Der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelte Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1) stellt das grundsätzliche Rahmenkonzept dar, nach dem Wirtschaftsprüfer Unternehmen bewerten. Da das IDW keine unternehmensgrößenabhängigen Unterschiede bei der Bewertung vor-sieht, kommt der IDW S 1 sowohl bei großen als auch bei kleinen Unternehmen zur Anwendung. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind jedoch durch zahlreiche unternehmerische, finanzielle und organisatorische Besonderheiten ge-prägt. Wirtschaftsprüfer sind daher angehalten, geeignete Anpassungen bei der Be-wertung vorzunehmen. Der IDW S 1 behandelt bereits einige bewertungsrelevante Besonderheiten für KMU. Aufgrund der wachsenden Bedeutung von KMU in der Unternehmensbewertung hat zudem die IDW Arbeitsgruppe "Bewertung von KMU" mit Wirkung zum März 2012 einen Frage-Antwortkatalog speziell für die Bewertung von KMU erstellt. Insbesondere der Standort Deutschland ist durch viele "Hidden Champions" geprägt - hochspezialisierte KMU, die Weltmarktführer in Ihrem Be-reich sind. So werden gemäß den quantitativen Kriterien des Instituts für Mittel-standsforschung (IfM) insgesamt 99,6% aller in Deutschland registrierten Unterneh-men als KMU bezeichnet.8
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Symbolverzeichnis
1 Einleitung
2 Grundlagen der Bewertung von KMU
2.1 Ausgewählte Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung
2.2 Bewertungsrelevante Charakteristika von KMU
3 Analyse der Bewertung von KMU nach dem IDW S
3.1 Auswirkungen der KMU-Besonderheiten auf die Ermittlung der finanziellen Überschüsse
3.2 Würdigung vor dem Hintergrund der Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung
4 Fazit
Anhang
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelte Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1) stellt das grundsätzliche Rahmenkonzept dar, nach dem Wirtschaftsprüfer Unternehmen bewerten.1 Da das IDW keine unternehmensgrößenabhängigen Unterschiede bei der Bewertung vor- sieht,2 kommt der IDW S 1 sowohl bei großen als auch bei kleinen Unternehmen zur Anwendung.3 Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind jedoch durch zahlreiche unternehmerische, finanzielle und organisatorische Besonderheiten ge- prägt.4 Wirtschaftsprüfer sind daher angehalten, geeignete Anpassungen bei der Be- wertung vorzunehmen. Der IDW S 1 behandelt bereits einige bewertungsrelevante Besonderheiten für KMU.5 Aufgrund der wachsenden Bedeutung von KMU in der Unternehmensbewertung hat zudem die IDW Arbeitsgruppe "Bewertung von KMU" mit Wirkung zum März 2012 einen Frage-Antwortkatalog speziell für die Bewertung von KMU erstellt.6 Insbesondere der Standort Deutschland ist durch viele "Hidden Champions" geprägt - hochspezialisierte KMU, die Weltmarktführer in Ihrem Be- reich sind.7 So werden gemäß den quantitativen Kriterien des Instituts für Mittel- standsforschung (IfM) insgesamt 99,6% aller in Deutschland registrierten Unterneh- men als KMU bezeichnet.8
Ziel der Arbeit ist, die Anwendbarkeit des IDW S 1 für die Bewertung von KMU zu prüfen. Dazu werden die Besonderheiten von KMU und deren Auswirkungen auf die Ermittlung der finanziellen Überschüsse analysiert und unter Beachtung ausgewähl- ter Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung gewürdigt. In einem ab- schließendem Fazit folgen eine Einschätzung des Bewertungsverfahrens und ein kur- zer Ausblick auf mögliche Verbesserungen und zukünftige Entwicklungen.
