Als Grundlage einer jeden soliden Geschäftsführung einer Bank wird ein angemessenes,
haftendes Eigenkapital und ausreichende Liquidität verstanden. Zu Zeiten der
Finanz- und Wirtschaftskrise wurde allerdings bewusst und sichtbar dass diese
Grundlage nicht vorhanden war. Es wurde klar dass sich insbesondere im Bankensektor
eine unverhältnismäßig hohe Fremdfinanzierung aufgebaut hatte und die Eigenkapitalausstattung
der Banken unübersehbare Qualitätslücken aufwies. Die aufgelaufenen
Verluste konnten von den Banken nicht mehr getragen werden. Lediglich
durch staatliche Stützungsmaßnahmen konnten noch weitreichendere Folgen der Finanzkrise
verhindert werden. Der daraus entstandene Vertrauensverlust führte bei
den Banken untereinander zu größtem Misstrauen und mündete in eine Liquiditätskrise,
sprich die Banken waren untereinander nicht mehr bereit sich gegenseitig
Geldmittel zur Verfügung zu stellen – der Rest ist Geschichte. Deshalb liegt das
Hauptaugenmerk des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) darauf, die
Eigenkapitalqualität und Liquidität der Banken nachhaltig zu verbessern.
In dieser Seminararbeit wird aufgezeigt wie sich die regulatorischen Anforderungen
an Banken unter Basel III weiterentwickelt haben und wie die Kreditpreiskalkulation
dadurch beeinflusst wird.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abkürzungs- und Symbolverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Kalkulation von Kreditpreisen vor dem Hintergrund von Basel III
2.1. Grundlagen
2.2. Veränderungen unter Basel III
2.3. Bestandteile bei der Preiskalkulation von Kreditpreisen
2.4. Einfluss des Ratings auf Kreditkonditionen
2.5. Anwendung in der Praxis - Berechnungsbeispiel
3. Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1: Folgen für die Eigenkapitalunterlegung
Abbildung 2: Schrittweise Einführung der Mindesteigenkapitalanforderungen
Abbildung 3: Kalkulationsbestandteile eines Kreditpreises
Abbildung 4: Abdeckung erwarteter und unerwarteter Verluste
Abbildung 5: Veränderung der Kreditkonditionen unter Basel II zu Basel III
Abkürzungs- und Symbolverzeichnis
Abkürzungen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Symbole
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Im August 2007 ereignete sich die größte Finanz- und Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit und erreichte mit dem Zusammenbruch von Lehman Brothers im September 2008 ihren Höhepunkt. Nun wurden endgültig die Forderungen nach verschärfter Regulierung des Bankensektors eingefordert. Es verwundert daher kaum, dass sich nach einer Odyssee von aneinander gereihten Krisen das Finanzsystem neu erfinden muss. Die Regulatorik für Banken nimmt enorm zu, es wird auf die Fehler der Finanzkrise reagiert und daraus Rückschlüsse und Maßnahmen für die Zukunft abgeleitet, respektive umgesetzt.
Als Grundlage einer jeden soliden Geschäftsführung einer Bank wird ein angemessenes, haftendes Eigenkapital und ausreichende Liquidität verstanden. Zu Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise wurde allerdings bewusst und sichtbar dass diese Grundlage nicht vorhanden war. Es wurde klar dass sich insbesondere im Bankensektor eine unverhältnismäßig hohe Fremdfinanzierung aufgebaut hatte und die Eigenkapitalausstattung der Banken unübersehbare Qualitätslücken aufwies. Die aufgelaufenen Verluste konnten von den Banken nicht mehr getragen werden. Lediglich durch staatliche Stützungsmaßnahmen konnten noch weitreichendere Folgen der Finanzkrise verhindert werden. Der daraus entstandene Vertrauensverlust führte bei den Banken untereinander zu größtem Misstrauen und mündete in eine Liquiditätskrise, sprich die Banken waren untereinander nicht mehr bereit sich gegenseitig Geldmittel zur Verfügung zu stellen - der Rest ist Geschichte. Deshalb liegt das Hauptaugenmerk des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) darauf, die Eigenkapitalqualität und Liquidität der Banken nachhaltig zu verbessern.
