Die Notfallsanitäter, als zukünftige Einsatzkräfte im Rettungsdienst sollen laut § 4 des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) diverse Aufgaben eigenständig durchführen und im Rahmen der Mitwirkung sogar heilkundliche Maßnahmen anwenden dürfen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass sie sich zukünftig weitaus häufiger ohne Notarzt an der Einsatzstelle befinden und somit mehr Verantwortung tragen. Ihre Arbeit ist jetzt schon durch Zeit- bzw. Leistungsdruck am Einsatzort, die Konfrontation mit schwerwiegenden und tödlichen Verletzungen und Erkrankungen, die ständige Bereitschaft zum Einsatz, Schichtdienst, Misserfolge und ein fehlendes Feedback über Behandlungsverläufe gekennzeichnet. Hinzu kommen Interaktionen im sozialen Gefüge auf einer Rettungswache mit Kollegen und Vorgesetzten, die Konflikte bergen. Dies Alles stellen Belastungsfaktoren nicht nur im physischen, sondern auch im psychischen Sinne dar. (vgl. Bengel, 2004)
Die wichtigste Ressource einer Organisation, die es zu bewahren und zu vergrößern gilt, ist die Ressource Mensch, die durch ständig wiederkehrende Risiken und teilweise extreme Arbeitsbedingungen belastet wird (vgl. Mitchell, Everly, 2005).
Die primäre psychosoziale Prävention stellt dabei eine wichtige Säule zum Erhalt der Gesundheit und der Arbeitskraft dar.
In der folgenden Hausarbeit wird der Frage nachgegangen:
Wie kann der Notfallsanitäter/Rettungsassistent besser auf einen belastenden Einsatz vorbereitet werden?
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Entwicklung der primären Prävention im Kontext der PSNV
2.1 geschichtliche Entwicklung von Belastungsstörungen
2.2 geschichtliche Entwicklung der psychosozialen Notfallversorgung
3 Stress im Katastrophenschutz
4 Qualitätsstandards und Leitlinien der psychosozialen Notfallversorgung in Bezug auf primäre Prävention
4.1 Der Entstehungsprozess der Qualitätsstandards und Leitlinien
4.2 Ergebnisse in Bezug auf die primäre Prävention
5 Optimierungspotential der primären Prävention im Rettungsdienst
5.1 Soziale Beziehungen
5.2 Arbeitsorganisation
6 Zusammenfassung und Ausblick
7 Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Die Notfallsanitäter, als zukünftige Einsatzkräfte im Rettungsdienst, sollen laut § 4 Notfallsanitätergesetz (NotSanG) diverse Aufgaben eigenständig durchführen und im Rahmen der Mitwirkung sogar heilkundliche Maßnahmen anwenden dürfen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass sie sich zukünftig weitaus häufiger ohne Notarzt an der Einsatzstelle befinden und somit mehr Verantwortung tragen. Ihre Arbeit ist jetzt schon durch Zeit- bzw. Leistungsdruck am Einsatzort, die Konfrontation mit schwerwiegenden und tödlichen Verletzungen und Erkrankungen, die ständige Bereitschaft zum Einsatz, Schichtdienst, Misserfolge und ein fehlendes Feedback über Behandlungsverläufe gekennzeichnet. Hinzu kommen Interaktionen im sozialen Gefüge auf einer Rettungswache mit Kollegen und Vorgesetzten, die Konflikte bergen. Dies Alles stellen Belastungsfaktoren nicht nur im physischen, sondern auch im psychischen Sinne dar. (vgl. Bengel, 2004)
Die wichtigste Ressource einer Organisation, die es zu bewahren und zu vergrößern gilt, ist die Ressource Mensch, die durch ständig wiederkehrende Risiken und teilweise extreme Arbeitsbedingungen belastet wird (vgl. Mitchell, Everly, 2005).