2 Grundlagen der Bewertung von KMU
2.1 Ausgewählte Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung
Bewertungen nach IDW S 1 folgen der allgemeinen Vorgehensweise der zukunfts- orientierten Ermittlung von Unternehmenswerten.9 Hierbei werden die zukünftig zu erwartenden finanziellen Überschüsse des Bewertungsobjektes10 mit einem Kapitali- sierungszinssatz auf den Bewertungsstichtag diskontiert.11 Sowohl Ertragswert-, als auch Discounted Cash Flow-Verfahren ermitteln anhand dieser Vorgehensweise den Unternehmenswert.12 In dieser Arbeit werden die beiden Verfahren zusammenfas- send als Zukunftserfolgswertverfahren behandelt, da sie unter gleichen Annahmen zu identischen Unternehmenswerten führen.13 Die anzuwendenden Bewertungsgrund- sätze der Verfahren werden im IDW S 1 explizit in den Textziffern 17 - 67 behan- delt, wobei das IDW zwischen objektivierten Unternehmenswerten und subjektiven Entscheidungswerten differenziert.14 Aufgrund der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers als neutraler Gutachter wird im weiteren Verlauf der Arbeit von einem objektivierten Unternehmenswert ausgegangen.15 Schon aus der Berufspflicht der Unparteilich- keit16 des Wirtschaftsprüfers (im Folgenden auch "Bewerter" genannt) folgt, dass das Erfolgspotenzial des Unternehmens unabhängig von bestimmten Personen bewertet werden soll.17 Außerdem wird in dieser Arbeit der Kauf bzw. Verkauf eines Unter- nehmens thematisiert, da dies der häufigste Anlass für eine Unternehmensbewertung ist.18 In der Literatur gibt es auf Grund verschiedener Auslegungen keine einheitlich festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung.19 Unter Berück- sichtigung des Zieles dieser Arbeit werden im Folgenden ausgewählte Grundsätze des IDW S 1 beschrieben, sowie wichtige Äquivalenzgrundsätze aufgezeigt.
Der Grundsatz "Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens"20 beschreibt unter dem Unterpunkt "finanzielle Überschüsse bei Ermittlung des objektivierten Unternehmenswertes"21 die Behandlung von Management- und Besteuerungsfakto- ren im Rahmen der Bewertung. Bezüglich der Managementfaktoren diktiert der IDW S 1 dem Bewerter, bei der Ermittlung der zukünftigen finanziellen Überschüsse von einem im Unternehmen verbleibenden Management auszugehen.22 Allerdings sollen bei personenbezogenen Unternehmen solche Erträge nicht in die Zukunft übertragen werden, die allein vom bisherigen Eigentümer realisiert und auch nicht durch andere Personen erwirtschaftet werden können.23 Davon abgesehen sind künftige finanzielle Überschüsse bei bisher nicht angemessen berücksichtigtem Unternehmerlohn zu kor- rigieren.24 Hinsichtlich der Besteuerung sollen bei Bewertungen von Einzelunter- nehmen und Personengesellschaften persönliche Ertragsteuern der Unternehmens- eigner berücksichtigt werden,25 sodass die finanziellen Überschüsse im Zähler Net- togrößen darstellen.26 Generell gilt für Bewertungen nach IDW S 1 der Grundsatz der "Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmenseinheit"27, der vorschreibt, die Gesamtheit des nach wirtschaftlichen Kriterien abgegrenzten Unternehmens zu be- werten.28 Für die Bewertung müssen Privat- und Betriebsvermögen demnach klar voneinander abgegrenzt werden. Der Grundsatz der "Nachvollziehbarkeit der Be- wertungsansätze"29 fordert vom Bewerter, die in der Bewertung vorgenommenen wesentlichen Annahmen und Typisierungen darzustellen.30 Schließlich besagt das "Stichtagsprinzip"31, dass der Unternehmenswert "zeitpunktbezogen auf den Be- wertungsstichtag zu ermitteln"32 ist. D.h., dass lediglich die am Bewertungsstichtag zur Verfügung stehenden Informationen für die Bewertung relevant sind.33 Das IDW schreibt dem Bewerter zudem vor, gemäß dem Grundsatz "Bewerten heißt verglei-chen"34 wesentliche Äquivalenzkriterien zu beachten. So sollen finanzielle Überschüsse (Zähler) und Alternativanlage (Nenner) im Bewertungskalkül "hinsichtlich Fristigkeit, Risiko und Besteuerung äquivalent sein."35
2.2 Bewertungsrelevante Charakteristika von KMU
