Stammzellenforschung und besonders embryonale Stammzellenforschung ist ein Thema, welches sehr unterschiedliche Emotionen in der Bevölkerung hervorruft und einen immer wieder in ein Dilemma fallen lässt, weil man zum einen den Argumenten der Forschung recht geben muss aber die ethischen und moralischen Argumente nicht verleugnen kann.
Trotz aller Skepsis der Gegner der Stammzellenforschung ist der Gesetzesentwurf im Dezember 2003 für die Berechtigung des Stammzellenforschungsprojekt (StFG) angenommen worden. Das ethische Dilemma ist damit aber nach wie vor nicht überwunden.
Ruth Dreyfuss nannte den neuen Gesetzesentwurf einen „Kompromiss im Dilemma zwischen medizinischer Hoffnung und Forschungsfreiheit.“
Wo aber bleibt die Ethik, frage ich mich und war die Annahme der Abstimmungsvorlage vom 19.12.2003 eine Kompromissübung auf Kosten der Ethik?
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Stammzellen
2.1 Was sind Stammzellen
2.2 Gewinnung von embryonalen Stammzellen
2.3 Verwendung embryonaler Stammzellen
2.4 Forschung an adulten Stammzellen
3. Rechtliche Grundlage
3.1 Die wichtigsten Gesetze
4. Ethisches Dilemma
4.1 Argumente der Befürworter und der Gegner
4.2 Der Mensch ein Ebenbild Gottes
4.3 Menschenrechte versus Utilitarismus
5. Meine Stellungnahme
6. Literaturangabe
1. Einleitung
Ich habe das Thema Stammzellenforschung gewählt, weil ich mich bereits im Gymnasium mit diesem Thema auseinander gesetzt habe und wir im Klassenverband anregende Diskussionen geführt haben Stammzellenforschung ist ein aktuelles Thema welches uns alle betrifft und mit dem sich jeder einmal auseinander setzten sollte. Ich habe diese Möglichkeit mit dieser Arbeit ergriffen.
Stammzellenforschung und besonders embryonale Stammzellenforschung ist ein Thema, welches sehr unterschiedliche Emotionen in der Bevölkerung hervorruft und einen immer wieder in ein Dilemma fallen lässt, weil man zum einen den Argumenten der Forschung recht geben muss aber die ethischen und moralischen Argumente nicht verleugnen kann.
Trotz aller Skepsis der Gegner der Stammzellenforschung ist der Gesetzesentwurf am 19.12.2003 für die Berechtigung des Stammzellenforschungsprojekt (StFG) angenommen worden. Das ethische Dilemma ist damit aber nach wie vor nicht überwunden.
Ruth Dreyfuss nannte den neuen Gesetzesentwurf einen „Kompromiss im Dilemma zwischen medizinischer Hoffnung und Forschungsfreiheit.“
Wo aber bleibt die Ethik, frage ich mich und war die Annahme der Abstimmungsvorlage vom 19.12.2003 eine Kompromissübung auf Kosten der Ethik?
2. Stammzellen
2.1 Was sind Stammzellen
Stammzellen können durch Teilung und Mehrung sich selbst erneuern und sie können zu verschiedenen Zelltypen mit unterschiedlichen, spezifischen Funktionen ausreifen. Wenn sich eine Stammzelle teilt, kommt es bei einigen ihrer Nachkommen zur Differenzierung, das heißt, sie spezialisieren sich zu einem ganz bestimmten Zelltyp. Die übrigen Nachkommen dagegen bleiben Stammzellen.
Man unterscheidet totipotente (lat. Zu allem fähig) Stammzellen die, die Fähigkeit haben sich zu einem kompletten Organismus zu entwickeln, Pluripotente (lat. Zu vielem fähig) Stammzellen, diese haben die Größte Differenzierungsfähigkeit, können sich aber nicht zu einem kompletten Organismus entwickeln und embryonale Stammzellen, welche den Pluripotenten Stammzellen angehören.[1]
Ich werde mich soweit möglich auf die embryonalen Stammzellen beschränken.
