Sterbehilfe, Euthanasie und die Würde des Menschen als Themen für den Religionsunterricht in der Berufsfachschule
Zusammenfassung
Kurz vor der Unterrichtsvorbereitung ging der Fall der US-Amerikanerin Brittany Maynard durch die Medien. Die 29-jährige hatte einige Monate zuvor die Diagnose eines tödlichen verlaufenden Gehirntumors bekommen und ihren Plan, mit Hilfe einer Organisation von Sterbehilfe Gebrauch zu machen, öffentlich gemacht. Für ihren Fall kann ich viel Verständnis aufbringen, da sie wenige Wochen oder Monate später an ihrer Krankheit gestorben wäre. Ich weiß nicht, wie ich in einer ähnlichen Situation entscheiden würde.
Entsprechend der kaum vorhandenen Erfahrung mit diesem Thema, ist die Planung und Ausarbeitung dieser Unterrichtseinheit meine erste richtige und theoretisch fundierte Auseinandersetzung mit der Thematik zur Sterbehilfe.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Persönliche Begegnung
2. Analyse des didaktischen Bedingungsfeldes
2.1 Situation der Schule
2.2 Situation der Klasse
2.3 Vorhergehender Unterricht
2.4 Beobachtung zu einzelnen Schüler*innen
3. Theologische Orientierung
4.1 Didaktische Orientierung
4.2 Didaktische Entscheidung / Lernziele
4.3 Methodische Entscheidung
4.4 Verlaufsplan
5. Kritische Reflexion
Literatur
Anhang
1. Persönliche Begegnung
In dem Unterricht, den ich selbst als Schülerin erlebt habe, gab es keinerlei Berührungspunkte mit dem Thema Tod und Sterben, bzw. mit Sterbehilfe. Von Sterbehilfe habe das erste Mal bewusst gehört, als sich Kommilitonen vor geschätzt vier Jahren darüber unterhalten haben, dass sie eine Dokumentation über einen psychisch kranken Schweizer gesehen haben, der sich mit Hilfe einer Organisation das Leben nehmen wollte und sich dabei hat begleiten lassen. Von der Erzählung schockiert und doch in einer Weise neugierig, habe ich mir diese Dokumentation im Internet angesehen. Da psychische Erkrankungen für geistig Gesunde nur schwer vorstellbar sind und ich in meinem sozialen Umfeld keinerlei Erfahrung mit diesen Erkrankungen habe, war ich sehr schockiert über die Entscheidung des körperlich fast gesunden Mannes im Alter von Mitte 50. Ich habe mir noch lange Zeit Gedanken darum gemacht. Auch wenn ich heute noch darüber nachdenke, fällt es mir schwer, für exakt diesen Fall Verständnis aufzubringen. Dazu kommt, dass vor zwei Jahren ein Bekannter einer guten Freundin aufgrund seiner psychischen Erkrankung Suizid begangen hat. Das hat mich (trotz dass ich ihn nicht persönlich kannte) sehr mitgenommen. Prinzipiell fühle ich mich, wie vermutlich viele Menschen, eher hilflos und ratlos, wenn es um das Thema Tod und Sterben geht.
Kurz vor der Unterrichtsvorbereitung ging der Fall der US-Amerikanerin Brittany Maynard durch die Medien. Die 29-jährige hatte einige Monate zuvor die Diagnose eines tödlichen verlaufenden Gehirntumors bekommen und ihren Plan, mit Hilfe einer Organisation von Sterbehilfe Gebrauch zu machen, öffentlich gemacht. Für ihren Fall kann ich viel Verständnis aufbringen, da sie wenige Wochen oder Monate später an ihrer Krankheit gestorben wäre. Ich weiß nicht, wie ich in einer ähnlichen Situation entscheiden würde.
Entsprechend der kaum vorhandenen Erfahrung mit diesem Thema, ist die Planung und Ausarbeitung dieser Unterrichtseinheit meine erste richtige und theoretisch fundierte Auseinandersetzung mit der Thematik zur Sterbehilfe.
2. Analyse des didaktischen Bedingungsfeldes
2.1 Situation der Schule
Das evangelisch sozialpädagogische Berufskolleg besteht bereits seit 1955. Die Geschichte der Ausbildungsstätte reicht sogar bis 1914 zurück. Das Berufskolleg versteht sich als diakonische Schule, die auf der Basis des christlichen Menschenbildes einladend, erlebbar und lebendig sein will.
