Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) stehen vor dem Hintergrund der anhaltenden Staatsschuldenkrise vor enormen Herausforderungen. Als eine wesentliche Facette der bestehenden Problematiken wird in der politischen und wissenschaftlichen Diskussion das geringe Wirtschaftswachstum angeführt.
Die Unterstützung und Förderung von Clustern wird in diesem Zusammenhang als eine Möglichkeit erachtet, trotz globalen Wettbewerbs Wertschöpfung und Wachstumspotenziale in Regionen zu bündeln. Der Ursprung der politischen Umsetzung von Clustern liegt in den Ausführungen von Micheal Porter, welcher die räumliche Nähe von Unternehmen als förderlich für deren Wettbewerbsfähigkeit ausweist. Mit Verweis auf bestehenden Forschungsbedarf im Bereich der Clusterpolitik wird oftmals darauf hingewiesen, die Politik sei mit der Umsetzung der Cluster der akademischen Auseinandersetzung weit voraus.
Zielsetzung dieser Ausarbeitung ist daher, die existierenden Evaluationsberichte zur praktischen Umsetzung der Clusterpolitik mit den Ansprüchen zu vergleichen, welche innerhalb bereits der bestehenden wissenschaftlichen Literatur identifiziert werden können. Somit sollen bestehende Defizite in der derzeitigen Evaluierungspraxis und die methodischen Möglichkeiten zur Beurteilung der Clusterpolitik identifiziert werden. Vor diesem Hintergrund werden in der vorliegenden Arbeit der wirtschaftspolitische Kontext der Clusterpolitik sowie die Bedeutung der Evaluierung der ergriffenen Maß-nahmen grundlegend dargestellt (vgl. Abschnitt 2). Daraufhin werden ein Systematisierungsrahmen für die identifizierte wissenschaftliche Literatur sowie die methodische Vorgehensweise erörtert (vgl. Abschnitt 3.1). Im Anschluss wird eine Benchmarkstruktur auf Basis der bestimmten Literaturgrundlage erstellt und erläutert (vgl. Abschnitt 3.2) an welcher folgend die ausgewählten praktischen Evaluierungsberichte verglichen werden (vgl. Abschnitt 3.3). Die Arbeit schließt mit einem Fazit (vgl. Abschnitt 4).
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Einleitung
2 Grundlagen
2.1 Wirtschaftspolitischer Kontext der Clusterpolitik deutscher Bundesländer
2.2 Bedeutsamkeit der Evaluierung vorgenommener Clusterpolitik
3 Übersicht relevanter Literatur
3.1 Methodisches Vorgehen bei der Auswahl und Kategorisierung der Literatur
3.2 Zusammenstellung einer Evaluierungs-Benchmark aus der gesichteten Literatur
3.3 Vergleich der existierenden Evaluierungsregime in der Literatur
4 Fazit
Anhang
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Berücksichtigte Evaluierungen landeseigener Clusterinitiativen.
Abbildung 2: Systematisierungsrahmen der Literatur.
Abbildung 3: Evaluationsziele der methodischen Vorgehensweisen.
Abbildung 4: Berücksichtigung der Evaluationsziele in der Evaluierung der Clusterpolitik in Baden-Württemberg.
Abbildung 5: Berücksichtigung der Evaluationsziele in der Analyse der Clusterlandschaft Hessen.
Abbildung 6: Berücksichtigung der Evaluationsziele im Evaluationsleitfaden für alle Hamburger Cluster.
