Die vorliegende Arbeit soll dem Leser im genannten Themencluster grundlegende Informationen über die Entwicklung der Finanzmarktregulatorik und die daraus resultierenden Veränderungen in der Finanzwelt geben. Dem Leser wird eine Makroübersicht der Finanzkrise und der hieraus resultierenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften vermittelt. Um dieser ganzheitlichen Betrachtung Rechnung zu tragen, können die Inhalte nicht bis in das kleinste Detail analysiert und aufbereitet werden.
Der erste Teil dieser Arbeit befasst sich zunächst mit den grundlegenden Ursachen und Auswirkungen der jüngsten Finanzkrise. Im weiteren Verlauf werden Vorgaben zum Risikomanagement und die nationalen Ausführungen zur Gestaltung eines vorschriftsmäßigen Bankbetriebes genauer untersucht. Abschließend erfolgt ein Resümee mit einem Ausblick hinsichtlich der zukünftigen Weiterentwicklung der Finanzmarktregulatorik.
INHALT
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Anhang
1.Einleitung
2.Ursachen und Auswirkungen der jüngsten Finanzkrise
3.Entwicklung der Finanzmarktregulatorik
3.1.Vorgaben zum Risikomanagement
3.2.Organisatorische Umsetzung im nationalen und internationalen Rahmen
3.3.Nationale Ausführungen zur Gestaltung eines vorschriftsmäßigen Bankbetriebes
4.Quintessenz und Perspektive
Anhang
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Allgemein gebräuchliche Abkürzungen werden nach ihrer Definition verwendet. Folgende Auflistungen zeigen alle besonderen Abkürzungen, die in dieser Arbeit Verwendung fanden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3
Anhang
Anhang 1: Basel III: Neue Eigenkapitalregeln
Anhang 2 System der Europäischen Finanzaufsicht
1. Einleitung
Die vorliegende Hausarbeit mit dem Titel „Beschreiben Sie, ausgehend von den Ursachen und Auswirkungen der jüngsten Finanzkrise, die Entwicklung der Finanzmarktregulatorik, insbesondere die Vorgaben zum Risikomanagement und deren organisatorische Umsetzung im internationalen und nationalen Rahmen.“ beschäftigt sich im Rahmen des Studienmoduls Finanzmarktaufsicht und –regulierung mit den Ursachen und Auswirkungen der Finanzkrise sowie den hieraus resultierenden regulatorischen nationalen und internationalen Veränderungen in der Finanzwelt.
Die vorliegende Arbeit soll dem Leser im genannten Themencluster grundlegende Informationen geben. Dem Leser wird eine Makroübersicht der Finanzkrise und der hieraus resultierenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften übermittelt. Um dieser ganzheitlichen Betrachtung Rechnung zu tragen, können die Inhalte nicht bis in das kleinste Detail analysiert und aufbereitet werden.
Der erste Teil dieser Arbeit befasst sich zunächst mit den grundlegenden Ursachen und Auswirkungen der jüngsten Finanzkrise. Im weiteren Verlauf werden Vorgaben zum Risikomanagement und die nationalen Ausführungen zur Gestaltung eines vorschriftsmäßigen Bankbetriebes genauer untersucht. Abschließend erfolgt ein Resümee mit einem Ausblick hinsichtlich der zukünftigen Weiterentwicklung der Finanzmarktregulatorik.
