Lade Inhalt...

Die Entwicklung der Sozialen Arbeit im Nationalsozialismus

©2014 Hausarbeit 17 Seiten

Zusammenfassung

Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit der Entwicklung und dem Wandel der Sozialen Arbeit im Nationalsozialismus, ausgehend von deren Stand in der Weimarer Republik. Unter dem Begriff „soziale Arbeit“ möchte ich im folgenden gemäß der Subsumtiomstheorie nach Albert Mühlum sowohl Handlungsfelder der Bereiche Sozialarbeit als auch der Sozialpädagogik fassen (vgl. Schilling 1997, 179). Eine spezifische Untersuchung des Wandels sämtlicher Handlungsfelder im Rahmen der Hausarbeit ist weder vorgesehen noch möglich. Die Arbeit behandelt daher vor allem den Bereich der Fürsorge, dieser ist sowohl in der Weimarer Zeit, als auch im Nationalsozialismus als „der institutionelle Kern der Sozialen Arbeit“ (vgl. Schnurr/Steinacker in Horn/Link (Hrsg.) 2011, 253) zu betrachten.Der Fokus der Arbeit liegt auf der professionellen Entwicklung der Sozialen Arbeit. Wie professionalisiert war sie zum Ende der Weimarer Republik und welchen Verlauf nahm ihre Entwicklung unter dem nationalsozialistischen System? Außerdem soll deutlich werden, wie die Soziale Arbeit für den Nationalsozialismus funktionalisiert wurde und welche Bedeutung ihr in diesem System zukam. Um einen umfassenden Einblick in die Ursachen des Wandels der Sozialen Arbeit zu erhalten, werden auch damit zusammenhängende sozialpolitische und gesellschaftliche Prozesse erläutert. Das zweite Kapitel stellt kurz die Entwicklung der Semantik sozialer Hilfe vom Mittelalter bis zum Ende des ersten Weltkriegs, sowie darauf folgend ausführlicher die Entstehung und Entwicklung der Sozialen Arbeit in der Weimarer Republik, die mit dem Ausbau eines Wohlfahrtsstaates begann, dar. Der Professionalisierungsniveau der Sozialen Arbeit in der Weimarer Republik wird unter Zuhilfenahme des Konzepts der Professionalisierung der Berufssoziologie verdeutlicht (siehe 2.2.3). Bezug nehmend auf den Stand der Sozialen Arbeit in der Weimarer Zeit wird das dritte Kapitel die Instrumentalisierung Sozialer Arbeit im Nationalsozialismus sowie die Gleichschaltung der Wohlfahrts- Ausbildung und Organisationen behandeln. Welche Auswirkung hatten die sozialpolitischen Veränderungen und ideologischen Vorstellungen im Nationalsozialismus für die Soziale Arbeit allgemein, ihre Aufgaben und ihr Professionalitätsniveau?

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Anfänge Sozialer Arbeit
2.1. Armenpflege vom Mittelalter bis 1918
2.2. Soziale Arbeit/Wohlfahrtspflege in der Weimarer Republik (1918- 1933)
2.2.1. Selbstbild und Adressaten der Sozialen Arbeit
2.2.2. Rechtliche Entwicklung
2.2.3. Stand der Professionalisierung der Sozialen Arbeit

3. Soziale Arbeit im Nationalsozialismus
3.1. Die Gleichschaltung und Instrumentalisierung der Sozialen Arbeit
3.2. Selbstbild und Adressaten der Sozialen Arbeit
3.3. Rechtliche Entwicklung
3.4. Stand der Professionalisierung der Sozialen Arbeit

4. Fazit

Literatur

Die Entwicklung der Sozialen Arbeit im Nationalsozialismus

1. Einleitung

Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit der Entwicklung und dem Wandel der Sozialen Arbeit im Nationalsozialismus, ausgehend von deren Stand in der Weimarer Republik. Unter dem Begriff „soziale Arbeit“ möchte ich im folgenden gemäß der Subsumtiomstheorie nach Albert Mühlum sowohl Handlungsfelder der Bereiche Sozialarbeit als auch der Sozialpädagogik fassen (vgl. Schilling 1997, 179). Eine spezifische Untersuchung des Wandels sämtlicher Handlungsfelder im Rahmen der Hausarbeit ist weder vorgesehen noch möglich. Die Arbeit behandelt daher vor allem den Bereich der Fürsorge, dieser ist sowohl in der Weimarer Zeit, als auch im Nationalsozialismus als „der institutionelle Kern der Sozialen Arbeit“ (vgl. Schnurr/Steinacker in Horn/Link (Hrsg.) 2011, 253) zu betrachten.