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Verteilung der angewandten Methoden innerhalb der Literaturgrundlage
Tabelle 2: Verteilung der betrachteten Indikatoren innerhalb der Literaturgrundlage
Tabelle 3: Zielvorstellungen und Erfüllungskriterien für die Benchmarkstruktur
Tabelle 4: Ergebnisse des Benchmarking der Evaluation in Baden-Württemberg
Tabelle 5: Ergebnisse des Benchmarking der Evaluation in Bayern
Tabelle 6: Ergebnisse des Benchmarking der Evaluation in Hessen
Tabelle 7: Ergebnisse des Benchmarking der Evaluation in Hamburg
1 Einleitung
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) stehen vor dem Hintergrund der anhaltenden Staatsschuldenkrise vor enormen Herausforderungen.[1] Als eine wesentliche Facette der bestehenden Problematiken wird in der politischen und wissenschaftlichen Diskussion das geringe Wirtschaftswachstum angeführt.[2] Die Unterstützung und Förderung von Clustern wird in diesem Zusammenhang als eine Möglichkeit erachtet, trotz globalen Wettbewerbs Wertschöpfung und Wachstumspotenziale in Regionen zu bündeln. Der Ursprung der politischen Umsetzung von Clustern liegt in den Ausführungen von Micheal Porter, welcher die räumliche Nähe von Unternehmen als förderlich für deren Wettbewerbsfähigkeit ausweist.[3] Mit Verweis auf bestehenden Forschungsbedarf im Bereich der Clusterpolitik wird oftmals darauf hingewiesen, die Politik sei mit der Umsetzung der Cluster der akademischen Auseinandersetzung weit voraus.[4]
Zielsetzung dieser Ausarbeitung ist daher, die existierenden Evaluationsberichte zur praktischen Umsetzung der Clusterpolitik mit den Ansprüchen zu vergleichen, welche innerhalb bereits der bestehenden wissenschaftlichen Literatur identifiziert werden können. Somit sollen bestehende Defizite in der derzeitigen Evaluierungspraxis und die methodischen Möglichkeiten zur Beurteilung der Clusterpolitik identifiziert werden. Vor diesem Hintergrund werden in der vorliegenden Arbeit der wirtschaftspolitische Kontext der Clusterpolitik sowie die Bedeutung der Evaluierung der ergriffenen Maßnahmen grundlegend dargestellt (vgl. Abschnitt 2). Daraufhin werden ein Systematisierungsrahmen für die identifizierte wissenschaftliche Literatur sowie die methodische Vorgehensweise erörtert (vgl. Abschnitt 3.1). Im Anschluss wird eine Benchmarkstruktur auf Basis der bestimmten Literaturgrundlage erstellt und erläutert (vgl. Abschnitt 3.2) an welcher folgend die ausgewählten praktischen Evaluierungsberichte verglichen werden (vgl. Abschnitt 3.3). Die Arbeit schließt mit einem Fazit (vgl. Abschnitt 4).
2 Grundlagen
2.1 Wirtschaftspolitischer Kontext der Clusterpolitik deutscher Bundesländer
Als Clusterpolitik werden alle politischen Maßnahmen bezeichnet, die in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und privaten Institutionen unternommen werden, um die Entstehung, Entwicklung oder Verbesserung einer Clusterstruktur zu forcieren.[5] Ziel der Clusterpolitik ist in diesem Zusammenhang, den Nutzen für die Mitglieder des Clusters zu maximieren, um so deren Wettbewerbsfähigkeit und in direkter Konsequenz die Attraktivität der betroffenen Region zu erhöhen.[6]
Im Rahmen einer Literaturstudie zur Evaluation der Clusterpolitik deutscher Bundesländer ist es notwendig deren clusterpolitische Initiativen zu identifizieren. Hierbei ist zu beachten, dass die Aktivitäten der Bundesländer in den Kontext der wirtschaftspolitischen Impulse von Europäischer Union (EU) und der Bundesrepublik Deutschland[7] eingeordnet werden müssen.
