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Ziviler Ungehorsam

Zwischen traditionellen Definitionskriterien und praktischer Protestartikulation

©2013 Hausarbeit (Hauptseminar) 21 Seiten

Zusammenfassung



Der Begriff des zivilen Ungehorsams wird in den aktuellen politischen Debatten der deutschen Medien- und Wissenschaftslandschaft immer wieder von Politologen, Aktivisten, Parlamentariern, Gewerkschaftlern, Historikern und Journalisten herangezogen, wenn es darum geht, einen moralisch begründeten Regelbruch zu beschreiben oder auch politisch zu legitimieren. Werden die dabei teils eklatant voneinander abweichenden Definitionen berücksichtigt, muss attestiert werden, dass der Begriff äußerst inflationär verwendet wird. Zu den Protestbestrebungen der jüngeren Vergangenheit, die den westlichen Medien zufolge auf das Mittel des zivilen Ungehorsams zurückgriffen, gehören beispielsweise die Anti-Atom-Bewegung der Bundesrepublik Deutschland, der Arabische Frühling oder auch die internationale Occupy-Bewegung. Der Begriff ist derart populär, dass selbst die Jugendorganisation der Gewerkschaft Verdi ein Informationsheft zum Thema herausgegeben hat. Der Bundeszentrale für politische Bildung zufolge erlebt die Formulierung „(…) in den vergangenen Jahren, insbesondere im deutschsprachigen Raum, eine Renaissance.“
Zu den Theoretikern, die sich um eine präzise begriffliche Verortung der Formulierung bemühten, gehören unter anderen Hannah Arendt, John Rawls, Jürgen Habermas und auch Mohandas Gandhi. Nach allgemeiner Auffassung handelt es sich beim zivilen Ungehorsam um eine Protestform, die gezielt als ungerecht empfundene Verbote oder Gesetze missachtet, wobei auf Mittel der physischen Gewaltanwendung verzichtet wird. Dieser Gesetzesbruch wird von den Akteuren zudem moralisch begründet, wobei eine Bestrafung für das entsprechende Vergehen akzeptiert wird.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definitionsannäherung

3. Bedingungen und Kriterien zivilen Ungehorsams
3.1. Gewaltlosigkeit
3.2. Akzeptanz strafrechtlicher Konsequenzen.

4. Bemühungen um juristische Legalität zivilen Ungehorsams.

5. Pflicht zum Rechtsgehorsam

6. Castor? Schottern! - Ausdruck zivilen Ungehorsams?

7. Fazit.

8. Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Der Begriff des zivilen Ungehorsams wird in den aktuellen politischen Debatten der deutschen Medien- und Wissenschaftslandschaft immer wieder von Politologen, Aktivisten, Parlamentariern, Gewerkschaftlern, Historikern und Journalisten herangezogen, wenn es darum geht, einen moralisch begründeten Regelbruch zu beschreiben oder auch politisch zu legitimieren. Werden die dabei teils eklatant voneinander abweichenden Definitionen berücksichtigt, muss attestiert werden, dass der Begriff äußerst inflationär verwendet wird. Zu den Protestbestrebungen der jüngeren Vergangenheit, die den westlichen Medien zufolge auf das Mittel des zivilen Ungehorsams zurückgriffen, gehören beispielsweise die Anti-Atom- Bewegung der Bundesrepublik Deutschland, der Arabische Frühling oder auch die internationale Occupy-Bewegung. Der Begriff ist derart populär, dass selbst die Jugendorganisation der Gewerkschaft Verdi ein Informationsheft zum Thema herausgegeben hat. Der Bundeszentrale für politische Bildung zufolge erlebt die Formulierung „(…) in den vergangenen Jahren, insbesondere im deutschsprachigen Raum, eine Renaissance.“1

Zu den Theoretikern, die sich um eine präzise begriffliche Verortung der Formulierung bemühten, gehören unter anderen Hannah Arendt, John Rawls, Jürgen Habermas und auch Mohandas Gandhi. Nach allgemeiner Auffassung handelt es sich beim zivilen Ungehorsam um eine Protestform, die gezielt als ungerecht empfundene Verbote oder Gesetze missachtet, wobei auf Mittel der physischen Gewaltanwendung verzichtet wird. Dieser Gesetzesbruch wird von den Akteuren zudem moralisch begründet, wobei eine Bestrafung für das entsprechende Vergehen akzeptiert wird. Für das deutsche Justizsystem stellt der zivile Ungehorsam an sich keinen Straftatbestand dar. Allerdings äußert sich dieser oftmals in Handlungen, die bestehende Gesetze oder Verordnungen verletzen.

