Aus eigener Kraft zu fliegen besitzt für die Menschen besondere emotionale Bedeutung. Das Gefühl für einen kurzen Moment sich vom Boden zu lösen und abzuheben, möchte man immer wieder erleben. Beim Springen kann dieses Gefühl der Schwerelosigkeit herbeigeführt werden.
Vor allem bei Kindern ist dieses Verlangen nach dem Gefühl zu schweben oft zu beobachten. Sie hüpfen, springen, federn, lassen sich fallen, usw. Um den Effekt des Schwebens zu verstärken, finden sie zahlreiche Möglichkeiten, indem sie beispielsweise auf Matratzen hüpfen oder vom Sprungturm ins Wasser springen.
Für die Wahrnehmung des Gefühls des Schwebens, ist das Minitrampolin eines der attraktivsten Geräte beim Einsatz im Schulsport. Durch seine katapultierende Wirkung unterstützt es den Absprung so sehr, dass sich der Augenblick der Schwerelosigkeit deutlich verlängert. Das Empfinden durch dieses Gerät Sprunghöhen zu erreichen, die sonst nicht möglich wären, bestimmt wesentlich seine Attraktivität. Im Unterricht sollte dieses Motivationspotenzial deshalb genutzt werden. Nach Schmidt-Sinns (2011) bietet das Minitrampolin verschiedene Bewegungserfahrungen wie die Herstellung von Wagnis-, Spannungs- und Verantwortungssituationen; die Möglichkeit des Wetteiferns, wobei Kooperation und Anerkennung notwendig sind; die Verbesserung der Körperwahrnehmung, oder die Förderung des Bewegungsausdrucks. Durch diese verschiedenen Perspektiven des Minitrampolins ist es wahrscheinlicher, dass die Schüler längerfristig Freude an der schwerelosen Bewegung empfinden und übend ihre turnerischen Handlungsfähigkeit steigern (Schmidt-Sinns, 2011).
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Darstellung der didaktisch-methodischen Entscheidung / Didaktische Analyse
2.1 Sachanalyse
2.1.1 Bauliche Konstruktion, Auf- und Abbau des Minitrampolins
2.1.2 Sicherungsmaßnahmen
2.1.3 Voraussetzungen für das Minitrampolinspringen
2.1.4 Anlauf-, Einsprungs-, Absprungs- und Landephase
2.1.5 Die Sinnperspektive Leistung
2.2 Bedingungsanalyse.
2.2.1 Innere Bedingungen: Schüler
2.2.2 Lehrplanbezug
2.3. Didaktische Analyse
2.3.1. Methoden und Prinzipien
2.3.2 Unterrichtsform und Sozialformen
2.3.3 Medien und Unterrichtsmittel
3. Konzeption des Stundenverlaufs / Unterrichtsentwurf.
3.1 Sequenzplanung
3.2 Konkretisierungen der Ziele
3.3 Tabellarischer Stundenverlauf
3.4 Hinweise zur Differenzierung.
Anhang
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Aus eigener Kraft zu fliegen besitzt für die Menschen besondere emotionale Bedeutung. Das Gefühl für einen kurzen Moment sich vom Boden zu lösen und abzuheben, möchte man immer wieder erleben. Beim Springen kann dieses Gefühl der Schwerelosigkeit herbeigeführt werden.
Vor allem bei Kindern ist dieses Verlangen nach dem Gefühl zu schweben oft zu beobachten. Sie hüpfen, springen, federn, lassen sich fallen, usw. Um den Effekt des Schwebens zu verstärken, finden sie zahlreiche Möglichkeiten, indem sie bei- spielsweise auf Matratzen hüpfen oder vom Sprungturm ins Wasser springen.