Die primäre psychosoziale Prävention stellt dabei eine wichtige Säule zum Erhalt der Gesundheit und der Arbeitskraft dar. Hierbei wird ein salutogenetischer Ansatz verfolgt, also alles was die Ressource Mensch gesund erhält und stärkt und nicht was die Krankheit verhütet (vgl. Lassoga, Gasch, 2011). In der folgenden Hausarbeit wird der Frage nachgegangen:
Wie kann der Notfallsanitäter/Rettungsassistent besser auf einen belastenden Einsatz vorbereitet werden?
Hierbei wird zunächst kurz auf die Entwicklung der primären Prävention im Kontext der Gesamtentwicklung der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) in Deutschland eingegangen. Gefolgt wird die Entwicklungsgeschichte von einer kurzen Einführung in das Thema Stress im Katastrophenschutz. Um die oben genannte Problemstellung zu lösen, werden die Qualitätsstandards und Leitlinien des Konsensus Prozesses von 2007 bis 2010 dahingehend beleuchtet und Ergebnisse zur primären Prävention vorgestellt. Im weiteren Verlauf geht die Hausarbeit auf den aktuellen Stand der primären Prävention im Rettungsdienst in Bezug auf die Aufgabenstruktur, die Organisationsstruktur und die Rollenstruktur, also das soziale Gefüge am Arbeitsplatz ein. Darauf aufbauend wird Optimierungspotential in den vorher genannten Bereichen aufgezeigt und mögliche Chancen durch das neue Berufsbild Notfallsanitäter im Ausblick erörtert.
2 Entwicklung der primären Prävention im Kontext der PSNV
„Einsatzkräfte retten, sie werden nicht gerettet.“ (Mitchel, Everly, 2005)
Dieser Satz beschreibt sehr eindrücklich, wie die Einsatzkräfte im Rettungsdienst in der Entwicklung der PSNV lange Zeit gesehen wurden und teilweise immer noch gesehen werden.
2.1 geschichtliche Entwicklung von Belastungsstörungen
Vereinzelte Berichte über Belastungen nach Notfällen und Katastrophen gibt es schon seit dem Mittelalter, so beispielsweise nach einem Großbrand in London 1666, nachdem keiner mehr, auf Grund der Gedanken an das Feuer schlafen konnte, (vgl. Lasogga, Gasch, 2011). Im 20. Jahrhundert gab es schon vereinzelte Studien über die Folgen von Naturkatstrophen und psychische Traumatisierung von Vergewaltigungsopfern. Die Anzahl an Publikationen stieg immens an, als die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) 1980 in das Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders III (DSM III) aufgenommen wurde (vgl. Lasogga, Gasch, 2011).
Das DSM ist eine Standard-Klassifikation von psychischen Erkrankungen, das von Behandlern genutzt wird, um anhand von diagnostischen Kriterien jede psychische Erkrankungen einordnen und vergleichen zu können. Das erste DSM wurde 1952 von der American Psychiatric Association (APA) herausgegeben und ist mittlerweile in der fünften Auflage erschienen.(vgl. APA, 2014) In Bezug auf die PTBS findet man im DSM I den Begriff schwere Belastungsreaktion, jedoch wurde dieser im DSM II wieder gestrichen, um 1980, auf Nachdruck der Vietnam Veteranen, als PTBS aufgenommen zu werden (vgl. Lasogga, Gasch, 2011).
„Die Posttraumatische Belastungsstörung ist eine mögliche Folgereaktion eines oder mehrerer traumatischer Ereignisse, die an der eigenen Person, aber auch an fremden Personen erlebt werden können. In vielen Fällen kommt es zum Gefühl von Hilflosigkeit und durch das traumatische Erleben zu einer Erschütterung des Selbst- und Weltverständnisses.“ (Flatten et al., 2011)
2.2 geschichtliche Entwicklung der psychosozialen Notfallversorgung
Im Fokus der Wissenschaft stand lange Zeit die Person, die das traumatische Ereignis selbst erlebt hat, wie jedoch in der S3-Leitlinie der AWMF definiert, kann es auch an einer fremden Person erlebt werden und somit auch den professionellen Helfer treffen, der dann sekundär traumatisiert werden kann (vgl. Huber, 2008).
