Möglichkeiten der Verbesserung des Bilanzbildes durch finanzielle Mitarbeiterbeteiligung
Zusammenfassung
Die Arbeit konzentriert sich auf die Gegebenheiten und Gestaltungsspielräume bei mittelständische Unternehmen. Nachdem diese ihren Einzelabschluss weiterhin nach HGB aufzustellen haben, wird bei den Aspekten der Bilanzierung ausschließlich die Rechnungslegung nach dem HGB betrachtet werden.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2. Ziele der Arbeit und Vorgehensweise
2. Begriffsbestimmungen
3. Grundsätzliche Überlegungen
3.1. Mitarbeiterbeteiligung aus Sicht des Unternehmens und der Mitarbeiter
3.2. Möglichkeiten der Bilanzbildverbesserung und ihre Motive
3.3. Bedeutung von Mezzanine-Kapital
4. Möglichkeiten der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung
4.1. Direkte Beteiligungen
4.2. Mitarbeiter als stille Gesellschafter
4.3. Genussrechte
4.4. Mitarbeiter als Aktionär
5. Zusammenfassung und Fazit
Literatur- und Quellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1. Problemstellung
Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung beschäftigen sich Unternehmen mit Themen der Bilanzpolitik, also der aktiven Gestaltung von Bilanzen zur Verbesserung des Bilanzbildes. Auch bei der Unternehmensfinanzierung kommt man an Überlegungen zu den Auswirkungen auf das Bilanzbild nicht mehr vorbei, da dies auch von den Banken im Rahmen von Basel III immer stärker eingefordert wird. Mehr und mehr Unternehmen machen sich inzwischen über alternative Finanzierungsquellen Gedanken. Relativ selten wird das finanzielle Potenzial durch die eigenen Mitarbeiter im Vergleich dazu hervorgehoben. Die Diskussionen rund um die Mitarbeiterbeteiligung konzentrieren sich meist immer noch auf Aspekte der Motivation und Leistungssteigerung. Diese Arbeit soll sich deshalb den finanziellen Möglichkeiten aus dem Kreis der eigenen Mitarbeiter widmen, welche zur Verbesserung der Bilanzrelationen beitragen können. Dabei spielt die Position des Eigenkapitals eine besonders wichtige Rolle. Da Deutschland sehr stark durch den Mittelstand geprägt ist und weil deutsche Unternehmen ihren Einzelabschluss weiterhin nach HGB aufzustellen haben,[1] soll hier bei den Aspekten der Bilanzierung ausschließlich die Rechnungslegung nach dem HGB betrachtet werden.
1.2. Ziele der Arbeit und Vorgehensweise
Ziel der Arbeit ist es, Möglichkeiten einer Mitarbeiterbeteiligung aufzuzeigen, die eine positive Auswirkung auf das Bilanzbild haben. Dabei sollen sowohl rechtsformgebundene als auch rechtsformunabhängige Beteiligungsformen untersucht werden. Zu Beginn der Arbeit wird kurz auf allgemeine Motive sowie grundsätzliche Formen einer Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen eingegangen. Ein Überblick über weitere Möglichkeiten der Bilanzoptimierung soll verdeutlichen, dass die Mitarbeiterbeteiligung nur eines von vielen, aber nicht unbedeutenden Möglichkeiten zur besseren Unternehmenspräsentation und damit zu verbesserten Finanzierungsbedingungen ist.