Für die Wahrnehmung des Gefühls des Schwebens, ist das Minitrampolin eines der attraktivsten Geräte beim Einsatz im Schulsport. Durch seine katapultierende Wirkung unterstützt es den Absprung so sehr, dass sich der Augenblick der Schwe- relosigkeit deutlich verlängert. Das Empfinden durch dieses Gerät Sprunghöhen zu erreichen, die sonst nicht möglich wären, bestimmt wesentlich seine Attraktivität. Im Unterricht sollte dieses Motivationspotenzial deshalb genutzt werden. Nach Schmidt-Sinns (2011) bietet das Minitrampolin verschiedene Bewegungserfahrun- gen wie die Herstellung von Wagnis-, Spannungs- und Verantwortungssituationen; die Möglichkeit des Wetteiferns, wobei Kooperation und Anerkennung notwendig sind; die Verbesserung der Körperwahrnehmung, oder die Förderung des Bewe- gungsausdrucks. Durch diese verschiedenen Perspektiven des Minitrampolins ist es wahrscheinlicher, dass die Schüler längerfristig Freude an der schwerelosen Bewegung empfinden und übend ihre turnerischen Handlungsfähigkeit steigern (Schmidt-Sinns, 2011).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1 Sinnperspektiven des Minitrampolin-Turnens (modifiziert nach Schmidt-Sinns, 2011, S. 24)
2. Darstellung der didaktisch-methodischen Entscheidung / Didakti- sche Analyse
2.1 Sachanalyse
Doch gerade diese Vorzüge bedeuten gleichzeitig bestimmte Gefahren. Die Schleuderkraft der Federn setzt Kräfte frei, deren Beherrschung im Alltag nicht gelernt wurde. So ist es besonders im Sportunterricht erforderlich, Sicherheitsmaßnahmen im richtigen Maße zu vermitteln und das Gerät nach methodischdidaktischen Prinzipien einzuführen.
Aufgrund von Unfällen in der Vergangenheit wird das Minitrampolin meist als gefährlich eingestuft. Es können sowohl die hohen Kräfte des Schwungtuches unterschätz werden, als auch die Ladung gefährlich auf dem Boden enden (Döhring, 2005). Meist passieren auch Unfälle aufgrund unzureichender Voraussetzungen (Schmidt-Sinns, 2005). Die Broschüre Sicherheitsförderung im Schulsport NRW aus dem Jahr 2002 führt dazu unter anderem aus:
„Der Einsatz des Tisch- und Minitrampolins setzt besondere Kenntnisse im praktischen und theoretischen Bereich voraus. Eigene praktische Vorerfahrungen sind u.a. aufgrund der Feder- eigenschaft des Tuches oder hohem Anforderungen beim Helfen und Sichern unabdingbar.“ (Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen, 2002, S. 53)
Daher ist es notwendig, dass der Lehrer beim Einsatz des Minitrampolins Grundkenntnisse über dessen bauliche Konstruktion sowie über Helfer- und Sicherheitsmaßnahmen verfügen muss, die nun kurz erläutert werden.
2.1.1 Bauliche Konstruktion, Auf- und Abbau des Minitrampolins
Das Minitrampolin besteht aus einem Stahlrahmen, an dem das elastische Sprung- tuch mit Stahlfedern oder Gummizügen befestigt ist. Eine Abdeckung, die mit dem Rahmen und Sprungtuch fest verbunden ist, verhindert den Einsprung in die Ver- spannung. Die klappbaren Fußgestelle mit Gleitschutz und Mittelstützen zur Fixie- rung und Höhenverstellung lassen eine Tuchneigung von schräg bis waagerecht zu. (BAGUV, 1988)
Das Gerät muss zusammengeklappt im Geräteraum stehen (besser hängen) und darf niemals aufgebaut in der Halle stehen bleiben, um eine missbräuchliche Nut- zung zu verhindern (Döhring, 2005). Beim Aufbau wird das Minitrampolin mindes- tens zu zweit so in die Halle getragen, dass die Beingestelle nicht aufklappen können - entweder waagrecht mit der Sprung- fläche nach unten oder aufgeklappt, sodass die Beine arretiert sind (Schmidt-Sinns, 2011).
