Fragen und Probleme zum Thema des ärztlich assistierten Suizids und der Sterbehilfeorganisationen
Zusammenfassung
Zudem werden Sterbehilfeorganisationen vorgestellt.
Besonders interessant ist der Exkurs zu einer Palliativstation, wobei mit Hilfe eines Interviews eine Alternative zur Sterbehilfe aufgezeigt werden soll.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Definition Euthanasie
3 Geschichte der Euthanasie
4 Vorstellung der verschiedenen Arten
4.1 Die aktive Sterbehilfe
4.2 Die passive Sterbehilfe
4.3 Die Beihilfe zum Selbstmord
5 Die Sterbehilfeorganisationen
6 Exkurs: Interview Palliativstation
7 Fazit
8 Literaturverzeichnis
1 Einleitung
„Ich möchte gehen, wann ich es möchte. Es ist
geschmacklos, das Leben künstlich zu verlängern.“[1]
Über dieses Zitat von Albert Einstein könnte man mehrere Stunden diskutieren und die verschiedenen Aspekte, das Für und Wider abwägen.
Aber kann man bei dem Thema Tod und Sterben mit Bezug auf Sterbenlassen und Sterbehilfe überhaupt zu einem richtigen Ergebnis kommen? Wer sagt uns, was richtig und falsch ist? Wer bestimmt die Parameter dieser Diskussion und der Auslegung von Richtig und Falsch? Und gibt es nicht auch Ausnahmesituationen, in denen man seine Meinung ändern kann? In der ein überzeugter Widersacher dieser These nicht der Meinung sein wird, dass sie auch stimmen kann?
Diesen vielen Fragen wird im Rahmen dieser Hausarbeit versucht, nachzugehen. Dabei wird es als Einstieg zunächst eine Definition von Euthanasie in Abgrenzung zur Sterbehilfe geben, und darauffolgend die zeitliche Entwicklung der Euthanasie. Zu sehen, wie sich das weiterentwickelt hat, wird vielleicht auch dabei helfen, abzuschätzen, wie die Zukunft dabei aussehen mag.
Im Folgenden werden die verschiedene Arten dabei vorgestellt und voneinander unterschieden: die aktive Sterbehilfe, die passive Sterbehilfe und schließlich die Beihilfe zum Selbstmord.
In einem weiteren Punkt werden Sterbehifeorganisationen eingeführt, mit einem besonderen Augenmerk auf Dignitas, Dignitate und Exit. Was genau machen diese Organisationen? Wofür stehen sie und wie gehen sie vor? Verfolgen alle drei die gleichen Ziele und arbeiten sie in gleicher Weise oder unterscheiden sie sich gravierend voneinander?
Darauffolgend wird als Exkurs ein Interview mit der Leitung einer Palliativstation aufgezeigt. Zum Abschluss dieser Arbeit wird also auch eine andere Sicht der Dinge und der Vorgehensweise vorgestellt. Was man anderes machen kann, als den scheinbar einfachen Weg der Sterbehilfe bzw. des ärztlich assistierten Suizids zu gehen. Welche Alternativen hat man und wie sehen die betroffenen Menschen
diese Art, damit umzugehen? Ist es besser, dem Leben ein Ende zu setzen, wenn es nicht mehr lebenswert erscheint, oder aber die restlichen Tage für die Patienten so angenehm wie möglich zu machen?
Was ist überhaupt lebenswert und ab wann kann man von einem nicht mehr lebenswerten Dasein sprechen? Kann man das objektiv betrachtet festlegen oder muss man sich dafür selber in solch einer Situation befinden?
Diese Fragen und auch die Frage nach dem Sinn des Lebens werden im abschließenden Fazit näher durchleuchtet.
2 Definition Euthanasie
Bei der Definition von Euthanasie muss zunächst eine Differenzierung gemacht werden zwischen besagter Euthanasie und dem medizinisch assistierten Tod bzw. dem assisted suicide. In heutigen Diskussionen wird dies häufig gleichgestellt, allerdings handelt es sich um zwei unterschiedliche Herangehensweisen. Bei dem assisted suicide muss die Person, die den Tod verlangt, auch letztlich selber und eigenständig den Tod einleiten. Der Arzt übernimmt dabei eine beratende Funktion und stellt die tödlich wirkenden Medikamente zur Verfügung. Während bei der Euthanasie eine weitere Person tätig wird[2].
Die Frage in diesem Zusammenhang ist allerdings, ob es auch einen moralischen Unterschied dabei gibt oder ob beide Varianten gleichermaßen zu verachten oder zu befürworten sind.
Allgemein gesprochen ist eine bestimmte Definition von Euthanasie schwer zu finden, da sie in unterschiedlichen Sprachkontexten auch jeweils andere Bedeutungen hat. Außerdem sind Kontext und Perspektive dabei von Bedeutung, ob man zum Beispiel aus medizinischer, juristischer oder theologischer Sicht eine Definition verfassen will. Ebenfalls wird dies beeinflusst durch Interessen, Standpunkte oder aber Traditionen. Daher kann man sagen, dass Definitionen aus moralischer Sicht nie neutral sind[3].
