Wenn man über Unternehmensführung und -beratung sprechen will, muss man zuerst klären, was ein Unternehmen eigentlich ist. Ganz einfach lässt sich diese Frage nicht beantworten, da ein Unternehmen ein vielschichtiges Phänomen ist, das sich durch eine große Anzahl unterschiedlicher Merkmale auszeichnet.
In dieser Hausarbeit werde ich daher zunächst versuchen den Begriff des Unternehmens zu erklären. Dazu werde ich die unterschiedlichen Unternehmensarten kurz vorstellen und im Anschluss auf die Unternehmensführung, bzw. speziell auf die Personalführung eingehen. Im zweiten Teil dieser Arbeit werde ich die Anforderungen und Schwierigkeiten im Bereich der Unternehmensberatung skizzieren.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Unternehmen
3. Unternehmensziele
4. Unternehmensarten
4.1. Einzelunternehmen:
4.2. Personengesellschaften:
4.2.1. Die offene Handelsgesellschaft (OHG):
4.2.2. Die Kommanditgesellschaft (KG):
4.2.3. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
4.2.4. Die Aktiengesellschaften (AG)
5. Unternehmensführung
5.1. Unternehmensführung als Institution:
5.2. Unternehmensführung als Funktion:
6. Führungsstile und Management by-Konzepte
7. Unternehmensberatung: Einleitung
8. Unternehmensberatung: Begriff und Funktion
9. Erwartungen an den Berater: Die Auswahl birgt Konfliktgefahr
10. Der Berater
10.1.„Beratermodelle“:
11. Die richtige Wahl: Garant für eine erfolgreiche Zusammenarbeit?
12. Fazit
Literaturverzeichnis
Anmerkungen
1. Einleitung
Wenn man über Unternehmensführung und -beratung sprechen will, muss man zuerst klären, was ein Unternehmen eigentlich ist. Ganz einfach lässt sich diese Frage nicht beantworten, da ein Unternehmen ein vielschichtiges Phänomen ist, das sich durch eine große Anzahl unterschiedlicher Merkmale auszeichnet. In dieser Hausarbeit werde ich daher zunächst versuchen den Begriff des Unternehmens zu erklären. Dazu werde ich die unterschiedlichen Unternehmensarten kurz vorstellen und im Anschluss auf die Unternehmensführung, bzw. speziell auf die Personalführung eingehen. Im zweiten Teil dieser Arbeit werde ich die Anforderungen und Schwierigkeiten im Bereich der Unternehmensberatung skizzieren.
2. Das Unternehmen
In der Betriebswirtschaftslehre ist ein Unternehmen eine wirtschaftliche Organisation, in der Produkte und Dienstleistungen erstellt und vermarktet werden. „Unternehmen agieren als Anbieter ihrer Produkte und Dienstleistungen auf Märkten, die sich durch das Aufeinandertreffen von Angebot und Nachfrage auszeichnen“1. Es sollen unterschiedliche Ziele erreicht werden (siehe Unternehmensziele). Das Hauptziel stellt der ökonomische Erfolg dar.
Neben diesem Leistungsangebot (Erstellung von Produkten und Dienstleistungen) und den unterschiedlichen Zielen stellt die Arbeitsteilung ein weiteres wichtiges Merkmal des Unternehmens dar: Menschen als Mitarbeiter erfüllen Teilaufgaben im gesamten Prozess der Erstellung und Vermarktung der Produkte und Leistungen. Im Bereich der Arbeitsteilung geht es um die Untergliederung des Unternehmens in Teilbereiche (siehe Unternehmensführung). In kaum einem Unternehmen können alle Teilbereiche der Arbeitsteilung innerhalb des Betriebes stattfinden, weshalb entschieden werden muss welche der, für die Erstellung der Produkte und Leistungen notwendigen Teilbereiche intern erbracht werden können und welche extern eingekauft werden müssen (z. B. Materialen usw.). In der Organisation eines Unternehmens kommt die Arbeitsteilung zum Ausdruck: das Unternehmen wird untergliedert in Teilbereiche in denen Mitarbeiter mit ähnlichen Teilaufgaben zusammengefasst werden wie zum Beispiel Forschung, Entwicklung, Beschaffung, Produktion, Marketing und Service2.
