Gewaltprävention in der stationären Altenpflege
Gewaltige Grenzüberschreitungen der Pflegekräfte gegenüber der Pflegebedürftigen
Zusammenfassung
Daraufhin stellte ich mir die Frage, welche Gründe, Ursachen und Auslöser zu Gewalt und Aggression gegenüber Schutzbefohlenen führen und durch welche Erscheinungsbilder Gewalt auftreten kann. Innerhalb meiner Literaturrecherche war ich auf der Suche nach Medienberichten über Gewalt in der stationären Altenpflege. Aufgrund der geringen Anzahl an Berichterstattungen stieg mein Interesse erneut an und führte zu weiteren Fragen.
Wird über Gewalt im Bereich der stationären Altenpflege kommuniziert oder ist es ein Tabuthema? Ab wann beginnt Gewalt? Wie weit muss ein Gewaltakt vollzogen werden, damit die Öffentlichkeit darüber spricht? Führen die hohen Anforderungen der Mitarbeiter und der ständige Personalmangel zu Gewalteinwirkungen gegenüber den Pflegebedürftigen? Wie kann Gewalt, durch Pflegepersonal ausgeübt, verhindert werden? Ist ein Konzept der Gewaltprävention in stationären Einrichtungen hilfreich?
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Was ist Gewalt?
2.1 Gewaltformen gegen Pflegebedürftige
2.2 Personale/direkte Gewalt
2.2.1 Körperliche Gewalt
2.2.2 Psychische Gewalt
2.2.3 Finanzielle Ausbeutung
2.2.4 Einschränkung des freien Willens
2.2.5 Vernachlässigung
2.3 Strukturelle Gewalt
2.4 Kulturelle Gewalt
3. Was sind Aggressionen?
3.1 Physische Aggressionsform
3.2 Non-verbale Aggressionsform
3.3 Verbale Aggressionsform
4. Zahlen, Daten, Fakten – Gewalt gegen Pflegebedürftige
5. Gründe, Ursachen und Auslöser von Gewalt und Aggressionen gegenüber der Pflegebedürftigen
5.1 Überforderung der Pflegekräfte durch die strukturellen Begebenheiten
5.2 Frustration der Pflegekräfte durch die hierarchische Rangordnung
5.3 Überforderung der Pflegekräfte durch die Pflegebedürftigen
5.4 Überforderung der Pflegekräfte durch private Einflussfaktoren
5.5 Frustration der Pflegekräfte durch zu geringes Einkommen
5.6 Burnout der Pflegekräfte
6. Prävention und Lösungsansätze gegen Gewalt und Aggressionen an Pflegebedürftigen
6.1 Lösungsansätze aus betrieblicher Sicht
6.1.1 Fortbildungsangebote, Coaching und Weiterbildungen
6.1.2 Supervision
6.1.3 Jahresmitarbeitergespräche
6.1.4 personale Strukturen
6.1.5 räumliche Strukturen
6.1.6 Handlungsspielräume
6.1.7 Mitarbeiterbesprechungen
6.1.8 Belohnung der Mitarbeiter
6.2 Lösungsansätze aus privater Sicht
6.2.1 Selbsthilfegruppen
6.2.2 Familienberatung
6.2.3 Entwicklung persönlicher Entlastungsstrategien
6.2.4 Bewältigung von Burnout
6.2.5 Umgang mit Aggressionen
6.3 Lösungsansätze aus behördlicher Sicht
6.3.1 Medizinischer Dienst der Krankenkassen
6.3.2 Wohn- und Pflege-Aufsicht
7. Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Internetquellen
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Ich habe dieses Thema gewählt, weil ich seit meiner Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin bis zum heutigen Zeitpunkt mit dem Thema Gewalt in sozialen Einrichtungen durch das Fernsehen, Internet sowie auch Zeitungsartikel konfrontiert wurde und somit mein Interesse geweckt wurde. Ich arbeite als Wohnbereichsleitung in einer Seniorenwohnanlage und bin unter anderem mit den Aufgaben des Sicherheitsschutzes der Mitarbeiter sowie auch der Bewohner beauftragt.
