Die Profession und Philosophische Sozialarbeit im Kontext postmoderner Gesellschaft
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhalt
1 Einleitung
1.1 Zentrale Fragestellung
1.2 Methodische Vorgehensweise
2 Von der Liebestätigkeit zur wissenschaftlichen Profession
2.1 Die europäische Aufklärung
2.2 Entwicklung der Sozialen Arbeit
3 Soziale Arbeit als Profession
3.1 Theorie der Postmoderne
3.2 Soziale Arbeit als postmoderne Profession nach Heiko Kleve
3.2.1 Paradoxien in der Sozialen Arbeit
3.2.2 Multifunktionalität der Sozialen Arbeit
4 Philosophische Sozialarbeit
4.1 Philosophie und Soziale Arbeit
4.1.1 Sinn wissenschaftlich betrachtet
4.1.2 „Glück und gelingendes Leben“
4.2 Philosophische Methoden in der Sozialen Arbeit
4.2.1 „Sokratische Gesprächsführung“
4.2.2 „Lösungsorientierte Beratung“
4.2.3 „MiniMax – Interventionen“
5 Schlussfolgerungen
6 Zusammenfassung
Quellenverzeichnis
Anhang
Eidesstattliche Erklärung
1 Einleitung
„Gesellschaften sind keine Konstante, sondern wandeln sich mit ihren normativen und moralischen Grundsätzen. Was aber bleibt ist der Mensch ...“[1] war die Intension in der Einleitung meiner ersten Ausarbeitung zum Thema Philosophische Sozialarbeit. Dabei ist eine Form Sozialer Arbeit zu verstehen, welche sich nicht nur auf methodische Professionalität bezieht, sondern die Komplexität des Menschen, wie seiner Suche nach Sinn und Glück, berücksichtigt. Darüberhinaus werden an die Professionellen Anforderungen gestellt, unter Anderem: sich selbst zu hinterfragen, politische Haltung in der Sozialen Arbeit sowie die Frage nach dem Menschen.
Während meines Praxissemesters in der Justizsozialarbeit wurde mir in der Arbeit mit Probanden und der Zusammenarbeit mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und Führungsaufsichtsstellen bewusst, wie wichtig: der eigene Standpunkt, die eigene Philosophie ist, mit der man als Professioneller Soziale Arbeit ausübt. Besonders der Umgang mit den Wertesystemen der Probanden und dem der Juristen war immer eine Auseinandersetzung mit Erwartungen, der Parteilichkeit der Sozialen Arbeit.
Die Erfahrungen und Eindrücke aus meinem Praxissemester, die kennengelernten Zwiespälte in der praktischen Sozialarbeit und die unspezifischen Bedingungen in denen Soziale Arbeit erbracht wird, fordern einen umfassenderen Blick darauf, was Soziale Arbeit ist, wie und unter welchen Bedingungen sie entstanden ist.
1.1 Zentrale Fragestellung
Die Frage, ob die Sozialen Arbeit eine Profession ist und nach welchen Maßstäben die Beantwortung sich dabei richten muss, wird in der Regel aus der Sicht der klassischen Professionen bestimmt. Ob das menschliche Leben in diesen festgeschriebenen Rahmen stattfindet oder doch mehr ist, wird in der Regel außer Acht gelassen.
In dieser Arbeit werden die Fragen erarbeitet:
Ist die Soziale Arbeit eine Profession? Was ist gelingendes Leben und welchen Beitrag kann die Soziale Arbeit dazu leisten?
1.2 Methodische Vorgehensweise
Diese Arbeit wird in drei Teile gegliedert sein. Der erste Teil wird die geschichtliche Entwicklung der Sozialen Arbeit hin zur wissenschaftlichen Profession und die europäische Aufklärung als Epoche grundlegender Veränderungen und auslösendes Ereignis erarbeiten. Im zweiten Teil wird die Soziale Arbeit als Funktionssystem in postmoderner Gesellschaft und somit als postmoderne Profession dargestellt. Der dritte Teil widmet sich der Philosophischen Sozialarbeit, in der die zuvor erarbeiteten Erkenntnisse auf den Menschen übertragen werden. Beginnend mit einer wissenschaftlichen Betrachtung von Sinn über Glück und gelingendem Leben hinzu philosophischen bzw. sinnstiftenden Methoden in der Sozialen Arbeit.