1983 veröffentlichte Jeffrey T. Mitchel im Journal of Emergency Medical Service einen Artikel über Critical Incident Stress Debriefing, der einen ersten Meilenstein bei der Entwicklung von Stressbearbeitung nach belastenden Einsätzen darstellte und den Anstoß für weitere Forschung und Entwicklung von Einsatznachsorgekonzepten im Rahmen der sekundären Prävention gab. (Mitchel, Everly, 2005).
Die sekundäre Prävention wurde zunächst als Mittel der Wahl nach belastenden Einsätzen angesehen, jedoch zeigen diverse Forschungsarbeiten, dass es häufig nicht den gewünschten Effekt erbrachte. (vgl. Lasogga, Gasch, 2011).
Das Bundesministerium des Inneren (BMI) erkannte im Jahr 2000 den Forschungsbedarf im Bereich der primären und sekundären Prävention von einsatzbedingten Belastungsstörungen und beauftragte die Ludwig-Maximilians-Universität in München unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Willi Butollo und Frau Dipl.-Psych. Marion Krüsmann in dem Bereich zu forschen. Die Studie von 2003-2006 konnte zeigen, dass die sekundäre Prävention keinen positiven Effekt auf die Bewältigung von schwerwiegenden Einsätzen hat, jedoch wurden auch keine nachteiligen Auswirkungen, wie anderweitig beschrieben, gefunden. Der primären Prävention, im Rahmen von Schulungsmaßnahmen, konnte hingegen ein positiver Effekt auf den Umgang mit potentiell traumatisierenden Einsätzen nachgewiesen werden. (vgl. Butollo et al., 2006)
Nicht nur das BMI forscht auf dem Gebiet der Psychotraumatologie, auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bemühte sich im Rahmen eines Konsensus Prozesses von 2007 – 2010 um Qualitätsstandards und Leitlinien in der psychosozialen Notfallversorgung und gab der HS Magdeburg Stendal ebenfalls einen Forschungsauftrag den Bereich Organisationsprofile, Gesundheit und Engagement im Einsatzwesen zu beleuchten. Die Ergebnisse lagen 2009 vor und waren zusammen mit der Arbeit von Herrn Butollo die Grundlage der Konsensus Konferenz. (vgl. BBK, 2011)
3 Stress im Katastrophenschutz
„Stress wird definiert als ein Zustand der Alarmbereitschaft des Organismus, der sich auf eine erhöhte Leistungsbereitschaft einstellt.“ (Gesundheitsberichterstattung des Bundes, 2014). Der österreichische Endokrinologe Hans Selye beschreibt 1926 erstmals den Begriff Stress als „ […] unspezifische Reaktion des Körpers auf jegliche Anforderung.“ (Selye, 1974). Er entnahm den Begriff der Physik, nachdem physischer Stress eine physische Belastung auf ein anderes Material ausübt (Hook’sches Gesetz). Eine gebräuchlichere Definition kommt von Everly 1989: „Stress ist eine Reaktion von Körper und Geist, die durch den Stressor mit der stressbedingten Krankheit eines Zielorgans in Beziehung steht.“ (Mitchel, Everly, 2005)
Die Leistungsfähigkeit unter Stress lässt sich mit dem Yerkes-Dodson-Gesetz sehr einleuchtend erklären (vgl. Abb.1). Sie nimmt zunächst getriggert durch einen Stressor proportional zur Anspannung zu, was man auch als Eustress bezeichnet. Das erklärt warum ein Mensch Stress benötigt, um leistungsfähig zu sein. Bleibt der Stressor jedoch konstant oder steigert er sich im Laufe der Zeit, erreicht der Mensch zunächst bei mittlerem Erregungsniveau seine höchste Leistungsfähigkeit, wobei diese im Anschluss stark abfällt und in die Phase des Distress umschlägt. (vgl. Mitchel, Everly, 2005)