Ein weiterer Grund für diese Themenwahl ist, dass ich als leitende Pflegefachkraft die Mitarbeiter und Bewohner vor sogenannten „Kurzschlussreaktionen“ schützen möchte und ihnen Wege aufzeige, wie zum Beispiel durch Stress oder andere Einflussfaktoren entstehende Gewalt und Aggressionen verhindert werden können.
Ein dritter wichtiger Grund für die Wahl dieses Themas ist für mich der demografische Wandel. Anhand der Forschungsergebnisse des statistischen Bundesamtes fehlen im Jahr 2050 rund 152.000 Beschäftigte in der Pflege. Im Jahr 2025 werden rund 940.000 Beschäftigte benötigt, wobei nur rund 828.000 Beschäftigte in der Pflege zur Verfügung stehen werden.1 Zeitgleich steigt aber die Anzahl der Pflegebedürftigen im Jahr 2020 voraussichtlich auf 3 Millionen und im Jahr 2050 auf etwa 4,4 Millionen.2 Allein dieser kurze Einblick in den demografischen Wandel erhöht die Bedeutung wie wichtig es ist, Pflegekräfte vor unüberlegtem Handeln sowie auch vor Straftaten zu schützen, um sie bis, zu ihrem Rentenalter, hoch motiviert in der Altenpflege zu erhalten.
Ich möchte mit dieser Arbeit zeigen, wie Gewalt und Aggressionen in der stationären Altenpflege durch Mitarbeiter gegenüber Pflegebedürftigen entgegengewirkt werden kann und durch welche Anzeichen gewaltbereite Mitarbeiter frühzeitig erkannt werden können. Weiterhin möchte ich die Begriffe Gewalt und Aggressionen erläutern und welche Gewalt – und Aggressionsformen es überhaupt gibt.
Daraufhin stellte ich mir die Frage, welche Gründe, Ursachen und Auslöser zu Gewalt und Aggression gegenüber Schutzbefohlenen führen und durch welche Erscheinungsbilder Gewalt auftreten kann.
Innerhalb meiner Literaturrecherche war ich auf der Suche nach Medienberichten über Gewalt in der stationären Altenpflege. Aufgrund der geringen Anzahl an Berichterstattungen stieg mein Interesse erneut an und führte zu weiteren Fragen.
Wird über Gewalt im Bereich der stationären Altenpflege kommuniziert oder ist es ein Tabuthema?
Ab wann beginnt Gewalt?
Wie weit muss ein Gewaltakt vollzogen werden, damit die Öffentlichkeit darüber spricht?
Führen die hohen Anforderungen der Mitarbeiter und der ständige Personalmangel zu Gewalteinwirkungen gegenüber den Pflegebedürftigen?
Wie kann Gewalt, durch Pflegepersonal ausgeübt, verhindert werden?
Ist ein Konzept der Gewaltprävention in stationären Einrichtungen hilfreich?
2. Was ist Gewalt?
Unter dem Begriff Gewalt verstehe ich als Laie, Handlungen oder Verhaltensweisen, welche beabsichtigt gegenüber der eigenen Person oder anderen Personen, Tieren und Gegenständen durchgeführt werden und zu Schäden führen. Mir ist bekannt, dass Gewalt nicht nur körperliche Schäden sondern auch psychische Folgeschäden herbeirufen kann. Gewalt beinhaltet nicht nur körperliche Angriffe sondern auch die Verletzung durch ständige verbale Angriffe des Schutzbefohlenen. Auf der Suche nach einer einheitlichen Begriffsdefinition erzielte ich keinen Erfolg.
