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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Vom Aufbruch im Herkunftsland bis zur Ankunft in Deutschland

©2015 Hausarbeit 20 Seiten

Zusammenfassung

Angesichts der zunehmenden flüchtlingsfeindlichen Hetze und tätlichen Gewalt, muss sich die Zivilbevölkerung mit den Betroffenen solidarisieren. Schon Kinder und Jugendliche fliehen aufgrund vielfältiger gravierender Motive und aus Angst um ihr Leben unter großen Strapazen und zum Teil lebensgefährlichen Bedingungen alleine aus ihrer Heimat. Dabei sind sie besonders verwundbar und häufig werden sie auf der Flucht erneut Opfer von Gewalt. Der besonderen Schutzbedürftigkeit dieser Kinder und Jugendlichen wird durch internationale Abkommen Rechnung getragen.

Die Einreisebestimmungen in die Bundesrepublik Deutschland sind klar geregelt. In Fällen, in welchen eine Zurückschiebung oder die Verweigerung der Einreise nicht möglich ist, werden die unbegleiteten Minderjährigen unverzüglich dem örtlich zuständigen Jugendamt übergeben. Dabei wird im Rahmen des Clearingverfahrens die Situation des Minderjährigen hinsichtlich seiner Identität, seines Alters, dem Verbleib seiner Familienangehörigen, seiner gesundheitlichen Lage, seines Erziehungsbedarfs sowie seines Aufenthaltsstatus umfassend geklärt und ein Hilfeplan erarbeitet.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Rassistische Gewalt und Hetze gegen Flüchtlinge

2 Begriffsbestimmungen

3 Motive und Umstände der Flucht

4 Zahlen, Herkunftsländer und Verteilung innerhalb Deutschlands

5 Internationale Abkommen zum Schutz von Minderjährigen
5.1 Besondere Schutzbedürftigkeit
5.2 Genfer Flüchtlingskonvention
5.3 Haager Minderjährigenschutzabkommen
5.4 UN-Kinderrechtskonvention
5.5 Entschließung des Rates der Europäischen Union von 1997

6 Einreisebestimmungen in das Bundesgebiet
6.1 Aufgriff im Grenzgebiet
6.2 Aufgriff im Bundesgebiet
6.3 Flughafenverfahren

7 Inobhutnahme und Clearing

8 Fazit

9 Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Rassistische Gewalt und Hetze gegen Flüchtlinge

Immer mehr gewalttätige Angriffe werden in Deutschland gezählt. So nimmt auch rassistische Hetze zu - auf Onlineplattformen wie Facebook oder auf der Straße.[1] „Statistisch gesehen finden in Deutschland pro Woche fünf rassistische Kundgebungen oder Demonstrationen gegen Flüchtlinge statt. Zu Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte kommt es im Schnitt drei Mal pro Woche.“[2] Die bundesweite Dokumentation der Amadeu Antonio Stiftung und PRO ASYL veranschaulicht ein beängstigend hohes Maß an rassistischer Gewalt und Hetze gegen Flüchtlinge. Angesichts der 153 Fälle von Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte und 77 Fälle von tätlichen Angriffen auf Flüchtlinge leben Migranten sowie Flüchtlinge vielerorts in Deutschland in Angst.

Vor allem seit den Pegida-Demonstrationen ist die Angst vor rassistischen Angriffen, insbesondere in Sachsen, gestiegen.[3] “´Woche zu Woche wird es schlimmer, die Atmosphäre ist sehr vergiftet und die Leute haben Angst. Montag ist das Stadtzentrum fast zu einer No-Go-Area definiert worden und montags schicken viele ihre Kinder nicht zur Schule. Und die Frauen, die Kopftuch tragen, die trauen sich nicht aus dem Haus`, sagte Ali Moradi vom Flüchtlingsrat Sachsen im Deutschlandfunk.“[4]

Häufig treten bei diesen flüchtlingsfeindlichen Demonstrationen organisierte Rechtsextreme unter dem Deckmantel ´besorgter Bürger` auf. Zudem werden die Teilnehmer dieser Veranstaltungen zumeist über Facebook mobilisiert, wobei Asylsuchende als Wirtschaftsflüchtlinge und potenzielle Gefahr denunziert werden.[5]

Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung, Timo Reinfrank, ergänzt: “´Wie auch immer sich Pegida offiziell von Rassismus und Gewalt distanzieren mag: Eine Bewegung, die massiv von rassistischen Ressentiments geprägt ist und sich selbst als ‘Volkes Wille’ inszeniert, schafft ein Klima, das rassistische Gewalttäter motiviert, den vermeintlichen ‘Volkswillen’ zu vollstrecken.`”[6]

Angesichts dieser Tendenzen appellieren Organisationen an die politisch Verantwortlichen sowie die Zivilgesellschaft, sich entschieden der rechten Hetze entgegen zu stellen. So finden sich häufig weit mehr Gegendemonstrierende als Kundgebende zu den Demonstrationen ein und solidarisieren sich mit den Flüchtlingen.[7]

Aufgrund dieser Entwicklungen des vergangenen Jahres wird sich im Folgenden mit der Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen hinsichtlich ihrer Fluchtmotive und ihrem besonderem Schutzbedürfnis auseinandergesetzt, sowie der rechtliche Umgang mit ihnen näher betrachtet. Im Abschluss wird das Vorgehen im Clearingverfahren eingehender untersucht.

2 Begriffsbestimmungen

In der Fachöffentlichkeit wird das Thema der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge rege diskutiert. Dabei bleibt die Abgrenzung, welche Menschen genau unter die Begrifflichkeit fallen, oftmals unscharf. Für die folgende Auseinandersetzung mit der Thematik ist eine präzise Begriffsbestimmung jedoch unerlässlich.[8]

Als unbegleitet gelten Kinder und Jugendliche, welche ohne Eltern oder Erziehungsberechtigte einreisen und um einen Flüchtlingsstatus oder um internationalen Schutz ersuchen.[9] Dies gilt auch für den Fall, dass die Minderjährigen erst nach der Einreise von ihren Sorgeberechtigten getrennt werden, aber davon ausgegangen werden muss, dass die Trennung längerfristig ist und die Eltern zur Versorgung Ihrer Kinder nicht in der Lage sind.[10]

Gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt jede Person unter 18 Jahren als minderjährig.[11] Die UN-Kinderrechtskonvention definiert jeden Menschen als Kind, „der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.“[12]

Der Flüchtlingsbegriff an sich ist ein wenig präziser Sammelbegriff und kann im wissenschaftlichen Kontext nur mit Vorsicht verwendet werden.[13] Nach Artikel 1 A. Abs. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist ein Flüchtling eine Person, welche „…aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will…“[14]

Der Begriff Flüchtling wird im Folgenden nicht im engeren juristischen Sinne verstanden, wonach ein Flüchtling diesen Status erst nach dem Durchlaufen eines Anerkennungsverfahrens gemäß der Genfer Konvention erhalten hat.[15] Unter Flüchtling soll in diesem Zusammenhang vielmehr auch jede minderjährige Person angesehen werden, welche den Status eines anerkannten Flüchtlings oder eine andere Form des humanitären Aufenthalts in Deutschland lediglich anstrebt.[16]

3 Motive und Umstände der Flucht

„Minderjährige Flüchtlinge stellen weltweit etwa die Hälfte aller Flüchtlinge dar.“[17] Dabei sind die Gründe, warum Minderjährige allein auf der Flucht sind, vielfältig. Manche verlassen gemeinsam mit ihrer Familie oder Familienangehörigen ihre Heimat, werden aber unterwegs getrennt. Andere Kinder und Jugendliche fliehen, nachdem ihre Familien umgekommen sind. Einige treffen bewusst die Entscheidung ohne ihre Verwandten zu fliehen, bei anderen wiederum wird die Entscheidung von den Eltern getroffen, um sie vor Gefahrensituationen zu schützen. Denn oft reichen die Ressourcen nur, um einzelne Familienmitglieder auf die Flucht zu schicken. Bei der Finanzierung der Flucht verschulden sich viele Familien und schicken ihre Kinder in eine unsichere Zukunft, ohne zu wissen, ob es ein Wiedersehen geben wird.[18] Neben den Fluchtursachen die auch auf Erwachsene zutreffen, kommen jedoch auch altersspezifische Fluchtgründe hinzu.[19] So verlassen sie zum einen ihre vertraute Umgebung, weil sie Schutz vor Armut und Naturkatastrophen, aber auch Kriegen, Bürgerkriegen, Unruhen, Krisen und Konflikten suchen. Zu den kinder- und jugendspezifischen Gründen für die Wanderung zählen unter anderem der Verlust der Eltern[20], die Angst vor der Rekrutierung als Kindersoldat oder vor körperlicher oder sexueller Ausbeutung.[21] „Gerade Mädchen fliehen häufig vor familiärer Gewalt, Genitalverstümmelung oder Zwangsheirat.“[22] Manche Kinder werden für die politischen Aktivitäten ihrer Eltern zur Verantwortung gezogen, als Geiseln gehalten und gefoltert. Andere begeben sich auf die Suche nach Familienmitgliedern oder fliehen vor Verfolgung aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit oder sexuellen Ausrichtung.[23] Ein weiterer Teil der Kinder und Jugendlichen werden in der Erwartung nach Europa geschickt, dort eine Ausbildung oder Arbeit zu finden und mittels Überweisungen zum Lebensunterhalt der Familie im Herkunftsland beitragen zu können.[24]

