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Die Arbeitsmarktpolitik der Rot-Grünen Koalition 1998 bis 2005.

Die Einflussmöglichkeiten von Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden

©2007 Hausarbeit 31 Seiten

Zusammenfassung

Gerade in den beiden Legislaturperioden der ersten Rot-Grünen-Bundesregierung in der Geschichte der Bundesrepublik wurden die Akteure in der Arbeitsmarktpolitik vor besondere Herausforderungen gestellt: Die Arbeitslosenquote überstieg erstmals die 4 Millionen-Grenze, und mit der Krise der Bundesanstalt für Arbeit ergab sich weitreichender Reformbedarf. Zudem stehen sozialdemokratisch geführte Regierungen traditionell den Gewerkschaften besonders nah, so dass mit dem Regierungswechsel v.a. von Gewerkschafts- und Arbeitnehmerseite hohe Erwartungen verbunden waren, die zunächst durch Zurücknahme von Gesetzen und die Einrichtung des „Bündnisses für Arbeit“ auch erfüllt wurden (Blancke/Schmid 2003, S. 218, 221, Schmidt 2007, S. 295, Wiesenthal/Clasen 2003, S. 315). Mit wieder sinkender Arbeitslosenquote kam es dann zu einer Lähmung der Reformbestrebungen. Die 2002 anstehende Wahl, erste Anzeichen, dass die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hinter den Erwartungen zurückblieb, und der Vermittlungsskandal in der Bundesanstalt für Arbeit setzten die Bundesregierung unter Druck und leiteten einen arbeitsmarktpolitischen Wandel ein, der in der zweiten Legislaturperiode fortgesetzt wurde (Blancke/Schmid 2003, S. 219, 225, 227).
Oberste Träger der Arbeitsmarktpolitik sind in der Bundesrepublik die Gesetzgebungsorgane des Bundes und der Länder sowie deren Vollzugsorgane: Bundesregierung und Gebietskörperschaften. Innerhalb der Bundesregierung spielte das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft eine zentrale Rolle, das auch die Rechtsaufsicht über die Bundesagentur für Arbeit ausübt, die als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts im wesentlichen für Arbeitsförderungspolitik zuständig ist (Lampert/Althammer 2004, S. 215).
Als institutionelle Veto-Akteure agieren im Feld Arbeitsmarktpolitik somit der Bundestag, der Bundesrat und Bundesgerichte (Trampusch 2003, S, 20, 21, 23). Parteipolitische Vetospieler sind in der Rot-Grünen-Regierung von 1998 bis 2005 die SPD und die Grünen. Daneben treten Gewerkschaften und Arbeitgeber als indirekte Vetospieler auf, die aufgrund ihrer rechtlich fixierten Tarifautonomie sowie verschiedenster formeller und informeller verbandlicher Einflussmöglichkeiten die Interessen ihrer Klientel zum Ausdruck bringen können (Merkel 2003, S. 181, Schmid 1998, S. 37, Sebaldt/Straßner 2004, S. 146, 152-155, Trampusch 2003, S. 22).

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Vetospieler in der Arbeitsmarktpolitik
2.1 Institutionelle und parteipolitische Vetospieler und Akteure
2.2 Gewerkschaften-, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände als Vetospieler

3. Veränderung der Einflüsse von Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden auf die Arbeitsmarktpolitik der Rot- Grünen Koalition
3.1 Einfluss von Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden in der ersten Legislaturperiode von 1998 bis
3.2 Einfluss von Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden in der zweiten Legislaturperiode von 2002-

4. Zusammenfassung

Anhang

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Arbeitsmarktpolitik ist ein wesentliches Politikfeld innerhalb der Sozialpolitik, in dem sich der Grundkonflikt moderner Industriestaaten zwischen Kapital und Arbeit zeigt (Pappi 1995, S. 104). Nach Lampert und Althammer (2004, S. 185) wird sie definiert als:

„Gesamtheit der Maßnahmen, die das Ziel haben, den Arbeitsmarkt als den für die Beschäftigungsmöglichkeiten und für die Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer entscheidenden Markt so zu beeinflussen, dass für alle Arbeitsfähigen und Arbeitswilligen eine ununterbrochene, ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung zu bestmöglichen Bedingungen, insbesondere das Arbeitsentgelt und die Arbeitszeit, gesichert wird.“