Vom 28.01.2012 bis zum 29.01.2012 fand die internationale Konferenz zu zivilem Ungehorsam und kollektivem Regelverstoß UNGEHORSAM! DISOBEDIENCE! in Dresden statt, in der es unter anderem auch darum ging den Begriff philosophiegeschichtlich herzuleiten. Innerhalb einer Diskussionsrunde mit dem Titel Ziviler Ungehorsam: Demokratisches Korrektiv oder radikales Transformationsprojekt? machte der Politikwissenschaftler Matthew Kearney von der Universität in Wisconsin auf einen entscheidenden Unterschied zwischen dem US-amerikanischen und dem deutschen Verständnis des Begriffs aufmerksam.2 In der deutschen Auffassung, welche Kearney zufolge eher in der Tradition von Jürgen Habermas steht, handelt es sich nur dann um eine Form des zivilen Ungehorsams, wenn die Akteure die bestehende Ordnung ihres demokratischen Rechtsstaates grundsätzlich akzeptieren. In seinem Text Ziviler Ungehorsam - Testfall für die Demokratie äußert sich der Philosoph Habermas wie folgt.

„Der Fall des zivilen Ungehorsams kann nur unter Bedingungen eines im Ganzen intakten Rechtsstaates eintreten. Dann darf aber der Regelverletzer die plebiszitäre Rolle des unmittelbar souverän auftretenden Staatsbürgers nur in den Grenzen eines Appells an die jeweilige Mehrheit übernehmen. Im Unterschied zum Resistance-Kämpfer erkennt er die demokratische Legalität der bestehenden Ordnung an.“3

Infolge dieser Begriffbestimmung wären die in Indien von Mohandas Gandhi angeführten Kampagnen wie der Salzmarsch in den Dreißigerjahren des 20. Jahrhunderts beispielsweise keine Form des zivilen Ungehorsams. Vielmehr wurde die britische Mandatsherrschaft von den Protestierenden komplett abgelehnt. Angestrebt wurde die Unabhängigkeit eines souveränen indischen Nationalstaates. Nach Louis Fischer wurde der Begriff nicht zuletzt aufgrund dessen von Gandhi selbst verworfen.4 Die Rede von einem zivilen Widerstand stellte für Gandhi eine weitaus treffendere Formulierung für die Unabhängigkeitsbestrebungen der indischen Bevölkerung dar. Dennoch ist der Begriff des zivilen Ungehorsams im allgemeinen und populärwissenschaftlichen Sprachgebrauch überaus eng mit dem Namen Gandhi verbunden und wird es in Zukunft vermutlich auch bleiben. Nach Auffassung amerikanischer Theoretiker, die sich mit der Thematik auseinander gesetzt haben, gibt es zwar einen Unterschied zwischen einer partiellen Ablehnung der bestehenden Staatsordnung, in der es vielmehr um eine punktuelle Kritik in einer ansonsten gerechten Gesellschaft geht, und einer kompletten Negierung des gesamten politischen Systems. Allerdings werden beide Varianten unter dem Begriff civil disobedience subsumiert.5 Es handelt sich hierbei also um eine weitaus großzügiger angelegte Definition des Begriffs. Theoretisch ließe sich, in Hinblick auf die philosophische Tradition Deutschlands, zwischen einer schwachen und einer starken Auslegung des Begriffs differenzieren.

Hinsichtlich eines akademischen Diskurses zum Thema wird dabei oft um die Frage gerungen, inwieweit die traditionellen Definitionen von Rawls und Habermas aktuell überhaupt noch verwertbar und zeitgemäß sind. Politologen wie der Bürgerrechtler Roland Roth, Philosophen wie der Autor Thomas Seibert oder Aktivisten wie Tadzio Müller sprechen sich für eine Neubestimmung der Formulierung aus, da die genannte Prämisse einer grundsätzlichen Befürwortung des sogenannten Rechtsstaates in den modernen kapitalistischen Realgesellschaften nicht mehr ernsthaft vertreten werden könne. Diese Problematik wurde auch in einem in der Tageszeitung taz veröffentlichten Streitgespräch zwischen Tadzio Müller und dem Attac-Mitbegründer Felix Kolb kontrovers diskutiert. Felix Kolbs Auffassung von einer grundsätzlich gerechten und demokratisch strukturierten Gesellschaft stieß bei Tadzio Müller auf absolutes Unverständnis.