2.Ursachen und Auswirkungen der jüngsten Finanzkrise
Abbildung 1
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: http://www.leitzinsen.info/charts/ezbfed1.jpg, Abruf am 16.03.2015
Die Finanzkrise kann als Aneinanderreihungen von sektorspezifischen Krisen beschrieben werden. Ausgangslage ist die Immobilienkrise in den USA, welche sich aus einem niedrigen Zinsmarktniveau entwickelte. Gefolgt von einer Finanz- und Haushaltskrise befinden wir uns seit 2008/2009 in einer anhaltenden Wirtschaftskrise.1 Abbildung 1 zeigt die Entwicklung der Leitzinsen in der Eurozone und den USA. Die Grafik veranschaulicht, dass die Entwicklung des Zinsmarktes ab dem Jahr 2000 stark gesunken war und im Anschluss für mehrere Jahre ein Niveau unter drei Prozent hielt. Historischer Hintergrund der Zinssenkungen liegt im Platzen der Spekulationsblase im Markt von Internet-, Computer- und Telefontechnologie, der Dotcom-Krise des Jahres 2000.2 Viele Marktakteure konnten aufgrund der niedrigen Zinslage Investitionen tätigen, welche sich unter anderem in der Ausweitung von Immobilienkäufen in Zusammenhang mit steigenden Immobilienfinanzierungen niederschlugen.3
Wie Abbildung 2 zeigt wurde durch die niedrigen Zinsen und die hohe Nachfrage nach Immobilien die Gesamtverschuldung am Markt sukzessive erhöht. In den Jahren nach 2004 stieg diese aufgrund des in Abbildung 1 ersichtlichen Anstiegs der Leitzinsen und der hiermit einhergehenden Verteuerung der aufgenommenen Kredite auf über 100% des frei verfügbaren Haushaltseinkommens an.
Abbildung 2
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: http://www.markt-daten.de/charts/eco/immobilien.htm, Abruf am 16.03.2015
Zusätzlich senkten amerikanische Banken Ihre Kreditvergabestandards und Bonitätskriterien, um im angespannten Wettbewerbsumfeld mithalten zu können. Banken und Politik ermöglichten durch sinkende Kreditvergabestandards und mangelnde Regelungen an den Finanzmärkten hohe Fremdfinanzierungsquoten für die Marktteilnehmer. Aus dem beschriebenen Immobilienpreis- und Hypothekenboom in Amerika und der unzureichenden Kreditrisikoprüfung resultierte die sogenannte Suprime-Blase. Suprime bezeichnet Hypothekenkredite, „die an Schuldner mangelhafter Bonität vergeben werden. Da solche "zweitklassigen" Kredite damit schlechter gesichert sind als "normale" Immobilienkredite, liegt ihre Verzinsung auch höher. … Der Anteil der Subprime-Kredite wird auf etwa 15 bis 25 Prozent aller US-Hypothekenkredite geschätzt“4. Kennzeichnend ist auch ein Fremdkapitalanteil von über 85% und eine Tilgungsleistung von mehr als 55% des freien Einkommens.5 Wie Abbildung 2 zeigt, nahmen Kredite im Suprime-Segment in kurzer Zeit stark zu. Suprime-Kreditnehmer profitierten von den steigenden Immobilienpreisen. So konnten Finanzierungen ohne faktischen Eigenkapitaleinsatz allein auf die Besicherung der Hypotheken durch die Immobilien gewährt werden.6 Die Risiken konnten aufgrund veralteter finanzmathematischer Modellberechnungen nicht gänzlich eingeschätzt werden, sodass Liquiditätsrisiken unterschätzt wurden. Weiterer Baustein der Finanzmarktkrise sind die Finanzinnovationen. Durch das „Orginate to Distribute“ – Modell, den Weiterverkauf von gebündelten Hypothekar- (und anderen) Forderungen, wurden Ausfallrisiken ausgelagert, was zu einem zunehmend sinkenden Risikobewusstsein führte.7 Die Forderungen wurden zu Wertpapieren gebündelt und damit am Sekundärmarkt handelbar. Im Jahr 2007 erreichten die Verbriefungen ein Ausmaß von circa 67 Prozent aller Hypothekenkredite. Treiber der Finanzkrise war die Bündelung von verbrieften Forderungen aus Collateralized Debt Obligations (CDOs).8
Abbildung 3
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung nach: o. Verf. in dossierpolitik (2009), Seite 4
