Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Frage: „Unternehmenszusammenschlüsse oder Unternehmensteilungen: welche Strategie ist die richtige?“. Es wird dargestellt, ob es grundsätzlich für ein Unternehmen von Vorteil ist, sich mit anderen Unternehmen zusammenzuschließen oder ob es Vorteile bietet sich zu spalten.
Im Einzelnen werden dabei die verschiedenen Möglichkeiten für Unternehmenszusammenschlüsse bzw. -teilungen, inklusive der jeweiligen Vor- und Nachteile, beleuchtet. Nach der Gegenüberstellung von Zusammenschluss und Teilung, folgt dann eine Antwort auf die Fragestellung.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Einleitung
1. Unternehmenszusammenschlüsse
1.1 Differenzierungskriterien
1.1.1 Arten der Differenzierung
1.1.2 Kategorisierung nach Integrationsrichtung
1.1.3 Kategorisierung nach Bindungsintensität
1.2 Ziele / Gründe für Unternehmenszusammenschlüsse
1.3 Ablauf eines Unternehmenszusammenschlusses
2. Unternehmensteilungen
2.1 Arten / Formen von Unternehmensteilungen
2.2 Ziele / Gründe für Unternehmensteilungen
2.3 Ablauf einer Unternehmensteilung
3. Unternehmenszusammenschluss oder Unternehmensteilung?
3.1 Unternehmenszusammenschlüsse
3.2 Unternehmensteilungen
3.3 Die optimale Betriebsgröße
3.4 Zusammenschluss oder Teilung?
4. Fazit
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 0.1
Abbildung 1.1
Abbildung 1.2
Abbildung 2.1
Einleitung
In den Medien hört man immer wieder Meldungen über Zusammenschlüsse und Spaltungen von Unternehmen. In Deutschland gab es im Jahr 2014, 1.919 Unternehmenszusammenschlüsse (siehe Abbildung 0.1).
„Eine Unternehmensverbindung ist eine vollständige oder teilweise Vereinigung bislang selbstständiger Unternehmen, ohne dass deren Selbstständigkeit nach der Vereinigung weiterhin existent sein muss.“ (Drosse & Vossebein, 2005, S. 115)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 0.1 (Bureau van Dijk (M&A Review). (n.d.). Anzahl der M&A Deals in Deutschland von 2007 bis 2014. In Statista - Das Statistik-Portal. Zugriff am 12. Oktober 2015, von http://de.statista.com/statistik/daten/studie/233975/umfrage/anzahl-der-munda-deals-in-deutschland-nach-quartalen/.)
Auf der anderen Seite gibt es aber, statt sich mit anderen Unternehmen zusammenzuschließen, auch die Möglichkeit der Unternehmensteilung (Spaltung).
„Die Spaltung stellt einen ihrer Art nach einzigartigen Vorgang dar, bei dem Wirtschaftsguter, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eines Rechtsträgers ohne Durchführung einer Liquidation auf mehrere hierzu neu gegründete oder bereits bestehende Unternehmensträger übertragen werden.“ (Bysikiewicz, 2008, S. 7)
Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Frage: „Unternehmenszusammenschlüsse oder Unternehmensteilungen: welche Strategie ist die richtige?“. Es wird dargestellt, ob es grundsätzlich für ein Unternehmen von Vorteil ist, sich mit anderen Unternehmen zusammenzuschließen oder ob es Vorteile bietet sich zu spalten.
Im Einzelnen werden dabei die verschiedenen Möglichkeiten für Unternehmenszusammenschlüsse bzw. Teilungen, inklusive der jeweiligen Vor- und Nachteile, beleuchtet. Nach der Gegenüberstellung von Zusammenschluss und Teilung, folgt dann eine Antwort auf die o.g. Fragestellung.
1. Unternehmenszusammenschlüsse
Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit den verschiedenen Formen der Unternehmenszusammenschlüsse und ihren wesentlichen Motiven und Zielen.
1.1 Differenzierungskriterien
1.1.1 Arten der Differenzierung
Unternehmenszusammenschlüsse können nach verschiedenen Kriterien kategorisiert werden. Die beiden wesentlichen Unterscheidungsmerkmale sind dabei die Integrationsrichtung und Bindungsintensität. Weiterhin können Zusammenschlüsse noch nach rechtlicher Zulässigkeit und Verbindungsdauer kategorisiert werden. Die beiden letztgenannten werden in dieser Hausarbeit nicht weiter betrachtet. (Schöffski, Fricke, & Guminski, 2008, S. 455)
1.1.2 Kategorisierung nach Integrationsrichtung
Anhand der Integrationsrichtung lassen sich drei Arten von Zusammenschlüssen unterscheiden. Abbildung 1.1 gibt einen Überblick über die möglichen Integrationsrichtungen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1.1 (Korndörfer, 1999, S. 122)
Bei einem Zusammenschluss auf horizontaler Ebene schließen sich Unternehmen auf der gleichen Produktions- oder Handelsstufe zusammen. Ein Beispiel dafür wäre der Zusammenschluss mehrerer Papierfabriken.
