Der vorliegende Unterrichtsentwurf enthält die Planung einer Unterrichtsstunde im Fach katholische Religionslehre für die 11. Klasse einer Fachoberschule. Das Thema der Unterrichtseinheit ist die christliche Position zum Schwangerschaftsabbruch.
Im Rahmen der Darstellung des diagnostischen Bedingungsrahmens werden zunächst Lernvoraussetzungen und Lernstand beschrieben. Anschließend werden die längerfristigen Unterrichtszusammenhänge (Vorgaben, Lehrpläne; didaktische Progression innerhalb der Unterrichtsreiche, fachdidaktische Begründung und Unterrichtsperspektive) erläutert.
Schließlich folgt die konkrete Planung der Unterrichtsstunde einschließlich der Beschreibung des angestrebten Lernzuwachses sowie des geplanten Unterrichtsverlaufes und der Begründung zentraler didaktischer und methodischer Entscheidungen.
Inhaltsverzeichnis:
1. Diagnostischer Bedingungsrahmen
1.1 Lernvoraussetzungen
1.2 Lernstand
2. Längerfristige Unterrichtszusammenhänge
2.1 Vorgaben in Richtlinien, Lehrplänen und Didaktischer jahresplanung
2.2 Didaktisch-methodische Progressionen innerhalb der Unterrichtsreihe
2.3 Fachdidaktischer Begründungszusammenhang und kompetenzorientierte Unterrichtsperspektiven
3. Planung der Unterrichtsstunde
3.1 Angestrebter Lernzuwachs
3.2 Geplanter Unterrichtsverlauf
3.3 Begründung zentraler didaktischer und methodischer Entscheidungen
4. Literatur
5. Anlagen
1. Diagnostischer Bedingungsrahmen
1.1 Lernvoraussetzungen
Die Klasse 11 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales (APO-BK Anlage C) mit dem fachlichen Schwerpunkt Soziales, befindet sich im zweiten Ausbildungsjahr und steht kurz vor dem Abschluss der Fachhochschulreife. Der Unterricht findet in der Oberstufe vollzeitschulisch statt. Die Aufnahmevoraussetzung ist neben der Fachoberschulreife der Nachweis einer Praktikumsstelle aus den Bereichen Gesundheit und Soziales. In der Klasse nehmen 13 Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 18 und 23 Jahren am Religionsunterricht teil.
Das Leistungsvermögen ist als heterogen zu bezeichnen. Bis auf zwei Lernende, die die Fachoberschulreife mit Qualifikation aufweisen und auch zu den Leistungsträgern der Klasse gehören, hat der übrige Teil der Klasse die Fachoberschulreife erlangt. Das Leistungsniveau zeigt sich im unterrichtlichen Geschehen wie folgt: Zwar sind alle Lernenden in der Lage, Aufgabenstellungen in guter Qualität zu bearbeiten und Verknüpfungen zwischen Lerninhalten zu bilden. Dennoch hat der Großteil der Lerngruppe Probleme bei der Erfassung und Verbalisierung von komplexen Textinhalten sowie auch in der Rechtschreibung. Zudem zeigt sich die Heterogenität der Lerngruppe darin, dass das Lerntempo bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen unterschiedlich ist, da sich die kognitiven Leistungen der Lernenden unterscheiden.
Lernbereitschaft: Die Klasse ist insgesamt sehr lebhaft und zeigt einen großen Diskussionsbedarf. Trotzdem wird die Bearbeitung von Aufgabenstellungen konzentriert durchgeführt und dadurch eine ruhige Lernatmosphäre ermöglicht. Zudem zeigen sich die Lernenden stets offen und interessiert gegenüber den Unterrichtsinhalten. Die Klasse ist aufgeschlossen und wissbegierig. Dies hat sich bereits durch vielerlei interessierte Fragestellungen zum Thema gezeigt.
Insgesamt beteiligen sich vier Schülerinnen und Schüler rege am Unterricht, wohingegen sich einige eher selten und zwei sich nahezu gar nicht mündlich beteiligen. Dem wird versucht entgegen zu kommen, indem im Rahmen der Präsentation/Sicherung von Ergebnissen die Lernenden per Zufallsprinzip ausgewählt werden, oder die Lernenden in kooperativen Lernprozessen interagieren, um Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Mitschülern untereinander zu erzeugen.
Das Sozialverhalten der Klasse ist insgesamt positiv. Die Lernenden gehen respektvoll miteinander um. Jedoch bestehen bestimmte Bündelungen in der Klasse, die dazu führen, dass Gruppenfindungen außerhalb der gewohnten Sitzkonstellationen oftmals schwierig sind und einer meist vorgegebenen Einteilung seitens der LAA[1] bedürfen, damit die unterschiedlichen Gruppierungen und die Leistungsniveaus der Lernenden gemischt werden können, um gegenseitige Unterstützung zu ermöglichen.