3. Unternehmensziele
Der ökonomische Erfolg stellt die zentrale Rolle im Bereich der Unternehmensziele dar (s.o.). Unternehmen verfolgen in der Regel mehrere Ziele gleichzeitig. Um zu klären, was Unternehmensziele sind müssen die unterschiedlichen Arten von Unternehmenszielen aufgestellt werden. Inhaltlich lassen sich demnach erst einmal drei verschiedene Zielarten unterscheiden: Monetäre und Nichtmonetäre Ziele sowie Sach- und Formalziele. „Unter monetären Zielen versteht man Zielsetzungen, die sich in Geldeinheiten messen lassen“3. Zu den monetären Zielen gehören also Vorgaben bezüglich zukünftiger finanzieller Ergebnisse des Unternehmens die erreicht werden sollen. Sie können in unterschiedlichen Größen formuliert werden, wie zum Beispiel das Gewinnstreben, das Umsatzstreben, das Kostensenkungstreben, die Sicherung der Zahlungsfähigkeit und die Sicherung der Kapitalerhaltung4. Zu den nichtmonetären Zielen gehören Sozialziele, teilweise sittlich-ethische oder gesellschaftspolitische Ziele genannt, wie zum Beispiel die Marktanteilsvergrößerung, die Wachstumserhöhung, das Macht- bzw. Prestigestreben, das Unabhängigkeitsstreben, Dienste für den Kunden, die Produktionsqualität verbessern und Einfluss zu gewinnen5. Hans Jung definiert Sach- und Formalziele wie folgt: „Unter Sachzielen versteht man die Ziele, die aus der Art des Leistungsprozesses vom Markt her bestimmt werden. (…) Der organisatorische Aufbau der Arbeitsteilung hat den Eigenarten der Sachaufgaben einer Unternehmung zu entsprechen. Aus den Formalzielen ergeben sich sachunabhängige generelle Verhaltensvorschriften. Sie stellen übergeordnete Ziele dar, an denen sich die Sachziele auszurichten haben und in denen der eigentliche Sinn des unternehmerischen Handelns zum Ausdruck kommt“6. Innerhalb dieser inhaltlichen Unterteilung der Unternehmensziele bringen Haupt- und Nebenziele eine Gewichtung der Ziele zum Ausdruck7. „Sie unterscheiden sich durch die subjektive Bedeutung. Dem Hauptziel kommt dabei die größte Bedeutung zu. Ein Hauptziel bei der Beschaffung einer neuen Maschine könnte z.B. die Erhöhung der Rentabilität sein. Das Nebenziel wäre dann die Erhaltung der Liquidität“8. Außerdem ist ein wichtiges Nebenziel eines jeden Unternehmens, individuelle, private Ziele einzelner Mitarbeiter einzudämmen und zu kontrollieren, die nicht mit den übergeordneten Zielen des Unternehmens übereinstimmen.
4. Unternehmensarten
Unternehmen können verschiedene Rechtsformen aufweisen, über die in der Regel die Eigentümer bzw. Gründer entscheiden und aus denen sich dann die unterschiedlichen Unternehmungsarten ergeben.