„(…) ich halte das Verständnis von Felix, mit Verlaub, für eines aus den 80er Jahren. Er redet von einer im Prinzip gerechten Gesellschaft. Aber wie kann unsere Gesellschaft gerecht sein, wenn unser Lebensstil die Lebensgrundlagen anderer zerstört?“6

In dieser Anfang 2012 geführten Diskussion ging es in erster Linie um zwei politische Lager beziehungsweise Positionen innerhalb der deutschen Anti-Atom-Bewegung, deren Auffassungen von legitimer Staatlichkeit zwar grundlegend verschieden sind, die aber beide mit ähnlichen Aktionsformen des gewaltlosen und gewissensbestimmten Widerstands arbeiten. Des Weiteren operieren beide Positionen mit dem Begriff des zivilen Ungehorsams. Der Versuch einer endgültigen Begriffsdefinition scheint auch insbesondere deshalb problembehaftet zu sein, weil die unterschiedlichsten Standpunkte und Positionen Anspruch auf diese Formulierung erheben. Beinahe könnte der Eindruck gewonnen werden, dass um die Deutungshoheit regelrecht konkurriert wird. Dennoch wird sich diese Hausarbeit um eine begriffliche Verortung der Protestform bemühen. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte wird die Frage stets mitschwingen, worin die Vorteile einer definitorischen Veränderung oder Erweiterung des Begriffs liegen könnten.

2. Definitionsannäherung

Obwohl die Wurzeln des Begriffs bis in die Antike zurückreichen, ist die mittlerweile etablierte Formulierung des zivilen Ungehorsams auf den US-Amerikaner Henry David Thoreau zurückzuführen, der sich Mitte des 19. Jahrhunderts aus Protest gegen einen gegen Mexiko geführten Krieg sowie der Sklaverei weigerte, weiterhin Steuern zu zahlen. Eine Erklärung seiner gewissensbegründeten Unterlassung legte er ausführlich in dem Essay The Resistance to Civil Government dar. Später wurde dieser erstmals 1849 publizierte Text dann von seinem Verleger umbenannt. Der neue Titel der Arbeit lautet seitdem Civil Disobedience.7 Insbesondere in der aktuellen deutschen Debatte wird die Formulierung fast ausschließlich für kollektive Protestaktionen verwendet, an denen eine große Anzahl von Menschen teilnimmt. Thoreau liefert ein Beispiel dafür, dass ziviler Ungehorsam auch Ausdruck eines individuellen Protestes sein kann. Auch wenn sich die Ansichten Thoreaus im Laufe seines Lebens änderten, lassen sich zu diesem Zeitpunkt wesentliche Elemente des zivilen Ungehorsams finden, die später auch bei John Rawls und Jürgen Habermas wieder auftauchen. Zum einen handelte es sich bei Thoreaus Unterlassung um einen moralisch begründeten Gesetzesbruch. Zum anderen erfolgte der Protest mit gewaltfreien Mitteln. Als symbolisch könnte die Handlung insofern aufgefasst werden, als dass die Zahlung von Steuern zunächst einmal keine aktive Teilnahme am Kriegsgeschehen darstellt und somit deren Unterlassung vielmehr als Aktion zu verstehen ist, die sich eher indirekt auf das Kriegsgeschehen auswirkt. Das Halten von Vorträgen sowie deren Zusammenfassung innerhalb eines Essays belegen zudem, dass Thoreau seinen moralischen Appell auch explizit an die Öffentlichkeit richten wollte. Aufgrund der mehrjährigen Unterlassung von Steuerzahlungen wurde Thoreau im Jahr 1846 verhaftet und musste eine Nacht im Gefängnis verbringen.8 Es ist bekannt, dass sowohl Martin Luther King als auch Mohandas Gandhi von dem Essay Thoreaus Kenntnis besaßen und dadurch teilweise auch direkt hinsichtlich der Formulierung eigener theoretischer Standpunkte inspiriert wurden.

3. Bedingungen und Kriterien zivilen Ungehorsams

In einem Text, der sich periodisch auf die damals starken Proteste der Friedensbewegung in Deutschland bezieht, äußert sich Jürgen Habermas explizit zur Thematik und versucht den Begriff philosophietheoretisch zu stützen. Schon der Titel Ziviler Ungehorsam - Testfall für den demokratischen Rechtsstaat lässt erahnen, welche funktionale Rolle der Begriff für den Philosophen besitzt. Der zivile Ungehorsam wird von Habermas grundsätzlich positiv konnotiert und besitzt die Aufgabe, zu einer Verbesserung des demokratischen Rechtsstaates zu führen. Das Spannungsfeld zwischen staatlicher Legalität und gesellschaftlicher Legitimität bildet zudem einen besonderen Schwerpunkt seiner Überlegung. Nach Ansicht des Philosophen kann es in Ausnahmefällen moralisch gerechtfertigt sein, sich falschen Gesetzen oder Verordnungen zu widersetzen. John Rawls programmatischer Grundgedanke einer Begriffsbestimmung wurde von Habermas ohne Beanstandung übernommen.