2.2 Gewinnung von embryonalen Stammzellen
Embryonale Stammzellen können auf drei verschiedene Arten gewonnen werden: Einerseits aus überzähligen Embryonen aus der Fortpflanzungsmedizin, andererseits aus dem Nabelschnurblut oder von fünf- bis neunwöchigen abgetriebenen Föten. Danach werden die Stammzellen in einer Nährlösung zu verschiedenen Zelltypen heran gezüchtet. Durch dieses Verfahren soll Ersatzgewebe wie Nervenzellen oder Herzmuskelzellen mit körpereigenem Material des Patienten erstellt werden. Man spricht dabei auch von „therapeutischem Klonen.“[2]
2.3 Verwendung embryonaler Stammzellen
Im November 1998 gelang es erstmals, embryonale Stammzellen in Kultur zu züchten und damit Forschungsarbeiten zu ermöglichen. Seither konzentriert sich die Wissenschaft darauf, mit Hilfe embryonaler Stammzellen auch erkrankte oder zerstörte Organe wie Leber, Herz, oder Nervengewebe zu erneuern. Ziel ist es, in Zukunft mittels Stammzellentransplantation Krankheiten wie Parkinson, Alzheimer, Multiple Sklerose, Diabetes, Krebs oder Herz- Kreislauf- Erkrankungen behandeln zu können. Weiter erhofft sich die Wissenschaft neue Erkenntnisse über die Entwicklungsbiologie des Menschen (insbesondere der frühen Embryonalentwicklung) sowie über Prozesse der Organentstehung und- Entwicklung.[3]
2.4 Forschung an adulten Stammzellen
Es könne nebst der embryonalen Stammzellen auch Stammzellen aus vollständig entwickelten menschlichen Organen wie Knochenmark, Blut oder Gehirn gewonnen werden. Die daraus gewonnen Stammzellen lassen sich problemlos ein Jahr lang kultivieren. Allerdings mehren sich diese adulten Zellen nicht so zahlreich wie die embryonalen und ihre Lebensdauer wird geringer eingeschätzt.[4]
3. Rechtliche Grundlage
3.1 Die wichtigsten Gesetze
Die wichtigsten Gesetze nach der Abstimmung am 19.12. 2003 über die Forschung an embryonalen Stammzellen:
- Art. 3 Verbotene Handlungen
1. Es ist verboten:
a.) einen Embryo zu Forschungszwecken zu erzeugen (Art. 29 Abs. 1 des Fortpflanzungsmedizingesetzes vom 18. Dez. 1983), aus einem solchen Embryo Stammzellen zu gewinnen oder solche zu verwenden;
b.) verändernd ins Erbgut einer Keimbahnzelle einzugreifen (Art. 35 Abs. 1 Des Fortpflanzungsmedizingesetzes vom 18. Dez. 1998), aus einem entsprechend veränderten Embryo embryonale Stammzellen zu gewinnen oder solche zu verwenden;
c.) einen Klon, eine Chimäre oder eine Hybride zu bilden (Art. 36 Abs. 1 Des Fortpflanzungsmedizingesetzes vom 18. Dez. 1998), aus einem solchen Lebewesen embryonale Stammzellen zu gewinnen oder solche zu verwenden;
d.) eine Parthenote zu entwickeln, daraus embryonale Stammzellen zu gewinnen oder solche zu verwenden;
e.) einen Embryo nach Buchstabe a oder b oder einen Klon, eine Chimäre, eine Hybride oder eine Parthenote ein- oder auszuführen.
2. Es ist überdies verboten:
a.) überzählige Embryonen zu einem anderen Zweck als der Gewinnung embryonaler Stammzellen zu verwenden;
b.) überzählige Embryonen ein- oder auszuführen;
c.) aus einem überzähligen Embryo nach dem siebten Tag seiner Entwicklung Stammzellen zu gewinnen;
d.) einen zur Stammzellengewinnung verwendeten überzähligen Embryo auf eine Frau zu übertragen.
1. Überzählige Embryonen und embryonale Stammzellen dürfen nicht gegen Entgelt veräußert oder erworben werden.
2. Entgeltlich erworbene überzählige Embryonen und embryonale Stammzellen dürfen nicht verwendet werden.
3. Als Entgelt gilt auch die Entgegennahme beziehungsweise Gewährung nicht finanzieller Vorteile.
[...]
[1] Vgl. http://www.wissensschau.de/stammzellen/stammzellen_entwicklung_teilung.php
[2] Vgl. http://dfg.de/dfg_magazin/forschungspolitik_standpunkte_perspektiven/stammzellforschung/was_sind_stammzellen/index.html
[3] Vgl. http://gensuisse.ch/fr/node/50
[4] Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Stammzelle