Zum Aufbau wird das Minitrampolin senkrecht auf den Boden gestellt und die Gestelle werden seitwärts herausgeklappt (vgl. Abb.2 Aufbau Mini- trampolin2 (BAGUV,
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2). Mit einem Fuß tritt man dann auf das Gestell und zieht 1988, S. 28)
die Mittelstützen mit beiden Händen an beiden Seiten leicht aus ihrer oberen Halterung und führt sie in die untere Halterung ein (BAGUV, 1988) (vgl Abb. 3). Die Passgenauigkeit wird durch Verschieben der Beingestelle hergestellt
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3 Aufbau Mini- trampolin 3 (BAGUV, 1988, S. 28 ) (vgl. Abb. 4). Der Abbau erfolgt genau in der umgekehrten Reihenfolge. Diese Mit- Abb. 4 Aufbau Mini- telstützen dienen auch dazu die Neigung des Sprungtuches zu bestimmen. Man kann entweder heraus- trampolin 4 (BAGUV, 1988, S. 28) und hineinschrauben oder nach Herausdrehen eines Schraubrades, das als Sicherheitsbolzen dient, herausziehen oder hineindrücken und dann den Sicher- heitsbolzen wieder in entsprechend passendes Loch hineinschrauben (Schmidt- Sinns, 2011). Das Minitrampolin sollte so aufgebaut werden, dass es einen Min- destabstand von 4 m von Wänden oder Türen aufweist (BAGUV, 1988). Nach der Nutzung muss das Minitrampolin unverzüglich zusammengeklappt und so im Gerä- teraum aufbewahrt werden, dass kein Schüler dazu verleitet wird, es außerhalb des Unterrichts zu benutzen. Den sicheren Aufbau und die Unversehrtheit des Gerätes überprüft der Lehrer selbst.
Um mögliche Risiken im Umgang mit dem Minitrampolin weitgehend gering zu halten, ist vor der Nutzung des Gerätes von der Sportlehrkraft zunächst unbedingt der ordnungsgemäße Zustand zu prüfen:
- Sind Rahmen und Verspannung bis zum Sprungtuch vollständig abgedeckt?
- Ist die Einsprungstelle auf dem Sprungtuch durch einen Kreis oder ein Kreuz markiert?
- Ist der Gleitschutz des Gestells vorhanden?
- Ist das Gestell standsicher und stabil?
- Sind Federn und Gummizüge intakt?
- Sind die Rahmenpolster richtig befestigt und Schrauben der
Höhenverstellung fest angezo- gen? (BAGUV, 1988; Schmidt- Sinns, 2011)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 5 Sicherheitscheck (Schmidt-Sinns, 2011, S.23 ) Schmidt-Sinns (2011) weist außerdem noch darauf hin, in der Unterrichtsstunde das Trampolin am als letztes aufzubauen, denn während des Geräteaufbaus sind Lehrende meist mit der Organisation der einzelnen Aufbauarbeiten beschäftigt und nicht mehr in der Lage das Minitrampolin im Auge zu haben. Daher sollten zuerst alle andere benötigte Geräte und Matten geholt und aufgestellt werden. Beim Ab- bau sollte hingegen das Minitrampolin als erstes wegräumt werden. Des Weiteren ist es notwendig bei Unterbrechungen oder Pausen das Minitrampolin umgedreht auf dem Boden zu legen, um damit risikoreiche Sprünge zu verhindern (Döhring, 2005).
2.1.2 Sicherungsmaßnahmen
Die Landefläche ist ebenso ein wichtiger Bestandteil der passiven Sicherheit wie das Sprunggerät selbst. Bei der Auswahl von geeigneten Matten für eine sichere Landung muss die Lehrkraft die richtige Entscheidung fällen. Folgende Faktoren sind daher zu berücksichtigen:
- Vorhandenes Mattenmaterial (Mattenart und -anzahl)
- Altersstufe/Körpergewicht
- Art der Landung und der Be- wegungsaufgabe
- Könnensstand
- Sprung- bzw. Fallhöhe
(DGUV,2012)
Weichbodenmatten sind für Flächenlandungen (Sitz- oder Rückenlandungen) gut zu verwenden. Besonders gut für die Punktlandungen sind Niedersprungmatten (DGUV, 2012). Um gefahrlos turnen zu können ist es zum einen wichtig die Niedersprungmatten durch Gerätturnmatten an den Seiten abzusichern, zum anderen muss ihre exakte Lage und ihr ordnungsgemäßer Zustand vor und während des Übens von der Lehrkraft kontrolliert werden.
