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Mitwirkung der deutschen Bundesländer an der Europapolitik

©2010 Hausarbeit 12 Seiten

Zusammenfassung

Diese Arbeit möchte klären, ob die Bundesländer die Möglichkeit haben, sich effektiv an den Prozessen der europäischen Politik zu beteiligen und ob sie im Endeffekt durch die voranschreitende Europäisierung immer weiterer Bereiche Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten gewinnen oder verlieren.

Die Bundesländer besitzen im innerstaatlichen Rechtssetzungsverfahren durch den Bundesrat eine maßgebende Position. Im Entscheidungsprozess der EU versuchen sie, ihr Gewicht zu verstärken und die europäischen Vorhaben wirkungsvoll zu beeinflussen. Auch die Europäische Union erkannte an, dass diese, dem Nationalstaat unterordnete Ebene, hohes Potenzial aufweist. Die Bundesländer sehen sich in einem Spannungsverhältnis zwischen verfassungsänderungsfester bundesstaatlicher Ordnung einerseits und Bekenntnis zu einem vereinigten Europa andererseits gefangen. Der föderalistische Aufbau der Bundesrepublik kollidiert mit ihrer Integrationsbestrebung in die europäische Gemeinschaft. Aufbauend auf diesen Tatsachen, des Kompetenzverlusts und der daraus folgenden Kompetenzkompensation der Bundesländer, werde ich die drei institutionalisierten Kanäle der Einflussnahme vorstellen. Anhand eines Fallbeispiels zeige ich den praktischen Umgang der Bundesländer mit diesen Instrumenten.

Diese Hausarbeit lässt sich theoretisch in der Europäisierung verorten. Kennzeichnend für diese Theorie ist die wachsende Verlagerung der Kompetenzen und Souveränität von subnationaler und nationalstaatlicher Ebene auf eine übergeordnet supranationale Ebene, in diesem Fall die Europäische Union. Die stärkere Kompetenzverlagerung weg von der subnationalen hin zur supranationalen Ebene zwingt gerade die Bundesländer in unserem föderal aufgebauten Staat zur Kompensation und stärkeren Kompetenzabgrenzung innerhalb der Bundesrepublik. Mit der Integration in die EU geben alle Mitgliedstaaten Souveränitätsrechte ab, tragen somit zu einer verbesserten Zusammenarbeit bei und schaffen ein in Vielfalt geeintes Europa.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Anpassung an Europa
2.1. Kompetenzkompensation/Kompetenzabgrenzung
2.2. Subsidiaritätsprinzip

3. Kanäle der Einflussnahme
3.1. Bundesrat
3.1.1. Mitwirken im Ministerrat der Europäischen Union
3.1.2. Fazit zum Kanal Bundesrat
3.2. Ausschuss der Regionen
3.2.1. Fazit zum Kanal Ausschuss der Regionen
3.3. Ländervertretungen
3.3.1. Fazit zum Kanal Ländervertretungen

4. Fallbeispiel

5. Abschließendes Fazit

Literatur- und Quellenangabe

1. Einleitung

Im Zeitalter der Globalisierung sei, wie schon Daniel Bell sagte, „der Nationalstaat zu klein für die großen und zu groß für die kleinen Probleme des Lebens geworden“1. Die entscheidende neue Schnittstelle besteht vielmehr zwischen der supra- und subnationalen Ebene. Die supranationale Ebene kann globale Ereignisse wie zunehmende Vernetzung, Umweltverschmutzung, Welthandel, Konfessionskonflikte und Katastrophen effektiver bewältigen. Eben all jene Probleme und Aufgaben, die die Menschheit jetzt und in Zukunft beschäftigen werden. Die subnationale Ebene ist ihr Gegenpart. Ihre Nähe zu den Menschen zeichnet sie aus. Ihre Aufgabe besteht darin, die Maßnahmen umzusetzen, sie effektiv auszufüllen und dabei die Menschen, die von diesen Maßnahmen betroffen sind, mitzunehmen. Die Schnittstelle zwischen diesen Ebenen sind die drei institutionalisierten Kanäle, die den deutschen Bundesländer zur Verfügung stehen.