Wann jedoch bei jedem einzelnen Menschen der Wendepunkt von Eustress zu Distress erreicht ist, hängt von der persönlichen Resilienz ab. Hans Selye sagt dazu: „Es kommt nicht darauf an, was einem Menschen zustößt, sondern darauf, wie er damit umgeht.“ (Mitchel, Everly, 2005)
Abb.1: Yerkes-Dodson-Gesetz, Mitchel, Everly (2005)
Auch der Begriff Resilienz kommt aus der Physik und bedeutet dort in seinen ursprünglichen Zustand zurückkehren. So einfach ist es beim Menschen nicht und daher kommt eine treffendere Definition von Hildenbrand und Welter-Enderlin : „Unter Resilienz wird die Fähigkeit von Menschen verstanden, Krisen im Lebenszyklus unter Rückgriff auf persönliche und sozial vermittelte Ressourcen zu meistern und als Anlass für Entwicklung zu nutzen“ (Hildenbrand, Welter-Enderling, 2006)
Das Stärken der persönlichen psychischen Resilienz und ihrer fördernden Faktoren ist das Hauptthema der primären Prävention im Rahmen der PSNV.
4 Qualitätsstandards und Leitlinien der psychosozialen Notfallversorgung in Bezug auf primäre Prävention
Eine Leitlinie ist eine systematisch erarbeitete Orientierungs- und Entscheidungshilfe mit mittlerem Verbindlichkeitsgrad, wie beispielsweise die ERC-Leitlinien zur Reanimation. Im Gegensatz dazu hat eine Richtlinie einen hohen Verbindlichkeitsgrad, stellt eine verbindliche Handlungsregelung dar und kann bei Nichtbeachtung Sanktionen nach sich ziehen. Hier seien beispielhaft die Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes zu nennen. (vgl. Bundesärztekammer, 2014) Die Qualitätsstandards und Leitlinien zur PSNV stellen also für die Beteiligten in Ausbildung, Verantwortung und Durchführung eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe dar, sind jedoch keineswegs rechtlich bindend. (vgl. BBK, 2012)
4.1 Der Entstehungsprozess der Qualitätsstandards und Leitlinien
Das BBK und das BMI initiierten von 2007 – 2010 den Konsensus Prozess zur Qualitätssicherung in der PSNV. Aufbauend auf den Publikationen der Hochschule Magdeburg-Stendal und der Ludwig-Maximilians-Universität München zur PSNV, war es das Ziel die PSNV in Deutschland zu strukturieren, zu vereinheitlichen und zu harmonisieren. Als Adressaten wurden nicht nur Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeugen und Vermissende schwerer Unglückfälle und Katastrophen genannt, sondern auch die haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Den Anstoß für diesen Prozess gaben verschiedene Katastrophen und Unglückfälle, wie das Flugschauunglück in Rammstein 1988, das ICE Unglück in Eschede 1998 und die Terroranschläge vom 11. September 2001. Auf den Konsensus-Konferenzen 2008, 2009 und 2010 wurden verschiedene Themengebiete mit 120 Delegierten aus 45 Organisationen, die im Bereich der PSNV tätig sind, beraten und diskutiert, um in den gemeinsamen Qualitätsstandards und Leitlinien Teil I und II zur PSNV zusammengefasst zu werden. (vgl. BBK, 2012)
4.2 Ergebnisse in Bezug auf die primäre Prävention