Die Schule hat ca. 550 Schüler*innen, aufgeteilt auf 23 Klassen, die von ca. 40 Lehrer*innen unterrichtet werden. Die Schule hat einen Einzugsbereich über das gesamte Münsterland. Wie im Namen der Schule schon zu lesen ist, liegt der Schwerpunkt der verschiedenen Bildungsgänge im pädagogischen/ sozialen/ erzieherischen Bereich. Die minimale Zugangsvoraussetzung ist allerdings (im Unterschied zu anderen Berufskollegs) der Hauptschulabschluss nach Klasse 10. So können die Schüler*innen hier, je nach Bildungsgang, die Fachoberschulreife, Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife erreichen und berufliche Qualifikationen im sozialen Bereich erwerben (staatl. geprüfte*r Sozialhelfer*in, Kinderpfleger*in, Heilerziehungspfleger*in, Erzieher*in).
Sowohl die Schüler*innen als auch die Lehrer*innen sind konfessionell gemischt. Ein fester Bestandteil der Schulkultur sind gottesdienstliche Feiern, Andachten und Meditationen. Dadurch soll die Schulgemeinde erfahrbar werden. Besonders ist außerdem, dass es in der Schule einen Meditationsraum gibt. Dieser wird von den Lehrkräften mit den Schüler*innen genutzt, um zu meditieren und zur Ruhe zu kommen. Regelmäßig findet hier die sogenannte „stille Pause“ statt. Außerdem gibt es eine Schulpfarrerin, die für seelsorgerische Belange und andere spirituelle Begleitungen zuständig ist.
Die Schule verzichtet bewusst auf ein akustisches Signal, welches den Stundenanfang und die Pausen ankündigt. So wird der Unterricht zum Ende nicht gestört. Jedoch führt diese Regelung auch häufig dazu, dass die Schüler*innen zu spät in den Unterricht kommen.
2.2 Situation der Klasse
Die Klasse, in der ich hospitiert habe und unterrichten werde, ist eine Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen vom Typ Sozialhelfer. Die Schüler*innen, die diesen Bildungsgang besuchen, müssen mindestens den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 vorweisen. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Bildungsganges nach zwei Schuljahren erlangen sie die Fachoberschulreife (mit Qualifikation zum Besuch der Oberstufe möglich) und den Berufsabschluss als staatlich anerkannte*r Sozialhelfer*in. Im Bildungsgang integriert sind insgesamt 16 Wochen Praktikum, die in Kindertagesstätten (4 Wochen), Pflegeheimen und Behinderteneinrich-tungen (jeweils 6 Wochen) absolviert werden müssen. Der Bildungsgang findet vollzeitschulisch statt, die Praktika werden in Blöcken absolviert. Der Bildungs-gang beinhaltet vier Lernfelder. Religionsunter-richt hat durchschnittlich einen Stundenanteil von
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Abbildung 1: Stundentafel im Bildungsgang (www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de).
5% (vergleichbar mit Sport und Politik). Die Klasse hat momentan zwei Stunden Religionsunterricht pro Woche bei Frau Muster. Besonders ist, dass Frau Muster die Klasse zehn Stunden pro Woche unterrichtet (in Ernährung und Hauswirtschaft, sowie Praxis hauswirtschaftlicher Versorgung) und auch Klassenlehrerin ist.
Die Schüler*innen sind bereits im zweiten Ausbildungsjahr, sie werden also im kommenden Sommer ihren Abschluss machen. In der Klasse sind zehn Schülerinnen und acht Schüler zwischen 17 und 21 Jahren. Zehn von ihnen haben einen Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (Mindestvoraussetzung) und die anderen acht einen Realschulabschluss. Neun der Schüler*innen sind katholisch, sieben evangelisch und zwei konfessionslos. Der Religionsunterricht findet Freitags in der 3. und 4. Stunde statt (9:40-11:10Uhr). In den beiden Stunden davor findet Unterricht im Fach Sozialpädagogik statt.
Der Klassenraum ist ziemlich klein und eng, so dass etwaige Umbauten (z.B. zum Stuhlkreis, Gruppenarbeit) machbar, aber schwierig sind. Da eine Seite komplett aus Fenstern besteht, wirkt der Raum sehr hell und freundlich. In der Klasse ist eine Tafel vorhanden. Andere technische Geräte (CD-Player, Laptops, Beamer, Tablets, TV mit DVD-Player) sind in der Schule vorhanden. Weiterhin gibt es einen Computerraum, den die Schüler*innen nutzen können. Frau Muster gibt der Klasse regelmäßig Hausaufgaben, nimmt dabei aber Rücksicht auf Zeiten, in denen z.B. mehrere Klausuren anstehen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Sitzordnung in der Klasse der Schülerinnen und Schüler (eigene Abbildung).