Johan Galtung definierte anhand der Friedens- und Konfliktforschung den Begriff wie folgt:
„Gewalt liegt dann vor, wenn Menschen so beeinflusst werden, dass ihre aktuelle, somatische und geistige Verwirklichung geringer ist als ihre potentielle Verwirklichung.“3
Teilnehmer des EU-Projektes „Zivilcourage in Geestendorf (Aktion Mut gegen Gewalt)“ definierten Gewalt als…
„Jedes Mittel, dass eingesetzt wird, um einen anderen Menschen den eigenen Willen aufzuzwingen oder etwas machen zu lassen, was er/sie nicht will, das heißt das Durchsetzen der Macht.“4
Eine weitere wahrheitsgerechte Definition beschreibt den Begriff Gewalt folgendermaßen:
„Unter den Begriff Gewalt fallen Handlungen, Vorgänge und Szenarien, in denen bzw. die auf Menschen, Tiere oder Gegenstände beeinflussend, verändernd und/oder schädigend eingewirkt wird. Gemeint ist das Vermögen zur Durchführung einer Handlung, die den inneren bzw. wesentlichen Kern einer Angelegenheit oder Struktur trifft.“5
Eine der bedeutendsten und populärsten Definition ist die der Weltgesundheitsorganisation und lautet folgendermaßen:
„Der absichtliche Gebrauch von angedrohtem oder tatsächlichem körperlichen Zwang oder psychischer Macht gegen die eine oder andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft, die entweder konkret oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklungen oder Deprivation führt.“6
2.1 Gewaltformen gegen Pflegebedürftige
Gewalthandlungen sind immer vielfältig und treten in Verbindung mit mehreren Gewaltformen auf. Oftmals ist die finanzielle Ausbeutung mit der Einschränkung der freien Willensäußerung/Freiheitsbeschränkung gepaart oder auch die physische mit der psychischen Gewalt.7 In der folgenden Ausarbeitung werden drei Hauptgewaltformen, mit den dazugehörigen Untergruppen, benannt und erläutert.
2.2 Personale/direkte Gewalt
Die personale beziehungsweise direkte Gewalt beschränkt sich auf ein bestimmtes Handeln beziehungsweise Nicht-Handeln und beinhaltet die beabsichtigte physische oder psychische Schädigung von Menschen, Lebewesen oder Sachen.8 In der folgenden Ausarbeitung werden die verschiedenen Formen der direkten Gewalt wie die körperliche Gewalt, psychische Gewalt, finanzielle Ausbeutung, Einschränkung der freien Willensäußerung und Vernachlässigung eingehend erläutert.
2.2.1 Körperliche Gewalt
Unter den Begriff körperliche Gewalt fallen vielfältige Handlungen die dem Gegenüber (dem pflegebedürftigen Menschen) bewusst Schmerzen und Verletzungen zufügen und ein großes Leid anrichten. Die physische Gewalt wird deutlich durch das Schlagen, Beißen, in den Haaren ziehen sowie auch die Immobilisierung, das zwanghafte Fixieren, sexueller Missbrauch, das Verabreichen von nicht verordneten Medikamenten wie Psychopharmaka zur Ruhigstellung etc. Die schlimmste und extremste Form, beziehungsweise Folge von körperlicher Gewalt, ist die Tötung eines Menschen.9
2.2.2 Psychische Gewalt
Die psychische Gewalt hinterlässt im Gegensatz zur körperlichen Gewalt keine äußeren sichtbaren Schäden und Verletzungen, dafür aber innere seelische und traumatische Folgen. Die genannte Gewaltform umfasst hauptsächlich den verbalen psychischen Bereich. Diese Form der Gewalt äußert sich durch Einschüchterung, Anschreien, Beleidigungen und Beschimpfungen, Gewaltandrohungen, Verletzung des Schamgefühls, Drohung mit Heimeinweisung und Heimauszug sowie Verschweigung von Misshandlungen gegenüber Außenstehenden. Hinweise von psychischer Gewalt äußern sich bei Pflegebedürftigen durch Isolation, Depression, Angst, geistige Verwirrtheit, Schlaflosigkeit sowie entgegengebrachte Gewalt gegenüber dem Pflegepersonal als Schutzmechanismus.10
2.2.3 Finanzielle Ausbeutung