Sie beinhaltet die drei Bereiche Arbeitsmarktausgleichspolitik[1], Arbeitsmarktordnungspolitik[2] sowie Vollbeschäftigungspolitik[3] (Lampert/Althammer 2004, S. 185-210) und gliedert sich zudem in aktive[4] und passive[5] Arbeitsmarktpolitik (Blancke/Schmid 2003, S. 215, Eichhorst u.a. 2001, S. 193, 194, Schmid 2007, S. 274). Einerseits wird sie von anderen Politikfeldern wie u.a. Wirtschaftspolitik, Außenwirtschaftspolitik, Finanzpolitik, Strukturpolitik, Geldpolitik mit beeinflusst. Andererseits setzen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände durch ihre Tarifautonomie entscheidende Eckpunkte für Investitionsfähigkeit und Arbeitsmarkt (Czada 2003, S. 35).

Nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland gewann Arbeitsmarktpolitik mit dem Ende der Vollbeschäftigung und steigenden Arbeitslosenzahlen seit den 60er Jahren zunehmend an Brisanz. Globalisierung, Europäisierung und deutsche Einheit ließen v.a. seit den 90er Jahren ökonomische und soziale Herausforderungen entstehen, die Akteure und Institutionen des „Modells Deutschland“[6] (Dettke 2001, S. 197; Fichter u.a. 2001, S. 119, Trampusch 2004, S. 8) vor finanzielle und politische Probleme stellten (Schroeder 2003, S. 107). Um diesen Aufgaben zu begegnen sind Strukturreformen auf dem Arbeitsmarkt erforderlich, die allerdings mit hohem Konfliktpotential behaftet sind, da sie lohn- und fiskalpolitische Verteilungsfragen betreffen und die komplexen politischen Entscheidungsstrukturen im deutschen Föderalismus zusammen mit der starken Rolle der Sozialpartner (Gewerkschaften und Arbeitgeber) Reformblockaden erzeugen (Trampusch 2003, S. 21, 22).

Gerade in den beiden Legislaturperioden der ersten Rot-Grünen-Bundesregierung in der Geschichte der Bundesrepublik wurden die Akteure in der Arbeitsmarktpolitik vor besondere Herausforderungen gestellt: Die Arbeitslosenquote überstieg erstmals die 4 Millionen-Grenze, und mit der Krise der Bundesanstalt für Arbeit ergab sich weitreichender Reformbedarf. Zudem stehen sozialdemokratisch geführte Regierungen traditionell den Gewerkschaften besonders nah, so dass mit dem Regierungswechsel v.a. von Gewerkschafts- und Arbeitnehmerseite hohe Erwartungen verbunden waren, die zunächst durch Zurücknahme von Gesetzen und die Einrichtung des „Bündnisses für Arbeit“ auch erfüllt wurden (Blancke/Schmid 2003, S. 218, 221, Schmidt 2007, S. 295, Wiesenthal/Clasen 2003, S. 315). Mit wieder sinkender Arbeitslosenquote kam es dann zu einer Lähmung der Reformbestrebungen. Die 2002 anstehende Wahl, erste Anzeichen, dass die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hinter den Erwartungen zurückblieb, und der Vermittlungsskandal in der Bundesanstalt für Arbeit setzten die Bundesregierung unter Druck und leiteten einen arbeitsmarktpolitischen Wandel ein, der in der zweiten Legislaturperiode fortgesetzt wurde (Blancke/Schmid 2003, S. 219, 225, 227).

Oberste Träger der Arbeitsmarktpolitik sind in der Bundesrepublik die Gesetzgebungsorgane des Bundes und der Länder sowie deren Vollzugsorgane: Bundesregierung und Gebietskörperschaften. Innerhalb der Bundesregierung spielte das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft eine zentrale Rolle, das auch die Rechtsaufsicht über die Bundesagentur für Arbeit ausübt, die als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts im wesentlichen für Arbeitsförderungspolitik zuständig ist (Lampert/Althammer 2004, S. 215).