„Zusammenschlüsse auf horizontaler Ebene dienen der Erweiterung der Produktionsbreite. Es wachsen Produktionsmenge und Produktionswert, entweder unter Beibehaltung des ursprünglichen Fertigungsprogramms oder unter Erweiterung des Fertigungsprogramms durch neue Erzeugnisse.“ (Korndörfer, 1999, S. 121)
Ein Zusammenschluss auf vertikaler Ebene erfolgt zwischen Unternehmen mit aufeinanderfolgenden Produktionsstufen. Ein Beispiel dafür ist die Angliederung eines Papierherstellers an eine Druckerei. Hierbei würde es sich um einen „backward integration“ handeln. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit der „forward integration“. Bei einer „forward integration“ wird eine nachgelagerte Stufe angegliedert, etwa ein Verlag an eine Druckerei.
„Zusammenschlüsse auf vertikaler Ebene dienen der Erweiterung der Produktionsliefe. Als Maß für das Ergebnis eines vertikalen Zusammenschlusses reicht besonders im FaIle der "backward integration" der Umsatz oft nicht aus, und man versucht, das Wachstum der neu entstandenen Wirtschaftseinheit mit Hilfe der Wertschöpfung ("value added" = Produktionswert abzüglich aller Vorleistungen) zu erfassen.“ (Korndörfer, 1999, S. 121)
Als Drittes besteht noch die Möglichkeit einer diagonalen (anorganischen) Unternehmensverbindung. Bei dieser Art des Zusammenschlusses kommen die Unternehmen aus verschiedenen Branchen. (Korndörfer, 1999)
1.1.3 Kategorisierung nach Bindungsintensität
Anhand der Bindungsintensität zwischen Unternehmen lassen sich die Kooperation und die Konzentration unterscheiden.
„Im FaIle einer Kooperation richtet sich die Zusammenarbeit häufig auf die Optimierung betrieblicher Teilfunktionen (z.B. gemeinsame Beschaffung oder Produktion), die beteiligten Unternehmen bleiben hierbei wirtschaftlich und rechtlich selbstständig. […] Eine Konzentration liegt vor, wenn zumindest eines der beteiligten Unternehmen seine wirtschaftliche und u.U. auch seine rechtliche Selbstständigkeit verliert.“ (Drosse & Vossebein, 2005, S. 117)
Im nachfolgenden Teil der Arbeit wird zunächst auf die verschiedenen Möglichkeiten der Kooperation eingegangen. Eine Kooperation zwischen Unternehmen kann auch zunächst stillschweigend, durch konkludentes Handeln, ohne schriftliche Vereinbarung, erfolgen. Ein solches Verhalten ist zum Beispiel im Bankenbereich bei Gebühren zu beobachten. Die Kooperationsformen lassen sich in acht Formen unterteilen. (Schneck O. , 2015, S. 58)
Kooperationsform: Interessensgemeinschaft
Im weitesten Sinne wird unter Interessengemeinschaft, eine vertraglich geregelte Verbindung von selbstständig bleibenden Unternehmen verstanden. Beispiele für Interessengemeinschaften sind zum Beispiel Gewinngemeinschaften. Dabei werden die Gesamtgewinne oder Verluste der beteiligten Unternehmen in einem Pool gesammelt und nach einem vorher festgelegten Schlüssel an die Unternehmen verteilt. Weiterhin sind Einkaufsgemeinschaften oder Gemeinschaften zur Schaffung von Synergieeffekten in Forschung und Entwicklung möglich. (Drosse & Vossebein, 2005, S. 118)
Kooperationsform: Verband
Unternehmensverbände sind institutionalisierte Kooperationen, die der Vertretung und Beratung ihrer Mitglieder dienen. Die Wirtschaftsverbände in Deutschland lassen sich in drei Bereiche aufteilen. Wirtschaftsfachverbände beraten und vertreten ihre Mitglieder in wirtschaftlichen und steuerlichen Dingen. Wirtschaftsfachverbände sind regional organisiert und zu Spitzenorganisationen zusammengefasst.
Arbeitgeberverbände vertreten und beraten ihre Mitglieder zu sozialpolitischen Fragen und sind ebenfalls regional und übergeordnet in Spitzenverbänden organisiert.
