§14 Abs. 3: ,,unmittelbaren Einwirkung mit Waffengewalt ... wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Flugzeug gegen Menschen eingesetzt werden soll, und sie das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist."
Dieser Abschnitt des Luftsicherheitsgesetzes galt 2004 als sehr umstritten. Das Gesetz würde hiermit zustimmen, gegebenenfalls ein voll besetztes Passagierflugzeug abzuschießen, wenn man befürchten würde, von ihm könnte eine potenzielle Gefahr ausgehen, wie zum Beispiel die eines Terroranschlags wie der des 11. Septembers 2001. Es wurde 2006 abgelehnt mit der Argumentation, es würde gegen die Menschenwürde verstoßen, dem Staat die Möglichkeit zu geben, kurzfristig Todesurteile zu fällen, um eventuell andere Menschenleben zu retten. Der Artikel sei absolut unvereinbar mit dem Grundgesetz. In anderen Worten stößt die rechtliche Beurteilung hier an ihre Grenzen. Doch wie steht es mit der ethischen Rechtfertigung? Ist ein Verhalten ethisch vertretbar, wenn die abgezielten Folgen moralisch sind? Diese und ähnliche Fragen zu beantworten versucht die Utilitaristische Theorie.
Jede vom Menschen geschaffene Gesellschaft benötigt festgelegte, gesellschaftliche Konventionen, allgemein anerkannte Verhaltensregeln, an welche sich jeder halten muss. Diese Normen garantieren ein harmonisches Zusammenleben der Individuen, die gemeinsam einen großen, funktionierenden Zusammenschluss bilden, welchen wir als Gesellschaft bezeichnen. Als Beispiel für diese Vorschriften, seien sie nun von Gesetzgebern schriftlich festgehalten oder von Menschen einer sozialen Gruppe über Traditionen anerzogen, können wir das Tötungsverbot nennen, oder das Streben nach Freiheit und Gerechtigkeit.
Inhaltsverzeichnis
Utilitarismus allgemein: Einleitung
Was heißt Utilitarismus für John Stuart Mill
Schlussfolgerung
Literaturverzeichnis
1. Utilitarismus allgemein: Einleitung
§14 Abs. 3: „ unmittelbaren Einwirkung mit Waffengewalt [ ... ] wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Flugzeug gegen Menschen eingesetzt werden soll, und sie das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist.“ Dieser Abschnitt des Luftsicherheitsgesetzes galt 2004 als sehr umstritten. Das Gesetz würde hiermit zustimmen, gegebenenfalls ein voll besetztes Passagierflugzeug abzuschießen, wenn man befürchten würde, von ihm könnte eine potenzielle Gefahr ausgehen, wie zum Beispiel die, eines Terroranschlags wie der des 11. Septembers 2001. Es wurde 2006 abgelehnt mit der Argumentation, es würde gegen die Menschenwürde verstoßen, dem Staat die Möglichkeit zu geben, kurzfristig Todesurteile zu fällen, um eventuell andere Menschenleben zu retten. Der Artikel sei absolut unvereinbar mit dem Grundgesetz. In anderen Worten stößt die rechtliche Beurteilung hier an ihre Grenzen. Doch wie steht es mit der ethischen Rechtfertigung? Ist ein Verhalten ethisch vertretbar, wenn die abgezielten Folgen moralisch sind? Diese und ähnliche Fragen zu beantworten versucht die Utilitaristische Theorie. [1]
Jede vom Menschen geschaffene Gesellschaft benötigt festgelegte, gesellschaftliche Konventionen, allgemein anerkannte Verhaltensregeln, an welche sich jeder halten muss. Diese Normen garantieren ein harmonisches Zusammenleben der Individuen, die gemeinsam einen großen, funktionierenden Zusammenschluss bilden, welchen wir als Gesellschaft bezeichnen. Als Beispiel für diese Vorschriften, seien sie nun von Gesetzgebern schriftlich festgehalten oder von Menschen einer sozialen Gruppe über Traditionen anerzogen, können wir das Tötungsverbot nennen, oder das Streben nach Freiheit und Gerechtigkeit. [2]
Diese Verhaltensnormen zu untersuchen macht sich der Utilitarismus zum Ziel. Doch bevor man einen Bereich wissenschaftlich untersuchen kann, müssen Richtlinien festgelegt werden, was gar nicht einmal so einfach ist, wenn es um (zwischen-) menschliches Verhalten geht.