Religiöses Vorwissen: Die Konfessionen der Lernenden sind gemischt. Der überwiegende Teil der Klasse wird von Katholiken und Protestanten gebildet. Es befindet sich eine muslimische Schülerin in der Klasse, die nach eigener Aussage in keiner Weise religiös ist und kaum Wissen über ihre Konfession besitzt. Der überwiegende Teil der Klasse ist nicht religiös sozialisiert, hingegen ist eine Lernende sehr in eine christliche Gemeinde integriert, ein anderer Schüler möchte Religionspädagogik studieren. Diese Lernenden haben ein breiteres religiöses Vorwissen im Vergleich zu den anderen Mitschülern. Dieses hat sich bereits in der Planungsphase durch umfassende Assoziationen mit der Anforderungssituation herausgedeutet, sowie auch darin, dass diese Lernenden Vorwissen, zum Beispiel im Rahmen der Gesetzeslage, zeigten. Die übrigen Lernenden hingegen zeigen kaum Vorwissen zur Thematik. Da die weiteren Unterrichtskonzeptionellen Vorgänge keine Bezugnahme auf die unterschiedlichen Konfessionen beabsichtigen, bedarf es keiner tiefergehenden Analyse dieser Einheit.
Bereits seit Beginn des Schuljahres unterrichte ich die Klasse im bedarfsdeckenden Unterricht (bis Januar) mit zwei Unterrichtsstunden pro Woche. Schon von Beginn an bestand ein gutes, vertrauensvolles Verhältnis zu den Lernenden. Seit Februar befinde ich mich in der Klasse im Ausbildungsunterricht.
1.2 Lernstand
Neben einem guten Methodenrepertoire ist den Lernenden auch die Arbeit mit dem Smartboard vertraut. Auf inhaltlicher Ebene haben sich die Lernenden bereits mit der gesetzlichen Grundlage (Strafgesetzbuch) zum Thema Schwangerschaftsabbruch auseinandergesetzt und sind darauffolgend der Frage nach der Würde des Menschen nachgegangen. Dann haben sich die Lernenden mit der präferenzutilitaristischen Position nach Peter Singer zum Beginn des Menschseins auseinandergesetzt und diesbezüglich Thesen gebildet. Laut Lehrplan wird „durch die Verankerung in der didaktischen Jahresplanung des jeweiligen Bildungsgangs [..] sichergestellt, dass das Fach Katholische Religionslehre seinen Beitrag zur fachlichen, beruflichen und berufsübergreifenden Kompetenzbildung leistet."[2] Somit wurde in Kooperation mit dem Fach Biologie nach Absprache mit der Fachlehrkraft das Thema „Embryonale Entwicklung" fächerübergreifend behandelt und bedarf deshalb keine Thematisierung in dem Unterrichtsvorhaben.
2. Längerfristige Unterrichtszusammenhänge
2.1 Vorgaben in Richtlinien, Lehrplänen und Didaktischer Jahresplanung
Für die Oberstufe der Fachoberschule Gesundheit und Soziales mit fachlichem Schwerpunkt Soziales sieht die didaktische Jahresplanung unserer Schule folgendes Thema vor: „Ethik (Sterbehilfe, Abtreibung...)".[3] Da diese Vorgabe sehr allgemein gefasst ist, wurde das Thema gemeinsam in Absprache mit der Klasse festgelegt: Da die Klasse hinsichtlich ihrer beruflichen Zukunft und auch aus persönlichem Interesse (siehe mehr dazu im fachdidaktischen Begründungszusammenhang) das Thema „Abtreibung" antizipierte, wurde nach Ausschluss persönlichen Betroffen Seins der Lernenden dieser Schwerpunkt gewählt. Das Unterrichtsvorhaben orientiert sich in den Richtlinien und Lehrplänen zur Erprobung für das Fach Katholische Religionslehre im Berufskolleg für die Bildungsgänge der Fachoberschule, an folgenden inhaltlichen und kompetenzorientierten Schwerpunkten, die sich im übergeordneten Kompetenzbereich „Sich selbst und den anderen bewusst wahrnehmen und die vom dreifältigen Gott geschenkte Würde annehmen"[4] ansiedeln lassen. Der zentrale Themenbereich „Mensch und Welt" beinhaltet die Kompetenz „Die Relevanz des christlichen Menschenbildes für persönlich-ethische Fragen erkennen".[5]
2.2 Didaktisch-methodische Progressionen innerhalb der Unterrichtsreihe
Thema: Schwangerschaftsabbruch - Simulation einer Schwangerenkonfliktberatung und Entwicklung ethischer Urteilsfähigkeit mit Hilfe der Portfolioarbeit.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten [6] [7]
2.3 Fachdidaktischer Begründungszusammenhang und kompetenzorientierte Unterrichtsperspektiven