Als institutionelle Veto-Akteure agieren im Feld Arbeitsmarktpolitik somit der Bundestag, der Bundesrat und Bundesgerichte (Trampusch 2003, S, 20, 21, 23). Parteipolitische Vetospieler sind in der Rot-Grünen-Regierung von 1998 bis 2005 die SPD und die Grünen. Daneben treten Gewerkschaften und Arbeitgeber als indirekte Vetospieler auf, die aufgrund ihrer rechtlich fixierten Tarifautonomie sowie verschiedenster formeller und informeller verbandlicher Einflussmöglichkeiten die Interessen ihrer Klientel zum Ausdruck bringen können (Merkel 2003, S. 181, Schmid 1998, S. 37, Sebaldt/Straßner 2004, S. 146, 152-155, Trampusch 2003, S. 22).

Aufgrund verfestigter Verhandlungsnetzwerke zwischen Parteien und Verbänden können sozial- und arbeitsmarkpolitische Veränderungen von Gewerkschaften und Arbeitgebern im vorparlamentarischen Raum vorstrukturiert werden (Trampusch 2005, S. 5, Weßels 2007, S. 160). Zwei Beispiele für diese tripartistische Kooperation bilden das „Bündnis für Arbeit“ und die „Hartz-Kommission“ (Dettke 2001, S. 197, 204, Heinze 2003, S. 145, Jochem/Siegel 2003, S. 7, Wiesenthal/Clasen 2003, S. 315, Zimmer 2002, S. 35), an denen aber auch die Veränderungen der Einflussmöglichkeiten von Gewerkschaften und Arbeitgebern deutlich werden.

In dieser Hausarbeit möchte ich der Frage nachgehen, wie Gewerkschaften und Arbeitgeber Einfluss auf die Arbeitsmarktpolitik nehmen und ob und wie sich ihre Einflussmöglichkeiten in den zwei Legislaturperioden der Rot-Grünen-Bundesregierung von 1998 bis 2005 verändert haben.

2. Vetospieler in der Arbeitsmarktpolitik

Das soziale System ist in der semisouveränen Bundesrepublik Deutschland mit ihrem kooperativen Föderalismus stark zentralisiert und wird durch eine enge Staat-Verbände-Kooperation der Sozialpartner gesteuert (Eichhorst u.a. 2001, S. 200, Schroeder 2003, S. 112). Rechtliche Basis für die Arbeitsmarktpolitik ist v.a. das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) sowie zahlreiche ergänzende Gesetze (Schmid 2007, S. 274). Daher setzen strukturelle Reformen auf dem Arbeitsmarkt Gesetzesänderungen oder die Verabschiedung neuer Gesetze voraus, die im Rahmen einer Gesetzgebungsarena mit verschiedenen institutionellen, parteipolitischen und korporativen Akteuren (vgl. Tab. 1) aus-gehandelt werden (Trampusch 2003, S. 22, Pappi 1995, S. 104). Demnach muss das Vetospieler-Konzept von Tsebelis (2002), das nur die individuellen und kollektiven Akteure mit absolutem Veto einbezieht, um indirekte Vetospieler erweitert werden. Obwohl sie ihren Einfluss nur auf dem Weg über direkte Vetospieler geltend machen können, verfügen sie über ein faktisches Veto-potential (Blancke/Schmid 2003, S. 233, Merkel 2003, S. 164, 165, 180, 181).

2.1 Institutionelle und parteipolitische Vetospieler und Akteure

Zunächst einmal sind die Gesetzgebungsorgane des Bundes und der Länder oberste Träger der Arbeitsmarktpolitik (Lampert/Althammer 2004, S. 215). Als institutionelle Vetospieler sind hier Bundestag, Bundesrat sowie Gerichte (Bundesverfassungs-, Bundessozial- und Bundesarbeitsgericht) zu nennen (vgl. Tab.1). Innerhalb der Bundesregierung übernimmt das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (bis 2002 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung)[7] die Federführung und erarbeitet in Abstimmung mit anderen Ressorts u.a. Finanzministerium, Ministerium für Gesundheit und Soziales sowie Arbeitsministerien der Länder Referentenentwürfe für neue Gesetze oder Gesetzesreformen (Lampert/Althammer 2004, S. 215). Ressortpartikularismen und Verteilungskonflikte werden in der Regel im Rahmen von Willenbildungs- und Entscheidungsprozessen innerhalb der Regierung ausgetragen, bevor entsprechende Vorlagen in den Bundestag gelangen. Dabei spielen u. U. auch die Interessen der parteipolitischen Vetospieler eine entscheidende Rolle, je nachdem, wie stark das jeweilige Thema die Interessen der in der Koalition vereinten Parteien berührt. Das Feld der Arbeitsmarktpolitik wurde in der Rot-Grünen Koalition von Bündnis 90/Die Grünen weitestgehend ihrem großem Koalitionspartner SPD überlassen, da dieses Politikfeld nicht als grüner Kernbereich betrachtet wurde und die Grünen hier auch keine geschlossene Position vertrat (Merkel 2003, S. 181).

