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Ethik und Moral im Kontext der Menschenwürde

©2014 Wissenschaftlicher Aufsatz 21 Seiten

Zusammenfassung

In der vorliegenden Arbeit wird die Thematik Menschenwürde durchleuchtet, in concreto soll der
historische Kontext skizziert, Definitionen sowie die Präsenz dieses Gutes in der Gegenwart
illustriert werden. Es entstand ein sich immer stärker abzeichnendes Spannungsverhältnis zwischen
Menschenwürde, Menschenrechten und deren konkreter gesetzlicher Verankerung als auch
Ausgestaltung. Nach einer kurzen Erläuterung der grundlegenden Begriffe zu Recht, Ethik und
Moral, wird der ethische und rechtsphilosophische Denkansatz der Würde in seinen Grundzügen
dargestellt, als auch seine Etablierung und Wirken. Die Brisanz der Thematik wird unter anderem
durch den Umstand ersichtlich, dass Menschenwürde in der Europäischen Union zwar als
unantastbares Gut an erster Stelle angeführt wird, es jedoch an der Konkretisierung in den
Mitgliedstaaten häufig mangelt und folglich ein adäquater Schutz nicht gewährleistet werden kann.
Anders als dies in Deutschland durch das Grundgesetz der Fall ist, hat Österreich den Schutz der
Menschenwürde an keiner Stelle explizit in seiner Rechtsordnung verankert. Kann dann aber ein
fundamentaler Wert gewahrt werden? Ist die Menschenwürde, auch wenn von der Charta der
Vereinten Nationen, als auch in der EMRK explizit geschützt, ausreichend geschützt? In der
österreichischen Rechtsordnung lassen sich Anhaltspunkte und Normen finden, welche von
angeboreren Rechten ausgehen und daher einer dementsprechenden Wertung zugänglich sind.
Weiters ist natürlich zu beachten, dass auch die Rechtssprechung ihren Teil zur Konkretisierung der
Menschenwürde beiträgt, wenn beispielsweise der Verfassungsgerichtshof diese als allgemeinen
Wirkungsgrundsatz versteht. Dies kann dahin gehend interpretiert werden, dass es sich dabei um
einen fundamentalen Leitgedanken des Staates handelt, der seine Ausflüsse in den sozialen Rechten
als auch Freiheitsrechten und Grundrechten hat. [...]

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Grundlagen der Rechtsphilosophie
A. Recht
B. Ethik
C. Moral und Sitte
D. Das Verhältnis von Recht und Moral

III. Menschenwürde
A. Menschenwürde im historischen Kontext
B. Würde als zentraler Begriff von Recht und Moral in unserer Zeit
1. Ansätze und Kontroversen zur Menschenwürde
2. Sozialethische Aspekte
3. Theologische Aspekte
4. Juristische Aspekte