CDOs sind gebündelte, mit Kreditforderungen unterlegte Wertpapiere (sogenannte Asset Backed Securities (ABS)9 ). Die Portfolios bestehen aus Tranchen mit unterschiedlicher Haftung. Wie Abbildung 3 zeigt, werden diese nach Rating eingestuft in sogenannte „Senior Tranchen“, „Mezzanine Tranchen“ und „Equity Tranchen“. Das Ausfallrisiko der oberen Tranchen ist vergleichsweise geringer, da Verluste in umgekehrter Reihenfolge des Ratings verteilt werden. Die Senior Tranche wird somit durch die beiden anderen Tranchen geschützt. Zunächst wurden Portfolios lediglich aus verbrieften Hypotheken, sogenannten Mortgage Backed Securities (MBS)10 gebildet. Schließlich wurden sie um risikobehaftetere CDOs ergänzt.11,12
Ziel der Verbriefung von Kreditforderungen war die Stabilisierung der Finanzwelt. Die vereinfachte Bereitstellung von Kreditmitteln an finanzschwache Kunden sollte durch die internationale Verteilung der Risiken mit Hilfe der verbrieften Weitergaben an Investoren realisiert werden. Durch Investment Grade-Ratings, welche eine hohe Bonität besagen, wurde der Vertrieb der verbrieften Kreditforderungen weiter lanciert. Die Ratingagenturen erkannten die Risiken zu spät, sodass die Ratingnoten erst nach Ausbruch der Krise zurückgestuft wurden.13 Resultat war eine Vernachlässigung der ursprünglich durch Verbreitung der Wertpapiere beabsichtigten Diversifikation, indem Banken die Fristen- und Risikokongruenzen grundlegend vernachlässigten und sich somit einem erheblichen Klumpenrisiko aussetzten.14 Zu einem globalen Problem wurde die CDOs durch die international freien Kapitalströme. Hierdurch konnten die amerikanischen Banken und Hypothekengesellschaften ihre CDOs global vertreiben, was die Undurchschaubarkeit weiter verstärkte. Es gab keine Transparenz mehr, welche CDOs welche Hypotheken beinhalten und welches Institut welche CDOs in den Bilanzen hielt.15 Die Konsequenz dieser Entwicklung zeigt die Insolvenz der amerikanischen Großbank Lehman Brothers. Die Schließung dieser vernetzten und großräumig tätigen Bank zu einem Zeitpunkt, während die Kapitalmärkte bereits angespannt waren, hat zu einer extremen Verschärfung der Finanzmarktkrise beigetragen.16
Wie Abbildung 1 zeigt, stiegen die Zinsen ab dem Jahr 2004 wieder an. Hierdurch gerieten die Suprime-Kreditnehmer aufgrund ihrer schwächeren Einkommenslage in Zahlungsschwierigkeiten. In der Folge mussten zahlreiche Besicherungsobjekte zwangsversteigert werden, was zu einer Talfahrt der Immobilienpreise und folglich schwierigeren Refinanzierung der Hypothekendarlehen führte. Durch die Verbriefung der Kreditforderungen waren nicht nur Immobilienbesitzer, sondern ebenso alle Investoren (darunter zahlreiche Bankinstitute) von CDOs betroffen. Hieraus resultierte eine Skepsis zwischen den Investoren, da die verborgenen Risiken nicht mehr eingeschätzt werden konnten. Die Ausleihetätigkeiten zwischen den Banken verminderten sich zunehmend.17 Der Geldmarkt und die Weltwirtschaft drohten zusammenzubrechen. Durch staatliche Konjunkturprogramme und Unterstützungen konnte dies verhindert werden, was allerdings zu einem enormen Anstieg der Staatsverschuldungen und einer damit einhergehenden Bonitätsverschlechterung der Länder führte. Die Refinanzierungskosten der Staaten erhöhten sich hierdurch, was zu größeren Sparmaßnahmen führte. Durch die Unsicherheit der Bürger, der verminderten Kreditvergabe der Banken, den steigenden Staatsverschuldungen und Sparmaßnahmen sank die Wirtschaftstätigkeit.18
3.Entwicklung der Finanzmarktregulatorik
Der folgende Abschnitt beschäftigt sich mit der Entwicklung der Finanzmarktregulatorik, den Vorgaben zum Risikomanagement sowie den organisatorischen Umsetzungen der Bankenregulatorik. Im letzten Teil dieses Abschnitts werden die Gestaltung innerhalb Deutschlands sowie die Verzahnung der Aufsichtsbehörden auf nationaler Ebene beschrieben.