2 Von der Liebestätigkeit zur wissenschaftlichen Profession
In dem folgenden Kapitel wird zunächst die europäische Aufklärung als Zeitalter und Reformbewegung, sowie die aus ihr resultierenden gesellschaftlichen Veränderungen, erarbeitet. Danach wird die geschichtliche Entwicklung der Sozialen Arbeit, von der religiösen Liebestätigkeit zur wissenschaftlichen Profession dargestellt.
2.1 Die europäische Aufklärung
Das Zeitalter der europäischen Aufklärung fällt mit zeitlichen Übergängen in das 18. Jahrhundert. Die Vorbedingungen der Aufklärung waren die grundlegenden religiösen Veränderungen durch die Reformation im 16. Jahrhundert sowie die darauffolgenden großen kriegerischen Auseinandersetzungen im Verlauf des 17. Jahrhunderts. Die religiösen und politischen Autoritäten waren nicht im Stande die neuentstandenen gesellschaftlichen Probleme zu lösen. Mit der Glorious Revolution (Glorreichen Revolution) in den Jahren 1688/89 sowie der Thronbesteigung und der Anerkennung der „Bill of Rights“[2] durch Wilhelm von Oranien[3] fand von England ausgehend eine grundlegende Veränderung der Vormachtstellung der Monarchie (von Gottes Gnaden) gegenüber dem Parlament, hin zur parlamentarischen Monarchie statt. Auf dem Tiefpunkt der absolutistischen Monarchie in Frankreich unter Ludwig XIV[4] wurden diese Entwicklungen aufgegriffen. Durch die Allgemeingültigkeit der französischen Sprache wurden die Wirkungen der Aufklärung in andere Staaten Europas transportiert. Diese Veränderungen waren richtungsweisend und impulsgebend, das vorherrschende metaphysisch[5] -religöse Weltbild in Frage zu stellen. Bedingt durch die tiefgreifenden Erfahrungen dieser Zeit entstanden zentrale Forderungen nach „ ... einer vernünftigen Religion bzw. natürlichen Theologie und ... der Religionsfreiheit, das sich dann zur Forderung nach einer allgemeinen Denk- und Redefreiheit, später auch nach Pressefreiheit, erweitern konnte.“[6] Hinzu kamen die Hoffnungen auf eine Welt- und Menschenerkenntnis, welche nicht von religiösen Dogmen bestimmt ist. Die Epoche der europäische Aufklärung nahm mit der französischen Revolution im Jahre 1789 ihr Ende, viele Vertreter der Aufklärung sahen in den Ereignissen ihre Hoffnungen bestätigt.[7][8] Jedoch entsprachen die weiteren Entwicklungen nach der Revolution nicht mehr den Werten der Aufklärung.[9]
Die Aufklärung ist nicht nur als Bezeichnung für eine Epoche zu verstehen, vielmehr ist sie eine durch Philosophen und Ihre Schriften eingeleitete und getragene Reform-, Erkenntnis- und Wissensbewegung.[10] Nur in sehr beschränken Grenzen war die Verbreitung ihrer Weltsicht für die Philosophen der Aufklärung möglich. Daher mussten sie sich, wie die griechischen Philosophen, auf das Geschriebene beschränken, dabei stellte sich heraus, dass die Literaturformen der Antike, wie das klassische Epos oder die Tragödie ungeeignet waren. Große Bedeutung kam den kleineren Literaturformen wie Satiren, Fabeln und Lehrgedichten zu. Frei von poetischen Regeln fanden auch Romane, in Form von Briefromanen, weite Verbreitung.[11]
Das zentrale Element der Aufklärung war „ ... das natürliche Licht der Vernunft ... im Unterschied zum übernatürlichen Licht der Offenbarung oder Gnade ...“[12] So ist die Vernunft zum Einen auf eine vernünftige Selbständigkeit und zum Anderen auf eine vernünftige Religion ausgerichtet. Kant[13] beschreibt die emanzipatorische Funktion der Aufklärung mit: „ ... der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen.“[14] Die Menschen sollten sich von allen, durch (religiöse, politische) Unvernunft angelegten Fesseln, befreien. Dieser Unvernunft wurde hauptsächlich mit Kritik begegnet. Alle Lebensbereiche wie Religion, Gesellschaft, Staatsordnung und Wissenschaft sollten ihr Dasein vor dem Gericht der Vernunft begründen oder auf ihr Dasein verzichten.