IV. Schlusswort

V. Bibliographie

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

I. Einleitung

In der vorliegenden Arbeit wird die Thematik Menschenwürde durchleuchtet, in concreto soll der historische Kontext skizziert, Definitionen sowie die Präsenz dieses Gutes in der Gegenwart illustriert werden. Es entstand ein sich immer stärker abzeichnendes Spannungsverhältnis zwischen Menschenwürde, Menschenrechten und deren konkreter gesetzlicher Verankerung als auch Ausgestaltung. Nach einer kurzen Erläuterung der grundlegenden Begriffe zu Recht, Ethik und Moral, wird der ethische und rechtsphilosophische Denkansatz der Würde in seinen Grundzügen dargestellt, als auch seine Etablierung und Wirken. Die Brisanz der Thematik wird unter anderem durch den Umstand ersichtlich, dass Menschenwürde in der Europäischen Union zwar als unantastbares Gut an erster Stelle angeführt wird, es jedoch an der Konkretisierung in den Mitgliedstaaten häufig mangelt und folglich ein adäquater Schutz nicht gewährleistet werden kann. Anders als dies in Deutschland durch das Grundgesetz der Fall ist, hat Österreich den Schutz der Menschenwürde an keiner Stelle explizit in seiner Rechtsordnung verankert. Kann dann aber ein fundamentaler Wert gewahrt werden? Ist die Menschenwürde, auch wenn von der Charta der Vereinten Nationen, als auch in der EMRK explizit geschützt, ausreichend geschützt? In der österreichischen Rechtsordnung lassen sich Anhaltspunkte und Normen finden, welche von angeboreren Rechten ausgehen und daher einer dementsprechenden Wertung zugänglich sind. Weiters ist natürlich zu beachten, dass auch die Rechtssprechung ihren Teil zur Konkretisierung der Menschenwürde beiträgt, wenn beispielsweise der Verfassungsgerichtshof diese als allgemeinen Wirkungsgrundsatz versteht. Dies kann dahin gehend interpretiert werden, dass es sich dabei um einen fundamentalen Leitgedanken des Staates handelt, der seine Ausflüsse in den sozialen Rechten als auch Freiheitsrechten und Grundrechten hat. Die Essentialität der Menschenwürde wurde im Rahmen einer Gesprächsrunde im Parlament zum Thema “Schutz der Menschenwürde” diskutiert und unter anderem folgende Thesen des Moraltheologen und Ethikers Günter Virt zusammenfassend festgehalten: “Die Menschenwürde sei durch das Menschsein gegeben, nicht durch Ansehen und nicht durch Person-Sein. Die Menschenwürde sei daher nicht nur zu achten, sondern auch zu schützen, die Schwächsten einer Gesellschaft seien auch die Schutzbedürftigsten. Auf der Menschenwürde bauten die Freiheits- und Sozialrechte auf. Eine ethische Theorie komme zwar nicht ohne Güterabwägung aus, betonte Virt, doch sei die Menschenwürde der Eichpunkt dieser Waage.”1

II. Grundlagen der Rechtsphilosophie

Was Moral und Recht ist, als auch deren Verhältnis zueinander, gehört zu den klassischen Fragestellungen der Rechtsphilosphie. Um Menschenwürde definieren und einordnen zu können, bedarf es einer kurzen Darstellung der wichtigsten Grundsätze der Rechtsphilosophie.

Im modernen Verfassungsstaat sind Moral und Recht nicht kongruent, auch wenn die beiden Normenkomplexe in der Alltagssprache synonym verwendet werden. Der englische Rechtstheoretiker John Austin formulierte diesen Umstand folgendermaßen: „Das Vorhandensein einer Rechtsnorm ist eine Sache; ihre Richtigkeit oder Unrichtigkeit eine andere. Ob sie besteht oder nicht, ist eine Frage; ob sie einer zugrunde gelegten Idealvorstellung entspricht oder nicht, eine andere. Ein bestehendes Gesetz ist auch dann ein Gesetz, wenn es uns nicht zusagt oder wenn es von dem Kriterium abweicht, an dem wir unserer Billigung oder Mißbilligung orientieren”.2

A. Recht

Einen möglichen Ansatz Recht zu definieren nahm, neben Hobbes, Aristoteles, Marx, auch Immanuel Kant vor. Der folgende Abschnitt geht näher auf die Versuche ein Recht zu definieren. Kant geht davon aus, dass jeder Mensch ein freies Wesen ist, welches Autonomie besitzt. Diese Autonomie bildet die Grundlage sich selbst Ziel und Sinn im Leben zu geben. Aufgrund des Konfliktpotentials durch derart viele individuelle Autonomien bedarf es eines Regelungskonzepts, um das friedliche Zusammenleben zu garantieren.3 Weiters führt er aus, dass es nicht ausreichend ist sich nur zu fragen was rechtens ist, sondern dass das Recht einem einheitlichen Oberbegriff zugeordnet werden muss und folglich eine Abgrenzung zu anderen sozialen Verhaltensnormen vorgenommen werden kann. Die Definition von Recht führte und führt zu kontorversen Diskussion, da sie abhängig ist von den unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen, dem jeweiligen methodischen Standort, als auch den kulturellen, sozio-ökonomischen und historischen Interessenlagen. Daher kann ein übergeordneter, alles umfassender Rechtsbegriff nur unter relativer Abstraktheit und Unbestimmtheit erfolgen. Eine mögliche Definition lautet: „Demnach ist das Recht im objektiven Sinn die für eine Rechtsgemeinschaft verbindliche Ordnung des menschlichen Zusammenlebens, die unter der Anforderung der Gerechtigkeit steht und allenfalls mit Zwang durchgesetzt wird.”4 Recht kann als Hüter der äußeren Ordnung innerhalb der menschlichen Gesellschaft betrachtet werden. Diese Ordnung wird definiert durch Sollensanordnungen, das bedeutet durch Rechtsnormen, welche die Freiheit eines jeden bewahren sollen und als Richtschnur gelten, an dem sich die Normunterworfenen zu orientieren haben.5 Weiters ist zu differenzieren, ob es sich dabei um Naturrecht oder positives Recht handelt, ersteres nämlich geht davon aus, dass das Recht bereits vorgegeben ist, beispielsweise durch Gott oder durch die Natur des Menschen selbst. Das positive Recht dagegen ist das durch die Gemeinschaft geschaffene Recht.