Am Ende dieser Arbeit möchte ich klären, ob die Bundesländer die Möglichkeit haben, sich effektiv an den Prozessen der europäischen Politik zu beteiligen. Ob sie im Endeffekt durch die voranschreitende Europäisierung immer weiterer Bereiche Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten gewinnen oder verlieren.

Die Bundesländer besitzen im innerstaatlichen Rechtssetzungsverfahren durch den Bundesrat eine maßgebende Position. Im Entscheidungsprozess der EU versuchen sie, ihr Gewicht zu verstärken und die europäischen Vorhaben wirkungsvoll zu beeinflussen. Auch die Europäische Union erkannte an, dass diese, dem Nationalstaat unterordnete Ebene, hohes Potenzial aufweist. Die Bundesländer sehen sich in einem Spannungsverhältnis zwischen verfassungsänderungsfester bundesstaatlicher Ordnung einerseits und Bekenntnis zu einem vereinigten Europa andererseits2 gefangen. Der föderalistische Aufbau der Bundesrepublik kollidiert mit ihrer Integrationsbestrebung in die europäische Gemeinschaft. Aufbauend auf diesen Tatsachen, des Kompetenzverlusts und der daraus folgenden Kompetenzkompensation der Bundesländer, werde ich die drei institutionalisierten Kanäle der Einflussnahme vorstellen. Anhand eines Fallbeispiels zeige ich den praktischen Umgang der Bundesländer mit diesen Instrumenten.

Diese Hausarbeit lässt sich theoretisch in der Europäisierung verorten. Kennzeichnend für diese Theorie ist die wachsende Verlagerung der Kompetenzen und Souveränität von subnationaler und nationalstaatlicher Ebene auf eine übergeordnet supranationale Ebene, in diesem Fall die Europäische Union. Die stärkere Kompetenzverlagerung weg von der subnationalen hin zur supranationalen Ebene zwingt gerade die Bundesländer in unserem föderal aufgebauten Staat zur Kompensation und stärkeren Kompetenzabgrenzung innerhalb der Bundesrepublik. Mit der Integration in die EU geben alle Mitgliedstaaten Souveränitätsrechte ab, tragen somit zu einer verbesserten Zusammenarbeit bei und schaffen ein in Vielfalt geeintes3 Europa.

2. Anpassung an Europa

2.1. Kompetenzkompensation/Kompetenzabgrenzung

Die fortschreitende Verlagerung von Kompetenzen zwang die Bundesländer zum Handeln. Bis 1992 verfolgten die Bundesländer eine Abwehrhaltung gegenüber der Europäischen Union. Diese passive Position gaben sie zu Gunsten einer aktiven Rolle auf. Die Länder setzten von nun an weniger auf saubere Kompetenzabgrenzung als vielmehr auf den Ausbau ihrer Mitgestaltungsmöglichkeiten4. Die Länder sowie die EU erkannten, dass eine Beteiligung an der Politik der EU den innerstaatlichen Kompensationsbedarf vermindern5 und so Probleme im weiteren Prozessverlauf ausräumen wird. Durch den Vertrag von Maastricht wurde die Kompensationsebene zwischen Bundesländern und EU in Form des Ausschusses der Regionen geschaffen. Den Bundesländern war bewusst, dass eine „vollständige Kompensation der Kompetenzverluste kaum zu fordern sei“6, „da diese nicht nur die Länder, sondern auch den Bund betreffen“7. Daher verfolgten die Länder den Weg, ihre Kompetenzverluste durch Einflussausbau auf die innerstaatlichen Willensbildungsprozesse des Bundes in europäischen Angelegenheiten zu ersetzen. In diesem Rahmen wurde 1993 das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der EU verabschiedet.