2. Begriffsbestimmungen
Betrachtet man Finanzierungen und Investitionen eines Unternehmens mit dem Blickwinkel der Bilanz, so zeigt sich die Kapitalherkunft auf der Passivseite der Bilanz, die zugleich Auskunft über die Rechtsstellung der Kapitalgeber (Eigen- und Fremdkapital) gibt. Auf der Aktivseite ist erkennbar, wie das Kapital verwendet wurde.[2] Man unterscheidet verschiedene Bilanzarten. Unter anderem schreibt die „Handelsbilanz“ in § 242 Abs.1 HGB vor, dass ein Kaufmann diese zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines Geschäftsjahres aufzustellen hat.[3] Die „ Steuerbilanz“ ist eine unter Berücksichtigung einkommensteuerrechtlicher Vorschriften aus der Handels-bilanz abgeleitete Vermögensübersicht, die die Bemessungsgrundlage von Einkommensteuer bzw. Körperschafts- und Gewerbesteuer bildet.[4] Das „Eigenkapital“ wird neben den Rückstellungen, dem Fremdkapital und den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen, wobei eine Erhöhung das Bilanzbild und die Eigenkapitalquote verbessert.
Unter der „Mitarbeiterbeteiligung“ ist die Summe aller materiellen und immateriellen Beteiligungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer an Unternehmensprozessen, Unternehmensergebnissen sowie am Unternehmenskapital zu verstehen. Die immaterielle Mitarbeiterbeteiligung betrifft dabei die Einbindung der Arbeitnehmer in Koordinations- und Entscheidungsprozesse innerhalb eines Unternehmens.[5] Bei der materiellen (gleichbedeutend: finanziellen) Beteiligung erhalten Arbeitnehmer monetäre Vorteile aus der Beteiligung, die aus einer Teilhabe am Erfolg oder Kapital des arbeitgebenden Unternehmens resultieren.[6]
3. Grundsätzliche Überlegungen
3.1. Mitarbeiterbeteiligung aus Sicht des Unternehmens und der Mitarbeiter
Aus Unternehmenssicht motivieren Mitarbeiterbeteiligungen die Beschäftigten zu größerer Leistung, erhöhen das Verantwortungs- und Kostenbewusstsein und stärken die Identifikation mit dem Unternehmen. Sie sind in aller Regel Ausdruck einer gesunden Unternehmenskultur.[7] Zusätzlich kann die Finanz- und Liquiditätslage verbessert werden und eine Flexibilisierung der Vergütungsstruktur ermöglicht werden.[8] Jedoch befürchten Unternehmen Informations- und Mitspracherechte, eine Einschränkung der unternehmerischen Unabhängigkeit und eine Erhöhung des Verwaltungs- und Kostenaufwandes.[9] Auf der anderen Seite erhoffen sich Mitarbeiter eine langfristige Verbesserung der Höhe ihrer Vergütungen und mehr Entscheidungs- und Mitspracherechte, scheuen gleichwohl erheblich das Doppelrisiko durch den Verlust von Arbeitsplatz und Vermögen bei schwacher Unternehmensentwicklung.[10] Der Verbreitungsgrad von Kapitalbeteiligungsmodellen sinkt mit abnehmender Unternehmensgröße, sodass auf diesem Gebiet vor allem bei den kleinen und mittleren Unternehmen noch erhebliches Potenzial besteht.[11]
3.2. Möglichkeiten der Bilanzbildverbesserung und ihre Motive
Dem Unternehmen stehen differenzierte Formen der Bilanzoptimierung zur Verfügung. Bei der Gewinnthesaurierung werden die Gewinne nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet, sondern dem Eigenkapital zugewiesen.[12] Die Mittelfreisetzung durch Umfinanzierung des Umlaufvermögens[13] bewirkt auf der Aktivseite der Bilanz eine Reduzierung des Forderungsbestandes. Wird dieser Liquiditätszufluss zur Rückführung von Verbindlichkeiten genutzt, führt diese Bilanzverkürzung zu einer verbesserten Eigenkapitalquote. Eine Umfinanzierung von Vermögensgegenständen durch Leasing hat eine identische Wirkung.[14] Die aktive Reduzierung des Vorratsbestandes, durch eine Bestellmengenoptimierung und eine niedrigere Bewertung, bringt einen geringeren Vermögensausweis auf der Aktivseite mit sich und ist kapitalschonend.[15] Darüber hinaus bringen eigenkapitalstärkende Finanzierungsformen ebenfalls einen vorteilhafteren Bilanzausweis mit sich, als die klassische Bankfinanzierung, die zu einer Erhöhung des Fremdkapitals führen würde. Doch weshalb hat Eigenkapital einen so hohen Stellenwert? Im Gegensatz zum Fremdkapital (fest vereinbarter Verzinsungsanspruch der Gläubiger) ist eine Vergütung des Eigenkapitals erfolgsabhängig, da es ausschließlich aus erwirtschafteten Erträgen gezahlt wird.[16] Es hat positive Auswirkungen auf die Beziehung zu anderen Stakeholdern wie Lieferanten, potenziellen Arbeitnehmern, Kunden und interessierten Investoren. Eine Erhöhung des Eigenkapitals verbessert diverse Bilanzkennzahlen und verhilft so zu einem besseren Rating. Dies wiederum erleichtert die Mittelbeschaffung, entlastet durch günstigere Finanzierungskosten und den Entfall von Sicherungspotenzial.