„Zusammenfassend lassen sich nach Korndörfer9 die wichtigsten Entscheidungskriterien für die Wahl der „optimalen“ Rechtsform wie folgt wiedergeben:
- Kapitalbeschaffung
- Steuerbelastung
- Prüfungs- und Publizitätspflicht
- Risiko- und Haftungsbereitschaft
- Mitbestimmung
- Rechnungslegung
- Gewinn- und Verlustbeteiligung
- Entnahmemöglichkeiten
- Unternehmerinitiative
- Flexibilität
- Anonymität
- Sicherung der Unternehmenskontinuität und Unternehmernachfolge
- Tradition, Branchenüblichkeit, Image der Rechtsform
Bei der Wahl der jeweiligen Rechtsform muss der Gründer also unterschiedliche Gesichtspunkte berücksichtigen: Wer haftet für die Verbindlichkeiten der gewählten Rechtsform und in welcher Höhe? Auf welche Weise und in welcher Höhe lässt sich das Kapital beschaffen? Wer ist innerhalb dieser Rechtsform zur Geschäftsführung und zur Vertretung des Unternehmens nach außen berechtigt? Wer ist in welcher Weise am Gewinn / Verlust beteiligt? Welche Steuern sind relevant und welche sonstigen Kosten entstehen auf Grund der gewählten Rechtsform?
Im Folgenden werde ich einige unterschiedliche Unternehmensarten in knapper Form vorstellen.
4.1. Einzelunternehmen:
„Bei der Einzelunternehmung als der ursprünglichen Rechtsform steht die Persönlichkeit des „Unternehmers“ im Vordergrund“10. Bei einem Einzelunternehmen bringt die Person das Eigenkapital vollständig alleine auf. Der Unternehmer führt die Geschäfte und haftet mit seinem gesamten Vermögen. „Der Unternehmer ist nicht nur alleiniger Träger des Risikos – das sich grundsätzlich auf das gesamte und nicht nur auf das in die Unternehmung eingebrachte Vermögen erstreckt -, sondern man kann sagen, dass darüber hinaus der gesamte Aufbau, das Leben und die Entwicklung seiner Unternehmung im großen und ganzen durch seine Initiative und das Maß seiner Verantwortung geprägt werden“11.
4.2. Personengesellschaften:
Bei Personengesellschaften wird das Unternehmen von einem oder mehreren Inhabern selbst betrieben. Sie erbringen das Eigenkapital und haften persönlich. Die Personengesellschaften können unterschieden werden in12:
- Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Die offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Die Kommanditgesellschaft (KG)
Auf die OHG und KG werde ich nun genauer eingehen und anschließend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie die Aktiengesellschaft vorstellen.
4.2.1. Die offene Handelsgesellschaft (OHG):
Die OHG ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen (Partner). Sie haften mit ihrem gesamten Vermögen „direkt und unbeschränkt“13. Die Gründung erfolgt durch einen formlosen Gesellschaftsvertrag, die Firma und die Namen der Gesellschafter müssen in das Handelsregister eingetragen werden14. Zur Geschäftsführung sind alle Gesellschafter berechtigt und verpflichtet. Die Vertretung nach außen kann ebenso prinzipiell durch jeden der Partner erfolgen. Der Gewinn, bzw. der Verlust wird in der Regel folgendermaßen verteilt15: Die Kapitalanteile werden zu 4% verzinst, der Rest wird nach Köpfen verteilt. Die Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung kann aber auch anders geregelt werden und im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.
4.2.2. Die Kommanditgesellschaft (KG):
Der Hauptunterschied der KG zur OHG besteht darin, dass sich die Gesellschafter in zwei Gruppen innerhalb der gegründeten KG aufteilen: Die Komplementäre sing mit den Gesellschaftern der OHG vergleichbar: Sie haften unbeschränkt! Im Gegensatz zu ihnen haftet die zweite Gruppe der KG, die Kommanditisten, nur in Höhe ihrer Kommanditeinlage16 und sind nicht geschäftsberechtigt. Gewinn- und Verlustbeteiligung werden entweder im Gesellschaftsvertrag festgelegt oder ähnlich wie bei der OHG mit 4% verzinst (verbleibende Gewinne werden angemessen verteilt)17. Verluste können den Kommanditisten grundsätzlich nur bis zur Höhe ihrer Kommanditeinlage zugerechnet werden.