Vor Ausbruch der Finanzkrise gab es innerhalb der europäischen Union 27 unterschiedliche Bankenregulierungssysteme, welche die jeweiligen nationalen Regeln und Rettungsmaßnahmen abbildeten.19 Die frühere Regulatorik bezog viele Institute, beispielsweise Schattenbanken, nicht oder nur unzureichend mit ein. Im Rahmen der Finanzkrise wurde die Notwendigkeit einheitlicher Standards und einer größeren Kooperation hinsichtlich der regulatorischen Vorgaben erkennbar.20 Daher veröffentlichte die europäische Kommission im September 2012 eine Konzeption zur Vereinheitlichung der Bankenaufsichtsmechanismen im Euro-Raum. Durch eine Bankenunion aus vier Pfeilern (einheitliches Regelwerk, Aufsicht, Einlagensicherung und Bankenabwicklung) sollen nach Angaben der Kommission folgende Punkte erreicht werden:21
a) Aufbrechen der Beziehung zwischen den Mitgliedstaaten und ihren Banken: Zur Bekämpfung der Finanzkrise wurden seitens der europäischen Mitgliedsstaaten ca. 4,5 Billionen Euro in Form von staatlichen Finanzhilfen für Banken gewährt. Mit den in Abschnitt 3.1. beschriebenen Vorgaben soll künftig eine eigenständige Rekapitalisierung der Kreditinstitute möglich sein. Hierfür ist die Schaffung einer einheitlichen Bankenaufsicht erforderlich, um die Verzahnung zwischen Banken und Mitgliedsstaaten aufzubrechen.
b) Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit des Finanzsektors: Durch die Vereinheitlichung des europäischen Aufsichtssystems soll eine apodiktische Beaufsichtigung des EU-Bankensektors geschaffen werden. Durch die EZB-Verantwortlichkeit wird aus Sicht der Kommission das Vertrauen zwischen den Banken gestärkt und somit die Finanzstabilität erhöht.
c) Schutz des Geldes der Steuerzahler: Durch die EU-Vorschriften für die Sanierung und Abwicklung von Banken sollen den Aufsichtsbehörden alle Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, um einen Bankenausfall ohne Verwendung von Steuergeldern abwickeln zu können.
d) Banken im Dienste von Gesellschaft und Realwirtschaft: Durch die Vorgaben der europäischen Kommission wird die Effizienz, Integrität und Transparenz der Finanzmärkte verbessert. Folglich sollen die verfügbaren Mittel für die Finanzierung der Wirtschaft Verwendung finden.
Durch die einheitliche Überwachung von systematischen Risiken sowie die Durchführung von Stresstests22 wird das Ausfallrisiko reduziert. Nach der Finanzkrise lässt sich erkennen, dass eine Regulierung die Gesamtstabilität des Finanzsystems stärker berücksichtigen muss, da diese nicht automatisch aus der Stabilität eines Einzelnen erfolgt.23
In Rahmen einer Bankenunion wurden ebenso eine einheitliche EU-weite Einlagensicherung und konsistente Vorgaben bezüglich Bankensanierungen und –abwicklungen eingeführt. Gleichzeitig wurde im Mai 2010 ein dreiteiliger europäischer Finanzierungsmechanismus innerhalb der Euro-Gruppe geschaffen, um finanzielle Hilfe für krisenbetroffene Staaten zur Verfügung zu stellen. Dieser enthält: 24
a) Eine Ermächtigung der Kommission, Anleihen aufzunehmen und diese an hilfsbedürftige Staaten weiterzugeben;
b) die Schaffung einer „Europäischen Finanzmarktstabilisierungsfazilität“ sowie eines „Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus“ (ESM) und
c) eine Kreditzusage durch den internationalen Währungsfonds.