In dem Zusammenhang der Definitionsfindung muss des Weiteren unterschieden werden zwischen aktiver/ passiver und freiwilliger/unfreiwilliger Euthanasie. Auf diese speziellere Unterscheidung wird allerdings unter Punkt 4 weiter eingegangen.
Um generell von Euthanasie sprechen zu können, müssen einige Bedingungen gegeben sein: Zum einen muss der Tod „...so schmerzlos wie möglich herbeigeführt werden;“[4]. Zum anderen darf der Tod nicht durch eine Dritte Person eigennützig gefordert werden, sondern der Tod darf nur eingeleitet werden, wenn es aus dem Wunsch heraus, sich aus einer „...unerträgliche Situation zu befreien;“[5] geschieht. Zusätzlich muss gegeben sein, dass der Tod das „...kleinere Übel darstell[t] als seine vorgegebene Situation.“[6].
Auf der Suche nach einer annehmbaren Definition stößt man auf fünf verschiedene Lösungsansätze: Zum einen den Verzicht auf den Begriff, zum anderen die Ergänzung durch neue Wortschöpfung, außerdem eine primär moralisch begründete Abgrenzung, die Zuhilfenahme von erläuternden Adjektiven und schließlich die enge Abgrenzung des Euthanasiebegriffs[7].
Bei der ersten Variante umgeht man durch den Verzicht auch auf negative Konnotationen aus der Vergangenheit wie zum Beispiel während der NS-Zeit. Befürworter dieser Strategie bevorzugen, von einer Betreuung Sterbender zu sprechen[8].
Andere hingegen sind der Meinung, dass neue Wortschöpfungen der richtige Weg ist. Der Begriff benemortasia ist in diesem Zusammenhang zu finden, was für „...ein schönes, schmerzfreies, würdiges und ehrenvolles Sterben ... gemeint sei...“[9].
Die dritte Möglichkeit unterscheidet grundlegend zwischen zwei Fällen: zum einen eine moralisch zu verurteilende Handlung durch zum Beispiel Unterlassung, und zum anderen der Behandlungsverzicht oder auch Behandlungsabbruch, der unter Umständen nachvollziehbar oder zu rechtfertigen ist. Wobei bei letzterem in diesem Fall nicht von Euthanasie gesprochen wird, weshalb eine Definition dessen eine moralische Grundentscheidung voraussetzt[10].
Außerdem möglich ist eine Unterscheidung zwischen einer sogenannten positiven und negativen Euthanasie. Dazu eine Erläuterung: unter negativer Euthanasie versteht man die Unterlassung einer Therapie, die an sich hilfreich wäre, und positive Euthanasie meint eine direkte Handlung, um ein Leben zu beenden Wobei auch hier die Frage im Raum steht, inwieweit dies aus moralischer, sozialer Sicht anders zu behandeln und zu deuten ist[11].
Des weiteren kann zusätzlich der Begriff Sterbehilfe verwendet werden, der sich abgrenzt vom Begriff der Euthanasie. Die Befürworter sehen die Euthanasie als eine absichtliche Tötung an, während sie unter Sterbehilfe eine seelsorgerische Betreuung verstehen oder aber auch das Sterbenlassen[12].
Wählt man die vierte Variante, die Zuhilfenahme erläuternder Adjektive, so stößt man zum Beispiel auf aktiv/ passiv, direkt/ indirekt, negativ, positiv, suizidal usw. Allerdings wird, wie bereits erwähnt, auf drei der Beispiele unter dem Punkt 4 eingegangen.
Die letzte vorgestellte Möglichkeit zur Definitionsfindung konzentriert sich im Rahmen einer Abgrenzung des Euthanasiebegriffs auf die ärztliche Tötung auf Verlangen, indem die tödlich wirkende Dosis von Medikamenten verabreicht wird. Wobei hier zu unterscheiden ist zwischen dieser Methode und einem Behandlungsabbruch, einer Beihilfe zum Suizid oder einer Tötung aus Mitleid[13].
Abschließend soll im Kontext einer adäquaten Definitionsfindung die offizielle Definition der Niederlanden vorgestellt werden. Dort wird eine Tötungshandlung nur dann vorgenommen, wenn die betroffene Person den Wunsch zu sterben noch selber und klar äußern kann. Außerdem werden hier nur die ärztlichen Handlungen in Augenschein genommen, während die anderen „Methoden“ außen vor bleiben[14].
[...]
[1] Albert Einstein
[2] Vgl. Holderegger (1999), S. 129
[3] Vgl. Zimmermann-Acklin (1997), S. 92
[4] a.a.O., S. 115
[5] ebd.
[6] ebd.
[7] Vgl. a.a.O., S. 98 ff.
[8] Vgl. ebd.
[9] a.a.O., S. 100
[10] Vgl. a.a.O., S. 101
[11] Vgl. a.a.O., S. 102
[12] Vgl. a.a.O., S. 104
[13] Vg. a.a.O., S. 110 f.
[14] Vgl. a.a.O., S. 113