In dieser Seminararbeit wird aufgezeigt wie sich die regulatorischen Anforderungen an Banken unter Basel III weiterentwickelt haben und wie die Kreditpreiskalkulation dadurch beeinflusst wird.1
2. Die Kalkulation von Kreditpreisen vor dem Hintergrund von Basel III
2.1. Grundlagen
Der BCBS ist bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich angesiedelt. Das Komitee wurde 1974 von den Zentralbanken der G10-Staaten gegründet und besteht derzeit aus 27 Ländern. Darunter befinden sich Repräsentanten der Zentralbanken und der Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten.2 Der BCBS ist weltweit die wichtigs- te Instanz der Bankenregulierung. Ihr Ziel ist es, die Bankenaufsicht in Bezug auf Regelungen, Verfahren und Bankpraktiken weltweit zu stärken und dadurch die Finanzstabilität nachhaltig zu verbessern.3
Im Jahr 1988 wurde Basel I eingeführt. Dabei wurde lediglich das Mindestkapital der Banken als entscheidende Größe für die Begrenzung der Risiken herangezogen. Die Eigenkapitalanforderungen unter Basel I berücksichtigten ausschließlich Kredit- und Marktrisiken, wobei die Berechnung zur Kapitalanforderung bei Kreditrisiken sehr eingeschränkt differenziert war.
Mit Einführung von Basel II, Ende des Jahres 2006, sollte dieser Problematik Abhilfe geschaffen werden. Es zielt somit auf ein risikoadjustiertes Pricing ab und meint, dass die Kapitalanforderungen an Banken vom eingegangenen Risiko (Kundenbonität) abhängig zu machen sind. Als entscheidende Größe wird das Rating herangezogen. Man unterscheidet das externe Rating (Standardansatz), dass von Ratingagenturen zur Verfügung gestellt wird und das interne Rating, das Banken aus historischen Daten und unter Berücksichtigung verschiedener Eckdaten ermitteln. Beim internen Rating können der Basis- und der Fortgeschrittene Ansatz anhand nachfolgender Formel angewandt werden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Beim Basisansatz schätzt die Bank die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD). Die Bankenaufsicht gibt die Forderungshöhe bei Ausfall (EAD) und Verlustquote (LGD) vor. Die Restlaufzeit der Forderung (M) wird mit 2,5 Jahre bestimmt. Beim Fortgeschrittenen Ansatz werden alle Größen von der Bank ermittelt.4
Diese Ansätze bedeuten für Banken einen wesentlich höheren Aufwand gegenüber der Verwendung eines externen Ratings. Allerdings können durch die erhöhte Risi- kosensitivität der IRB-Ansätze meist eine Verringerung der Eigenkapitalanforderung erreicht werden. Der erhöhte Aufwand, den diese Form der internen Bonitätsanalyse mit sich bringt, wird durch einen höheren Ertrag in Bezug auf seine Risikobeurteilungen überkompensiert.
Nachfolgende Grafik soll quantitativ die Veränderungen der Eigenkapitalunterlegung, respektive -entlastung in den möglichen Ansätzen im Verhältnis zu Basel I darstellen. Diese Einteilung erfolgt anhand der Differenzierung des gehobenen, mittleren und unteren Mittelstands. Letzteres wird unter dem Punkt 2.5. auch als Praxisbeispiel für die Berechnung der Veränderungen der Eigenkapitalunterlegung, aufgrund der neuen Eigenkapitalunterlegungsvorschriften nach Basel III, wegen seinem Marktanteil (ca. 95 %) gewählt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Folgen für die Eigenkapitalunterlegung5
Der Hauptkritikpunkt an Basel II lag in der Wirkungsweise in Form seiner „Prozyklizität“. Das heißt bei hohem Wirtschaftswachstum mit steigenden Bankgewinnen war eine geringere Eigenkapitalvorhaltung erforderlich und somit eine expansivere Kreditvergabepolitik der Banken und weitere Konjunkturverstärkung möglich. In abschwächenden Konjunkturzeiten, respektive in einer Rezession mussten die Banken mehr Eigenkapital Vorhalten, da sich die Bonität und somit die Ratings der Kunden verschlechtert haben. Die damit einhergehende Ertrags- und Eigenkapitalverschlechterung der Banken führte zu einer restriktiveren Kreditvergabe bzw. Kreditklemme. Diesem Dilemma zugrunde legend wurde am 16.12.2010 mit Basel III das neue und bis Dato aktuellste Regelwerk eingeführt, das im Laufe der Jahre angepasst und überarbeitet wurde.6