Im Jahr 2010 hat die EU das wirtschaftspolitische Programm Europa 2020 initiiert, welches die Vision von „intelligente[m], nachhaltige[m] und integrative[m] Wachstum“[8] für die EU anstrebt und auf die vorherige Lissabon-Strategie folgt.[9] Die in dem Programm vorgegebenen Zielvorstellungen werden durch eigene Initiativen der EU verfolgt,[10] sollen jedoch vor allem im Rahmen nationaler Handlungsprogramme, unter Berücksichtigung der nationalstaatlichen Heterogenität innerhalb der EU, erreicht werden.[11] Als ein wesentliches Kernziel[12] wird in diesem Zusammenhang die Verbesserung der Bedingungen für private Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) genannt.[13] Die Umsetzung dieser Zielvorgabe wird in entscheidendem Maße durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) umgesetzt, wobei hier ein Schwerpunkt auf die Förderung von Clustern gelegt wird.[14]
Die Umsetzung des EFRE wird in Deutschland durch die Partnerschaftsvereinbarung zwischen der EU und dem Bund konkretisiert und festgesetzt,[15] wobei das föderale System in Deutschland Berücksichtigung findet.[16] Um die Unterstützung des EFRE für die Förderperiode 2014-2020 zu erhalten, müssen sowohl der Bund als auch die Bundesländer sogenannte Konditionalitäten erfüllen, welche eine Umsetzung der Zielvorgaben von Europa 2020 gewährleisten sollen.[17] Für die aktuelle Förderperiode sind bei Betrachtung des Bundes die ex-ante Konditionalitäten einer ausreichenden statistischen Grundlage zur Programmbewertung sowie die Notwendigkeit einer nationalen Strategie zur intelligenten Spezialisierung von Relevanz.[18]
Die ex-ante Konditionalitäten beeinflussen zudem in hohem Maße die Betrachtung der Clusterpolitik der Bundesländer. Diejenigen politischen Maßnahmen, welche durch den EFRE gefördert werden sollen werden in einem Operationellen Programm aufgeführt.[19] Ein solches Programm wird von der Europäischen Kommission jedoch nur freigegeben, wenn es zu den Förderschwerpunkten passt, welche als ex-ante Konditionalität in einer mehrjährigen Regionalen Innovationsstrategie verfasst werden müssen.[20] Ziel ist eine koordinierte, auf die tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten der Regionen abgestimmte Innovationspolitik,[21] was durch die EFRE Förderung ermöglicht werden kann, da die Länder einen Großteil ihrer Innovationspolitik über diesen europäischen Strukturfonds kofinanzieren.[22]
Alle 16 deutschen Bundesländer haben entsprechende Regionale Innovationsstrategien und Operationelle Programme aufgesetzt, um von den Leistungen des EFRE zu profitieren.[23] Dabei weist jedes Bundesland individuelle thematische Zukunftsfelder aus, in denen die Stärken im internationalen Wettbewerb der Regionen angesehen werden.[24] Grundsätzlich wird die Clusterpolitik jedoch als eines der Instrumente zur Umsetzung der vom EFRE verfolgten Strategie anerkannt,[25] es gilt jedoch festzuhalten, dass die Clusterpolitik in diesem Zusammenhang lediglich einen Beitrag leistet und nicht im alleinigen wirtschaftspolitischen Fokus steht.[26] Zu differenzieren ist weiterhin die institutionelle Ausgestaltung der Clusterpolitik auf Länderebene. So haben sechs Bundesländer jeweils eine eigene Agentur für die Umsetzung und Koordination der clusterpolitischen Maßnahmen eingerichtet, wohingegen zehn Bundesländer die clusterpolitischen Kompetenzen ihren Ministerien, im Regelfall unter Federführung des Wirtschaftsministeriums, zugeteilt haben. Zudem können für elf Bundesländer eigenständige Clusterstrategien identifiziert werden.[27] Eine Ergänzung der landeseigenen Clusterpolitik sind zudem grenzüberschreitende Clusterinitiativen, da hier bei gleichen Zukunftsfeldern Synergien gehoben werden können.[28]
Die Clusterpolitik der Bundesländer wird in Deutschland durch die gezielte Förderung ausgewählter Cluster durch den Bund ergänzt. Neben den Aktivitäten innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur [29] und dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand [30] ist in diesem Zusammenhang die Hightech-Strategie des Bundes anzuführen.[31] So sollen einzelne Cluster durch den Spitzencluster-Wettbewerb und die go- cluster Initiative im internationalen Wettbewerb gefördert werden, um gesamtwirtschaftliche Vorteile zu sichern.[32]
2.2 Bedeutsamkeit der Evaluierung vorgenommener Clusterpolitik
