Seinen Ursprung erlebt der Begriff Empowerment in der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung der schwarzen Minderheitsbevölkerung. Mit dem Empowerment Konzept sind zwei Komponente stark miteinander verbunden: zum einen die fundamentale Politik der Selbstvertretung und zum anderen der Anspruch nach gleichen Rechten der farbigen Bevölkerung in den 1960er Jahren. Es war eine Bewegung des Friedens und gleichzeitig ein Kampf gegen die kriegerischen Eingriffe des Imperialismus und die Souveränität weiterer Länder, genau wie bei der Frauenbewegung, bei den Ungleichheiten in der Macht zwischen Mann und Frau reduziert wurden.
Der erste Teil der Arbeit widmet sich einem allgemeinen Teil zum Thema Empowerment. Dabei bezieht sich dieses Kapitel auf zwei verschiedene Definitionsversuche nach Herriger und Stark. Weiterhin werden die Besonderheiten des Konzeptes hervorgehoben.
Im mittleren Teil der Ausarbeitung werden Chancen und Herausforderungen des Empowermentkonzeptes in der Sozialen Arbeit aufgezeigt. Dabei wird beschrieben welche Rolle Empowerment im Bereich der Sozialen Arbeit einnimmt. Anhand von Beispielen soll gezeigt werden, ob Empowermentprozesse in der praktischen Arbeit umgesetzt werden können oder ob sich bei diesem Konzept um ein nicht umsetzbare Theorie handelt. Dabei wird auf die Arbeit mit Jugendlichen bei stationärer Unterbringung mit Zwangskontext und die Arbeit mit Menschen mit Autismus eingegangen.
Der letzte Teil der Arbeit wendet sich der Position von Empowerment im Gesundheitswesen zu. Durch Beispiele aus der Praxis werden auch hier Stärken und Herausforderungen des Konzeptes herausgearbeitet.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
2 EMPOWERMENT
2.2 EMPOWERMENT IM KONTEXT DER SOZIALEN ARBEIT
2.2.1 In Zwangskontexten
2.2.2 Menschen mit Autismus
2.2.3 Grenzen
2.3 EMPOWERMENT IM KONTEXT DES GESUNDHEITSWESENS
2.3.1 In der Pflege
2.3.2 In der kommunalen Gesundheitsförderung
2.3.3 Grenzen
3 FAZIT
LITERATURVERZEICHNIS
1 Einleitung
Seinen Ursprung erlebt der Begriff Empowerment in der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung der schwarzen Minderheitsbevölkerung. Mit dem Empowerment Konzept sind zwei Komponente stark miteinander verbunden: zum einen die fundamentale Politik der Selbstvertretung und zum anderen der Anspruch nach gleichen Rechten der farbigen Bevölkerung in den 1960er Jahren. Es war eine Bewegung des Friedens und gleichzeitig ein Kampf gegen die kriegerischen Eingriffe des Imperialismus und die Souveränität weiterer Länder, genau wie bei der Frauenbewegung, bei den Ungleichheiten in der Macht zwischen Mann und Frau reduziert wurden. „Empowerment kann aus dieser historischen Traditionslinie heraus, als ein kollektiver Prozess der Selbst- Aneignung von politischer Macht gesehen werden. Menschen, die von Ressourcen der Macht abgeschnitten sind, mischen sich in kollektiver politischer Selbstorganisation in die Spiele der Macht ein“ (Sambale 2005, S.49).
Der erste Teil der Arbeit widmet sich einem allgemeinen Teil zum Thema Empowerment. Dabei bezieht sich dieses Kapitel auf zwei verschiedene Definitionsversuche nach Herriger und Stark. Weiterhin werden die Besonderheiten des Konzeptes hervorgehoben. Im mittleren Teil der Ausarbeitung werden Chancen und Herausforderungen des Empowermentkonzeptes in der Sozialen Arbeit aufgezeigt. Dabei wird beschrieben welche Rolle Empowerment im Bereich der Sozialen Arbeit einnimmt. Anhand von Beispielen soll gezeigt werden, ob Empowermentprozesse in der praktischen Arbeit umgesetzt werden können oder ob sich bei diesem Konzept um ein nicht umsetzbare Theorie handelt. Dabei wird auf die Arbeit mit Jugendlichen bei stationärer Unterbringung mit Zwangskontext und die Arbeit mit Menschen mit Autismus eingegangen. Der letzte Teil der Arbeit wendet sich der Position von Empowerment im Gesundheitswesen zu. Durch Beispiele aus der Praxis werden auch hier Stärken und Herausforderungen des Konzeptes herausgearbeitet.