Ehe man zu den spielerischen und alternativen Formen des Minitrampolinturnens kommt, sollten als Grundlage für ein sicheres und gelungenes Springen speziell die nötigen Helfergriffe eingeführt und geübt werden (Schmidt-Sinns, 2011). Die BAGUV (1988) unterscheiden zwischen Hilfeleistungen und Sicherheitsstel- lung, wobei sie folgendes definieren. „Hilfeleistung ist eine ständige Führung und Unterstützung des Übenden bei der Bewegungsausführung“ (BAGUV, 1988, S. 31). Daher ist generell unter Helfen eine bewusste, zielgerichtete aktive Unterstützung des Bewegungsvollzugs zu verstehen (Gerling, 2006). Dagegen ist die Sicherheits- stellung eine „ständige Bereitschaft zum Eingreifen und wird im Falle des Misslin- gens einer Übung zu Hilfeleistung“ (BAGUV, 1988, S. 31) und dient im Ernstfall der Verhinderung von Unfällen.
Nach Gerling (2006) werden durch Hilfeleistungen und Sicherheitsstellung nicht nur risikofreies und erfolgreiches Turnen ermöglicht, sondern es wird auch Verantwortung übernommen sowie Ängste überwunden.
Bei den Helfergriffen beschränke ich mich nur auf die in der Unterrichtseinheit be- nötigten Griffe. Beim Streck- und Hocksprung stehen die Helfer auf der Nieder- sprungmatte. Der nahe Fuß ist dabei auf den Rahmen des Trampolins gestellt. Mit der nahen Hand wird der Springende am Rücken vom Minitrampolin weggeholt und dadurch auch bei der Landung am Rücken ein Zurückfallen zum Tuch verhindert. Die ferne Hand sichert am Bauch ein Nachvornefallen ab. Nach einigen Versuchen stehen die Helfer in Höhe der Landestelle und sichern nur noch die Landung mit Hilfe des Klammergriffes. Dabei sicheren sie am Bauch und Rücken. Beim Grätschsprung müssen die Helfer seitlich am Minitrampolin stehen, um Verletzun- gen durch seitwärts gespreizte Beine zu verhindern und sichern bei der Landung ein Zurückfallen zum Gerät am Rücken.
Die DGUV (2012, S.13) weist außerdem auf folgende Prinzipien des Sicherns hin:
- die körperlichen Voraussetzun- gen von Helfern und Springern (z.B. Größe, Gewicht) sollten zueinander passen
- möglichst beidseitiges Helfen zur Verhinderung von einseiti- gem Zug, Druck oder Schub
- eindeutige Situationen schaffen: Festlegung der Bewegungsauf- gabe, der Form des Helfens oder Sicherns, der Signale
- Griff möglichst nahe am Körper- schwerpunkt ansetzen
- Helfer steht nah am Springer, um Kraftübertragung zu erleich- tern
- kein Fixieren der Gelenke des Übenden durch Aufgreifen oder Übergreifen der Gelenke
- sicherer Standort der Helfer, in entsprechender Höhe, mit fes- tem Untergrund und stolperfrei- en Übergängen
- Helfergriff bis zum sicheren Ab- schluss der Bewegung beibe- halten
2.1.3 Voraussetzungen für das Minitrampolinspringen
Neben diesen Sicherheitsmaßnahmen ist die gezielte Schulung der konditionellen, wie Gleichgewichts- und Orientierungsfähigkeit und koordinativen Voraussetzun- gen, wie Schnelligkeit und Kraft ein wichtiger Bestandteil zur Unfallverhütung und der erfolgreichen Teilnahme aller Schüler. Aber auch das Erlernen der Grundtech- nik des Springens, Landens und des gefahrenlosen Fallens sowie die psychischen Eigenschaften wie Mut und Konzentrationsfähigkeit spielen dabei eine wichtige Rol- le. (Schmidt-Sinns, 2011)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.6 Voraussetzungen zum erfolgreichen Turnen (modifiziert nach Schmidt-Sinns, 2011, S. 14)
2.1.4 Anlauf-, Einsprungs-, Absprungs- und Landephase