Zur Bekämpfung der beschriebenen mikroökonomischen Regulierungs- und Anreizprobleme gehören zu den zentralen Maßnahmen die „Erhöhung der Mindestkapitalanforderungen, die Verbesserung der Finanzaufsicht, die Verhinderung von internationaler Regulierungsarbitrage, der Abbau des Schattenbanksystems und die Verhinderung übermäßiger Risikofreude“.25
3.1. Vorgaben zum Risikomanagement
Der folgende Teilabschnitt befasst sich mit den (neuen) Vorgaben zum Risikomanagement. Risiken resultieren aus der Unberechenbarkeit zukünftiger Ereignisse. Das Risikomanagement befasst sich hierbei mit der Behandlung und Prävention von Risiken. Es basiert auf den vier Säulen Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikosteuerung und Risikokontrolle.26 Durch die im Folgenden beschriebenen verschärfen Vorschriften für die Finanzmärkte sollen Risiken zukünftig frühzeitiger erkannt und die Bewältigung realisierter Risikopotenziale erleichtert werden. Zunächst wird ein historischer Überblick über die Entwicklung der Basler Vorgaben gegeben.
Der Basler Ausschuss wurde im Jahre 1974 durch die Zentralbanken der G10-Staaten gegründet. Er besteht aus Repräsentanten von 27 Mitgliedsländern. Aufgabe ist Entwicklung von Aufsichtsmethoden und Regulierungsmaßnahmen zur Risikobegrenzung. Im Jahr 1988 wurden nach einer Krise des Kölner Bankhauses „Herstatt“ erstmalig umfangreiche Vorgaben zur Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten definiert (Basel 1). Seither mussten 8% der risikogewichteten Aktivapositionen durch haftendes Eigenkapital unterlegt sein. Im Jahr 1999 begannen erste Verhandlungen über eine Neuregelung der Eigenkapitalanforderungen, welche im Juni 2004 mit Basel II verabschiedet wurden. Diese Empfehlungen wurden seitens der Europäischen Union durch die Neufassung der EU-Eigenmittelanforderungen gleichermaßen neu geregelt und eine neugefasste Bankenrichtlinie eingeführt. Ziel der Neugestaltung von Basel II war die risikogerechtere Eigenkapitalunterlegung. Dieses Ziel wurde durch die Formulierung eines Drei-Säulen-Prinzips in den Vorgaben von Basel II verankert. Säule 1 beinhaltet die Mindesteigenkapitalanforderungen auf Basis der Adressrisiken, des Marktrisikos sowie des operationellen Risikos. Das Messverfahren für das Bonitätsrisiko wurde durch die Einführung eines auf internen Ratings basierenden Ansatzes (Internal Ratings Based Approach) reformiert. Die Anforderungen der ersten Säule wurden durch das Kreditwesengesetz (KWG) und die Solvabilitätsverordnung (SolvV) in deutsches Recht umgesetzt. Die zweite Säule enthält Vorgaben zum bankaufsichtlichen Überprüfungsprozess (Supervisory Review Process - SRP). Es werden Anforderungen an Kreditinstitute und Aufsichtsbehörden im Hinblick auf die Risikotragfähigkeit, das interne Kontrollsystem, Steuerungsprozesse, die interne Revision, etc. gestellt. Des Weiteren müssen Institute über ausreichend internes Kapital zur Deckung aller wesentlichen Risiken verfügen (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP). In Deutschland wurden diese Vorgaben durch Paragraph 25a KWG und die Einführung der Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk) verankert. Säule III definiert erweiterte aufsichtsrechtliche Offenlegungspflichten. Durch die Veröffentlichung von Informationen über eine risikobewusste Geschäftsführung der Institute oder ein wirksames Risikomanagement erwartet der Basler Ausschuss eine entsprechende Honorierung seitens der Marktteilnehmer in ihren Anlage- und Kreditentscheidungen und eine hiermit verbundene Stärkung eines risikoaversen Bankhauses. Dies stellt für die Institute einen zusätzlichen Anreiz zur kontrollierten und effizienten Risikosteuerung dar. Diese Vorgaben sind ebenfalls in §25a KWG geregelt.27