2.3 Vorhergehender Unterricht
Die Unterrichtsreihe zum Thema „Tod und Sterben“ wurde Mitte November begonnen. Frau Muster hatte das Thema und auch den Besuch von Studenten der Klasse mehrfach vorher angekündigt. Dies hat sie bereits weit im Vorfeld getan, um herauszufinden, ob sich ein*e Schüler*in momentan in einer emotional schwierigen Situation befindet, damit sich diese*r ihr öffnen kann und sie so gegebenenfalls darauf Rücksicht nehmen kann. Die Unterrichtsreihe wird mit den Schüler*innen bearbeitet, weil sie Ende Januar ihr Praktikum im Altenheim beginnen. Da es durchaus vorkommen kann, dass eine*r der Bewohner*innen während der Praktikumszeit verstirbt, ist es wichtig, die Schüler*innen darauf vorzubereiten. Sie sollten sich im Vorfeld mit dem Tod und Sterben an sich, sowie mit dem „professionellen“/ „beruflichen“ Umgang damit, beschäftigt haben. Der Praxisbezug sollte möglichst immer gegeben sein und hat in dieser Klasse bei diesem Thema auch eine besonders hohe Relevanz.
Eingeführt wurde die Unterrichtsreihe mit einer Geschichte von einem Sterbenden, der ein letztes Mal die sportlichen Errungenschaften seines Lebens betrachten wollte, bevor er zum Sterben ins Krankenhaus worden ist. Danach wurden im Stuhlkreis Bilder verteilt (von Schmetterlingen, entwurzelten Bäumen, steinigen Wegen usw.). Jede*r Schüler*in sollte sich ein Bild nehmen und dieses in Hinsicht auf Tod und Sterben interpretieren. Diese Gesprächsrunde habe ich als sehr persönlich und ehrlich empfunden. Eine Schülerin wurde sogar so von ihren Emotionen überrascht, dass sie kurz den Klassenraum verlassen musste. In den darauf folgenden Stunden wurden Definitionen erarbeitet von „Tod“, „Sterben“, „Hirntod“ und die Schüler*innen haben die Geschichte eines jungen Mädchens kennengelernt, die an Krebs erkrankt ist. Anhand dieser Geschichte haben sie Merkmale der verschiedenen Sterbephasen herausgearbeitet, die darauf mit den Sterbephasen nach Kübler-Ross verglichen und ergänzt wurden. Daraus sollen praktische Handlungsmöglichkeiten erarbeitet und zugeordnet werden, die den Schüler*innen helfen können, mit einem/ einer Sterbenden oder einem/ einer Trauernden umzugehen. Bis zu den studentischen Unterrichtsversuchen im Januar werden die Schüler*innen noch die Trauerphasen erarbeiten und einen Ausflug zu einer Hospizbewegung machen. Es sind außerdem noch Unterrichtseinheiten zur Euthanasie und zur Hoffnung im Glauben vorgesehen.
2.4 Beobachtung zu einzelnen Schüler*innen
Die Gruppe macht einen sehr vertrauten Eindruck und der Umgang untereinander wirkt auf Beobachter respektvoll und freundschaftlich.
Der sehr persönliche Austausch zu Beginn der Unterrichtsreihe, in dem einige Schüler*innen Gefühle und Gedanken geäußert haben, die sehr vertrauenswürdig sind, zeigt, dass sie sich in der Klasse wohlfühlen und darauf vertrauen, dass ihre Gefühle von den Mitschüler*innen und der Lehrerin ernst genommen und respektvoll behandelt werden.
Das Leistungsniveau der Schüler*innen ist sehr unterschiedlich, allgemein aber eher schwach ausgeprägt. Das Herausarbeiten der verschiedenen Sterbephasen fiel ihnen ziemlich schwer. Das niedrige Leistungsniveau muss auch im eigenen Unterrichtsversuch berücksichtigt werden.
Nach der kurzen Hospitationsphase ist es sehr schwierig, Aussagen über einzelne Schüler*innen zu treffen, unter anderem weil die Schüler*innen zum Teil sehr unregelmäßig am Unterricht teilnehmen. Von 18 Schüler*innen waren maximal elf anwesend, in unterschiedlicher Besetzung.
Prinzipiell ist zu sagen, dass alle Schüler*innen einen freundlichen Eindruck machten und im beobachteten Unterricht gut und konzentriert mitarbeiteten. Massive Störungen konnte ich nicht beobachten und auch Privatgespräche zwischen den Schüler*innen fanden selten statt.
3. Theologische Orientierung
Euthanasie. Das ist der Fachbegriff für Sterbehilfe. Sterbehilfe sind Handlungen, die, je nach Form, von der Unterstützung beim Sterben bis zur aktiven Tötung von Menschen reichen. Der Begriff Euthanasie wird in Deutschland eigentlich konsequent nur als Sterbehilfe bezeichnet, um Assoziationen zum „Euthanasieprogramm“ im nationalsozialistischen Deutschland zu vermeiden. Zur Zeit des zweiten Weltkrieges gab es verschiedene „Aktionen“ (z.B. Aktion T4, Aktion Brandt), die mehr als 100.000 geistig und körperlich behinderte Menschen (auch Kinder) systematisch ermordeten1. Daher wird in dieser Arbeit auch weitestgehend auf den Begriff Sterbehilfe zurückgegriffen.