Der Bundesrat kann nur dann als Vetospieler auftreten, wenn es sich bei dem betreffenden Gesetz um ein Einspruchs- oder Zustimmungsgesetz handelt. Da sein Verhalten auch durch Parteiinteressen geprägt ist, wird er seine Veto-Macht v.a. immer dann nutzen, wenn die Opposition im Bundestag im Bundesrat über die Mehrheit verfügt (Trampusch 2003, S. 21). Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik entfällt der Bundesrat meistens als wirkungsvoller Vetospieler, da arbeitsmarktpolitische Maßnahmen fast nie der Zustimmung bedürfen (Merkel 2003, S. 180).

Gerichte agieren nur in den seltensten Fällen direkt als Veto-Akteure, außer wenn das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz als nicht verfassungskonform zurückweist. Allerdings können Bundessozial- und Bundsarbeitsgericht durch ihre Rechtsprechung Rahmenbedingungen für die Auslegung von Gesetzen und Vorschriften vorgeben, und das Bundesverfassungsgericht kann aufgrund verfassungsrechtlicher Erwägungen der Politik sogar Handlungsaufträge erteilen (Trampusch 2003, S. 23).

2.2 Gewerkschaften-, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände als Vetospieler

Verbände erfüllen eigentlich nicht die engere Definition eines direkten Vetospielers nach Tsebelis (2002), da ihre Zustimmung zur Verabschiedung von Arbeitsmarktgesetzen nicht erforderlich ist. Allerdings verfügen sie mit der Lohnpolitik, dem Arbeitsfrieden und der Mitbestimmung über ein faktisches Vetopotential, indem sie unausweichliche Fakten schaffen und damit die Entscheidungen der konstitutionell ermächtigten Veto-Akteure beeinflussen können (Czada 2003, S. 35, Merkel 2003, S. 181). Dabei spielen auch Kontakte zu den Medien eine nicht unerhebliche Rolle, da über die öffentliche Meinung Druck auf die Politikgestaltung ausgeübt werden kann (Sebaldt 2004, S. 154).

Die Existenz eines engen Verhandlungsnetzwerks zwischen Verbänden und Politik im Rahmen der Konzertierung im korporatistischen „Modell Deutschland“ ermöglicht Gewerkschaften und Arbeitgeber als indirekte Vetospieler und Lobbygruppen, durch formelle und informelle Kontakte (vgl. Tab. 2) Einfluss auf die Arbeitsmarktpolitik zu nehmen (Jochem/Siegel 2003, S. 13, Merkel 2003, S. 164, 165, 180, 181).

Da die Mehrheit der Gesetzesentwürfe in den Referaten der federführenden Ministerien entsteht, unterhalten die Verbände in der Regel Kontakte zu dem jeweiligen Bundesminister, hier zum Sozial- und Arbeitsminister, und den Ministerialbeamten (Sebaldt, 2004, S. 144, 152). Darüber hinaus spielen Kontakte zu Bundeskanzler, Abgeordneten der Regierungsfraktion, parlamentarischen Sozialpolitikern und Vertreten der ministerialen Bürokratie aber auch Verbandsvertreter als Abgeordnete eine Rolle (vgl. Tab. 2). Auf diese Weise kann es gelingen, in fast jeder Phase des Policy-Cycles Verbands-interessen einzubringen (Schmid 1998, S. 37, Sebaldt/Straßner 2004, S. 144-146, 152-155, Trampusch 2003, S. 22, Trampusch 2004, S. 9).