„Der amerikanische Moralphilosoph John Rawls hat in seiner bekannten Theorie der Gerechtigkeit die folgende Definition vorgeschlagen: ziviler Ungehorsam äußert sich in „einer öffentlichen, gewaltlosen, gewissensbestimmten, aber gestzeswidrigen Handlung, die gewöhnlich eine Änderung der Gesetze oder der Regierungspolitik herbeiführen soll“.“9

Die Öffentlichkeit des Protestes ist eines der wesentlichen Kriterien des zivilen Ungehorsams. Für Hannah Arendt spielt die Transparenz eine entscheidende Rolle, wenn es um den Gegensatz zu rein kriminell motivierten Handlungen geht.

Es gibt einen ungeheuren Unterschied zwischen dem Kriminellen, der das Licht der Öffentlichkeit scheut, und dem zivilen Gehorsamsverweigerer, der in offener Herausforderung das Gesetz in seine eigenen Hände nimmt“10

Die Theoretikerin geht sogar so weit zu behaupten, dass der zivile Ungehorsam mit der USamerikanischen Rechtsverfassung vollkommen vereinbar sei. In der Tat ergibt sich aufgrund einer öffentlichen Ankündung von Protesten und der Darlegung von Gründen und Zielsetzungen eine leichtere Kalkulierbarkeit der Aktionen. Der Ungehorsame pocht somit wiederum auf die Legitimität seiner Handlung. Die Legitimität von Aktionen des zivilen Ungehorsams ergibt sich Habermas zufolge aus drei Bedingungen. Auch in diesem Punkt übernimmt er die Thesen von Rawls.

„(…) der Protest muß sich gegen wohlumschriebene Fälle schwerwiegender Ungerechtigkeit richten; die Möglichkeiten aussichtsreicher legaler Einflussnahme müssen erschöpft sein; und die Aktivitäten des Ungehorsams dürfen kein Ausmaß annehmen, welches das Funktionieren der Verfassungsordnung gefährdet.“11

[...]


1 Pabst, Andrea: Ziviler Ungehorsam: Annäherung an einen umkämpften Begriff (11.06.2011), in: bpb.de, URL: http://www.bpb.de/apuz/138281/ziviler-ungehorsam-ein-umkaempfter-begriff?p=all (Stand: 07.04.2013).

2 Vgl. Rosaluxstiftung (username): Ziviler Ungehorsam: Demokratisches Korrektiv oder radikales Transformationsprojekt (22.02.2012), in: Youtube, URL:

http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=Q3FgIqx0jrw (Stand: 07.04.2013).

3 Habermas, Jürgen: Ziviler Ungehorsam - Testfall für die Demokratie, in: Die NeueUnübersichtlichkeit, Frankfurt am Main 1985, S. 87.

4 Vgl. Fischer, Louis: The Life of Mahatma Gandhi, London 1997, S. 88.

5 Vgl. Rosaluxstiftung (username): Ziviler Ungehorsam: Demokratisches Korrektiv oder radikales Transformationsprojekt (22.02.2012), in: Youtube, URL: http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=Q3FgIqx0jrw (Stand: 07.04.2013).

6 Müller, Tadzio: Interview, verwendet von: Kaul, Martin: Streitgespräch Ziviler Ungehorsam (26.01.2012), in: taz.de, URL: http://www.taz.de/!86442/ (Stand: 07.04.2013).

7 Vgl. Pabst, Andrea: Ziviler Ungehorsam: Annäherung an einen umkämpften Begriff (11.06.2011), in: bpb.de, URL: http://www.bpb.de/apuz/138281/ziviler-ungehorsam-ein-umkaempfter-begriff?p=all (Stand: 07.04.2013).

8 Feldhoff, Heiner: Thoreau - Der Begründer des „Zivilen Ungehorsams“, in: heinerfekdhoff.de, URL: http://www.heinerfeldhoff.de/index.php/henry-david-thoreau/68-thoreau-ziviler-ungehorsam.html (Stand: 07.04.2013).

9 Habermas, Jürgen: Ziviler Ungehorsam - Testfall für die Demokratie, in: Die NeueUnübersichtlichkeit, Frankfurt am Main 1985, S. 83.

10 Arendt, Hannah: Ziviler Ungehorsam, in: Zur Zeit. Politische Essays, hrsg. v. Marie Luise Knott, Hamburg 1999, S. 138.

11 Habermas, Jürgen: Ziviler Ungehorsam - Testfall für die Demokratie, in: Die NeueUnübersichtlichkeit, Frankfurt am Main 1985, S. 83.

Details

Seiten
Jahr
2013
ISBN (eBook)
9783656451884
ISBN (Paperback)
9783656452805
DOI
10.3239/9783656451884
Dateigröße
473 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin – Institut für Philosophie
Erscheinungsdatum
2013 (Juni)
Note
1,3
Schlagworte
Ziviler Ungehorsam Habermas Sokrates
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