten. http://www.dw.de/burkaverbot-in-frankreich-in-kraft-getreten/a-14982007.
[27] Ibid.
[28] Ibid.
[29] DW Burkaverbot in Frankreich in Kraft getreten. http://www.dw.de/burkaverbot-in-frankreich-in-kraft-getreten/a-14982007.
[30] Ibid.
[31] Burka Verbot Belgien. http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-07/burka-verbot-belgien.
[32] Ibid.
[33] Ibid.
[34] Ibid.
[35] Ibid.
[36] Ibid.