Die Problemwahrnehmung (problem perception) erfolgt in erster Linie auf Grund der Praxiserfahrung von Gewerkschaften und Arbeitgebern mit der Arbeitsmarktpolitik. Durch Kommunikation mit Ministern, Beamten und Parteifunktionären aber auch mit Medien können sie die Politik und die Öffentlichkeit in ihrem Sinne auf das Problem aufmerksam machen.

Die Thematisierung (Agenda Setting) können Gewerkschaften und Arbeitgeber durch Mitwirkung in Gremien, der Bundesagentur für Arbeit aber auch informelle Kontakte zu Ministern und Ministerialbeamten im Vorfeld von Gesetzesformulierungen beeinflussen. Verbandseigene Institute der Gewerkschaften und Arbeitgeber[8] tragen mit wissenschaftlich gestützten Expertisen zur Meinungsbildung bei und stellen notwendiges Fachwissen zur Verfügung.

Auf den aus Politikformulierung (policy formulation) und Entscheidung (decision making) bestehenden Gesetzgebungsprozess können sie (wie alle anderen Verbände auch) ihren Einfluss durch die in § 24 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO II) festgelegte Anhörungsoption sowie durch Mitwirkungsrechte in Ausschüssen, Beiräten oder Fachkreisen der Ministerien geltend machen (Reutter 2001, S. 80, Sebaldt/Straßner 2004, S. 140-144, Trampusch 2002, S. 16, Trampusch 2004, S. 9, Zimmer 202, S. 38, 39). Auch wenn sich daraus kein verbindliches Recht konstituiert, sondern Zeitpunkt und Auswahl der Verbände im Ermessen der jeweiligen Verwaltung liegen (Reutter 2001, S. 80, Sebaldt 2004, S. 143, 144, Trampusch 2002, S. 16, Zimmer 2002, S. 38, 39), können die Spitzenverbänden damit direkt bei der Gesetzesvorbereitung mitwirken. Häufig erhalten die Verbände die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme zu einem Referentenentwurf abzugeben. Daran schließen sich u. U. Gespräche von Verbandsvertretern und Ministerialbeamten an, um das Informationspotential der Verbände zu nutzen und den Entwurf verbandsfest zu machen. Mitgliedschaften der Verbände in Ausschüssen, Beiräten oder Fachkreisen der Ministerien[9] gewährleisten ebenso wie informelle Kontakte zu Bundesministern und Ministerialbeamten den gegenseitigen Informationsfluss, und erlauben eine frühzeitige Einbringung von Fachwissen und verbandlichen Bedenken (Sebaldt 2004, S. 145, Trampusch 2002, S. 16, Trampusch 2004, S. 9, Zimmer 2002, S. 38, 39).

Im Bundestag stellen der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung (seit 2002 Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit) sowie die entsprechenden Arbeitsgruppen der Fraktionen die wichtigsten Adressaten der Verbände dar, da hier die Gesetzesvorlagen vor der endgültigen Beschlussfassung im Bundestag noch einmal beraten werden (Reutter 2000, S. 8, Sebaldt 2004, S. 154, Trampusch 2002, S. 16, Trampusch 2004, S. 9, 11). In öffentlichen Anhörungen und schriftlichen Stellungnahmen, die durch die Geschäftsordnung des Bundestages reglementiert sind, können Gewerkschaften und Arbeitgeber hier ihre Positionen darlegen und u. U. noch Änderungen in den Gesetzesvorlagen erreichen (Reutter 2001, S. 79, Trampusch 2002, S. 16, Trampusch 2004, S. 9). Darüber hinaus sind die in diesen Gremien vertretenen Sozialpolitiker der Bundestagsparteien wichtige Ansprechpartner der Gewerkschaften und Verbände. Dabei handelt es sich häufig um sozialpolitische Experten, die innerhalb ihrer Parteien arbeitnehmer- oder arbeitgebernahen Flügeln angehören, wobei die Arbeitnehmer in den großen Parteien sogar über parteieigene Vertretungen wie die Christlich Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) und der Wirtschaftsrat in der CDU, die Christlich Soziale Arbeitnehmerschaft (CSA) in der CSU, Arbeitgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) und Gewerkschaftsrat innerhalb der SPD verfügen (Trampusch 2005, S. 5).