Kammern übernehmen Aufgaben zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft ihres Kammerbezirks und unterstützen durch Vorschläge und Gutachten die Behörden. (Drosse & Vossebein, 2005, S. 118)
Kooperationsform: Arbeitsgemeinschaft und Konsortium
Arbeitsgemeinschaften entstehen für Aufgaben/Projekte, welche zeitlich begrenzt, inhaltlich klar abgegrenzt sind und von mehreren Unternehmen zusammen erfüllt werden. Ein Beispiel dafür ist die Zusammenarbeit von Handwerkern für ein bestimmtes Projekt. Arbeiten Banken zeitlich befristet zusammen, etwa bei der Ausgabe von Wertpapieren spricht man von einem Konsortium. (Schneck O. , 2015, S. 58)
Kooperationsform: Kartell
Kartelle sind Kooperationen zwischen Unternehmen, die gemeinsame Absprachen bezüglich bestimmter Marktfunktionen treffen. Durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung sind Kartelle in Deutschland grundsätzlich verboten. Generell verboten sind Preisabsprachen (Preiskartelle), Regelungen zu Produktion und Absatz (Quotenkartelle) und Aufteilung von Absatzgebieten (Gebietskartelle). Einige Formen des Kartells sind allerdings nach §2 GWB nicht von einem generellen Verbot betroffen. Zu nennen sind dabei Anmeldekartelle, Widerspruchskartelle und Erlaubniskartelle. Unter Anmeldekartelle fallen Normenkartelle, bei denen mehrere Unternehmen in einer Branche die Vereinheitlichung von Produkten beschließen. Exportkartelle ohne Inlandswirkung sind ebenfalls Anmeldekartelle. Hierbei vereinbaren Unternehmen Mindestpreise gegenüber Auslandskunden.
Widerspruchskartelle sind zulässig, wenn die Kartellbehörde nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Anmeldung widerspricht. Zu nennen sind Konditionenkartelle und Rabattkartelle, bei denen sich Unternehmen auf einheitliche Konditionen oder Rabattmodelle einigen.
Erlaubniskartelle werden nur mit einer Genehmigung der Kartellbehörde wirksam. Darunter fallen Exportkartelle mit Inlandswirkung und Strukturkrisenkartelle.
Wenn die Kartellbehörde eine Verbindung nicht genehmigt, kann der Bundeswirtschaftsminister ein Kartell trotzdem genehmigen, wenn ein überragendes Interesse der Allgemeinheit besteht. (Drosse & Vossebein, 2005, S. 120ff)
Kooperationsform: Strategische Allianz
Bei der strategischen Allianz handelt es sich um eine horizontale Kooperation von Unternehmen, die durch Bündelung von Potentialen versuchen, ihre Wettbewerbsposition zu stärken. Diese Bündelung von Potentialen kann in unterschiedlichen Bereichen stattfinden. Beispielweise im Absatzbereich oder in der Forschung und Entwicklung. (Schneck O. , 2015, S. 59)
Kooperationsform: Virtuelles Unternehmen
In einem virtuellen Unternehmen schließen sich rechtlich selbstständige Unternehmen zusammen und bringen ihre Kernkompetenzen in das virtuelle Unternehmen ein. Die Abstimmung erfolgt dabei meistens über das Internet. Das virtuelle Unternehmen ist auf die Dauer der Projektbearbeitung beschränkt. Diese Form der Kooperation wird oftmals bei der Entwicklung von Open Source Projekten verwendet. (Schneck O. , 2015, S. 60)
Kooperationsform: Joint Venture
Bei einem Joint Venture handelt es sich um eine langfristige Kooperationsform zwischen rechtlich unabhängigen Unternehmen. Diese schließen sich zur Führung eines rechtlich selbstständigen Unternehmens zusammen. Diese Form der Kooperation findet man sehr oft bei der Erschließung von ausländischen Märkten, bei denen lokale Bestimmungen einen nationalen Partner mit einer Mindestbeteiligung in der Unternehmensleitung vorsehen. (Drosse & Vossebein, 2005, S. 122)
Kooperationsform: Franchising
Beim Franchising wird ein Kooperationsvertrag zwischen zwei rechtlich selbstständigen Partnern zum Vertrieb von Ware geschlossen. Der Franchisegeber stellt dabei dem Franchisenehmer ein Vertriebs- und Marketingkonzept zur Verfügung. Ein Beispiel für diese Form der Kooperation ist das Geschäftsmodell von McDonalds. (Drosse & Vossebein, 2005, S. 123)
Neben den beschriebenen Kooperationsformen, gibt es noch die Konzentrationsformen als Möglichkeit des Zusammenschlusses. Bei Konzentrationen wird ein Wirtschaftsunternehmen an ein anderes angegliedert. Dabei geht die wirtschaftliche Selbstständigkeit des untergeordneten Unternehmens verloren bzw. wird zumindest eingeschränkt. (Schneck O. , 2015, S. 63)
Konzentrationsform: Mehrheitsbeteiligung
Mehrheitsbeteiligungen sind verbundene Unternehmen gemäß §16 AktG. Hierbei steht ein Unternehmen in Besitz eines anderen Unternehmens. Einem Unternehmen gehören also gewisse Anteile am Kapital oder die Mehrheit der Stimmrechte in der Anteilseigner Versammlung.
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