4.2.3. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
„Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener juristischer Rechtspersönlichkeit“18. Die GmbH wird durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet. Das Stammkapital muss mind. 25.000 € und 100 € je Gesellschafter betragen19. Die Geschäftsanteile entsprechen den übernommenen Stammeinlagen. Bei der Gründung müssen insgesamt mindestens 12500 € und von jeder Stammeinlage mindestens ein Viertel einbezahlt sein20. Die Haftung der Gesellschafter ist auf deren Stammeinlagen beschränkt.
Ein oder mehrere Gesellschafter nehmen die Führung der Geschäfte und die Vertretung der GmbH nach außen wahr. „Um im Geschäftsverkehr tätig zu werden, benötigt die GmbH mindestens einen Geschäftsführer (Gesellschafter oder Gesellschaftsfremder), der die Gesellschaft nach außen vertritt und die Geschäfte (nach Innen) führt“21. Der oder die Geschäftsführer werden von der Gesellschaftsversammlung bestellt und können von dieser auch wieder abberufen werden22.
Zu den Aufgaben der Gesellschaftsversammlung gehören z.B. die Bestellung und Kontrolle der Geschäftsführung und der Festlegung des Jahresabschlusses23. Für Änderungen innerhalb des Gesellschaftervertrages der GmbH bedarf es einer ¾ Mehrheit der Gesellschaftsversammlung24.
4.2.4. Die Aktiengesellschaften (AG)
Aktiengesellschaften gibt es in verschiedenen Formen. „Zur Gründung einer AG genügt bereits eine Person (natürliche oder juristische), die den Gesellschaftsvertrag aufsetzen und die ersten Aktien übernehmen muss“25. Das Grundkapital muss mindestens 50000 € betragen: „Seit dem sogenannten Euro-Einführungsgesetz (EuroEG) wurde das Mindestgrundkapital zum 01.01.1999 auf 50.000,- Euro festgelegt; der Mindestnennbetrag der ersten Aktie auf 1,- Eur. Höhere Aktienbeträge müssen auf glatte Euro lauten“26.
„Der erste Aufsichtsrat wird von den Gründern bestimmt, und dieser bestellt den ersten Vorstand. Dieser muss den von den Gründern erstellten Gründungsbericht prüfen. (…) Mit der Eintragung ins Handelsregister (…) wird die Aktiengesellschaft rechtsfähig.“27. Die Organe der AG sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung:
Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt, führt die Geschäfte der AG und vertritt sie nach außen. Er muss dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht über die laufenden Geschäfte und die wirtschaftliche Lage erstatten. Die Hauptaufgaben des Vorstandes sind28:
- Vorbereitung und Ausführung von Hauptversammlungsbeschlüssen
- Berichtserstattung an den Aufsichtsrat
- Aufstellen, Vorlage und Bekanntmachung des Jahresabschlusses
- Einberufung der Hauptversammlung“
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und maximal 21 Mitgliedern. Nach der „Drittelparität“29 werden in Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern 2/3 durch die Hauptversammlung und 1/3 durch die Arbeitnehmer gewählt. „Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrates besteht darin, den Vorstand zu bestellen und gegebenenfalls abzurufen und zu überwachen.“30. Nach Jung sind die Aufgaben des Aufsichtsrates wie folgt festgelegt31:
- Überwachung der Geschäftsführung
- Prüfung des Jahresabschlusses und Bericht darüber in der Hauptversammlung
Aufgaben im Einzelnen sind außerdem:
- Bestellung und eventuelle Abberufung des Vorstand
- Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. (Dazu kann er auch z.B. auch Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen und prüfen
- Vertretung der Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern
- Einberufung der Hauptversammlung, wenn das Wohl der Gesellschaft dies erfordert
- Prüfung und Festlegung des Jahresabschlusses einschließlich Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinnes.