Die Evaluierung vorgenommener Clusterförderung hat sich als wesentlicher Bestandteil politischer Prozesse etabliert.[33] Dabei wird zwischen ex-ante, begleitender und ex-post Evaluation unterschieden.[34] Wesentliche Zielstellungen sind vor diesem Hintergrund die Überprüfung der Zielerreichung, der Wirksamkeit, der Nachhaltigkeit und der Legitimation der durchgeführten Maßnahme sowie die Ableitung von Handlungsalternativen.[35] Zu diesem Zweck sind Erkenntnisgewinne bezüglich der Wirkungszusammenhänge und Innovationsabläufe innerhalb des Clusters von großer Bedeutung.[36] Den Evaluationen deutscher Innovationspolitik wird von Seiten der EU in diesem Zusammenhang eine hohe Qualität attestiert.[37] Als wesentliche Herausforderungen der Clusterevaluation angesehen werden vor diesem Hintergrund die Abgrenzung des Evaluationsgegenstandes, die Berücksichtigung qualitativer Beurteilungsfaktoren,[38] die eingeschränkte Gültigkeit des „with-without Prinzips“[39], die Konstruktion eines geeigneten Indikatorensystems[40] sowie der kurzfristige Legitimationsdruck der Politik.[41] Zudem trägt das Fehlen einer allgemein anerkannten Definition von Clustern und deren Wirkungsweisen dazu bei, dass die ergriffenen politischen Maßnahmen als stark heterogen eingeschätzt werden können, was die Anforderungen an die Evaluationen zusätzlich erhöht.[42]
Die Etablierung der Evaluationen im politischen Prozess ist in hohem Maße auf die strengen Auflagen der Europäischen Struktur- und Innovationsfonds (ESI) zurückzuführen.[43] Die Europäische Kommission hat auch für die aktuelle Förderperiode der ESI einen Evaluationsleitfaden vorgelegt. Die Evaluation vorgenommener Clusterförderung im Rahmen des EFRE hat folglich die Aufgabe, die Effektivität und Effizienz der ergriffenen Maßnahmen langfristig sicherzustellen und die Umsetzung einer auf empirischen Befunden ruhenden Politik zu ermöglichen.[44]
Während die ex-ante Evaluationen der Operationellen Programme der EFRE-Förderperioden 2007-2013 und 2014-2020 für jedes Bundesland zwingend zu den ex-ante Konditionalitäten gehören, welche erfüllt werden müssen,[45] wird die ex-post Evaluation für alle Operationellen Programme von der Europäischen Kommission durchgeführt und muss am 31.12.2015 bzw. 31.12.2024 vorliegen.[46]
3 Übersicht relevanter Literatur
Die vorliegende Literaturstudie kombiniert die wissenschaftliche Literatur zu den Evaluationsmöglichkeiten öffentlicher Clusterpolitik mit den in Deutschland umgesetzten Evaluierungsregimen auf Ebene der Bundesländer.
3.1 Methodisches Vorgehen bei der Auswahl und Kategorisierung der Literatur
Die für das vorliegende Literaturstudium geeignete Grundlage an Literatur ist in einem zweigliedrigen Ansatz bestimmt worden. Die Praxisliteratur zu ausgeführten Evaluationen bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die Angaben der Evaluierungen landeseigener Clusterinitiativen, da die ex-post Evaluation der Europäischen Kommission zum EFRE 2007-2013 noch nicht vorliegt, und die ex-ante Evaluationen der Bundesländer für den Zeitraum 2014-2020 nur ein begrenztes Spektrum der Evaluationstätigkeiten abdecken. Bei den vorliegenden Quellen handelt es sich um eine thematische Studie zur Clusterpolitik im Rahmen des EFRE in Baden-Württemberg,[47] die Evaluation der Cluster-Offensive Bayern,[48] die Analyse der Clusterlandschaft Hessen[49] sowie einen Leitfaden zur Evaluation aller Hamburger Cluster.[50]
Quelle: Eigene Darstellung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Berücksichtigte Evaluierungen landeseigener Clusterinitiativen.
Wesentlicher Bestandteil der Literaturgrundlage für die vorliegende Arbeit ist die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Evaluation von Clusterpolitik.
In einer ersten Arbeitsphase ist eine inhaltliche Durchsuchung von Datenbanken vorgenommen worden.[51] Dabei ist eine klare Abgrenzung zu wissenschaftlicher Literatur vorzunehmen, welche sich mit der Beurteilung allgemeiner Innovations-, Regional- oder Technologieförderung beschäftigt. Anschließend sind die Literaturangaben der identifizierten Studien systematisch durchleuchtet worden, um einen umfassenden Überblick über die gesamte Literatur zu gewinnen.
In einem zweiten Schritt hat sich die Literaturrecherche auf die wissenschaftlichen Ausarbeitungen zu einem ganzheitlichen Evaluationssystem konzentriert, um eine Übersicht möglicher Evaluierungsschwerpunkte zu ermöglichen. Dies wird durch einen Systematisierungsrahmen unterstützt.[52]
Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an: Taape, J. (2013), S. 7.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Systematisierungsrahmen der Literatur.
