Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Archiv im Allgemeinen. Sie orientiert sich nicht an einer zuvor aufgeworfenen zentralen Problemstellung,
sondern will lediglich ein wenig Licht in die diffus-dunkle Vorstellung von Archiven bringen. Hierzu werden in der Einleitung eine Definition und die
eigentliche Zweckbestimmung der Archive erläutert, sowie ein kurzer historischer Abriss und einige erklärende Bemerkungen über den Beruf des Archivars
gegeben.
In dem darauf folgenden Hauptteil werden die unterschiedlichen Archivtypen in
Deutschland vorgestellt und von einander abgegrenzt. Ferner wird das
idealtypische Verzeichnen von Archivalien dargelegt, dem sich (fast) jede der
einzelnen Archivtypen bedient.
In dem Schlussteil soll ansatzweise die Frage geklärt werden, inwiefern das
Medium Internet zu der Gattung der Archive gerechnet werden kann und ob die
Zukunft der Archive im Internet liegen könnte. Diese Analyse erfolgt unter
Berücksichtigung der im Hauptteil gegebenen Informationen.
Inhaltsverzeichnis
I Einleitung
1. Einleitung
2. Definition des Archivs
3. Zweckbestimmung des Archivs
4. Der Archivarberuf früher und heute
II Hauptteil
5. Die verschiedenen Archivarten in Deutschland
5.1 Das Bundesarchiv
5.2 Staatsarchive
5.3 Kommunalarchive
5.4 Herrschafts-, Haus- und Familienarchive
5.5 Kirchenarchive
5.6 Wirtschaftsarchive
5.7 Parlaments-, Partei-, und Verbandsarchive
5.8 Medienarchive
5.9 Universitätsarchive
6. Sonstige Archivformen
7. Das Verzeichnen von Archivgut
III Schlussteil
8. Das Internet - Ein Archiv?!
IV Literaturverzeichnis
I Einleitung
1. Einleitung
„Es gibt kein leeres Archiv, was darauf wartet mit dem Abfall der Geschichte gefüllt zu werden.“1
Inwieweit es sich nicht bloß um „Müll“ ohne gesellschaftspolitische Relevanz handelt, der in Archiven aufgehoben wird (was durchaus die landläufige, wenn auch unqualifizierte Vorstellung ist), kann man sich plakativ vor Augen führen, wenn man an die vergangenen politischen Debatten pro/contra einer Freigabe der ehemaligen Stasi-Akten denkt.
Helmut Kohl - als Paradebeispiel hier zu nennen - wehrt sich bis heute erfolgreich gegen die Veröffentlichung der ehemals geheimen Stasi-Akten über seine Person. Und wo werden diese Akten aufgehoben? In dem Archiv!
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Archiv im Allgemeinen. Sie orientiert sich nicht an einer zuvor aufgeworfenen zentralen Problemstellung, sondern will lediglich ein wenig Licht in die diffus-dunkle Vorstellung von Archiven bringen. Hierzu werden in der Einleitung eine Definition und die eigentliche Zweckbestimmung der Archive erläutert, sowie ein kurzer historischer Abriss und einige erklärende Bemerkungen über den Beruf des Archivars gegeben.
In dem darauf folgenden Hauptteil werden die unterschiedlichen Archivtypen in Deutschland vorgestellt und von einander abgegrenzt. Ferner wird das idealtypische Verzeichnen von Archivalien dargelegt, dem sich (fast) jede der einzelnen Archivtypen bedient.
In dem Schlussteil soll ansatzweise die Frage geklärt werden, inwiefern das Medium Internet zu der Gattung der Archive gerechnet werden kann und ob die Zukunft der Archive im Internet liegen könnte. Diese Analyse erfolgt unter Berücksichtigung der im Hauptteil gegebenen Informationen.
2. Definition des Archivs
Die Begrifflichkeit des Archivs ist parallel von den beiden griechischen Wörtern arché (Anfang, Beginn) und archeion (Ort der Aufbewahrung von Akten) abgeleitet. Aus der sprachlichen Zusammensetzung dieser beiden griechischen Wörter resultiert eine ambivalente, nicht eindeutig trennbare Bedeutung des Archivs als a) Konvolut von Dokumenten und
b) räumliche Gegebenheit der Aufbewahrung.
Das Grosse Duden-Lexikon definiert allgemeingültig ein Archiv als „geordnete Sammlung von Urkunden, Dokumenten, Briefen, Manuskripten, Akten, Schriftstücken usw.; aber auch der Raum für deren Aufbewahrung.“2
3. Zweck des Archivs
„Im strengen archivfachlichen Sinne ist ein Archiv eine Institution, die Archivalien oder (synonym) Archivgut verwahrt; Archivgut muss jede der folgenden drei Bedingungen erfüllen:
a) Ist im Geschäftsgang einer juristischen oder natürlichen Person entstanden
b) Wird zur Erledigung der laufenden Geschäfte nicht mehr benötigt
c) Hat einen bleibenden Wert.“3
Der Terminus Gesch ä ftsgang impliziert einen amtlichen oder geschäftlichen - jedoch keinen privaten - Ursprung der Archivalie, die ferner immer ein Unikat darstellt, das es dauerhaft und adäquat zu konservieren gilt.