5. Unternehmensführung
Bis hier hin sollte deutlich geworden sein, dass ein Unternehmen ein relativ komplexes Gebilde sein kann, das sich aus mehreren Teilbereichen zusammensetzt in denen Menschen arbeiten, die unterschiedliche Aufgaben erfüllen und mit unterschiedlichen Situationen konfrontiert werden. Damit ein Unternehmen seine Aufgaben als Ganzes bestmöglich erledigen kann und somit seine Ziele erreichen kann muss das Handeln der unterschiedlichen Menschen im Unternehmen koordiniert werden. Einerseits soll das Handeln aller Mitarbeiter im Unternehmen auf das gemeinsame Ziel, den Erfolg ausgerichtet sein. Zum anderen muss die Aufgabenerfüllung aller Menschen im Unternehmen beeinflusst und ihr Handeln untereinander abgestimmt werden um die Unternehmensaufgaben zu erfüllen. Um diese Koordination zu bewerkstelligen benötigt jedes Unternehmen Menschen, die diese Führungsaufgaben übernehmen: Die Unternehmensführung, auch genannt das Management. „Die Unternehmensführung ist eine bedeutende Interessengruppe des Unternehmens und stellt ihr zentrales Steuerungsorgan dar. Ihr obliegt primär die Sicherstellung der Erreichung der Unternehmensziele“32.
„Der Begriff Unternehmensführung (=Management) hat sowohl eine institutionelle als auch eine Funktionale Bedeutung“33:
[...]
1 Hutzenschreuter, T.: Unternehmen und Märkte. In: Piller, F. (Hrsg.): Einführung in die Betriebswirtschaftslehre. Vorlesung an der RWTH Aachen Wintersemester 2008/09. Wiesbaden 2009 S. 5
2 Birker, K.: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre. Grundbegriffe, Denkweisen, Fachgebiete. Berlin 2006 S. 9 f
3 Jung, H.: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. München 2010 S. 175
4 Vgl. Jung, H. 2010 a. a. O. S. 175
5 Vgl. Jung, H. 2010 a. a. O. S. 175
6 Jung, H. 2010 a. a. O. S. 175
7 Vgl. Jung, H. 2010 a. a. O. S. 175
8 Jung, H. 2010 a. a. O. S. 175
9 Korndörfer, W.: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. Aufbau-Ablauf-Führung-Leitung. Wiesbaden 2003 S. 65 ff
10 Korndörfer, W. 2003 a. a. O. S. 68
11 Korndörfer, W. 2003 a. a. O. S. 68
12 Vgl. Jung, H. 2010 a. a. O. S. 87
13 Jung, H. 2010 a. a. O. S. 88
14 Vgl. Jung, H. 2010 a. a. O. S. 87
15 Vgl. Jung, H. 2010 a. a. O. S. 88
16 Vgl. Korndörfer, W. 2003 a. a. O. S. 72
17 Vgl. Jung, H. 2010 a. a. O. S. 90
18 Vgl. Jung, H. 2010 a. a. O. S. 95
19 Vgl. Jung, H. 2010 a. a. O. S. 96
20 Vgl. Korndörfer, W. 2003 a. a. O. S. 93
21 Jung, H. 2010 a. a. O. S. 97
22 Vgl. Korndörfer, W. 2003 a. a. O. S. 94
23 Vgl. Korndörfer, W. 2003 a. a. O. S. 94
24 Vgl. Jung, H. 2010 a. a. O. S. 97
25 Jung, H. 2010 a. a. O. S. 100
26 Korndörfer, W. 2003 a. a. O. S. 78
27 Jung, H. 2010 a. a. O. S. 100
28 Vgl. Jung, H. 2010 a. a. O. S. 103
29 Jung, H. 2010 a. a. O. S. 103
30 Korndörfer, W. 2003 a. a. O. S. 84
31 Vgl. Jung, H. 2010 a. a. O. S. 104
32 Hutzenschreuter, T.: Unternehmertum und Unternehmensführung. In: Piller, F. (Hrsg.): Einführung in die Betriebswirtschaftslehre. Vorlesung an der RWTH Aachen Wintersemester 2008/09. Wiesbaden 2009 S. 57
33 Wiltinger, A. und K.: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre. Systematische Darstellung in Übersichten. Göttingen 2005 S. 180