Die finanzielle Ausbeutung der pflegebedürftigen und hilfebedürftigen Menschen kann auf vielfältiger Art und Weise geschehen, wie zum Beispiel durch Einbehaltung der Einnahmen wie Rente, nicht erbrachte Leistungen abkassieren, entwenden von wertvollen Schmuckstücken oder anderen verkäuflichen Gegenständen, verkauf der Medikamente von verstorbenen Heimbewohnern etc. Es ist davon auszugehen, dass die finanzielle Ausbeutung in Verbindung mit der körperlichen und/oder psychischen Gewalt sowie auch der Einschränkung des freien Willens ausgeübt wird.11
2.2.4 Einschränkung des freien Willens
In sozialen Einrichtungen wird der freie Wille der pflegebedürftigen Bewohner bekannterweise oft eingeschränkt. Diese Form beginnt schon bei der Entscheidung des Aufenthaltsortes gegen den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner. Auch das Immobilisieren des Bewohners, wenn er zum Beispiel an sein Bett gefesselt ist und in den Rollstuhl mobilisiert werden möchte aber keine Unterstützung erhält, gehört zu der Einschränkung des freien Willens. Des Weiteren gehören auch die freiheitsentziehenden Maßnahmen wie zum Beispiel das Hochstellen des Bettgitters, das Anbringen eines Therapietisches am Rollstuhl, das Einschließen in einem Zimmer, das Anbringen von Klettband am Rollstuhl um die Füße zu befestigen sowie das Nutzen von Spanngurten um Bewohner am Bett zu fixieren, zur Einschränkung des freien Willens.12
2.2.5 Vernachlässigung
Vernachlässigung bedeutet Unterlassung von Handlungen. Es geht insbesondere um Handlungen, die als eine Reaktion auf einen erkennbaren Wunsch oder Bedarf des Gewaltempfängers situationsadäquat wären, aber nicht vollzogen werden. Vernachlässigung kann aktiv und passiv erfolgen.
Als passive Vernachlässigung gelten unterlassene Handlungen, weil eine Bedarfssituation falsch eingeschätzt wurde. Mangelnde Einsicht, Unwissenheit und fehlende Qualifikationen der Pflegekräfte kann zu Mangelernährung, falschen Lagerungen, Entstehung von Druckgeschwüren, Austrocknung oder Isolierung des Pflegebedürftigen führen.
Als aktive Vernachlässigung gelten bewusst und wissentlich falsch angewandte Handlungen wie zum Beispiel unzureichendes Zuführen von Nahrung und Flüssigkeit, nicht wechseln des Inkontinenzmaterials, nicht durchführen von Lagerungen sowie das Einbehalten von notwendigen Medikamenten durch verantwortliche Pflegekräfte.13
2.3 Strukturelle Gewalt
Unter den Begriff strukturelle Gewalt versteht man eine „verdeckte“ Gewaltform, die indirekt und damit unabhängig von Personen existieren kann. Allerdings fördert die indirekte Gewalt oftmals das reale Handlungsgeschehen. Strukturelle Faktoren ermöglichen eine Vielzahl der direkten Gewaltformen. Aufgrund von Gesetzen und Verordnungen sind Pflegeheime bestimmten Regeln unterworfen.
Unter der strukturellen Gewalt in der Pflege fallen folgende Beispiele:14
mangelnde Unterstützung durch pflegende Angehörige
unzureichende personelle Ausstattung
Über-, Unter- oder Fehlversorgung der Pflegebedürftigen aufgrund von fehlenden Aus- und Weiterbildungen der Pflegeberufe
Unzureichende sowie institutionsausgerichtete regionale Versorgung kranker Menschen, welche zu Nichtbehandlung und Pflegebedürftigkeit führt
Erzwungenes Leben im Pflegeheim aufgrund mangelhafter regionaler Alternativen und Aufenthaltsverkürzungen in Krankenhäusern
Zusammenleben mit einer fremden Person in einem Zimmer
Mangel an Privatsphäre in Institutionen
Institutionen, welche Sicherheit vor Selbstbestimmung stellen
Tagesstrukturen, die von den Institutionen vorgegeben werden und sich nicht an den Wünschen der Bewohner orientieren
Mangelhafte staatliche und öffentliche Kontrolle von Institutionen
2.4 Kulturelle Gewalt
Gegen alte Menschen und das hohe Alter im Allgemeinen besteht ein eher negatives Vorurteil. In den Medien werden alte Menschen geprägt durch Krankheit, Verlust von geistigen Fähigkeiten, Hilfs- und Pflegebedürftigkeit und Armut. Es werden durch Jugendliche und auch Erwachsene Aussagen geschildert wie zum Beispiel „ich möchte nicht alt werden“ oder „umso älter umso kränker wird man“.