KMU sind in Deutschland untereinander von einer großen Heterogenität gekenn- zeichnet.36 Eine allgemeingültige Definition von KMU existiert daher nicht.37 Häufig werden Unternehmen aufgrund quantitativer Merkmale als KMU bezeichnet.38 Eine in der Praxis oft verwendete - und daher auch dieser Arbeit zu Grunde liegende - Klassifizierung von Unternehmen anhand solcher quantitativer Merkmale erfolgt durch das IfM, Bonn.39 Quantitative Merkmale sind aufgrund ihrer klaren Abgrenz- barkeit für statistische Zwecke geeignet.40 Das alleine rechtfertigt jedoch nicht ein KMU-gerechtes Bewertungsvorgehen, sondern dient lediglich als Anhaltspunkt für die Klassifizierung eines Unternehmens als KMU.41 Für die Bewertungspraxis sind qualitative Merkmale von KMU bedeutsamer.42
Das in vielen Fällen bedeutendste Merkmal ist die Rechtsform von KMU, denn die weiteren Besonderheiten stehen damit meist in direktem Zusammenhang. In Deutschland werden KMU meist als Einzelunternehmung oder Personengesell- schaft geführt.43 So stellt der Personenbezug den Bewerter regelmäßig vor Heraus- forderungen, denn der Eigentümer ist bei den o.g. Rechtsformen oft die Schlüssel- person zur Erwirtschaftung der finanziellen Erträge.44 Eine Trennung von Manage- ment und Eigentümer findet i.d.R. nicht statt und der Erfolgsbeitrag des Eigentümers kann in vielen Fällen nicht ersetzt werden.45 Außerdem ist die Abgrenzung von Pri- vat- und Betriebsvermögen nur schwer durchzuführen.46 Die Kapitalbeschaffungs- möglichkeiten sind ferner durch die fehlende Börsennotierung beschränkt.47 Daraus ergeben sich für KMU geringere Publizitätsanforderungen als bspw. für kapital- marktorientierte Aktiengesellschaften, was den Bewerter mit einer limitierten In- formationsbasis konfrontiert.48 Die Jahresabschlusserstellung ist meist steuerlich motiviert und ein detailliertes Planungswesen ist nur selten vorhanden.49
3 Analyse der Bewertung von KMU nach dem IDW S 1
3.1 Auswirkungen der KMU-Besonderheiten auf die Ermittlung der finanziellen Überschüsse
Zur Erfüllung der Äquivalenzkriterien kann eine Anpassung des Zählers, des Nen- ners oder eine pauschale Anpassung des resultierenden Unternehmenswertes vorge- nommen werden.50 Bei KMU sollte sich der Bewerter vorrangig auf die Anpassung der Zählergröße fokussieren.51 Eine Anpassung des Kapitalisierungszinssatzes sollte sekundär sein,52 weil sich das IDW generell gegen - meist modelltheoretisch unerk- lärbare - Anpassungen der Nennergröße ausspricht.53 Daher wird im Folgenden aus- schließlich eine Analyse der finanziellen Überschüsse vorgenommen.
Da KMU wegen des Personenbezugs häufig keine klare Trennung von privater und betrieblicher Sphäre aufweisen,54 ist zunächst die Abgrenzung des Bewertungs- objekts von besonderer Bedeutung.55
[...]
1 Vgl. IDW (Hrsg.), IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 1.
2 Vgl. HELBLING, C., Besonderheiten der Bewertung von KMU, S. 809.
3 Vgl. ZIEGER, M./SCHÜTTE-BIASTOCH, S., Gelöste und ungelöste Fragen bei KMU, S. 590.
4 Vgl. IHLAU, S./DUSCHA, H., Hinweise zur Anwendung von IDW S 1, S. 489 - 490; NESTLER, A., Bewertungen von KMU, S. 1271 f.
5 Vgl. IDW (Hrsg.), IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 154 - 169.
6 Vgl. IDW (Hrsg.), Frage-Antwortkatalog, S. 323.
7 Vgl. SIMON, H., Hidden Champions des 21. Jahrhunderts, S. 15.
8 Vgl. IFM BONN (Hrsg.), Kennzahlen nach KMU-Definition, http://www.ifm-
bonn.org/statistiken/mittelstand-im-ueberblick/#accordion=0&tab=1 → Kennzahlen nach KMU- Definition des IfM Bonn (die quantitativen Kriterien werden im Anhang auf S. 15 dargestellt).
9 Vgl. IDW (Hrsg.), IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 7.
10 Das Bewertungsobjekt ist das zu bewertende Unternehmen.
11 Vgl. IDW (Hrsg.), IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 4.
12 zur Erläuterung der Verfahrensweise siehe "Beispieldarstellung von Zukunftserfolgswertverfahren" im Anhang auf S. 13.
13 Vgl. ZIEGER, M./SCHÜTTE-BIASTOCH, S., Gelöste und ungelöste Fragen bei KMU, S. 590.
14 Vgl. IDW (Hrsg.), IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 12.
15 Vgl. PEEMÖLLER, V./KUNOWSKI, S., Ertragswertverfahren nach IDW, S. 291.
16 Vgl. WPK (Hrsg.), Berufssatzung der WPK, § 20.
17 Vgl. MATSCHKE, M./BRÖSEL, G., Unternehmensbewertung, S. 15.
18 Vgl. KNACKSTEDT, H.-W., KMU richtig bewerten, S. 51; FRÈRE, E./SCHYRA, A., Ausgewählte steuerliche Einflussfaktoren der Unternehmensbewertung, S. 7.