2 Empowerment
Der Begriff Empowerment hat in der Fachliteratur viele Umschreibungen und Definitionen erlebt. Herriger (Herriger zit. n. Sambale 2005, S.47) schreibt, dass Empowerment Selbstbefähigung und Selbstbemächtigung verkörpert. Es geht dabei um die Festigung der Autonomie, Unabhängigkeit und Selbstverwaltung. Menschen die sich in prekären Lebenssituationen befinden oder von gesellschaftlicher Ausgrenzung betroffen sind, stellen sich selbstständig ihren Problemen, nehmen ihre persönlichen Stärken wahr, entwickeln individuelle Fähigkeiten und lernen ihre eigenen Ressourcen für das Gelingen einer autonomen Lebensführung ein. „Empowerment- auf eine kurze Formel gebracht- zielt auf die (Wieder-) Herstellung von Selbstbestimmung über die Umstände des eigenen Alltags“ (Herriger zit. n. Sambale 2005, S.47). Machen Menschen in ihrem persönlichen Leben Erfahrungen in denen sich sicher und selbstbewusst fühlen, werden selbstbemächtigende Kräfte freigesetzt (Herriger 2002, S.18).
Nach Stark (Stark zit. n. Sambale 2005, S.47f.) steht der Begriff Empowerment mit dem Potential des handelnden Menschen in der Gesellschaft und die Effekte auf Individuen, ihren sozialen Lagen, Institutionen und Strukturen in Verbindung. Es handelt sich um einen durchdachten und dauerhaften Prozess. Menschen lernen dabei ihre eigenen Ressourcen zu entdecken und sich ihnen selbstbestimmt zu bedienen. Erfolgen tut dies auf der Grundlage wechselseitigen Respekts anderen Individuen und Gruppen, einer kritischen Auseinandersetzung mit sozialen Strukturen und der Mitgestaltung und den Einsatz für persönliche und kollektive Bedürfnisse.
Situationen in denen Empowerment praktiziert wird, müssen jedoch nicht immer positive Effekte auf die tätig werdende Person haben. Dies geschieht in Situationen in denen disempowerment (Fehlen von Empowerment) hervor- gebracht wird, obwohl Empowerment gefordert wurde. Empowerment und Disem- powerment enthalten positive und negative Merkmale und sind abhängig von be- stimmten Zusammenhängen, Voraussetzungen oder Zielen (Pankofer 2000, S.8). Der Begriff power umfasst in seiner Bedeutung politische bzw. strukturelle und individuelle (z.B. persönliche Reifung) Macht. Um das Konzept von Empowerment erfassen zu können, ist es von Bedeutung diese beiden Arten von Macht separat zu betrachten. Bei politischer Macht handelt es sich häufig um eine lose-win- Situation: Nimmt eine Partei an Macht zu, muss eine andere Partei wiederrum an Macht verlieren. Bei Prozessen von Empowerment werden jedoch Handlungsspielräume des Individuums und des Kollektivs vergrößert, ohne Andere dabei zu behindern. Von diesem Standpunkt aus können synergetische Vorgänge und gemeinsame Hilfe hergestellt werden, die dann Empowerment auf struktureller Basis vorantreiben kann. Empowermentprozesse dürfen dabei nicht allein auf Aspekte individueller oder kollektiver Durchsetzungskraft gerichtet sein. Empowerment entfaltet seine Wirkung, wenn die synergetische Leistungsfähigkeit des Kollektivs fokussiert und daraus eine verstärkte gemeinsame Gestaltung der Lebenswelt erreicht wird (Sambale 2005, S.48).