Sterbehilfe ist besonders aus moralischer Sicht problematisch. Die ablehnende Haltung gegenüber der Sterbehilfe ist meist begründet in der zentralen Bedeutung von Lebensschutz in unserer kulturellen Tradition und in unseren moralischen Überzeugungen. Im Gegensatz zu Debatten über beispielsweise Präimplatationsdiagnostik, die nur einen kleinen Teil von Personen betrifft, geht Sterbehilfe jeden an. Die Sterblichkeit des Menschen ist die einzige Gewissheit, die jeder hat und eine vernünftige Lebensplanung kommt nicht ohne eine Beschäftigung mit dem Lebensende aus. Die Frage nach Sterbehilfe ist also immer auch die Frage, wie wir leben und sterben wollen und in welcher Gesellschaft. Diese Debatte ist also nicht bloß eine wissenschaftliche Forschungsfrage oder die Frage nach einer Autobahnnutzungsgebühr. Es geht um einen moralischen und sehr emotionalen Konflikt, der alle Menschen als potentielle Konfliktparteien einbezieht2.
Zunächst lassen sich vier Arten von Sterbehilfe unterscheiden: Die aktive Sterbehilfe, die passive Sterbehilfe, die indirekte Sterbehilfe und die Beihilfe zur Selbsttötung.
Aktive Sterbehilfe ist das gezielte Herbeiführen des Todes eines Menschen, zum Beispiel durch die Injektion einer Überdosis eines Medikaments. Als passive Sterbehilfe bezeichnet man den Verzicht auf Maßnahmen bei einer tödlich verlaufenden Erkrankung, die das Leben künstlich verlängern würden. Ein Beispiel dafür ist das Abschalten eines Beatmungsgerätes3. Der Sterbeprozess hat also bereits eingesetzt und wäre durch das Handeln des Arztes entweder gar nicht angefallen oder sogar schneller vorangeschritten4. Indirekte Sterbehilfe liegt vor, wenn ein Arzt einem todkranken Patienten auf seinen Wunsch schmerzlindernde Medikamente zuführt, die den Todeseintritt beschleunigen. Diese Form ist eher als Sonderform zu betrachten, da der primäre Zweck des ärztlichen Handelns nicht die Herbeiführung des Todes ist, sondern dieser als unbeabsichtigte Nebenfolge in Kauf genommen wird5. Beihilfe zur Selbsttötung / Assistierter Suizid ist gegeben, wenn z.B. ein Angehöriger dem Sterbewilligen eine Überdosis eines Medikaments besorgt und anreicht, die Einnahme aber von dem Sterbewilligen selbst ausgeführt wird6. Die Gesetzeslage ist je nach Art der Sterbehilfe und je nach Land sehr unterschiedlich. In Deutschland hängt es prinzipiell vom Beitrag des Helfenden ab, ob die Tat legal ist. Die indirekte Sterbehilfe ist in Deutschland zulässig. Würde ein Arzt/ eine Ärztin die Gabe von schmerzlindernden Medikamenten eventuell sogar verweigern (weil sie zum früheren Tod führen können), könnte er/ sie sogar wegen unterlassener Hilfeleistung oder Körperverletzung angeklagt werden. Passive Sterbehilfe ist ebenfalls zulässig, wenn eine Willenserklärung des Patienten vorliegt (Patientenverfügung) oder die Angehörigen diesen Willen glaubhaft nachweisen können. Geht ein Arzt diesem Willen nicht nach, kann er wegen Körperverletzung angeklagt werden. Aktive Sterbehilfe ist auch auf den ausdrücklichen Wunsch eines Patienten nicht erlaubt. So eine Tat wird als „Tötung auf Verlangen“ bezeichnet und kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Lässt sich eine Tat als Beihilfe zur Selbsttötung beschreiben, ist die Rechtslage widersprüchlich. Es ist erlaubt, dem Sterbewilligen das Medikament anzureichen, hat er dieses dann geschluckt und wird bewusstlos, muss allerdings sofort ein Notarzt alarmiert werden, da sonst der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung erfüllt ist. Diese kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.
[...]
1 Vgl. www.wikipedia.org
2 Vgl. Thiele: Aktive und passive Sterbehilfe, S.9.
3 Vgl. www.focus.de
4 Vgl. Thiele: Aktive und passive Sterbehilfe, S.15.
5 Vgl. Thiele: Aktive und passive Sterbehilfe, S. 15f.
6 Vgl. www.focus.de