Da die Lernenden überwiegend Praktika in Jugendheimen und Familienzentren absolviert haben und eine berufliche Zukunft in diesen Bereichen (durch z.B. das Studium der sozialen Arbeit) anstreben, ist das Thema Schwangerschaftsabbruch nicht nur im Rahmen beruflicher Handlungsperspektiven von großem Belang für die Lernenden. Zudem wird der lebensweltliche Bezug berücksichtigt, da der Themenkomplex eines Schwanger- Schaftsabbruches für jeden Lernenden zu einem potentiellen Konflikt werden könnte. Als religionsdidaktische Grundorientierung geht dahingehend die Basis der unterrichtlichen Planungen von dem Synodenbeschlusses der Deutschen Bischöfe aus: „Der Glaube soll im Kontext des Lebens vollziehbar, und das Leben soll im Licht des Glaubens verstehbar werden."[8] Somit soll die Anforderungsstituation (Anlage A) den Lernenden einen motivationalen und vor allem lebensweltlichen[9] Zugang darbieten und orientiert sich an dem subjektorientierten Ansatz, indem „religiöses Lernen kontextuell auf die Lebenswelt und Lebensgeschichte [...] angelegt sein [muss] und Aspekten der Selbststrukturierung religiösen Lernens Rechnung tragen [soll]".[10] Demzufolge zielt die Anforderungssituation auf die Simulation einer Schwangerenkonfliktberatung, dessen zielführende Handlungsschritte von den Lernenden selbstständig erarbeitet wurden (siehe Anlage B: Ergebnisse/Planung der Anforderungssituation). Die didaktische Reduktion der Thematik wird bereits durch die Anforderungssituation impliziert: Beraten werden soll eine ungewollt schwangere Frau, dessen Situation keinen bestimmten Grenzfällen (zum Beispiel die im Falle einer Vergewaltigung der Frau, oder bei minderjährigen ungewollt Schwangeren) unterliegt. Der im Unterrichtsvorhaben fortwährende Einsatz einer Mindmap dient der Studienqualifizierung der Lernenden durch:
„die Einübung grundlegender wissenschaftlicher Verfahrens- und Erkenntnisweisen. Diese schaffen Einsichten in die Strukturen und Methoden von Wissenschaften und ihre Zusammenhänge sowie ihre Grenzen. Weiterhin sollen wissenschaftliche Erkenntnisse angewendet und sprachlich verdeutlicht werden."[11]
Durch die Anwendung des wissenschaftlichen Instruments „Mindmapping" sollen die mit der Anforderungssituation assoziierten komplexen Inhalte erfasst, strukturiert und vernetzt werden. Sie dient somit nicht nur als Planungsinstrument, sondern kann auch im Rahmen der Simulation der Schwangerenkonfliktberatung als hilfreich strukturierte Übersicht angewendet werden.
Damit die Lernenden „die Relevanz des christlichen Menschenbildes für persönlich-ethische Fragen erkennen"[12] und somit eine „Selbststrukturierung religiösen Lernens"[13] erfolgen kann, bedarf das Erreichen einer umfassenden Handlungskompetenz nicht nur die strukturierte Anwendung des Sachinhalts in Form einer simulierten Beratungssituation. Ferner soll im Laufe der Unterrichtsreihe eine persönliche Urteilsbildung (Kompetenz: „In religiösen Fragen begründet urteilen"[14] ) der Lernenden ausgebildet werden. Diese Kompetenz ist insbesondere im Fach Katholische Religionslehre unerlässlich, da das „Ermutigen zu persönlicher Sinnfindung und zum eigenen religiösen Standpunkt"[15] einen wesentlichen Bestandteil der „profilbildenden Beiträge des Religionsunterrichts im Berufskolleg zur Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler"[16] darstellt. Um dies zu erreichen, wurde zu Beginn der Unterrichtsreihe eine von jeglichen Sachinformationen losgelöste, unvoreingenommene Positionierung der Lernenden auf einer Skala für bzw. gegen „Abtreibung" durchgeführt. Dadurch, dass sich die Lernenden im Laufe des Anforderungssituationsbewältigungsprozesses religiösen Kompetenzzuwachs aneignen, soll gegen Ende der Unterrichtsreihe diese Positionierung wiederholt, und mit der Eingangs durchgeführten Positionierung verglichen und reflektiert werden. Zur Unterstützung der genannten Kompetenzerweiterungen haben die Lernenden ein Portfolio[17] angelegt, in dessen Rahmen sie zum Ende einer jeden Unterrichtseinheit ihre Erkenntnisse und Erfahrungen eintragen und somit stetig sichern können. Dies dient unter anderem der Entwicklung der persönlichen Urteilsbildung der Lernenden, damit sie am Ende der Unterrichtsreihe auf ein unterstützendes Medium zurückgreifen können und ihre Positionierung hiermit untermauern und begründen können. Da das Thema Schwangerschaftsabbruch an Sich ein sehr persönliches und sensibles Thema darstellt, beinhaltet das Portfolio einen öffentlichen Teil, der im Rahmen der Positionierung präsentiert werden kann, sowie einen privaten Teil, der jegliche persönliche Gedankenstrukturen der Lernenden anonymisiert.