[15] Naturrechtliche Nachweise waren die Forderungen an politische Herrschaftssysteme sowie der Rechtswissenschaft. Einige Vertreter der Aufklärung sahen im aufgeklärten Absolutismus bereits ihre Ziele erfüllt. Im Zuge der französischen Revolution wandelten sich die Forderungen hin zu demokratischen Ordnungen. Auch die Theologie musste sich nun naturrechtlich in Form einer natürlichen Religion begründen. Dabei wurde deistischen[16] und theistischen[17] Strömungen Raum gegeben. Die Philosophie sollte sich von der Metaphysik zur Erkenntniskritik wandeln. Mit dem Entstehen der Naturwissenschaft sollte die „ ... Überwindung der aristotelisch-scholastischen Physik durch die Begründung der klassischen Mechanik“[18] gelingen.[19]
Im Verlauf der Aufklärung entwickelten sich - durch neue Sichtweisen auf den Menschen - die Humanwissenschaften.[20] Mit dem Ende des klerikalen Bildungsmonopols wurde Bildung auf alle sozialen Schichten in Form von Säkularisierung und Alphabetisierung sowie die Bewusstseinsbildung gerichtet. Mit dem Blick auf den Menschen und seiner natürlichen Bedürfnisse entwickelte sich die Ökonomie zu einer eigenständigen Wissenschaftsdisziplin.[21]
Die Auswirkungen der europäischen Aufklärung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die politischen Veränderungen betreffen das Selbstverständnis der Monarchie zu Staat und Gesellschaft, während Ludwig XIV. als Vertreter des Absolutismus vielfach zitiert wird, er sei der Staat, bezeichnete sich Friedrich II.[22] als Vertreter des aufgeklärten Absolutismus, als ersten Diener des Staates. Es fand also eine Entwicklung von absolutistischer zu parlamentarischer Monarchie, mit der französischen Revolution zu demokratischen Gesellschaftsordnungen, statt.
Diese Veränderung des Selbstverständnisses schloss die Willkür eines Herrschenden über die Rechtswissenschaft und Rechtsprechung weitestgehend aus, sodass sich mit der Rechtswissenschaft auch die anderen klassischen Professionen den Forderungen der Aufklärung nach Rationalisierung, Klarheit, Eindeutigkeit, sprich den naturrechtlichen Grundwerten der entstandenen Naturwissenschaft genügen zu müssen.
Im Zuge dieser Entwicklungen entstanden die auf den Menschen bezogenen Disziplinen der Humanwissenschaften, als auch das Bewusstsein für Individuum, Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und letztlich auch die Menschenrechte.
2.2 Entwicklung der Sozialen Arbeit
Der Entwicklung der Sozialen Arbeit zu einer professionellen Berufung gehen Jahrhunderte von religiöser und ehrenamtlicher „Liebestätigkeiten“ voraus.[23]
Im Hochmittelalter[24] war Armut ein wichtiger Bestandteil der gesellschaftlichen Ordnung. Dabei stellte sie eine göttliche Notwendigkeit im Gefüge der mittelalterlichen Ständeordnung dar. Zusätzlich zum Beten und Fasten gab der Arme bzw. der Bettler dem Reichen die Möglichkeit durch Almosen sich seiner Sünden zu entledigen. Die Höhe der Almosen war nicht auf die Bedürftigkeit des Armen gerichtet, sondern richtete sich auf die Umstände des Gebers. Auf Grund dieser religiösen Funktionalisierung des Armen gab es Seitens religiöser und gesellschaftlicher Autoritäten kein Bestreben, Armut einzudämmen, zu bekämpfen oder zu verhindern.[25] Die Armenfürsorge beginnt mit dem Herausbilden der bürgerlichen Lebensformen, mit dem Anwachsen der mittelalterlichen Städte und dem damit verbundenen Wandel der sozialen Strukturen in den wachsenden Städten. Die Auslöser dieser Veränderungen können in der Entwicklung des Handwerks mit einer bedeutenden Produktionssteigerung durch Arbeitsteilung, der Gemeindebildung mit bürgerlicher Selbstverwaltung (Räten) und dem Gewinnstreben der Gutsherren gesehen werden.[26] Die Erbringung von Hilfeleistungen war somit auf „... spontane und persönliche Hilfe durch Almosen und ... organisierte Hilfe durch das Hospital ...“[27] beschränkt.