Der Fokus der Arbeit liegt auf der professionellen Entwicklung der Sozialen Arbeit. Wie professionalisiert war sie zum Ende der Weimarer Republik und welchen Verlauf nahm ihre Entwicklung unter dem nationalsozialistischen System? Außerdem soll deutlich werden, wie die Soziale Arbeit für den Nationalsozialismus funktionalisiert wurde und welche Bedeutung ihr in diesem System zukam. Um einen umfassenden Einblick in die Ursachen des Wandels der Sozialen Arbeit zu erhalten, werden auch damit zusammenhängende sozialpolitische und gesellschaftliche Prozesse erläutert.

Das zweite Kapitel stellt kurz die Entwicklung der Semantik sozialer Hilfe vom Mittelalter bis zum Ende des ersten Weltkriegs, sowie darauf folgend ausführlicher die Entstehung und Entwicklung der Sozialen Arbeit in der Weimarer Republik, die mit dem Ausbau eines Wohlfahrtsstaates begann, dar. Der Professionalisierungsniveau der Sozialen Arbeit in der Weimarer Republik wird unter Zuhilfenahme des Konzepts der Professionalisierung der Berufssoziologie verdeutlicht (siehe 2.2.3). Bezug nehmend auf den Stand der Sozialen Arbeit in der Weimarer Zeit wird das dritte Kapitel die Instrumentalisierung Sozialer Arbeit im Nationalsozialismus sowie die Gleichschaltung der Wohlfahrts- Ausbildung und Organisationen behandeln. Welche Auswirkung hatten die sozialpolitischen Veränderungen und ideologischen Vorstellungen im Nationalsozialismus für die Soziale Arbeit allgemein, ihre Aufgaben und ihr Professionalitätsniveau?

2. Anfänge Sozialer Arbeit

Das Kapitel zeigt die strukturellen Wandlungen, die von der Armenfürsorge bis in den ersten Weltkrieg in der Hilfepraxis stattfanden und die wichtigsten Schritte hin zu Sozialer Arbeit markieren. Anschließend wird ein Einblick in Entwicklung und den Stand der Wohlfahrtspflege in der Weimarer Republik gegeben, um die Ausgangslage der Sozialen Arbeit zu Beginn des Nationalsozialismus zu verdeutlichen.

2.1. Armenpflege vom Mittelalter bis 1918

Die öffentliche Fürsorge bezeichnete die organisierte Hilfe für in Armut oder Not geratene Personen, die von Seiten des „öffentlich-hoheitlichen Leistungssystems“ (Schilling 1997, 15) im europäischen Mittelalter ab dem 12. Jahrhundert erbracht wurde. Dieses System griff ein, wenn Probleme, wie die Verwahrlosung von Kindern und Jugendlichen oder Armut, durch soziale Primärverbände wie Familie oder Nachbarschaft nicht mehr gelöst werden konnten. Fürsorgeeinrichtungen des Mittelalters sowohl für Kranke, als auch für arme Menschen, die sich durch Betteln nicht selbst versorgen konnten waren die Hospitäler, meist mit kirchlichen Trägern (vgl. ebd. 15, 19f.). Ermöglicht wurde die Hilfe von Menschen in Not durch die christliche Einstellung gegenüber Armut. Diese galt als ein Teil der von Gott gewollten Ordnung. Das stiften von Almosen sollte der Begleichung von Sünden dienen. Im Fokus stand im Mittelalter vor allem das Seelenheil der Geber, die Hilfeleistung an die Armen war weniger bedeutend (vgl. Hillebrandt/Weber 1999, 80f.).