Auf dieser Struktur aufbauend ist gezielt wissenschaftliche Evaluationsliteratur gesucht worden. Die Kategorie der Methodik ordnet die gesichtete Literatur dabei vor dem Hintergrund der gewählten Vorgehensweise im Evaluierungsprozess. Des Weiteren kann eine Kategorisierung anhand der genutzten Datenquellen vorgenommen werden. Auch die Anzahl der innerhalb einer Studie betrachteten Indikatoren kann zur Kategorisierung der wissenschaftlichen Literatur verwendet werden. Eine Einteilung der Literatur kann zudem über die Evaluationsebene vorgenommen werden. Hierbei wird unterschieden, ob sich die evaluierten Indikatoren auf die Teilnehmer eines Clusters, das Cluster selbst oder die Region beziehen. Das Kriterium des Zeitpunktes unterscheidet zudem, ob die vorgenommene Evaluation vor, während oder nach der Durchführung der Clusterpolitik vorgenommen worden ist. Aufgrund der Heterogenität bezüglich des Alters der Cluster kann dieses ebenfalls als Kategorisierungskriterium herangezogen werden.
Insgesamt sind 31 wissenschaftliche Ausarbeitungen für den vorzunehmenden Überblick ausgewählt worden. Während neun dieser Veröffentlichungen der Erstellung des Systematisierungsrahmens dienen sind 22 Arbeiten identifiziert worden, welche Bestandteile einzelner Kategorien sind.[53] Eine Ordnung nach der genutzten Methodik ergibt einen Schwerpunkt bei den ökonometrischen Methoden und Falbeispielen.[54]
Tabelle 1: Verteilung der angewandten Methoden innerhalb der Literaturgrundlage
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Insgesamt führen 64% der betrachteten Ausarbeitungen (n=14) eine eigene Datenerhebung durch, wobei vier Studien gleichzeitig Daten externer Datenbank nutzen. Somit ziehen insgesamt 45% der ausgewählten Arbeiten (n=10) diese Datenquelle heran.
Nimmt man eine systematische Einordnung anhand der Anzahl der betrachteten Indikatoren innerhalb der Studien vor, werden zwei Schwerpunkte innerhalb der betrachteten Literatur deutlich. Die Mehrheit der Arbeiten beschäftigt sich maximal mit vier Indikatoren, wobei die hohe Anzahl an Studien ohne Indikatoren theoretischen Ausarbeitungen zu einzelnen Methoden geschuldet ist. Im Gegensatz nutzt ein beträchtlicher Anteil der Literatur mehr als neun Indikatoren.
Tabelle 2: Verteilung der betrachteten Indikatoren innerhalb der Literaturgrundlage
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Diese Verteilung erklärt sich aus der starken Konzentration der ökonometrischen Methoden auf eine geringe Anzahl an Indikatoren. Gleichermaßen lässt sich der hohe Anteil an Ausarbeitungen erklären, in denen mindestens neun Indikatoren berücksichtigt werden, da es sich bei den zugehörigen Studien ausschließlich um Fallbeispiele und Benchmarking-Strukturen handelt, die einen umfassendes Bild des Clusters wiederzugeben versuchen.
Eine Betrachtung der Evaluationsebene zeigt des Weiteren auf, dass sich 55% der Ausarbeitungen auf die Entwicklung der Clusterteilnehmer (n=12) und 59% auf die Entwicklung des Clusters insgesamt beziehen (n=13), wohingegen lediglich 23% der Literatur regionale Auswirkungen der Clusterpolitik explizit untersuchen (n=5).
[...]
[1] Vgl. Dreger, C. (2013), S. 5.
[2] Vgl. Sachverständigenrat (2014), S. 53.
[3] Vgl. Porter, M. E. (2000), S. 15; Für eine Übersicht identifizierter Merkmale von Cluster, vgl. Cappenberg, C. (2013), S. 2-4.
[4] Vgl. Jappe-Heinze, A., et al. (2008), S. 3.
[5] Vgl. Konstantynova, A. / Wilson, J. (2014), S. 8.