Durch die Weiterentwicklung theologischer Theorien und der aufkommenden Reformation wandelte sich das Verständnis von Armut im ausgehenden Mittelalter. Johannes Geiler von Kaysersberg[28] forderte in „Die XXI Artikel“[29] die Armen zwar zu versorgen, jedoch die Bedürftigkeit und Verteilung der Almosen durch gewählte Vertreter zu überwachen. Diese sollten die Arbeitsfähigen zum Arbeiten anhalten und nur die Unfähigen sollten die Almosen zugesprochen bekommen. Er verlangte die Schaffung einer städtischen Ordnung, welche die Überwachung und die Leitung der Hilfeempfänger regelt.[30] Luther[31] vertrat die Auffassung, dass man sich nicht durch Ablass seiner Sünden befreit, sondern allein aus Glaube an Gott Erlösung findet. Im weiteren Verlauf der Reformation Entstand - mit der calvinistischen[32] Arbeitsmoral - die Auffassung, dass Armut selbstverschuldet sei. Eine Vorreiterrolle zur Bekämpfung von Armut kommt der Stadt Nürnberg mit ihren Bettel- und Armenordnungen von 1370, 1478 und 1522 zu.[33] In vielen weiteren Städten entstanden entsprechende Ordnungen. Für die Organisation der Armenpflege waren die städtischen Räte zuständig. Diese benannten ehrenamtliche „Pfleger“ und Ratsmitglieder als „Vögte“, in Spitälern gab es „Spitalmeister“. Diese Tätigkeiten durften nur von ehrbaren Bürgern ausgeführt werden, es gab Unterweisungen wie die Armenpflege umgesetzt werden sollte. Es wurden feste Beurteilungskriterien zur Ermittlung der Bedürftigkeit sowie Bettelzeichen eingeführt. Bettelzeichen wurden vergeben, wenn der Bedürftige seine Bedürftigkeit unter Zeugen nachweisen konnte. Die Arbeit als Armenpfleger war mit hohem Ansehen verbunden und hatte oft positive Auswirkung auf die weitere Karriere.[34]
In der Zeit des Absolutismus vollzog sich ein Paradigmenwechsel in der Armenpflege. Den als unverschuldet Armen angesehenen wurde weiterhin in der Tradition der Armenordnungen Hilfe zuerkannt; den als arbeitsfähig beurteilten wurden zunehmend repressive Maßnahmen aufgezwungen. Die Armenpflege wurde in die staatliche Verwaltung impliziert und stand mit seinen Bediensteten am unteren Ende der Verwaltungshierarchie. In der offenen Armenpflege beschränkten sich die Qualifikationen an die „Bettelvögte“ lediglich auf einen gottgefälligen und konformen Lebenswandel, es ist aber überliefert, dass die Bettelvögte häufig selbst Almosenbedürftig waren. Sie hatten geringes gesellschaftliches Ansehen, sie repräsentierten Überwachung, Zwang, sie hinderten die Bevölkerung am Almosen geben und hatten den Ruf brutal und korrupt zu sein. „Zucht-, Werk- und Arbeitshäuser“ waren die neuentstandenen Institutionen in der geschlossenen Armenpflege. Die Insassen dieser Einrichtungen sollten durch Arbeit und religiöser Erziehung zu gesellschaftlichem Gehorsam und Moral erzogen werden. In den Arbeitshäusern waren alle unteren Gesellschaftsklassen als Insassen vertreten. Auf Grund der schlechten Bezahlung wechselte das Personal der Zucht- und Arbeitshäuser häufig. In den Verwaltungsstellen wurden auch häufig ausgediente oder invalide Soldaten und Offiziere beschäftigt, als Grund hierfür wurde angegeben, „ ... dass das ‚Gesindel’ mehr Furcht und Achtung vor den Soldaten haben würde, als von bürgerlichen Gerichtsdienern und Bettelvögten, die allzu oft selbst aus diesem Kreise kamen“.[35] Zu dieser Zeit gab es vereinzelt erste Forderungen nach beruflicher Ausbildung. Diese fanden jedoch keine Beachtung, da die Aufgaben, welche hauptsächlich in der Durchsetzung der Bettelverbote und der materiellen Wertschöpfung zu sehen sind, in den „Arbeits- und Zuchthäusern“, durch Repressionen und körperlicher Züchtigung erfüllt wurden.[36][37]