Die positive Einstellung gegenüber Armut veränderte sich ab dem 14. Jahrhundert, nachdem die Zahl der Bedürftigen infolge einer Hungerkrise sprunghaft angestiegen war. Örtliche Hilfesysteme waren teilweise überfordert und brachen zusammen. Dies zog eine Abwanderung der Armen in andere Gebiete nach sich. Folge waren ordnungspolitische Maßnahme in Form von Armenordnungen, die reglementierten, wer Anspruch auf Unterstützung hatte, um ein Zusammenbrechen der Hilfe in den Zuwanderungsgebieten zu verhindern. Damit einher ging die Zuständigkeit für Almosen in die städtischen Räte über, welche den Almosenanspruch nun überprüften und kontrollieren ließen. Hinzu kamen im 16. Jahrhundert Martin Luthers Lehren gegen den Ablasshandel, die Vergebung der Sünden durch Almosen sowie die Verbreitung der

Ansicht, dass Betteln eine Sünde darstellt (vgl. Schilling 1997, 22ff.). Es fand also ein Wandel von einer religiösen Almosenpraxis im Mittelalter, bei welcher Armut ein wünschenswerter Gesellschaftsstand ist, hin zu einer städtisch organisierten Armenpflege statt, die als sozialpolitische Strategie verstanden werden kann, um dem „Ordnungsproblem“ (Hillebrandt/Weber 1990, 87) Armut zu begegnen (ebd. 1990, 87). Im 17. Jahrhundert wurden Arbeits- und Zuchthäuser erbaut, in denen sämtliche „Randgruppen“ der Gesellschaft von Verbrechern, Armen, Kranken bis hin zu Waisenkinder untergebracht wurden. Ziel war einerseits, Arbeit für die Insassen sowie Arbeitskräfte für die Großbetriebe zu beschaffen. Die Anstalten galten jedoch vor allem als Orte der Disziplinierung, welche „als flankierende Maßnahmen öffentlicher Zwangssozialisation zur Durchsetzung von Gehorsam und Moral verstanden“ (Schilling 1997, 29) werden können.

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts kam es in Deutschland aufgrund einer Überbevölkerung bei gleichzeitig schwacher Wirtschaft, Arbeitsplatzmangel sowie dem Auftreten von Seuchen und Hungersnöten zu einer Massenverarmung, was die Städte zu hohen Ausgaben für die Unterhaltung der Verarmten zwang. Infolge dessen wurde die Armenpflege mithilfe von Richtlinien und Grundsätzen mit dem Ziel verändert, die zur Verfügung stehenden Mittel so sparsam wie möglich zu verwenden (vgl. ebd. 1997, 34). Es wurden vor allem ehrenamtliche Armenpfleger eingesetzt, die wenige bedürftige Personen oder Familien in festgelegten Quartieren betreuten und kontrollierten. Dieses Vorgehen der Armenpflege nach dem sogenannten Elberfelder System, wurde in vielen Städten übernommen und schließlich im Straßburger System weiterentwickelt. Bedeutend für die Entwicklung auf dem Weg zur Sozialen Arbeit ist die in diesem System vorgesehene Übertragung der Prüfung von Bedürftigkeit von ehrenamtlichen Armenpflegern an zentrale Verwaltungsstellen sowie der Einsatz von ausgebildeten, hauptamtlichen Fürsorgekräften (vgl. Hering/Münchmeier 2007, 30 und André 1994, 24).