Verflechtungen von Abgeordneten und Verbänden durch Verbandsvertreter als Abgeordnete im Bundestag (vgl. Tab. 3) stellen eine weitere Einflussmöglichkeit dar. Zwar sind diese Abgeordneten normalerweise in erster Linie ihrer Partei verpflichtet und erst in danach der Interessenvertretung ihres Verbandes, allerdings können sie für einen Informationsaustausch sorgen und in fraktions-internen Diskussionen Verbandsinteressen einbringen (Sebaldt 2004, S. 166, Trampusch 2004). Dabei folgt die Kommunikation der politischen Entscheidungsträger deutlich der parteipolitischen Differenzierung der jeweiligen Verbände, die grundsätzlich durch eine besondere Nähe von Gewerkschaften/Arbeitnehmern zur SPD und Wirtschaftsverbänden/ Arbeit-gebern zur CDU/CSU oder FDP geprägt ist (vgl. Tab. 3) (Weßels 2003, S. 160).

Darüber hinaus können Gewerkschaften und Arbeitgeber den Gesetzgebungsprozess auch über die Meinungsbildung bei ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit (z. B. durch Informationen und Medienberichte) und das daraus u. U. resultierende Wahlverhalten beeinflussen.

Im Politik- und Verwaltungsvollzug (implementation) erwachsen ihnen umfangreiche Mitwirkungsrechte durch Mitgliedschaften der Verbände in gesetzlich oder per Verordnung geschaffenen Beratungs- und Aufsichtsgremien. So stellten Gewerkschaften und Arbeitgeber mit jeweils 7 Vertretern den Hauptteil des 21-köpfigen Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit und haben aufgrund seiner legislativen Funktion[10] erheblichen Einfluss (Sebaldt 2004, S. 145). Außerdem nehmen sie durch ihr Verhalten bei Tarifverhandlungen bzw. sektor- oder unternehmensspezifischen Verhandlungen direkt an der Politikumsetzung teil und prägen über die Politikvermittlung an Mitglieder und Öffentlichkeit die Meinung in der Bevölkerung.

Im Rahmen der Ergebnisbewertung (evaluation) geben Gewerkschaften und Arbeitgeber dem Gesetzgeber über formelle wie informelle Kommunikationswege aber auch über wissenschaftliche Untersuchungen und Medienkampagnen Rückmeldungen über die Umsetzbarkeit des jeweiligen Gesetzes.

Gewerkschaften-, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden steht im Rahmen eines komplexen Politiknetzwerkes[11] ein breites Kontaktspektrum offen, das sich im Zuge der Europäisierung v.a. durch die Verträge von Maastricht und Amsterdam zunehmend auch auf zuständige EU-Kommissionen erweitert (Sebaldt 2004, S. 154), da die europäische Gesetzgebung vermehrt Rahmenbedingungen für nationale Gesetze und Verordnungen vorgibt (Siegel 2007, S. 381). Inwieweit alle diese Kontaktmöglichkeiten tatsächlich in politischen Einfluss umgesetzt werden können hängt zum einen von den Verbänden und ihrer Machtposition ab und zum anderen von der parteipolitischen Färbung und dem politischen Kurs der jeweiligen Regierung.

3. Veränderung der Einflüsse von Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden auf die Arbeitsmarktpolitik der Rot- Grünen Koalition

Seit den 50er Jahren verfügten die großen Verbände aus dem Wirtschafts- und Sozialbereich v.a. aufgrund ihrer materiellen und sozialen Ressourcen über eine starke Machtposition gegenüber den Bundes- und Landesregierungen, die einzelnen Verbänden und Verbandsgruppen z. T. exklusive Einfluss-möglichkeiten auf einzelne Gesetzgebungsprozesse bot (Winter 2001, S. 214). Dabei zogen sich die Beziehungen entlang den traditionellen Konfliktlinien zwischen Arbeit und Kapital und gestalteten sich besonders eng zwischen CDU/CSU-geführten Regierungen und den Arbeitgeber- und Wirtschafts-verbänden einerseits sowie SPD-Regierungen und den Gewerkschaften andererseits, woraus sich auch eine entsprechende Prägung der jeweiligen Arbeitsmarktpolitik ergab. Mit der Regierungsübernahme durch die Rot-Grüne Koalition 1998 verbanden sich somit auf Seiten der Gewerkschaft Erwartungen auf eine Zunahme ihres Einflusses und eine arbeitnehmerfreundliche Arbeits- und Sozialpolitik

[...]