Durch einen rasanten Bevölkerungsanstieg[38] in der Zeit der Industrialisierung stieg die Zahl der Armen und Bedürftigen sprunghaft an. Die Notwendigkeit das Armenwesen zu modernisieren wurde allerorts sichtbar. In der offenen Armenpflege wurde in den Organisationsstrukturen die Ehrenamtlichkeit auf alle Bereiche ausgeweitet. Beispielsweise wurden in Hamburg jedem ehrenamtlichen Armenvorsteher drei ehrenamtliche Armenpfleger zugeteilt.[39]
Das Elberfelder System war eine Neukonzeptionierung, dabei wurde die Stadt Elberfeld in Quartiere eingeteilt, die ehrenamtlichen Armenpfleger waren der Leitung von ehrenamtlichen Vorstehern unterstellt und für höchstens vier bedürftige Familien oder einzelne Bedürftige zuständig. Jeder stimmfähige Bürger (Männer) war verpflichtet ein solches Ehrenamt für drei Jahre zu begleiten. Zudem ist nachgewiesen, dass die ehrenamtlichen Vorsteher und Armenpfleger gemäß Elberfelder Armenordnung „... in einer Außerordentlichen Sitzung mit einer gewissen Feierlichkeit öffentlich durch Handschlag verpflichtet, danach durch eine Ansprache in ihre zukünftige Arbeit und durch eine detaillierte schriftliche ‚Instruction für die Bezirksvorsteher und Armenpfleger’ eingewiesen wurden.“[40] Somit konnte die öffentliche Armenverwaltung eine große Anzahl an Helfern zur Verfügung stellen um die Kontrollierbarkeit der Armen zu gewährleisten. Die Aufgabe der Armenpfleger bestand darin, die Bezugsdauer von Hilfeleistungen so gering wie möglich zu halten. Die Armen wurden in Arbeit vermittelt, und mussten jede vermittelte Arbeit annehmen.[41] Die Strukturen der geschlossene Armenpflege in Spitälern und Arbeitshäusern wurde weiter beibehalten und mit besoldeten Personal durchgeführt.[42]
Die zunehmende Mobilität der Erwerbstätigen brachte das Elberfelder System zu Ende des 19. Jahrhunderts an seine Grenzen. Auf betreiben des Straßburger Rudolf Schwander[43] wurde die Armenpflege zentralistisch in einem Armenamt organisiert, auch wurden ehrenamtliche und hauptamtliche Aufgaben neugeordnet und klar verteilt. Die Prinzipien von Bürokratie und Verwaltung wurden auf die Armenpflege übertragen, um willkürliche Einschätzungen von Ehrenamtlichen zu vermeiden. Entscheidungsbefugnisse fielen in die Zuständigkeit der Berufsarmenpfleger. Den ehrenamtlichen Armenpflegern kamen die beratenden und unterstützenden Tätigkeiten zu. Diese Teilung von Verwaltung und „... beratend-kontrollierender (fachlicher) sozialer Arbeit, die die Entwicklung der Verwaltung kommunaler sozialer Dienste seither charakterisiert ...“[44] hatte im Straßburger System seinen Ursprung.[45][46]
Am Ende des 19. Jahrhunderts entwickelte sich die Armenpflege zu einer umfangreichen Fürsorge. Mit der Einführung der Sozialversicherungen durch Reichkanzler Otto von Bismarck[47] sollte die Verarmung der Arbeiter verhindert werden. Einhergehend mit dem Versicherungszwang war ein Rechtsanspruch auf staatliche Fürsorge verbunden. Dies geschah in erster Linie um das weitere erstarken der Sozialdemokratie zu verhindern.[48][49]
Vor und nach Reichsgründung entstand eine Vielzahl konfessioneller und privater Wohlfahrtsverbände, wie Beispielsweise:
1848 – Centralausschuß der Inneren Mission
1871 – Verband der deutschen vaterländischen Frauenvereine
1880 – Deutscher Verein für Armenpflege und Wohltätigkeit
1897 – Charitasverband für das katholische Deutschland
1917 – Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden
