Die kapitalmarktrelevanten (Aufsichts-)Agenden des BMF. Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft
Zusammenfassung
Es herrscht quasi eine Win-Win Situation. Dem Kapitalgeber wird bei dem in Börse organisierte Kapitalmarkt ermöglicht seine Mittel gewinnbringend anlegen zu können und dem Kapitalnachfrager seine Finanzierungsvorstellungen umzusetzen.
Notwendiges Ziel ist also einen funktionierenden Kapitalmarkt zu schaffen. Darunter fallen in Österreich verschiedene Bereiche, die mit jeweils unterschiedlichen Rechtsquellen geregelt sind. Im Kapitalmarktrecht unterscheidet man drei große Regelungsbereiche. Zum einen das Marktorganisationsrecht, das Marktverhaltensrecht, sowie das Marktaufsichtsrecht.
Die rechtlichen Entwicklungen in den 90er Jahren, unter anderem Börsegesetz, Kapitalmarktgesetz, Wertpapiergesetz etc., wie auch Umsetzungsakte von Richtlinien der Europäischen Union zeigen, dass das Kapitalmarktrecht ein recht dynamisches Rechtsgebiet darstellt. Nicht zu vergessen sind zahlreiche Gesetzesänderungen und Erlässe von Verordnungen.
Demzufolge ist es nur möglich eine sozusagene Momentaufnahme des Kapitalmarktrechts und somit auch des Aufsichtrechts abzugeben, da sich die Entwicklungen und Neuerungen auf diesem Gebiet in den letzten Jahren recht beschleunigt haben und dieser Trend auch weiter anhält .
Das Bundesministerium für Finanzen, welches eines der ältesten Ministerien darstellt, bekam diese Entwicklung am deutlichsten zu spüren. In den vergangenen zwanzig Jahren ist das Aufsichtsrecht des Bundesministers für Finanzen derart geschrumpft, dass er heutzutage nur noch ein quasi Aufsichtsrecht über die Aufsicht wahrnimmt.
Seit 1848 befindet sich das Bundesministerium in der Himmelpfortgasse in der Wiener Altstadt, dem einstigen Winterpalais des Prinz Eugen, welches von Barockbaumeister Fischer von Erlach geplant wurde. Zurzeit findet jedoch eine Generalsanierung statt, wurde das Finanzministerium im Jahr 1997 für voraussichtlich vier Jahre in das alte Gebäude der Statistik Austria ausquartiert.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Bundesministerium für Finanzen
3. Sektion III Wirtschaftspolitik und Finanzen
4. Die Entwicklungen der Kapitalmarktaufsicht
4.1 Das Börsegesetz 1989
4.2 Das Kapitalmarktgesetz 1992
4.3 Das Wertpapieraufsichtsgesetz 1998
4.4 Das Übernahmegesetz 1999
4.5 Das Finanzmarktaufsichtsgesetz 2001
4.6 Das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007
5. Zukunftsausblick
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Ein Kapitalmarkt wird umschrieben als Markt für langfristige Geldforderungen. Genauer gesagt bildet der Kapitalmarkt die Voraussetzung Geldgeber, sprich Anleger und Investoren mit Kapitalnachfrager, also Unternehmen, zusammenzuführen, um ihnen mittels Vertragsbeziehung den Austausch von Geld und Kapitalgüter zu ermöglichen.[1]
Es herrscht quasi eine Win-Win Situation. Dem Kapitalgeber wird bei dem in Börse organisierte Kapitalmarkt ermöglicht seine Mittel gewinnbringend anlegen zu können und dem Kapitalnachfrager seine Finanzierungsvorstellungen umzusetzen.[2]
Notwendiges Ziel ist also einen funktionierenden Kapitalmarkt zu schaffen. Darunter fallen in Österreich verschiedene Bereiche, die mit jeweils unterschiedlichen Rechtsquellen geregelt sind. Im Kapitalmarktrecht unterscheidet man drei große Regelungsbereiche. Zum einen das Marktorganisationsrecht, das Marktverhaltensrecht, sowie das Marktaufsichtsrecht.[3]
Die rechtlichen Entwicklungen in den 90er Jahren, unter anderem Börsegesetz, Kapitalmarktgesetz, Wertpapiergesetz etc., wie auch Umsetzungsakte von Richtlinien der Europäischen Union zeigen, dass das Kapitalmarktrecht ein recht dynamisches Rechtsgebiet darstellt. Nicht zu vergessen sind zahlreiche Gesetzesänderungen und Erlässe von Verordnungen.