Abgesehen von dem folgerichtigen Übungsaufbau und einer sicheren Hilfeleistung ist beim Minitrampolinturnen vor allem die richtige Bewegungsausführung von großer Bedeutung. Während dem Einspringen (siehe Abb. b), des Absprungs (siehe Abb. c), der Flugphase (siehe Abb. d) und der Landung (siehe Abb. e) muss für das Gelingen eine ständige Kontrolle der muskulären Sicherung des gesamten Haltungs- und Bewegungsapparates stattfinden (Döhring, 2005). Dadurch wird sowohl das Risiko einer Gelenksverletzung im unteren und oberen Sprunggelenk erheblich reduziert sowie eine Zerrung des vorderen und hinteren Längsbandes der Wirbelsäule verhindert (BAGUV, 1988).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 7 Phasen beim Mini- trampolinspringen (Schmidt-Sinns, 2011, S. 45)
„Das sichere kontrollierte Springen erfordert die muskuläre Sicherung während der Flugphase (aktive Spannung insbesondere im Bauch- u. Rückenmuskulatur/keine Hohlkreuzhaltung) und bei der Landung die Vorspannung und den nachgebenden muskulären Widerstand der Beinmuskulatur bis zu einer mittleren Beugestellung der Gelenke unter Beibehaltung der Körperspannung (gerade Wirbelsäule)“ (Schmidt-Sinns, 2005).
Ist dies nicht der Fall kann es beim Einspringen, besonders bei der Landung zu Stauchungsverletzungen der Wirbelsäule kommen (BAGUV; 1988). Ein häufig beobachtbares Phänomen ist das nicht gleichzeitige Aufkommen beider Füße in das Sprungtuch. Dadurch wird ein seitliches Umknicken und damit verbundenen Bänderverletzungen wahrscheinlicher (BAGUV; 1988).
Um solchen Verletzungen entgegenzuwirken, ist es neben der Hilfeleistung und Sicherheitsstellung wichtig auch auf den optimalen Anlauf sowie auf die richtige Einsprung- und Absprung und Landetechnik einzugehen.
Der Anlauf entscheidet bereits über die qualitative Ausführung der Sprünge. Zu- nächst wird der Anlaufweg kurz gewählt, der sich aber mit steigender Sicherheit und Technik von Anlauf, Einsprung, Absprung und Landung verlängert und die An- laufgeschwindigkeit erhöht wird. Um mehr Zeit für die explizite Körperlage und Be- wegungssteuerung zu haben, ist für die optimale Anlauftechnik eine nicht zu hohe Anlaufgeschwindigkeit und ein hoher Einsprung empfehlenswert (Schmidt-Sinns, 2011). Nach der Anlaufphase folgt ein einbeiniger Absprung vom Boden und ein relativ hohen beidbeiniger etwa hüftbreiter senkrechter Einsprung in die Tuchmitte. Dabei sollte die Kniegelenke nur leicht gebeugt werden und die Arme werden beim Einspringen nach unten hinten geführt (Schmidt-Sinns, 2011). Durch den Einsprung auf das Minitrampolin wird das Tuch gedehnt, wodurch es einen gewissen Betrag an Spannungsenergie erhält. Diese gespeicherte Energie geht auf den Turnenden über und beschleunigt diesen zusammen mit der Absprungbewegung zu einer ho- hen Flugphase. Beim Absprung sind „Fuß-, Knie- und Hüftgelenke fast völlig ge- streckt und die Arme, falls sie gestreckt den Schwung durchführen, befinden sich in Schulterhöhe“ (BAGUV, 1988, S. 16). Nun beginnt je nach gewähltem Sprung das Anhocken oder Grätschen kurz vor dem oder im höchsten Punkt der Flugkurve. Bei Strecksprüngen wird hingegen eine gestreckte Körperhaltung während der gesam- ten Flugphase beibehalten (Schmidt-Sinns, 2011). Mit gespanntem Körper fliegt man in steiler Flugkurve durch die Luft. Die Armhaltung richtet sich nach dem jewei- ligen Sprung und werden kurz vor der Landung in die Hochhalte gebracht. Zur Lan- dung werden die gestreckten Beine hüftbreit vor den Körperschwerpunkt mit dem Fußballen aufgesetzt, um die auftretenden Beschleunigungskräfte nach vorne zu reduzieren (BAGUV, 1988). Hüft- und Kniegelenke werden bei der Landung leicht gebeugt und die Arme können mit bzw. nach der Landung aus der Hochhalte her- untergenommen werden. Während des Einsprungs, des Absprungs und der Lan- dung darf die Bein- und Körperspannung nicht aufgelöst werden, denn nur die Kör- perspannung verhindert das Absorbieren der Spannungsenergie (Schmidt-Sinns, 2005).