[1] Die Arbeitsmarktsausgleichspolitik umfasst mit Arbeitsvermittlung, Arbeitsberatung und Berufsberatung, Ausbildungs- und Mobilitätsförderung, Arbeitsplatzerhaltungs-, und Arbeitsbeschaffungspolitik sowie problemorientierter Arbeitsmarktpolitik Instrumente zur Förderung des Marktausgleichs (Lampert/Althammer 2004, S. 185, 186, 189, 192, 196).

[2] Wesentlicher Kern der Arbeitsmarktordnungspolitik ist die Tarifautonomie (Lampert/Althammer 2004, S. 199).

[3] Die Vollbeschäftigungspolitik beinhaltet zahlreiche komplexe Maßnahmen, die sowohl die Höhe der Beschäftigung als auch regionale und sektrorale Beschäftigungsstrukturen durch wirtschafts- und wachstumsfördernde Instrumente verbessern sollen (Lampert/Althammer 2004, S. 209, 210, Schmid 2007, S. 274).

[4] Aktive Arbeitsmarktpolitik befasst sich mit der Beseitigung von Ungleichgewichten am Arbeitsmarkt und umfasst Maßnahmen zur Vermittlung, Beratung, Qualifizierung und Arbeitsbeschaffung. Sie wird im Wesentlichen über die Bundesagentur für Arbeit (bis 2002 Bundesanstalt für Arbeit) implementiert (Blancke/Schmid 2003, S. 215, Eichhorst/Profit 2001, S. 193, 194, Schmid 2007, S. 274).

[5] Unter passive (oder kompensatorische) Arbeitsmarktpolitik fallen Maßnahmen zur Sicherung des Lebensunterhalts durch Lohnersatzleistungen (Eichhort/Profit 2001, S. 193, 194, Schmid 2007, S. 274).

[6] Das „Modell Deutschland“ ist ein Konsensmodell, mit einer spezifischen Form der Willens-bildung und Interessenvermittlung bei der Regierung, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften v. a. in Krisenzeiten zusammenwirken (z. B. konzertierte Aktion in den 60er und 70er Jahren, Bündnis für Arbeit). Es wird daher auch als „tripartistischer Korporatismus“ bezeichnet. (Dettke 2001, S. 197).

[7] In der ersten Legislaturperiode war das Ressort Arbeit beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) angesiedelt, das 2002 aufgelöst wurde. Die entsprechenden Zuständigkeiten wurden auf das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMWA) sowie das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung aufgeteilt (Schmidt 2007, S. 306, Trampusch 2004, S. 11).

[8] Dazu gehören zum Beispiel das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW), das Wirtschafts- und Sozialinstitut der Hans-Böckler Stiftung (WSI).

[9] Im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit: Wissenschaftlicher Beirat, Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen (§ 64 SGB IX),

[10] Verwaltungsrat der BA ist als „Legislativorgan“ zum Erlass der Satzung und zur Feststellung ihres Haushalts berechtigt. Außerdem überwacht er Vorstand und Verwaltung. (Sebaldt 2004, S. 145).

[11] Ein Politiknetzwerk ist ein Beziehgungsgeflecht von an einem Politikfeld itneressierten und einflussreichen Akteuren mit dem Interaktionen, Interdependenzen und Kommunikations-prozesse zwischen Regierung, Parteien, Administration und Interessenverbänden erfasst werden (Schmid 1998, S. 58).

Details

Seiten
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783656696681
ISBN (Paperback)
9783656697879
Dateigröße
467 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
FernUniversität Hagen – Institut für Politikwissenschaft
Erscheinungsdatum
2014 (Juli)
Note
1,3
Schlagworte
arbeitsmarktpolitik rot-grünen koalition einflussmöglichkeiten gewerkschaften arbeitgeber- wirtschaftsverbänden
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Titel: Die Arbeitsmarktpolitik der Rot-Grünen Koalition 1998 bis 2005.
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