Eine weitere Aufgabe der Archive besteht darin, dass „Die Archive demnach die Zeugnisse all dessen in sich aufbewahren müssen, was für eine jeweilige geschichtliche Epoche besonders charakteristisch, originell und relevant zu sein scheint.“4
Was jedoch als bedeutsam und archivierungswürdig erachtet wird, erfolgt innerhalb eines grob determinierten Rahmens teilweise subjektiv vonseiten der Archivare.
4. Der Archivarberuf früher und heute
Das Berufsfeld des Archivars ist nicht - wie man durchaus vermuten könnte - eine neuzeitliche Erscheinung, die erst durch eine zunehmende Verschriftlichung und Bürokratisierung auftrat. Zur Aufzeichnung und Konservierung von Manuskripten, Dokumenten, Karten etc. benötigten schon die Römer, die Griechen, ja sogar die Ägypter einen Archivar. Dieser wurde in der Antike und in dem Mittelalter allerdings unter anderen Bezeichnungen (wie etwa Registrator) angeführt. Die Aufgabe der Archivare bestand in einer aktenmäßigen Dokumentation von Behörden- und Verwaltungsschriftgut, dem eine hohe politische Bedeutung beigemessen wurde (Gesetzestafeln, Verträge, Landschenkungen, usw.). Sie besaßen damals ausschließlich eine rechtlichverwaltungsmäßige Funktion.
Ferner war die Berufsgruppe der Archivare früher zahlenmäßig sehr gering; auch wurde die Arbeit nahezu ausschließlich nebenberuflich, z.B. von Tempeldienern, Schreibern, Mönchen etc. ausgeübt.
Mit Beginn des 19. Jahrhunderts ändert sich dies; es tritt - zunächst vereinzelt - der hauptberufliche Archivar vereinzelt in Erscheinung5.
Das Anforderungsprofil an einen Archivar war bereits im ausgehenden 19. Jahrhundert sehr hoch: Ein gewisses Lebensalter, einige Jahre berufliche Erfahrung und eine wohl fundierte wissenschaftliche Ausbildung oder ein Studium waren Grundvoraussetzung für die Anstellung als hauptberuflicher Archivar. Allerdings besaß damals dieses Berufsfeld ein weitaus höheres gesellschaftliches Ansehen und wahrscheinlich eine überdurchschnittlich gute Bezahlung. Ottnad führt an, dass zu dieser Zeit insbesondere direktorale Posten in größeren Archiven so begehrt waren, dass sich gestandene und renommierte Professoren auf solche vakante Posten bewarben.6
Dem konträr wird der Archivarberuf in der heutigen Zeit von der Gesellschaft mit überaus wenig Sozialrenommé verbunden. Franz beschreibt die gesellschaftliche Vorstellung von einem Archivar sehr plakativ folgendermaßen: „[…] der
Archivar galt lange Zeit als spitzweghafter Sonderling, der in verstaubten Gewölben mit spinnwebüberzogenen Folianten und uralten Pergamenten hantiert, um vergessene Geschehnisse aus ferner Vergangenheit ans Tageslicht zu befördern.“7
Auch das heutige Anforderungsprofil an einen angehenden Archivar ist immer noch recht hoch: Ein abgeschlossenes Studium (vornehmlich der Geschichts-, auch der Rechtswissenschaften) ist Grundvoraussetzung nebst einer anschließenden zweijährigen Ausbildung zum Archivar. Diese Anforderungen stehen in einem Missverhältnis zu dem Sozialrenommè, das dem Berufsfeld der Archivare zugemessen wird und verdeutlicht „[…] die Divergenz berufsnotwendiger Qualifikation und gesellschaftlicher Einschätzung und Anerkennung […]“.8
Im Gegensatz zu einer ausschließlichen Dokumentation von Behörden- und Verwaltungsschriftgut, ist der Archivar heutzutage zuständig für die archiviche Verwahrung allen Schrift-, Bild- und Tongutes, das als charakteristisch für einen Zeitabschnitt und bedeutsam für die Zukunft empfunden wird.
II Hauptteil
5. Die verschiedenen Archivarten in Deutschland
Um den unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten und Interessen der verschiedenen Archive gerecht zu werden, unterteilt man Archive in neun große Sparten. In dem folgenden Hauptteil der Arbeit sollen diese neun einzelnen Arten vorgestellt und voneinander abgegrenzt werden.
[...]
1 Spieker, S. 15.
2 Das Grosse-Duden Lexikon, S. 317.
3 Burkhardt, Kap. 2.2.
4 Groys, S. 163.
5 Vgl. Ottnand, S. 4.
6 Vgl. Ottnad, S. 12.
7 Franz, S. 1.
8 Ottnad, S. 18.