„Es ist unumstritten, dass minderjährige Flüchtlinge die verletzlichsten Opfer der Umstände in ihrem Herkunftsland sind und als Minderjährige spezifische physische, psychische und soziale Bedürfnisse haben. Sie leiden am stärksten unter Gewalt und Misshandlung, Armut und Hunger, unter politischem und sozialem Druck, unter der Auflösung von traditionellen Familien-, Stammes- oder Gemeinschaftsstrukturen und mangelnden Bildungsmöglichkeiten.“[25]

Dabei sind Kinder und Jugendliche, welche alleine fliehen, besonders verwundbar.[26] Oft haben die Flüchtlinge keine Reisedokumente bei sich, da sie überstürzt ihre Heimat verlassen mussten oder die entsprechenden Behörden in ihrem Land fehlen.[27] So sind sie fast immer von Schleusern und Menschenhändlern abhängig, um die Landesgrenzen zu überwinden. Dabei legen sie enorme Entfernungen zurück und sind meist Monate oder sogar Jahre auf der Flucht, bis sie schließlich in dem Land ankommen, in welchem sie um Schutz ersuchen. Nicht selten werden die Kinder und Jugendlichen während der Flucht abermals Opfer von Gewalt.[28] So bezahlen viele Flüchtlinge für die Reise in eine bessere Zukunft neben viel Geld auch oftmals mit ihrem Leben.[29]

„Auch wenn sie in vermeintlich sicheren Ländern angekommen sind, verbleiben sie manchmal in Abhängigkeitsverhältnissen, zum Beispiel um ihre Schulden an die Schlepper und Menschenhändler abzuarbeiten.“[30]

4 Zahlen, Herkunftsländer und Verteilung innerhalb Deutschlands

Betrachtet man die weltweite Situation im Jahr 2013, bildeten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 50 Prozent aller Flüchtlinge. Über 25.300 Asylanträge wurden in dieser Zeit von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in 77 Staaten gestellt. Dies ist die höchste Anzahl seit dem Beginn der Aufzeichnungen durch den UNHCR im Jahre 2006.[31] Beim Großteil der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge handelt es sich um Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, wobei mit 75 Prozent der überwiegende Teil männlich ist. Nur einige wenige dieser Flüchtlingskinder gelangen dabei nach Deutschland.[32] So haben in Deutschland 2013 2.486 unbegleitete Minderjährige einen Erstantrag für das Asylverfahren gestellt. Die wichtigsten Herkunftsländer dieser Kinder und Jugendlichen stellen Afghanistan, Somalia, Eritrea, Syrien und Ägypten dar.[33] Daneben gibt es auch noch eine Anzahl von Minderjährigen, welche nicht um Asyl nachsuchen, sondern einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis oder eine Duldung bei der Ausländerbehörde beantragen.[34] Ebenso muss auch davon ausgegangen werden, dass nicht wenige unbegleitete Minderjährige unbemerkt nach Deutschland einreisen. Die Datenlage zu unbegleiteten Minderjährigen ist jedoch insgesamt in Deutschland sehr unbefriedigend.[35] Schätzungen zufolge leben 6.000 bis 10.000 Kinderflüchtlinge derzeit in der Bundesrepublik Deutschland.[36]