Auch das Berufsbild der Altenpflege wird in der Gesellschaft nicht akzeptiert und anerkannt. Ausschlaggebend für diesen Standpunkt ist die pflegerische Versorgung und Betreuung alter pflegebedürftiger Menschen, welche nicht mehr alleine die Toilette aufsuchen können, inkontinent sind, sich nicht mehr selbstständig pflegen können und geistig sowie körperlich komplett abbauen. Dieser Sachverhalt ist Pflegebedürftigen gegenüber diskriminierend und nicht akzeptabel.
Würde die Gesellschaft von Gesundheit, finanzieller Absicherung, Mobilität und vielfältige Aktivitäten des Lebens kommunizieren, würde der Begriff der kulturellen Gewalt alter pflegebedürftiger Menschen nicht mehr weiterbestehen.15
3. Was sind Aggressionen?
Bei der Definition des Begriffes Aggression ist es wie bei dem Begriff Gewalt. Es gibt keine einheitliche Begriffsdefinition. Das Wort Aggression stammt von den lateinischen Wörtern aggredi oder aggredior ab und besitzt zwei unterschiedliche Bedeutungen, die wie folgt übersetzt werden: heranschreiten, sich nähern, angehen/sich wenden an, angreifen/überfallen oder sich anschicken/beginnen/versuchen.16
Zimbardo definiert den Begriff wie folgt: „Aggression beim Menschen wird definiert als körperliches oder verbales Handeln, das mit der Absicht ausgeführt wird, zu verletzen oder zu zerstören. Gewalt ist Aggression in ihrer extremen und sozial nicht verträglichen Form.“17
Eine weitere Definition entwickelte Fröhlich in der er Aggressivität als „allgemeine und umfassende Bezeichnung für gehäuft auftretendes feinseliges, sich in verbalen oder tätlichen Angriffen äußerndes Verhalten, beziehungsweise das Überwiegen feindselig ablehnender und oppositioneller Einstellungen beim Menschen.“18
Auch Selg versuchte sich an dem Begriff und formulierte folgende Definition: „Eine Aggression besteht in einem gegen den Organismus oder ein Organismussurrogat gerichteten Austeilen schädigender Reize; eine Aggression kann offen (körperlich/verbal) oder verdeckt (phantasiert), sie kann positiv (von der Kultur gebilligt) oder negativ (missbilligt) sein.“19
Aggressionen können in verschiedensten Arten und Weisen auftreten und werden in drei Formen eingeteilt. Möglich sind auch falsch gedeutete Aggressionen des Gegenübers, wie zum Beispiel bei der non-verbalen Aggression.
Jeder Mensch macht sich Gedanken über positive und auch negative Geschehnisse und verzerrt unbewusst die Gesichtszüge. Solche Situationen wirken auf den Gesprächspartner gegenüber verwirrend und können zu Gefühlsausbrüchen wie Wut oder auch Ängste führen. Dies als Beispiel, welche Folgen geschehen bei angewandten Aggressionsformen. In der folgenden Ausführung der Arbeit werden die physischen, non-verbalen und verbalen Formen der Aggression erläutert.
