In dieser Seminararbeit wird das Thema gutgläubiger Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen nach § 16 III GmbHG behandelt. Die Norm wurde im Zuge der Modernisierung des GmbH-Rechts zur Bekämpfung von Missbräuchen, kurz: MoMiG, neu eingefügt.
Beginnend mit der rechtspolitischen dogmatischen Einordnung und Änderung des § 16 III GmbHG durch das MoMiG, wird darauffolgend der Tatbestand des § 16 III GmbHG konkretisierend beleuchtet und die Frage erörtert ob der gutgläubige Erwerb von GmbH-Anteilen mit dem Eigentumsrecht, insbesondere Art. 14 GG, vereinbar ist.
Literaturverzeichnis
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Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung ... 1
II. rechtspolitische Änderungen durch das MoMiG ... 1
III. Übertragung des GmbH-Anteils nach § 16 III GmbHG ... 2
1. Die aktuelle Gesellschafterliste als Anknüpfungspunkt ... 2
2. Voraussetzungen des Tatbestands des § 16 III GmbHG ... 3
a) Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils ... 3
(1) nicht existierende Geschäftsanteile ... 3
(2) lastenfreier gutgläubiger Erwerb ... 3
(3) falsche Quotelung in der Gesellschafterliste ... 4
(4) Fallgruppe des „Nicht-so-Berechtigten“ ... 5
b) durch Rechtsgeschäft ... 5
c) Verkehrsgeschäft ... 5
d) Inhalt der Gesellschafterliste als Legitimation ... 5
e) Dauer der Unrichtigkeit der Liste unter 3 Jahren ... 6
(1) Fristbeginn bei unterlassener Korrektur ... 7
(2) Fristbeginn mit Eintragung in die Liste ... 7
(3) Stellungnahme ... 7
(4) Fallgruppe Anfechtung und Fristbeginn ... 8
3. Einwendungen des wahren Berechtigten ... 8
a) Zurechenbarkeit ... 8
b) Bösgläubigkeit des Erwerbers ... 10
c) Kein Widerspruch, § 16 III 4 GmbHG ... 10
IV. Verfassungsmäßigkeit des § 16 III GmbHG in Bezug zum Eigentumsgrundrecht, Art. 14 GG ... 11
1. Eröffnung des Schutzbereichs, Art. 14 GG ... 11
2. Eingriff in den Schutzbereich, Art. 14 GG ... 12
a) gutgläubiger Erwerb als Enteignung ... 12
b) kein staatlicher Eingriff bei dem gutgläubigen Erwerb ... 12
c) Stellungnahme ... 13
3. Rechtfertigung des Eingriffs ... 13
a) Gesetzesvorbehalt ... 13
b) Verhältnismäßigkeit ... 13
(1) Legitimer Zweck und Geeignetheit ... 14
(2) Erforderlichkeit ... 14
(3) Angemessenheit ... 14
V. Zusammenfassung ... 15