[6] Vgl. Raines, P. (2002), S. 9; Eine differenziertere Betrachtung der Clusterpolitik führt als wesentliches Ziel des Weiteren das Streben nach einer höheren Abhängigkeit von einzelnen großen Unternehmen an, vgl. Sun, C., et al. (2009), S. 11897.
[7] Im Folgenden wird die Bezeichnung „der Bund“ genutzt, wenn auf Initiativen, Beschlüsse oder Kompetenzen der Bundesrepublik Deutschland verwiesen wird. Dies dient der Abgrenzung innerhalb des subsidiären Systems in Deutschland.
[8] Europäische Kommission (2010a), S. 12.
[9] Vgl. Europäische Kommission (2014), S. 3.; Dräger, K. (2010), S. 82; Die Lissabon Strategie hatte zuvor das Ziel verfolgt, die EU zu dem wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, vgl. Europäische Kommission (2010b), S. 2.
[10] Relevante Beispiele sind ist hierbei das Projekt Horizont 2020, welches den strategischen Rahmen europäischer Technologie- und Forschungspolitik im Exzellenzbereich vorgibt, vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung (2014), S. 2; sowie die Leitinitiative Innovationsunion, welche eine Neuausrichtung der europaweiten Rahmenbedingungen der FuE- und Innovationspolitik vorantreibt, vgl. Europäische Kommission (2010a), S. 15.
[11] Vgl. Europäische Kommission (2010a), S. 14; Wesentliches Instrument für die nationalstaatlichen Aktivitäten sind dabei die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI), welche anhand einer koordinierten Gesamtstrategie die inhaltliche breite der Zielvorstellungen bedienen können, vgl. Kapitel 1, Art. 9, Verordnung (EU) Nr. 1303/2013; Europäische Kommission (2012), S. 3; Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2014a), S. 12.
[12] Die Europa 2020 Strategie umfasst fünf Kernziele: Beschäftigung, FuE, Klimawandel und nachhaltige Energiewirtschaft, Bildung sowie Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, vgl. Europäische Kommission (2015a).
[13] Vgl. Europäische Kommission (2010a), S. 13f; Die bestehende Zielvorgabe zum Investitionsvolumen (3% des BIP) soll dabei um einen Indikator zur Innovationsintensität erweitert werden, vgl. Europäische Kommission (2015b).
[14] Vgl. Artikel 5, Nr. 1, Absatz b) Verordnung (EU) Nr. 1301/2013.
[15] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2014a), S. 10.
[16] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2015), S. 60; Zudem werden Vorgaben zur Mittelverwendung durch die Bundesländer gemacht. So wird im Vergleich zum BIP-Durchschnitt innerhalb der EU der Entwicklungsstand einer Region festgelegt. Anhand dieser Rangfolge wird anschließend bestimmt, wie hoch die Investitionen in FuE mindestens sein müssen, vgl. Art. 4, Nr. 1 Verordnung (EU) Nr. 1301/2013.
[17] Man unterscheidet zwischen ex-ante Konditionalitäten, ex-post Konditionalitäten und makroökonomischen Konditionalitäten, vgl. Goulet, R. (2011), S. 3; Art. 19 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
[18] Der Bund erfüllt die vorgegebene ex-ante Konditionaliät der notwendigen statistischen Evaluationsgrundlage mit Verweis auf das Statistische Bundesamt, vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2014a), S. 177; Die Bedingung einer nationalen Strategie zu intelligenter Spezialisierung wird zudem durch die Hightech-Strategie erfüllt, vgl. ebenda, S. 179.
[19] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2014a), S. 18f.
[20] Vgl. Kroll, H. / Stahlecker, T. (2015), S. 11f.
[21] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2015), S. 60.
[22] Vgl. Kroll, H. / Stahlecker, T. (2015), S. 3.
[23] Vgl. Anhang 1.
[24] Vgl. Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (2013), S. 59; Dies geschieht auf Basis einer SWOT-Analyse, vgl. Anhang XI, Verordnung (EU) Nr. 1303/2013
[25] Vgl. Aranguren, M. J. / Wilson, J. R. (2013), S. 7-10; Kroll, H. / Stahlecker, T. (2015), S. 7.
[26] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2014a), S. 80.
[27] Vgl. Anhang 1.
