Pflege mit Perspektive
Voraussetzung sind grundsätzliche Änderungen der Strukturen in der Krankenversicherung
Zusammenfassung
Leseprobe
Pflege mit Perspektive – Voraussetzung sind grundsätzliche Änderungen der Strukturen in der Krankenversicherung
Gegenwärtig sind fast 2,5 Millionen Bürger und Bürgerinnen in unserem Land pflegebedürftig und erhalten Leistungen aus den Beiträgen der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger. Die finanziellen Leistungen reichen bei weitem nicht aus, um die ganztägige Pflege in der Familie, für die Inanspruchnahme eines professionellen Pflegebetriebes oder die Unterbringung im Altenheim zu gewährleisten. Sobald die sogenannte Pflegestufe 2 eintritt (Schwerpflegebedürftige, die bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen) entstehen bei Anforderung eines Ambulanten Pflegebetriebes in der eigenen Häuslichkeit Zuzahlungen von bis zu 1000 Euro monatlich, die nicht von der Pflegekasse gedeckt sind. Grund dafür sind die Verträge auf Landesebene, die zwischen Pflegeverbänden und Pflegekassen bestehen. Irgendwelche Betreuungsmaßnahmen sind dabei kostenmäßig noch nicht berücksichtigt. Sobald der Pflegebedürftige stationär versorgt werden muss, ergeben sich in der Stufe 2 rund 1800 Euro monatliche Zuzahlungen, über die Erstattungen der Pflegekasse hinaus.
Auch die Reformvorhaben der Schwarz-Roten Bundesregierung ab 2015 werden keine nennenswerten Reduzierungen von Zuzahlungen ergeben.
Durch die Anschubfinanzierungen der Personalschlüssel-Verbesserungen, die sicher auch notwendigen Tarifsteigerungen der Mitarbeiter in der Pflege, die beabsichtigten geringen Anhebungen der finanziellen Leistungsgewährungen und wegen der Ausweitung der Leistungen für demente Menschen werden die vorgesehenen Beitragsanhebungen auf 2,55% (2015/2016) gerade noch ausreichen. Sicher bleibt es nur eine politische Absicht, darüber hinaus auch noch aus den Erträgen der höheren Beiträge Rücklagen von bis zu 1 Milliarde Euro zu bilden. Es ist zu begrüßen, dass durch diese zukünftige Reform eine inhaltliche Verbesserung der Pflege stattfinden kann. Die Misere der hohen Aufbringungen von kaum finanzierbaren Eigenleistungen wird aber auch zukünftig bleiben und sich in den nächsten Jahren sogar noch verschärfen. Diese gegenwärtige Situation verlangt geradezu Neuausrichtungen in struktureller Hinsicht. Die einschneidenden Maßnahmen werden benötigt, damit die verfügbaren finanziellen Resourcen nicht durch
Gewinnmaximierungen der Leistungserbringer und durch viel zu viel Bürokratie verpuffen. Hier wird der Versuch von mir beschrieben, wie Lösungen im Sinne der Pflegebedürftigen/Angehörige durch den Gesetzgeber zukünftig möglich werden könnten. Gegenwärtig spricht nichts dafür, dass die heutige Politik so mutig ist, selber neue gravierende Änderungen im Sinne der Hilfebedürftigen anzustreben und die Interessen der Lobbyverbände hintenan zu stellen, Eine gute Versorgung und Betreuung unter Berücksichtigung der individuellen Finanzierungsmöglichkeiten der Pflegebedürftigen sollte das selbstverständliche Ziel sein. Die absolute Priorität sollte hier eine Reform beinhalten, die zu versorgenden Menschen in ihrer eigenen Häuslichkeit zu belassen und Betreuungsaktivitäten zu gewährleisten, damit der Hilfebedürftige lebenswert in unserer Gesellschaft dazugehören darf und nicht nur abseits von „Satt und Sauber“ aufbewahrt wird und darüber hinaus noch abhängig in finanzieller Hinsicht von den Kindern bzw. vom Sozialamt in sein muß.
Leistungsgrundsätze
Bevor ich auf die grundsätzlichen Voraussetzungen der Finanzierung eines neuen Pflegesystems eingehe, befasse ich mich zunächst mit den notwendigen Leistungs-grundsätzen und den Organisationsstrukturen.
Die Feststellung notwendiger Pflegebedürftigkeit nach Erstellung der ggf. neuen gesetzlichen Beschreibungen verschiedener Leistungsmodule für Körperpflege, Ernährung und Mobilitätserfordernisse sollte ein Facharzt für Allgemeinmedizin mit der ergänzenden Fachbegutachtung eines Orthopäden oder/und Neurologen treffen. (Die gesamte Personalorganisation der Medizinischen Dienste der Krankenkassen für Begutachtungen Pflegebedürftiger könnte dann entfallen).
Die erwähnten Leistungsmodule, sollten nach Entgeltklassen definiert werden und zur Auszahlung vom Leistungsträger/Krankenkasse an den durchzuführenden Dienstleister/ Familienpfleger gelangen. Zwischen den Pflegebedürftigen/Angehörigen und den Pflege-Dienstleistern werden jährlich neue Verträge des Umfangs der Hilfemaßnahmen (Feststellungen des Facharztes für Allgemeinmedizin) definiert und die örtliche Krankenkasse des Versicherten informiert.
Als Dienstleister können sich alle von den Kommunen anerkannten Pflegebetriebe bewerben. Die Preise sind als Selbstkosten des Personalaufwandes und der Sachaufwendungen anzubieten. Der Angebotspreis darf mit einem Leistungsmodul-Zuschlag von 3% für notwendige Investitionen kalkuliert werden. Grundgedanke ist ein Dienstleister-Wettbewerb zur Angebotspalette. Wünschenswert sind caritative und soziale Träger, die maßgeblich als Anbieter zur Verfügung stehen. Selbstverständlich können auch private Betriebe als Leistungserbringer tätig werden.
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