Besonders mit den sozialen Folgen der Industrialisierung wurde sich zum Ende des 19. Jahrhunderts immer kritischer Auseinandergesetzt. Dabei entstand eine Vielzahl von sozialen Reformbewegungen. Zu dieser Zeit wurde die private Wohlfahrtspflege größtenteils von Frauen erbracht. Um die Jahrhundertwende wurden auf kommunaler Ebene viele Verordnungen erlassen, die es Frauen ermöglichen sollte, in der institutionellen Armenpflege mitzuarbeiten. Oft scheiterte dies am Widerstand der männlichen Armenpfleger. Frauen erhielten nur schrittweise Zugang zur ehrenamtlichen Armenpflege. Jedoch entstanden mit der Frauenbewegung viele Vereine und Verbände, die sich in dem 1894 gegründeten „Bund Deutscher Frauenvereine“ organisierten und wesentlichen Einfluss auf die entstehende Soziale Arbeit sowie die Ausbildung in verschiedensten sozialen Berufen hatte. Aus der Frauenbewegung kamen grundlegende Anstöße zur Entwicklung und Ausbau der kommunalen Wohlfahrtspflege. „Die Mütterlichkeit als Inbegriff der erzieherischen, hegenden und pflegenden Potenzen der Frau, ihre Fähigkeit zu gefühlvoller Emotionalität und Wärme“[50] war die Devise der gemäßigten Vertreterinnen des Bundes. Die universelle Armenpflege entwickelte sich immer mehr in verzweigte eigenständige Bereiche der Fürsorge. Dieser Umstand bedeutete Zugleich eine Verfachlichung und Verwissenschaftlichung „ ... und die fachliche Ausbildung für soziale Fürsorgearbeit entstand.“[51] An die Stelle der repressiven Armenfürsorge mit der Orientierung an das absolute Existenzminimum trat eine soziale Fürsorge mit Dienstleistungen für individuelle Problemlagen.[52][53][54]
Bereits im Jahre 1899 wurde durch Jeanette Schwerin[55] der erste „Jahreskursus zur beruflichen Ausbildung in der Wohlfahrtspflege“[56] initiiert.[57] Nach ihrem Tod führte Alice Salomon[58] die Ausbildung in der 1908 gegründeten Sozialen Frauenschule unter dem Dach des „Pestalozzi-Fröbel-Hauses“ die professionelle Ausbildung in der Sozialen Arbeit fort. Dabei wurden die Erfahrungen der Kindergärtnerinnenseminare - welche bereits auf eine jahrzehntelange Tradition zurückblicken konnten - genutzt. Zu Beginn wurde mit einer zweijährigen Ausbildung begonnen. Der von Alice Salomon entwickelte zweistufige Lehrplan blieb über viele Jahre hinweg maßgebend in der Ausbildung sozialer Fachkräfte. Die Unterstufe, die erste Stufe des Ausbildungsplanes, diente dem Wirken der Frauen in den eigenen Familien sowie der Interessensbildung am sozialen Wirken. Die Inhalte waren somit auf das praktische Wirken ausgerichtet. Die Oberstufe beinhaltete eine konkrete fachliche Ausbildung für alle Gebiete der sozialen Fürsorge, wie beispielsweise: Armenpflege, Jugendfürsorge usw., damit war auch eine praktische Mitarbeit in diesen Einrichtungen verlangt. Die zweijährige Ausbildung wurde bereits nach kurzer Zeit um eine einjährige berufsbegleitende Fortbildung ergänzt, sodass es zu dieser Zeit schon eine dreijährige Berufsausbildung gab.[59] Für leitende Beamtinnen in der Verwaltung der Wohlfahrtspflege wurden ab 1910 in den neuentstandenen wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultäten Frauenhochschulstudiengänge eingerichtet. Diese stellten eine fachliche Qualifikation für leitende Stellen in der Sozialverwaltung dar und grenzten sich von der klientenorientierten Ausbildung an den sozialen Frauenschulen ab.[60] Die Weimarer Republik zentralisierte die Fürsorge und regelte in seiner Verfassung die Zuständigkeiten der gesamten Sozialpolitik. Die Wohlfahrtspflege sollte die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit bestmöglich unterstützen. Alice Salomon sah die soziale Diagnose als das wichtige Mittel an, in dem alle psychosozialen Daten erhoben werden, damit dem Hilfesuchenden eine bedarfsgerechte Unterstützung gewährleistet werden kann.[61]