Maßgeblich ist auch die Entstehung eines Versicherungssystems der Lohnarbeit in den 1880er Jahren. Beschäftigte konnten im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Alter ohne eine individuelle Prüfung ihrer Bedürftigkeit Ansprüche auf Unterstützung geltend machen. Zu dieser Zeit beginnt mit der Herausbildung eines Sozialstaates in Deutschland auch die Entwicklung der modernen Sozialen Arbeit, auch wenn sie noch gebunden war an Bereiche wie Politik, Recht, Erziehung und Religion (vgl. Hillebrandt/Weber 1999, 96ff., 127). Mit der Einführung der Arbeitsversicherung fielen nur noch Bedürftige, die keine Ansprüche an dieses Versicherungssystem stellen konnten in den Bereich der Armenpflege und hatten ein gesetzliches Recht auf generalisierte Hilfe der kommunalen Fürsorge. „Die finanziellen Transferleistungen der lohnarbeitzentrierten Arbeitsversicherung entlasteten […] die ansonsten verpflichteten kommunalen Träger der Armenpflege und setzten damit hier materielle wie personelle Ressourcen frei, die nunmehr zur Ausweitung und Differenzierung von sozialen Einrichtungen, Maßnahmen und Leistungen eingesetzt wurden“ (Hammerschmidt/Tennstedt in Thole 2012, 73). Die Armenfürsorge wandelte sich durch den rechtlichen Anspruch Bedürftiger an kommunale Unterstützungseinrichtungen zur sozialen Fürsorge (vgl. Hillebrandt/Weber 1999, 89f.). Die Herauslösung der Versicherten aus der sozialen Fürsorge ermöglichte eine Spezialisierung der Handlungsfelder, welche unterschiedliche Adressaten fokussierte (vgl. Hering/Münchmeier 2007, 61f). Diese neuen Handlungsfelder wiederum verlangten spezifisches Fachwissen, so dass bereits Ende des 19. Jahrhunderts der Bedarf an beruflichem, ausgebildetem Personal deutlich wurde. Dieser Bedarf nach ausgebildeten Kräften traf zusammen mit den Bemühungen der bürgerlichen Frauenbewegung, welche für Frauen die Wahl zwischen Familie und Berufstätigkeit erreichen wollte. In der sozialen Fürsorge fand sich eine Aufgabe, die dem Wesen der Frauen mit der ihnen zugeschriebenen „Weiblichkeit“ und der Neigung zur Nächstenliebe entsprach (vgl. André 1994, 29 und Hering/Münchmeier 2007, 49).

Bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts gab es Ausbildungsmöglichkeiten für Kindergärtnerinnen. Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts entsteht dann, initiiert durch die „Mädchen- und Frauengruppen für soziale Hilfsarbeit“ erstmals ein einjähriger Kurs für Wohlfahrtspflege, welchem vor dem ersten Weltkrieg weitere Ausbildungsstätten für Frauen folgten. Diese Ausbildungsstätten gelten als Anfänge sozialer Berufsausbildung in Deutschland (vgl. Schilling 1997, 297f. und Hering/Münchmeier 2007, 49f.). Zu Beginn des 1. Weltkriegs vollzog sich endgültig der Wandel in der Wohlfahrtspolitik von einem passiven hin zu einem intervenierenden Staat (vgl. Sachße/Tennstedt 1988, 211). Wo zuvor die Wohlfahrtspflege eine kommunale Aufgabe war, wurden nun vom Reich finanzierte Kriegsfürsorgeämter eröffnet. Unter den Bedingungen des Krieges wurden Armut und Not nicht mehr nur als Selbstverschulden des Individuums gesehen, sondern als Folgen politischer und wirtschaftlicher Entwicklungen (vgl. Büttner 2008, 370). Die künftige Beurteilung von Armutsfällen wurde von diesem Einstellungswandel bestimmt.

Folgejahren zu einem Frauenberuf zu gestalten. Im ersten Weltkrieg wuchs die Bedeutung der Sozialen Arbeit, der Staat griff in die Fürsorge ein und errichtete Kriegsfürsorgeämter. Mit der Weimarer Republik gab es erstmals einen Wohlfahrtsstaat, der sich für die Versorgung seiner Bürger zuständig sah und ihnen Grundrechte einräumte. Mit der Pädagogisierung der Sozialen Arbeit entwickelte diese sich zu einem eigenständigen und unabhängigen Bereich des wohlfahrtsstaatlichen Systems. Insbesondere die einheitlich geregelte, theoretisch fundierte Ausbildung, die Verwissenschaftlichung der Sozialen Arbeit sowie die Bildung von Berufsverbänden, die sich um die Gestaltung und Förderung des sozialen Berufs bemühten, trugen zur Professionalisierung der Sozialen Arbeit in dieser Zeit bei. Gleichzeitig wurden die wohlfahrtsstaatlichen Ziele der Weimarer Republik nur in Ansätzen verwirklicht, die Vorstellungen gingen über das finanziell Leistbare hinaus.