Abgesehen vom fehlerfreien Aufbau sowie dem richtigen Sichern und Helfen gilt es bei der Benutzung des Minitrampolins auf einem exakt geplanten Organisations- rahmen sowie auf entsprechender Turnkleidung zu achten. Als Fußbekleidung sind Gymnastikschuhe oder ABS-Socken empfehlenswert (Schmidt-Sinn, 2005). Bauchlandungen oder Kopfsprünge sind aufgrund der hohen Verletzungsgefahr verboten (Döhring, 2005).
In der Unterrichtseinheit soll besonderes Augenmerk auf dem Aspekt Leistung lie- gen, auf den nun allgemein im Punkt 2.1.5 Leistung eingegangen wird. Da dieser Aspekt in engem Zusammenhang mit den übergeordneten Zielen des Faches Sports steht, soll darauf spezifischer in 2.2.2 Lehrplanbezug eingegangen werden.
2.1.5 Die Sinnperspektive Leistung
Unsere heutige Gesellschaft ist durch ihren hohen Anspruch auf Leistungsfähigkeit und -bereitschaft gegenüber anderen gekennzeichnet. Dieser Leistungsgedanke spiegelt sich auch in der Schule sowie im Schulsport wieder und eröffnet damit nachhaltige Möglichkeiten für Leistungserfahrungen.
Ob eine Person überhaupt bereit ist etwas zu leisten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das Zielvorhaben muss sich für die Person bezahlt machen und au- ßerhalb ihrer bisherigen, aber dennoch erreichbaren Möglichkeiten liegen. Die Ziel- erreichung muss mit persönlichem Engagement, Mühen und Üben verbunden sein (Hecker, 2009). Menschen sind unterschiedlich. Daher sollen sie in ihrer Verschie- denheit wahrgenommen und ihre individuellen Fähig- und Fertigkeiten gefördert werden. Der nahe liegende Maßstab für den pädagogischen Begriff des Leistens ist daher die individuelle Bezugsnorm (Menze-Sonneck & Winke, 2003). Sie stellt das Verhältnis der aktuell erbrachten Leistung zu den bisherigen Leistungen des Indivi- duums dar.
Hingegen kontrolliert die soziale Bezugsnorm, wie die Leistung eines Individuums im Vergleich mit anderen einzuschätzen ist und die sachliche vergleicht die aktuelle Leistung mit einem vorher genau definierten Anforderungskatalog (Rheinberg, 2001).
Mit Hilfe von Gütemaßstäben kann das jeweilige Leistungsverhalten nachvollzieh- bar erhoben werden. Kurz (1977) unterscheidet zwischen sechs Facetten, nämlich die Zeitminimierung (Bewegungshandlung möglichst schnell vollziehen), die Dis- tanzmaximierung (große Weite/Höhe erzielen), die Treffermaximierung (viele Tref- fer/Punkte/Tore erzielen), die Gestaltoptimierung (Fertigkeit oder komplexere Be- wegungsverbindungen möglichst perfekt durchführen), die Positionserzwingung (im Kampf eine bestimmte Position erreichen bzw. verhindern) und die Lastmaximie- rung (große Last in eine festgelegten Position bringen). Aber manche Gütekriterien ergeben sich bereits aus der Aufgabe selbst, wenn es beispielsweise darum geht, bestimmte Fertigkeiten des Turnens überhaupt erst einmal zu erwerben (Kurz, 1977). In solchen Fällen können Handlungen schon als Leistung bewertet werden. Dennoch können solche Handlungen im Gegensatz zu den oben genannten Güte- kriterien nicht abgestuft werden. Es wird nur zwischen gelungen oder misslungen entschieden (Kurz, 1977).