Die Auswirkungen des Nationalsozialismus waren auch für die Entwicklung der Sozialen Arbeit verheerend. Nicht nur, dass Frauen mit dem Aufbau eines in Trümmern liegenden Landes begannen, sondern „Gerade auch im sozialen Bereich war durch Emigration, politisch und rassisch begründeter Ausschaltung von Fachleuten und Wissenschaftlern, politischer ‚Gleichschaltung’ von sozialen Organisationen und Ausbildungsstätten, Bücherverbrennungen und die Ideologie des ‚lebensunwerten Lebens’ ein Vakuum geistiger und materieller (Fachliteratur) Art entstanden“[62] Die Reorganisation der sozialen Sicherung orientierte sich an den Strukturen der Weimarer Republik, waren aber vielfach durch Regelungen der Besatzungsmächte beeinflusst. Durch den wirtschaftlichen Aufschwung der 1950er Jahre konnte das Soziale Sicherungssystem wiederhergestellt werden. Auf Grund der Erfahrungen der nationalsozialistischen Diktatur blieb ein enormes Misstrauen gegenüber der Fürsorge.[63]
Die Berufsausbildung nach dem Zweiten Weltkrieg orientierte sich am Kenntnisstand der Weimarer Republik und integrierte Ansätze aus dem angelsächsischen Ländern, wie beispielsweise case work, group work und community work.[64] Ende der 1950er Jahre wurde die Bezeichnung des Wohlfahrtspfleger durch Sozialarbeiter ersetzt. Diese wurden in einer vierjährigen Ausbildung an so genannten „Höheren Fachschulen für Sozialarbeit“ ausgebildet. Die Ausbildung stand Frauen und Männern vom 20. – 35. Lebensjahr offen.[65] Die Umwandlung der Höheren Fachschulen in Fachhochschulen erfolgte ab 1970 bis zum Wintersemester 1971/72, danach waren in allen Bundesländern Fachhochschulen eingerichtet. Die Ausbildung wurde auf sechs Semester festgelegt, im Anschluss daran mussten zwei Praxissemester absolviert werden. Mit Abschluss der theoretischen und praktischen Ausbildung erhielten die Absolventen die staatliche Anerkennung.[66]
3 Soziale Arbeit als Profession
„Die Annahme, Soziale Arbeit sei ... unausweichlich zu einem nur halbprofessionellen Zustand verdammt, ist ebenso falsch wie die gegenteilige Behauptung, dass Soziale Arbeit ohne Zweifel schon Profession sei ... Soziale Arbeit als Profession neu zu gestalten ist eine Aufgabe oder besser eine Kampfzone, der sie sich immer neu stellen muss.“[67] Im folgenden Kapitel wird dargestellt, warum die angeführte Anforderung des sich neu Gestaltens gerade die Soziale Arbeit zur Profession macht und die besagte „Kampfzone“ auch auf die klassischen Professionen, nicht in ihrer Definition, jedoch als Funktionssystem in einer postmodernen Gesellschaft zutrifft.
3.1 Theorie der Postmoderne
Um die Soziale Arbeit als Profession beschreibbar zu machen, ist es Notwendig unter welchen Rahmenbedingungen sie agiert. Daher werden in diesem Teil die relevanten Begriffe Moderne und Postmoderne definiert sowie die postmoderne Gesellschaft dargestellt.
Die Moderne bezeichnet eine Periode, in der grundlegende soziale, kulturelle und intellektuelle Veränderungen eintraten. Diese Veränderungen zeichneten sich im 17. Jahrhundert ab und erreichten mit der Aufklärung eine Vollkommenheit, welche sich weiter auf alle Lebensbereiche ausweiteten. Die Moderne bestimmt ein permanentes „...Ringen um Ordnung, Eindeutigkeit, Rationalisierung, Kontrolle, Klassifizierung und Bestimmung, also um Ambivalenzfreiheit.“[68] Im Zuge dieser Veränderungen haben sich unter diesen Prinzipien separate klarstrukturierte Funktionssysteme mit eigenständigen Aufgaben, Kommunikationsarten und Tätigkeitsfeldern in der Gesellschaft herausgebildet. Am Ende dieser Entwicklung stand die Differenzierung in Professionen, in spezialisierte Berufsgruppen, die klar abgegrenzt von anderen Professionen einzelne gesellschaftliche Probleme behandeln. So regeln die Rechtswissenschaften den sozialen zwischenmenschlichen Umgang, die Medizin die somatischen Befindlichkeiten und die Psychologie die psychische Gesundheit des Menschen.[69]
[...]