2.2. Veränderungen unter Basel III
Unter Basel III sollen die Banken nach den Erfahrungen der Finanzkrise mehr und höherwertiges Eigenkapital Vorhalten, ihre Liquidität stärken und hinsichtlich ihres Verschuldungsgrades reduziert werden. Die Gesamtkapitalunterlegung von 8 % wird durch zusätzliche Puffer auf maximal 13 % erhöht. Eine Eigenkapitalunterlegung von 10,5 % wird ab 2019 stets zwingend erforderlich sein. Seit 2016 kommen erstmals der Kapitalerhaltungspuffer (hartes Kernkapital) und der Antizyklische-Puffer zum Einsatz, die bis ins Jahr 2019 weiter aufgebaut werden. Mit Beginn der Übergangsregelungen zu den quantitativen Eigenmittelandforderungen werden die Kernkapitalquoten erhöht, während die Bedeutung des Ergänzungskapitals abnimmt. Der Kapitalerhaltungspuffer soll in guten Zeiten aufgebaut werden und ist in hartem Kernkapi-tal zu halten. Dieser Puffer kann zum Auffangen von Verlusten aus dem laufendem Geschäftsbetrieb teilweise oder vollständig reduziert werden. Der aufsichtsrechtlich vorgegebene antizyklische Kapitalpuffer kann durch gesetzliche Ausschüttungsverbote und Gewinneinbehaltungsverbote verändert werden, falls die Bank nicht über eine aufsichtsrechtlich erforderliche Ausstattung verfügt. Dies wird insbesondere dann Anwendung finden, sofern die Bankenaufsicht eine Phase von extremem und überzogenem Kreditwachstum erkennt. Durch die dadurch entstehende Erhöhung der Kreditkosten für Banken kann so eine Überhitzung bei der Kreditvergabe unterbunden werden. Die stufenweise Anpassung unter Basel III soll nachfolgende Grafik veranschaulichen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Schrittweise Einführung der Mindesteigenkapitalanforderungen7
Um diese Veränderung quantitativ zu belegen bedeutet dies, dass unter Basel II für 1 € Eigenkapital, Kredite in Höhe von 12,50 € ausgegeben werden konnten. Unter Basel III können in 2019 (unter Ausschöpfung aller Kapitalpuffer) ebenfalls mit 1 € Eigenkapital nur noch 7,69 € an Kreditvolumen ausgegeben werden.8
Zu den Veränderungen bei den Eigenkapitalunterlegungsvorschriften müssen weitere Kennzahlen berücksichtigt werden.
Die Verschuldungsgradkennziffer (Leverage Ratio, LR) gilt pauschal für die Summen aller Aktiva einer Bank inklusive der außerbilanziellen Positionen und unterscheidet somit nicht zwischen riskantem und weniger riskantem Geschäft.
[...]
1 Vgl. H. Brost, A. Dahmen, I. Lippmann, Corporate Banking, 7. Auflage, Frankfurt 2012, S. 229
2 BaFin-Basler Ausschuss, vgl. http://www.bafin.de/DE/lnternationales/GlobaleZusammenarbeit/BaslerAusschuss/basleraus- schuss_node.html [Zugriff: 06.05.2016]
3 Basler Ausschuss für Bankenaufsicht - Charta, vgl. http://www.bis.org/bcbs/charter_de.pdf [Zugriff: 06.05.2016]
4 Vgl. H. Brost, A. Dahmen, I. Lippmann, Corporate Banking, 7. Auflage, Frankfurt 2012, S. 229 ff.
5 Vgl. H. Brost, A. Dahmen, I. Lippmann, Corporate Banking, 7. Auflage, Frankfurt 2012, S. 227 ff.
6 Deutsche Bundesbank - Basel III vgl. https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Aufgaben/Bankenaufsicht/Basel3/basel3.html [Zugriff: 06.05.2016]
7 vgl. Deutsche Bundesbank, Basel III - Leitfaden zu den neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln für Banken, Veröffentlichung 2011, S. 19
8 vgl. Deutsche Bundesbank, Basel III - Leitfaden zu den neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln für Banken, Veröffentlichung 2011, S. 11 ff.