Zu den wesentlichsten Zielorten dieser Kinder und Jugendlichen in Deutschland gehören Hamburg, München und Frankfurt am Main. Zurückführen lässt sich diese Begebenheit teils auf nahe gelegene internationale Flughäfen, die geographische Lage dieser Städte, sowie ihre Eigenschaft als Großstädte.[37] „Viele junge Flüchtlinge haben in Großstädten Kontakte, Ansprechpartner oder Adressen, die sie von Verwandten, Bekannten oder anderen Flüchtlingen erhalten haben.“[38] Zudem werden in Großstädten bessere Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten erhofft.[39]

5 Internationale Abkommen zum Schutz von Minderjährigen

5.1 Besondere Schutzbedürftigkeit

„Die überwiegende Zahl der alleinstehenden Kinder und Jugendlichen kommt geschockt, verzweifelt und unter extremem Streß [sic] stehend hierher. Sie leiden besonders an dem Trauma der Trennung, herausgerissen aus allem, was ihnen vertraut ist: der gewohnten Umgebung, der Obhut von Mutter und Vater, der Großfamilie, der Schule und Gemeinschaft und ihrem kulturellen und sozialen Umfeld. Viele von ihnen haben Krieg, Bedrohung und Verfolgung erlebt.“[40]

Um der besonderen Schutz- und Hilfsbedürftigkeit unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge gerecht zu werden, verpflichtet sich unter anderem die Bundesrepublik Deutschland in vier internationalen Abkommen, den Schutz dieser Kinder und Jugendlichen zu garantieren.[41]

5.2 Genfer Flüchtlingskonvention

Bedeutende Errungenschaften des internationalen Flüchtlingsschutzes sind das im Jahr 1950 gegründete Hohe Kommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR), sowie die Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskommission im Jahr 1951 und deren Zusatzprotokoll von 1967. Die Genfer Flüchtlingskonvention definiert die Asylberechtigung und benennt die Rechte, die der Aufnahmestaat dem Schutzsuchenden gewähren muss.[42] Mittlerweile ist diese Konvention von über 130 Staaten unterzeichnet worden. Besondere Regelungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden nicht beschrieben. Da die Konvention aber keine Altersgrenzen kennt, erstreckt sich der von ihr ausgehende allgemeine rechtliche Schutz auch auf Kinder und Jugendliche.[43] „Aus dem Sinn und Zweck der Konvention ist das Erfordernis einer kindgerechten Auslegung abzuleiten.“[44]

5.3 Haager Minderjährigenschutzabkommen

Das Haager Minderjährigenschutzabkommen von 1961 bestimmt in Art. 1, dass grundsätzlich der Staat, in dem ein Minderjähriger seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, für den Schutz dessen Lebens und Vermögens verantwortlich ist.[45] Von einem gewöhnlichen Aufenthalt wird dann ausgegangen, wenn sich das Kinder oder der Jugendliche seit sechs Monaten im Land aufhält, oder bereits zu Beginn des Aufenthaltes zu erkennen ist, dass dessen zukünftiger Lebensmittelpunkt in diesem Land liegen soll.[46] Rechtlich umstritten ist, ob diese Regelung auch für neu einreisende minderjährige Flüchtlinge gilt. Nach Art. 9 des Haager Übereinkommens genügt in dringenden Fällen für die Verpflichtung des Staates auch ein einfacher Aufenthalt zum Schutz des Minderjährigen.[47] Art. 2 des Übereinkommens verpflichtet die zuständigen Behörden, die nach innerstaatlichem Recht vorgesehenen Schutzmaßnahmen für Minderjährige zu treffen.[48] So ist die Bundesrepublik Deutschland beispielsweise dazu verpflichtet, die Kinder vorläufig in Obhut zu nehmen, ihren Unterhalt sicher zu stellen, einen Vormund oder Ergänzungspfleger zu bestellen und für ihre gesundheitliche Versorgung zu sorgen.[49]

[...]