B. Moral und Sitte

Neben Recht besteht eine Vielzahl anderer normativer Ordnungen, welche davon strikt zu trennen sind. Darunter fallen Moral, Sitte, Güter, Tugenden, Pflichten, gesellschaftliche Konventionen, etc. Sitte kann als eine allgemein ausgeübte Verhaltensweise einer bestimmten Gruppe verstanden werden, welche es einzuhalten gilt. Dagegen kann Moral keiner derart einfachen Definition zugeführt werden aufgrund der immensen Fülle unterschiedlicher Moralbegriffe. Eine Meinung geht vom Verständnis konventioneller Moral aus, die eine Identifizierung von Moral und gesellscahftlicher Sitte vornimmt. Eine weitere hingegen, die post-konventionelle Moral, bringt dem entgegen, dass dadurch aber die notwendige Differenzierung von Moral und Sitte außer Acht bleibe, denn moralisches Handeln des Menschen beanspruche auch zugleich stets den Charakter der Unbedingtheit der Handlungsmotivation.6 Reduziert betrachtet kann jedoch Moral folgendermaßen definiert werden; es handelt sich dabei um eine Anforderung an das eigene Gewissen dementsprechend zu handeln. Dieses Handeln, anders als bei der Sitte, ist jedoch getragen vom Wunsch vor dem eigenen Gewissen bestehen zu können unabhängig von äußerer Missbilligung.7

C. Ethik

Die Ethik ist ein essentieller Begriff der Philosophie, denn sie beschäftigt sich mit der Moral, mit menschlichem Handeln in der praktischen Philosophie zum einen und mit der Logik und Metaphysik - im Bereich der theoretischen Philosophie - zum anderen. Ethik kann auch als philosophische Reflexion auf Moral gewertet werden. Diesem normativen Ansatz folgend ist Ethik nicht dasselbe wie Moral, sondern vielmehr eine ganz spezifische Form über Moral zu reflektieren und diese zu erfassen. Das heißt, dass Gegenstand dieses wissenschaftlichen Nachdenkes , das es zum Ziel hat eine Hilfestellung bei der richtigen Entscheidungsfindung zu liefern, ausschließlich die Moral ist.8 Die Ethik befasst sich durch kritisches Hinterfragen mit Vorstellungen, die die Menschen als richtige Lebensführungen und Handlungsweisen betrachten.9 An dieser Stelle ist jedoch auch anzumerken, dass es auch Vertreter gibt, die eine strikte Trennung von Moral und Ethik nicht befürworten aufgrund ihrer inhaltlichen Nähe, da nach ihrem Wortursprung nach beide Begriffe einen ähnlichen Bedeutungsgehalt aufweisen. Die Ethik selbst wiederum lässt verschiedene Disziplinen erkennen, die sich aufgrund ihrer Herkunft, ihres Aufbaus oder auch den sich zu stellenen Fragen unterscheiden; u.a. die allgemeine Ethik, normative Ethik, theologische Ethik, Sozialethik, Methaethik, etc.