19 Vgl. PEEMÖLLER, V., Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, S. 46.
20 IDW (Hrsg.), IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 24 - 58.
21 ebenda, Tz. 29 - 47.
22 Vgl. IDW (Hrsg.), IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 39.
23 Vgl. ebenda, Tz. 40.
24 Vgl. ebenda, Tz. 40.
25 Vgl. ebenda, Tz. 47.
26 Vgl. BALLWIESER, W., Unternehmensbewertung, S. 9.
27 IDW (Hrsg.), IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 18 - 21.
28 Vgl. BALLWIESER, W., Unternehmensbewertung, S. 6.
29 Vgl. IDW (Hrsg.), IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 66 f.
30 IDW (Hrsg.), IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 66.
31 Vgl. IDW (Hrsg.), IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 22 f.
32 IDW (Hrsg.), IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 21.
33 Vgl. PEEMÖLLER, V., Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, S. 33.
34 MOXTER, A., Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, S. 123.
35 IDW (Hrsg.), IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 114.
36 Vgl. ZWIRNER, C., Unternehmensbewertung von KMU, S. 1797; IHLAU, S./DUSCHA, H., Hinweise zur Anwendung von IDW S 1, S. 489.
37 Vgl. ZWIRNER, C., Unternehmensbewertung von KMU, S. 1797.
38 Vgl. IHLAU, S./DUSCHA, H., Hinweise zur Anwendung von IDW S 1, S. 489.
39 Vgl. IFM BONN (Hrsg.), KMU-Definition des IfM Bonn, http://www.ifm- bonn.org/mittelstandsdefinition/definition-kmu-des-ifm-bonn/.
40 Vgl. BEHRINGER, S., Unternehmensbewertung der Mittel- und Kleinbetriebe, S. 53; HOFFELNER, M., Verfahren zur Bewertung mittelständischer Unternehmen, S. 6.
41 Vgl. ZIEGER, M./SCHÜTTE-BIASTOCH, S., Gelöste und ungelöste Fragen bei KMU, S. 591.
42 Vgl. HOFFELNER, M., Verfahren zur Bewertung mittelständischer Unternehmen, S. 8; IHLAU, S./ DUSCHA, H., Hinweise zur Anwendung von IDW S 1, S. 490.
43 Vgl. IFM BONN (Hrsg.), Unternehmensgrößenstatistik, S. 59 - 62.
44 Vgl. IHLAU, S./DUSCHA, H., Hinweise zur Anwendung von IDW S 1, S. 490.
45 Vgl. IHLAU, S./DUSCHA, H., Hinweise zur Anwendung von IDW S 1, S. 490; ZIEGER, M./SCHÜTTE- BIASTOCH, S., Gelöste und ungelöste Fragen bei KMU, S. 591.
46 Vgl. IHLAU, S./DUSCHA, H., Hinweise zur Anwendung von IDW S 1, S. 490.
47 Vgl. ZIEGER, M./SCHÜTTE-BIASTOCH, S., Gelöste und ungelöste Fragen bei KMU, S. 592.
48 Vgl. IHLAU, S./DUSCHA, H., Hinweise zur Anwendung von IDW S 1, S. 490.
49 Vgl. IHLAU, S./DUSCHA, H., Hinweise zur Anwendung von IDW S 1, S. 490; ZIEGER, M./SCHÜTTE- BIASTOCH, S., Gelöste und ungelöste Fragen bei KMU, S. 592.
50 Vgl. ZIEGER, M./SCHÜTTE-BIASTOCH, S., Gelöste und ungelöste Fragen bei KMU, S. 601.
51 Vgl. NESTLER, A., Bewertungen von KMU, S. 1274.
52 Vgl. IHLAU, S./DUSCHA, H., Hinweise zur Anwendung von IDW S 1, S. 494.
53 Vgl. ZWIRNER, C., Unternehmensbewertung von KMU, S. 1800 f.; IDW (Hrsg.), FrageAntwortkatalog, S. 325.
54 Vgl. IHLAU, S./DUSCHA, H., Hinweise zur Anwendung von IDW S 1, S. 490.
55 Vgl. ebenda, S. 491.