Die Weimarer Reichsverfassung. Ein kurzer Überblick
Zusammenfassung
ausgearbeitet. Die Zielfragestellung lautet: „Welche Ansätze sind an der Verfassung positiv
und welche Aspekte sind eher negativ zu werten?“ Um einen groben geschichtlichen
Überblick zu verschaffen, wird erstmal die Entstehung mit den wichtigsten Merkmalen
untersucht, wie beispielsweise der Nationalversammlung. Folglich wird auf den Inhalt und
den Aufbau der Verfassung eingegangen, dazu gehören die beiden Hauptteile, der Aufbau und
Aufgaben des Reiches und letztlich die Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen. Die
nächste Thematik bezieht sich auf die sechs Reichsorgane, Reichstag, Reichspräsident,
Reichsregierung, Reichsrat, Staatsgerichtshof und dem Reichswirtschaftsrat. Anschließend
wird der Fokus auf den zweiten Hauptteil der Verfassung gesetzt, den Grundrechten und
Grundpflichten. Ein kurzer Kommentar wird letztlich die Realität der theoretischen
Grundrechte in der Praxis aufzeigen. Abschließend wird ein kurzes Fazit bezüglich der
Zielfragestellung kurz erläutert.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Entstehung der Weimarer Reichsverfassung
3. Die Inhalte der Weimarer Verfassung
3.1 Die Reichsorgane
3.2 Grundrechte und Grundpflichten
4. Fazit
5. Literaturliste
1. Einleitung
In der folgenden Hausarbeit wird das Referat „die Weimarer Verfassung“, schriftlich ausgearbeitet. Die Zielfragestellung lautet: „ Welche Ansätze sind an der Verfassung positiv und welche Aspekte sind eher negativ zu werten?“ Um einen groben geschichtlichen Überblick zu verschaffen, wird erstmal die Entstehung mit den wichtigsten Merkmalen untersucht, wie beispielsweise der Nationalversammlung. Folglich wird auf den Inhalt und den Aufbau der Verfassung eingegangen, dazu gehören die beiden Hauptteile, der Aufbau und Aufgaben des Reiches und letztlich die Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen. Die nächste Thematik bezieht sich auf die sechs Reichsorgane, Reichstag, Reichspräsident, Reichsregierung, Reichsrat, Staatsgerichtshof und dem Reichswirtschaftsrat. Anschließend wird der Fokus auf den zweiten Hauptteil der Verfassung gesetzt, den Grundrechten und Grundpflichten. Ein kurzer Kommentar wird letztlich die Realität der theoretischen Grundrechte in der Praxis aufzeigen. Abschließend wird ein kurzes Fazit bezüglich der Zielfragestellung kurz erläutert.
2. Die Entstehung der Weimarer Reichsverfassung
Eine Verfassung ist kein Produkt einer Theorie, es ist ein Ergebnis einer historischen Situation und den damit verbundenen Möglichkeiten. Soziale Strukturen, politische Ideen und Konstellationen bilden einen Rahmen, aus dem eine Verfassung entsteht (Kolb, 1972, 219). Die Nationalverfassung sollte dem Reich eine neue Verfassung geben. Am 19.Januar.1919, fanden die Wahlen statt. Die Sozialdemokratische Partei erhielte 165 Sitze, die Christliche Volkspartei (Zentrum), erhielte 91 Sitze und die Deutsche Demokratische Partei, 75. Diese Parteien schlossen sich bei der Nationalversammlung zu der Weimarer Koalition zusammen und übernahmen somit die Regierung ab den 13.Februar.1919 (Apelt, 1964, 51). „Anstatt der verbündeten Ländermonarchen und -regierungen war nunmehr erstmals in der deutschen Geschichte aufgrund geltenden Verfassungsrechts das Volk selbst Träger der Staatsgewalt. Die monarchische Spitze wurde durch eine republikanische in Gestalt eines von der Nationalversammlung zu wählenden (vorläufigen) Reichspräsidenten ersetzt, der die Reichsgewalt zusammen mit einer von ihm zu bestellenden, das Vertrauen der Nationalversammlung besitzenden Reichsregierung auszuüben hatte. Die Länder waren über einen dem früheren Bundesrat vergleichbaren Staatenausschuss an der Gesetzgebung beteiligt. Gesetze bedurften zu ihrer Wirksamkeit des übereinstimmenden Nationalversammlung allein vorbehalten. Wenngleich die Revolution die Monarchien der Einzelstaaten beseitigt hatte, so verstand es der noch immer vitale Länderpartikularismus sich derart zu behaupten, dass die einzelnen Regierungen ihren Anteil bei der Mitwirkung an der provisorischen Reichsgewalt erhielten. ' ‘ (Kotulla, 2008, 538) Am 24.Februar.1919, begann die erste Lesung der Nationalversammlung. Zwischenzeitlich fanden zahlreiche Beratungen statt, die Verfassung wurde schließlich am 31.Juli.1919, von der Nationalversammlung mit 262 gegen 75 Stimmen und 1 Enthaltung angenommen. Reichspräsident Friedrich Ebert unterzeichnete diese am 11.August.1919. Mit der Verkündung im Reichsgesetztblatt vom 14.August.1919, trat diese dann in Kraft (Apelt, 1964, 124).
3. Die Inhalte der Weimarer Verfassung
Wie auchjede Verfassung über eine Präambel verfügt, hatte auch die Weimarer Verfassung eine Formulierung, welche die staatsrechtliche und politische Lage des Reiches grundsätzlich formuliert(vgl.,Apelt, 1964, 128).
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