Der Begriff „utilitaristisch“ wird im modernen Sprachgebrauch von einem leicht negativen Beigeschmack begleitet; so erklärt ihn beispielsweise der Duden als „ nur auf den Nutzen bedacht“, was banal als „egoistisch“ missverstanden werden kann. Der Ausdruck hat seinen etymologischen Ursprung aus dem Latein ( utile= nützlich). Mittels dieser Übersetzung haben wir einen ersten Gedanken und wir können erahnen, dass die Grundintention dieser ethischen Theorie um den Nutzen von Handlungen mit moralischer Relevanz handeln. Der Nutzen definiert Bentham in seinem Werk „ Introduction tot he Principles of Morals and Legislation “ als die spezifische Eigenschaft einer Sache, welche zur Schaffung von Wohlergehen, Vorteil, Freude, Gutem oder Gleichem verhilft. Vor allem, da der Name Utilitarismus als Ableitung des Englischen Wortes utility, dazu verleitet zu glauben, diese Theorie würde sich auf materialistisches Denken beschränken. Um dieser Fehlinterpretation entgegen zu wirken, wird normalerweise von „individuellem Wohl“ oder auch „Glück“ gesprochen.[3]
Diese negative Note verdankt dem Prinzip wahrscheinlich die zahlreichen Kritiken, welchen es über die Zeit ausgesetzt war. Kant lehnte diese Ethik radikal ab, Marx und Engels kritisierten ihn in „Die deutsche Ideologie“ und auch Nietzsche hatte in seinem Werk „Jenseits von Gut und Böse“ lediglich eine spöttische Randbemerkung für den Utilitarismus übrig.
Die Hauptvertreter des Utilitarismus finden sich in England im 18. Und 19. Jahrhundert bei Jeremy Bentham (1748-1832) und John Stuart Mill (1806-1873). Sie entwickelten den Utilitarismus systematisch, den man schon in seinen Frühformen vor circa 2200 Jahre zuerst in China bei dem Philosophen Mozi fand. Heutzutage ist der Utilitarismus die bedeutendste und vielfältigste Strömung in der Ethik.[4] Mill gilt in dieser Ethik als bedeutendster Vertreter; als Jugendlicher bis ins Erwachsenenalter hin stand er unter dem Einfluss seines Vaters, einem Psychologen, Nationalökonom und Historiker, und dessen Freund Bentham.
Doch der Utilitarismus ist nicht nur vertretend für die Ethik als wichtige moralphilosophische Position; auch in der Sozialphilosophie und in den Wirtschaftswissenschaften findet er Anklang.
Seine Grundfrage, die es zu beantworten gilt, lautet: „ Was ist moralisch verbindlich, und wie kann man es rational begründen?“ Das heißt in anderen Worten, die Richtlinien und Kriterien, die man für ein wissenschaftliches Analysieren braucht, nach welchen sich Entscheidungen, Handlungen und Normen als moralisch richtig oder falsch beurteilen lassen, werden mithilfe der utilitaristischen Theorie aufgedeckt. Sprich, es ist eine moralphilosophische Analyse erster Ordnung.
Wir messen den Nutzen einer Handlung in dem wir beobachten wie viel Glück eine spezifische Handlung hervorruft. Um das allgemeine Glück zu rechnen müssen wir das Glück einzelner Menschen zusammen addieren. So können wir schlussfolgern, dass je mehr glückliche Menschen es gibt, desto größer ist das allgemeine Glück. Das Ziel einer utilitaristischen Entscheidung ist es den größtmöglichen Nutzen(Glück) für die größtmögliche Anzahl von Menschen zu treffen. [5]
„Die Erhebung der Nützlichkeit zum Bewertungskriterium der sittlichen Qualität einer Handlung (Nützlichkeitsprinzip). Entscheidend ist dabei ihr Beitrag zum größtmöglichen Glück für die größtmögliche Anzahl von Menschen (Sozialeudemismus).“ [6] Das Motto des Utilitarismus könnte man wie folgt formulieren: „Handle immer so, dass das größtmögliche Maß an Nutzen entsteht“. Das Erreichen dieses Ziels kann nur erfolgen, indem man vier Grundprinzipien beachtet: Konsequenzprinzip, Hedonismusprinzip. Utilitätsprinzip und Sozialprinzip. Beispiel zur Anschauung des Glücks: Für eine Person stellt eine Frühstücksmahlzeit ein Optimum dar, mehr Frühstücksmahlzeiten würde das Glück sinken lassen. Wenn man hundert Mahlzeiten hat und hundert Leute, so ist das Glück am größten wenn jeder eine Mahlzeit bekommt. Ziel ist es anderseits auch, eine kritische Handlungsorientierung mit möglichst wissenschaftlichen Begründungen der Normen zu schaffen. Man gewinnt das, was moralisch in einer Gesellschaft verbindlich ist, durch empirische Kenntnisse; das macht die These zu einer realitätsnahen Philosophie.[7]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
[1] Vgl. :ACH, Johann S. u. Bayertz, Kurt u. Siep, Ludwig: Grundkurs Ethik S. 91 – 92.
[2] Vgl: HÖFFE, Otfried: Einführung in die utilitaristische Ethik. Klassische und zeitgenössische Texte.
[3] Vgl.: HÖFFE, Otfried: Einführung in die utilitaristische Ethik. Klassische und zeitgenössische Texte.
[4] Vgl. ANZENBACHER Arno: Einführung in die Ethik, S.31.
[5] Vgl. HÖFFE, Otfried: Einführung in die utilitaristische Ethik., S.55
[6] Zeitverlag Gerd Bucerius GMBH & CoKG: Das Lexikon. Mit dem besten aus der Zeit, Hamburg 2005
[7] Vgl.: HÖFFE, Otfried: Einführung in die utilitaristische Ethik.