„Sport unter der Sinnperspektive Leistung zu betreiben, bedeutet dann, sportliche Situationen deshalb aufzusuchen, weil man erwartet, in ihnen bezogen auf Gütekriterien tüchtig [zu] sein und sich auf diese Weise gegenüber anderen dar[zu]stellen und vor sich selbst bewähren zu können“ (Kurz, 1977, S. 89).
Der Unterschied zwischen schulsportliche und sportliche Leistungen liegt darin, dass sich die motorische, kognitive und soziale Dimension von Leistung über die sportliche Handlung hinaus auch außerhalb der Schule, nämlich im Alltag erweisen muss (Hecker, 2009). Leistungserfahrungen erhalten ihre Nützlichkeit nicht nur für das außerschulische sportliche Handeln, sondern lassen sich auch anhand des schulsportlichen Auftrags zur Entwicklungsförderung durch Bewegung, Spiel und Sport rechtfertigen (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 2004a).
2.2 Bedingungsanalyse
Anmerkung: Da ich mich bei der Planung dieser Sportstunde auf keine konkrete Situation beziehen kann, bleiben die Ausführungen zu den Schülern in manchen Teilen sehr allgemein. In der Praxis ist dies aber hinsichtlich der Schülervoraussetzungen unbedingt erforderlich.
2.2.1 Innere Bedingungen: Schüler
Die Klasse besteht aus 16 Schülerinnen (im weiteren Verlauf Schüler) einer 5. Klasse eines Gymnasiums. In dieser Jahrgangsstufe sind die Mädchen in der Regel 10-12Jahre alt.
Aufgrund ihres Alters befinden sich nach Weineck (2010) die Schüler entweder in der Entwicklungsphase des späten Schulkindalters oder in der ersten puberalen Phase.
Die zuerst genannte Phase beginnt etwa mit zehn Jahren und dauert bis zum Ein- tritt der Pubertät. Viele Autoren sind der Meinung, dass die Kinder in dieser Ent- wicklungsperiode das beste Lernalter haben und die Türen für das spätere Bewe- gungskönnen öffnen. Daher sollte man die erhöhte Lernfähigkeit der Schüler von Anfang an zu einem genauen Bewegungslernen ausnutzen und außerdem sollten falsch gelernte Bewegungen nicht automatisiert werden, um ein späteres Umlernen zu verhindern (Weineck, 2010). Nach Bräutigam (2007) ist diese Phase ein günsti- ges Lernalter für Sprünge, wobei auch gute Leistungen in Gleichgewichtsübungen erbracht werden können.
„Die hohe motorische Lernbereitschaft der Kinder, gepaart mit günstigen Lernvoraussetzungen im physischen, kognitiven und sozialeffektiven Bereich, fordert vom Sportunterricht die Bereit- stellung reichhaltige Bewegungsmöglichkeiten in vielfältiger Beanspruchung.“ (Bräutigam, 2007, S. 79)
Die erste puberale Phase beginnt bei Mädchen mit ca. 11 Jahren und dauert bis etwa zum 15. Lebensjahr. Es sind bei den Schüler vorpubertäre physische Verän- derungen (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 2004) in Form von extremen Proportionsverschiebungen (Größen- und Gewichtszunahme) zuer- kennen. Die Veränderungen während der ersten puberale Phase betreffen im Zu- sammenhang mit dem Gestaltwandel also den motorischen Bereich. Dieser ist durch ein sprunghaftes Längenwachstum der unteren Extremitäten sowie der Aus- bildung der sekundären Geschlechtsmerkmale gekennzeichnet (Söll, 2011).
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