D. Das Verhältnis von Recht und Moral

Nicht nur die Definitionen der einzelnen Begrifflichkeiten sind zu klären, sondern auch deren Verhältnis zueinander. Es können drei große Gruppen von Auffassungen unterschieden werden, welche sich im Laufe der Zeit etabliert haben. Die erste Gruppe geht davon aus, dass Recht und Moral eine Einheit bilden, sodass Recht als Teil einer umfassenden moralischen Ordnung anzusehen ist. Die zweite Gruppe geht hingegen davon aus, dass es sich bei den beiden um zwei getrennte Phänomene handelt, denn dem Recht ist ein von moralischen Forderungen losgelöster Anspruch inhärent. Die letzte Gruppe versucht die beiden genannten Ansätze zu verknüpfen indem die notwendige Trennung oder aber auch eine Bezogenheit herangezogen wird und nimmt eine vermittelnde Position ein.10

III. Menschenwürde

Als Einstieg zur Thematik Menschenwürde möchte ich eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anführen. In der Rechtssache Semikhvostov gg. Russland11 hatte sich der EuGH mit erniedrigender und unmenschlicher Behandlung zu befassen. Der Beschwerdeführer klagte wegen unzureichender Haftbedingungen, da er aufgrund einer teilweisen Lähmung auf den Rollstuhl bzw. Unterstützung bei der Fortbewegung angewiesen war und ihm aufgrund dessen diverse Einrichtungen in der Haftanstalt, beispielsweise die Kantine oder auch die sanitären Anlagen, ohne fremde Hilfestellung nicht zugänglich waren. Die erforderliche Hilfestellung seitens der Verantwortlichen unterblieb jedoch und auch sonstige Unterstützungen blieben ihm zur Gänze verwährt. Der Gerichtshof sprach aufgrund der unwürdigen Behandlung eine Verletzung des Artikel 3 iVm Artikel 13 EMRK aus.

Es steht wohl außer Frage, dass bei psychischer oder physischer Behandlung gegenüber Menschen, welche jeglichem nötigen Respekt entbehrt und als erniedrigend oder unmenschlich einzustufen ist, die Würde eines Individuums verletzt wird. So wie auch im dargestellten Fallbeispiel, in dem die Würde des Häftlings missachtet wurde. Allerdings ist dabei zu beachten, dass es sich um eine rechtliche Norm handelt, die eine bestimmte Form des Verhaltens sanktioniert und den Staaten Schutz,- bzw. Handlungspflichten auferlegt. Und auch wenn dies aus unserem Verständnis auf den ersten Blick offensichtlich und klar erscheinen mag, dass die Menschenwürde ein selbstständiger Wert ist, drängt sich zugleich die Frage auf, was die Menschenwürde denn überhaupt ist, wie sie begründet werden kann und welcher, wenn überhaupt, allgemein gültigen Definition diese unterliegt. Weiters ist zu eruieren, wo das Prinzip der Menschenwürde seine Verankerung findet; ob und wenn ja, welche Grenzen gezogen werden können; wo fängt Menschenwürde an und wo endet diese?

A. Menschenwürde im historischen Kontext

Die Würde des Menschen ist nicht nur in unserer Zeit im Brennpunkt diverser Diskussionen, sondern findet ihre Anfänge bereits in der griechischen sowie auch in der römischen Antike. Der römische Rhetoriker Cicero beschreibt nämlich, um den Menschen vom Tier abzugrenzen, dass dem Menschen Würde zukommt. In seinem Werk De Officiis anerkennt er dem Menschen zwar Würde, jedoch mit Abstufungen, denn diese Würde kann zwar auf den ersten Blick nicht aberkannt werden und scheint dem Menschen inherent zu sein, doch musste sie durch entsprechendes Verhalten gewahrt und aufrecht erhalten bleiben. Das bedeutet, dass man sich dieses Rechtes verlustig machen konnte, sofern man nicht einwandfrei zu leben pflegte.12

