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Die Kooperation zwischen Schulen und Jugendhilfen

©2013 Hausarbeit 17 Seiten

Zusammenfassung

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe.
Die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe ist ein aktuelles Thema, da sich in deutschen Schulen diese immer mehr als ein wichtiger Teil festigt, um die Kinder und Jugendlichen zu unterstützen. Doch die Kooperation ist noch nicht ganz ausgereift, und genau darauf soll näher eingegangen werden. So soll herausgefunden werden, ob es Probleme gibt und wo genau diese in der Kooperation liegen. Gibt es ein zu geringes Etat? Werden die Betroffenen, also Lehrer der Schulen und Mitarbeiter der Jugendhilfe, nicht weiter eingewiesen oder geschult? Oder liegt das Problem ganz woanders?

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

0.Einleitung

1. Schule
1.1 Definition von Schule
1.2 Der Auftrag von Schule

2.Jugendhilfe
2.1 Definition von Jugendhilfe
2.2 Auftrag der Jugendhilfe

3. Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe
3.1 Wie findet eine Kooperation statt?
3.2 Möglichkeiten der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe
3.3 Schwierigkeiten in der Kooperation

4. Fazit

Literaturverzeichnis

0.Einleitung

Ich werde mich nun im Folgenden mit dem Thema der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe beschäftigen und zunächst einmal darauf eingehen, weshalb ich mich für dieses Thema entschieden habe.

Die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe ist ein aktuelles Thema, da sich in deutschen Schulen diese immer mehr als ein wichtiger Teil festigt, um die Kinder und Jugendlichen zu unterstützen. Doch die Kooperation ist noch nicht ganz ausgereift und genau darauf möchte ich näher eingehen. So möchte ich herausfinden ob es Probleme gibt und wo genau diese in der Kooperation liegen, sodass sie nicht immer leicht zu realisieren ist. Gibt es ein zu geringes Etat? Werden die Betroffenen, also Lehrer der Schulen und Mitarbeiter der Jugendhilfe, nicht weiter eingewiesen oder geschult? Oder liegt das Problem ganz woanders?

Außerdem erhoffe ich mir in meiner Hausarbeit herauszufinden wo die Vorteile für beide Seiten in der Kooperation liegen.

Doch mein Hauptmerkmal liegt auf den Schwierigkeiten in der Kooperation.

1. Schule

Der folgende Absatz soll erläutern was Schule ist und welche Aufgaben und Ziele sie in unserer Gesellschaft übernimmt. Außerdem werden die unterschiedlichen Schulformen zwar genannt, jedoch ihre Unterschiede nicht weiter erläutert, da diese für das Thema der Hausarbeit nicht relevant sind.

1.1 Definition von Schule

Die Schule „ist eine Institution, deren Aufgabe das Lehren und Lernen ist, also die Vermittlung bzw. Weitergabe von Wissen und Können durch Lehrer an Schüler.“1 In Deutschland existieren viele verschiedene Schulformen, so durchläuft jeder Schüler mindestens neun Jahre die Schule, wie es im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen als Schulpflicht festgelegt ist (§34,4).

Das Schulwesen umfasst die Primarstufe, die Sekundarstufe 1, mit der Hauptschule, Realschule, Sekundarschule und Gesamtschule bis zur 10. Klasse, so wie das Gymnasium bis zur 10 Klasse, und die Sekundarstufe 2, mit der gymnasialen Oberstufe und dem Berufskolleg2. Außerdem gibt es noch Sonderformen im Schulwesen, wie die Förderschule und den Hausunterricht.

„ Die Schule wahrt Offenheit und Toleranz gegen ü ber den unterschiedlichen religi ö sen, weltanschaulichen und politischen Ü berzeugungen und Wertvorstellungen. Sie achtet den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Sie vermeidet alles, was die Empfindungen anders Denkender verletzen k ö nnte. Sch ü lerinnen und Sch ü ler d ü rfen nicht einseitig beeinflusst werden.

(7) Die Schule erm ö glicht und respektiert im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung unterschiedliche Auffassungen. Schulleiterinnen und Schulleiter und Lehrerinnen und Lehrer nehmen ihre Aufgaben unparteilich wahr. “ 3

1.2 Der Auftrag von Schule

„Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung.“4

So legt das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen fest, dass jedem Schüler und jeder Schülerin die schulische Bildung zur Verfügung steht und dies nur in der „Lernbereitschaft und Leistungsfähigkeit“5 der Schüler und dem Willen der Eltern variiert.

Schule soll unterrichten, aber auch die Schüler dem Grundgesetz und der Landesverfassung nach erziehen. Diese Erziehung umfasst hierbei das hervorrufen der Menschenwürde, der Demut vor Gott und die Offenheit zum sozialen Handeln. Weiter lehrt die Schule im „Geist der Menschlichkeit, Demokratie und Freiheit“ und fördert die Persönlichkeitsentwicklung und Selbstständigkeit der SchülerInnen6. Auch die sozialen Lernziele in der Schule sind genau festgelegt, so sollen Schüler und Schülerinnen lernen

„ 1. selbstst ä ndig und eigenverantwortlich zu handeln,

2. f ü r sich und gemeinsam mit anderen zu lernen und Leistungen zu erbringen,

3. die eigene Meinung zu vertreten und die Meinung anderer zu achten,

4. in religi ö sen und weltanschaulichen Fragen pers ö nliche Entscheidungen zu treffen und Verst ä ndnis und Toleranz gegen ü ber den Entscheidungen anderer zu entwickeln,

5. Menschen unterschiedlicher Herkunft vorurteilsfrei zu begegnen, die Werte der unterschiedlichen Kulturen kennenzulernen und zu reflektieren sowie f ü r ein friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben einzustehen.