2.2 Empowerment im Kontext der Sozialen Arbeit
Empowerment kann im psychosozialen Bereich zwei Bedeutungen haben. Es kann als Einstellung aber auch als Arbeitsansatz verstanden werden. Der Fokus liegt hierbei besonders auf ein grundlegendes Vertrauen in die Fähigkeiten von Hilfesuchenden Sozialer Arbeit. Herriger bezeichnet als Basis des Empowerment Konzeptes, dass die Beziehung von Professionellen und Klienten1 in ihrer Zu- sammenarbeit von Gleichberechtigung bestimmt ist. Es geht somit nicht darum den Klienten zu bevormunden, sondern die Verantwortung auf beide Parteien gleich zu verteilen (Herriger zit. n. Pankofer 2000, S.13). Das Konzept Em- powerment verfolgt das Ziel, Personen eine Vielzahl von Ressourcen für eine erfolgreiche Lebensbewältigung anzubieten. In bestimmten Situationen können sie sich ihrer bedienen und daraus Lebensstärke und die Fähigkeit ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten ziehen (Herriger zit. n. Pankofer 2000, S.8).
Das gesellschaftliche Hilfeverständnis orientiert sich häufig an den defizitären Verhaltensweisen der Menschen. Erhalten Menschen jedoch Unterstützung in dem versucht wird ihre Defizite zu nivellieren, entsteht auf Seiten des Klienten häufig eine verstärkte Hilflosigkeit oder Abhängigkeit von der Unterstützung des Professionellen (Bosch/Behnsen 2012, S.77). Durch das Handlungskonzept Empowerment ist ein Perspektivenwechsel möglich. So soll der Hilfesuchende in seiner Person und Lebenserfahrung nicht an seinen Defiziten gemessen werden. Vielmehr wird der Klient mit seinem eigenen Willen und Bedürfnissen ernst genommen. Die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung des Hilfesuchenden werden respektiert und abweichende Lebensentwürfe nicht verurteilt (Herriger zit. n. Bosch/Behnsen 2012, S.77). Kritisch sehen Bosch und Behnsen (2012, S.78f.) das Empowerment Konzept im psychosozialen Bereich wenn es um die Ausrichtung an einen methodischen Rahmen oder einem erkenntnistheoretischen Modell geht da diese fehlt. Dennoch stehen dem Konzept hier Methoden des lösungs- und ressourcenorientierten Ansatzes (de Shazer, Berg) und systemische Modelle zur Verfügung deren Handlungsziele mit dem des Empowerment identisch sind. Die Stärke des Konzeptes liegt in seinem autonomen Menschenbild. Die Autonomie erhält durch ihre Ausgestaltung in den verschiedenen sozialen Kontexten eine Form. Wie stark die Autonomie vom Individuum empfunden wird ist abhängig ob es sich in seiner Lebenswelt als reglementiert, unterdrückt, machtlos oder als Akteur in einem sozialen Kontext bezeichnet.
Die nächsten Abschnitten möchten sich nun dem Empowerment Konzept im Kontext der stationären Jugendhilfe und der Arbeit mit Menschen mit Behinderung zuwenden.
2.2.1 In Zwangskontexten
Die Ausübung von Zwang ist für jeden Betroffenen nicht zufriedenstellend. Auch nicht dann, wenn z.B. dadurch versucht wird, den Kindern ein gemeinsames Leben mit ihren Eltern zu bieten. Aus dem Blickwinkel der Sozialen Arbeit sind Selbstentschlossenheit, Autonomie und Anerkennung auch vor Entscheidungen unkonventioneller Lebensläufe grundlegende Bausteine. So sollte deshalb eine Anordnung von Zwangsmaßnahmen nur in Ausnahmefällen erfolgen und vor ihrem Einsatz legitimiert werden. Es gilt Vor- und Nachteile zu ermitteln und miteinander zu vergleichen. Die Voraussetzung eine Zwangsmaßnahme einzu- leiten, ist die Perspektive, die Autonomie des Klienten zu einem späteren Zeit- punkt wiederherstellen zu können (Kähler/Zobrist 2013, S.88f.).
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1 Um die Arbeit leserfreundlich zu gestalten, wurde auf eine durchgehende Nennung beider Geschlechter verzichtet. Wo nur die männliche Form verwendet wird, kann davon ausgegangen werden, dass auch immer das weibliche Geschlecht gemeint ist.