Diese von Cicero aufgegriffene Idee wurde trotz kritischer Auseinandersetzung auch von den Philosophen im Mittelalter aufgenommen; denn es wurde aufgrund der Gottebenbildlichkeit eine Vorrangstellung des Menschen begründet und dadurch das stoische Verständnis der Würde als menschliche Teilhabe an der göttlichen Vernunft lebendig. Dies bedeutet, dass ein Verständnis vorlag, welches dem Menschen Würde zusprach, da Gott den Menschen nach seinem Ebenbilde schuf und ihn daher an seiner Vernunft und Größe teilhaben lässt. Folglich steht der Mensch über allen anderen Lebewesen, kann diese Stellung auch nicht verlieren und die Würde gründet allein auf der Güte Gottes, wie dies unter anderem von Thomas von Aquin in Zitaten von den großen Kirchenvätern wiederholt festgehalten wurde. Hinter diesem metaphysischen Verständnis der christlichen Bewegung verbirgt sich jedoch ganz Unterschiedliches. Drei maßgebende Aspekte sind hierbei hervorzuheben, erstens, dass der Mensch als Kind Gottes die Krone der Schöpfung darstellt; zweitens, dass der Mensch als Person Vernunft und Freiheit besitzt und letztens, dass der Mensch ein erlösungsbedürftiger Sünder ist, welcher seine Würde durch die Auferstehung Christi erfährt. Die derart begründete Würde ist demnach keine jedem als solche inhärente, sondern eine auf die Güte Gottes basierende.13

Eine der wohl bekanntesten Überlegungen aus der neuzeitlichen Vernunftphilosophie bezogen auf die Würde des Menschen wurde von Christian Thies angedacht, als er Immanuel Kant, Bezug nehmend auf das 1785 entstandene Werk “Grundlegung zur Methaphysik der Sitten”, in seinem Werk, in welchem er sich mit dem Wert der Menschenwürde auseinandersetzt, mit folgender Passage anführte: „Im Reich der Zwecke hat alles entweder einen Preis oder eine Würde.

[...]


1 http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2010/PK0271/index.shtml, 07.04.2014. 4

2 Austin, The Province of Jurisprudence Determined (Library of Ideas Edition 1954), S. 184 f. Hier zitiert nach H.L.A. Hart, Recht und Moral. Drei Aufsätze. Aus dem Englischen übersetzt und mit einer Einleitung versehen hg. von Norbert Hoerster, (1971) S. 17.

3 Perthold/Spitzer/Wallner, Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden, Wien (2009) S. 115. 5

4 Koziol/Welser, Bürgerliches Recht¹³ , Wien (2006) S. 4.

5 vgl. Koziol/Welser, Bürgerliches Recht¹³ , Wien (2006).

6 Luf, Grundfragen der Rechtsphilosophie und Rechtsethik, Wien (2008) S. 43.

7 vgl. Koziol/Welser, Bürgerliches Recht¹³, Wien (2006).

8 Fischer / Gruden/Imhof/Strub, Grundkurs Ethik: Grundbegriffe philosophischer und theologischer Ethik², Stuttgart (2007) S. 28.

9 Fischer / Gruden/Imhof/Strub, Grundkurs Ethik: Grundbegriffe philosophischer und theologischer Ethik², Stuttgart (2007) S. 100.

10 Luf, Grundfragen der Rechtsphilosophie und Rechtsethik, Wien (2008) S. 44. 7

11 Semikhvostov gg. Russland, Urteil vom 6.2.2014, EGMR. 8

12 vgl. Büchner, M.T. Cicero. Vom rechten Handeln², Zürich (1964).

13 vgl. W etz, Die Würde des Menschen ist antastbar - Eine Provokation, Stuttgart (1998) S. 25. 9

Details

Seiten
Jahr
2014
ISBN (eBook)
9783656649281
ISBN (Paperback)
9783656649274
Dateigröße
465 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Johannes Kepler Universität Linz
Erscheinungsdatum
2014 (Mai)
Note
Gut
Schlagworte
ethik moral kontext menschenwürde
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Titel: Ethik und Moral im Kontext der Menschenwürde