3.1 Physische Aggressionsform
Der physischen Form geht einer körperlichen Beeinträchtigung hervor. Aktiv durch Schläge, Kratzen, Beißen oder andere Misshandlungen, passiv sind sie durch Vernachlässigung als Unterlassung von Pflegehandlungen wie zum Beispiel das Verweigern der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie das Unterlassen der erforderlichen Medikamentenverabreichung gekennzeichnet.20
3.2 Non-verbale Aggressionsform
Non-verbale Formen sind ein verkrampfter Gesichtsausdruck, angespannte Körperhaltung, hastiges nervöses Gestikulieren, unruhiges Fingerspiel, Abwehr des Blickkontaktes, hektisches Ordnen der Kleidung sowie das Verziehen der Mundwinkel nach außen.21
3.3 Verbale Aggressionsform
Verbale Formen äußern sich in Beleidigungen und Beschimpfungen mit erhobener Stimmenlage gegen den Bewohner, schwarzer Humor auf Kosten des Bewohners sowie verweigern von Kommunikation.22
4. Zahlen, Daten, Fakten – Gewalt gegen Pflegebedürftige
Eine umfangreiche und aussagekräftige deutsche Studie bewies im Jahre 1995, dass von 2600 Befragten ab 60 Jahren 3,4% körperliche Gewalt, 2,7% Vernachlässigung oder Medikamentenmissbrauch, 1,3% wirtschaftliche Ausnutzung und 0,8% verbale Aggressionen erfahren haben. Eine Hochrechnung in der genannten Altersgruppe von 60 bis 75 Jahren ergab, dass ca. 340.000 Personen mindestens einmal jährlich körperliche Gewalt erlitten.23
Des Weiteren kam die Studie zu dem Ergebnis, dass psychische Aggressionen weit aus mehr verbreitet sind als körperliche Gewalt. Jeder vierte Befragte gab an, in den letzten 12 Monaten verbal aggressives Verhalten oder andere nicht körperliche Formen von Aggressionen durch nahe stehende Menschen erlebt zu haben.24
Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation werden in wirtschaftlichen Ländern mindestens 4 bis 6% der alten Menschen in ihrem Zuhause vernachlässigt oder auch misshandelt. Doch nur wenige Gewalteinwirkungen und Situationen werden dokumentiert und aktenkundig, da in der Regel eher eine langjährige Beziehung zwischen Täter und Opfer vorliegt. Dabei handelt es sich nicht nur um Gewalttaten von Pflegekräften, sondern auch durch pflegende Angehörige.25
Schätzungen zufolge leiden ein Drittel aller Pflegebedürftigen während ihrer gesamten Lebenszeit unter den Auswirkungen von Vernachlässigungen wie zum Beispiel der Austrocknung durch fehlender Flüssigkeitszufuhr oder Druckgeschwüren durch fehlendes Durchführen des Positionswechsels.26
Im Jahre 1995 wurde die erste Studie betreffend der genannten Problematik in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht und sagte aus, dass rund 600.000 Menschen im Alter von 60 bis 75 Jahren Opfer von mindestens einer körperlichen Gewalt werden.27
Im Jahre 2003 führte der Medizinische Dienst der Krankenkassen Qualitätsprüfungen in insgesamt 807 ambulanten Pflegediensten und 793 stationären Pflegeeinrichtungen durch und stellte diverse Pflegefehler und Pflegemängel fest, welche in der folgenden Ausarbeitung aufgeführt werden:28
Missstände der Inkontinenzversorgung betrafen ein Fünftel der stationär versorgten Bewohner
43% Qualitätsdefizite anhand der Dekubitusprophylaxe
41% wiesen unzureichende Ernährung und Flüssigkeitszufuhr auf
30% der gerontopsychiatrischen Bewohner wurden unterversorgt
9% der freiheitseinschränkenden Maßnahmen entsprachen nicht den gesetzlichen Anforderungen
12% der Dokumentationen bezüglich der Medikamentengabe waren fehlerhaft
22% der verabreichten Medikamente waren nicht korrekt
33% der sozialen Betreuung entsprach nicht den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner
In einer weiteren Studie beschrieben sich Pflegekräfte meistens selbst als emotional erschöpft und überfordert. Der Prozentsatz der Pflegekräfte ist hoch und beträgt 70 Prozent. Über 70 Prozent der Befragten gaben an, selbst als gewalttätig oder in einer anderen Art und Weise problematisch einzustufende Handlungen oder Unterlassungen begannen oder solche Handlungen bei anderen Pflegekräften beobachtet zu haben. Als Beispiele nannten die Pflegekräfte psychische und körperliche Misshandlungen, psychosoziale oder pflegerische Vernachlässigungen sowie als auch freiheitsentziehende Maßnahmen.29
[...]