Durch die Reformierung der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Eigenkapitalunterlegungen und die strengeren Liquiditätsstandards wird dem vor der Finanzkrise übertriebenen Verschuldungsverhalten von Kreditinstituten Einhalt geboten. Mit Umsetzung von Basel III bzw. dem kombinierten „Richtlinien- und Verordnungsvorschlag CRD IV/CRR“28 („Capital Requirements Directive IV“/„Capital Requirements Regulation“) sind Finanzinstitute verpflichtet, ihre Geschäfte quotal mit mehr Eigenkapital zu unterlegen, um ihre selbstständige Krisenbewältigungsfähigkeit nach finanziellen und ökonomischen Stresssituationen zu stärken. Die neuen Mindestbeträge müssen bis 2019 schrittweise realisiert werden. Hiermit wird unter anderem das haftende harte Kernkapital mehr als verdreifacht.29 Anhang 1 zeigt eine grafische Darstellung der neuen Eigenkapitalregeln. Durch Basel III wird die Kernkapitalquote zur Deckung der bankaufsichtlich erfassten Risiken von 4% auf 6% der risikogewichteten Aktiva erhöht. Mindestens 4,5% müssen hierbei aus hartem Kernkapital bestehen. Hartes Kernkapital muss 14 Voraussetzungen erfüllen, darunter u.a. eine uneingeschränkte Verlustabdeckung, welche ein Fortbestehen ermöglichen soll. „Weiches“/Zusätzliches Kernkapital kann seitens des Emittenten unter bestimmten Umständen nach frühestens fünf Jahren gekündigt bzw. zurückgeführt werden. Das Ergänzungskapital dient dazu, Verluste bei Nichtfortführung des Geschäftsbetriebes abzudecken. Beispiele für Ergänzungskapital sind langfristige Nachrangverbindlichkeiten oder Genussrechtskapital. Ab dem Jahr 2016 erfolgt eine zusätzliche Ergänzung durch einen Kapitalerhaltungspuffer, welcher bis 2019 stufenweise auf 2,5% der risikogewichteten Aktiva angehoben wird. Komplettiert werden die neuen Eigenkapitalregularien durch einen antizyklischen Puffer aus hartem Kernkapital zwischen 0% bis 2,5%. Diesen können nationale Aufsichtsbehörden individuell zur Eindämmung von übermäßigem Kreditwachstum nutzen. Mit der Finanzkrise wurden auch die hohen bilanziellen und außerbilanziellen Verschuldungsquoten der Kreditinstitute offengelegt. Um im Verlauf der Krise die Verschuldungen zu reduzieren mussten Banken in kurzer Zeit hohe Aktiva abbauen. Hierdurch verstärkte sich der Preisrückgang dieser Vermögensgegenstände weiter. Durch die Kennziffer „Leverage-Ratio“ wird das Kernkapital in Relation zu den gesamten Aktivapositionen (bilanzielle und außerbilanzielle) gesetzt. Somit soll der Verschuldungsgrad begrenzt werden und ein Sinken der nicht-risikosensitiven Verschuldungsquote unter ein bestimmtes Minimum verhindert werden. Die Kennziffer ist allerdings nicht unumstritten, da der Grundsatz, wonach geringes Risiko eine geringere Kapitalunterlegung erfordert, ausgehebelt wird. Gerade für Institute im risikoarmen Kreditgeschäft (z.B. Hypothekenbanken, Förderinstitute) könnte die Leverage-Ratio zum geschäftsbegrenzenden Faktor werden.30 Zusätzlich werden die Vergütungssysteme der Bankmanager auf Nachhaltigkeit ausgerichtet, da die nur auf den kurzfristigen Erfolg ausgerichtete Vergütungen nicht unwesentlich zur Finanzkrise beitrugen.31
[...]
