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Das Inzestverbot im österreichischen Rechtssystem

Eine Analyse

von Dorothee Baum (Autor:in)
©2014 Seminararbeit 15 Seiten

Zusammenfassung

Für diese Arbeit wird ausgehend von der väterlichen Urhorde bei Freud das strafrechtliche Inzestverbot (Blutschande) des § 211 des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB) analysiert und in seinem Zusammenhang mit den relevanten Strafbestimmungen betreffend die sexuelle Integrität und die sexuelle Selbstbestimmung dargestellt. Abschließend erfolgt ein kurzer Abriss des rechtswissenschaftlichen Diskussionsstandes zum strafrechtlichen Inzesttabu in Österreich und Deutschland.

Diese Seminararbeit wurde im Rahmen des Seminars „Krypta und Wurzel: Genderkonfiguration in der Psychoanalyse bei Kristeva, Butler, Freud und Lacan“ verfasst. Das Seminar befasste sich mit der Konstitution von gendered subjects mit dem Ziel, eine aktuelle Verortung des psychoanalytischen Diskurses zu leisten und ermöglichte die Diskussion dbzgl. teilweise auch strittiger Fragen.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Inzestverbot bei Freud

3. Inzest oder sexueller Missbrauch?
3.1. Das Inzestverbot des österreichischen Strafgesetzbuches
3.2. Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität
3.3. Sexueller Missbrauch von Minderjährigen
3.4. Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität i. Allg

4. Das Eheverbot des § 6 EheG

5. Rechtswissenschaftlicher Diskussionsstand zur Strafbarkeit des Inzestes in Österreich und Deutschland

6. Fazit

1. Einleitung

Diese Seminararbeit wurde im Rahmen des Seminars „Krypta und Wurzel: Genderkonfiguration in der Psychoanalyse bei Kristeva, Butler, Freud und Lacan “ verfasst. Das Seminar befasste sich mit der Konstitution von gendered subjects mit dem Ziel, eine aktuelle Verortung des psychoanalytischen Diskurses zu leisten und ermöglichte die Diskussion dbzgl. teilweise auch strittiger Fragen.1

Die Verortung des Diskurses wurde durch die Begriffe Krypta und Wurzel angeleitet: Der Begriff der Wurzel umfasst jenes Noch-Verhaftetsein des psychoanalytischen Diskurses mit abendländisch androzentristischen Konzeptionen der Geschlechter, wie sie z.B. im Primat des Phallus oder auch in der väterlichen Urhorde bei Freud Ausdruck fanden. Die Krypta hingegen bildet bedeutungsgemäß jenen Bereich des von diesen Anleihen verdrängten, ausgeschlossen und unbetrauerten mütterlichen Weiblichen, das diese Verwurzelungen unterhöhlt.

Für diese Arbeit wird ausgehend von der väterlichen Urhorde bei Freud das strafrechtliche Inzestverbot (Blutschande) des § 211 des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB) analysiert und in seinem Zusammenhang mit den relevanten Strafbestimmungen betreffend die sexuelle Integrität und die sexuelle Selbstbestimmung dargestellt. Abschließend erfolgt ein kurzer Abriss des rechtswissenschaftlichen Diskussionsstandes zum strafrechtlichen Inzesttabu in Österreich und Deutschland.

2. Das Inzestverbot bei Freud

Freud konstruierte zur Veranschaulichung des Ursprungs der Gesetzlichkeit, ausgehend von der Urhorde Darwins, in der ein gewalttätiger, eifersüchtiger Vater alle Weibchen für sich behält und die heranwachsenden Söhne vertreibt, den Mythos der väterlichen Urhorde. Nach den Vorstellungen Freuds rotteten sich die den Urhordenvater gleichzeitig fürchtenden, verehrenden und beneidenden ausgetriebenen Söhne schließlich zusammen und, vielleicht gab ihnen das Erlernen der Handhabung einer neuen Waffe das Gefühl der Überlegenheit, erschlugen und verzehrten den Vater und machten so der Vaterhorde ein Ende. Nach vollendeter Tat mussten sich die Brüder allerdings, um Zwiespalt, Mord und Gewalt untereinander zu entgehen, dem Verbot des sexuellen Verkehrs mit bestimmten Frauen der Horde und dem Verbot des Vatermordes unterwerfen. So wurde nach Freud das Inzestverbot als symbolisches Gesetz und der Vater als Repräsentant des Gesetzes errichtet. Hierbei hätte die Ermordung des Urhordenvaters anfänglich eine matriarchalische Ordnung oder auch ein Mutterrecht im Sinne Bachofens begünstigt,2 bis durch die Sehnsucht nach der Machtvollkommenheit des Urhordenvaters als dem alten göttlichen Ideal das Ende der Herrschaft der großen Muttergottheiten eingeleitet und die Wandlung zu einer durch Vatergottheiten, die patriarchalische Familie und die Rechtsordnung geprägten Gesellschaft vollzogen wurde. Wo sich in dieser Entwicklung die Stelle für die großen Muttergottheiten findet, die vielleicht allgemein den Vatergöttern vorausgegangen sind, weiß Freud nicht anzugeben.3

Auch wenn Freud versucht, seinen Mythos durch Verweis auf Atkinson zu stützen,4 handelt es sich tatsächlich doch nur um einen rein fiktiven Mythos, eine irrationale und einem androzentristischen Weltbild entstammende Vorstellung über die geschichtliche Vorzeit. Eigentliches Anliegen scheinen die Rechtfertigung und Illustration der Gesetzwerdung von zu Freuds Zeiten herrschenden gesellschaftlichen Moralvorstellungen, wobei nach Ansicht Freuds die Verbote des Inzest und des Vatermordes das Fundament für die Entstehung jeglicher sozialen Ordnung und Zivilisation bilden.