1 Vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung/Statistisches Bundesamt, 2010, Internetquelle
2 Vgl. Forschungsinstitut Betriebliche Bildung, 2010, Internetquelle
3 Vgl. Galtung, 1993, zit. in Cordula Schneider, Gewalt in Pflegeeinrichtungen, 2005, S. 5
4 Vgl. EU-Projekt Zivilcourage in Geestendorf, Aktion „Mut gegen Gewalt“, 2005, Internetquelle
5 Vgl. Wikipedia, Definition Gewalt, Internetquelle
6 Vgl. Weltgesundheitsorganisation, Internetquelle
7 Vgl. Laura Seidel, Handeln statt Misshandeln, Gewalt an alten Menschen, Band 14, 2007, S. 4
8 Vgl. Laura Seidel, Handeln statt Misshandeln, Gewalt an alten Menschen, Band 14, 2007, S. 4
9 Vgl. Laura Seidel, Handeln statt Misshandeln, Gewalt an alten Menschen, Band 14, 2007, S. 5
10 Vgl. Laura Seidel, Handeln statt Misshandeln, Gewalt an alten Menschen, Band 14, 2007, S. 5
11 Vgl. Laura Seidel, Handeln statt Misshandeln, Gewalt an alten Menschen, Band 14, 2007, S. 5
12 Vgl. Laura Seidel, Handeln statt Misshandeln, Gewalt an alten Menschen, Band 14, 2007, S. 6
13 Vgl. Laura Seidel, Handeln statt Misshandeln, Gewalt an alten Menschen, Band 14, 2007, S. 6
14 Vgl. Laura Seidel, Handeln statt Misshandeln, Gewalt an alten Menschen, Band 14, 2007, S. 8
15 Vgl. Laura Seidel, Handeln statt Misshandeln, Gewalt an alten Menschen, Band 14, 2007, S. 8
16 Vgl. Hirsch, 2000, S. 19, zit. in Cordula Schneider, Gewalt in Pflegeeinrichtungen, 2005, S. 21
17 Vgl. Zimbardo, 1995, S. 425, Internetquelle
18 Vgl. Fröhlich, 1994, S. 44, zit. in Cordula Schneider, Gewalt in Pflegeeinrichtungen, 2005, S. 21
19 Vgl. Selg, 1997, S. 4, zit. in Christine Förster, Handeln statt Misshandeln, Gewalt in der institutionellen Altenpflege, Band 16, 2008, S. 10
20 Vgl. Altenpflegeschüler, Gewalt in der Pflege, Internetquelle
21 Vgl. Altenpflegeschüler, Gewalt in der Pflege, Internetquelle
22 Vgl. Altenpflegeschüler, Gewalt in der Pflege, Internetquelle
23 Vgl. Wetzels et al., 1995, Landespräventionsrat NRW, 2006, zit. in von Hirschberg, K.-R.; Zeh, A.; Kähler, B., BGW Forschung, Gewalt und Aggression in der Pflege- Ein Kurzüberblick, 2009, S. 14, Internetquelle
24 Vgl. Görgen in Görgen, S. 14, zit. in von Hirschberg, K.-R.; Zeh, A.; Kähler, B., BGW Forschung, Gewalt und Aggressionen in der Pflege- Ein Kurzüberblick, 2009, S. 15, Internetquelle
25 Vgl. Handeln statt Misshandeln, Pressemitteilung vom 09. Juni 2008, zit. in von Hirschberg, K.-R.; Zeh, A.; Kähler, B., BGW Forschung, Gewalt und Aggressionen in der Pflege- Ein Kurzüberblick, 2009, S. 10, Internetquelle
26 Vgl. Handeln statt Misshandeln, Pressemitteilung vom 09. Juni 2008, zit. in von Hirschberg, K.-R.; Zeh, A.; Kähler, B., BGW Forschung, Gewalt und Aggressionen in der Pflege- Ein Kurzüberblick, 2009, S. 10, Internetquelle
27 Vgl. Handeln statt Misshandeln, Hirsch, ohne Jahr, zit. in von Hirschberg, K.-R.; Zeh, A.; Kähler, B., BGW Forschung, Gewalt und Aggressionen in der Pflege- Ein Kurzüberblick, 2009, S. 14, Internetquelle
28 Vgl. Schmidt/Schopf, 2005, S. 8, zit. in von Hirschberg, K.-R.; Zeh, A.; Kähler, B., BGW Forschung, Gewalt und Aggressionen in der Pflege- Ein Kurzüberblick, 2009, S. 15, Internetquelle
29 Vgl. Görgen et al., 2006, zit. in von Hirschberg, K.-R.; Zeh, A.; Kähler, B., BGW Forschung, Gewalt und Aggressionen in der Pflege- Ein Kurzüberblick, 2009, S. 14, Internetquelle