Die andauernde finanzielle Krise und die steigende Arbeitslosigkeit in der Weimarer Republik begünstigte schließlich die Machtergreifung der Nationalsozialisten im Jahr 1933. Damit einher ging für die Soziale Arbeit die Funktionalisierung für die Verwirklichung rassistischer Ausmerze. Obwohl viele Gesetze und Regelungen der Weimarer Republik erhalten blieben, wurden sie doch völlig für nationalsozialistische Zwecke verkehrt. Die Aufgaben der ehemaligen Wohlfahrtspflegerinnen verschoben sich zunehmend in den Bereich der Gesundheitsfürsorge, die Volkspflege wurde von eugenischem Denken bestimmt.

Die Professionalisierung der Sozialen Arbeit hatte in der Weimarer Zeit ihren Anfang genommen. Viele der Strukturen, die sich in dieser Zeit entwickelten sind auch noch heute Bestandteil der Sozialen Arbeit. Im Nationalsozialismus wurden, begonnen bei der Ausbildung der Fachkräfte bis hin zur Möglichkeit für berufsspezifische Interessen einzutreten, Einschnitte vorgenommen. Unter dem Einfluss der Nationalsozialisten wurde die Soziale Arbeit nicht nur entprofessionalisiert, sondern diente dem Regime als wichtiger Bestandteil des Unterdrückungs- und Kontrollapparats.

Literatur

Amthor, Ralph-Christian (2012): Einführung in die Berufsgeschichte der Sozialen Arbeit. Weinheim

André , Günter (1994): SozialAmt. Eine historisch - systematische Einführung in seine Entwicklung. Weinheim

Berg, Christa; Ellger-Rüttgardt, Sieglind (Hrsg.) (1991): „Du bist nichts, Dein Volk ist alles“. Forschungen zum Verhältnis von Pädagogik und Nationalsozialismus. Weinheim

Büttner, Ursula (2008): Weimar. Die überforderte Republik. 1918-1933. Stuttgart

Dünkel, Barbara; Fesel, Verena (Hrsg.) (2001): Wohlfahrtspflege - Volkspflege - Fürsorge. Regionale und Überregionale Forschungsergebnisse der Sozialen Arbeit zwischen 1920 und 1970. Münster

Hering, Sabine; Münchmeier, Richard (2007): Geschichte der Sozialen Arbeit. Eine Einführung.

4.Auflage, Weinheim und München

Hillebrandt, Frank; Weber, Georg (1999): Soziale Hilfe- Ein Teilsystem der

Gesellschaft. Wissenssoziologische und systemtheoretische Überlegungen. Opladen

Horn, Klaus-Peter; Link, Jörg-W. (Hrsg.) (2011): Erziehungsverhältnisse im Nationalsozialismus. Totaler Anspruch und Erziehungswirklichkeit. Kempten

Otto, Hans-Uwe; Sünker, Heinz (Hrsg.) (1991): Politische Formierung und soziale Erziehung im Nationalsozialismus. Frankfurt am Main

Sachße, Christoph; Tennstedt, Florian (1988): Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland. Band 2. Fürsorge und Wohlfahrtspflege 1871 bis 1929. Stuttgart

Schilling, Johannes (1997): Soziale Arbeit. Entwicklungslinien der Sozialpädagogik/Sozialarbeit. Neuwied

Schnurr, Stefan (1997): Sozialpädagogen im Nationalsozialismus. Eine zur sozialpädagogischen Bewegung im Übergang zum NS- Staat. Weinheim

Thole, Werner (2012): Grundriss soziale Arbeit. Ein einführendes Handbuch. 4. Auflage, Wiesbaden

Wolf, Antonius (1977): Zur Geschichte der Sozialpädagogik im Rahmen der sozialen Entwicklung. Donauwörth

[...]

Details

Seiten
Jahr
2014
ISBN (eBook)
9783656846390
ISBN (Paperback)
9783656846406
Dateigröße
492 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Trier
Erscheinungsdatum
2014 (November)
Note
1.0
Schlagworte
entwicklung sozialen arbeit nationalsozialismus
Zurück

Titel: Die Entwicklung der Sozialen Arbeit im Nationalsozialismus