1 Vgl. Hilpold 2014, S. 4
2 Vgl. Hilpold 2014, S. 4 ff.
3 Vgl. Dombret 2012, S 64 ff.
4 Hessischer Rundfunk 2015), Abruf am 16.03.2015
5 Vgl. Dombret 2012, S. 64
6 Vgl. o. Verf. 2009
7 Vgl. Dombret 2012, S.65
8 Vgl. o. Verf. 2009
9 Deutsche Bundesbank 2015b: „Ein forderungsbesichertes Wertpapier (Asset Backed Security, ABS) ist eine Anleihe, die mit Kreditforderungen wie zum Beispiel Baukrediten, Autodarlehen oder Kreditkartenforderungen besichert ist. Ein solches Wertpapier entsteht dadurch, dass eine Bank diese Forderungen an eine Zweckgesellschaft verkauft, die sich ihrerseits durch Verkauf des forderungsbesicherten Wertpapiers finanziert. Die Zweckgesellschaft bedient die Ansprüche der Investoren auf Zins und Tilgung im Wesentlichen aus den zugrunde liegenden Kreditforderungen, ein Rückanspruch der Investoren gegenüber der Bank besteht nicht.“
10 Deutsche Bundesbank 2015c: „Als Mortgage Backed Security (MBS) wird ein handelbares Wertpapier bezeichnet, das durch einen Pool an Hypothekendarlehen gedeckt ist. Unterschieden werden Commercial Mortgage Backed Securities (CMBS), die durch Gewerbe- und Mehrfamilienimmobilien besichert sind, und Residential Mortgage Backed Securities (RMBS), die durch private Wohnimmobilien besichert sind.“
11 Vgl. o. Verf. 2009, S 3 ff.
12 Vgl. Deutsche Bundesbank 2015a
13 Vgl. Dombret 2012, S.66
14 Vgl. o. Verf. 2009, S. 6
15 Vgl. Dulien et al. 2010, S. 76
16 Vgl. Dombret 2012
17 Vgl. o. Verf. 2009, S. 5 ff.
18 Vgl. Hilpold 2014, S. 5
19 Vgl. Europäische Kommission 2012, S. 1
20 Vgl. Heise 2010, S.80
21 Vgl. Europäische Kommission 2012, S. 1 ff.
22 Der Stresstest ist ein „Teil der umfassenden Bankenprüfung (Comprehensive Assessment), die der Vorbereitung auf den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus für Banken in der EU (Single Supervisory Mechanism – SSM) dient. … Der Test soll zeigen, wie widerstandsfähig die Institute gegen verschärfte Marktbedingungen wären. … Ziel ist es, EU-weit vergleichbare Ergebnisse zu erhalten, den Bankensektor besser zu durchleuchten…“; Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 2014
23 Vgl. Heise 2010, S. 80
24 Hilpold 2014, S. 33 ff.
25 Dulien 2010, S. 76 f.
26 Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon 2014
27 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) 2015a
28 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) 2015b
29 Vgl. Bundesministerium der Finanzen 2015b
30 Vgl. Deutsche Bundesbank 2011, S. 7-30
31 Vgl. Bundesministerium der Finanzen 2015b