2.2. Subsidiaritätsprinzip

Mit dem Vertrag von Maastricht wurden nicht nur innerhalb der EU neue vertragliche Regelungen festgelegt. Auch der Art. 23 des Grundgesetzes der Bundesrepublik wurde daraufhin geändert und galt fortan als Europaartikel. Das in diesem Artikel festgelegte Subsidiaritätsprinzip ist vor allem auf Drängen der Länder im Grundgesetz verankert worden. Auch die EU übernahm dieses Prinzip in ihren Gesetzesbestand übernommen. Die Subsidiarität ist als reine Schutzmaßnahme der Länder gegenüber der Kompetenzausweitung der Gemeinschaft gedacht. Dabei versteht sich das Prinzip nicht nur als Einbahnstraße verstanden, sondern dient auch der Gemeinschaft zur Kompetenzerweiterung8. Die Subsidiarität soll Bürgernähe, klarere Kompetenzabgrenzung, -verteilung und -rückholung auf die unterste Ebene gewährleisten. Eine Schwäche, die das Subsidiaritätsprinzip aufweist, stellt die fehlende Einklagbarkeit dar. So ist es mühsam, vor einem Gericht Beweise für die bessere Eignung einer übergeordneten bzw. untergeordneten Ebene vorzulegen.

3. Kanäle der Einflussnahme

Die Bundesländer haben im Wesentlichen drei Kanäle, durch die sie auf die europäische Politik Einfluss nehmen können. Der Bundesrat beschreibt hierbei den wichtigsten und einflussreichsten Kanal. 1992 wurde im Grundgesetz durch Art. 23 der Rahmen der Beteiligung an europäischen Vorhaben ausgebaut und verankert.
Lediglich mit beratender Funktion ist der Kanal des Ausschuss der Regionen, in dem die Bundesländer vertreten sind, ausgestattet. Er besitzt weniger Einfluss als der Bundesrat, kann aber als Sprachrohr der Bundesländer bei der Europäischen Union insbesondere bei der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat angesehen werden. Die dritte institutionalisierte Möglichkeit der Einflussnahme bilden die 16 Landesvertretungen der Bundesländer, die bei der EU angesiedelt sind. Sie besitzen vormals nur repräsentative Funktionen und Austauschmöglichkeiten, die keinem rechtlichen Rahmen unterliegen.

[...]


1 Bell, Daniel; In Gegensinn zur Weltpolitik und Weltwirtschaft; Neue Züricher Zeitung; 5. Juli 1951.

2 Vitzthum, Wolfgang; Der Föderalismus in der europäischen und internationalen Einbindung der Staaten; AöR; 1990; S.283.

3 Vgl. Europamotto

4 Hoppe, Ursel/ Schulz, Günther; Der Ausschuss der Regionen; in Franz H. U. Borkenhagen, Christian Bruns-Klöss, Gerhard Memminger und Otti Stein (Hrsg.); Die Deutschen Länder in Europa – Politische Union und Wirtschafts- und Währungsunion; Baden-Baden; 1992; S.27.

5 Paul, Matthias; Inauguraldissertation: Art. 23 GG als Regelung kompensatorischer Länderbeteiligung; Fachbereich Rechtswissenschaften; Johann Wolfgang Goethe Universität; Frankfurt am Main; 1999; S. 120.

6 Wilhelm, Paul; Europa im Grundgesetz: Der neue Art. 23; BayVBI; 1992; S.708.

7 Paul, Matthias; Inauguraldissertation: Art. 23 GG als Regelung kompensatorischer Länderbeteiligung; Fachbereich Rechtswissenschaften; Johann Wolfgang Goethe Universität; Frankfurt am Main; 1999; S. 51.

8 Tauras, Olaf; Der Ausschuss der Regionen – Institutionalisierte Mitwirkung der Regionen in der EU; agenda Verlag; Münster; 1997; S.66.

Details

Seiten
Jahr
2010
ISBN (eBook)
9783668091696
ISBN (Buch)
9783668091702
Dateigröße
822 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Trier
Erscheinungsdatum
2015 (November)
Schlagworte
Europa Europapolitik Bundesländer
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Titel: Mitwirkung der deutschen Bundesländer an der Europapolitik