Demzufolge ist es nur möglich eine sozusagene Momentaufnahme des Kapitalmarktrechts und somit auch des Aufsichtrechts abzugeben, da sich die Entwicklungen und Neuerungen auf diesem Gebiet in den letzten Jahren recht beschleunigt haben und dieser Trend auch weiter anhält[4].
Das Bundesministerium für Finanzen, welches eines der ältesten Ministerien darstellt, bekam diese Entwicklung am deutlichsten zu spüren. In den vergangenen zwanzig Jahren ist das Aufsichtsrecht des Bundesministers für Finanzen derart geschrumpft, dass er heutzutage nur noch ein quasi Aufsichtsrecht über die Aufsicht wahrnimmt.
Seit 1848 befindet sich das Bundesministerium in der Himmelpfortgasse in der Wiener Altstadt, dem einstigen Winterpalais des Prinz Eugen, welches von Barockbaumeister Fischer von Erlach geplant wurde. Zurzeit findet jedoch eine Generalsanierung statt, wurde das Finanzministerium im Jahr 1997 für voraussichtlich vier Jahre in das alte Gebäude der Statistik Austria ausquartiert.[5]
2. Das Bundesministerium für Finanzen
Abbildung in dieser Leseprobe [6] nicht enthalten[7]
Der Bereich Finanzen ist sehr bedeutend für das Wirtschaftssystem und seine Entwicklung. Somit ist es Aufgabe des BMF solche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die volkswirtschaftliche Funktion der Finanzmärkte gesichert ist. Nur ein stabiles Finanzsystem kann zu Wachstum und Beschäftigungsanstieg beitragen. Dieser Aufgabenbereich, für den derzeit Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer zuständig ist, umfasst folgende sechs Fachsektionen.[8]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[9]
Die Leitung der Sektion I Präsidialsektion, übernimmt zurzeit Dipl.-Kfm. Dipl.-Soz. Michael Svoboda. Diese Sektion gliedert sich in neun Abteilungen und zwei Stabstellen (Ressortbudget und Projektbüro).
Die Hauptaufgabe der Präsidialsektion kann man grob gesagt als Strategieberater und Dienstleister benennen, wobei diese nicht nur auf die eigene Sektion begrenzt ist.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[10]
Die Sektion II Budgetsektion unterteilt sich in elf Abteilungen, wobei ein Teil für Fachministerien tätig ist und der Andere für Querschnittsaufgaben und Koordination. Univ.-Doz. Dr. Gerhard Steger ist derzeit Leiter der Budgetsektion und ihm obliegt die Gesamtverantwortung für das österreichische Bundesbudget.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[11]
Wirtschaftspolitik und Finanzmärkte stellt die Sektion III dar, welche in zwei Gruppen und acht Abteilungen aufgeteilt ist. Ziel dieser Sektion, welche gerade von Mag. Thomas Wieser geführt wird, ist es im Hinblick auf die weltweite Verflechtung, wirtschaftspolitische Trends frühzeitig zu erkennen und entsprechende aufsichtsrechtliche bzw. finanzmarktrechtliche Maßnahmen vorzubereiten.
[...]
[1] Vgl. Kalss/Oppitz/Zollner, Kapitalmarktrecht, § 1 Rz 1f.
[2] Vgl. Claussen, Bank- und Börsenrecht, S.276.
[3] Vgl. Kalss/Oppitz/Zollner, Kapitalmarktrecht, § 1 Rz 12ff.
[4] Vgl. Kalss/Oppitz/Zollner, Kapitalmarktrecht, S 5.
[5] Vgl. Bundesministerium für Finanzen: Finanzministerium, https://www.bmf.gv.at/finanzministerium/_start.htm (23.05.2008).
[6] Vgl. Bundesministerium für Finanzen, Abteilung I/1 Kommunikation: Bundesministerium für Finanzen Österreich, S.3-23.
[7] Bundesministerium für Finanzen: Finanzministerium, https://www.bmf.gv.at/Finanzministerium/Organigramm_deutsch_190308.pdf (23.05.2008).
[8] Vgl. Bundesministerium für Finanzen: Finanzmarkt, https://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/_start.htm (12.05.2008).
[9] Bundesministerium für Finanzen: Finanzministerium, https://www.bmf.gv.at/Finanzministerium/Organigramm_deutsch_190308.pdf (23.05.2008).
[10] Bundesministerium für Finanzen: Finanzministerium, https://www.bmf.gv.at/Finanzministerium/Organigramm_deutsch_190308.pdf (23.05.2008).
[11] Bundesministerium für Finanzen: Finanzministerium, https://www.bmf.gv.at/Finanzministerium/Organigramm_deutsch_190308.pdf (23.05.2008).