3.3. Bedeutung von Mezzanine-Kapital
Angesichts des besonderen Stellenwertes von Mezzanine-Kapital zur bilanzoptimierenden Unternehmensfinanzierung, auch bei mittelständischen Unternehmen, soll dieses Instrument hier noch kurz erörtert werden. Mezzanine-Kapital (Hybridkapital)[17] ist ein Finanzinstrument, welches zwischen Eigen- und Fremdkapital angesiedelt ist, ohne dabei die Gesellschafterstrukturen zu verändern und damit die rechtliche Position der Altgesellschafter zu verschlechtern.
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[1] ausgenommen Konzernabschlüsse und kapitalmarktorientierte Unternehmen Vgl. Lühn; Genussrechte, 2013, S. 23
[2] Vgl. Bilstein; Ernst; Häcker; Wöhe, Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 2013, S. 3
[3] S. § 242 Abs.1 HGB, Pflicht zur Aufstellung, Fleischer, Handelsgesetzbuch, 2009, S. 52 dazu Vgl. Bergwanger, Wirtschaftslexikon: Begriff Handelsbilanz: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/handelsbilanz.html#definition
[4] Vgl. Dennerlein, Wirtschaftslexikon: Begriff Steuerbilanz: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/steuerbilanz.html
[5] Vgl. Scholand, Mitarbeiterbeteiligung auf neuen Wegen?, 2001, S. 20
[6] Vgl. Scholand, Mitarbeiterbeteiligung auf neuen Wegen?, 2001, S. 22
[7] Vgl. Sattler, BMWI Monatsbericht: Schlaglichter der Wirtschaftspolitik, 2011, S. 8
[8] Vgl. Fritz; Schneider, Erfolgs- und Kapitalbeteiligung, 2013, S. 21
[9] Vgl. Sattler, BMWI Monatsbericht: Schlaglichter der Wirtschaftspolitik, 2011, S. 8
[10] Vgl. Leuner, Grundlagen der Mitarbeiterbeteiligung, 2009, S. 17
[11] Vgl. Sattler, BMWI Monatsbericht: Schlaglichter der Wirtschaftspolitik, 2011, S. 8
[12] Vgl. Werner, Eigenkapital-Finanzierung, 2006, S. 55
[13] Umfinanzierung des Umlaufvermögens durch: Factoring, Forfaitierung und Asset Backed Securities
[14] Sale-and-Lease-back-Transaktionen
[15] Vgl. Varnholdt, Bilanzoptimierung für das Rating, 2007, S. 84
[16] Vgl. Werner, Eigenkapital-Finanzierung, 2006, S. 28
[17] Bsp. stille Beteiligung, Wandel- und Optionsanleihen, nachrangige und partiarische Darlehen undGenussrechtVgl. Reinartz, Genussrechte als Möglichkeit der Eigenkapitalstärkung …, 2008, S. 8