Durch die fortwährend in der Unterrichtsreihe angewendeten kooperativen Lernformen (siehe Reihenplanung) sollen die Lernenden im Sinne eines längerfristigen Prozesses ihre berufliche Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, die auch im Beratungsgespräch angewendet werden soll, sukzessive erweitern.
[...]
[1] LAA: Lehramtsanwärterin
[2] Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) 2011: Lehrplan zur Erprobung für das Fach Katholische Religionslehre für die Bildungsgänge der Fachoberschule gemäß Anlage C APO-BK, Düsseldorf, 8.
[3] Käthe-Kollwitz-Berufskolleg Hagen: Didaktische Jahresplanung, Bildungsgang: Fachoberschule Fachrichtung Gesundheit und Soziales, Fach: Religion, Hagen 2012.
[4] Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Lehrplan zur Erprobung für das Fach Katholische Religionslehre für die Bildungsgänge der Fachoberschule gemäß Anlage C APO-BK, Düsseldorf 2011, 14.
[5] Ebd.
[6] Gemäß der Struktur der vollständigen Handlung (vgl. Zentrum für Schulpraktische Lehrerausbildung Hagen: Erstellung der schriftlichen Arbeit gemäß §32 OVP: Vollständige Handlung nach Hoffmann&Krasniewicz, 2012) lässt dich die gezeigte Unterrichtsstunde im Bereich der 5. Phase der Durchführung/Erarbeitung ansiedeln, da sie sich in den Prozess der Reihenplanung als Ganzes (vollständige Handlung) einordnen lässt.
[7] EA: Einzelarbeit; PA: Partnerarbeit; GA: Gruppenarbeit.
[8] Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, die Deutschen Bischöfe Nr. 80, Bonn 2005, 9.
[9] Nach religionsdidaktischen Maßstäben wird hierfür der Begriff Elementarisierung (vgl. Schweitzer, Friedrich:
Elementarisierung im Religionsunterricht, 2. Aufl., Neukirchener 2007, 14) verwendet, damit die
Unterrichtsinhalte „elementarisiert“, also hinsichtlich ihrer grundlegenden Relevanz für die Lebenswelt der Lernenden ausgewählt werden, damit sich Glaubens- und Lebenswelt (Korrelation) wechselseitig aufeinander beziehen können.
[10] Mendl, Hans: Religionsdidaktik kompakt, 2. Aufl., Kösel, München 2012, 151.
[11] Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Richtlinie für die Bildungsgänge der Fachoberschule Klassen 11, 12 und 13 (APO-BK Anlagen C9, CIO, CH, D29), Düsseldorf 2011, 8.
[12] Ebd.
[13] Mendl, Hans: Religionsdidaktik kompakt, 2. Aufl., Kösel, München 2012, 151.
[14] Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): Kirchliche Richtlinien zu Bildungsstandards für den katholischen Religionsunterricht in den Jahrgangsstufen 5-10/Sekundarstufe I (Mittlerer Schulabschluss). Die deutschen Bischöfe Nr. 78, Bonn 2004. S. 13, in: Lehrplan zur Erprobung für das Fach Katholische Religionslehre für die Bildungsgänge der Fachoberschule gemäß Anlage C APO-BK, Düsseldorf 2006, 11.
[15] Lehrplan zur Erprobung für das Fach Katholische Religionslehre für die Bildungsgänge der Fachoberschule gemäß Anlage C APO-BK, Düsseldorf 2006, 9.
[16] Vgl. ebd.
[17] Die Portfolioarbeit wird hier bewusst angewendet, um die Entwicklung der persönlichen Urteilsbildung der Lernenden prozessartig zu dokumentieren. Demzufolge dient die Dokumentation der entwickelten Fähigkeiten und Fertigkeiten der Lernenden nicht nur der Grundlage einer begründeten Positionierung der Lernenden, sondern gleichzeitig als Grundlage der Leistungsbewertung.