6. die grundlegenden Normen des Grundgesetzes und der Landesverfassung zu verstehen und f ü r die Demokratie einzutreten,

7. die eigene Wahrnehmungs-, Empfindungs- und Ausdrucksf ä higkeit sowie musisch-k ü nstlerische F ä higkeiten zu entfalten,

8. Freude an der Bewegung und am gemeinsamen Sport zu entwickeln, sich gesund zu ern ä hren und gesund zu leben,

9. mit Medien verantwortungsbewusst und sicher umzugehen. “ . 7

2.Jugendhilfe

Schule und Jugendhilfe haben einen ganz entscheidenden Punkt gemeinsam, sie sorgen für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Hierbei übernimmt die Jugendhilfe vor allem den sozialen Aspekt der Entwicklung. Während jeder Mensch als Kind auf Grund der Schulpflicht mit der Schule in Kontakt kommt und diese besucht, ist die Jugendhilfe für diejenigen bestimmt, die Hilfe im sozialen Bereich benötigen oder den Kontakt aus anderen Gründen von selbst suchen.

2.1 Definition von Jugendhilfe

„Bis zu Beginn des 20.Jahrhunderts war die Kinder-und Jugendhilfe primär öffentliche Sicherheits- und Ordnungspolitik.“, so lag die Zuständigkeit größtenteils bei den Polizei- und Ordnungsämtern, aber auch bei den Armen- und Fürsorgeämtern.8

Doch „mit dem 1990 verabschiedeten 8. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB) - Kinder- und Jugendhilfegesetz -“ wurde das Jugendwohlfahrtsgesetz reformiert und entsprach nun mehr der Entwicklung der Jugendhilfe hin zur selbstständigen Fürsorge.9 „Vom Gesetzeswortlaut her stehen nun Sozialpädagogik und Sozialleistung im Vordergrund.“10

Jugendhilfe ist heute „eine Sammelbezeichnung für viele verschiedene“11 öffentliche und freie Träger, die in der Fürsorge tätig sind. Die wichtigsten freien (privaten) Träger sind die Wohlfahrtsverbände, die Kirchen- und Religionsgemeinschaften, sowie die Jugendverbände und bei öffentlichen (behördlichen) Trägern stehen örtliche Jugendämter und Landesjugendämter als überörtliche Träger an erster Stelle.12

Hierbei sind deutlich mehr Einrichtungen der Jugendhilfe in freier Trägerschaft, und somit kann man sagen, dass „Jugendhilfe (…) vom gesellschaftlichen Engagement für Kinder und Jugendliche“13 lebt. Insbesondere auch, da freie Träger, im Gegensatz zu öffentlichen Trägern und Kirchen und Wohlfahrtsverbänden, bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen um anerkannt zu werden, wie zum Beispiel das „Erfüllen der fachlichen und personellen Voraussetzungen“14 oder die „Tätigkeit in einem Teilbereich der Jugendhilfe“15. Des weiteren sind öffentlich und freie Träger dazu „verpflichtet partnerschaftlich und planvoll zusammenzuarbeiten“16.

2.2 Auftrag der Jugendhilfe

Während bei der Schule Erziehung und Bildung im Vordergrund stehen, so soll die Jugendhilfe „nach dem KJHG >junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen< (§ 1 Abs. 3 Ziff. 1 SGB VIII).“17 Im Vordergrund steht die Aufgabe der Verwirklichung des Rechts von Kindern und Jugendlichen „auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen

[...]


1 Wikipedia 2013: http://de.wikipedia.org/wiki/Schule (27.02.2013)

2 Vgl. Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, 2013 http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/Schulgesetz.pdf (04.03.2013)

3 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen 2013, http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/Schulgesetz.pdf (27.02.2013)

4 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen 2013, http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/Schulgesetz.pdf (27.02.2013)

5 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen 2013, http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/Schulgesetz.pdf (27.02.2013)

6 Vgl. Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen 2013, http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/Schulgesetz.pdf (27.02.2013) 4

7 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen 2013http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/Schulgesetz.pdf (27.02.2012)

8 Vgl. Sachverständigenkommission zwölfter Kinder-und Jugendbericht 2005, S.241

9 Vgl. Sachverständigenkommission zwölfter Kinder-und Jugendbericht 2005, S.242

10 Sachverständigenkommission zwölfter Kinder-und Jugendbericht 2005, S.243

11 Deinet 2001, S.23

12 Vgl. Deinet 2001, S.23

13 Deinet 2001, S.24

14 Deinet 2001, S.24

15 Deinet 2001, S. 24

16 Wikipedia 2012: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinder-_und_Jugendhilfe (07.03.2013)

17 Deinet 2001, S. 25

Details

Seiten
Jahr
2013
ISBN (eBook)
9783656711766
ISBN (Paperback)
9783656713401
Dateigröße
416 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Siegen
Erscheinungsdatum
2014 (August)
Note
2,0
Schlagworte
kooperation schulen jugendhilfen
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Titel: Die Kooperation zwischen Schulen und Jugendhilfen