Im Zuge des internationalen Wertpapierhandels kommt es vermehrt zu äußerst riskanten, ausländischen und daher aufklärungsbedürftigen Anlageprodukten, wie z. B den Börsentermingeschäften, insbesondere aus dem angelsächsischen Wirtschaftsraum.
Dieser Umstand erforderte eine Fortentwicklung der deutschen Rechtsprechung zur Regelung dieser für deutsche Verhältnisse außergewöhnlichen Wertpapiere.