Die Maßnahmen im Bereich der PSNV gliedern sich in einsatzvorbereitende, einsatzbegleitende und einsatznachsorgende Maßnahmen. (vgl. Abb.2). Jürgen Bengel beschreibt die Phasen der Maßnahmen als primäre, sekundäre und tertiäre Prävention. Die primäre Prävention stellt die Vorbereitung auf traumatische Erlebnisse, also das psychische Vorbereitetsein, dar. Die sekundäre Prävention beginnt nach Bengel während und direkt im Anschluss an das Ereignis mit dem Ziel Bewältigungsprozesse zu unterstützen und die Ausbildung einer PTBS zu verhindern. Falls es schon zu einer PTBS gekommen ist, setzt die tertiäre Prävention, in Form von Psychotherapie ein. (vgl. Bengel, 2004)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: PSNV-Maßnahmen für Einsatzkräfte vor, während und nach belastenden Einsätzen, HFNUK (2014)
Zur primären Prävention gehören laut Konsensus Konferenz die Vorbereitung im Rahmen der Aus- und Fortbildung, die Optimierung von Arbeits- und Organisationsstrukturen auf den Wachen, die Verfügbarkeit von psychosozialen Ansprechpartnern, ein positives Arbeitsklima, die Gesundheitsförderung und die Psychohygiene. Luise Reddemann definiert Psychohygiene als „liebevollen, wertschätzenden, achtsamen und mitfühlenden Umgang mit mir selbst und Ernstnehmen der eigenen Bedürfnisse.“ (Reddemann, 2003). Sie verwendet den Begriff im gleichen Kontext wie Selbstfürsorge.
Die Teilnehmer des Konsensus Prozesses legen den Fokus nicht nur auf die Maßnahmen des Krisenmanagements, sondern stellen fest, dass vorbereitende Maßnahmen eine mindestens genauso große Rolle spielen und ein entscheidender Aspekt im psychosozialen Krisenmanagement sind. Eine Verankerung der psychosozialen Prävention in den Einsatzalltag wird ebenso bekräftigt, wie die darauf bezogenen Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber seinen Einsatzkräften. Hier wird vor allem auf die Integration in die Aus – und Fortbildung der Mitarbeiter, sowie der Führungskräfte hingewiesen, wobei diese Überforderungen und Belastungen frühzeitig erkennen und ggf. vermeiden sollen. In diesem Zuge werden klare Dienstanweisungen und Handlungsalgorithmen seitens des Arbeitgebers gefordert. Die Konsensus Konferenz stellt ebenso fest, dass die primäre Prävention schon bei der Personalauswahl beginnt, um sich mit der Sicherstellung gesundheits- und ressourcenerhaltender Arbeitsbedingungen fortzusetzen. Die Integration der primären Prävention in Aus- und Fortbildung sollen durch psychosoziale Fachkräfte oder speziell geschulte Einsatzkräfte, sogenannte Peers durchgeführt werden.
Die Qualitätsstandards und Leitlinien geben einen klaren Auftrag an die jeweiligen Organisationen, für ihre Einsatzkräfte Sorge im Bereich der Einsatzprävention und -begleitung zu tragen und eine Sensibilisierung, Enttabuisierung und Basisqualifizierung in Bezug auf PSNV voranzutreiben. (vgl. BBK, 2012)
5 Optimierungspotential der primären Prävention im Rettungsdienst
Laut § 5 ArbSchG hat der Arbeitgeber eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen hinsichtlich psychischer Belastungen am Arbeitsplatz durchzuführen und geeignete Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu ergreifen. (vgl. § 5 ArbSchG) Die Mitarbeiter des Rettungsdienstes sind diversen psychischen Belastungsfaktoren während ihrer täglichen Arbeit ausgesetzt, die in verschiedenen Anforderungsbereichen auftreten können. Die Anforderungsbereiche lassen sich in Aufgabenstruktur, Rollen- und Interaktionsstruktur und Organisationsstruktur aufteilen. (vgl. Bengel, 2004) Im Folgenden sollen diese Bereiche zunächst erläutert werden, um daraufhin das Optimierungspotential aufzuzeigen.
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