[1] Blum 2012. 2
[2] Bill of Rights (Auszüge vom 13.02.1689) „Die angemaßte Befugnis, Gesetze oder die Ausführungen von Gesetzen durch königliche Autorität ohne Zustimmung des Parlaments aufzuheben, ist gesetzeswidrig ... Steuern für die Krone ... ohne Erlaubnis des Parlaments für längere Zeit ... zu erheben, ist gesetzeswidrig ... Die Freiheit der Rede... im Parlament darf von keinem Gerichtshof oder sonstwie außerhalb des Parlaments angefochten oder infrage gestellt werden.“ (Brockhaus 1998. 91)
[3] Wilhelm III. von Oranien-Nassau, ab 1689 König von England, Schottland und Irland
(1650 – 1702)
[4] Ludwig XIV, König von Frankreich, klassischer Vertreter des Absolutismus (1638 – 1715)
[5] Metaphysik: Die Metaphysik ist als eine höhere Form von Wirklichkeit zu verstehen. Sie beschreibt, was Dinge im Gegensatz zu ihrem Erscheinen sind, welche nicht mit den Sinnen begriffen werden kann. (Sandkühler 1990b. 383)
[6] Schneiders 2008. 8
[7] Sandkühler 1990a. 276f
[8] Schneiders 2008. 8ff
[9] Schneiders 2008. 18
[10] Sandkühler 1990a. 276
[11] Schneiders 2008. 15
[12] Schneiders 2008. 13
[13] Immanuel Kant, deutscher Philosoph der Aufklärung (1724 – 1804)
[14] Kant in Mittelstraß 1980. 214
[15] Sandkühler 1990a. 276
[16] Deismus: Eine durch Herbert of Cherbury 1645 begründete Religionsauffassung, in der das Göttliche nach der Schöpfung nicht weiter in den Weltverlauf, durch Wunder o.ä. eingreift. (Mittelstraß 1980a. 444)
[17] Theismus: Religionsauffassung, eines agierenden, lebendigen Gottes. (Mittelstraß 1980b. 246)
[18] Mittelstraß 1980a. 214
[19] ebd.
[20] Schneiders 2008. 11
[21] Sandkühler 1990a. 279
[22] Friedrich II. (der Große) von Hohenzollern, König von Preußen, Vertreter des aufgeklärten Absolutismus (1712 – 1786)
[23] Müller in Thole 2012. 223
[24] Hochmittelalter, Epoche von der Mitte des 11. bis Mitte des 13. Jahrhunderts
[25] Schilling, Zeller 2012. 21ff
[26] Sachße, Tennstedt 1998. 23f
[27] Schilling, Zeller 2012. 22
[28] Johannes Geiler von Kaysersberg, Domprediger zu Straßburg (1445 – 1510)
[29] Sachße, Tennstedt 1998. 56
[30] Sachße, Tennstedt 1998. 56
[31] Martin Luther, Urheber der Reformation (1483 – 1546)
[32] John Calvin, Reformator und Begründer des Calvinismus (1509 – 1564)
[33] Schilling, Zeller 2012. 24ff
[34] Amthor 2003. 112ff
[35] Krauß in Amthor 2003. 127
[36] Amthor 2003. 120ff
[37] Schilling, Zeller 2012. 30ff
[38] Bevölkerung in Deutschland 1750: ca. 18 Millionen, 1900: ca. 56 Millionen (Schilling, Zeller 2012. 35)
[39] Amthor 2003. 129f
[40] Amthor 2003. 131 (sic!)
[41] Schilling, Zeller 2012. 36ff
[42] Amthor 2003. 131
[43] Rudolf Schwander, deutscher Politiker und Sozialreformer (1868 – 1950)
[44] Sachße, Tennstedt 1988. 26
[45] Sachße, Tennstedt 1988. 25ff
[46] Schilling, Zeller 2012. 38f
[47] Otto von Bismarck, Ministerpräsident von Preußen, Deutscher Reichskanzler (1815 – 1898)
[48] Amthor 2003. 200ff
[49] Schilling, Zeller 2012. 39ff
[50] Sachße in Amthor 2003. 205
[51] Sachße, Tennstedt 1988. 44f
[52] Sachße, Tennstedt 1988. 42ff
[53] Amthor 2003. 204ff
[54] Amthor 2003. 258
[55] Jeanette Schwerin, Wegbereiterin der professionellen Sozialen Arbeit (1852 – 1899)
[56] Zeller 1994. 32
[57] ebd.
[58] Alice Salomon, Wegbereiterin der professionellen Sozialen Arbeit (1872 – 1948)
[59] Amthor 2003. 260ff
[60] Amthor 2003. 280f
[61] Schilling, Zeller 2012. 41ff
[62] Pfaffenberger in Amthor 2003. 415
[63] Amthor 2003. 415ff
[64] Amthor 2003. 409
[65] Amthor 2003. 493ff
[66] Amthor 2003. 500ff
[67] Müller in Thole 2012. 225
[68] Kleve 2003. 98
[69] Kleve 2003. 98f