[28] Vgl. Meier zu Köcker, G. / Kind, S. (2013), S. 18; Küpper, U. I., et al. (2007),S. 30; Wurpts, K. (2004), S. 12.
[29] Vgl. Wurpts, K. / Kirchgeorg, M. (2013), S. 428.
[30] Vgl. Gorynia-Pfeffer, N. / Depner, H. (2015), S. 17.
[31] Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie(2015), S. 60.
[32] Vgl. Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (2014), S. 15; Bundesministerium für Wirtschaft und Energie(2015), S. 60.
[33] Vgl. Raines, P. (2002), S. 3; um das Erreichen angestrebter Zielvorgaben sicherzustellen und einen Lernprozess zur Optimierung der Innovationspolitik anzustoßen, vgl. Guy, K. (2003), S. 175.
[34] Vgl. Kulicke, M. (2009), S.14; Eine abschließende Beurteilung der Clusterpolitik kann jedoch erst aus ex-post Perspektive vorgenommen werden, vgl. Sedlacek, P. (2004), S. 14.
[35] Vgl. Scherer, R., et al. (2001), S. 437.
[36] Vgl. Bühnemann, J. (2013), S. 5.
[37] Dies wird auch auf die wettbewerbliche Vergabe der Evaluationsprojekte an externe Anbieter zurückgeführt, vgl. Daimer, S. / Bührer, S. (2010), S. 266.
[38] Vgl. Diez, M.-A. (2002), S. 286f.
[39] Vgl. Lammers, K. / Niebuhr, A. (2002), S. 38.
[40] Vgl. Sydow, J. (2008), S. 58; Dabei sollten nicht mehr als drei ausdefinierte Zielgrößen ausgegeben werden, um eine möglichst detaillierte Evaluation zu ermöglichen, vgl. Europäische Kommission (2015c), S. 13.
[41] Vgl. Kulicke, M. (2009), S. 14f.
[42] Vgl. Raines, P. (2002), S. 7.
[43] Vgl. ebenda, S. 4.
[44] Europäische Kommission (2015c), S. 3.
[45] Vgl. Art. 48, Nr. 2, Verordnung (EU) Nr. 1083/2006; Art. 55, Nr. 1, Verordnung 1303/2013.
[46] Vgl. Art. 49, Verordnung (EU) Nr. 1083/2006.; Art. 57, Verordnung (EU), Nr, 1303/2013; Darüber hinaus ist im Förderzeitraum 2014-2020 eine fortlaufende Evaluation der durch den EFRE geförderten Clusterpolitik durch den Mitgliedsstaat vorgeschrieben, vgl. Art. 56, Verordnung (EU), Nr. 1303/2013.
[47] Vgl. Bötel, A., et al. (2013); Das Bundesland Baden-Württemberg stellt als einziges Bundesland eine eigens angeforderte Evaluation der Clusterpolitik im Rahmen des EFRE für die Öffentlichkeit zur Verfügung.
[48] Vgl. Koschatzky, K., et al. (2011); Es wird in diesem Fall lediglich die Kurzfassung der Evaluierung bewertet, da die umfangreiche Version der Evaluation für die Öffentlichkeit nicht zugängig ist.
[49] Vgl. Frings, K. / Petkova, G. (2013).
[50] Vgl. Institut für Innovation und Technik (2011).
[51] Zu diesem Zweck sind die Datenbanken JSTOR und Science Direct verwendet, sowie eine Recherche über Google Scholar durchgeführt worden. Dabei sind die Suchbegriffe cluster policy und Clusterpolitik mit den Begriffen evaluation, monitoring, reporting und Analyse kombiniert worden.
[52] Als wesentliche Grundlagen haben sich Aragón, C., et al. (2014); Diez, M.-A. / Esteban, M. S. (2000); Diez, M.–A. (2002); Kind, S. / Meier zu Köcker, G. (2012); Konstantynova, A. / Wilson, J. (2014); Miles, I., et al. (2006); Raines, P. (2002); Schmiedeberg, C. (2010); Uyarra, E. / Ramlogan, R. (2012 ) erwiesen.
[53] Vgl. Anhang 2. Nur auf diese 22 wissenschaftlichen Ausarbeitungen beziehen sich die Prozentangaben innerhalb des Systematisierungsrahmens.
[54] Vgl. Tabelle 1.