[1] Vgl. Amadeu Antonio Stiftung, 2014, URL: http://mut-gegen-rechte gewalt.de/news/meldung/rechte- hetze-gegen-fluechtlinge-eine-chronik-der-gewalt-2014-03

[2] Förderverein PRO ASYL e.V., 2015, URL: http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/klima_ der_ angst_rassistischer_gewalt_und_hetze_gegen_fluechtlinge_in_2014/

[3] Vgl. Förderverein PRO ASYL e.V., 2015, URL: http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/klima_ der_angst_rassistischer_gewalt_und_hetze_gegen_fluechtlinge_in_2014/

[4] MiGAZIN, 2014, URL: http://www.migazin.de/2015/01/27/jede-woche-drei-angriffe-auf fluechtlingsunterkuenfte/

[5] Vgl. MiGAZIN, 2014, URL: http://www.migazin.de/2015/01/27/jede-woche-drei-angriffe-auf fluechtlingsunterkuenfte/

[6] MiGAZIN, 2014, URL: http://www.migazin.de/2015/01/27/jede-woche-drei-angriffe-auf fluechtlingsunterkuenfte/

[7] Vgl. Förderverein PRO ASYL e.V., 2015, URL: http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/klima_ der_angst_rassistischer_gewalt_und_hetze_gegen_fluechtlinge_in_2014/

[8] Vgl. Deutscher Caritasverband, Referat Migration und Integration, 2014, S. 17

[9] Vgl. Ehring, 2011, S. 7

[10] Vgl. Deutscher Caritasverband, Referat Migration und Integration, 2014, S. 17

[11] Vgl. Ehring, 2011, S. 7

[12] Vereinten Nationen, 1989, S. 11

[13] Vgl. Detemple, 2013, S. 10

[14] UNHCR, 1951, S. 2

[15] Vgl. Ehring, 2011, S. 6

[16] Vgl. Deutscher Caritasverband, Referat Migration und Integration, 2014, S. 17

[17] Rieger, 2010, S. 21

[18] Vgl. Detemple, 2013, S. 15

[19] Vgl. Rieger, 2010, S. 21

[20] Vgl. Parusel, 2009, S. 19

[21] Vgl. Rieger, 2010, S. 21

[22] Rieger, 2010, S. 21

[23] Vgl. Rieger, 2010, S. 21

[24] Vgl. Vgl. Parusel, 2009, S. 20

[25] Jordan, 2000, S. 19

[26] Vgl. Rieger, 2010, S. 21

[27] Vgl. UNHCR, 2015, URL: http://www.unhcr.de/mandat/fluechtlinge.html?L=qeoxeogftw

[28] Vgl. Deutscher Caritasverband, Referat Migration und Integration, 2014, S. 24

[29] Vgl. UNHCR, 2015, URL: http://www.unhcr.de/mandat/fluechtlinge.html?L=qeoxeogftw

[30] Rieger, 2010, S. 21

[31] Vgl. UNHCR, 2014, S. 3

[32] Vgl. Deutscher Caritasverband, Referat Migration und Integration, 2014, S. 19

[33] Vgl. Britting- Reimer, 2014 S. 2 ff.

[34] Vgl. Rieger, 2010, S. 21

[35] Vgl. Deutscher Caritasverband, Referat Migration und Integration, 2014, S. 19

[36] Vgl. Kauffmann, 2000, S. 187

[37] Vgl. Parusel, 2009, S. 21

[38] Parusel, 2009, S. 21

[39] Vgl. Parusel, 2009, S. 22

[40] Kauffmann, 2000, S. 187

[41] Vgl. Parusel, 2009, S. 14

[42] Vgl. Detemple, 2013, S. 17

[43] Vgl. Parusel, 2009, S. 14

[44] Parusel, 2009, S. 14

[45] Vgl. Hague conference on private international law, 1961, S. 1

[46] Vgl. Parusel, 2009, S. 15

[47] Vgl. Ehring, 2011, S. 23 f.

[48] Vgl. Hague conference on private international law, 1961, S. 1

[49] Vgl. Ehring, 2011, S. 24

Details

Seiten
20
Jahr
2015
ISBN (eBook)
9783656947974
ISBN (Paperback)
9783656947981
Dateigröße
1.9 MB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Erscheinungsdatum
2015 (April)
Note
1,7
Schlagworte
Migranten Diskriminierung Integration Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge Asyl Flucht Einreisebestimmungen Clearing Inobhutnahme Thema Flüchtlinge
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Titel: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Vom Aufbruch im Herkunftsland bis zur Ankunft in Deutschland