Das von Freud als elementares kulturelles Verbot und ältestes Gesetz konstituierte Inzesttabu wurde und wird in den verschiedenen Kulturen jedoch sehr unterschiedlich gelebt, vielfach waren und sind bestimmte Formen des Inzestes sogar erwünscht. Selbst in den aktuellen nationalen Rechtsordnungen europäischer Staaten wird nicht zwingend von einem Inzesttabu ausgegangen, so ist Inzest z.B. in Frankreich, Belgien, Luxemburg, Frankreich und der Türkei nicht mit Strafe belegt, Rumänien steht derzeit kurz vor der Legalisierung des Inzestes.5 In jenen Staaten, die ein strafrechtliches Inzestverbot vorsehen, sind die Begründungen für diese Strafbarkeit sehr unterschiedlich und umfassen ideologische, moralische, eugenische oder religiöse Rechtfertigungen genauso wie solche des Familienschutzes oder der Aufrechterhaltung des Inzesttabus in der gesellschaftlichen Werteeinstellung.6

3. Inzest oder sexueller Missbrauch?

Strafrechtliche Inzestverbote verbieten in vom jeweiligen Kulturkreis abhängigem Ausmaße den Geschlechtsverkehr zwischen verwandten Personen. Es muss hierbei allerdings klar zwischen Inzest und von Verwandtschaftsverhältnissen unabhängigen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung (sexuellem Missbrauch) unterschieden werden, wobei sexueller Missbrauch auch inzestuös sein kann, der Tatbestand des Inzest jedoch keine geschlechtliche Nötigung, Gewalt, Drohung etc. voraussetzt, sondern auch konsensuale sexuelle Beziehungen unter Erwachsenen, also „opferlose“ Tathandlungen umfasst.

[...]


1 Vgl. in diesem Zusammenhang insb. Laquieze-Waniek. Eva: Die Konstitution des Geschlechts und die Rolle des Inzesttabus in Hegels ,Phänomenologie des Geistes’. In: Auinger/Grimmlinger (Hrsg.): Wissen und Bildung. Zur Aktualität von Hegels Phänomenologie des Geistes anlässlich ihres 200jährigen Jubiläums. Wiener Arbeiten zu Philosophie, Reihe B: Beiträge zur philosophischen Forschung, Band 16, 227–239. Peter Lang Verlag, Frankfurt/Main et al 2007.

2 Bachofen, Johann Jakob: Das Mutterrecht. Eine Untersuchung über die Gynaikokratie der alten Welt nach ihrer religiösen und rechtlichen Natur. Krais & Hoffmann, Stuttgart 1861.

3 Freud, Sigmund: Totem und Tabu. Einige Übereinstimmungen im Seelenleben der Wilden und der Neurotiker. Hugo Heller & Cie., Leipzig/Wien 1913. Im der Autorin vorliegendem Reprint Freud, Sigmund: Totem und Tabu. 10. Auflage, Fischer Taschenbuch Verlag GmbH, Frankfurt a. M. 2007 auf den Seiten 195 ff. (198-199, 203-204).

4 Atkinson, James Jasper: Primal Law. Longmans, Green & Co; London/New York/Bombay 1903 (insb. 220-221, 228).

5 Vgl. das vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht im Auftrag des dt. Bundesverfassungsgerichts (in Hinblick auf den Rechtsstreit BVerfG 2 BvR 392/07 vom 26.2.2008) erstellte Gutachten „Beischlaf zwischen Geschwistern“ vom 19.11.2007, das auf http://www.mpicc.de/de/data/pdf/05-08-inzest_gutachten.pdf frei zugänglich ist. Das verwandte Projekt des Max-Planck-Instituts „Grenzen des Rechtsgüterschutzes bei der Strafbarkeit des Inzests“ ist noch im Laufen, es empfiehlt sich daher, die (bereits jetzt sehr informative) Projekthomepage http://www.mpicc.de/ww/de/pub/forschung/forschungsarbeit/gemeinsame_projekte/inzest.htm zu beobachten.

6 Vgl. insb. Lévi-Strauss, Claude: Die elementaren Strukturen der Verwandtschaft. Suhrkamp, Frankfurt/Main 1981 (dt. von Eva Moldenhauer; im Original: Structures élémentaires de la parenté, Presses universitaires de France, Paris 1949). Thraede, Klaus: Blutschande (Inzest). In: Reallexikon für Antike und Christentum (RAC), Suppl. 2, 9 (2002) 37-85. Verlag Anton Hiersemann, Stuttgart. Hoff, Dagmar von: Familiengeheimnisse: Inzest in Literatur und Film der Gegenwart. Böhlau Verlag, Köln 2003.

Details

Seiten
15
Jahr
2014
ISBN (eBook)
9783668067608
ISBN (Buch)
9783668067615
Dateigröße
443 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Wien
Erscheinungsdatum
2015 (Oktober)
Note
1
Schlagworte
Urhorde Freud Inzestverbot Blutschande sexuelle Integrität sexuelle Selbstbestimmung Inzesttabu Psychoanalyse

Autor

  • Dorothee Baum (Autor:in)

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